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Sammelthread Homosexualität


Georg20

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Der Teil der Bestimmung schockiert mich auch nicht, sondern, dass man, wie Werner schon sagte, damit jeden für alles drankriegen kann.

Ähm, was erwartest Du von einer absolutistischen Wahlmonarchie?

Na was wohl? Mit "schockiert" meinte ich durchaus nicht "überrascht".

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Habe es gerade überflogen. Das heißt also, dass unsere beiden ruhenden Verfahren für 2010 noch einmal aufgerollt werden und wir tatsächlich mehr Rückerstattung für 2010 bekommen?

 

Und das heißt auch, dass wir für 2011 zwar wieder keine Zusammenveranlagung genehmigt bekommen, aber trotzdem eine höhere Erstattung?

 

Und dass wir uns für das laufende Jahr 2012 jetzt noch für eine andere Steuerklasse eintragen lassen können?

 

 

Es tut mir wirklich leid, aber so ganz blicke ich diese Geschichte noch nicht. Klingt eher nach einem weiteren Kapitel von "Warum einfach (Gesetzesänderung zugunsten der ELP), wenn es auch noch komplizierter geht?".

bearbeitet von Epicureus
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Habe es gerade überflogen. Das heißt also, dass unsere beiden ruhenden Verfahren für 2010 noch einmal aufgerollt werden und wir tatsächlich mehr Rückerstattung für 2010 bekommen?

 

Und das heißt auch, dass wir für 2011 zwar wieder keine Zusammenveranlagung genehmigt bekommen, aber trotzdem eine höhere Erstattung?

 

Und dass wir uns für das laufende Jahr 2012 jetzt noch für eine andere Steuerklasse eintragen lassen können?

 

 

Es tut mir wirklich leid, aber so ganz blicke ich diese Geschichte noch nicht. Klingt eher nach einem weiteren Kapitel von "Warum einfach (Gesetzesänderung zugunsten der ELP), wenn es auch noch komplizierter geht?".

Es bedeutet:

- einer der Lebenspartner(innen) muss Steuerklasse III beantragen (und bekommen) - Antrag möglich beim zuständigen Finanzamt bis November des laufenden Jahres, Gewährung ist abhängig von entsprechenden internen Verwaltungsanweisungen.

- Sein/Ihr Arbeitgeber wird nur noch Steuern nach Steuerklasse III (statt Steuerklasse I) vom Lohn abziehen (und an das Finanzamt abführen)

- Bei der Steuererklärung wird das Finanzamt sagen "Da noch kein Urteil des BVerfG ergangen ist, war die Gewährung von Steuerklasse III falsch

--> es muss dieDiffferenz zwischen Steuerklasse III und Steuerklasse I nachgezahlt werden

- Die Lebenspartner(innen) beantragen innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des Steuerbescheids AdV (Aussetzung der Vollziehung) --> es muss nichts nachgezahlt werden, bis das BVerfG entschieden hat.

Ein Antrag auf AdV hat nur Sinn, wenn das Finanzamt etwas "vollziehen" (mehr Steuern eintreiben als gezahlt wurden) kann und will.

Bei - wegen des ausstehenden Urteils des BVerfG - zu geringer Erstattung wird auf Grund eines nach § 363 AO ruhenden Einspruchs der Steuerfall nach (positiver) Entscheidung des BVerfG neu aufgerollt und eine bereits gewährte zu geringe Erstattung "aufgestockt" - aber nur, wenn form- und fristgerecht Einspruch eingelegt wurde...

(das Ruhen des Einspruchs nach § 363 AO muss beantragt worden sein, damit das Finanzamt erst nach dem Urteil des BVerfG darüber entscheidet...)

Nachtrag: die Steuerklassen sind nur maßgeblich für den Arbeitgeber, damit er weiß, was vom Lohn einzubehalten ist.

Bei der Steuererklärung interessiert sich niemand dafür, denn da heißt es: wie hoch sind die Einkünfte, was ist davon abziehbar, wieviel Steuern sind nach Grundtarif oder Splittingtabelle zu zahlen, was wurde bereits vom Arbeitgeber einbehalten und abgeführt.

bearbeitet von Melancholy
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Noch ein Nachtrag:

Steuerklassen sind - wie bereits geschrieben - nur für abhängig Beschäftigte möglich, denen ein Arbeitgeber Steuern vom Lohn abziehen muss.

Gewerbetreibende und Freiberufler haben keinen Arbeitgeber und können infolgedessen auch keine Steuerklasse "bekommen".

Liegt beim jeweiligen Finanzamt keine interne Verwaltungsanweisung vor, wonach bei ELPs einem der Lebenspartner (der abhängig beschäftigt ist) die Steuerklasse III zu gewähren ist, entsteht kein rechtlicher Nachteil für die Betroffenen, denn der Ermessensspielraum des Sachbearbeiters beim Finanzamt gestattet (zum Glück) nicht die Vorwegnahme eines ausstehenden, im Ergebnis offenen, Urteils des BVerfG. Zudem wird, sofern Einspruch eingelegt wurde, bei positivem Entscheid des BVerfG die Differenz erstattet.

Müsste das BVerfG z. B. über einen höheren Spitzensteuersatz entscheiden, könnte ein Sachbearbeiter beim Finanzamt auch nicht von den Großverdienern bereits vor Urteilsverkündung X Prozente mehr verlangen (und eintreiben) mit der Begründung, dass das BVerfG ganz sicher irgendwann zugunsten eines höheren Spitzensteuersatzes entscheiden werde...

Dass abhängig Beschäftigten einer bestimmten Steuerklasse entsprechend Steuern vom Lohn abgezogen werden ist auch keine Benachteiligung gegenüber Selbstständigen/Freiberuflern, denn diese müssen größtenteils quartalsweise Vorauszahlungen auf die voraussichtliche Einkommensteuerschuld zahlen, seit einigen Jahren auch viele Rentner und Rentnerinnen...

Dass ausstehende Urteile (z.B. des BVerfG) nicht von Sachbearbeitern beim Finanzamt....oder in anderem Zusammenhang von dem kleinen Ortspolizisten...eigenmächtig nach Gusto vorweg umgesetzt werden können, ist (meiner Ansicht nach) eine der sehr positiven Seiten eines Rechtsstaates...

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Die aus der Verwaltung regen sich über den Eiertanz, den Schäuble und die Bundesregierung zum Thema steuerliche Gleichstellung der ELP veranstalten, doch schon lange auf. Oder glaubst Du, die haben Bock, sich mit diesen ganzen Widerspruchsverfahren herumzuärgern?

 

Eine einfache Gesetzesänderung hätte es auch getan - dann wäre alles hieb- und stichfest. Nun wird alles wieder zum Gnadenakt aus dem Bundesministerium der Finanzen, auf den man natürlich keinerlei Rechtsanspruch erheben kann. Und komplizierter wird es ohnehin.

 

Schäuble weiß insgeheim, dass er verloren hat - aber er windet sich wie eine Schlange. Nur ja keinen Schritt zu viel machen, lieber das Urteil des BVerfG abwarten. Und dann hinterher gleichstellen und scheinheilig sagen, das habe man doch eigentlich schon immer ganz toll gefunden.

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Die aus der Verwaltung regen sich über den Eiertanz, den Schäuble und die Bundesregierung zum Thema steuerliche Gleichstellung der ELP veranstalten, doch schon lange auf. Oder glaubst Du, die haben Bock, sich mit diesen ganzen Widerspruchsverfahren herumzuärgern?

 

Eine einfache Gesetzesänderung hätte es auch getan - dann wäre alles hieb- und stichfest. Nun wird alles wieder zum Gnadenakt aus dem Bundesministerium der Finanzen, auf den man natürlich keinerlei Rechtsanspruch erheben kann. Und komplizierter wird es ohnehin.

 

Schäuble weiß insgeheim, dass er verloren hat - aber er windet sich wie eine Schlange. Nur ja keinen Schritt zu viel machen, lieber das Urteil des BVerfG abwarten. Und dann hinterher gleichstellen und scheinheilig sagen, das habe man doch eigentlich schon immer ganz toll gefunden.

 

Jaj ja die Einhaltung von Gesetzen und rechtsstaatlichen Verfahren ist ganz böse...sowas darf man nur von einem Bundespräsidenten verlangen, dem man dann sogar das Zahnweh neidig ist...aber der ist ja auch nicht schwul.

bearbeitet von Der Geist
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Jaj ja die Einhaltung von Gesetzen und rechtsstaatlichen Verfahren ist ganz böse...sowas darf man nur von einem Bundespräsidenten verlangen, dem man dann sogar das Zahnweh neidig ist...aber der ist ja auch nicht schwul.

 

 

 

Mach doch einfach den Nuhr, wenn Du zum Thema nichts Substanzielles beizutragen hast.

 

Fakt ist, dass die Bundesregierung die steuerliche Gleichstellung schon vor Jahren hätte einführen können - sie hat es aber aufgrund der Minderheitenmeinung von CDU/CSU unterlassen. Dahinter steckt nicht die Achtung des Rechtsstaates, sondern ein Kotau vor den Rechtskonservativen, die Schwule und Lesben eklig und widernatürlich finden und ihnen nicht das Schwarze unterm Fingernagel gönnen.

 

 

Hätte man die volle Gleichstellung damals eingeführt, wäre es überhaupt gar nicht zu den Verfassungsklagen gekommen. So warten Schwule und Lesben seit Jahren auf das ihnen zustehende Geld. Ein entwürdigendes Prozedere, das nur dazu dient, ihnen ihre eigene Minderwertigkeit vor Augen zu führen.

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Im übrigen lachen unsere Nachbarländer wie Dänemark oder die Niederlande, ja sogar das katholisch geprägte Belgien über die Gleichstellung "light" in Deutschland. Wir Deutschen haben es fertiggebracht, die eingetragene Lebenspartnerschaft, die es deutlich länger als 10 Jahre gibt, mit vielen Pflichten und sehr wenigen Rechten auszustatten. Während in den meisten anderen Ländern längst die volle Gleichstellung erreicht ist (oft wurde dort gleich die Ehe einfach geöffnet). Wir sind also ein homopolitisches Entwicklungsland.

 

Denn nur auf diese Weise konnten die Konservativen sagen: "Seht her, es gehen ja doch nur sehr wenige Schwule und Lesben die ELP ein - sie hätte also gar nicht erst eingeführt zu werden brauchen!". Eine völlige Gleichstellung der ELP mit der Ehe auch in steuerlicher Hinsicht würde die ELP-Zahlen deutlich in die Höhe gehen lassen.

 

Und eine Öffnung der Ehe für Schwule und Lesben erst recht.

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Im übrigen lachen unsere Nachbarländer wie Dänemark oder die Niederlande, ja sogar das katholisch geprägte Belgien über die Gleichstellung "light" in Deutschland. Wir Deutschen haben es fertiggebracht, die eingetragene Lebenspartnerschaft, die es deutlich länger als 10 Jahre gibt, mit vielen Pflichten und sehr wenigen Rechten auszustatten. Während in den meisten anderen Ländern längst die volle Gleichstellung erreicht ist (oft wurde dort gleich die Ehe einfach geöffnet). Wir sind also ein homopolitisches Entwicklungsland.

Also, dass das mit der Einkommensteuer nervt, versteh ich ja.

 

Aber so eine Karikatur finde ich dann auch wieder nicht in Ordnung. In Deutschland ist viel erreicht worden. Natürlich kannst du immer eine Handvoll Länder finden, wo es noch besser ist. Aber auch wenn wir uns mal auf Europa beschränken, findest du deutlich mehr Länder in denen es - oft deutlich - schlechter ist. Was bleibt denn noch an Nichtgleichstellung übrig: Gemeinsame Adoption (und Stiefkindadoption von bereits adoptierten Kindern) und Einkommensteuer. Das war's so ziemlich. Zur Stiefkindadoption von adoptierten Kindern liegt ein Fall in Karlsruhe und es gibt gute Gründe, anzunehmen, dass das Verbot gekippt wird (und damit auch das der gemeinsamen Adoption, denn das lässt sich ja dann leicht umgehen); und am Einkommensteuerrecht wird ja jetzt auch kräftig gewerkelt. "Entwicklungsland" nenne ich was anderes.

 

Wenn das "Entwicklungsland" ist, was ist dann Polen, die Slowakei oder Italien?

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Wenn das "Entwicklungsland" ist, was ist dann Polen, die Slowakei oder Italien?

 

 

 

Was mich am meisten nervt, ist die Tatsache, dass es in Deutschland schon heute eine Mehrheit für die Öffnung der Ehe gäbe, sowohl in der Bevölkerung als auch parlamentarisch. Und nur, weil die CDU/CSU momentan führende Regierungspartei ist, wird es auch in Zukunft keine Öffnung der Ehe geben. Nicht in 2013, und auch nicht vier Jahre später.

 

Es scheitert immer und immer wieder an dieser Regierungskonstellation. Und das kotzt mich an.

 

Warum können die Schwarzen nicht endlich über ihren Schatten springen?

 

 

Mir geht es hier nicht nur ums Geld bei der Einkommensteuer, sondern auch um die Symbolik, die dahintersteht. Endlich hätten heiratswillige Homosexuelle kein komisch klingendes partikulares Rechtsinstitut mehr, sondern wären schlicht und einfach verheiratet.

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Jaj ja die Einhaltung von Gesetzen und rechtsstaatlichen Verfahren ist ganz böse...sowas darf man nur von einem Bundespräsidenten verlangen, dem man dann sogar das Zahnweh neidig ist...aber der ist ja auch nicht schwul.

 

 

 

 

 

Fakt ist, dass die Bundesregierung die steuerliche Gleichstellung schon vor Jahren hätte einführen können -

Können aber nicht müssen.

 

Und was diesen Satz anlangt

Mach doch einfach den Nuhr, wenn Du zum Thema nichts Substanzielles beizutragen hast.

 

Was hast Du zu den meisten Themen beizutragen außer geiferndem grünen Neid?

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Was mich am meisten nervt, ist die Tatsache, dass es in Deutschland schon heute eine Mehrheit für die Öffnung der Ehe gäbe, sowohl in der Bevölkerung als auch parlamentarisch.

 

Due Gutmenschen sind immer in der Mehrheit. Ich bin ja auch einer davon.

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Die parlamenatrische Mehrheit scheint aber momentan keinen besonderen Eifer zu zeigen, am momentanen Gesetz etwas zu ändern.

Wenn nur die CDU/CSU etwas dagegen hätte, wäre es ja kein Problem, das Gesetz käme dann ja locker durch.

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Franciscus non papa

Die parlamenatrische Mehrheit scheint aber momentan keinen besonderen Eifer zu zeigen, am momentanen Gesetz etwas zu ändern.

Wenn nur die CDU/CSU etwas dagegen hätte, wäre es ja kein Problem, das Gesetz käme dann ja locker durch.

 

 

Mehrheiten kommen allerdings weniger rechnerisch, als aus politischem kalkül zustande. so einfach liegen die dinge nicht.

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Die parlamenatrische Mehrheit scheint aber momentan keinen besonderen Eifer zu zeigen, am momentanen Gesetz etwas zu ändern.

Wenn nur die CDU/CSU etwas dagegen hätte, wäre es ja kein Problem, das Gesetz käme dann ja locker durch.

Und den Richtern vom BVerfG wird dann eine lange Nase gezeigt mitsamt "ätsch, ätsch..." :unsure:

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Die parlamenatrische Mehrheit scheint aber momentan keinen besonderen Eifer zu zeigen, am momentanen Gesetz etwas zu ändern.

Wenn nur die CDU/CSU etwas dagegen hätte, wäre es ja kein Problem, das Gesetz käme dann ja locker durch.

 

 

Mehrheiten kommen allerdings weniger rechnerisch, als aus politischem kalkül zustande. so einfach liegen die dinge nicht.

Worauf ich hinaus wollte, ist, dass das Thema momentan nicht so aktuell zu sein scheint. Denn sonst würde es doch für den bald anstehenden Wahlkampf genutzt werden. Und z.B. die FDP, die ja vermutlich für die Gleichstellung ist,kann ja momentan Themen brauchen, die in der Öffentlichkeit gut ankommen. Aber es wird momentan von keiner Partei besonders thematisiert.

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Was mich am meisten nervt, ist die Tatsache, dass es in Deutschland schon heute eine Mehrheit für die Öffnung der Ehe gäbe, sowohl in der Bevölkerung als auch parlamentarisch.

 

Wenn es eine Mehrheit gäbe, dann gäbe es auch ein Gesetz.

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Franciscus non papa

 

Was mich am meisten nervt, ist die Tatsache, dass es in Deutschland schon heute eine Mehrheit für die Öffnung der Ehe gäbe, sowohl in der Bevölkerung als auch parlamentarisch.

 

Wenn es eine Mehrheit gäbe, dann gäbe es auch ein Gesetz.

 

 

das ist nun definitiv nicht richtig.

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Was mich am meisten nervt, ist die Tatsache, dass es in Deutschland schon heute eine Mehrheit für die Öffnung der Ehe gäbe, sowohl in der Bevölkerung als auch parlamentarisch.

 

Wenn es eine Mehrheit gäbe, dann gäbe es auch ein Gesetz.

 

 

das ist nun definitiv nicht richtig.

 

Wieso? Der "Mehrheit", die E. sieht, sind andere Dinge offenbar wichtiger, sodass sie um des Kompromisses willen diese Sache zurückstellen. Dann kann man aber kaum von einer Mehrheit reden.

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Die parlamenatrische Mehrheit scheint aber momentan keinen besonderen Eifer zu zeigen, am momentanen Gesetz etwas zu ändern.

Wenn nur die CDU/CSU etwas dagegen hätte, wäre es ja kein Problem, das Gesetz käme dann ja locker durch.

 

Eine grundlegende Änderung des EStG wäre ein ziemicher Kraftakt. Dabei ist die Gleichstellung der ELP nur ein winziges Randthema. Allein die vom BVerfG vorgegebene Freistellung des Existenzminimums zu gewährleisten, ist politisch kaum zu bewegen. Denn der progressive Steuertarif führt zunächst zu einer stärkeren Belastung von Gutverdienern. Wenn durch höhere Freibeträge die Steuerkurve im Koordinatensystem nach rechts verschoben wird, führt dies zu der technischen Reaktion, daß Gutverdiener weniger Steuern zahlen als vorher. (Die Wenigverdiener zahlen eh keine Einkomensteuer.) Und dann hat die Linke wieder das große Lügenthema, daß reiche Kinder dem Staat mehr wert seien als arme. - Die Lobby der Homosexuellen dürfte an einer Änderung des Steuerrechts nicht so wahnsinnig interessiert sein, denn die meisten Homosexuellen-Paare sind arrivierte Doppelverdiener, die vom Ehegattensplitting sowieso nicht profitieren würden.

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die meisten Homosexuellen-Paare sind arrivierte Doppelverdiener, die vom Ehegattensplitting sowieso nicht profitieren würden.

Ah ja. Mal abgesehen von dem perfiden Anschlag auf Epi's Blutdruck: Gibt es eigentlich seriöse Statistiken über diese Frage?

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die meisten Homosexuellen-Paare sind arrivierte Doppelverdiener, die vom Ehegattensplitting sowieso nicht profitieren würden.

Ah ja. Mal abgesehen von dem perfiden Anschlag auf Epi's Blutdruck: Gibt es eigentlich seriöse Statistiken über diese Frage?

 

Oh, der Arme. - Nein, Statistiken zur ELP sind mir nicht bekannt. Ich kenne nur die ELPs aus meinem Umfeld. Die Institution ELP scheint eher ein Mittelschichtphänomen zu sein.

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die meisten Homosexuellen-Paare sind arrivierte Doppelverdiener, die vom Ehegattensplitting sowieso nicht profitieren würden.

Ah ja. Mal abgesehen von dem perfiden Anschlag auf Epi's Blutdruck: Gibt es eigentlich seriöse Statistiken über diese Frage?

 

Oh, der Arme. - Nein, Statistiken zur ELP sind mir nicht bekannt. Ich kenne nur die ELPs aus meinem Umfeld. Die Institution ELP scheint eher ein Mittelschichtphänomen zu sein.

 

 

 

Ach ja, DER verpartnerte Homosexuelle. Ein "arrivierter Doppelverdiener", wahlweise ein Mittelständler. Die Schwulen, die ich kenne, sind nicht besonders arriviert. Und mir geht es bei der Gleichberechtigung nicht ums große Geld (das gibt's für uns sowieso nicht), sondern um Gleich-Berechtigung, um gleiches Recht für alle statt einem partikularen Rechtsinstitut, das einem den Status "verheiratet" verweigert. Und wenn wir deswegen 3,50 € im Jahr mehr haben, ist das ein nice to have, mehr nicht.

 

Und wenn die Schwulen ELP-Paare arriviert sein sollen, was sind dann die lesbischen?

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