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Sammelthread Homosexualität


Georg20

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Fernsehen am Monitor, Pah. Ich geh doch nicht zurück in die 60ger. Da waren die Bildschirme in etwa so groß wie die Monitore heutzutage. Nee, nee, ich will einen großen Bildschirm. Da sieht alles sehr viel besser aus.

 

begründend.............tribald

 

Ich weiß nicht, was du hast ... mein Monitor ist größer als es mein TV jemals war ... allerdings werd ich mich wohl zu Weihnachten mit einem 32"er "beschenken" .. der dann aber auch nur als Monitor dienen wird, Kabel, Sat & Co bleiben weiterhin brav abgeklemmt. Es geht ja nicht um die Technik, es geht um den Mist, der im TV läuft, und den brauch ich nun wirklich nicht.

 

 

BTW: wir werden langsam WIRKLICH OT ...

Versuchen wir den Bogen zum Thema HS bekommen: Werden demnächst mal wieder "Die Dornenvögel" gesendet?

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Fernsehen am Monitor, Pah. Ich geh doch nicht zurück in die 60ger. Da waren die Bildschirme in etwa so groß wie die Monitore heutzutage. Nee, nee, ich will einen großen Bildschirm. Da sieht alles sehr viel besser aus.

 

begründend.............tribald

 

Ich weiß nicht, was du hast ... mein Monitor ist größer als es mein TV jemals war ... allerdings werd ich mich wohl zu Weihnachten mit einem 32"er "beschenken" .. der dann aber auch nur als Monitor dienen wird, Kabel, Sat & Co bleiben weiterhin brav abgeklemmt. Es geht ja nicht um die Technik, es geht um den Mist, der im TV läuft, und den brauch ich nun wirklich nicht.

 

 

BTW: wir werden langsam WIRKLICH OT ...

Versuchen wir den Bogen zum Thema HS bekommen: Werden demnächst mal wieder "Die Dornenvögel" gesendet?

 

Au, der war ... subtil :lol:

 

Und ja, am 25. und 26.12 auf ZDFNeo B)

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Mir ist in der "Kulturzeit" auf 3SAT ein Kurzbericht begegnet, dessen Inhalt ich nicht glauben konnte. Die haben über Initiativen berichtet, die eine Aufhebung von Vorstrafen fordern, die Menschen heute anhängen, weil sie seinerzeit nach §175 verurteilt worden.

 

Hatte ich noch nie von gehört. Habe nun ein wenig im Internet quergelesen und schnell festgestellt, dass das tatsächlich so ist. Im Jahre 2012 in Deutschland. In einer Zeit, in der selbst die CDU schwule Ministerpräsidenten nominiert hat.

 

Wäre mir jetzt nach ein wenig Zynismus, müßte ich den Homosexuellen jetzt wirklich einen Vorwurf machen: Ihr habt noch nicht einmal die Vorstrafen gelöscht bekommt, die euer schlimmes Tun euch beschert hat, wollt aber bereits mit gleichen Rechten heiraten und Kinder adoptieren. Das sind ja wirklich 5 Schritte auf einmal... :rolleyes:

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Die haben über Initiativen berichtet, die eine Aufhebung von Vorstrafen fordern, die Menschen heute anhängen, weil sie seinerzeit nach §175 verurteilt worden.

 

Es ist wirklich peinlich, das so ein einfacher Verwaltungsakt wie die Löschung der diesbezüglichen Vorstrafen nicht einfach durchgeführt wird.

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Die haben über Initiativen berichtet, die eine Aufhebung von Vorstrafen fordern, die Menschen heute anhängen, weil sie seinerzeit nach §175 verurteilt worden.

 

Es ist wirklich peinlich, das so ein einfacher Verwaltungsakt wie die Löschung der diesbezüglichen Vorstrafen nicht einfach durchgeführt wird.

 

Da wird grober Unfug erzählt. Die Strafbarkeit nach § 175 StGB ist 1975 aufgehoben worden. Und die theoretisch längste Frist bis zur Löschung eines Eintrags im Strafregister beträgt 20 Jahre. http://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%BChrungszeugnis

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Die haben über Initiativen berichtet, die eine Aufhebung von Vorstrafen fordern, die Menschen heute anhängen, weil sie seinerzeit nach §175 verurteilt worden.

 

Es ist wirklich peinlich, das so ein einfacher Verwaltungsakt wie die Löschung der diesbezüglichen Vorstrafen nicht einfach durchgeführt wird.

 

Da wird grober Unfug erzählt. Die Strafbarkeit nach § 175 StGB ist 1975 aufgehoben worden. Und die theoretisch längste Frist bis zur Löschung eines Eintrags im Strafregister beträgt 20 Jahre. http://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%BChrungszeugnis

 

Laut Wikipedia war es 1994.

Aber egal, ich sehe keinen Grund warum die Einträge nicht mit der Streichung des Paragraphen gelöscht worden sind.

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Die haben über Initiativen berichtet, die eine Aufhebung von Vorstrafen fordern, die Menschen heute anhängen, weil sie seinerzeit nach §175 verurteilt worden.

 

Es ist wirklich peinlich, das so ein einfacher Verwaltungsakt wie die Löschung der diesbezüglichen Vorstrafen nicht einfach durchgeführt wird.

 

Da wird grober Unfug erzählt. Die Strafbarkeit nach § 175 StGB ist 1975 aufgehoben worden. Und die theoretisch längste Frist bis zur Löschung eines Eintrags im Strafregister beträgt 20 Jahre. http://de.wikipedia....BChrungszeugnis

 

Laut Wikipedia war es 1994.

Aber egal, ich sehe keinen Grund warum die Einträge nicht mit der Streichung des Paragraphen gelöscht worden sind.

 

1994 wurde nur noch der bis dahin bestehende strafrechtliche Schutz von Minderjährigen aufgehoben. Da die 20-Jahresfrist nur für schwerste Delikte gilt, kann da heute auch keiner mehr eingetragen sein.

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Die haben über Initiativen berichtet, die eine Aufhebung von Vorstrafen fordern, die Menschen heute anhängen, weil sie seinerzeit nach §175 verurteilt worden.

 

Es ist wirklich peinlich, das so ein einfacher Verwaltungsakt wie die Löschung der diesbezüglichen Vorstrafen nicht einfach durchgeführt wird.

 

Da wird grober Unfug erzählt. Die Strafbarkeit nach § 175 StGB ist 1975 aufgehoben worden. Und die theoretisch längste Frist bis zur Löschung eines Eintrags im Strafregister beträgt 20 Jahre. http://de.wikipedia....BChrungszeugnis

 

Laut Wikipedia war es 1994.

Aber egal, ich sehe keinen Grund warum die Einträge nicht mit der Streichung des Paragraphen gelöscht worden sind.

 

1994 wurde nur noch der bis dahin bestehende strafrechtliche Schutz von Minderjährigen aufgehoben. Da die 20-Jahresfrist nur für schwerste Delikte gilt, kann da heute auch keiner mehr eingetragen sein.

 

Okay, dann hat die Zeit die Aufgaben der Politiker erledigt.

 

Jedenfalls Danke dass Du mal ein paar Fakten in's Spiel gebracht hast.

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Franciscus non papa

wichtiger ist heute nur noch die Frage der Entschädigung für die Opfer der Unrechtsurteile. Immerhin sind etliche Menschen in ihrer bürgerlichen Existenz geradezu vernichtet worden. Himmelschreiendes Unrecht und keine Reue, keine Wiedergutmachung...

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wichtiger ist heute nur noch die Frage der Entschädigung für die Opfer der Unrechtsurteile. Immerhin sind etliche Menschen in ihrer bürgerlichen Existenz geradezu vernichtet worden. Himmelschreiendes Unrecht und keine Reue, keine Wiedergutmachung...

Das wird schon gleich drei Mal nichts. Es gibt NS-Zwangsarbeiter, die heute noch hinter ihrer Rente herklagen.

bearbeitet von Thofrock
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wichtiger ist heute nur noch die Frage der Entschädigung für die Opfer der Unrechtsurteile. Immerhin sind etliche Menschen in ihrer bürgerlichen Existenz geradezu vernichtet worden. Himmelschreiendes Unrecht und keine Reue, keine Wiedergutmachung...

 

Recht ist halt zeitbedingt. Wenn die Opfer der Hexenprozesse bzw. deren Erben klagen wollten.... und die wegen Kuppelei oder Ehebruchs bestraften. - Dafür sind heute Dinge strafbar, die es früher nicht waren. Die aktuelle Zeit als Stunde 0 von Strafbarkeit und Moral zu sehen ist falsch.

bearbeitet von kam
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Vermittlungsausschuss Bundestag <> Bundesrat

 

In der Diskussion über das Jahressteuergesetz gab es überraschend eine Mehrheit für die Forderung nach einer steuerlichen Gleichstellung homosexueller Lebenspartnerschaften. Mit dem Gesetz muss sich nun am Freitag der Bundestag befassen. Oppermann zeigte sich optimistisch, dass sich auch dort eine Mehrheit für die Gleichstellung der Homo-Paare finden werde.
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Da wird grober Unfug erzählt. Die Strafbarkeit nach § 175 StGB ist 1975 aufgehoben worden. Und die theoretisch längste Frist bis zur Löschung eines Eintrags im Strafregister beträgt 20 Jahre. http://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%BChrungszeugnis

 

 

Kam, so groß ist der angebliche Unfug nicht. Du schmeißt da Führungszeugnis und Auszug aus dem Bundeszentralregister zu Unrecht in denselben Topf und beachtest darüber hinaus auch den Absatz 3 nicht

 

§ 47 BZRG Feststellung der Frist und Ablaufhemmung

 

(1) Für die Feststellung und Berechnung der Frist gelten die §§ 35, 36 entsprechend.

(2) Die Tilgungsfrist läuft nicht ab, solange sich aus dem Register ergibt, daß die Vollstreckung einer Strafe oder eine der in § 61 des Strafgesetzbuchs aufgeführten Maßregeln der Besserung und Sicherung noch nicht erledigt oder die Strafe noch nicht erlassen ist. § 37 Abs. 1 gilt entsprechend.

(3) Sind im Register mehrere Verurteilungen eingetragen, so ist die Tilgung einer Eintragung erst zulässig, wenn für alle Verurteilungen die Voraussetzungen der Tilgung vorliegen. Die Eintragung einer Verurteilung, durch die eine Sperre für die Erteilung der Fahrerlaubnis für immer angeordnet worden ist, hindert die Tilgung anderer Verurteilungen nur, wenn zugleich auf eine Strafe erkannt worden ist, für die allein die Tilgungsfrist nach § 46 noch nicht abgelaufen wäre.

 

Solange nur eine Verurteilung uns sei es wegen eines kleinen Ladendiebstahls im Register steht, darf nicht getilgt werden.

 

Dann bleibt aber immer noch die Möglichkeit einen Antrag nach § 49 zu stellen auf Tilgung "in besonderen Fällen".

bearbeitet von Wunibald
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Nein aber ökonomisch. Es wurde ein biologisch-mathematisches Modell vorgestellt, dass, sollte es nachgewiesen werden, eine Menge Kohle verspricht.

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Nein aber ökonomisch. Es wurde ein biologisch-mathematisches Modell vorgestellt, dass, sollte es nachgewiesen werden, eine Menge Kohle verspricht.

 

"Fortpflanzungshomöopathie" ? Oder wie ? :facepalm:

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Da wird grober Unfug erzählt. Die Strafbarkeit nach § 175 StGB ist 1975 aufgehoben worden. Und die theoretisch längste Frist bis zur Löschung eines Eintrags im Strafregister beträgt 20 Jahre. http://de.wikipedia....BChrungszeugnis

 

 

Kam, so groß ist der angebliche Unfug nicht. Du schmeißt da Führungszeugnis und Auszug aus dem Bundeszentralregister zu Unrecht in denselben Topf und beachtest darüber hinaus auch den Absatz 3 nicht

 

§ 47 BZRG Feststellung der Frist und Ablaufhemmung

 

(1) Für die Feststellung und Berechnung der Frist gelten die §§ 35, 36 entsprechend.

(2) Die Tilgungsfrist läuft nicht ab, solange sich aus dem Register ergibt, daß die Vollstreckung einer Strafe oder eine der in § 61 des Strafgesetzbuchs aufgeführten Maßregeln der Besserung und Sicherung noch nicht erledigt oder die Strafe noch nicht erlassen ist. § 37 Abs. 1 gilt entsprechend.

(3) Sind im Register mehrere Verurteilungen eingetragen, so ist die Tilgung einer Eintragung erst zulässig, wenn für alle Verurteilungen die Voraussetzungen der Tilgung vorliegen. Die Eintragung einer Verurteilung, durch die eine Sperre für die Erteilung der Fahrerlaubnis für immer angeordnet worden ist, hindert die Tilgung anderer Verurteilungen nur, wenn zugleich auf eine Strafe erkannt worden ist, für die allein die Tilgungsfrist nach § 46 noch nicht abgelaufen wäre.

 

Solange nur eine Verurteilung uns sei es wegen eines kleinen Ladendiebstahls im Register steht, darf nicht getilgt werden.

 

Dann bleibt aber immer noch die Möglichkeit einen Antrag nach § 49 zu stellen auf Tilgung "in besonderen Fällen".

 

Wer also heute noch eingetragen ist, müßte seit 1980 immer wieder straffällig geworden sein. Und nicht mehr wegen 175, den gabs ja nicht mehr. Das betrifft vielleicht eine Handvoll Leute, es wird ja keiner behaupten, daß 175er notorische Rechtsbrecher sind. Das Thema kann man wirklich vergessen.

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Nein aber ökonomisch. Es wurde ein biologisch-mathematisches Modell vorgestellt, dass, sollte es nachgewiesen werden, eine Menge Kohle verspricht.

 

:daumenhoch:

 

Nach dem die Ernuechterung kam, dass Gene nicht alles sind, versucht man es mit Epigenetic zu erklaeren und wenn das nicht klappt, mit Protemonics etc.

 

Leider schaffe ich es nicht, jetzt auf die orginale Publication zuzugreifen und deswegen sag ich mal nichts weiter dazu.

 

DonGato.

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Wer also heute noch eingetragen ist, müßte seit 1980 immer wieder straffällig geworden sein. ...

Nein, "getilgt" ist etwas anderes als "nicht mehr eingetragen", wenn ich das BZRG richtig verstanden habe.

bearbeitet von Merkur
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Wer also heute noch eingetragen ist, müßte seit 1980 immer wieder straffällig geworden sein. ...

Nein, "getilgt" ist etwas anderes als "nicht mehr eingetragen", wenn ich das BZRG richtig verstanden habe.

 

Kann sein. Aber es zeitigt doch keine Folgen mehr. So, wie die Urteile aus Hexenprozessen. * gähn*

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