kam Geschrieben 16. Februar 2013 Melden Share Geschrieben 16. Februar 2013 Lies das halt, da werden Verhältnisse von vor 15 Jahren geschildert. Diese Gruppen gibts nicht mehr. Anders als in MV hat die Regierung hier nämlich was dagegen gemacht. Gemacht wird in Sachsen höchstens etwas gegen Protestler. Da wird dann eine "Funkzellenauswertung" derer gemacht, die gegen die NPD auf die Straße gegen. Ein Schulterklopfer des Staates für die Rechten. Es ist auch kein Zufall, dass die NPD in Sachsen noch im Landtag sitzt, obwohl sie dort in der letzten Periode ein unfassbar desolates Bild abgegeben hatte. Von wegen die Gruppen gibt es nicht mehr. Sachsen ist die Kommandozentrale. Mügeln liegt übrigens rein zufällig auch in Sachsen. Protest gegen Nazis wird sogar staatlich unterstützt, natürlich nur im legalen Rahmen. Demonstrationsrecht ist nunmal Grundrecht auch für Neonazis. Logisch, daß Leute verfolgt werden, die angemeldete und nicht verbotene Demos blockieren, v.a. wenn das nicht ohne Gewalt abgeht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 17. Februar 2013 Melden Share Geschrieben 17. Februar 2013 Ich weiß, dass zukünftige Mitglieder des Justizapparates meinen Aussagen nicht zustimmen dürfen/können. Auch im Bereich der Justiz wird es politisch-korrekten, durch Wowi verordneten Orwellschen Neusprech geben. Dass gerade Migranten in Berlin gerne mal den Schwulen ein paar aufs Maul geben, darf dort nicht öffentlich zur Sprache kommen. Wer es trotzdem ausspricht, ist entweder Bild-Fan - oder schlimmer: ein Nazi. Wer nicht deiner Ansicht ist, unterwirft sich Orwellschem Neusprech? Bist du noch bei Trost? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
fmchay Geschrieben 17. Februar 2013 Melden Share Geschrieben 17. Februar 2013 Ich weiß, dass zukünftige Mitglieder des Justizapparates meinen Aussagen nicht zustimmen dürfen/können. Auch im Bereich der Justiz wird es politisch-korrekten, durch Wowi verordneten Orwellschen Neusprech geben. Dass gerade Migranten in Berlin gerne mal den Schwulen ein paar aufs Maul geben, darf dort nicht öffentlich zur Sprache kommen. Wer es trotzdem ausspricht, ist entweder Bild-Fan - oder schlimmer: ein Nazi. Wer nicht deiner Ansicht ist, unterwirft sich Orwellschem Neusprech? Bist du noch bei Trost? Und außerdem wenn man den Satz mit den Migranten wegläßt, könnte er auch von Gabriele Kuby über die rechtliche Gleichstellung der Homoehe stammen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 17. Februar 2013 Melden Share Geschrieben 17. Februar 2013 Und außerdem wenn man den Satz mit den Migranten wegläßt, könnte er auch von Gabriele Kuby über die rechtliche Gleichstellung der Homoehe stammen Es ist jedenfalls ein armseliges Diskussionsverhalten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Epicureus Geschrieben 17. Februar 2013 Melden Share Geschrieben 17. Februar 2013 (bearbeitet) Und außerdem wenn man den Satz mit den Migranten wegläßt, könnte er auch von Gabriele Kuby über die rechtliche Gleichstellung der Homoehe stammen Es ist jedenfalls ein armseliges Diskussionsverhalten. Das hat mit Diskussionsverhalten nichts zu tun. Es ist leider ein Fakt, dass Migranten, insbesondere aus dem Bereich Türkei/Nordafrika/Vorderer Orient oft ein sehr angespanntes Verhältnis zur Homosexualität haben. Und dass sich dieses dann auch durchaus in Gewalt gegen Schwule entladen kann. Wer das bestreitet, offenbart ein Scheuklappenverhalten. PS: Lustig empfinde ich in diesem Zusammenhang immer die Reaktionen. Sagt man so etwas über Migranten, ist man ein böser Nazi. Äußert man sich in der Beschneidungsdebatte über andere Phänomene, ist man ein Antisemit. Die Keulen der PC schwingen nachhaltig. Auch hier. bearbeitet 17. Februar 2013 von Epicureus Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 17. Februar 2013 Melden Share Geschrieben 17. Februar 2013 Das hat mit Diskussionsverhalten nichts zu tun. Es ist leider ein Fakt, dass Migranten, insbesondere aus dem Bereich Türkei/Nordafrika/Vorderer Orient oft ein sehr angespanntes Verhältnis zur Homosexualität haben. Und dass sich dieses dann auch durchaus in Gewalt gegen Schwule entladen kann. 1. Was hat das mit unserer zuletzt geführten Diskussion zu tun? Dein Link auf den Bildzeitungsartikel, den ich kommentiert habe, hat nichts mit homosexuellenfeindlicher Gewalt zu tun. 2. Habe ich nie in Abrede gestellt, dass es Migranten aus muslimisch geprägten Ländern gibt, die eine ablehnende Haltung zur Homosexualität haben; und dass das ggf. Gewalttaten Vorschub leistet. Ich mich nur geweigert, die dir so eigenen Übertreibungen mitzumachen. PS: Lustig empfinde ich in diesem Zusammenhang immer die Reaktionen. Sagt man so etwas über Migranten, ist man ein böser Nazi. Äußert man sich in der Beschneidungsdebatte über andere Phänomene, ist man ein Antisemit. Die Keulen der PC schwingen nachhaltig. Auch hier. Ich finde es eher interessant, wie wenig du dich um ein nachvollziehbares Diskussionsverhalten scherst. Jede sachliche Richtigstellung (siehe deine Verwechslung von Verteidiger und Geschädigtenanwalt) und jeder sachliche Einwand wird von dir als persönliche Beleidigung empfunden, die sich nur mit einem ad-hominem kontern lässt. Du hast ein sehr unentspanntes Diskussionsverhalten - warum? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sokrates Geschrieben 17. Februar 2013 Melden Share Geschrieben 17. Februar 2013 (bearbeitet) Und außerdem wenn man den Satz mit den Migranten wegläßt, könnte er auch von Gabriele Kuby über die rechtliche Gleichstellung der Homoehe stammen Der Unterschied ist auch ausschließlich inhaltlicher Art. Was die Meinung von Andersdenkenen wert ist und wie diese zu behandeln sind, darin dürften sie ziemlich auf der gleichen Linie sein. bearbeitet 17. Februar 2013 von Sokrates Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Epicureus Geschrieben 17. Februar 2013 Melden Share Geschrieben 17. Februar 2013 Und außerdem wenn man den Satz mit den Migranten wegläßt, könnte er auch von Gabriele Kuby über die rechtliche Gleichstellung der Homoehe stammen Der Unterschied ist auch ausschließlich inhaltlicher Art. Was die Meinung von Andersdenkenen wert ist und wie diese zu behandeln sind, darin dürften sie ziemlich auf der gleichen Linie sein. Genau. Ich bin nicht nur ein Neonazi, sondern auch ein Kuby-Wiedergänger. Popcorn anyone? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 18. Februar 2013 Melden Share Geschrieben 18. Februar 2013 Genau. Ich bin nicht nur ein Neonazi, sondern auch ein Kuby-Wiedergänger. Nein, du bist nur eine latent paranoide Mimose mit einer Abneigung gegen ruhige, sachliche Diskussionen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Thofrock Geschrieben 18. Februar 2013 Melden Share Geschrieben 18. Februar 2013 Frei nach Franciscus: Ich ersticke noch mal an dem, was ich nicht schreibe. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Epicureus Geschrieben 18. Februar 2013 Melden Share Geschrieben 18. Februar 2013 Genau. Ich bin nicht nur ein Neonazi, sondern auch ein Kuby-Wiedergänger. Nein, du bist nur eine latent paranoide Mimose mit einer Abneigung gegen ruhige, sachliche Diskussionen. Ich hab dich auch ganz doll lieb! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Wiebke Geschrieben 19. Februar 2013 Melden Share Geschrieben 19. Februar 2013 (bearbeitet) Verbot der Sukzessivadoption verfassungswidrig bearbeitet 19. Februar 2013 von Wiebke Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Epicureus Geschrieben 19. Februar 2013 Melden Share Geschrieben 19. Februar 2013 Verbot der Sukzessivadoption verfassungswidrig Die Richter sagten auch, dass die Gesetze zwar erst spätestens 2014 geändert werden müssten, dass aber ein weiteres Warten den Betroffenen nicht mehr zugemutet werden könne. Die Grünen wollen nun die CDU/CSU als einzige Blockierer des Gesetzes mit weiteren Abstimmungen noch vor der Bundestagswahl unter Zugzwang setzen. Die Schwarzen hätten das Thema nämlich lieber in der Versenkung, um ihre rechten Stammwähler nicht zu verärgern. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 19. Februar 2013 Melden Share Geschrieben 19. Februar 2013 Verbot der Sukzessivadoption verfassungswidrig Aber kein vollständiger Sieg, die Verfassungswidrigkeit folgt nur aus einer Verletzung des Gleichheitssatzes: Da dem Gesetzgeber hier aber mehrere Möglichkeiten zur Verfügung stehen, den verfassungswidrigen Zustand zu beseitigen, kommt nur eine Unvereinbarkeitserklärung in Betracht (vgl. BVerfGE 130, 240 <260 f.>; stRspr). Neben der naheliegenden Angleichung der Adoptionsmöglichkeiten eingetragener Lebenspartner an die für Ehepartner bestehenden Adoptionsmöglichkeiten wäre auch eine allgemeine Beschränkung der Adoptionsmöglichkeiten denkbar, sofern diese für eingetragene Lebenspartner und Ehepartner gleich ausgestaltet würden. Senat, a.a.O. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Epicureus Geschrieben 19. Februar 2013 Melden Share Geschrieben 19. Februar 2013 Verbot der Sukzessivadoption verfassungswidrig Aber kein vollständiger Sieg, die Verfassungswidrigkeit folgt nur aus einer Verletzung des Gleichheitssatzes: Da dem Gesetzgeber hier aber mehrere Möglichkeiten zur Verfügung stehen, den verfassungswidrigen Zustand zu beseitigen, kommt nur eine Unvereinbarkeitserklärung in Betracht (vgl. BVerfGE 130, 240 <260 f.>; stRspr). Neben der naheliegenden Angleichung der Adoptionsmöglichkeiten eingetragener Lebenspartner an die für Ehepartner bestehenden Adoptionsmöglichkeiten wäre auch eine allgemeine Beschränkung der Adoptionsmöglichkeiten denkbar, sofern diese für eingetragene Lebenspartner und Ehepartner gleich ausgestaltet würden. Senat, a.a.O. Ja, aber das hat ja beinahe einen ironischen Touch. Entweder, man gleicht das Adoptionsrecht vollständig an (inkl. nicht nur der Sukzessivadoption, sondern auch der gemeinsamen Adoption eines für beide Partner fremden Kindes - was Schwule und Lesben auch jetzt immer noch nicht dürfen) - oder man nimmt auch den Heteropaare ihr jetziges Recht wieder weg. Für was wird sich Merkel wohl entscheiden *kopfkratz*? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 19. Februar 2013 Melden Share Geschrieben 19. Februar 2013 Verbot der Sukzessivadoption verfassungswidrig Aber kein vollständiger Sieg, die Verfassungswidrigkeit folgt nur aus einer Verletzung des Gleichheitssatzes: Da dem Gesetzgeber hier aber mehrere Möglichkeiten zur Verfügung stehen, den verfassungswidrigen Zustand zu beseitigen, kommt nur eine Unvereinbarkeitserklärung in Betracht (vgl. BVerfGE 130, 240 <260 f.>; stRspr). Neben der naheliegenden Angleichung der Adoptionsmöglichkeiten eingetragener Lebenspartner an die für Ehepartner bestehenden Adoptionsmöglichkeiten wäre auch eine allgemeine Beschränkung der Adoptionsmöglichkeiten denkbar, sofern diese für eingetragene Lebenspartner und Ehepartner gleich ausgestaltet würden. Senat, a.a.O. Vor dem Hintergrund des Trends hin zur "natürlichen" Elternschaft könnte man das ganze Adoptionswesen überhaupt abschaffen. Für Jugendwohlfahrtszwecke reichen Pflegschaften. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 19. Februar 2013 Melden Share Geschrieben 19. Februar 2013 Vor dem Hintergrund des Trends hin zur "natürlichen" Elternschaft könnte man das ganze Adoptionswesen überhaupt abschaffen. Für Jugendwohlfahrtszwecke reichen Pflegschaften. Von was für einem Trend sprichst du? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 19. Februar 2013 Melden Share Geschrieben 19. Februar 2013 Vor dem Hintergrund des Trends hin zur "natürlichen" Elternschaft könnte man das ganze Adoptionswesen überhaupt abschaffen. Für Jugendwohlfahrtszwecke reichen Pflegschaften. Von was für einem Trend sprichst du? Hatten wir neulich mal nebenan diskutiert, als es um Recht auf Kenntnis der Abstammung ging. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Epicureus Geschrieben 19. Februar 2013 Melden Share Geschrieben 19. Februar 2013 Verbot der Sukzessivadoption verfassungswidrig Aber kein vollständiger Sieg, die Verfassungswidrigkeit folgt nur aus einer Verletzung des Gleichheitssatzes: Da dem Gesetzgeber hier aber mehrere Möglichkeiten zur Verfügung stehen, den verfassungswidrigen Zustand zu beseitigen, kommt nur eine Unvereinbarkeitserklärung in Betracht (vgl. BVerfGE 130, 240 <260 f.>; stRspr). Neben der naheliegenden Angleichung der Adoptionsmöglichkeiten eingetragener Lebenspartner an die für Ehepartner bestehenden Adoptionsmöglichkeiten wäre auch eine allgemeine Beschränkung der Adoptionsmöglichkeiten denkbar, sofern diese für eingetragene Lebenspartner und Ehepartner gleich ausgestaltet würden. Senat, a.a.O. Vor dem Hintergrund des Trends hin zur "natürlichen" Elternschaft könnte man das ganze Adoptionswesen überhaupt abschaffen. Für Jugendwohlfahrtszwecke reichen Pflegschaften. Ich lach mich weg ... Bevor jetzt auch noch die Homos Kinder adoptieren dürfen, dann sollte man das Adoptionsrecht lieber ganz abschaffen? Bestechende Logik. Die Homos werden ja auch demnächst schuld sein an der Abschaffung des Splittings. Und das alles nur, weil auch das BVerfG mittlerweile den relativistischen Einflüsterungen des sodomitischen Zeitgeists verfallen ist ... *muahahahaha* Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Epicureus Geschrieben 19. Februar 2013 Melden Share Geschrieben 19. Februar 2013 Frage an Radio Eriwan: Wenn demnächst erwartungsgemäß das BVerfG auch beim Ehegattensplitting zugunsten der Schwulen und Lesben urteilt - und sich das Tierchen ELP dann in Null komma garnichtsmehr von der Ehe unterscheidet - wieso öffnet man dann nicht endlich die Ehe? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 19. Februar 2013 Melden Share Geschrieben 19. Februar 2013 Frage an Radio Eriwan: Wenn demnächst erwartungsgemäß das BVerfG auch beim Ehegattensplitting zugunsten der Schwulen und Lesben urteilt - und sich das Tierchen ELP dann in Null komma garnichtsmehr von der Ehe unterscheidet - wieso öffnet man dann nicht endlich die Ehe? Auch das Ehegattensplitting wird abgeschafft... (und dann vom BVerfG für Bestandsehen wieder eingeführt...) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Epicureus Geschrieben 19. Februar 2013 Melden Share Geschrieben 19. Februar 2013 Die Konservativen sind schon stinkig: "Der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Michael Grosse-Brömer (CDU), sagte: "Eine Tendenz Richtung Gleichstellung mag man ableiten. Ich will darüber aber nicht spekulieren." (Zitiert aus folgendem Queer-de-Artikel: http://mobil.queer.de/mobil_detail.php?article_id=18595 Kann leider mobil keine Zitierfunktion etc. nutzen ... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Epicureus Geschrieben 19. Februar 2013 Melden Share Geschrieben 19. Februar 2013 Frage an Radio Eriwan: Wenn demnächst erwartungsgemäß das BVerfG auch beim Ehegattensplitting zugunsten der Schwulen und Lesben urteilt - und sich das Tierchen ELP dann in Null komma garnichtsmehr von der Ehe unterscheidet - wieso öffnet man dann nicht endlich die Ehe? Auch das Ehegattensplitting wird abgeschafft... (und dann vom BVerfG für Bestandsehen wieder eingeführt...) Und was ist dann mit Bestands-ELPen? Dürfen die dann wieder 6 Jahre lang klagen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 19. Februar 2013 Melden Share Geschrieben 19. Februar 2013 Frage an Radio Eriwan: Wenn demnächst erwartungsgemäß das BVerfG auch beim Ehegattensplitting zugunsten der Schwulen und Lesben urteilt - und sich das Tierchen ELP dann in Null komma garnichtsmehr von der Ehe unterscheidet - wieso öffnet man dann nicht endlich die Ehe? Auch das Ehegattensplitting wird abgeschafft... (und dann vom BVerfG für Bestandsehen wieder eingeführt...) Und was ist dann mit Bestands-ELPen? Dürfen die dann wieder 6 Jahre lang klagen? Die haben aber keinen Bestandsschutz... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Wiebke Geschrieben 19. Februar 2013 Melden Share Geschrieben 19. Februar 2013 (bearbeitet) So, und der EGMR hat jetzt für Österreich nachgelegt: EGMR rügt Adoptionsverbot für Homosexuelle Urteilstext hier: http://hudoc.echr.coe.int/sites/eng-press/pages/search.aspx#{"itemid":["001-116735"]} (Der automatische Link funktioniert wohl wegen der Anführungszeichen in der Adresse nicht - kopiert die ganze Zeile.) EDIT: Pressemitteilung auf Deutsch Im EGMR-Fall bedeutet das nicht, dass jetzt alle Europaratsstaten die Stiefkindadoption für gleichgeschlechtliche Paare gewähren müssen, aber wohl diejenigen Staaten, die wie Österreich eine Adoptionsmöglichkeit für (verschiedengeschlechtliche) unverheiratete Paare bereits vorsehen. Über die Vorbehaltung der Ehe darf man also laut EGMR (noch...) diskriminieren, aber alles, was unverheiratete Paare kriegen, muss gleichermaßen für gleich- wie verschiedengeschlechtliche Paare gelten. bearbeitet 19. Februar 2013 von Wiebke Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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