Epicureus Geschrieben 4. Januar 2014 Melden Share Geschrieben 4. Januar 2014 jetzt ist dein hormonpegel aber total in der roten skala. bleibt mir nur noch zu fragen, ob du weisst wie man einen schwulen schneemann erkennt. an der karotte im a***. Zum Punkt "Steuerbegünstigung": Du lebst echt hinterm Mond - und hast keinen Schimmer von deutscher Steuergesetzgebung. Das sog. Ehegattensplitting in Deutschland ist kein Steuergeschenk, sondern ein sog. "Nachteilsausgleich". Wenn zwei Menschen eine Wirtschaftsgemeinschaft bilden (und eine solche ist u.a. die Ehe), dann müssen sie ihre Einkünfte auch zusammenlegen dürfen. Immerhin sind sie gesetzlich dazu verpflichtet, für ihre jeweiligen Partner einzustehen. Bis hin zu Unterhaltszahlungen, wenn beide Partner schon längst getrennt sind. Wenn also zwei Menschen heiraten, die durch Zufall unterschiedliche Einkommen haben (so etwas soll es geben), dann darf man dafür als Ehepaar steuerlich nicht bestraft werden. Genau das wäre aber der Fall, wenn das Splitting nicht angewendet würde - Grund dafür ist die in Deutschland nun einmal vorhandene Steuerprogression. Geh mal auf diesen Punkt ein. Sonst muss ich davon ausgehen, dass Du nullkommanix verstanden hast. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
phyllis Geschrieben 4. Januar 2014 Melden Share Geschrieben 4. Januar 2014 geh aus wovon du willst. in dem ton nicht. EOD. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Epicureus Geschrieben 4. Januar 2014 Melden Share Geschrieben 4. Januar 2014 (bearbeitet) geh aus wovon du willst. in dem ton nicht. EOD. Die übliche Masche, sich aus einer Nummer herauszuwinden, in der man sich hoffnungslos verheddert hat. Liebste Phyllis, Du hast in der Tat keine Ahnung vom deutschen Steuerrecht. Aber führst Dich hier auf wie eine Rachegöttin (und wieso soll ein reicher sack die hälfte seiner steuern sparen wenn er sich zuhause einen loverboy hält? (oder eine lolita, ist egal), wenn es darum geht, rechtschaffene verheiratete deutsche Steuerzahler um ihr sauer verdientes Geld zu bringen. Hauptsache, keine Förderung der Ehe! Auch, wenn dabei nach Deiner Lex Phyllidis jegliches Recht aus den Angeln gehoben würde. Ich nehme das leicht amüsiert und gleichzeitig kopfschüttelnd zur Kenntnis. Auf solch einer Wissensbasis (eher einem Wissens-"Fragment") braucht man in der Tat nicht weiterzudiskutieren. EOD bearbeitet 4. Januar 2014 von Epicureus Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
phyllis Geschrieben 5. Januar 2014 Melden Share Geschrieben 5. Januar 2014 geh aus wovon du willst. in dem ton nicht. EOD. Die übliche Masche, sich aus einer Nummer herauszuwinden, in der man sich hoffnungslos verheddert hat. Liebste Phyllis, Du hast in der Tat keine Ahnung vom deutschen Steuerrecht. Aber führst Dich hier auf wie eine Rachegöttin (und wieso soll ein reicher sack die hälfte seiner steuern sparen wenn er sich zuhause einen loverboy hält? (oder eine lolita, ist egal), wenn es darum geht, rechtschaffene verheiratete deutsche Steuerzahler um ihr sauer verdientes Geld zu bringen. Hauptsache, keine Förderung der Ehe! Auch, wenn dabei nach Deiner Lex Phyllidis jegliches Recht aus den Angeln gehoben würde. Ich nehme das leicht amüsiert und gleichzeitig kopfschüttelnd zur Kenntnis. Auf solch einer Wissensbasis (eher einem Wissens-"Fragment") braucht man in der Tat nicht weiterzudiskutieren. EOD liegt das an deinem harndrang an bahnhöfen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Epicureus Geschrieben 5. Januar 2014 Melden Share Geschrieben 5. Januar 2014 liegt das an deinem harndrang an bahnhöfen? Du haust hier eine Breitseite nach der anderen raus. Ein ernstzunehmendes Argument gegen das pöhse Ehegattensplitting habe ich hingegen von Dir nicht vernommen. Fällt alles auf Dich zurück, Teuerste. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
phyllis Geschrieben 5. Januar 2014 Melden Share Geschrieben 5. Januar 2014 liegt das an deinem harndrang an bahnhöfen? Du haust hier eine Breitseite nach der anderen raus. Ein ernstzunehmendes Argument gegen das pöhse Ehegattensplitting habe ich hingegen von Dir nicht vernommen. Fällt alles auf Dich zurück, Teuerste. Herdprämie. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Epicureus Geschrieben 5. Januar 2014 Melden Share Geschrieben 5. Januar 2014 liegt das an deinem harndrang an bahnhöfen? Du haust hier eine Breitseite nach der anderen raus. Ein ernstzunehmendes Argument gegen das pöhse Ehegattensplitting habe ich hingegen von Dir nicht vernommen. Fällt alles auf Dich zurück, Teuerste. Herdprämie. Was ist am Ehegattensplitting eine Herdprämie? Wenn Mann und Frau beide arbeiten gehen - ein Partner aber (aus welchen Gründen auch immer) weniger als der andere verdient - dann werden beide Einkommen zusammengelegt und nach der Splittingtabelle versteuert. Würden sie nicht zusammengelegt, dann würde dieses Paar mehr Steuern als Ehepaar zahlen, als wenn beide unverheiratet wären. Eine Eheschließung zöge ohne Splitting eine Art Strafsteuer für Verheiratete nach sich. Dem wirkt das Ehegattensplitting entgegen. Mit "Herdprämie" hat das nichts mehr zu tun. Die Zeiten, in den denen Massen von Ehefrauen jahrelang zuhause blieben, ist lange vorbei. Du bist wirklich überhaupt nicht mehr auf dem Laufenden, Phyllis. Das kann sich heute echt kein Paar mehr leisten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
phyllis Geschrieben 5. Januar 2014 Melden Share Geschrieben 5. Januar 2014 (bearbeitet) liegt das an deinem harndrang an bahnhöfen? Du haust hier eine Breitseite nach der anderen raus. Ein ernstzunehmendes Argument gegen das pöhse Ehegattensplitting habe ich hingegen von Dir nicht vernommen. Fällt alles auf Dich zurück, Teuerste. Herdprämie. Was ist am Ehegattensplitting eine Herdprämie? Wenn Mann und Frau beide arbeiten gehen - ein Partner aber (aus welchen Gründen auch immer) weniger als der andere verdient - dann werden beide Einkommen zusammengelegt und nach der Splittingtabelle versteuert. Würden sie nicht zusammengelegt, dann würde dieses Paar mehr Steuern als Ehepaar zahlen, als wenn beide unverheiratet wären. Eine Eheschließung zöge ohne Splitting eine Art Strafsteuer für Verheiratete nach sich. Dem wirkt das Ehegattensplitting entgegen. Mit "Herdprämie" hat das nichts mehr zu tun. Die Zeiten, in den denen Massen von Ehefrauen jahrelang zuhause blieben, ist lange vorbei. Du bist wirklich überhaupt nicht mehr auf dem Laufenden, Phyllis. Das kann sich heute echt kein Paar mehr leisten. wieso sollen sei verheiratete DINKS tiefer besteuert werden als zwei DINKS in einer lebensabschnitts-beziehung? bearbeitet 5. Januar 2014 von phyllis Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Epicureus Geschrieben 5. Januar 2014 Melden Share Geschrieben 5. Januar 2014 wieso sollen sei verheiratete DINKS tiefer besteuert werden als zwei DINKS in einer lebensabschnitts-beziehung? Lies bitte WIKI: Die Ehegatten A und E haben zusammen ein zvE von insgesamt 80.000 €. Die tarifliche Einkommensteuer mit Splittingverfahren für die Ehegatten beträgt dann 18.014 € (Einkommensteuertarif 2010/2011 ohne Solidaritätszuschlag), unabhängig davon, wie die Einkommen verteilt sind. Das Splitting stellt dadurch sicher, dass alle Ehepaare mit einem Gesamteinkommen von 80.000 € eine gleich hohe Einkommensteuer zahlen.[2] Dieselbe Steuerbelastung ergibt sich ohne Splitting ("Individualbesteuerung") nur dann, wenn sich das Einkommen exakt gleichmäßig auf beide Partner verteilt: Referenzverteilung: Jeder Ehegatte hat jeweils 40.000 € beigetragen. zvE von A = 40.000 €, Einkommensteuer bei Individualbesteuerung: 9.007 € zvE von E = 40.000 €, Einkommensteuer bei Individualbesteuerung: 9.007 € Einkommensteuer (ohne Splitting) insgesamt: 18.014 €, also identisch mit der beim Splitting. Jede andere Verteilung des Einkommens würde hingegen bei Individualbesteuerung zu einer zusätzlichen Steuerlast führen, die umso größer wird, je ungleicher das Einkommen verteilt ist: Verteilungsvariante A: Ehegatte A hat 60.000 €, Ehegatte E 20.000 € beigetragen. zvE von A = 60.000 €, Einkommensteuer bei Individualbesteuerung: 17.028 € zvE von E = 20.000 €, Einkommensteuer bei Individualbesteuerung: 2.701 € Einkommensteuer (ohne Splitting) von A und E zusammen: 19.729 € Ohne Splitting hätte dieses Ehepaar einen Steuernachteil von 1.715 € gegenüber der Referenzverteilung und würde behandelt wie zwei Alleinstehende. Verteilungsvariante B: Ehegatte A hat 80.000 €, Ehegatte E 0 € beigetragen. zvE von A = 80.000 €, Einkommensteuer bei Individualbesteuerung: 25.428 € zvE von E = 0 €, Einkommensteuer bei Individualbesteuerung: 0 € Einkommensteuer (ohne Splitting) von A und E zusammen: 25.428 € Ohne Splitting hätte dieses Ehepaar einen Steuernachteil von 7.414 € gegenüber der Referenzverteilung und würde behandelt wie zwei Alleinstehende. LINK Ehegattensplitting = Steuernachteilsausgleich, nicht Steuergeschenk. Verheiratete Dinks würden ohne Splitting bestraft. Mit Splitting wird ihre Steuerlast einfach nur ausgeglichen. Warum verstehst Du das nicht? Wären beide Dinks unverheiratet und würden gleichviel verdienen, würden Sie im übrigen wie Ehegatten behandelt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Epicureus Geschrieben 5. Januar 2014 Melden Share Geschrieben 5. Januar 2014 Du willst also wirklich ein Paar steuerlich bestrafen, wo einer Krankenpfleger und der andere Banker ist? Ist der Krankenpfleger doch selbst schuld - hätte er promoviert, würde er genausoviel verdienen wie sein Banker-Partner ... Das ist doch komplett schizo ... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
phyllis Geschrieben 5. Januar 2014 Melden Share Geschrieben 5. Januar 2014 wieso sollen sei verheiratete DINKS tiefer besteuert werden als zwei DINKS in einer lebensabschnitts-beziehung? Lies bitte WIKI: Die Ehegatten A und E haben zusammen ein zvE von insgesamt 80.000 €. Die tarifliche Einkommensteuer mit Splittingverfahren für die Ehegatten beträgt dann 18.014 € (Einkommensteuertarif 2010/2011 ohne Solidaritätszuschlag), unabhängig davon, wie die Einkommen verteilt sind. Das Splitting stellt dadurch sicher, dass alle Ehepaare mit einem Gesamteinkommen von 80.000 € eine gleich hohe Einkommensteuer zahlen.[2] Dieselbe Steuerbelastung ergibt sich ohne Splitting ("Individualbesteuerung") nur dann, wenn sich das Einkommen exakt gleichmäßig auf beide Partner verteilt: Referenzverteilung: Jeder Ehegatte hat jeweils 40.000 € beigetragen. zvE von A = 40.000 €, Einkommensteuer bei Individualbesteuerung: 9.007 € zvE von E = 40.000 €, Einkommensteuer bei Individualbesteuerung: 9.007 € Einkommensteuer (ohne Splitting) insgesamt: 18.014 €, also identisch mit der beim Splitting. Jede andere Verteilung des Einkommens würde hingegen bei Individualbesteuerung zu einer zusätzlichen Steuerlast führen, die umso größer wird, je ungleicher das Einkommen verteilt ist: Verteilungsvariante A: Ehegatte A hat 60.000 €, Ehegatte E 20.000 € beigetragen. zvE von A = 60.000 €, Einkommensteuer bei Individualbesteuerung: 17.028 € zvE von E = 20.000 €, Einkommensteuer bei Individualbesteuerung: 2.701 € Einkommensteuer (ohne Splitting) von A und E zusammen: 19.729 € Ohne Splitting hätte dieses Ehepaar einen Steuernachteil von 1.715 € gegenüber der Referenzverteilung und würde behandelt wie zwei Alleinstehende. Verteilungsvariante B: Ehegatte A hat 80.000 €, Ehegatte E 0 € beigetragen. zvE von A = 80.000 €, Einkommensteuer bei Individualbesteuerung: 25.428 € zvE von E = 0 €, Einkommensteuer bei Individualbesteuerung: 0 € Einkommensteuer (ohne Splitting) von A und E zusammen: 25.428 € Ohne Splitting hätte dieses Ehepaar einen Steuernachteil von 7.414 € gegenüber der Referenzverteilung und würde behandelt wie zwei Alleinstehende. LINK Ehegattensplitting = Steuernachteilsausgleich, nicht Steuergeschenk. Verheiratete Dinks würden ohne Splitting bestraft. Mit Splitting wird ihre Steuerlast einfach nur ausgeglichen. Warum verstehst Du das nicht? Wären beide Dinks unverheiratet und würden gleichviel verdienen, würden Sie im übrigen wie Ehegatten behandelt. welcher nachteil? ist es ein nachteil verheiratet zu sein? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Epicureus Geschrieben 5. Januar 2014 Melden Share Geschrieben 5. Januar 2014 wieso sollen sei verheiratete DINKS tiefer besteuert werden als zwei DINKS in einer lebensabschnitts-beziehung? Lies bitte WIKI: Die Ehegatten A und E haben zusammen ein zvE von insgesamt 80.000 €. Die tarifliche Einkommensteuer mit Splittingverfahren für die Ehegatten beträgt dann 18.014 € (Einkommensteuertarif 2010/2011 ohne Solidaritätszuschlag), unabhängig davon, wie die Einkommen verteilt sind. Das Splitting stellt dadurch sicher, dass alle Ehepaare mit einem Gesamteinkommen von 80.000 € eine gleich hohe Einkommensteuer zahlen.[2] Dieselbe Steuerbelastung ergibt sich ohne Splitting ("Individualbesteuerung") nur dann, wenn sich das Einkommen exakt gleichmäßig auf beide Partner verteilt: Referenzverteilung: Jeder Ehegatte hat jeweils 40.000 € beigetragen. zvE von A = 40.000 €, Einkommensteuer bei Individualbesteuerung: 9.007 € zvE von E = 40.000 €, Einkommensteuer bei Individualbesteuerung: 9.007 € Einkommensteuer (ohne Splitting) insgesamt: 18.014 €, also identisch mit der beim Splitting. Jede andere Verteilung des Einkommens würde hingegen bei Individualbesteuerung zu einer zusätzlichen Steuerlast führen, die umso größer wird, je ungleicher das Einkommen verteilt ist: Verteilungsvariante A: Ehegatte A hat 60.000 €, Ehegatte E 20.000 € beigetragen. zvE von A = 60.000 €, Einkommensteuer bei Individualbesteuerung: 17.028 € zvE von E = 20.000 €, Einkommensteuer bei Individualbesteuerung: 2.701 € Einkommensteuer (ohne Splitting) von A und E zusammen: 19.729 € Ohne Splitting hätte dieses Ehepaar einen Steuernachteil von 1.715 € gegenüber der Referenzverteilung und würde behandelt wie zwei Alleinstehende. Verteilungsvariante B: Ehegatte A hat 80.000 €, Ehegatte E 0 € beigetragen. zvE von A = 80.000 €, Einkommensteuer bei Individualbesteuerung: 25.428 € zvE von E = 0 €, Einkommensteuer bei Individualbesteuerung: 0 € Einkommensteuer (ohne Splitting) von A und E zusammen: 25.428 € Ohne Splitting hätte dieses Ehepaar einen Steuernachteil von 7.414 € gegenüber der Referenzverteilung und würde behandelt wie zwei Alleinstehende. LINK Ehegattensplitting = Steuernachteilsausgleich, nicht Steuergeschenk. Verheiratete Dinks würden ohne Splitting bestraft. Mit Splitting wird ihre Steuerlast einfach nur ausgeglichen. Warum verstehst Du das nicht? Wären beide Dinks unverheiratet und würden gleichviel verdienen, würden Sie im übrigen wie Ehegatten behandelt. welcher nachteil? ist es ein nachteil verheiratet zu sein? Und tschüß. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sokrates Geschrieben 5. Januar 2014 Melden Share Geschrieben 5. Januar 2014 wieso sollen sei verheiratete DINKS tiefer besteuert werden als zwei DINKS in einer lebensabschnitts-beziehung? Das Argument von Epi lautet so: Es ist ein Nachteil, wenn man so dumm ist und heiratet. Und der Staat muss diesen Nachteil ausgleichen. Nach Meinung von Epi ist dieser "Nachteilsausgleich" ein essentieller Bestandteil des deutschen Steuerrechts, und weil du das nicht verstehst, bist du erstens blöd und zweitens homophob. Aber tröste dich. Ein "Nachteilsausgleich" ist zwar in der Tat Bestandteil des deutschen Rechts, die Idee bezieht sich aber auf so etwas wie Behinderungen. In dem von Epi benutzten Kontext ist das schlicht und ergreifend dummes Zeugs. 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
phyllis Geschrieben 5. Januar 2014 Melden Share Geschrieben 5. Januar 2014 wieso sollen sei verheiratete DINKS tiefer besteuert werden als zwei DINKS in einer lebensabschnitts-beziehung? Das Argument von Epi lautet so: Es ist ein Nachteil, wenn man so dumm ist und heiratet. Und der Staat muss diesen Nachteil ausgleichen. Nach Meinung von Epi ist dieser "Nachteilsausgleich" ein essentieller Bestandteil des deutschen Steuerrechts, und weil du das nicht verstehst, bist du erstens blöd und zweitens homophob. Aber tröste dich. Ein "Nachteilsausgleich" ist zwar in der Tat Bestandteil des deutschen Rechts, die Idee bezieht sich aber auf so etwas wie Behinderungen. In dem von Epi benutzten Kontext ist das schlicht und ergreifend dummes Zeugs. dacht ichs mir doch. das "faschistoide" kanadische steuersystem kennt kein splitting und kein kindergeld. pro kind gibt es einen steuerfreibetrag (wer von den verheirateten ehepartnern den abzieht ist denselben überlassen), und pro betreute behinderte person ebenso. eine verheiratete person bleibt steuerlich gesehen "autonom". man kann jetzt argumentieren dass dies unsozial sei weil tiefere einkommen weniger davon profitieren wegen der steuerprogression. andererseits wird der wurfprämien-mentalität entgegen-gesteuert. mmn ist das besser so. in dem erwähnten beispiel zahlt der banker steuern auf seinem banker-einkommen, und der krankenpfleger auf seinem krankenpfleger-einkommen. was ist denn unfair daran? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sokrates Geschrieben 5. Januar 2014 Melden Share Geschrieben 5. Januar 2014 andererseits wird der wurfprämien-mentalität entgegen-gesteuert. Die "Wurfprämie" gab es schon immer im deutsche Steuerrecht. Und zwar auch schon für Ehepaare, die noch gar nicht geworfen haben. Das nennt sich "Förderung von Ehe und Familie" und sollte von der Idee her wohl dazu ermuntern, dass die Frau zu Hause bleibt und damit leichter schwanger wird. Als dann die Homo-Partnerschaft eingeführt wurde, wurde diese Wurfprämie explizit nicht mit eingeführt (aus naheliegendem Grund), und das ist das, was Epi als "Nachteil" und als faschistoide Ungerechtigkeit ansieht. Das deutsche Verfassungsgericht scheint ihm darin ein Stück weit zu folgen (es bemängelt eine Ungleichbehandlung, erwähnt allerdings das "Faschistoide" mit keinem Wort). Statt nun die Wurfprämie generell in Frage zu stellen, möchte die Gay-Lobby stattdessen die Wurfprämie auch auf ihresgleichen angewendet sehen und scheint das als Nachteilsausgleich dafür zu sehen, dass sie nicht werfen können. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Epicureus Geschrieben 5. Januar 2014 Melden Share Geschrieben 5. Januar 2014 (bearbeitet) Als dann die Homo-Partnerschaft eingeführt wurde, wurde diese Wurfprämie explizit nicht mit eingeführt (aus naheliegendem Grund), und das ist das, was Epi als "Nachteil" und als faschistoide Ungerechtigkeit ansieht. Die eingetragene Lebenspartnerschaft enthielt von Anfang an alle Pflichten der Ehe (Einstandspflicht, Unterhaltspflicht etc. pp), ohne allerdings auch nur annähernd deren Rechte zu haben. Das ist ein Musterbeispiel an faschistoider Gesetzgebung. Wenn es um Pflichten ging, durften Schwule gleichgestellt werden, bei den Rechten wurden sie über viele Jahre schlichtweg verarscht. Weil "Ungleiches" angeblich nicht gleichgestellt werden durfte. Gottlob hat das BVerfG diese Ungerechtigkeit inzwischen weitestgehend eingeebnet. Das mit dem Adoptionsrecht bekommen wir auch noch hin. bearbeitet 5. Januar 2014 von Epicureus Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sokrates Geschrieben 5. Januar 2014 Melden Share Geschrieben 5. Januar 2014 Wenn es um Pflichten ging, durften Schwule gleichgestellt werden, bei den Rechten wurden sie über viele Jahre schlichtweg verarscht. Weil "Ungleiches" angeblich nicht gleichgestellt werden durfte. Ich wüsste nicht, an welcher Stelle es für Schwule eine Verpflichtung gibt, sich verpartnern zu lassen. Also schwätz nicht von "Pflichten" für Schwule. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Epicureus Geschrieben 5. Januar 2014 Melden Share Geschrieben 5. Januar 2014 Wenn es um Pflichten ging, durften Schwule gleichgestellt werden, bei den Rechten wurden sie über viele Jahre schlichtweg verarscht. Weil "Ungleiches" angeblich nicht gleichgestellt werden durfte. Ich wüsste nicht, an welcher Stelle es für Schwule eine Verpflichtung gibt, sich verpartnern zu lassen. Also schwätz nicht von "Pflichten" für Schwule. Ja genau. Und wenn damals Dein langjähriger Partner im Krankenhaus kurz vor dem Verrecken war, dann hattest Du nur als "Verpartnerter" den Hauch einer Chance auf ein Besuchsrecht. Schwätz daher nicht so kariert daher - Du blamierst Dich bis auf die Knochen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Epicureus Geschrieben 5. Januar 2014 Melden Share Geschrieben 5. Januar 2014 (bearbeitet) PS: Und wenn damals dein Partner an der Schwulenpest verreckt war (ohne Dein Beisein, denn du durftest ja als Nicht-zur-Familie-Gehörender nicht dabei sein, als er sein Leben aushauchte), dann durftest du dich nicht einmal um die Bestattung kümmern. Das übernahm dann schon die liebe Familie deines Partners - die dich selbstredend von der Trauerfeier ausschloss. Und sich danach wie die Aasgeier über das Erbe des Dahingeschiedenen hermachten. Im Leben eine schwule Drecksau, das schwarze Schaf der Familie, das man mied wie der Teufel das Weihwassser. Aber schwules Geld, das stinkt bekanntlich nicht. Finanziell wurdest du als Partner so oder so verarscht. Denn die Gleichberechtigung bei der Erbschaftssteuer erfolgte erst Jahre später. Davor wurdest du als Hinterbliebener wie ein Fremder behandelt. Soviel zum Thema "Schwule brauchen doch gar nicht zu heiraten!". Aber das interessiert einen Sokrates ja ungefähr soviel wie ein feuchter Furz. bearbeitet 5. Januar 2014 von Epicureus Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sokrates Geschrieben 5. Januar 2014 Melden Share Geschrieben 5. Januar 2014 Ja genau. Und wenn damals Dein langjähriger Partner im Krankenhaus kurz vor dem Verrecken war, dann hattest Du nur als "Verpartnerter" den Hauch einer Chance auf ein Besuchsrecht. Ich habe letztes Jahr einen vollkommen unschwulen todkranken Freund im Krankenhaus und im Hospiz besucht, ohne auch nur den Hauch einer Verpartnerung vorweisen zu können (der hätte sich auch bedankt). Wer auf Nummer sicher gehen will, kann sich gegenseitig eine Vorsorgevollmacht und oder eine Patientenverfügung ausstellen. Du solltest deine Informationen nicht aus zu verqueeren Informationsquellen beziehen. Und dafür bei der Frage, wer sich bis wohin blamiert, solltest du eher in den Spiegel schauen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Epicureus Geschrieben 5. Januar 2014 Melden Share Geschrieben 5. Januar 2014 (bearbeitet) Ich habe letztes Jahr einen vollkommen unschwulen todkranken Freund im Krankenhaus und im Hospiz besucht, ohne auch nur den Hauch einer Verpartnerung vorweisen zu können (der hätte sich auch bedankt). Wer auf Nummer sicher gehen will, kann sich gegenseitig eine Vorsorgevollmacht und oder eine Patientenverfügung ausstellen. Du solltest deine Informationen nicht aus zu verqueeren Informationsquellen beziehen. Und dafür bei der Frage, wer sich bis wohin blamiert, solltest du eher in den Spiegel schauen. Natürlich - man kann alles privat regeln. Wenn man gerne Notaren hunderte von Euros in den Rachen werfen möchte, gerne. Wozu also überhaupt noch heiraten? Ist doch völlig überflüssig, wird überbewertet. Wenn man als schwules Paar vor 30 Jahren gemeinsam ein Haus gekauft hatte und einer der Partner starb - dann zahlte der andere eben 100.000 DM Erbschaftssteuer an den Staat, während der Hinterbliebene eines verheirateten Heteropaares keinen Cent zahlen musste. Ist doch alles ganz easy. Was stellen sich die Schwulen so an? Im übrigen: Wie das damals war, als schwules Paar vor der Einführung der ELP, ohne den Hauch von Gleichstellung, davon hast Du absolut keine Ahnung. Du kannst überhaupt nicht mitreden. bearbeitet 5. Januar 2014 von Epicureus Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sokrates Geschrieben 5. Januar 2014 Melden Share Geschrieben 5. Januar 2014 (bearbeitet) Wozu also überhaupt noch heiraten? Ist doch völlig überflüssig, wird überbewertet. Vollkommen richtig. Wer das romantische Verlangen dazu verspürt, soll es tun dürfen, aber er soll nicht die Allgemeinheit dafür bluten lassen. Dass du mir die Kompetenz absprechen willst, zu beurteilen, wie es sich anfühlt, nicht verheiratet zu sein, ist nun wirklich an hysterischer Penetranz kaum zu überbieten. bearbeitet 5. Januar 2014 von Sokrates Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Epicureus Geschrieben 5. Januar 2014 Melden Share Geschrieben 5. Januar 2014 Wozu also überhaupt noch heiraten? Ist doch völlig überflüssig, wird überbewertet. Vollkommen richtig. Wer das romantische Verlangen dazu verspürt, soll es tun dürfen, aber er soll nicht die Allgemeinheit dafür bluten lassen. Willkommen im Land der Asozialen! Lass mich raten - Du bist entweder geschieden oder ledig. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Epicureus Geschrieben 5. Januar 2014 Melden Share Geschrieben 5. Januar 2014 Ich tippe auf geschieden. Und danach von der Ex ausgenommen wie eine Weihnachtsgans. Das würde vieles erklären. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Epicureus Geschrieben 5. Januar 2014 Melden Share Geschrieben 5. Januar 2014 (bearbeitet) Dass du mir die Kompetenz absprechen willst, zu beurteilen, wie es sich anfühlt, nicht verheiratet zu sein, ist nun wirklich an hysterischer Penetranz kaum zu überbieten. Ah, er läuft so langsam warm ... aber da geht noch was. Bisschen Latrinenlyrik zum Abend? bearbeitet 5. Januar 2014 von Epicureus Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Recommended Posts
Join the conversation
You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.