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Sammelthread Homosexualität


Georg20

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Manchmal finde ich Deine pausenlose Advocatus-Diaboli-Haltung einfach nur zum Kotzen nervig.

Das könnte auch daran liegen, dass Du eine solche Haltung überall reininterpretierst.

 

 

Dass auch Deine merkwürdige Ausdrucksweise dazu beitragen könnte, auf den Gedanken bist Du noch nicht gekommen?

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Update: Island öffnet als 9. Land der Welt und als 7. Land in Europa die Ehe für Schwule und Lesben. Das isländische Parlament stimmte einstimmig dafür!

 

Und wir in Deutschland haben es in all den Jahren ELP nicht einmal geschafft, das Ergänzungsgesetz durchzubringen ... Im Mappus-regierten Baden-Württemberg dürfen Schwule und Lesben die ELP auch nicht auf dem Standesamt schließen, sondern müssen aufs Grünflächenamt oder zur Kfz-Zulassungsstelle.

 

Wir sind schon ein tolles Land manchmal ...

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Manchmal finde ich Deine pausenlose Advocatus-Diaboli-Haltung einfach nur zum Kotzen nervig.

Das könnte auch daran liegen, dass Du eine solche Haltung überall reininterpretierst.

Dass auch Deine merkwürdige Ausdrucksweise dazu beitragen könnte, auf den Gedanken bist Du noch nicht gekommen?

Nö. Den Vorwurf bringst Du öfters, wenn Dir etwas nicht passt, was ich schreibe. Das ist eine fixe Idee, die Du nicht mehr aus dem Kopf bekommst.

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Manchmal finde ich Deine pausenlose Advocatus-Diaboli-Haltung einfach nur zum Kotzen nervig.

Das könnte auch daran liegen, dass Du eine solche Haltung überall reininterpretierst.

Dass auch Deine merkwürdige Ausdrucksweise dazu beitragen könnte, auf den Gedanken bist Du noch nicht gekommen?

Nö. Den Vorwurf bringst Du öfters, wenn Dir etwas nicht passt, was ich schreibe. Das ist eine fixe Idee, die Du nicht mehr aus dem Kopf bekommst.

 

 

;)

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JUNGE UNION WILL ZURÜCK IN DIE VERGANGENHEIT

 

Ein Auszug aus dem vor christlicher Vaterlandsliebe und 50'er-Jahre-Nostalgie triefenden Papier:

 

Die eingetragene Partnerschaft, die so genannte Homo-Ehe ist im Interesse des Staates und seiner Zukunft falsch und unsinnig. Und sie widerspricht christlichen Grundsätzen zutiefst.

 

(...)

 

CDU-Landesminister übernehmen die Schirmherrschaft über CSD-Veranstaltungen der Homosexuellen-Lobby. Die CDU leistet sich die LSU, die „weitergehende Rechte

wie Rot-Grün sie verwirklicht hat“ ganz ungeniert in ihr Programm schreiben. So etwa das Adoptionsrecht für homosexuelle Partner. Diesen Entwicklungen gilt es Einhalt zu gebieten. Den Weg aus diesem Dilemma weist eine konservative Familienpolitik. Das heißt, die Familie als privaten Raum zu respektieren und ihr besonderen Schutz zukommen zu lassen.

Als Ort an dem Solidarität, Nächstenliebe und Verantwortung als grundlegende Tugenden unseres Staatsaufbaus erlernt werden. Zerbricht dieses Fundament, gerät die ganze Gesellschaft, das ganze Land ins Wanken.

 

Originalquelle der JU

 

 

"Homosexuellen-Lobby", soso. Erinnert so ein bisschen an "Weltjudenheit". Und klar, Schwule und Lesben zerstören die Familie und das Fundament des Staates. Selten so gelacht ...

 

So etwas macht mich fassungslos.

 

 

 

------------------------------------

Ach, sei doch nicht so hart. Um sowas zu schreiben, können die Lümmel da nie einen Ort erlebt haben, an dem sie Solidarität, Nächstenliebe und Verantwortung als grundlegende Tugenden erlernen konnten.

 

Dann kann man sich schonmal an einen unsinnigen Pseudo-Strohalm klammern, auch wenn er unsolidarisch, hasserfüllt und verantwortungslos ist.

 

Mitleid ist da angebrachter.

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Aus der Rubrik "Gerichtsurteile zum in den Tisch beißen":

 

Deutschland erkennt im Ausland geschlossene Ehe zweier Männer nicht an

 

Wieder mal so ein Punkt, an dem man an seinem Verstand zu zweifeln beginnt ...

 

Zwischen zwei Männern kann auch gar keine Ehe zustande kommen..... -.-

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Aus der Rubrik "Gerichtsurteile zum in den Tisch beißen":

 

Deutschland erkennt im Ausland geschlossene Ehe zweier Männer nicht an

 

Wieder mal so ein Punkt, an dem man an seinem Verstand zu zweifeln beginnt ...

 

Zwischen zwei Männern kann auch gar keine Ehe zustande kommen..... -.-

 

 

Si tacuisses ...

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Aus der Rubrik "Gerichtsurteile zum in den Tisch beißen":

 

Deutschland erkennt im Ausland geschlossene Ehe zweier Männer nicht an

 

Wieder mal so ein Punkt, an dem man an seinem Verstand zu zweifeln beginnt ...

 

Zwischen zwei Männern kann auch gar keine Ehe zustande kommen..... -.-

Deine rechtliche Unkenntnis solltest Du nicht gar so zur Schau stellen.

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Aus der Rubrik "Gerichtsurteile zum in den Tisch beißen":

Deutschland erkennt im Ausland geschlossene Ehe zweier Männer nicht an

 

Wieder mal so ein Punkt, an dem man an seinem Verstand zu zweifeln beginnt ...

Zwischen zwei Männern kann auch gar keine Ehe zustande kommen..... -.-

Deine rechtliche Unkenntnis solltest Du nicht gar so zur Schau stellen.

Wenn ihn das Thema halt so interessiert...

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Aus der Rubrik "Gerichtsurteile zum in den Tisch beißen":

Deutschland erkennt im Ausland geschlossene Ehe zweier Männer nicht an

 

Wieder mal so ein Punkt, an dem man an seinem Verstand zu zweifeln beginnt ...

Zwischen zwei Männern kann auch gar keine Ehe zustande kommen..... -.-

Deine rechtliche Unkenntnis solltest Du nicht gar so zur Schau stellen.

Wenn ihn das Thema halt so interessiert...

 

.... muss er Blödsinn reden? ;)

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Aus der Rubrik "Gerichtsurteile zum in den Tisch beißen":

 

Deutschland erkennt im Ausland geschlossene Ehe zweier Männer nicht an

 

Oh heiliger Bürokratius:

 

Die Eintragung der Lebenspartnerschaft wurde daher abgelehnt, da einer der Partner bereits als verheiratet gilt - und nicht erneut eine Ehe oder Lebenspartnerschaft eingehen darf. Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts muss das Bezirksamt das Paar nun aber verpartnern.

 

Gut, dass es Verwaltungsgerichte gibt - die Behörde hatte offenbar übersehen, dass der Gute mit demselben Partner verheiratet ist, den er nun als Lebenspartner eintragen wollte. ;)

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die Behörde hatte offenbar übersehen

 

Wenn die das wirklich übersehen haben, gehören sie schleunigst in ein betreutes Wohnheim für hilflose Blinde eingewiesen.

 

Werner

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Wäre so eine Posse nicht ein schönes Betätigungsfeld für unser Guidolein und "La Schnarre" als seine fag hag?

 

Ich fürchte allerdings, die beiden haben momentan "Wichtigeres" zu tun, z. B. den Untergang ihrer eigenen Partei.

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Die Eintragung der Lebenspartnerschaft wurde daher abgelehnt, da einer der Partner bereits als verheiratet gilt - und nicht erneut eine Ehe oder Lebenspartnerschaft eingehen darf. Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts muss das Bezirksamt das Paar nun aber verpartnern.

 

Gut, dass es Verwaltungsgerichte gibt - die Behörde hatte offenbar übersehen, dass der Gute mit demselben Partner verheiratet ist, den er nun als Lebenspartner eintragen wollte. ;)

Irgendwie erinnert das an den Hauptmann von Köpenick.

 

Werner

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Aus der Rubrik "Gerichtsurteile zum in den Tisch beißen":

 

Deutschland erkennt im Ausland geschlossene Ehe zweier Männer nicht an

 

Wieder mal so ein Punkt, an dem man an seinem Verstand zu zweifeln beginnt ...

 

Zwischen zwei Männern kann auch gar keine Ehe zustande kommen..... -.-

Deine rechtliche Unkenntnis solltest Du nicht gar so zur Schau stellen.

 

Das hat keinen rechtlichen Charakter, sondern einen theologischen.

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Aus der Rubrik "Gerichtsurteile zum in den Tisch beißen":

 

Deutschland erkennt im Ausland geschlossene Ehe zweier Männer nicht an

 

Wieder mal so ein Punkt, an dem man an seinem Verstand zu zweifeln beginnt ...

 

Zwischen zwei Männern kann auch gar keine Ehe zustande kommen..... -.-

 

Guten morgen. Etwas verschlafen in letzter zeit?

 

Vielleicht solltest du wiki fragen

 

Das Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft (kurz Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG)) ermöglicht zwei Menschen gleichen Geschlechts in der Bundesrepublik Deutschland die Begründung einer Lebenspartnerschaft. Hierbei ist die sexuelle Orientierung der Personen unerheblich. Eine Lebenspartnerschaft ist - neben der Adoption für Nicht-Blutsverwandte - in Deutschland die einzige Möglichkeit, einer gleichgeschlechtlichen Beziehung einen rechtlichen Rahmen zu geben. Die Rechtsfolgen dieses Rechtsinstituts der Lebenspartnerschaft sind den Rechtsfolgen der Ehe in bürgerlich-rechtlichen Angelegenheiten zum größten Teil nachgebildet.

 

Im Bundesrat zustimmungspflichtige Gesetze, welche an den Bestand einer Ehe anknüpfen, stellen die Lebenspartnerschaft in der Regel der Ehe nicht gleich.

....

 

Partnerschaften nach ausländischem Recht

Lebenspartnerschaften nach deutschem Recht können nur vor den o. g. zuständigen Landesbehörden geschlossen werden; vor deutschen Konsulaten im Ausland können keine Lebenspartnerschaften abgeschlossen werden.[29]

 

Bei einer ausländischen Behörde abgeschlossene Partnerschaften ausländischen Rechts zwischen zwei Männern oder zwei Frauen werden in Deutschland anerkannt, wenn es sich um eine der deutschen Lebenspartnerschaft grundsätzlich vergleichbare Rechtsform handelt. Dann richtet sich diese Partnerschaft nach dem Recht des Registerstaates, entfaltet aber in Deutschland keine weitergehende Wirkung als eine deutsche Lebenspartnerschaft (besondere ordre-public-Klausel, Art. 17b Abs.4 EGBGB). Reicht die rechtliche Wirkung einer im Ausland geschlossenen Lebenspartnerschaft weniger weit als in Deutschland, gilt wegen Art. 17b Abs.1 Satz 1 EGBGB der Grundsatz des schwächeren Rechts. Um deutsches Recht zur Anwendung zu bringen, besteht jedoch noch die Möglichkeit, eine Lebenspartnerschaft an einem Registerort in Deutschland zu begründen (Art.17b Abs.3 EGBGB).

 

Die Urkunde einer ausländischen Partnerschaft muss gegebenenfalls übersetzt und legalisiert werden. Ob eine im Ausland geschlossene gleichgeschlechtliche Ehe in Deutschland nichtig ist, als Ehe zu betrachten ist oder in eine Lebenspartnerschaft umgedeutet wird, ist strittig; der Bundesfinanzhof ist in einem Urteil davon ausgegangen, dass eine Ehe zwischen zwei Niederländerinnen in Deutschland als Lebenspartnerschaft zu betrachten ist.

 

Das gibt es schon gar im rückständigen Österreich

Das Eingetragene Partnerschaft-Gesetz (EPG) ist ein Bundesgesetz der Republik Österreich. Es regelt die Rechte und Pflichten von gleichgeschlechtlichen Paaren, die in Österreich eine Eingetragene Partnerschaft (EP) eingehen, sowie die Eintragung dieser Partnerschaft und eine allfällige Auflösung. Die österreichische EP ist nur für gleichgeschlechtliche Paare offen, heterosexuelle Paare können sie nicht schließen.

 

Das Gesetz lehnt sich zwar inhaltlich stark am österreichischen Eherecht an, enthält jedoch zugleich zahlreiche politisch motivierte Unterschiede zum Eherecht. Es wurde von der Koalitionsregierung aus SPÖ und ÖVP (Kabinett Faymann) im Dezember 2009 im Parlament beschlossen und trat am 1. Jänner 2010 in Kraft.

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Die Eintragung der Lebenspartnerschaft wurde daher abgelehnt, da einer der Partner bereits als verheiratet gilt - und nicht erneut eine Ehe oder Lebenspartnerschaft eingehen darf. Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts muss das Bezirksamt das Paar nun aber verpartnern.

 

Gut, dass es Verwaltungsgerichte gibt - die Behörde hatte offenbar übersehen, dass der Gute mit demselben Partner verheiratet ist, den er nun als Lebenspartner eintragen wollte. ;)

Irgendwie erinnert das an den Hauptmann von Köpenick.

 

Werner

 

 

Was mich an der ganzen Sache wirklich ärgert: So etwas ist wieder mal typisch deutsche Homopolitik. Hätten wir einfach die Ehe geöffnet, wie es bereits zahlreiche andere europäische Länder es uns vorgemacht haben, gäbe es das Problem gar nicht.

 

Aber der Deutsche verfährt auch hier wieder nach dem Prinzip "Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht!". Wir nannten das Baby ja "Eingetragene Lebenspartnerschaft" (an sich schon ein Wortungetüm), und nach deren Einführung wurde durch mehrere gerichtlich entschiedene Klagen dieses Baby mehr und mehr faktisch zur Ehe. Währenddessen gab und gibt es einen Wust an juristischer Fachliteratur zu der Thematik, die versucht, Licht in das Dickicht des Rechtsdschungels der ELP zu bringen. Was man da alles beachten muss, darüber könnte man ganze Diplomarbeiten schreiben.

 

Sollte demnächst das Steuerrecht tatsächlich angeglichen werden, gibt es es so gut wie keine Unterschiede mehr zwischen Homos und Heteros. Warum also dann weiter an der Begriffsklauberei festhalten?

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Deutschland erkennt im Ausland geschlossene Ehe zweier Männer nicht an

 

Wieder mal so ein Punkt, an dem man an seinem Verstand zu zweifeln beginnt ...

 

Zwischen zwei Männern kann auch gar keine Ehe zustande kommen..... -.-

Deine rechtliche Unkenntnis solltest Du nicht gar so zur Schau stellen.

 

Das hat keinen rechtlichen Charakter, sondern einen theologischen.

 

 

Das hat vor allem einen Charakter: einen allgemein-menschlichen. Schon mal was von humanitas gehört?

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Deutschland erkennt im Ausland geschlossene Ehe zweier Männer nicht an

 

Wieder mal so ein Punkt, an dem man an seinem Verstand zu zweifeln beginnt ...

 

Zwischen zwei Männern kann auch gar keine Ehe zustande kommen..... -.-

Deine rechtliche Unkenntnis solltest Du nicht gar so zur Schau stellen.

 

Das hat keinen rechtlichen Charakter, sondern einen theologischen.

Achso, du redest gar nicht von der Ehe, sondern vom Sakrament.

Das hat die beiden gar nicht interessiert, darum sind sie auch auf's Bezirksamt und nicht zum Pfarrer.

 

Werner

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Deutschland erkennt im Ausland geschlossene Ehe zweier Männer nicht an

 

Wieder mal so ein Punkt, an dem man an seinem Verstand zu zweifeln beginnt ...

 

Zwischen zwei Männern kann auch gar keine Ehe zustande kommen..... -.-

Deine rechtliche Unkenntnis solltest Du nicht gar so zur Schau stellen.

 

Das hat keinen rechtlichen Charakter, sondern einen theologischen.

 

 

Das hat vor allem einen Charakter: einen allgemein-menschlichen. Schon mal was von humanitas gehört?

 

Schon mal was gehört von natura oder contra naturam?

bearbeitet von Touch-me-Flo
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Deutschland erkennt im Ausland geschlossene Ehe zweier Männer nicht an

 

Wieder mal so ein Punkt, an dem man an seinem Verstand zu zweifeln beginnt ...

 

Zwischen zwei Männern kann auch gar keine Ehe zustande kommen..... -.-

Deine rechtliche Unkenntnis solltest Du nicht gar so zur Schau stellen.

 

Das hat keinen rechtlichen Charakter, sondern einen theologischen.

 

 

Das hat vor allem einen Charakter: einen allgemein-menschlichen. Schon mal was von humanitas gehört?

 

Schon mal was gehört von natura oder contra naturam?

 

 

Hört, hört, Ratzingers Sprechpuppe gluckst wieder herum ...

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Deutschland erkennt im Ausland geschlossene Ehe zweier Männer nicht an

 

Wieder mal so ein Punkt, an dem man an seinem Verstand zu zweifeln beginnt ...

 

Zwischen zwei Männern kann auch gar keine Ehe zustande kommen..... -.-

Deine rechtliche Unkenntnis solltest Du nicht gar so zur Schau stellen.

 

Das hat keinen rechtlichen Charakter, sondern einen theologischen.

 

 

Das hat vor allem einen Charakter: einen allgemein-menschlichen. Schon mal was von humanitas gehört?

 

Schon mal was gehört von natura oder contra naturam?

Das sagt der richtige.

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Deutschland erkennt im Ausland geschlossene Ehe zweier Männer nicht an

 

Wieder mal so ein Punkt, an dem man an seinem Verstand zu zweifeln beginnt ...

 

Zwischen zwei Männern kann auch gar keine Ehe zustande kommen..... -.-

Deine rechtliche Unkenntnis solltest Du nicht gar so zur Schau stellen.

 

Das hat keinen rechtlichen Charakter, sondern einen theologischen.

 

Das hat vor allem einen Charakter: einen allgemein-menschlichen. Schon mal was von humanitas gehört?

 

Schon mal was gehört von natura oder contra naturam?

es muss doch beruhigend sein, sich in der deutungshoheit über natura und contra naturam nebst sich dem daraus ergebenden vitium zu wissen. ordnung muss halt sein... und das natürlich im dienste der wahrheit und des seelenheils der schäfchen. wer's glaubt, wird irgendwas, aber doch wohl nicht selig...

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