Epicureus Geschrieben 16. April 2013 Melden Share Geschrieben 16. April 2013 Das Erzbistum von Córdoba [Argentinien] hat vergangene Woche bekannt gegeben, dass sie Pfarrer José Nicolás Alessio aus dem Klerus ausgeschlossen hat. Das Vergehen des 55-Jährigen: Er hatte an einer Demonstration für die Rechte von lesbischen und schwulen Paaren teilgenommen und wiederholt die Kirche für ihre unnachgiebige Haltung gegenüber Homosexuellen kritisiert. Gegen diese Entscheidung kann kein Widerspruch eingelegt werden, teilte das Erzbistum der zweitgrößten Stadt Argentiniens weiter mit. (...) In der katholischen Kirche hat der Kampf gegen Homo-Rechte offenbar Priorität, weil bei Pfarrern, die offen gegen Homosexuelle diffamieren, weniger Sanktionen verhängt werden: So hat eine österreichische Diözese erst kürzlich das Predigtverbot gegen einen Pfarrer aufgehoben, der Schwule und Lesben als "Homo-Gestörte" bezeichnet und mit Kindesmissbrauch in Zusammenhang gebracht hatte. LINK Wie war das noch: unter dem neuen Papst wird alles besser? Manche sahen ja schon ein Aggiornamento am Horizont hinaufdämmern. Nun zeigt die katholische Kirche mal wieder ihre inhumane Fratze. Wen wundert das noch? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Melancholy Geschrieben 16. April 2013 Melden Share Geschrieben 16. April 2013 Guck diesbezüglich auch mal hier Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Epicureus Geschrieben 16. April 2013 Melden Share Geschrieben 16. April 2013 Ermutigende Neuigkeiten kommen hingegen aus anderen Teilen der Welt: Neuseeland wird ab Sommer die Ehe öffnen - und auf der grünen Insel hat sich der irische Verfassungskonvent mit deutlicher Mehrheit ebenfalls für eine Öffnung der Ehe ausgesprochen. Gegner der Ehe-Öffnung mutieren langsam aber sicher zu Dinosauriern. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Epicureus Geschrieben 16. April 2013 Melden Share Geschrieben 16. April 2013 Guck diesbezüglich auch mal hier Oh, das ist krass. Ich hatte davon schon gelesen. Gerade die katholischen Orden wie Dominikaner, Jesuiten und andere atmen bisher noch eine Art liberalen Geist, den viele Gemeindepfarrer vermissen lassen. Die Zeichen, die Bergoglio hier setzt, sind eindeutig: "Wenn ihr nicht für uns seid, seid ihr gegen uns!". Nach außen hin gibt er den jovialen Pastoral-Papst, während im Inneren die Daumenschrauben immer stärker angezogen werden. Mich gruselt! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 16. April 2013 Melden Share Geschrieben 16. April 2013 Soso, objektiv feststellen kann man das. Warum gibts da denn keine Quelle dafür? Google News auf Französisch absuchen (wenn du kannst), und du wirst fündig. Ich könnte, nur hast du für solche pauschalen Behauptungen schon eine Bringschuld, wenn du seriös diskutieren willst. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Thofrock Geschrieben 16. April 2013 Melden Share Geschrieben 16. April 2013 Soso, objektiv feststellen kann man das. Warum gibts da denn keine Quelle dafür? Google News auf Französisch absuchen (wenn du kannst), und du wirst fündig. Ich könnte, nur hast du für solche pauschalen Behauptungen schon eine Bringschuld, wenn du seriös diskutieren willst. Sorry, aber wenn eine "seriöse Diskussion" zwischen Dir und Wiebke nicht stattfindet, wird das im Zweifel immer an Dir liegen. Ein Abstimmungsvoting würde das mit 93:7 bestätigen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Epicureus Geschrieben 16. April 2013 Melden Share Geschrieben 16. April 2013 (bearbeitet) Die Homos sind unser Unglück! Wenn erst einmal die Homo-Ehe als Schandmal beseitigt ist, wird es mit unserer verderbten Gesellschaft endlich wieder bergauf gehen! Treibt den Homosexuellen als Sündenbock zur Stadt hinaus und steinigt ihn - dann werden sich Glück und Gottesgefälligkeit wie von selbst einstellen! Die konservative Regierung müsse die gleichgeschlechtliche Ehe wieder verbieten, fordert die Bischofskonferenz. Neben der Abtreibung sei die Homo-Ehe das wichtigste Problem in Spanien. Die spanische Bischofskonferenz hat am Montag gefordert, dass Homosexuellen acht Jahre nach der Ehe-Öffnung das Recht zu heiraten wieder aberkannt werden soll. Bei der Bischofsvollversammlung in Madrid erklärte der Chef der spanischen Bischöfe, Kardinal Antonio María Rouco Varela, dass der spanische Staat die "Besonderheit" der Ehe von Mann und Frau wieder anerkennen müsse und daher gleichgeschlechtlichen Paaren dieses Recht entziehen sollte: "Es geht darum, die Grundrechte von Kindern zu schützen, die einen Vater und eine Mutter benötigen", so Rouco. Er forderte die konservative Regierung auf, sich dem "Relativismus und der Gender-Ideologie" entgegenzustellen. LINK Die katholische Kirche betätigt sich - wieder einmal - als geistige Brandstifterin. Ähnlich wie in Frankreich wird Homosexualität bzw. deren staatliche Anerkennung (in den Augen der Kirche "Förderung") als eines der Hauptübel der modernen Gesellschaft angesehen. Ich halte das für brandgefährlich - für antidemokratisch, für totalitär. Aber mit solchen "Werten" kennt sich die una sancta ja bekanntlich bestens aus. Der Schulterschluss mit Homo-Gegnern diverser Couleur, selbst mit Rechtsextremen, ist da nur folgerichtig. Wenn ich mir das Toben der Homophoben in Frankreich anschaue, wird mir schlecht. Es ist wohl wieder mal opportun, einen Sündenbock zu suchen für all die "Übel" einer offenen und pluralistischen Gesellschaft (von der im übrigen auch die Kirchen nur profitieren können!). Damals waren es die Juden - sind es jetzt die Homosexuellen? bearbeitet 16. April 2013 von Epicureus Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 16. April 2013 Melden Share Geschrieben 16. April 2013 Soso, objektiv feststellen kann man das. Warum gibts da denn keine Quelle dafür? Google News auf Französisch absuchen (wenn du kannst), und du wirst fündig. Ich könnte, nur hast du für solche pauschalen Behauptungen schon eine Bringschuld, wenn du seriös diskutieren willst. Sorry, aber wenn eine "seriöse Diskussion" zwischen Dir und Wiebke nicht stattfindet, wird das im Zweifel immer an Dir liegen. Ein Abstimmungsvoting würde das mit 93:7 bestätigen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 16. April 2013 Melden Share Geschrieben 16. April 2013 Ich halte das für brandgefährlich - für antidemokratisch, für totalitär. Die deutsche Gesellschaft unter dem GG wäre also konsequenterweise bis heute eine antidemokratische, totalitäre Veranstaltung. - Naja, eine Epi-Übertreibung eben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gallowglas Geschrieben 16. April 2013 Melden Share Geschrieben 16. April 2013 Ich halte das für brandgefährlich - für antidemokratisch, für totalitär. Die deutsche Gesellschaft unter dem GG wäre also konsequenterweise bis heute eine antidemokratische, totalitäre Veranstaltung. - Naja, eine Epi-Übertreibung eben. Könnte es sein, das du, wieder einmal, versuchst, die Tatsachen so zu verdrehen, das du anderen damit ans Bein pissen kannst ? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 16. April 2013 Melden Share Geschrieben 16. April 2013 Ich halte das für brandgefährlich - für antidemokratisch, für totalitär. Die deutsche Gesellschaft unter dem GG wäre also konsequenterweise bis heute eine antidemokratische, totalitäre Veranstaltung. - Naja, eine Epi-Übertreibung eben. Könnte es sein, das du, wieder einmal, versuchst, die Tatsachen so zu verdrehen, das du anderen damit ans Bein pissen kannst ? Gut. Einigen wir uns darauf, daß eine Gesellschaft, die die Homo-Ehe nicht einführt, gleichwohl demokratisch sein kann? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gallowglas Geschrieben 16. April 2013 Melden Share Geschrieben 16. April 2013 Ich halte das für brandgefährlich - für antidemokratisch, für totalitär. Die deutsche Gesellschaft unter dem GG wäre also konsequenterweise bis heute eine antidemokratische, totalitäre Veranstaltung. - Naja, eine Epi-Übertreibung eben. Könnte es sein, das du, wieder einmal, versuchst, die Tatsachen so zu verdrehen, das du anderen damit ans Bein pissen kannst ? Gut. Einigen wir uns darauf, daß eine Gesellschaft, die die Homo-Ehe nicht einführt, gleichwohl demokratisch sein kann? Höchstens, wenn darüber demokratisch abgestimmt würde, und nicht, weil eine Lobbygruppe sie verhindern will. Und selbst das würde wäre möglicherweise zwar demokratisch, aber widerspräche trotzdem den Grundrechten .. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 16. April 2013 Melden Share Geschrieben 16. April 2013 [ Und selbst das würde wäre möglicherweise zwar demokratisch, aber widerspräche trotzdem den Grundrechten .. Outest du dich als heimlicher Naturrechtler oder wie begründest du, daß eine demokratische Entscheidung den Grundrechten widersprechen kann? (Das GG ist mit Ausnahme Art. 1 und 20 veränderlich, nur zur Erinnerung.) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gallowglas Geschrieben 16. April 2013 Melden Share Geschrieben 16. April 2013 [ Und selbst das würde wäre möglicherweise zwar demokratisch, aber widerspräche trotzdem den Grundrechten .. Outest du dich als heimlicher Naturrechtler oder wie begründest du, daß eine demokratische Entscheidung den Grundrechten widersprechen kann? (Das GG ist mit Ausnahme Art. 1 und 20 veränderlich, nur zur Erinnerung.) Und dann wirf mal einen Blick auf Art. 1 und Art. 3, denk genau nach und frag nochmal ... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Felician Geschrieben 16. April 2013 Melden Share Geschrieben 16. April 2013 und Art. 146? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 16. April 2013 Melden Share Geschrieben 16. April 2013 [ Und selbst das würde wäre möglicherweise zwar demokratisch, aber widerspräche trotzdem den Grundrechten .. Outest du dich als heimlicher Naturrechtler oder wie begründest du, daß eine demokratische Entscheidung den Grundrechten widersprechen kann? (Das GG ist mit Ausnahme Art. 1 und 20 veränderlich, nur zur Erinnerung.) Und dann wirf mal einen Blick auf Art. 1 und Art. 3, denk genau nach und frag nochmal ... Ich hab vorher schon nachgedacht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gallowglas Geschrieben 16. April 2013 Melden Share Geschrieben 16. April 2013 und Art. 146? Alte oder neue Version des Art. 146 ? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Felician Geschrieben 16. April 2013 Melden Share Geschrieben 16. April 2013 und Art. 146? Alte oder neue Version des Art. 146 ? http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_146.html Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gallowglas Geschrieben 16. April 2013 Melden Share Geschrieben 16. April 2013 [ Und selbst das würde wäre möglicherweise zwar demokratisch, aber widerspräche trotzdem den Grundrechten .. Outest du dich als heimlicher Naturrechtler oder wie begründest du, daß eine demokratische Entscheidung den Grundrechten widersprechen kann? (Das GG ist mit Ausnahme Art. 1 und 20 veränderlich, nur zur Erinnerung.) Und dann wirf mal einen Blick auf Art. 1 und Art. 3, denk genau nach und frag nochmal ... Ich hab vorher schon nachgedacht. Offensichtlich nicht, denn aus Art. 1 und Art. 3 geht klar hervor, das demokratische Entscheidungen durchaus den Grundrechten widersprechen können ... Kleines Beispiel : Es wäre ohne weiteres möglich, das in einer demokratische Abstimmung die Todesstrafe wieder beschlossen würde ... dummerweise widerspräche diese Entscheidung aber dem Grundrecht auf Leben ... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 16. April 2013 Melden Share Geschrieben 16. April 2013 [ Und selbst das würde wäre möglicherweise zwar demokratisch, aber widerspräche trotzdem den Grundrechten .. Outest du dich als heimlicher Naturrechtler oder wie begründest du, daß eine demokratische Entscheidung den Grundrechten widersprechen kann? (Das GG ist mit Ausnahme Art. 1 und 20 veränderlich, nur zur Erinnerung.) Und dann wirf mal einen Blick auf Art. 1 und Art. 3, denk genau nach und frag nochmal ... Ich hab vorher schon nachgedacht. Offensichtlich nicht, denn aus Art. 1 und Art. 3 geht klar hervor, das demokratische Entscheidungen durchaus den Grundrechten widersprechen können ... Kleines Beispiel : Es wäre ohne weiteres möglich, das in einer demokratische Abstimmung die Todesstrafe wieder beschlossen würde ... dummerweise widerspräche diese Entscheidung aber dem Grundrecht auf Leben ... Das GG müßte nur geändert werden. Auch das ist auf demokratische Weise möglich. Man sieht das ja an der Abtreibungsgesetzgebung, daß auch über das Leben der Gesetzgeber disponieren kann. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gallowglas Geschrieben 16. April 2013 Melden Share Geschrieben 16. April 2013 [ Und selbst das würde wäre möglicherweise zwar demokratisch, aber widerspräche trotzdem den Grundrechten .. Outest du dich als heimlicher Naturrechtler oder wie begründest du, daß eine demokratische Entscheidung den Grundrechten widersprechen kann? (Das GG ist mit Ausnahme Art. 1 und 20 veränderlich, nur zur Erinnerung.) Und dann wirf mal einen Blick auf Art. 1 und Art. 3, denk genau nach und frag nochmal ... Ich hab vorher schon nachgedacht. Offensichtlich nicht, denn aus Art. 1 und Art. 3 geht klar hervor, das demokratische Entscheidungen durchaus den Grundrechten widersprechen können ... Kleines Beispiel : Es wäre ohne weiteres möglich, das in einer demokratische Abstimmung die Todesstrafe wieder beschlossen würde ... dummerweise widerspräche diese Entscheidung aber dem Grundrecht auf Leben ... Das GG müßte nur geändert werden. Auch das ist auf demokratische Weise möglich. Man sieht das ja an der Abtreibungsgesetzgebung, daß auch über das Leben der Gesetzgeber disponieren kann. Die Artikel 1-20 des GGs KÖNNEN nicht geändert werden, wie du oben ja selbst festgestellt hast. Die derzeitige Regelung ist ohnehin ein Kompromiss, denn nach der deutschen Gesetzeslage ist man erst ab der Geburt ein Mensch (§1 BGB), also wäre jede Form des Schwangerschaftsabbruches bis zu Geburt eigentlich erlaubt. Das BVerfG sah da aber einen Konflikt mit den Grundrechten, weshalb man sich auf die heutige Regelung verständigt hat. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 16. April 2013 Melden Share Geschrieben 16. April 2013 Zu den bisherigen Beiträgen erlaube ich mir folgende Anmerkungen: 1. Die Ewigkeitsklausel des Art. 79 III GG entzieht lediglich die Art. 1 und 20 I-III GG der Disposition des verfassungsändernden Gesetzgebers. Nicht aber die Art. 2 bis 19 GG. 2. Des ungeachtet nimmt das BVerfG und die ganz herrschende Staatsrechtslehre an, dass jedem Grundrecht ein Menschenwürdekern innewohnt, der über Art. 1 GG auch für den verfassungsändernden Gesetzgeber unverfügbar ist (s. Großer Lauschangriff). 3. Ob die Wiedereinführung der Todesstrafe mit Art. 2 II GG unvereinbar wäre, ist eine offene Streitfrage. Da Art. 2 II GG staatliche Tötungen nicht schlechterdings ausschließt, liegt es wohl deutlich näher, einen Verstoß gegen das Übermaßverbot und die Menschenwürde i. V. m. Art. 2 II GG anzunehmen, entlang der Lebenslang-Entscheidung des BVerfG. 4. Keinesfalls kann man wie Gallowglas es tut, aus dem Beginn bürgerlich-rechtlichen Rechtsfähigkeit irgendwelche Folgerungen für die Grenzen der Ausgestaltung des Abtreibungsstrafrechts ableiten. Dieser Schluss ist an so vielen Enden verkehrt, dass man darüber nicht diskutieren kann. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Wiebke Geschrieben 17. April 2013 Melden Share Geschrieben 17. April 2013 (bearbeitet) Zu den bisherigen Beiträgen erlaube ich mir folgende Anmerkungen: 1. Die Ewigkeitsklausel des Art. 79 III GG entzieht lediglich die Art. 1 und 20 I-III GG der Disposition des verfassungsändernden Gesetzgebers. Nicht aber die Art. 2 bis 19 GG. 2. Des ungeachtet nimmt das BVerfG und die ganz herrschende Staatsrechtslehre an, dass jedem Grundrecht ein Menschenwürdekern innewohnt, der über Art. 1 GG auch für den verfassungsändernden Gesetzgeber unverfügbar ist (s. Großer Lauschangriff). 3. Ob die Wiedereinführung der Todesstrafe mit Art. 2 II GG unvereinbar wäre, ist eine offene Streitfrage. Da Art. 2 II GG staatliche Tötungen nicht schlechterdings ausschließt, liegt es wohl deutlich näher, einen Verstoß gegen das Übermaßverbot und die Menschenwürde i. V. m. Art. 2 II GG anzunehmen, entlang der Lebenslang-Entscheidung des BVerfG. 4. Keinesfalls kann man wie Gallowglas es tut, aus dem Beginn bürgerlich-rechtlichen Rechtsfähigkeit irgendwelche Folgerungen für die Grenzen der Ausgestaltung des Abtreibungsstrafrechts ableiten. Dieser Schluss ist an so vielen Enden verkehrt, dass man darüber nicht diskutieren kann. Danke, das tut ja schon mal gut. Ich möchte allerdings weiter präzisieren: 2. Des ungeachtet nimmt das BVerfG und die ganz herrschende Staatsrechtslehre an, dass jedem Grundrecht ein Menschenwürdekern innewohnt, der über Art. 1 GG auch für den verfassungsändernden Gesetzgeber unverfügbar ist (s. Großer Lauschangriff). Genau, und die Frage lautet dann, ob das Nichtzurverfügungstellen eines Rechtsinstituts "Ehe" - entweder allgemein oder nur für gleichgeschlechtliche Paare - diesen Menschenwürdekern der Grundrechte aus Art. 3 und Art. 6 GG antastet. Nun komme ich immer mehr zu der Überzeugung - im Gegensatz zur herrschenden Meinung -, dass man eigentlich aus dem Zusammenspiel von Art. 3 und Art. 6 GG schließen muss, dass die Verfassung die Ehe auch gleichgeschlechtlichen Paaren gewährt. Aber selbst wenn man von dieser (extremen Minderheits-)Position ausgeht, dürfte es schwer werden zu behaupten, dass eine GG-Änderung, die die Ehe als Bund von Mann und Frau definiert, den Menschenwürdekern eines Grundrechts antatsten würde. Ich denke nicht, dass Art. 1 GG ein Rechtsinstitut "Ehe" garantiert. Solange nur rechtliche, insbesondere vertragsrechtliche, Mittel zur Verfügung stehen, damit Paare sich ihr gemeinsames Privatleben mit einem Minimum an Schutz vor staatlicher Einmischung organisieren können, sehe ich nicht den Menschenwürdekern von Art. 6 GG berührt. Und Art. 3 GG, nun, dessen "Menschenwürdekern" hat den verfassungsändernden Gesetzgeber auch nicht an der Einführung von Art. 12a GG gehindert. Ferner hat der ursprüngliche Verfassungsgeber gleichzeitig mit Art. 1 GG auch die Übergangsregelung in Art. 117 I GG angenommen; das spricht dagegen, jede Einschränkung des Gleichheitsgrundsatzes gleich als Verletzung der Menschenwürde nach Art. 1 GG zu sehen, denn wenn man einen Zustand für menschenwürdewidrig hält, wird man sich wohl kaum vier Jahre Zeit lassen, um ihn zu beseitigen. 3. Ob die Wiedereinführung der Todesstrafe mit Art. 2 II GG unvereinbar wäre, ist eine offene Streitfrage. Ist doch auch wurscht, oder? Die Änderung von Art. 2 und von Art. 102 GG unterliegt denselben Voraussetzungen. Die einzig interessante Frage ist, ob Art. 102 GG insgesamt vom Schutz der Menschenwürde nach Art. 1 GG erfasst wird oder nicht. bearbeitet 17. April 2013 von Wiebke Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gallowglas Geschrieben 17. April 2013 Melden Share Geschrieben 17. April 2013 Zu den bisherigen Beiträgen erlaube ich mir folgende Anmerkungen: 1. Die Ewigkeitsklausel des Art. 79 III GG entzieht lediglich die Art. 1 und 20 I-III GG der Disposition des verfassungsändernden Gesetzgebers. Nicht aber die Art. 2 bis 19 GG. Das ist natürlich richtig ... 2. Des ungeachtet nimmt das BVerfG und die ganz herrschende Staatsrechtslehre an, dass jedem Grundrecht ein Menschenwürdekern innewohnt, der über Art. 1 GG auch für den verfassungsändernden Gesetzgeber unverfügbar ist (s. Großer Lauschangriff). Das ist natürlich auch ... 3. Ob die Wiedereinführung der Todesstrafe mit Art. 2 II GG unvereinbar wäre, ist eine offene Streitfrage. Da Art. 2 II GG staatliche Tötungen nicht schlechterdings ausschließt, liegt es wohl deutlich näher, einen Verstoß gegen das Übermaßverbot und die Menschenwürde i. V. m. Art. 2 II GG anzunehmen, entlang der Lebenslang-Entscheidung des BVerfG. Darüber kann man natürlich streiten, dürfte aber ohnehin nicht zur Diskussion stehen .. 4. Keinesfalls kann man wie Gallowglas es tut, aus dem Beginn bürgerlich-rechtlichen Rechtsfähigkeit irgendwelche Folgerungen für die Grenzen der Ausgestaltung des Abtreibungsstrafrechts ableiten. Dieser Schluss ist an so vielen Enden verkehrt, dass man darüber nicht diskutieren kann. DA sind wir wieder unterschiedlicher Ansicht und der Herr Großmeister will darüber nicht diskutieren, wie üblich ... Allerdings ist Fakt, das wir, hätte das BVerfG nicht dazwischen gefunkt, die Fristenlösung und damit eine vernünftige gesetzliche Regelung hätten, und nicht so ein dämliches Stückwerk, wie heute ... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 17. April 2013 Melden Share Geschrieben 17. April 2013 DA sind wir wieder unterschiedlicher Ansicht und der Herr Großmeister will darüber nicht diskutieren, wie üblich ... Es gibt da auch nichts zu streiten. Ich könnte versuchen, dich zu belehren, dir nahezubringen, dass es unsinnig ist, die Grenzen gesetzgeberischen Ermessens aus dem einfachen Recht (noch dazu zu einem völlig anderen Sachgebiet) ableiten zu wollen. Aber ich glaube, du wärest für eine solche Lektion wenig empfänglich. Daher lasse ich es. Allerdings ist Fakt, das wir, hätte das BVerfG nicht dazwischen gefunkt, die Fristenlösung und damit eine vernünftige gesetzliche Regelung hätten, und nicht so ein dämliches Stückwerk, wie heute ... Die Abtreibungsentscheidungen zeigen die Grenzen des BVerfG auf. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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