Wiebke Geschrieben 2. April 2013 Melden Share Geschrieben 2. April 2013 Wegen der Frauenparkplätze, fragt doch einfach Wiki. Wiki sagt uns, dass der Hausherr darauf bestehen kann, dass die Frauenparkplätze bestimmungsgemäß genutzt werden.Was allerdings nicht die Frage beantwortet, was der Hausherr unternehmen kann, wenn ich Schlingel auf einem Frauenparkplatz geparkt habe. Wohl kaum ein Bußgeld verhängen. Wiki sagt dir zumindest, dass es aufs Landesrecht ankommt. In BaWü könnte dann z.B. § 12 LOWiG ziehen. Dass der Hausherr als solcher kein Bußgeld verhängen kann, steht auf einem anderen Blatt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 2. April 2013 Melden Share Geschrieben 2. April 2013 Wiki sagt uns, dass der Hausherr darauf bestehen kann, dass die Frauenparkplätze bestimmungsgemäß genutzt werden.Was allerdings nicht die Frage beantwortet, was der Hausherr unternehmen kann, wenn ich Schlingel auf einem Frauenparkplatz geparkt habe. Wohl kaum ein Bußgeld verhängen. Deinen Wagen abschleppen lassen und von dir das Geld verlangen bzw. dir erst dann sagen, wo dein Auto ist, wenn du gezahlt hast. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 2. April 2013 Melden Share Geschrieben 2. April 2013 Ich hielte es für gut, wenn du letzteres bei passender Gelegenheit gnadenlos und trotz des Aufschreis durchziehen würdest. Eben weil ich das für bodenlosen Schwachsinn halte und ziviler Ungehorsam angesagt wäre. (Ich kann es dir allerdings auch nicht verübeln, wenn du es lässt, manche Frauen samt ihren hirnlosen männlichen Beschützern können schon ziemlich unangenehm werden.)Nunja - in anbetracht dessen, daß die Damentoiletten grundsätzlich eher knapp an Zahl sind, werde ich wohl kaum in die Notwendigkeit geraten. Wobei ich es einfach als eine Geste des Respekts ansehe in diese, doch eher mit einer gewissen Intimität verbundenen, Räume eben nicht "einfach so" einzudringen. (Wenngleich oder gerade weil die Architektur diese Intimität sehr oft nicht unterstützt. Und sorry - frau auf Schüssel ist nicht sexy - mann erst recht nicht...) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 2. April 2013 Melden Share Geschrieben 2. April 2013 Wegen der Frauenparkplätze, fragt doch einfach Wiki. Wiki sagt uns, dass der Hausherr darauf bestehen kann, dass die Frauenparkplätze bestimmungsgemäß genutzt werden.Was allerdings nicht die Frage beantwortet, was der Hausherr unternehmen kann, wenn ich Schlingel auf einem Frauenparkplatz geparkt habe. Wohl kaum ein Bußgeld verhängen. Wiki sagt dir zumindest, dass es aufs Landesrecht ankommt. In BaWü könnte dann z.B. § 12 LOWiG ziehen. Dass der Hausherr als solcher kein Bußgeld verhängen kann, steht auf einem anderen Blatt. "...obwohl deutlich darauf hingewiesen wird, dass die Benutzung durch Unbefugte untersagt ist". Ob das auf ein Schild "Frauenparkplatz" zutrifft? Da müsste mMn schon stehen "Benutzung durch nichtweibliche Verkehrsteilnehmer untersagt" Der Paragraf trifft wohl eher auf sowaszu. Werner Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 2. April 2013 Melden Share Geschrieben 2. April 2013 Wiki sagt uns, dass der Hausherr darauf bestehen kann, dass die Frauenparkplätze bestimmungsgemäß genutzt werden.Was allerdings nicht die Frage beantwortet, was der Hausherr unternehmen kann, wenn ich Schlingel auf einem Frauenparkplatz geparkt habe. Wohl kaum ein Bußgeld verhängen. Deinen Wagen abschleppen lassen und von dir das Geld verlangen bzw. dir erst dann sagen, wo dein Auto ist, wenn du gezahlt hast. Ich bin zwar kein Jurist wie du, aber mit welcher Begründung abschleppen? Wenn am Eingang steht "hier gilt die StVO", dann gibt es doch wohl gar keine Begründung, weil in der StVO keine Frauenparkplätze vorgesehen sind. Und wenn nicht, rechtfertigt doch die bloße Anschrift "Frauenparkplatz" kein Abschleppen? Da müsste mMn dann doch mindestens stehen "Frauenparkplatz. Männliche Parker werden abgeschleppt" oder was in der Art. Werner Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
masamale Geschrieben 2. April 2013 Melden Share Geschrieben 2. April 2013 Um zurück zum Thema zu kommen. Sollte es auch Schwulenparkplätze geben? Vielleicht ganz hinten wo es am dunkelsten ist? Dürfen sich Lesben auf Frauenparkplätze stellen? Kann man das vom Aussehen abhängig machen? Bekommen kinderreiche Homoehepaare eine Familienkarte bei Ikea? masamale will es wissen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Wiebke Geschrieben 2. April 2013 Melden Share Geschrieben 2. April 2013 "...obwohl deutlich darauf hingewiesen wird, dass die Benutzung durch Unbefugte untersagt ist". Ob das auf ein Schild "Frauenparkplatz" zutrifft? Da müsste mMn schon stehen "Benutzung durch nichtweibliche Verkehrsteilnehmer untersagt" Lässt sich alles plädieren. Ich tendiere aber eher dazu anzunehmen, dass die Untersagungsabsicht des Hausherrn auch durch ein Schild "Frauenparkplatz" sogar für Männer "allgemein verständlich" zum Ausdruck gebracht wird. Sollte es sich jedoch tatsächlich um einen Premium-Parkplatz am belebten Einkaufszentrum zur Mittagszeit handeln, würde ich es mal mit dem AGG versuchen. Denn wenn die Untersagung an sich rechtswidrig war, fällt natürlich auch die Ordnungswidrikeit weg. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 2. April 2013 Melden Share Geschrieben 2. April 2013 "...obwohl deutlich darauf hingewiesen wird, dass die Benutzung durch Unbefugte untersagt ist". Ob das auf ein Schild "Frauenparkplatz" zutrifft? Da müsste mMn schon stehen "Benutzung durch nichtweibliche Verkehrsteilnehmer untersagt" Lässt sich alles plädieren. Ich tendiere aber eher dazu anzunehmen, dass die Untersagungsabsicht des Hausherrn auch durch ein Schild "Frauenparkplatz" sogar für Männer "allgemein verständlich" zum Ausdruck gebracht wird. Sollte es sich jedoch tatsächlich um einen Premium-Parkplatz am belebten Einkaufszentrum zur Mittagszeit handeln, würde ich es mal mit dem AGG versuchen. Denn wenn die Untersagung an sich rechtswidrig war, fällt natürlich auch die Ordnungswidrikeit weg. Du hast eben selbst gesagt, dass die Anschrift "Herrentoilette" eher als Vorschlag zu verstehen sei, keinesfalls aber es als ahndungswürdiges Vergehen anzusehen sei, wenn eine Frau eine solche Toilette beutzt. Warum sollte das bei einem Frauenparkplatz anders sein? Werner Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 2. April 2013 Melden Share Geschrieben 2. April 2013 Ich bin zwar kein Jurist wie du, aber mit welcher Begründung abschleppen? Weil eine Besitzstörung vorliegt, der du dich erwehren darfst. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 2. April 2013 Melden Share Geschrieben 2. April 2013 Um zurück zum Thema zu kommen. Sollte es auch Schwulenparkplätze geben? Vielleicht ganz hinten wo es am dunkelsten ist? Dürfen sich Lesben auf Frauenparkplätze stellen? Kann man das vom Aussehen abhängig machen? Bekommen kinderreiche Homoehepaare eine Familienkarte bei Ikea? masamale will es wissen Es übersteigt die Grenzen meines Verständnis, wenn man das nachvollziehbaren und vernünftigen Ziel, den öffentlichen Raum etwas weniger feindlich für Frauen zu gestalten, mit möchtegern-klugen Bemerkungen und Vergleichen zu diskreditieren versucht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
masamale Geschrieben 2. April 2013 Melden Share Geschrieben 2. April 2013 Ich finde Wiebke hat fast immer recht. Jetzt bin ich aber gespannt, wie sie sich hier herausreden kann? masamale Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 2. April 2013 Melden Share Geschrieben 2. April 2013 (bearbeitet) Ich bin zwar kein Jurist wie du, aber mit welcher Begründung abschleppen? Weil eine Besitzstörung vorliegt, der du dich erwehren darfst. Die liegt auch vor, wenn jemand krum im Parkplatz steht. Da ist die Besitzstörung sogar noch schwerwiegender, weil dadurch Parkraum irregulär belegt wird, dessen Vermietung der Gschäftszweck des Parkhausbetreibers ist. Trotzdem wird er garantiert nicht abschleppen, denn wer verärgert schon gern seine Kundschaft nachhaltig. Werner bearbeitet 2. April 2013 von Werner001 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 2. April 2013 Melden Share Geschrieben 2. April 2013 Die liegt auch vor, wenn jemand krum im Parkplatz steht. Da ist die Besitzstörung sogar noch schwerwiegender, weil dadurch Parkraum irregulär belegt wird, dessen Vermietung der Gschäftszweck des Parkhausbetreibers ist. Trotzdem wird er garantiert nicht abschleppen, denn wer verärgert schon gern seine Kundschaft nachhaltig. Ja, und? Ist das ein juristisches Argument? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 2. April 2013 Melden Share Geschrieben 2. April 2013 Na das ist doch endlich mal ein guter und kionstruktiver Vorschlag von kirchlicher Seite. Die irischen Bischöfe möchten nicht länger, dass Priester zivilrechtlich gültige Ehen schließen, falls in Irland die ehe für Homosexuelle ermöglicht wird. Da kann man eigentlich nur zustimmen! Beim Priester zivilrechtlich heiraten, das ist doch eh absurd. Man kann ja auch nicht beim Landschaftsgärtner einen Grundstückskauf abschließen, oder sich von der Kindergärtnerin eine Geburtsurkunde ausstellen lassen. Werner Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 2. April 2013 Melden Share Geschrieben 2. April 2013 Die liegt auch vor, wenn jemand krum im Parkplatz steht. Da ist die Besitzstörung sogar noch schwerwiegender, weil dadurch Parkraum irregulär belegt wird, dessen Vermietung der Gschäftszweck des Parkhausbetreibers ist. Trotzdem wird er garantiert nicht abschleppen, denn wer verärgert schon gern seine Kundschaft nachhaltig. Ja, und? Ist das ein juristisches Argument? Nein. Aber da die meisten Parkhausbetreiber nicht Juristen, sondern Geschäftsleute sind, zählen wirtschaftliche in diesem Fall im Zweifel mehr als juristische. Werner Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Wiebke Geschrieben 2. April 2013 Melden Share Geschrieben 2. April 2013 Du hast eben selbst gesagt, dass die Anschrift "Herrentoilette" eher als Vorschlag zu verstehen sei, keinesfalls aber es als ahndungswürdiges Vergehen anzusehen sei, wenn eine Frau eine solche Toilette beutzt. Warum sollte das bei einem Frauenparkplatz anders sein? Wo hab ich gesagt, dass das als reiner Vorschlag zu verstehen sei? Ich hab dafür plädiert, es zu ignorieren (wohl gemerkt: an Kabinen, an der Zugangstür zum Toilettenraum sähe ich das weitaus kritischer) und sogar von zivilem Ungehorsam geredet. Ich gehe durchaus davon aus, dass ich formal gesehen mit meiner Ignorierung der Symbole auf den Kabinentüren das Hausrecht des Gaststättenbetreibers verletze. Ich gehe aber auch davon aus, dass dieser das, wie du im Hinblick auf Parkplätze ja selber anmerkst, eher wirtschaftlich als juristisch sehen wird. Und ich kann keinen Ordnungswidrigkeitstatbestand wie bei § 12 bw. LOWiG erkennen, der einschlägig wäre. Problematisch würde es wohl erst, wenn der Hausherr oder sein Beauftragter mich rausschmeißen will und ich Radau mache, statt einfach zu gehen und nie wieder zurückzukommen. Und selbst wenn da eine Ordnungswidrigkeit vorläge: Es ist ein Fehlschluss, dass ich, nur weil ich Juristin bin, der Meinung sein müsste, dass man sich auch an die alleridiotischsten Bestimmungen halten soll. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 2. April 2013 Melden Share Geschrieben 2. April 2013 (wohl gemerkt: an Kabinen, an der Zugangstür zum Toilettenraum sähe ich das weitaus kritischer)Ich muss gestehen, daß mir dieses Detail entgangen war. Ich weiß auch durchaus von Fällen in denen sich die Damen angesichts der Schlangen auf dem Damenklo auch von dem Hinweis an der Toilettenraumtür nicht haben abhalten lassen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Wiebke Geschrieben 2. April 2013 Melden Share Geschrieben 2. April 2013 (wohl gemerkt: an Kabinen, an der Zugangstür zum Toilettenraum sähe ich das weitaus kritischer)Ich muss gestehen, daß mir dieses Detail entgangen war. Ich weiß auch durchaus von Fällen in denen sich die Damen angesichts der Schlangen auf dem Damenklo auch von dem Hinweis an der Toilettenraumtür nicht haben abhalten lassen. Bei Toilettenräumen unterscheide ich zwischen meiner persönlichen Haltung - ich bin eh grundsätzlich für Gemeinschaftstoiletten - und dem Umstand, dass andere solche Räume tatsächlich als Rückzugsräume empfinden, in denen man vor dem anderen Geschlecht seine Ruhe hat. Wenn der Hausherr letzterem Rechnung trägt, dann sollte man das im Prinzip respektieren (meinen Durchfall im Gang fahren lassen würde ich deswegen aber auch nicht...). Einen "Aufschrei" ist es aber auch nicht wert, eher eine dumme Bemerkung in der Art: "Wie denn, was denn? Ist drüben alles vollgekackt?" Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 2. April 2013 Melden Share Geschrieben 2. April 2013 eher eine dumme Bemerkung in der Art: "Wie denn, was denn? Ist drüben alles vollgekackt?"Frauen können so unsexy sein... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
masamale Geschrieben 2. April 2013 Melden Share Geschrieben 2. April 2013 Ist Wiebke sicher eine Frau fragt masamale? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Long John Silver Geschrieben 2. April 2013 Melden Share Geschrieben 2. April 2013 wo sie überall sonst in der Rechtsprechung es längst nicht mehr sind (von den Stellen abgesehen, bei denen die Anatomie von Beeutung ist)? Ich finde solche Bemerkungen immer von Leuten besonders witzig, die in ihren persoenlichen Praeferenzen selbst radikale Unterschiede machen, was mit oder ohne Schniedel betrifft. Da sind Unterschiede ploetzlich wichtig, sogar lebensentwurf-bestimmend. Da liegt es mir oefter auf der Zunge zu sagen - Junge, stell dich doch nicht so an, wenn es es fuer dich sonst keine Unterschiede macht gesellschaftlich und alles gleich ist, warum so uneinsichtig und unflexibel, wenn es ans persoenliche geht? Irgendwann scheint der Unterschied doch immens wichtig zu sein - nicht nur fuer einige, sondern fuer fast alle, in welcher Art und Weise auch immer Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Long John Silver Geschrieben 2. April 2013 Melden Share Geschrieben 2. April 2013 (bearbeitet) (wohl gemerkt: an Kabinen, an der Zugangstür zum Toilettenraum sähe ich das weitaus kritischer)Ich muss gestehen, daß mir dieses Detail entgangen war. Ich weiß auch durchaus von Fällen in denen sich die Damen angesichts der Schlangen auf dem Damenklo auch von dem Hinweis an der Toilettenraumtür nicht haben abhalten lassen. Bei Toilettenräumen unterscheide ich zwischen meiner persönlichen Haltung - ich bin eh grundsätzlich für Gemeinschaftstoiletten - und dem Umstand, dass andere solche Räume tatsächlich als Rückzugsräume empfinden, in denen man vor dem anderen Geschlecht seine Ruhe hat. Es kommt darauf an. Es gibt diese oeffentlichen Rest-Rooms, wo man auch als Familie die Kinder wickeln kann, das ist voellig okay. In einem Restaurants moechte ich nicht unbedingt irgendeiner Frau vom Nebentisch in der Toilette begegnen, das waere mir zu intim. Also, wenn Men auf der Tuer steht, sollte man das vielleicht als Frau auch begreifen - anders faende ich, naja. Frauen muessen nicht ueberall praesent sein wollen, wo sie nichts zu suchen haben, das faende ich wenn als Prinzip gedacht ziemlich zwanghaft. Umgekehrt ist auch skurril - Maenner, die sich in Frauentoiletten herum treiben, hat nicht unbedingt etwas. bearbeitet 2. April 2013 von Long John Silver Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 2. April 2013 Melden Share Geschrieben 2. April 2013 Ich finde solche Bemerkungen immer von Leuten besonders witzig, die in ihren persoenlichen Praeferenzen selbst radikale Unterschiede machen, was mit oder ohne Schniedel betrifft. Da sind Unterschiede ploetzlich wichtig, sogar lebensentwurf-bestimmend. Wovon sprichst du? Ich weiss ja nicht, wie das bei dir ist, aber ich kenne keinen einzigen Hetero, der bei "mit oder ohne Schniedel" keinen radikalen Unterschied machen würde, was seine sexuellen Präferenzen angeht. Und wenn der Hetero noch dazu streng religiös sein sollte, sieht er oft sogar seinen Lebensentwurf bedroht, wenn andere es nicht in der gleichen Weise streng sehen. Selten ein Argument gehört, das derart nach hinten losgeht Werner Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Wiebke Geschrieben 2. April 2013 Melden Share Geschrieben 2. April 2013 eher eine dumme Bemerkung in der Art: "Wie denn, was denn? Ist drüben alles vollgekackt?"Frauen können so unsexy sein... Jaaa, vor allem, wenn sie's absichtlich machen... Ist Wiebke sicher eine Frau fragt masamale? So, und jetzt bist du dran. Küchenpsychologische Analyse bitte. Aber pass auf, dass du nicht in die Klischeefalle tappst, hehe... Oder gehörst du einfach zu den Südländischen, die von anständigen Vornamen keine Ahnung haben? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Long John Silver Geschrieben 2. April 2013 Melden Share Geschrieben 2. April 2013 Ich finde solche Bemerkungen immer von Leuten besonders witzig, die in ihren persoenlichen Praeferenzen selbst radikale Unterschiede machen, was mit oder ohne Schniedel betrifft. Da sind Unterschiede ploetzlich wichtig, sogar lebensentwurf-bestimmend. Wovon sprichst du? Ich weiss ja nicht, wie das bei dir ist, aber ich kenne keinen einzigen Hetero, der bei "mit oder ohne Schniedel" keinen radikalen Unterschied machen würde, was seine sexuellen Präferenzen angeht. Und wenn der Hetero noch dazu streng religiös sein sollte, sieht er oft sogar seinen Lebensentwurf bedroht, wenn andere es nicht in der gleichen Weise streng sehen. Selten ein Argument gehört, das derart nach hinten losgeht Werner Es heisst einfach nur, dass es bei dir auch nicht anders ist, wenn es um die Wurst geht. Da ist nichts mehr alles gleich und alles gleichwertig. Deshalb wuerde ich das mit dem gleichwertig und alles-gleich-Getoens in Diskussionen nicht so hoch haengen. Beliebig ist naemlich nichts, wenn es darauf ankommt,weder fuer dich noch fuer mich oder sonst jemanden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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