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Sammelthread Homosexualität


Georg20

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Und Epicureus arbeitet bereits an den nächsten Forderungen:

1. Nur homosexuelle Lebensgemeinschaften dürfen Ehe heißen, Heterosexuelle haben sich gefälligst eine andere Bezeichnung zu suchen.

2. Steuerbegünstigungen stehen nur homosexuellen Ehepartnern zu. Heterosexuelle sind davon auszuschließen, weil sie nur zur Überbevölkerung der Erde beitragen.

 

 

 

Schatzi, Deine Platte hat einen Sprung. Ich würde sie reparieren - oder am besten gleich wegwerfen. :winke:

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Schatzi,

Ich kann mich nicht erinnern mit Dir Schweine gehütet zu haben und was anderes habe ich schon gar nicht getan.

 

 

 

Ich würde gerne mit Dir Schweine hüten. Das entspannt ungemein.

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Wie stellt sich Userin Platona eigentlich den Alltag der von ihr angeprangerten schwul-lesbischen DINKs so vor? Was sind das für groteske Vorurteile, die sie hier verbreitet? Schwul = reich = parasitär? Na prima, dann ist ja alles klar!

 

Userin Platona hat nicht den Schimmer einer Ahnung, worüber sie hier deliriert.

Die Userin Platona weiß genau, worüber sie hier deliriert. Der User Epicureus kann jedoch nicht lesen. Wo hat die Userin Platona etwas von schwul-lesbischen DINKS geschrieben? Für die Userin Platona sind DINKS immer noch heterosexuell.

 

Außerdem sind im Bekanntenkreis der Userin Platona viel mehr schwul-lesbische Doppelverdiener mit Vierzimmer-Designer-Wohnung und Renditeobjekten in ganz Deutschland als Familien mit Kindern, mit Vierzimmerwohnung in Großstadtnähe mit guter Infrastruktur oder Häuschen mit Garten. Das betrifft sowohl die schwul-lesbischen Partnerschaften mit Kindern, als auch die normalen Familien.

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Man hätte es sich mit dem Gesetz zur ELP so einfach machen können.

 

Gesetz zur Gleichstellung homosexueller Menschen

 

§ 1. Die beiden Partner in einer Ehe können auch das gleiche Geschlecht haben.

 

Ende

Nein. Weder das gleiche Geschlecht, noch geschlechtsverschieden. Eheschließung ist nur möglich, wenn das erste Kind geboren ist.

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Außerdem sind im Bekanntenkreis der Userin Platona viel mehr schwul-lesbische Doppelverdiener mit Vierzimmer-Designer-Wohnung und Renditeobjekten in ganz Deutschland als Familien mit Kindern, mit Vierzimmerwohnung in Großstadtnähe mit guter Infrastruktur oder Häuschen mit Garten. Das betrifft sowohl die schwul-lesbischen Partnerschaften mit Kindern, als auch die normalen Familien.

 

 

 

Na, da haben wir es ja mal wieder. Neidkomplex, gespeist aus anekdotischer Evidenz. Die der meinen im übrigen diametral entgegenläuft.

 

Im übrigen: Es gibt kein staatlich verbrieftes Recht auf eine Vierzimmerwohnung. Das nur mal so nebenbei.

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Man hätte es sich mit dem Gesetz zur ELP so einfach machen können.

 

Gesetz zur Gleichstellung homosexueller Menschen

 

§ 1. Die beiden Partner in einer Ehe können auch das gleiche Geschlecht haben.

 

Ende

Nein. Weder das gleiche Geschlecht, noch geschlechtsverschieden. Eheschließung ist nur möglich, wenn das erste Kind geboren ist.

 

 

 

Du entscheidest also darüber, wer in Deutschland eine Ehe eingehen darf - und wer nicht?

 

Das hat schon wirklich faschistoide Züge, meine Teuerste. Lass Dir das ins Poesiealbum schreiben.

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Franciscus non papa

Man hätte es sich mit dem Gesetz zur ELP so einfach machen können.

 

Gesetz zur Gleichstellung homosexueller Menschen

 

§ 1. Die beiden Partner in einer Ehe können auch das gleiche Geschlecht haben.

 

Ende

Nein. Weder das gleiche Geschlecht, noch geschlechtsverschieden. Eheschließung ist nur möglich, wenn das erste Kind geboren ist.

 

 

Dir ist aber schon bewusst, dass es einen Unterschied zwischen Ehe und Familie gibt?

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Na, da haben wir es ja mal wieder. Neidkomplex,

 

Da redet gerade der unschlagbare Spezialist in Sachen Neidkomplex. Wie war die Geschichte mit dem Bock und dem Gärtner?

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Na, da haben wir es ja mal wieder. Neidkomplex,

 

Da redet gerade der unschlagbare Spezialist in Sachen Neidkomplex. Wie war die Geschichte mit dem Bock und dem Gärtner?

 

 

 

*lalala* *lalala* *lalala* *lalala* *lalala* *lalala* *lalala* *lalala* *lalala* *lalala* *lalala* *lalala* *lalala*

 

:facepalm:

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Man hätte es sich mit dem Gesetz zur ELP so einfach machen können.

 

Gesetz zur Gleichstellung homosexueller Menschen

 

§ 1. Die beiden Partner in einer Ehe können auch das gleiche Geschlecht haben.

 

Ende

Nein. Weder das gleiche Geschlecht, noch geschlechtsverschieden. Eheschließung ist nur möglich, wenn das erste Kind geboren ist.

 

 

Dir ist aber schon bewusst, dass es einen Unterschied zwischen Ehe und Familie gibt?

Eben, aber der sollte nicht sein.

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Ich habe da eine ziemlich glasklare Vermutung, warum Platona so vehement gegen die Ehe wettert. Aber das wäre eher etwas für PMs.

Oh je oh je, was muß sich der User Epicureus ärgern.... :winke:

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Man hätte es sich mit dem Gesetz zur ELP so einfach machen können.

 

Gesetz zur Gleichstellung homosexueller Menschen

 

§ 1. Die beiden Partner in einer Ehe können auch das gleiche Geschlecht haben.

 

Ende

Nein. Weder das gleiche Geschlecht, noch geschlechtsverschieden. Eheschließung ist nur möglich, wenn das erste Kind geboren ist.

 

 

Dir ist aber schon bewusst, dass es einen Unterschied zwischen Ehe und Familie gibt?

Eben, aber der sollte nicht sein.

 

 

 

 

Bist Du jetzt auch Mitglied im Club der Wortverdreher nach Silvers Gnaden?

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Ich habe da eine ziemlich glasklare Vermutung, warum Platona so vehement gegen die Ehe wettert. Aber das wäre eher etwas für PMs.

Oh je oh je, was muß sich der User Epicureus ärgern.... :winke:

 

 

 

Du schäumst doch gegen die Ehe mindestens mit der gleichen Vehemenz, wie ich für eine Öffnung bin.

 

Unterschied: Ich möchte, dass mehr Menschen als heute etwas von den Vorteilen der Ehe haben - während Du es für alle schlechter machen willst.

 

Daher die konkrete Frage: Wie stellst Du Dir das vor, wenn plötzlich ein Großteil der verheirateten Paare ohne oder mit bereits volljährigen Kindern deutlich höhere Steuern zahlen müssen als jetzt?

 

Wie willst Du das ausgleichen?

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Ich habe da eine ziemlich glasklare Vermutung, warum Platona so vehement gegen die Ehe wettert. Aber das wäre eher etwas für PMs.

Oh je oh je, was muß sich der User Epicureus ärgern.... :winke:

 

 

 

Du schäumst doch gegen die Ehe mindestens mit der gleichen Vehemenz, wie ich für eine Öffnung bin.

 

Unterschied: Ich möchte, dass mehr Menschen als heute etwas von den Vorteilen der Ehe haben - während Du es für alle schlechter machen willst.

 

Daher die konkrete Frage: Wie stellst Du Dir das vor, wenn plötzlich ein Großteil der verheirateten Paare ohne oder mit bereits volljährigen Kindern deutlich höhere Steuern zahlen müssen als jetzt?

 

Wie willst Du das ausgleichen?

 

Warum ausgleichen? Steuerbegünstigungen für Ehpaare ohne Kinder sind schlicht nicht argumentierbar und eine Ungerechtigkeit.

bearbeitet von Der Geist
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Warum ausgleichen? Steuerbegünstigungen für Ehpaare ohne Kinder sind schlicht nicht argumentierbar und eine Ungerechtigkeit.

 

 

 

Nochmal zum Mitmeißeln:

 

Ich bekomme kein Hartz IV, kein Arbeitslosengeld, wenn ich verheiratet bin. Und umgekehrt mein Ehepartner ebensowenig.

 

Der Staat spart sich jede Menge Sozialleistungen, da in einer Ehe und ELP beide Partner unterhalts- und einstandspflichtig sind.

 

 

Das scheinst Du immer noch nicht verstanden zu haben. Wenn das Splitting wegfällt, muss der Staat als Ausgleich auch wieder vermehrt Sozialleistungen zahlen. Und zwar an jeden Bürger, egal ob verheiratet oder nicht.

bearbeitet von Epicureus
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Nochmal zum Mitmeißeln:

 

Ich bekomme Arbeitslosengeld, wenn ich verheiratet bin..

Was für ein Unsinn!

 

 

 

Willst Du mich verarschen???

 

Ich habe kein Arbeitslosengeld geschrieben! Ich bekomme keine soziale Unterstützung im Falle einer Arbeitslosigkeit, weil ich verheiratet bin bzw. in einer ELP lebe.

 

Das ist eben in Deutschland so geregelt. Kann ich auch nichts für.

bearbeitet von Epicureus
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ALG I bekommst du freilich.

 

ALG II nur dann, wenn du bedürftig bist - egal ob verheiratet oder nicht. Und wenn du in einer Bedarfsgemeinschaft lebst, dann wird das miteinbezogen. Warum man aber meine Ehe steuerbegünstigen muss, um das zu rechtfertigen, das ist mir nicht klar.

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Man hätte es sich mit dem Gesetz zur ELP so einfach machen können.

 

Gesetz zur Gleichstellung homosexueller Menschen

 

§ 1. Die beiden Partner in einer Ehe können auch das gleiche Geschlecht haben.

 

Ende

Nein. Weder das gleiche Geschlecht, noch geschlechtsverschieden. Eheschließung ist nur möglich, wenn das erste Kind geboren ist.

 

 

Dir ist aber schon bewusst, dass es einen Unterschied zwischen Ehe und Familie gibt?

Eben, aber der sollte nicht sein.

Und wozu soll das gut sein?

 

Jetzt mal deine steuerrechtlichen Vorstellungen vorausgesetzt:

 

Wieso willst du die Ehe nicht weiter Ehe nennen und halt nur diejenigen Rechtsfolgen daran knüpfen, die du für angemessen hältst?

 

Und an die Familie knüpfst du dann diejenigen Rechtsfolgen, die du für der Familie angemessen hältst.

 

Wenn es schon einen üblichen Begriff für das gibt, was die steuerlich begünstigen willst, warum willst du dann einen anderen völlig umdefinieren, um dasselbe wie der bereits bekannte Begriff auszusagen? Ich seh da nicht den tieferen sittlichen Nährwert...

:unsure:

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ALG I bekommst du freilich.

 

ALG II nur dann, wenn du bedürftig bist - egal ob verheiratet oder nicht. Und wenn du in einer Bedarfsgemeinschaft lebst, dann wird das miteinbezogen. Warum man aber meine Ehe steuerbegünstigen muss, um das zu rechtfertigen, das ist mir nicht klar.

 

 

 

 

Dann nochmal die Frage: Du möchstest also als Verheirateter demnächst freiwillig deutlich mehr Steuern zahlen, wenn Dir das Splitting weggenommen wird?

 

Ich halte Splitting nicht wie Du für eine "Begünstigung", sondern nur für einen Ausgleich dafür, dass mich der Staat im Falle von Arbeitslosigkeit eben nicht sozial unterstützt. In den meisten Fällen wird das den Staat billiger kommen als eine Individualbesteuerung.

 

Eine Ehe ist eben auch eine Wirtschaftsgemeinschaft, in der der eine den anderen unterstützt. Und im Zweifelsfall auch mehr zum Haushalt beisteuert, wenn er mehr verdient. Warum sollte sich das nicht in einem Steuerausgleich niederschlagen? Die klassische Hausfrauenehe (nur der Mann verdient die dicke Kohle, die Frau sitzt doof zuhause rum) gibt es heutzutage doch kaum noch. Aber eine exakt gleiche Einkommensverteilung zwischen zwei Partnern ist höchstens Zufall, nicht die Regel.

 

Bei Abschaffung des Splittingvorteils würde ein unverheiratetes Paar gegenüber dem verheirateten mit gemeinsamer Veranlagung weniger Steuern zahlen. Die Eheschließung würde dann wie eine steuerliche Strafe wirken. Das wäre schizophren.

bearbeitet von Epicureus
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ALG I bekommst du freilich.

 

ALG II nur dann, wenn du bedürftig bist - egal ob verheiratet oder nicht. Und wenn du in einer Bedarfsgemeinschaft lebst, dann wird das miteinbezogen. Warum man aber meine Ehe steuerbegünstigen muss, um das zu rechtfertigen, das ist mir nicht klar.

 

 

 

 

Dann nochmal die Frage: Du möchstest also als Verheirateter demnächst freiwillig deutlich mehr Steuern zahlen, wenn Dir das Splitting weggenommen wird?

 

Ich halte Splitting nicht wie Du für eine "Begünstigung", sondern nur für einen Ausgleich dafür, dass mich der Staat im Falle von Arbeitslosigkeit eben nicht sozial unterstützt. In den meisten Fällen wird das den Staat billiger kommen als eine Individualbesteuerung.

 

Eine Ehe ist eben auch eine Wirtschaftsgemeinschaft, in der der eine den anderen unterstützt. Und im Zweifelsfall auch mehr zum Haushalt beisteuert, wenn er mehr verdient. Warum sollte sich das nicht in einem Steuerausgleich niederschlagen? Die klassische Hausfrauenehe (nur der Mann verdient die dicke Kohle, die Frau sitzt doof zuhause rum) gibt es heutzutage doch kaum noch. Aber eine exakt gleiche Einkommensverteilung zwischen zwei Partnern ist höchstens Zufall, nicht die Regel.

 

Bei Abschaffung des Splittingvorteils würde ein unverheiratetes Paar gegenüber dem verheirateten mit gemeinsamer Veranlagung weniger Steuern zahlen. Die Eheschließung würde dann wie eine steuerliche Strafe wirken. Das wäre schizophren.

 

Wenn man das Splitting durch eine entsprechende Berücksichtigung der Kosten für die Kinder ersetzte, dann würde mich das mitnichten stören. Allerdings hält sich unser Splittingvorteil in Grenzen.

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Ich nehme mal ein ganz banales Beispiel:

 

Ein Ehepaar besitzt zusammen 100.000 EUR Anlagevermögen. Davon gehören ursprünglich Partner A 90.000, Partner B 10.000 €. Nehmen wir an, das Geld wäre mit 3% Zinsen angelegt.

 

Bei gemeinsamer Veranlagung verdoppelt sich der Steuerfreibetrag von 801 auf 1602 €/Jahr.

 

100.000 EUR erbringen nach einem Jahr 3.000 EUR Zinsen. Bei gemeinsamer steuerlicher Veranlagung müsste das Paar nur auf 1.398 € 25% Kapitalertragsteuer zahlen - also 349,50 €.

 

 

Würden beide Partner individuell besteuert, müsste Partner A 474,75 € Zinsabschlagsteuer zahlen, Partner B gar keine Steuer. Das Ehepaar müsste als in einem Jahr 125,25 € mehr Steuern zahlen - und das, obwohl sie als Paar ja eine Wirtschaftsgemeinschaft sind bzw. eine Verbindung zweier Menschen, die füreinander einstehen.

 

 

 

Wenn man also wirklich die Steuerbegünstigungen der Ehe abschaffen will, muss man das an anderer Stelle ausgleichen - sonst käme das (bei Beibehaltung der Unterhalts- und Einstandspflicht) einer saftigen Steuererhöhung gleich.

 

Interessiert Euch das gar nicht?

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