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Sammelthread Homosexualität


Georg20

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Generell ist ein mutterloses Kind jedenfalls mit weitaus mehr Frauen konfrontiert, die das kompensieren könnten als mit Männern, die für einen fehlenden Vater "einspringen", was einfach mit dem immer noch vorhandenen Rollenbild und der miesen Bezahlung im Erziehungswesen zusammenhängt.

 

Die Auffassung teile ich, allerdings wird öfters einmal - z.B. auch von Kam - argumentiert, dass das ja stimme, aber dass diese "Kompensationen" (hier durch Frauen) zumindest bei Männern nicht den Vater ersetzen könnten. Das müsste zwangsläufig auch für Mütter gelten, die dann eigentlich nicht ersetzbar seien.

 

Ich weiß, jetzt wird es OT - ist es korrekt, dass wesentlich mehr alleinerziehende Väter minderjähriger Kinder wieder heiraten bzw. eine dauerhafte Partnerschaft aufnehmen als alleinerziehende Mütter? Dies ist jedenfalls mein Empfinden. Erscheint mir irgendwie unlogisch weil unsymmetrisch - ist aber mein Empfinden (welches falsch sein kann).

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Die Trennung von Alternativursachen wäre kaum zu erforschen.

 

Dann sollte man aber - zwengs der eigenen Ehrlichkeit - auch nicht so argumentieren, dass es genau der fehlende Vater ist, der hier schuld an der ganzen Misere ist. Da muss man sich den Vorwurf des Populismus gefallen lassen.

 

Außerdem...

 

Zum Wohl der Kinder verbieten sich aber Experimente.

 

Gerade bei jugendlichen Straftätern wäre durchaus eine Ursachenforschung hilfreich, bevor man den fehlenden Vätern die Schuld zuweist. Es wäre nämlich nicht schlecht, das genauer zu wissen, wenn man an der Situation etwas ändern will (wenn man das nicht will, sondern nur darüber klagen, dann braucht man es nicht). Was das mit Experimenten zu tun haben soll, weiß ich nicht.

 

Nur gibt es kein "Recht" auf Adoption, das über kurz oder lang darauf hinausliefe, daß Jugendämter, um dem Vorwurf der Diskriminierung zu begegnen, Quotenregelungen einführen müßten.

 

Hast Du den Eindruck, dass das gefordert wird? Nein - genauer: Hast Du den Eindruck, dass es dafür eine Mehrheit geben könnte? Aber natürlich hast Du recht. So etwas sollte tatsächlich niemals "Recht" werden.

 

Es sollte auch generell verboten werden, Kinder zum Zweck der Adoption zu importieren, auch hier ist die Gefahr groß, daß das Kind zum Zweck gemacht wird. Das Kindswohl darf der einzige Maßstab sein.

 

Da bin ich mir nicht sicher. Die unehelichen Kinder der 1950er in Südkorea, die in die USA adoptiert wurden, hatten in ihrem Herkunftsland keinerlei Perspektive. Und die norwegischen Tyskebarn, die vor allem nach Schweden (Annifrid Lyngstad von ABBA hatte dieses Schicksal - deswegen wurde zu Beginn der ABBA-Karriere in Skandinavien die Musik in Norwegen nicht gerne in den Medien gespielt) und nach Deutschland (Anfangs auch in die DDR) "exportiert" wurden, hatten in den späten 1940ern und 1950ern auch keinerlei Chance. Abgeschoben in Kinderheimen (meist von den neuen Ehepartnern der Mütter), außerhalb jeglicher Bildungsmöglichkeit. Das war eine Katastrophe. Für die Kindeswohl war es meistens geradezu notwendig, die Kinder aus der kaputten Gesellschaft herauszuholen. Ähnlich sehe ich das beispielsweise bei Langzeit-Heimkindern aus osteuropäischen Staaten.

 

Dass von der Adoption auch andere profitieren - in erster Linie die (zukünftigen) Adoptiveltern, aber auch das Kinderheim und (teilweise korrupte) Behörden, stellt das Prozessmanagement in Frage, nicht aber die Adoption an sich.

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Nur gibt es kein "Recht" auf Adoption, das über kurz oder lang darauf hinausliefe, daß Jugendämter, um dem Vorwurf der Diskriminierung zu begegnen, Quotenregelungen einführen müßten.

Kein "Recht" auf Adoption okay, aber ist das nicht ein Strohmann? Hat es in der Geschichte dieser unserer Republik je ein Paar gegeben, dass sich erfolgreich die Vermittlung eines Kindes von einer Adoptionsvermittlungsstelle eingeklagt hätte? Ich denke mal, dass ist praktisch eh nicht justiziabel.

 

Übrigens zweifle ich daran, dass Homosexuelle eine Quote wollen. Die könnte man dann ja sinnigerweise nur in Höhe des Anteils Homosexueller an der Gesamtbevölkerung verlangen. Interessanterweise sind 2012 in Flandern die Hälfte der inländischen Kinder an gleichgeschlechtliche Paare vermittelt worden, ganz ohne Quote (und ja, die leiblichen Eltern haben da ein Wörtchen mitzureden; die scheint es auch nicht zu stören).

 

Quelle (letzte Seite, erster Satz):

Van de 30 kinderen kwamen 14 kinderen terecht in een gezin met twee vaders (13) of twee moeders (1).
Übersetzung:
Von den 30 Kindern kamen 14 in eine Familie mit zwei Vätern (13) oder zwei Müttern(1).

 

 

Es sollte auch generell verboten werden, Kinder zum Zweck der Adoption zu importieren, auch hier ist die Gefahr groß, daß das Kind zum Zweck gemacht wird. Das Kindswohl darf der einzige Maßstab sein.

Und wozu soll ein solches Verbot gut sein? Im Haager Adoptionsübereinkommen ist bereits der Vorrang der Vermittlung im Herkunftsland festgeschrieben (mit handfesten statistischen Auswirkungen übrigens, also nicht einfach ein frommer Spruch). Wieso sollte ein absolutes Verbot dem Kindeswohl dienen?

 

(Und falls du dich fragst: Mein Sohn ist nicht "importiert", es geht mir also nicht um ein persönliches Interesse.)

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Und wozu soll ein solches Verbot gut sein? Im Haager Adoptionsübereinkommen ist bereits der Vorrang der Vermittlung im Herkunftsland festgeschrieben

 

Alle Länder, die das Haager Abkommen ratifiziert haben, halten sich nach bisheriger Erkenntnis streng an diese Vorgabe. Es bleiben daher letztlich nur noch Ukraine, Russische Föderation und Äthiopien als typische potentielle Herkunftsländer übrig, die nicht gemäß dem Haager Abkommen arbeiten. Und soweit ich weiß, wird inzwischen fast durchgehend von Vermittlungen aus diesen Ländern abgeraten, wenn nicht über eine sowohl in Deutschland als auch im entsprechenden Herkunftsland anerkannte Adoptionsvermittlung adoptiert wird.

 

Heute ist es fast üblich, dass für Auslandsadoptionen fast ausschließlich Kinder mit Behinderungen (sehr häufig schwere Alkoholembryopathien) zur Vermittlung anstehen.

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Schäuble hasst Schwule und Lesben offenbar bis aufs Blut - nun sorgt er dafür, dass das Urteil des BVerfG zum Steuersplitting auf dem Verwaltungswege verändert wird.

 

Das wird auch unseren Steuerberater "freuen", der davon ausgegangen ist, dass wir nun endlich eine gemeinsame Steuernummer bekommen.

 

 

Die Bundesregierung verweigert schwulen und lesbischen Lebenspartnern weiterhin die volle steuerliche Gleichstellung mit Ehepaaren. Das ergibt sich aus einem sogenannten Anwendungserlass des Finanzministeriums, der jetzt an die Bundesländer verschickt wurde und ab sofort gültig ist.

 

Demnach dürfen sich homosexuelle Paare zwar in Zukunft gemeinsam zur Steuer veranlagen lassen und Vorteile wie das Ehegattensplitting nutzen. Sie sollen aber beispielsweise keinen gemeinsamen Steuerbescheid erhalten. Auch gelten gleichgeschlechtliche Partner im steuerrechtlichen Sinne weiterhin nicht als "Angehörige". Sie werden damit schlechter behandelt als etwa die Verlobte eines Mannes oder der Bruder einer Ehefrau.

 

 

SZ

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Nachtrag zum letzten Posting:

 

 

Welche praktischen Rechtsfolgen hat die Schäublesche Hass-Attacke eigentlich für schwule und lesbische Paare, die in einer ELP leben?

 

Wird der Steuerberater nun teurer, weil er statt einem gemeinsamen nun zwei einzelne Steuerbescheide prüfen muss?

bearbeitet von Epicureus
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Schäuble hasst Schwule und Lesben offenbar bis aufs Blut

 

Zu welcher rhetorischen Höchstleistung läufst du denn hierzu auf?

http://www.spiegel.de/politik/ausland/schwulen-test-golfstaaten-wollen-auslaender-auf-homosexualitaet-testen-a-926998.html

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Franciscus non papa

größeres Unrecht mach kleineres Unrecht nicht zu Recht!

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Schäuble hasst Schwule und Lesben offenbar bis aufs Blut

 

Zu welcher rhetorischen Höchstleistung läufst du denn hierzu auf?

http://www.spiegel.de/politik/ausland/schwulen-test-golfstaaten-wollen-auslaender-auf-homosexualitaet-testen-a-926998.html

 

 

Ich will hier keine Sophistereien - ich möchte wissen, welche praktischen Folgen (vor allem finanzielle) das Schäuble-Verdikt für mich und meinen Mann hat!

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Schäuble hasst Schwule und Lesben offenbar bis aufs Blut

 

Zu welcher rhetorischen Höchstleistung läufst du denn hierzu auf?

http://www.spiegel.de/politik/ausland/schwulen-test-golfstaaten-wollen-auslaender-auf-homosexualitaet-testen-a-926998.html

 

 

Ich will hier keine Sophistereien - ich möchte wissen, welche praktischen Folgen (vor allem finanzielle) das Schäuble-Verdikt für mich und meinen Mann hat!

 

Tja, in diesem Fall: Willkommen im Club! Bei einem Nichtanwendungserlass handelt es sich um die inzwischen übliche Vorgehensweise der Finanzminister, jede für den Steuerzahler günstige Rechtssprechung über den konkreten Einzelfall hinaus per Erlass auszuhebeln.

Du müsstest also wie jeder andere von dieser Unsitte Betroffene auf dem Rechtsweg dagegen vorgehen.

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Schäuble hasst Schwule und Lesben offenbar bis aufs Blut

 

Zu welcher rhetorischen Höchstleistung läufst du denn hierzu auf?

http://www.spiegel.de/politik/ausland/schwulen-test-golfstaaten-wollen-auslaender-auf-homosexualitaet-testen-a-926998.html

 

 

Ich will hier keine Sophistereien - ich möchte wissen, welche praktischen Folgen (vor allem finanzielle) das Schäuble-Verdikt für mich und meinen Mann hat!

 

Tja, in diesem Fall: Willkommen im Club! Bei einem Nichtanwendungserlass handelt es sich um die inzwischen übliche Vorgehensweise der Finanzminister, jede für den Steuerzahler günstige Rechtssprechung über den konkreten Einzelfall hinaus per Erlass auszuhebeln.

Du müsstest also wie jeder andere von dieser Unsitte Betroffene auf dem Rechtsweg dagegen vorgehen.

 

Alles richtig: Aber was bedeutet die Lex Schäuble denn nun konkret? Wenn ich das Ehegattensplitting in Anspruch nehmen kann, mein Mann und ich aber trotzdem zwei getrennte Steuerbescheide bekommen - welche praktischen und vor allem pekuniären Folgen hätte das? Ich verstehe es schlichtweg nicht.

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Hm, konkret würde ich das mit einem Steuerberater besprechen. Ich vermute, Du musst eine gemeinsame Veranlagung beantragen, und falls das FA dem nicht folgt, Widerspruch einlegen.

Vorher solltest Du aber eben prüfen lassen, ich habe z. b. Im letzten Steuerjahr durch getrennte Veranlagung gespart, weshalb man immer einen Profi ransetzen sollte.

Angestellte können sich preiswert über Lohnsteuervereine beraten lassen.

bearbeitet von Shubashi
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Hm, konkret würde ich das mit einem Steuerberater besprechen. Ich vermute, Du musst eine gemeinsame Veranlagung beantragen, und falls das FA dem nicht folgt, Widerspruch einlegen.

Vorher solltest Du aber eben prüfen lassen, ich habe z. b. Im letzten Steuerjahr durch getrennte Veranlagung gespart, weshalb man immer einen Profi ransetzen sollte.

Angestellte können sich preiswert über Lohnsteuervereine beraten lassen.

 

 

Wir haben ja zum Glück seit neuestem einen Steuerberater. Den frage ich einfach mal.

 

Momentan fühle ich mich von diesem Staat einfach nur verarscht. Beim FA stapeln sich mittlerweile die Widersprüche, und mein Mann und ich wurden dort erst vor kurzem wegen der Homo-Thematik ziemlich von oben herab behandelt. So nach dem Motto: Belästigen Sie uns nicht schon wieder mit dem Mist, wir haben weiß Gott Wichtigeres zu tun.

 

Das FA hat auch in der Regel keinen Schimmer. Man muss als Betroffener thematisch immer auf dem neuesten Stand bleiben, um nicht übervorteilt zu werden. Ich bin es sooo leid ...

 

Warum schreibt Schäuble nicht, dass sämtliche steuerrechtlichen Aspekte der Ehe eins zu eins auf die ELP übertragen werden - und gut is?

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Franciscus non papa

das hätte man vor Jahren schon beim Gesetz zur eingetragenen Partnerschaft machen können:

 

§ 1. Es wird eine Institut eingetragene Partnerschaft eingeführt, welches den Menschen des gleichen Geschlechtes ein der Ehe analoges Rechtsmodell bieten soll.

$ 2. Alle Regelungen, die für die Ehe gelten, werden analog auf diese eingetragene Partnerschaft übertragen.

 

 

und gut wäre es gewesen. Aber warum einfach, wenn man es auch kompliziert machen kann.

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das hätte man vor Jahren schon beim Gesetz zur eingetragenen Partnerschaft machen können:

 

§ 1. Es wird eine Institut eingetragene Partnerschaft eingeführt, welches den Menschen des gleichen Geschlechtes ein der Ehe analoges Rechtsmodell bieten soll.

$ 2. Alle Regelungen, die für die Ehe gelten, werden analog auf diese eingetragene Partnerschaft übertragen.

 

 

und gut wäre es gewesen. Aber warum einfach, wenn man es auch kompliziert machen kann.

 

 

Genau - und jeder subtile Nadelstich, den Schäuble & Co. gegen Schwule und Lesben setzen kann, erfreut das Herz des homopoboben Hass-Vereins CDU/CSU. Kein Wort der Kanzlerin dazu, stattdessen lacht sie sich wahrscheinlich auch ins Fäustchen, dass man es den Schwuchteln noch mal so richtig gezeigt hat.

 

Ich könnte kotzen.

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Aber was bedeutet die Lex Schäuble denn nun konkret? Wenn ich das Ehegattensplitting in Anspruch nehmen kann, mein Mann und ich aber trotzdem zwei getrennte Steuerbescheide bekommen - welche praktischen und vor allem pekuniären Folgen hätte das? Ich verstehe es schlichtweg nicht.

Weder bin ich Steuer-Profi noch habe ich den Schäuble-Ukas gelesen, aber ich vermute mal sowas hier:

 

"Weil deshalb die Ausfertigung eines gemeinsamen Bescheids für eingetragene Lebenspartner weiter unzulässig ist, bittet der Sachbearbeiter [...] darum, "schriftlich einen gemeinsamen Bevollmächtigten [zu] benennen, welcher dann den Steuerbescheid mit Wirkung für beide Lebenspartner erhält"" - wobei der Bevollmächtigte einer der Partner sein könne, die ferner noch getrennt voneinander um Auszahlung auf dasselbe Konto bitten sollen.

 

M.a.W. denke ich nicht an pekuniäre Folgen - ich sehe nicht, wie sie das hinkriegen sollten -, sondern um irgendwelchen idiotischen Papierkram.

 

Da ich nichts davon gelesen habe, dass Herr Schäuble eine gemeinsame Steuererklärung für unzulässig hält - und ich würde erwarten, dass die SZ sowas aufgenommen hätte -, gehe ich davon aus, dass einfach eine gemeinsame Erklärung abgegeben werden kann (in der man Leittexte wie "Ehemann" und "Ehefrau" abändert). Ich nehme an, dass ihr das längst gemacht habt. Danach kann man es auf sich zukommen zu lassen. Wenn sie unbedingt zwei Bescheide verschicken wollen, dann sollen sie das eben machen, aber geldmäßig müsste dasselbe dabei rauskommen. Ich habe übrigens gerade auf den LSVD-Seiten gesehen, dass sie auch dort davon ausgehen, dass wegen der gesetzgeberischen Schlamperei zwei Bescheide verschickt werden müssen, allerdings ohne dass es sie dort gestresst hätte. Das weist auch darauf hin, dass es nur um Papierkram geht und das die Höhe einer geschuldeten Erstattung nicht beeinflussen wird.

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Eine weitere Pretiose aus unserer Reihe "Die ELP ist keine Ehe":

 

 

Eigentumsüberschreibung – Schwule und Lesben müssen um Erlaubnis fragen, Heteros nicht

 

 

:facepalm:

 

Das dürfte verfassungswidrig sein. Der LSVD sollte das als Pilotfall durchbringen.

 

 

 

Ich wollte das hier vor allem deshalb bringen, weil ich illustrieren wollte, dass die ELP der Ehe mitnichten gleichgestellt ist. Es gibt zahlreiche kleine und große Ungerechtigkeiten, die dank der Blockadehaltung von CDU und CSU unangetastet bleiben.

 

Leider weiß das die heterosexuelle Mehrheit in der Regel gar nicht.

 

Ich hoffe, dass sich die beiden Männer entsprechend zu wehren wissen.

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Ich wollte das hier vor allem deshalb bringen, weil ich illustrieren wollte, dass die ELP der Ehe mitnichten gleichgestellt ist. Es gibt zahlreiche kleine und große Ungerechtigkeiten, die dank der Blockadehaltung von CDU und CSU unangetastet bleiben.

 

Leider weiß das die heterosexuelle Mehrheit in der Regel gar nicht.

 

Ich hoffe, dass sich die beiden Männer entsprechend zu wehren wissen.

 

Wie oft da böse Absicht dahintersteckt und wievieles einfach der gigantischen Gesetzesflut geschuldet ist, weiß man freilich nicht. Man sollte eine generell-abstrakte Gleichstellungsnorm einbringen oder noch besser die LPart in die Ehe überführen.

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Also vielleicht bin ich ja völlig auf dem Holzweg, aber bis es mir jemand besser erklärt, meine ich einfach mal, dass der im verlinkten Artikel geschilderte Fall unter § 12 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) fällt. Nach § 12 Abs. 1 WEG können die Wohnungseigentümer vereinbaren, dass eine Veräußerung der Zustimmung der übrigen Eigentümer bedarf. Von einer Unterscheidung zwischen Ehepartnern und Lebenspartnern ist dort nirgends die Rede. Kein Mensch schreibt den Eigentümern vor, irgendwelche diskriminierenden Zustimmungsverfahren durchzuführen. Man erlaubt ihnen lediglich als Ausnahme von der Regel, über Eigentum frei verfügen zu können, in einem gewissen Umfang Zustimmungsvorbehalte zu vereinbaren. In gängigen Kommentierungen wird darauf hingewiesen, dass sich empfehle, bei solchen Vereinbarungen Ausnahmen für "Ehepartner/Lebenspartner" (sic!) vorzusehen.

 

Jetzt kann es sein, dass im konkreten Fall eine solche Vereinbarung getroffen worden ist, die die Zustimmung der anderen bei Veräußerungen vorsieht, und hierbei Übertragungen an "Ehepartner" von der Zustimmungspflicht ausgenommen sind. Dann geht es also darum, ob die zwischen den Wohnungseigentümern vielleicht getroffene Vereinbarung, in der nur "Ehepartner" genannt sind, so ausgelegt werden kann, dass auch Lebenspartner umfasst sind. Ich hätte dafür eine Lösung.

 

Selbst wenn man zu dieser Lösung durch schlichte Auslegung eines Vertrags nicht kommt, bleibt trotzdem § 13 Abs. 2 Satz 1 WEG anwendbar. Danach darf die Zustimmung der Übrigen nur aus wichtigem Grund verweigert werden. Auch auf die Frage, ob es einen "wichtigen" Grund zur Zustimmungsverweigerung darstellt, dass derjenige, an den veräußert werden soll, kein Ehe- sondern Lebenspartner ist, hätte ich eine Antwort.

 

Die guten Menschen aus dem Artikel werden wohl vor Gericht ziehen müssen, um schlichte Antworten zu erhalten - wie üblich in einer Wohnungseigentümergemeinschaft.

 

Merke also: Nie, niemals, unter gar keinen Umständen durch leichtfertigen Erwerb einer Eigentumswohnung Mitglied in einer sog. "Eigentümergemeinschaft" werden. Das sind die übelsten Ansammlungen von Streithammeln und Quertreibern, die man sich denken kann.

bearbeitet von UliWerner
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So wie ich das verstanden habe, sind die Miteigentümer wohl nicht schwulenfeindlich, sondern haben nur keine Lust auf die Kosten, die sie angeblich bei der Überschreibung mitzutragen hätten. In dem Artikel stand etwas von angeblich 10.000 €, die für alle Miteigentümer anfallen würden (woanders stand aber nur 1.000 €).

 

Wären es nur 1.000 € geteilt durch 35 Miteigentümer, dann könnte ich Verweigerungshaltung indes nicht nachvollziehen. Das wären ja nur € 28,57 für jeden.

 

 

Na ja, eine Eigentümerjahresversammlung hat für mich in etwa den Charme einer multiplen Wurzelbehandlung ohne Betäubung.

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So wie ich das verstanden habe, sind die Miteigentümer wohl nicht schwulenfeindlich, sondern haben nur keine Lust auf die Kosten, die sie angeblich bei der Überschreibung mitzutragen hätten. In dem Artikel stand etwas von angeblich 10.000 €, die für alle Miteigentümer anfallen würden (woanders stand aber nur 1.000 €).

Der Artikel ist vollkommen grausig und ahnungsbefreit geschrieben, so dass man nur mutmaßen kann, was Sache ist. Ich halte die Darlegung von Uli Werner für plausibel, da die beiden Betroffenen ja eine Änderung durch die Eigentümergemeinschaft anstreben, was bei einer gesetzlichen Regelung widersinnig wäre. Insofern ist hier auch keine gesetzliche Benachteiligung von ELPs gegeben, denn was eine Wohungseigentümergemeinschaft in ihren Gemeinschaftsvertrag alles reinschreibt, dafür kann der Gesetzgeber nun wirklich nichts.

 

Das Problem ist also wahrscheinlich, dass die Änderung dieses Vertrages (und nicht die Überschreibung der Wohnung selbst) der Gemeinschaft natürlich Kosten verursachen würde, da sie wieder vor den Notar müssten.

 

Was ich nicht verstehe: Wenn die Miteigentümer nichts gegen die Übertragung an sich haben, könnten sie ja einfach zustimmen und die Sache wäre aus der Welt geschafft, ohne den Vertrag zu ändern. Vielleicht ist aber einer der beiden Verpartnerten ein Prinzipienreiter, dem die Zustimmung im Einzelfall nicht reicht, sondern der generell die Zustimmungsfreiheit vertraglich verankert wissen will (weil er sich sonst diskriminiert fühlt). Für so jemanden wäre ich selbst nun auch nicht bereit, Notarkosten anteilig zu mitzutragen. Das zahlt der mal schön selbst.

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So wie ich das verstanden habe, sind die Miteigentümer wohl nicht schwulenfeindlich, sondern haben nur keine Lust auf die Kosten, die sie angeblich bei der Überschreibung mitzutragen hätten. In dem Artikel stand etwas von angeblich 10.000 €, die für alle Miteigentümer anfallen würden (woanders stand aber nur 1.000 €).

Der Artikel ist vollkommen grausig und ahnungsbefreit geschrieben, so dass man nur mutmaßen kann, was Sache ist. Ich halte die Darlegung von Uli Werner für plausibel, da die beiden Betroffenen ja eine Änderung durch die Eigentümergemeinschaft anstreben, was bei einer gesetzlichen Regelung widersinnig wäre. Insofern ist hier auch keine gesetzliche Benachteiligung von ELPs gegeben, denn was eine Wohungseigentümergemeinschaft in ihren Gemeinschaftsvertrag alles reinschreibt, dafür kann der Gesetzgeber nun wirklich nichts.

 

Das Problem ist also wahrscheinlich, dass die Änderung dieses Vertrages (und nicht die Überschreibung der Wohnung selbst) der Gemeinschaft natürlich Kosten verursachen würde, da sie wieder vor den Notar müssten.

 

Was ich nicht verstehe: Wenn die Miteigentümer nichts gegen die Übertragung an sich haben, könnten sie ja einfach zustimmen und die Sache wäre aus der Welt geschafft, ohne den Vertrag zu ändern. Vielleicht ist aber einer der beiden Verpartnerten ein Prinzipienreiter, dem die Zustimmung im Einzelfall nicht reicht, sondern der generell die Zustimmungsfreiheit vertraglich verankert wissen will (weil er sich sonst diskriminiert fühlt). Für so jemanden wäre ich selbst nun auch nicht bereit, Notarkosten anteilig zu mitzutragen. Das zahlt der mal schön selbst.

 

 

 

So lange man nicht genau weiß, was Sache ist, halte ich in diesem Fall überhaupt nichts für "plausibel". Es kann so sein, wie Du schreibst, es kann aber auch ganz anders sein.

 

Fakt ist jedenfalls ungeachtet dieses Falls, dass man als eingetragener Lebenspartner eigentlich immer und überall nur Scherereien hat - allein schon bei der ungelenken Bezeichnung ELP. Und weil eben die ELP der Ehe in so manchen Dingen eben nicht gleichgestellt ist.

 

Insofern wäre eine "generell-abstrakte Gleichstellungsnorm" für die ELP das einzig Richtige - denn öffnen wird die CDU/CSU die Ehe niemals.

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