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Franciscus non papa
Geschrieben
Wen denn z.B. ?

Den Versicherungsnehmer. Das nennt man Rechtsschutzversicherung. Du brauchst halt ne gute.

 

 

dann such mal ne rechtsschutzversicherung, die einen strafverteidiger bezahlt - viel spaß beim suchen.

Geschrieben (bearbeitet)
Wen denn z.B. ?

Den Versicherungsnehmer. Das nennt man Rechtsschutzversicherung. Du brauchst halt ne gute.

 

 

dann such mal ne rechtsschutzversicherung, die einen strafverteidiger bezahlt - viel spaß beim suchen.

Bei Freispruch oder Verurteilung wegen eines Fahrlässigkeitsdeliktes zahlt sie und NUR dann. :ninja:

bearbeitet von Edith1
Geschrieben (bearbeitet)

Aber darum geht es auch gar nicht.

Franz ging es sowohl um die moralische als auch finanzielle Verschiebung von Verantwortung, und genau daß kann man wohl nicht ganz mit einem Unternehmen vergleichen, diese müssen auch ihren Beitrag leisten bei einer Katastrophe.

bearbeitet von atheist666
Geschrieben
Aber darum geht es auch gar nicht.

Franz ging es sowohl um die moralische als auch finanzielle Verschiebung von Verantwortung, und genau daß kann man wohl nicht ganz mit einem Unternehmen vergleichen, diese müssen auch ihren Beitrag leisten bei einer Katastrophe.

Angesichts dessen, was AdG von sich gibt, bezweifle ich, dass er eine Ahnung von Deckungssummen und Selbstbehalten hat.

Geschrieben
Ist es denn besser, wie im EB L.A. Gemeindezentren u.ä. zu verkaufen, weil offensichtlich keine Versichung zahlt?

 

 

Gemeindezentren verkaufen zu müssen wäre ja wohl das Mindeste, wenn sich ein Geistlicher wieder mal an einem seiner Schutzbefohlenen vergriffen hat. Die Kirche sollte deswegen nicht nur in Sack und Asche gehen, sondern sie sollte das dort spüren, wo es am ehesten wehtut: im Portemonnaie.

 

In Deutschland können sich die missbrauchenden Geistlichen leider meist gegen geringfügige Zahlungen an die Opfer aus der Affäre ziehen.

Franciscus non papa
Geschrieben
Aber darum geht es auch gar nicht.

Franz ging es sowohl um die moralische als auch finanzielle Verschiebung von Verantwortung, und genau daß kann man wohl nicht ganz mit einem Unternehmen vergleichen, diese müssen auch ihren Beitrag leisten bei einer Katastrophe.

Angesichts dessen, was AdG von sich gibt, bezweifle ich, dass er eine Ahnung von Deckungssummen und Selbstbehalten hat.

 

 

keine ahnung haben ist bei ADG ja schon chronisch.

Geschrieben (bearbeitet)
Ist es denn besser, wie im EB L.A. Gemeindezentren u.ä. zu verkaufen, weil offensichtlich keine Versichung zahlt?

 

 

Gemeindezentren verkaufen zu müssen wäre ja wohl das Mindeste, wenn sich ein Geistlicher wieder mal an einem seiner Schutzbefohlenen vergriffen hat. Die Kirche sollte deswegen nicht nur in Sack und Asche gehen, sondern sie sollte das dort spüren, wo es am ehesten wehtut: im Portemonnaie.

 

In Deutschland können sich die missbrauchenden Geistlichen leider meist gegen geringfügige Zahlungen an die Opfer aus der Affäre ziehen.

Was kann die Gemeinde St. Stephan dafür, wenn in der Gemeinde Judas Ischariot ein Missbrauch geschieht?

bearbeitet von AdG
Geschrieben
Aber darum geht es auch gar nicht.

Franz ging es sowohl um die moralische als auch finanzielle Verschiebung von Verantwortung, und genau daß kann man wohl nicht ganz mit einem Unternehmen vergleichen, diese müssen auch ihren Beitrag leisten bei einer Katastrophe.

Angesichts dessen, was AdG von sich gibt, bezweifle ich, dass er eine Ahnung von Deckungssummen und Selbstbehalten hat.

 

 

keine ahnung haben ist bei ADG ja schon chronisch.

Habe ich behauptet, dass bei Verurteilung die Versicherung zahlt?

Franciscus non papa
Geschrieben
Aber darum geht es auch gar nicht.

Franz ging es sowohl um die moralische als auch finanzielle Verschiebung von Verantwortung, und genau daß kann man wohl nicht ganz mit einem Unternehmen vergleichen, diese müssen auch ihren Beitrag leisten bei einer Katastrophe.

Angesichts dessen, was AdG von sich gibt, bezweifle ich, dass er eine Ahnung von Deckungssummen und Selbstbehalten hat.

 

 

keine ahnung haben ist bei ADG ja schon chronisch.

Habe ich behauptet, dass bei Verurteilung die Versicherung zahlt?

 

 

wenn sie nicht zahlen würde, was wäre dann der sinn?

 

du bist offenbar wirklich völlig unfähig eine eigenen texte zu verstehen.

Geschrieben

Wenn ein Mörder X zwei Jahre vor seiner Tat eine Spezial-Straf-Rechtsschutzversicherung abschließt, kann er sich, wenn Anklage gegen ihn erhoben wird, einen guten Anwalt leisten. Dieser Anwalt kann u.U. einen Freispruch herausholen, wenn die Beweislage günstig ist. Ein Pflichtverteidiger hätte dies vielleicht nicht erreicht.

Geschrieben
Wer einen guten Anwalt hat, kommt leichter mit Freispruch davon.

Keine Ahnung haben, ist bei Dir wirklich chronisch. Weniger Petrocelli schauen.

Geschrieben
Wenn ein Mörder X zwei Jahre vor seiner Tat eine Spezial-Straf-Rechtsschutzversicherung abschließt, kann er sich, wenn Anklage gegen ihn erhoben wird, einen guten Anwalt leisten. Dieser Anwalt kann u.U. einen Freispruch herausholen, wenn die Beweislage günstig ist. Ein Pflichtverteidiger hätte dies vielleicht nicht erreicht.

Einen Dreck kann er. Die Versicherung zahlt erst nach rechtskräftigem Freispruch.

Und warum meinst Du, dass ein Pflichtverteidiger dümmer ist?

Geschrieben
.

Und mit Sicherheit auch nicht von jemandem, der eine Ahnung hat.

Du trötest urban legends in die Gegend.

Franciscus non papa
Geschrieben
Aber darum geht es auch gar nicht.

Franz ging es sowohl um die moralische als auch finanzielle Verschiebung von Verantwortung, und genau daß kann man wohl nicht ganz mit einem Unternehmen vergleichen, diese müssen auch ihren Beitrag leisten bei einer Katastrophe.

 

 

genau so ist es.

Geschrieben
Ist es denn besser, wie im EB L.A. Gemeindezentren u.ä. zu verkaufen, weil offensichtlich keine Versichung zahlt?

 

 

Gemeindezentren verkaufen zu müssen wäre ja wohl das Mindeste, wenn sich ein Geistlicher wieder mal an einem seiner Schutzbefohlenen vergriffen hat. Die Kirche sollte deswegen nicht nur in Sack und Asche gehen, sondern sie sollte das dort spüren, wo es am ehesten wehtut: im Portemonnaie.

 

In Deutschland können sich die missbrauchenden Geistlichen leider meist gegen geringfügige Zahlungen an die Opfer aus der Affäre ziehen.

Was kann die Gemeinde St. Stephan dafür, wenn in der Gemeinde Judas Ischariot ein Missbrauch geschieht?

 

 

Gar nichts. Aber man könnte ja z.B. deutschen Geistlichen, die schweren Missbrauch begangen haben, ihre beamtenähnliche Altersversorgung auf das Niveau sozialer Grundsicherung runterkürzen. Lohnpfändung über 20 Jahre und Überweisung des Geldes an einen Hilfsfonds für Missbrauchsopfer.

 

Stattdessen versetzt man sie aber höchstens in ein Nonnenkloster.

 

Oder hast Du andere Infos?

Geschrieben
Wenn ein Mörder X zwei Jahre vor seiner Tat eine Spezial-Straf-Rechtsschutzversicherung abschließt, kann er sich, wenn Anklage gegen ihn erhoben wird, einen guten Anwalt leisten. Dieser Anwalt kann u.U. einen Freispruch herausholen, wenn die Beweislage günstig ist. Ein Pflichtverteidiger hätte dies vielleicht nicht erreicht.

Einen Dreck kann er. Die Versicherung zahlt erst nach rechtskräftigem Freispruch.

Und warum meinst Du, dass ein Pflichtverteidiger dümmer ist?

Erstens: Hast du noch nie was von einem Vorschuss gehört?

 

Zweitens: Was, meinst du, ist außer Rassismus noch der Grund, dass in den Staaten mehr Schwarze als Weiße für die gleichen Verbrechen hingerichtet werden: Sie haben oft nur Pflichtverteidiger.

Geschrieben (bearbeitet)
Ist es denn besser, wie im EB L.A. Gemeindezentren u.ä. zu verkaufen, weil offensichtlich keine Versichung zahlt?

 

 

Gemeindezentren verkaufen zu müssen wäre ja wohl das Mindeste, wenn sich ein Geistlicher wieder mal an einem seiner Schutzbefohlenen vergriffen hat. Die Kirche sollte deswegen nicht nur in Sack und Asche gehen, sondern sie sollte das dort spüren, wo es am ehesten wehtut: im Portemonnaie.

 

In Deutschland können sich die missbrauchenden Geistlichen leider meist gegen geringfügige Zahlungen an die Opfer aus der Affäre ziehen.

Was kann die Gemeinde St. Stephan dafür, wenn in der Gemeinde Judas Ischariot ein Missbrauch geschieht?

 

 

Gar nichts. Aber man könnte ja z.B. deutschen Geistlichen, die schweren Missbrauch begangen haben, ihre beamtenähnliche Altersversorgung auf das Niveau sozialer Grundsicherung runterkürzen. Lohnpfändung über 20 Jahre und Überweisung des Geldes an einen Hilfsfonds für Missbrauchsopfer.

 

Stattdessen versetzt man sie aber höchstens in ein Nonnenkloster.

 

Oder hast Du andere Infos?

Ja. Aber die werde ich hier nicht ausbreiten.

Abgesehen davon finde ich die Reihenfolge der von dir vorgesehenen Maßnahmen nicht sinnvoll, was bleibt denn dann zu pfänden übrig? (gesetzt den Fall dass sie nicht wie üblich rausgeworfen werden)

bearbeitet von AdG
Geschrieben
Ist es denn besser, wie im EB L.A. Gemeindezentren u.ä. zu verkaufen, weil offensichtlich keine Versichung zahlt?

 

 

Gemeindezentren verkaufen zu müssen wäre ja wohl das Mindeste, wenn sich ein Geistlicher wieder mal an einem seiner Schutzbefohlenen vergriffen hat. Die Kirche sollte deswegen nicht nur in Sack und Asche gehen, sondern sie sollte das dort spüren, wo es am ehesten wehtut: im Portemonnaie.

 

In Deutschland können sich die missbrauchenden Geistlichen leider meist gegen geringfügige Zahlungen an die Opfer aus der Affäre ziehen.

Was kann die Gemeinde St. Stephan dafür, wenn in der Gemeinde Judas Ischariot ein Missbrauch geschieht?

 

 

Gar nichts. Aber man könnte ja z.B. deutschen Geistlichen, die schweren Missbrauch begangen haben, ihre beamtenähnliche Altersversorgung auf das Niveau sozialer Grundsicherung runterkürzen. Lohnpfändung über 20 Jahre und Überweisung des Geldes an einen Hilfsfonds für Missbrauchsopfer.

 

Stattdessen versetzt man sie aber höchstens in ein Nonnenkloster.

 

Oder hast Du andere Infos?

Ja. Aber die werde ich hier nicht ausbreiten.

Abgesehen davon finde ich die Reihenfolge der von dir vorgesehenen Maßnahmen nicht sinnvoll, was bleibt denn dann zu pfänden übrig?

 

 

Willst Du Haare spalten oder diskutieren?

Franciscus non papa
Geschrieben
Normalerweise werden sie mittlerweile rausgeworfen.

 

 

ach ja - wirklich????

 

du bist wirklich unverbesserlich. du hast alle anlagen zum forenclown.

Long John Silver
Geschrieben (bearbeitet)
Na, dann klage ich auch nächstes Jahr, wenn ich im Sommer wieder überall Frauen in viel zu kurzen Röcken und mit extremen Ausschnitten sehe. Ich fühle mich durch solche schwabbelnden Obszönitäten in meiner Persönlichkeitsentfaltung erheblich gestört.

Ich glaube, du hast den Text falsch verstanden! Die Feuerwehrleute haben nicht nur zugeschaut, sondern waren ein Teil der Veranstaltung.

Dale

 

Das Urteil ist voellig okay.

 

Ein Arbeitgeber kann nicht seine Mitarbeiter abordnen zu Dingen, die nicht zu seinem Arbeitsbereich gehoeren und gegen die er ausserdem persoenlich einen Widerwillen hat. Die Teilnahme an diesen Paraden ist freiwillig und muss es auch bleiben.

 

Dass Leute es auf den Sack geht, sexuell angemacht zu werden, aus einer Richtung, die man persoenlich als sehr unangenehm empfindet, kann ich sehr gut nachvollziehen. Und ich wuesste nicht, welches Gesetz angerufen werden koennte, dass man sich das waehrend der Arbeitszeit gefallen muss. Die Idee ist bereits absurd.

 

Ich hoffe, die Berufung wird abgelehnt.

 

Um das Vorgehen des Arbeitgebers unmoeglich zu finden, braucht man kein christlicher Fundamentalist sein.

 

Ich moechte auch nicht Zeit in einer solchen hysterischen, sexuell aufgeheizten "schwulen" Atmosphaere verbringen wie sie in in manchen Bereichen und bei manchen Teilnehmer dieser Paraden herrscht.

 

Und schon gar nicht durch den Arbeitgeber befohlen.

 

Da haette ich mich auch dagegen gewehrt.

bearbeitet von Long John Silver
Geschrieben

Mal abgesehen von dem in letzter Zeit etwas komischen Unterton stimme ich LJS zu.

Es gehört nicht zur Aufgabe eines Feuerwehrmannes, bei CSD-Paraden, Fronleichnamsprozessionen oder Karnevalsumzügen mitzumarschieren.

 

Ich gehe davon aus, dass etwa die Polizisten, die beim CSD-Stuttgart jedes Jahr mitmachen (mit eigenem Wagen, ich spreche nicht von den Ordnungskräften) das freiwillig tun und nicht dahin befohlen werden.

 

Nichtsdestotrotz ist die Klage allerdings US-typisch zutiefst albern, denn dass jemand von sexueller Belästigung Durchfall bekommt, ist so hahnebüchen, da lachen ja die Hühner.

 

Da die Paradenteilnahme ja als Arbeitszeit galt, frage ich mich, worin der Schaden bestehen soll, den die Kläger erlitten haben.

 

Ich hätte als Richter den Beklagten Recht gegeben und die Stadt zu einem Schadenersatz von 10$ verurteilt.

 

Werner

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