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Sammelthread Homosexualität


Georg20

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Im übrigen scheinen Homophobie und Schwulenklatschen auf Jamaika so etwas wie ein Volkssport zu sein. Keine Ahnung, warum das in diesem Land so extrem ist, aber es gibt einem schon sehr zu denken. Woran mag das liegen?

 

(Natur)religiöse Gründe?

 

Vielleicht weiß hier jemand mehr ... Platona vielleicht? Die ist doch immer ethnologisch sehr bewandert.

 

Rasta. In R. Südafrika bzw. Hometowns ist die Rasta-Sekte auch recht stark und schwulenfeindlich.

 

 

Im Wiki-Artikel zu "Rastafari" steht aber:

Heute bekennen sich etwa 24.000 der 3 Millionen Jamaikaner zum Rastafari-Glauben.

 

Das ist nicht eben viel ...

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Im übrigen scheinen Homophobie und Schwulenklatschen auf Jamaika so etwas wie ein Volkssport zu sein. Keine Ahnung, warum das in diesem Land so extrem ist, aber es gibt einem schon sehr zu denken. Woran mag das liegen?

 

(Natur)religiöse Gründe?

 

Vielleicht weiß hier jemand mehr ... Platona vielleicht? Die ist doch immer ethnologisch sehr bewandert.

 

Rasta. In R. Südafrika bzw. Hometowns ist die Rasta-Sekte auch recht stark und schwulenfeindlich.

 

 

Im Wiki-Artikel zu "Rastafari" steht aber:

Heute bekennen sich etwa 24.000 der 3 Millionen Jamaikaner zum Rastafari-Glauben.

 

Das ist nicht eben viel ...

 

Na wenn wiki das sagt ziehe ich mich doch kleinlaut zurück ...

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Man wird von diesen jamaikanischen Dancehall-Hetzsängern doch von morgens bis abends nur verscheißert.

 

Interessant nur, dass denkende Menschen wie kam darauf nicht nur hereinfallen, sondern diese Kretins dann auch noch verteidigen. Und ihnen tatsächlich glauben, dass sie zwar vom Schwulenmord singen, aber es ja eigentlich nicht so meinen - und in Wirklichkeit lammfromm sind (siehe kams Zitat).

 

Hallo, geht's noch?

 

So viele Tische gibt es gar nicht, in die ich da beißen könnte ...

 

Wegen dieser Kiffer-Truppe muß man doch nicht gleich rechtsstaatliche Prinzipien über den Haufen werfen. Wenn sie hier Strafbares tun, gehören sie bestraft. Und das eine genannte Beispiel hat 2008 drei Konzerte hier gehalten, ohne daß irgendetwas strafrechtlich Relevantes vorfiel. Nimm das doch mal zur Kenntnis. Ich verteidige nicht solche Leute, sondern rechtsstaatliche Prinzipien.

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Wegen dieser Kiffer-Truppe muß man doch nicht gleich rechtsstaatliche Prinzipien über den Haufen werfen. Wenn sie hier Strafbares tun, gehören sie bestraft. Und das eine genannte Beispiel hat 2008 drei Konzerte hier gehalten, ohne daß irgendetwas strafrechtlich Relevantes vorfiel. Nimm das doch mal zur Kenntnis. Ich verteidige nicht solche Leute, sondern rechtsstaatliche Prinzipien.

 

So abwegig ist der Gedanke nicht, dass die von dieser "harmlosen Kiffertruppe" begangene Volksverhetzung in Ihrer Heimat zu Verbrechen führt, an denen sie eine mittelbare Schuld tragen. Dass sie hier nichts angestellt haben, mag zutreffen. Aber das trifft auch auf Idi Amin, Pol Pot oder Saddam Hussein zu. Denen hätte man man doch zurecht verbieten können, in Deutschland ein Konzert zu veranstalten, oder?

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Aber das trifft auch auf Idi Amin, Pol Pot oder Saddam Hussein zu. Denen hätte man man doch zurecht verbieten können, in Deutschland ein Konzert zu veranstalten, oder?

 

Du führst die Ausgangsfragestellung ad absurdum.

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Ich verteidige nicht solche Leute, sondern rechtsstaatliche Prinzipien.

Es gibt einen Rechtsanspruch auf Einreise für Nicht-EU-Bürger?

Offensichtlich nicht. Sonst hätte sich die ganze Flüchtlingsproblematik ja auch sofort erledigt, weil die alle ganz einfach legal einreisen könnten.

 

Werner

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Ich verteidige nicht solche Leute, sondern rechtsstaatliche Prinzipien.

Es gibt einen Rechtsanspruch auf Einreise für Nicht-EU-Bürger?

 

Rechtsstaatliche Prinzipien und subjektive Rechte sind nicht dasselbe.

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Ich verteidige nicht solche Leute, sondern rechtsstaatliche Prinzipien.

Es gibt einen Rechtsanspruch auf Einreise für Nicht-EU-Bürger?

 

Rechtsstaatliche Prinzipien und subjektive Rechte sind nicht dasselbe.

Welchem rechtsstaatlichen Prinzip widerspricht es, unliebsame Ausländer nicht einreisen zu lassen?

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Ich verteidige nicht solche Leute, sondern rechtsstaatliche Prinzipien.

Es gibt einen Rechtsanspruch auf Einreise für Nicht-EU-Bürger?

 

Rechtsstaatliche Prinzipien und subjektive Rechte sind nicht dasselbe.

Welchem rechtsstaatlichen Prinzip widerspricht es, unliebsame Ausländer nicht einreisen zu lassen?

 

"Unliebsam" ist kein vernünftiges Kriterium. Gewisse Ausländergruppen, die hier in den Fußgängerzonen betteln, Taschendiebstähle begehen etc., dürfen auch einreisen. "Liebsam" sind sie sicher nicht. Ein Einreiseverbot sollte voraussetzen, daß der betreffende strafrechtlich hier in Erscheinung getreten und verurteilt ist und eine Wiederholungsgefahr besteht.

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Gewisse Ausländergruppen, die hier in den Fußgängerzonen betteln, Taschendiebstähle begehen etc., dürfen auch einreisen.

Allerdings erst, seit Rumänien in der EU ist :lol:

 

Werner

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Also, geht doch!

 

"Canadian police said they would be in the audience for the concert and if the singer performed any of the music that has been deemed by civil rights groups as homophobic the reggae artist could be charged under Canada's promotion of hate law."

 

Ich empfinde diese Texte ganz direkt seelisch als eine riesige Bedrohung fuer mein Leib und Leben. Da wird es mir ganz schlecht und es macht mir einfach nur Angst.

 

Da mag ich nicht mehr abstrakt darueber diskutieren.

bearbeitet von Long John Silver
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Ein Einreiseverbot sollte voraussetzen, daß der betreffende strafrechtlich hier in Erscheinung getreten und verurteilt ist und eine Wiederholungsgefahr besteht.

Das sehe ich anders. Wenn der Betreffende woanders nach unseren Maßstäben strafrechtlich relevant in Erscheinung getreten ist und hier eine Wiederholungsgefahr besteht, dann ist das unliebsam genug.

 

Und das kann man bei dem kiffenden Schwulenklatscher wohl diagnostizieren.

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Ein Einreiseverbot sollte voraussetzen, daß der betreffende strafrechtlich hier in Erscheinung getreten und verurteilt ist und eine Wiederholungsgefahr besteht.

Das sehe ich anders. Wenn der Betreffende woanders nach unseren Maßstäben strafrechtlich relevant in Erscheinung getreten ist und hier eine Wiederholungsgefahr besteht, dann ist das unliebsam genug.

 

Und das kann man bei dem kiffenden Schwulenklatscher wohl diagnostizieren.

 

Eben .. bei sogenannten "Fußballfans" funktioniert das doch mittlerweile auch schon ...

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"Canadian police said they would be in the audience for the concert and if the singer performed any of the music that has been deemed by civil rights groups as homophobic the reggae artist could be charged under Canada's promotion of hate law."

 

Das ist mE die richtige Reaktion. Und natürlich darf man auch eine Demo dagegen veranstalten. Grüße, KAM

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Update:

 

Das Konzert des homophoben Hass-Sängers "Elephant Man" im Rheingold-Club in Düsseldorf gestern wurde überraschend abgesagt. Näheres HIER.

 

Ich bin sehr zufrieden. Manchmal helfen Proteste im Kleinen wirklich etwas (auch ich hatte eine längere Mail an den Veranstalter geschrieben). Man kann nur hoffen, dass man diesem Kretin auch anderswo in Europa den Stuhl vor die Tür stellt!

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Update:

 

Das Konzert des homophoben Hass-Sängers "Elephant Man" im Rheingold-Club in Düsseldorf gestern wurde überraschend abgesagt. Näheres HIER.

 

Ich bin sehr zufrieden. Manchmal helfen Proteste im Kleinen wirklich etwas (auch ich hatte eine längere Mail an den Veranstalter geschrieben). Man kann nur hoffen, dass man diesem Kretin auch anderswo in Europa den Stuhl vor die Tür stellt!

Warum sind die Auftritte dieses Sängers denn nicht grundsätzlich verboten? :lol: Künstlerische Freiheit?

 

*jetzt zusammenreissen und nicht fragen, warum Williamson Gefängnis droht und dieser Typ mit seinen Texten Geld verdienen darf*

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Warum sind die Auftritte dieses Sängers denn nicht grundsätzlich verboten? :lol: Künstlerische Freiheit?

 

*jetzt zusammenreissen und nicht fragen, warum Williamson Gefängnis droht und dieser Typ mit seinen Texten Geld verdienen darf*

 

Weil die schlichte öffentliche Leugnung des Holocausts strafbar ist, "homophobe" Äußerungen jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen.

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Warum sind die Auftritte dieses Sängers denn nicht grundsätzlich verboten? :lol: Künstlerische Freiheit?

 

*jetzt zusammenreissen und nicht fragen, warum Williamson Gefängnis droht und dieser Typ mit seinen Texten Geld verdienen darf*

 

Weil die schlichte öffentliche Leugnung des Holocausts strafbar ist, "homophobe" Äußerungen jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen.

 

 

Angesichts dessen kann man sich nur wundern. Zu fragen braucht man da eigentlich nicht.

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Weil die schlichte öffentliche Leugnung des Holocausts strafbar ist, "homophobe" Äußerungen jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen.

 

Ok, eigentlich habe ich ja nicht gefragt :unsure:

 

Aus dem Artikel, den Epicureus oben verlinkt hat:

...Lied "Log On" enthält folgende Textzeilen: "Genieße unseren Tanz und verbrenne einen Schwulen. Tritt auf ihm rum wie auf alten Kleidern. Genieße unseren Tanz und zertrete einen Schwulen".

:lol: Das ist doch schon Aufforderung zum Mord?

bearbeitet von lara
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Weil die schlichte öffentliche Leugnung des Holocausts strafbar ist, "homophobe" Äußerungen jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen.

 

Ok, eigentlich habe ich ja nicht gefragt.

 

Aus dem Artikel, den Epicureus oben verlinkt hat:

...Lied "Log On" enthält folgende Textzeilen: "Genieße unseren Tanz und verbrenne einen Schwulen. Tritt auf ihm rum wie auf alten Kleidern. Genieße unseren Tanz und zertrete einen Schwulen".

:lol: Das ist doch schon Aufforderung zum Mord?

 

 

Für mich ist das ganz klar Aufforderung zum Mord - volle Übereinstimmung. Insofern müsste man solche Typen eigentlich schon an der Gangway des Flugzeuges verhaften und vor Gericht bringen.

 

Im übrigen werden in Jamaika nicht wenige Schwule Opfer von Hassverbrechen, deren Täter durch Texte wie die von "Elephant Man" geistige Nahrung erhalten. Wenn man da überhaupt von "geistig" sprechen kann ...

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:lol: Das ist doch schon Aufforderung zum Mord?

 

Eine Aufforderung zu einer Straftat nach § 111 StGB ist es nicht, weil die Haupttat nicht bestimmt genug ist, selbst nach den abgeschwächten Voraussetzungen dieser Norm. In Betracht kommt allein Volksverhetzung gem. § 130 Abs. 1 StGB. Dabei ist das Problem, ob die "Schwulen" ein Bevölkerungsteil im Sinn dieser Norm, d. i. ein abgrenzbarer Bestandteil der Gesamtbevölkerung ist. Dafür spräche, dass Homosexuelle in gleicher Weise schutzbedürftig sind wie ethnische Minderheiten. Dagegen, dass sie mögl. nicht in gleicher Weise nach außen erkennbar und abgrenzbar wahrnehmbar sind.

Wie die Rspr. das handhabt, weiß ich aus dem Kopf nicht.

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Für mich ist das ganz klar Aufforderung zum Mord - volle Übereinstimmung. Insofern müsste man solche Typen eigentlich schon an der Gangway des Flugzeuges verhaften und vor Gericht bringen.

 

Und weswegen? Deutschland übt über Jamaika keine Strafgewalt aus.

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:lol: Das ist doch schon Aufforderung zum Mord?

 

Eine Aufforderung zu einer Straftat nach § 111 StGB ist es nicht, weil die Haupttat nicht bestimmt genug ist, selbst nach den abgeschwächten Voraussetzungen dieser Norm. In Betracht kommt allein Volksverhetzung gem. § 130 Abs. 1 StGB. Dabei ist das Problem, ob die "Schwulen" ein Bevölkerungsteil im Sinn dieser Norm, d. i. ein abgrenzbarer Bestandteil der Gesamtbevölkerung ist. Dafür spräche, dass Homosexuelle in gleicher Weise schutzbedürftig sind wie ethnische Minderheiten. Dagegen, dass sie mögl. nicht in gleicher Weise nach außen erkennbar und abgrenzbar wahrnehmbar sind.

Wie die Rspr. das handhabt, weiß ich aus dem Kopf nicht.

Heißt das jetzt, man könnte ohne Probleme zu bekommen singen: "Genieße unseren Tanz und verbrenne einen Stuttgarter. Tritt auf ihm rum wie auf alten Kleidern. Genieße unseren Tanz und zertrete einen Stuttgarter" ?

 

:unsure:

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Heißt das jetzt, man könnte ohne Probleme zu bekommen singen: "Genieße unseren Tanz und verbrenne einen Stuttgarter. Tritt auf ihm rum wie auf alten Kleidern. Genieße unseren Tanz und zertrete einen Stuttgarter" ?

 

Das erste Problem bekommt man ja schon mit dem Rhythmus. Stuttgarter ist aber mE schon eher ein Bevölkerungsteil. Aber ich bin in der Judikatur dort nicht sonderlich firm und habe grad keinen Zugang zu Kommentaren.

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