Sokrates Geschrieben 5. Januar 2014 Melden Share Geschrieben 5. Januar 2014 Willkommen im Land der Asozialen! Lass mich raten - Du bist entweder geschieden oder ledig. Jetzt verstehe ich, warum bei den Schweizern "Spießbürger" als "Füdlibürger" bezeichnet werden. (Füdli (schweiz.) = Fiedle (schwäb.) = Hinterteil) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Epicureus Geschrieben 5. Januar 2014 Melden Share Geschrieben 5. Januar 2014 Willkommen im Land der Asozialen! Lass mich raten - Du bist entweder geschieden oder ledig. Jetzt verstehe ich, warum bei den Schweizern "Spießbürger" als "Füdlibürger" bezeichnet werden. (Füdli (schweiz.) = Fiedle (schwäb.) = Hinterteil) Na bitte - jetzt isser raus, der homophobe Furz. War doch gar nicht so schwer, oder? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Julius Geschrieben 5. Januar 2014 Melden Share Geschrieben 5. Januar 2014 (bearbeitet) Natürlich - man kann alles privat regeln. Wenn man gerne Notaren hunderte von Euros in den Rachen werfen möchte, gerne. Na, wenn die notarielle Beurkundung Deiner Patientenverfügung "hunderte von Euro" kostet, dann gehörst Du sicher nicht zu den Armen dieser Welt und kannst Dir die paar hundert Euro auch leisten. Als Beinahe-Habenichts bist Du mit ca. 70 Euro dabei. Geizkragen! bearbeitet 5. Januar 2014 von Julius Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Epicureus Geschrieben 5. Januar 2014 Melden Share Geschrieben 5. Januar 2014 (bearbeitet) Natürlich - man kann alles privat regeln. Wenn man gerne Notaren hunderte von Euros in den Rachen werfen möchte, gerne. Na, wenn die notarielle Beurkundung Deiner Patientenverfügung "hunderte von Euro" kostet, dann gehörst Du sicher nicht zu den Armen dieser Welt und kannst Dir die paar hundert Euro auch leisten. Als Beinahe-Habenichts bist Du mit ca. 70 Euro dabei. Geizkragen! Ach ja, das fehlte ja noch - wobei die krypto-faschistische "Alle-verpartnerten-Schwulen-sind-pöhse-superreiche-Dinks"-Leier (so ähnlich wie "Alle Schlitzaugen lügen und stinken") ja eigentlich Phyllis' Part ist. Davon, dass eine einzelne Patientenverfügung hunderte von Euros kostet, habe ich überhaupt nicht gesprochen. Sondern davon, dass es teuer wird, wenn man alles, was man heute quasi als kostenlose "Beigabe" einer Ehe bekommt, demnächst komplett beim Notar regeln müsste. Nicht mehr und nicht weniger. Aber genaues Lesen ist zu anstrengend, die Bashing-Keule dagegen handlicher. bearbeitet 5. Januar 2014 von Epicureus Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
phyllis Geschrieben 5. Januar 2014 Melden Share Geschrieben 5. Januar 2014 wobei die krypto-faschistische "Alle-verpartnerten-Schwulen-sind-pöhse-superreiche-Dinks"-Leier (so ähnlich wie "Alle Schlitzaugen lügen und stinken") ja eigentlich Phyllis' Part ist. ich weiss jetzt nicht... ist das bewusst gelogen oder einfach hysterisch? hast du kein Anacardium in deiner hausapotheke? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sokrates Geschrieben 5. Januar 2014 Melden Share Geschrieben 5. Januar 2014 Davon, dass eine einzelne Patientenverfügung hunderte von Euros kostet, habe ich überhaupt nicht gesprochen. Sondern davon, dass es teuer wird, wenn man alles, was man heute quasi als kostenlose "Beigabe" einer Ehe bekommt, demnächst komplett beim Notar regeln müsste. Wenn also ein schwule Ehe so eine tolle Sache ist, warum plärrst du dann rum, du hättest bloß Pflichten und keine Rechte? Vielleicht solltest du dich mal für eine Seite der Jammermedaille entscheiden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sokrates Geschrieben 5. Januar 2014 Melden Share Geschrieben 5. Januar 2014 (bearbeitet) wobei die krypto-faschistische "Alle-verpartnerten-Schwulen-sind-pöhse-superreiche-Dinks"-Leier (so ähnlich wie "Alle Schlitzaugen lügen und stinken") ja eigentlich Phyllis' Part ist. ich weiss jetzt nicht... ist das bewusst gelogen oder einfach hysterisch? hast du kein Anacardium in deiner hausapotheke? Der Gute grenzt für mich an ein biologisches Wunder: Kann sich durch rein psychische Anstrengung eine Gebärmutter wachsen lassen. (Na ja, vielleicht hatte Freud auch unrecht, und es liegt gar nicht an der Gebärmutter). bearbeitet 5. Januar 2014 von Sokrates Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Thofrock Geschrieben 5. Januar 2014 Melden Share Geschrieben 5. Januar 2014 (bearbeitet) wenn dieser Herr Blüm (war das einer von Kohls leuten?) dies halt erst jetzt realisiert ists ein bisserl spät. Blüm war Arbeitsminister unter Kohl, und zählte als alter Gewerkschaftler im Kabinett Kohl eher zu den gemäßigteren Konservativen. Eigentlich ist von Blüm, nut der Satz "Die Rente ist sicher" geblieben, in der CDU erinnert man sich ungern an ihn, und unlängst ging er sogar mit dem Linkspartei-Unterstützer Peter Sodann auf eine Art Kabarett-Tournee. Dass ausgerechnet dieser Blüm, von dem nicht wenige Parteikollegen der Meinung waren, er sei Zeit seines Lebens in der falschen Partei geesen, sich auf seine alten Tage nun derart unglücklich zu einem Thema äußert, von dem er so gar nichts versteht, hat viele ziemlich überrascht. Aber ich finde auch, man sollte das nicht so hoch hängen. Mich hat es eher amüsiert. bearbeitet 5. Januar 2014 von Thofrock Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 5. Januar 2014 Melden Share Geschrieben 5. Januar 2014 wieso sollen sei verheiratete DINKS tiefer besteuert werden als zwei DINKS in einer lebensabschnitts-beziehung? Das Argument von Epi lautet so: Es ist ein Nachteil, wenn man so dumm ist und heiratet. Und der Staat muss diesen Nachteil ausgleichen. Nach Meinung von Epi ist dieser "Nachteilsausgleich" ein essentieller Bestandteil des deutschen Steuerrechts, und weil du das nicht verstehst, bist du erstens blöd und zweitens homophob. Aber tröste dich. Ein "Nachteilsausgleich" ist zwar in der Tat Bestandteil des deutschen Rechts, die Idee bezieht sich aber auf so etwas wie Behinderungen. In dem von Epi benutzten Kontext ist das schlicht und ergreifend dummes Zeugs. dacht ichs mir doch. das "faschistoide" kanadische steuersystem kennt kein splitting und kein kindergeld. pro kind gibt es einen steuerfreibetrag (wer von den verheirateten ehepartnern den abzieht ist denselben überlassen), und pro betreute behinderte person ebenso. eine verheiratete person bleibt steuerlich gesehen "autonom". man kann jetzt argumentieren dass dies unsozial sei weil tiefere einkommen weniger davon profitieren wegen der steuerprogression. andererseits wird der wurfprämien-mentalität entgegen-gesteuert. mmn ist das besser so. in dem erwähnten beispiel zahlt der banker steuern auf seinem banker-einkommen, und der krankenpfleger auf seinem krankenpfleger-einkommen. was ist denn unfair daran? Wenn nun der eine Ehepartner z. B. arbeitslos wird, oder arbeitsunfähig, hat er dann Anspruch auf entsprechende Unterstützung, oder heißt es wie in Deutschland: Du bist doch verheiratet, soll dein Ehepartner für ich sorgen, Unterstützung bekommen nur Alleinstehende oder Ehepaare, die gar kein Einkommen haben? Werner Werner Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sokrates Geschrieben 5. Januar 2014 Melden Share Geschrieben 5. Januar 2014 Wenn nun der eine Ehepartner z. B. arbeitslos wird, oder arbeitsunfähig, hat er dann Anspruch auf entsprechende Unterstützung, oder heißt es wie in Deutschland: Du bist doch verheiratet, soll dein Ehepartner für ich sorgen, Unterstützung bekommen nur Alleinstehende oder Ehepaare, die gar kein Einkommen haben? Wenn meine Mutter oder meine Kinder bedürftig werden, muss ich auch für sie aufkommen. Und ich kann das, wie der verpartnerte Unterhaltspflichtige, als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Es gibt aber kein "Mutter-Kind-Splitting" oder ähnlichen Unsinn. Wo also ist das Problem? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
phyllis Geschrieben 5. Januar 2014 Melden Share Geschrieben 5. Januar 2014 wieso sollen sei verheiratete DINKS tiefer besteuert werden als zwei DINKS in einer lebensabschnitts-beziehung?Das Argument von Epi lautet so: Es ist ein Nachteil, wenn man so dumm ist und heiratet. Und der Staat muss diesen Nachteil ausgleichen. Nach Meinung von Epi ist dieser "Nachteilsausgleich" ein essentieller Bestandteil des deutschen Steuerrechts, und weil du das nicht verstehst, bist du erstens blöd und zweitens homophob. Aber tröste dich. Ein "Nachteilsausgleich" ist zwar in der Tat Bestandteil des deutschen Rechts, die Idee bezieht sich aber auf so etwas wie Behinderungen. In dem von Epi benutzten Kontext ist das schlicht und ergreifend dummes Zeugs. dacht ichs mir doch. das "faschistoide" kanadische steuersystem kennt kein splitting und kein kindergeld. pro kind gibt es einen steuerfreibetrag (wer von den verheirateten ehepartnern den abzieht ist denselben überlassen), und pro betreute behinderte person ebenso. eine verheiratete person bleibt steuerlich gesehen "autonom". man kann jetzt argumentieren dass dies unsozial sei weil tiefere einkommen weniger davon profitieren wegen der steuerprogression. andererseits wird der wurfprämien-mentalität entgegen-gesteuert. mmn ist das besser so. in dem erwähnten beispiel zahlt der banker steuern auf seinem banker-einkommen, und der krankenpfleger auf seinem krankenpfleger-einkommen. was ist denn unfair daran? Wenn nun der eine Ehepartner z. B. arbeitslos wird, oder arbeitsunfähig, hat er dann Anspruch auf entsprechende Unterstützung, oder heißt es wie in Deutschland: Du bist doch verheiratet, soll dein Ehepartner für ich sorgen, Unterstützung bekommen nur Alleinstehende oder Ehepaare, die gar kein Einkommen haben?arbeitslosengeld wird durch die "employment insurance" bezahlt, in die alle arbeitgeber und arbeitnehmer einzahlen. somit hängt der anspruch von den geleisteten beiträgen resp. von der dauer der früheren arbeitsverhältnisse und dem daraus gewonnenen einkommen ab (mit irgend einem höchstbeitrag, ich glaube das ist in DE nicht grossartig anders). und logo spielt es keine rolle ob der bezüger verheiratet ist oder nicht. auch bei arbeitsunfähigkeit ist es prinzipiell so. es hängt ab von den in die staatliche vorsorge einbezahlten beiträge. allerdings sind die leistungen sehr dürftig. trotzdem ist der ehepartner nicht zu mehr verpflichtet als bei einer scheidung auch anfallen würde, zb unterhaltszahlungen für eine begrenzte dauer. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 5. Januar 2014 Melden Share Geschrieben 5. Januar 2014 (bearbeitet) leer bearbeitet 5. Januar 2014 von Werner001 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 6. Januar 2014 Melden Share Geschrieben 6. Januar 2014 auch bei arbeitsunfähigkeit ist es prinzipiell so. es hängt ab von den in die staatliche vorsorge einbezahlten beiträge. allerdings sind die leistungen sehr dürftig. trotzdem ist der ehepartner nicht zu mehr verpflichtet als bei einer scheidung auch anfallen würde, zb unterhaltszahlungen für eine begrenzte dauer. Das ist vermutlich der Hauptunterschied. Hier bekommt man ja jede Menge abgezogen für die soziale Sicherheit, aber bei Leistungen ist immer zunächst mal der Ehepartner verpflichtet. Ich habe da gerade einen sehr tragischen Fall in der Verwandtschaft, bei dem ich es hautnah mitbekomme. Es geht da halt nicht nur um Steuerfreibeträge, die gibt es natürlich, sondern es geht an die Substanz. Bis auf einen lächerlich geringen Freibetrag wird alles Vermögen herangezogen. Wären die beiden nicht verheiratet, würde genau der Sozialstaat einspringen. Man kann einfach beide Systeme nicht miteinander vergleichen, indem man auf der Haben-Seite das kanadische einführt, aber auf der Soll-Seite das deutsche lässt. Werner Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Epicureus Geschrieben 6. Januar 2014 Melden Share Geschrieben 6. Januar 2014 Der Vatikan - ein Klerikerbordell? Die Schwulen-Lobby in der Vatikanstadt bevorzugt offenbar Schweizergardisten. Dies behauptet zumindest ein ehemaliger Angestellter. Er habe in seiner Dienstzeit während der Amtsperiode von Johannes Paul II. von 20 Geistlichen Sex-Angebote bekommen. Nicht nur Priester und Pater machten ihm den Hof, sogar von Bischöfen und Kardinälen soll er belästigt worden sein. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
phyllis Geschrieben 6. Januar 2014 Melden Share Geschrieben 6. Januar 2014 auch bei arbeitsunfähigkeit ist es prinzipiell so. es hängt ab von den in die staatliche vorsorge einbezahlten beiträge. allerdings sind die leistungen sehr dürftig. trotzdem ist der ehepartner nicht zu mehr verpflichtet als bei einer scheidung auch anfallen würde, zb unterhaltszahlungen für eine begrenzte dauer.Das ist vermutlich der Hauptunterschied. Hier bekommt man ja jede Menge abgezogen für die soziale Sicherheit, aber bei Leistungen ist immer zunächst mal der Ehepartner verpflichtet. Ich habe da gerade einen sehr tragischen Fall in der Verwandtschaft, bei dem ich es hautnah mitbekomme. Es geht da halt nicht nur um Steuerfreibeträge, die gibt es natürlich, sondern es geht an die Substanz. Bis auf einen lächerlich geringen Freibetrag wird alles Vermögen herangezogen. Wären die beiden nicht verheiratet, würde genau der Sozialstaat einspringen.Man kann einfach beide Systeme nicht miteinander vergleichen, indem man auf der Haben-Seite das kanadische einführt, aber auf der Soll-Seite das deutsche lässt. nein das geht nicht. eigentlich ging es ums splitting und dieses begreife ich wirklich nur als herd- oder wurfprämie oder als staatliche förderung einer bestimmten rollenverteilung. denn wenn ein paar durch eine heirat steuern spart kann der staat etwas gegenfordern. so kommt es dann zu diesem wulscht von unlogik und auch ungerechtigkeiten; (ich hoffe das endet gut mit deinen verwandten... ) denn ein paar wo beide gleichviel verdienen hat ja rein gar nix vom splitting, während ein superverdiener der sich zuhause eine lolita oder einen loverboy hält uu mehr als die halben steuern spart. das kanadische system basiert auf dem versicherungsgedanken und ist klar darauf ausgelegt dass beide ehepartner arbeiten, dh. hier wird die rollenverteilung den partnern überlassen. ich jedenfalls hätte nie im leben geheiratet wenn das meine finanzielle autonomie irgendwie beeinträchtigt hätte, nicht weil ich im notfall nicht für meinen partner sorgen würde, sondern weil wir beide einfach unabhängig über unsere finanzen verfügen wollen und was gemeinsame kosten sind einfach in ein "joint-account" (himmel wie sagt man auf deutsch ) einzahlen und so die täglichen ausgaben bestreiten. 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
fmchay Geschrieben 6. Januar 2014 Melden Share Geschrieben 6. Januar 2014 (bearbeitet) auch bei arbeitsunfähigkeit ist es prinzipiell so. es hängt ab von den in die staatliche vorsorge einbezahlten beiträge. allerdings sind die leistungen sehr dürftig. trotzdem ist der ehepartner nicht zu mehr verpflichtet als bei einer scheidung auch anfallen würde, zb unterhaltszahlungen für eine begrenzte dauer. Das ist vermutlich der Hauptunterschied. Hier bekommt man ja jede Menge abgezogen für die soziale Sicherheit, aber bei Leistungen ist immer zunächst mal der Ehepartner verpflichtet. Ich habe da gerade einen sehr tragischen Fall in der Verwandtschaft, bei dem ich es hautnah mitbekomme. Es geht da halt nicht nur um Steuerfreibeträge, die gibt es natürlich, sondern es geht an die Substanz. Bis auf einen lächerlich geringen Freibetrag wird alles Vermögen herangezogen. Wären die beiden nicht verheiratet, würde genau der Sozialstaat einspringen. Man kann einfach beide Systeme nicht miteinander vergleichen, indem man auf der Haben-Seite das kanadische einführt, aber auf der Soll-Seite das deutsche lässt. Werner Stimmt jetzt nicht so ganz was Du schreibst. Arbeitslosengeld I, medizinische Behandlung, Krankengeld, Rente, Erwerbsunfähigkeitsrente usw., also die Dinge die normalerweise aus den Beiträgen zur Sozialversicherung finanziert werden, werden unabhängig vom Einkommen des Ehepartners bezahlt, deshalb heisst das ganze ja auch Versicherung. Bei anderen Sachen, also da wo der Staat direkt einspringen muss, wie etwa die klassische Sozialhilfe, wird natürlich bei der Berechnung das Einkommen des Partners herangezogen, da spielt es aber für das Sozialamt keine Rolle ob man verheiratet ist oder nicht, zumindest nicht wenn man zusammen wohnt. Auf jeden Fall ist das kein Argument für das Ehegattensplitting, für das es meines Erachtens sowie so kein vernünftiges Argument gibt..... bearbeitet 6. Januar 2014 von fmchay Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Elima Geschrieben 6. Januar 2014 Melden Share Geschrieben 6. Januar 2014 auch bei arbeitsunfähigkeit ist es prinzipiell so. es hängt ab von den in die staatliche vorsorge einbezahlten beiträge. allerdings sind die leistungen sehr dürftig. trotzdem ist der ehepartner nicht zu mehr verpflichtet als bei einer scheidung auch anfallen würde, zb unterhaltszahlungen für eine begrenzte dauer. Das ist vermutlich der Hauptunterschied. Hier bekommt man ja jede Menge abgezogen für die soziale Sicherheit, aber bei Leistungen ist immer zunächst mal der Ehepartner verpflichtet. Ich habe da gerade einen sehr tragischen Fall in der Verwandtschaft, bei dem ich es hautnah mitbekomme. Es geht da halt nicht nur um Steuerfreibeträge, die gibt es natürlich, sondern es geht an die Substanz. Bis auf einen lächerlich geringen Freibetrag wird alles Vermögen herangezogen. Wären die beiden nicht verheiratet, würde genau der Sozialstaat einspringen. Man kann einfach beide Systeme nicht miteinander vergleichen, indem man auf der Haben-Seite das kanadische einführt, aber auf der Soll-Seite das deutsche lässt. Werner Stimmt jetzt nicht so ganz was Du schreibst. Arbeitslosengeld I, medizinische Behandlung, Krankengeld, Rente, Erwerbsunfähigkeitsrente usw., also die Dinge die normalerweise aus den Beiträgen zur Sozialversicherung finanziert werden, werden unabhängig vom Einkommen des Ehepartners bezahlt, deshalb heisst das ganze ja auch Versicherung. Bei anderen Sachen als da wo der Staat direkt einspringen muss, wie etwa die klassische Sozialhilfe, wird natürlich bei der Berechnung das Einkommen des Partners herangezogen, da spielt es aber für das Sozialamt keine Rolle ob man verheiratet ist oder nicht, zumindest nicht wenn man zusammen wohnt. Auf jeden Fall ist das kein Argument für das Ehegattensplitting, für das es meines Erachtens sowie so kein vernünftiges Argument gibt..... ...in Zeiten der Arbeitslosigkeit Frauen vom Arbeitsmarkt fernzuhalten und die nicht zu reichlichen Arbeitsplätze für Männer (Familienväter) zu "schützen". 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
fmchay Geschrieben 6. Januar 2014 Melden Share Geschrieben 6. Januar 2014 Auf jeden Fall ist das kein Argument für das Ehegattensplitting, für das es meines Erachtens sowie so kein vernünftiges Argument gibt..... ...in Zeiten der Arbeitslosigkeit Frauen vom Arbeitsmarkt fernzuhalten und die nicht zu reichlichen Arbeitsplätze für Männer (Familienväter) zu "schützen". Du meinst das sei bei der Einführung des Ehegattensplittings ein Argument gewesen? Wäre jedenfalls heute keines mehr und im Zusammenhang des Splitting für Verpartnerte sowie so kein Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Dies ist ein beliebter Beitrag. Sokrates Geschrieben 6. Januar 2014 Dies ist ein beliebter Beitrag. Melden Share Geschrieben 6. Januar 2014 Auf jeden Fall ist das kein Argument für das Ehegattensplitting, für das es meines Erachtens sowie so kein vernünftiges Argument gibt..... ...in Zeiten der Arbeitslosigkeit Frauen vom Arbeitsmarkt fernzuhalten und die nicht zu reichlichen Arbeitsplätze für Männer (Familienväter) zu "schützen". Du meinst das sei bei der Einführung des Ehegattensplittings ein Argument gewesen? Wäre jedenfalls heute keines mehr und im Zusammenhang des Splitting für Verpartnerte sowie so kein Das Ehegattensplitting war die Förderung eines bestimmten Familienmodells: Papa verdient das Geld, Mama zieht den Nachwuchs auf und kann deshalb bestenfalls schlechtbezahlte Jobs annehmen. So antiemanzipatorisch wie es auf den ersten Blick aussieht, ist dieses Modell gar nicht: Es funktioniert auch, wenn die Rollen von Vater und Mutter vertauscht sind: Einer der Partner verzichtet zugunsten der Aufzucht der Kinder auf Karriere. Dieses Modell ist heute etwas aus der Mode gekommen, hat aber auch noch Anhänger. Es scheint auch dort wo es heutzutage noch implementiert ist Vorteile hinsichtlich der Qualität der Erziehung zu haben. Es gibt also durchaus auch heute noch Gründe, dieses Familienmodell staatlich zu privilegieren. Bei prinzipiell unfruchtbaren Beziehungen läuft eine solche Förderung natürlich ins Leere. Nun wenden fundamentalistische Gerechtigkeitsfanatiker ein, dann dürften auch unfruchtbare Paare keine solche Förderung erhalten. Diesem totalitären Gerechtigkeitsideal ist aber entgegenzuhalten, dass ein staatlich verordneter Fruchtbarkeitstest für Ehepaare sicherlich nicht mit der Menschenwürde vereinbar ist, dass die totale Gerechtigkeit hier eben nicht zu verwirklichen ist. 4 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 6. Januar 2014 Melden Share Geschrieben 6. Januar 2014 auch bei arbeitsunfähigkeit ist es prinzipiell so. es hängt ab von den in die staatliche vorsorge einbezahlten beiträge. allerdings sind die leistungen sehr dürftig. trotzdem ist der ehepartner nicht zu mehr verpflichtet als bei einer scheidung auch anfallen würde, zb unterhaltszahlungen für eine begrenzte dauer.Das ist vermutlich der Hauptunterschied. Hier bekommt man ja jede Menge abgezogen für die soziale Sicherheit, aber bei Leistungen ist immer zunächst mal der Ehepartner verpflichtet. Ich habe da gerade einen sehr tragischen Fall in der Verwandtschaft, bei dem ich es hautnah mitbekomme. Es geht da halt nicht nur um Steuerfreibeträge, die gibt es natürlich, sondern es geht an die Substanz. Bis auf einen lächerlich geringen Freibetrag wird alles Vermögen herangezogen. Wären die beiden nicht verheiratet, würde genau der Sozialstaat einspringen.Man kann einfach beide Systeme nicht miteinander vergleichen, indem man auf der Haben-Seite das kanadische einführt, aber auf der Soll-Seite das deutsche lässt. nein das geht nicht. eigentlich ging es ums splitting und dieses begreife ich wirklich nur als herd- oder wurfprämie oder als staatliche förderung einer bestimmten rollenverteilung. denn wenn ein paar durch eine heirat steuern spart kann der staat etwas gegenfordern. so kommt es dann zu diesem wulscht von unlogik und auch ungerechtigkeiten; (ich hoffe das endet gut mit deinen verwandten... ) denn ein paar wo beide gleichviel verdienen hat ja rein gar nix vom splitting, während ein superverdiener der sich zuhause eine lolita oder einen loverboy hält uu mehr als die halben steuern spart. das kanadische system basiert auf dem versicherungsgedanken und ist klar darauf ausgelegt dass beide ehepartner arbeiten, dh. hier wird die rollenverteilung den partnern überlassen. ich jedenfalls hätte nie im leben geheiratet wenn das meine finanzielle autonomie irgendwie beeinträchtigt hätte, nicht weil ich im notfall nicht für meinen partner sorgen würde, sondern weil wir beide einfach unabhängig über unsere finanzen verfügen wollen und was gemeinsame kosten sind einfach in ein "joint-account" (himmel wie sagt man auf deutsch ) einzahlen und so die täglichen ausgaben bestreiten. Also ich hätte nichts dagegen, das System so umzustellen, dass jeder als Individuum behandelt wird, also Splitting weg und Unterstützung für jeden individuell. Solange das allerdings nicht eingeführt ist, ist es eine massive Ungleichbehandlung, wenn homosexuelle bei den Pflichten wie ein Paar, bei den Rechten aber wie Individuen behandelt werde, nur darum ging es ja bei den entsprechenden Urteilen des BVerfG. Wie man Paare dann zukünftig behandelt, ist ja ein ganz anderes Thema. Werner Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Epicureus Geschrieben 6. Januar 2014 Melden Share Geschrieben 6. Januar 2014 auch bei arbeitsunfähigkeit ist es prinzipiell so. es hängt ab von den in die staatliche vorsorge einbezahlten beiträge. allerdings sind die leistungen sehr dürftig. trotzdem ist der ehepartner nicht zu mehr verpflichtet als bei einer scheidung auch anfallen würde, zb unterhaltszahlungen für eine begrenzte dauer.Das ist vermutlich der Hauptunterschied. Hier bekommt man ja jede Menge abgezogen für die soziale Sicherheit, aber bei Leistungen ist immer zunächst mal der Ehepartner verpflichtet. Ich habe da gerade einen sehr tragischen Fall in der Verwandtschaft, bei dem ich es hautnah mitbekomme. Es geht da halt nicht nur um Steuerfreibeträge, die gibt es natürlich, sondern es geht an die Substanz. Bis auf einen lächerlich geringen Freibetrag wird alles Vermögen herangezogen. Wären die beiden nicht verheiratet, würde genau der Sozialstaat einspringen.Man kann einfach beide Systeme nicht miteinander vergleichen, indem man auf der Haben-Seite das kanadische einführt, aber auf der Soll-Seite das deutsche lässt. nein das geht nicht. eigentlich ging es ums splitting und dieses begreife ich wirklich nur als herd- oder wurfprämie oder als staatliche förderung einer bestimmten rollenverteilung. denn wenn ein paar durch eine heirat steuern spart kann der staat etwas gegenfordern. so kommt es dann zu diesem wulscht von unlogik und auch ungerechtigkeiten; (ich hoffe das endet gut mit deinen verwandten... ) denn ein paar wo beide gleichviel verdienen hat ja rein gar nix vom splitting, während ein superverdiener der sich zuhause eine lolita oder einen loverboy hält uu mehr als die halben steuern spart. das kanadische system basiert auf dem versicherungsgedanken und ist klar darauf ausgelegt dass beide ehepartner arbeiten, dh. hier wird die rollenverteilung den partnern überlassen. ich jedenfalls hätte nie im leben geheiratet wenn das meine finanzielle autonomie irgendwie beeinträchtigt hätte, nicht weil ich im notfall nicht für meinen partner sorgen würde, sondern weil wir beide einfach unabhängig über unsere finanzen verfügen wollen und was gemeinsame kosten sind einfach in ein "joint-account" (himmel wie sagt man auf deutsch ) einzahlen und so die täglichen ausgaben bestreiten. Also ich hätte nichts dagegen, das System so umzustellen, dass jeder als Individuum behandelt wird, also Splitting weg und Unterstützung für jeden individuell. Solange das allerdings nicht eingeführt ist, ist es eine massive Ungleichbehandlung, wenn homosexuelle bei den Pflichten wie ein Paar, bei den Rechten aber wie Individuen behandelt werde, nur darum ging es ja bei den entsprechenden Urteilen des BVerfG. Wie man Paare dann zukünftig behandelt, ist ja ein ganz anderes Thema. Werner Für User wie Sokrates ist das kein Problem, siehe oben. Es zählt für ihn nur die "prinzipielle" Fruchtbarkeit von Paarbeziehungen. Dass Schwule in einer ELP jahrelang steuerlich gegenüber kinderlosen Ehen benachteiligt waren, hält er ganz generös (denn es betrifft ihn ja nicht) für einen verschmerzbaren Kollateralschaden. Prinzipienreiterei als Basis von Gesetzgebung: "Das haben wir schon immer so gemacht". Zum Glück sind nicht alle Menschen so einfach im Geiste. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Epicureus Geschrieben 6. Januar 2014 Melden Share Geschrieben 6. Januar 2014 Und wenn die gegenseitige Einstandspflicht von Eheleuten aufgehoben würde, hätte das witzige Sachen zur Folge: Beispiel: Paar wohnt in einer gemeinsam gekauften Eigentumswohnung. Ein Partner wird arbeitslos. Und sofort zahlt der Staat ihm ALG I oder Hartz IV. Auch dann, wenn der berufstätige Partner Chefarzt ist. Super! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sokrates Geschrieben 6. Januar 2014 Melden Share Geschrieben 6. Januar 2014 Und wenn die gegenseitige Einstandspflicht von Eheleuten aufgehoben würde, hätte das witzige Sachen zur Folge: Beispiel: Paar wohnt in einer gemeinsam gekauften Eigentumswohnung. Ein Partner wird arbeitslos. Und sofort zahlt der Staat ihm ALG I oder Hartz IV. Auch dann, wenn der berufstätige Partner Chefarzt ist. Super! Dummes Zeug. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Epicureus Geschrieben 6. Januar 2014 Melden Share Geschrieben 6. Januar 2014 Im übrigen braucht es ja gar keine Fruchtbarkeitstests: es ist total simpel ... Keine Kinder bzw. Kinder über 20 oder 25 Jahre = kein Splitting Völlig egal, ob homo oder hetero. Für einen Großteil der Deutschen hätte das eine massive Steuererhöhung zur Folge. Aber das zahlt der deutsche Michel gewiss sehr gerne. Und hier am Katzentisch lässt sich herrlich über das pöhse Splitting herziehen ... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Epicureus Geschrieben 6. Januar 2014 Melden Share Geschrieben 6. Januar 2014 Und wenn die gegenseitige Einstandspflicht von Eheleuten aufgehoben würde, hätte das witzige Sachen zur Folge: Beispiel: Paar wohnt in einer gemeinsam gekauften Eigentumswohnung. Ein Partner wird arbeitslos. Und sofort zahlt der Staat ihm ALG I oder Hartz IV. Auch dann, wenn der berufstätige Partner Chefarzt ist. Super! Dummes Zeug. Was soll daran dummes Zeug sein, wenn der Staat Ehen nicht mehr steuerlich fördert und die Einstandspflicht der Partner wegfällt? Eine Pflicht, die ich als Partner im Falle des Falles im übrigen gerne übernähme. Eine Pflicht, die unser Sozialsystem pro Jahr um Millionen von Euros entlastet. Sogar Menschen wie Dich. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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