Epicureus Geschrieben 5. April 2014 Melden Share Geschrieben 5. April 2014 Und warum rechtfertigt es dann eine Kündigung, die Ehe für Homosexuelle abzulehnen? Die Verweigerung des Rechts auf Eheschließung ist in meinen Augen antidemokratisch. Ich verweigere einer bestimmten Gruppe von Menschen das Recht, ihre Zweier-Liebesbeziehung in Form einer Ehe zu gestalten - nur, weil sie das "falsche" Geschlecht haben. Sorry, aber wenn ich Firmenchef wäre, würde ich auch keinen leitenden Angestellten haben wollen, der Homosexuellen dieses Recht abspricht. Zumal es dazu auch wirklich keinerlei nachvollziehbare Gründe gibt - außer religiöser Piepvögelei. Aber so etwas kann nicht Grundlage eines demokratischen Gesellschaftsvertrags sein. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Epicureus Geschrieben 5. April 2014 Melden Share Geschrieben 5. April 2014 (bearbeitet) Man kann nur dann etwas verbieten, wenn es nachweislich schadet - entweder einem selbst oder der Gesellschaft als Ganzem. Inwiefern die Öffnung der Ehe für Homosexuelle unserer Gesellschaft schade, hat mir bisher noch niemand plausibel erklären können. bearbeitet 5. April 2014 von Epicureus Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
MartinO Geschrieben 5. April 2014 Melden Share Geschrieben 5. April 2014 Und warum rechtfertigt es dann eine Kündigung, die Ehe für Homosexuelle abzulehnen? Die Verweigerung des Rechts auf Eheschließung ist in meinen Augen antidemokratisch. Ich verweigere einer bestimmten Gruppe von Menschen das Recht, ihre Zweier-Liebesbeziehung in Form einer Ehe zu gestalten - nur, weil sie das "falsche" Geschlecht haben. Sorry, aber wenn ich Firmenchef wäre, würde ich auch keinen leitenden Angestellten haben wollen, der Homosexuellen dieses Recht abspricht. Zumal es dazu auch wirklich keinerlei nachvollziehbare Gründe gibt - außer religiöser Piepvögelei. Aber so etwas kann nicht Grundlage eines demokratischen Gesellschaftsvertrags sein. Wenn ich Firmenchef wäre, würde ich keinen leitenden Angestellten haben wollen, der ungeborenen Kindern das Recht auf Leben abspricht. Aber ich wette mir dir, dass ich mit einer Kündigung, weil jemand Pro Familia unterstützt, nicht durchkäme. Im Übrigen: Meiner Meinung nach sollten gewisse Vergünstigungen der Ehe auf Paare mit Kindern beschränkt werden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Epicureus Geschrieben 5. April 2014 Melden Share Geschrieben 5. April 2014 Wenn ich Firmenchef wäre, würde ich keinen leitenden Angestellten haben wollen, der ungeborenen Kindern das Recht auf Leben abspricht. Aber ich wette mir dir, dass ich mit einer Kündigung, weil jemand Pro Familia unterstützt, nicht durchkäme. Im Übrigen: Meiner Meinung nach sollten gewisse Vergünstigungen der Ehe auf Paare mit Kindern beschränkt werden. Du wirst einen Dir unliebsamen Mitarbeiter auch so loswerden. Dafür brauchst Du gewiss nicht auf seine Pro-Familia-Affinität zu rekurrieren. Da wird Dir etwas anderes "Kreatives" einfallen. Im übrigen: Mit den "gewissen Vergünstigungen" meinst Du sicher das pöhse Ehegattensplitting. Was Du Schwulen und Lesben verweigern möchtest. Sehe ich das richtig: Du plädierst bei den Pflichten einer ELP auf Gleichheit mit der Ehe - aber wenn es an die Rechte geht, haben mein Mann und ich gefälligst zurückzustehen? Schönen Dank auch. Und damit end of discussion. Das Thema Splitting hatten wir nun schon ad nauseam. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gallowglas Geschrieben 5. April 2014 Melden Share Geschrieben 5. April 2014 Ich finde den Rücktritt von Mr. Eich großartig. Natürlich rotten sich jetzt gerade wieder diejenigen zusammen, die "Zensur", "Beschneidung der Meinungsfreiheit" oder "Opfer der Homo-Lobby" schreien. Aber dem ist ja gar nicht so. Mr. Eich durfte damals seine Meinung sagen, er darf das auch weiterhin tun. Aber er braucht nicht zu glauben, seine Meinung bliebe unwidersprochen, erst recht nicht in einer globalen Firma wie Mozilla. Wenn eine Firma wie Mozilla der Auffassung ist, man könne als weltoffenes Unternehmen nicht mit jemandem zusammenarbeiten, der Schwulen und Lesben die Ehe verweigert sehen möchte, dann ist es das gute Recht dieser Firma, ihre Mitarbeiter entsprechend auszuwählen. Bis hin zur Entlassung. Wenn eine Organisation wie die Kirche der Auffassung ist, man könne als weltoffene Organisation nicht mit jemandem zusammenarbeiten, der Schwulen und Lesben die Ehe ermöglichen möchte, dann ist es das gute Recht dieser Organisation, ihre Mitarbeiter entsprechend auszuwählen. Bis hin zur Entlassung. Gleiche Argumentation. Noch stimmig? Bei Mozzila findest Du es ok, bei der Kirche nicht. Wo ist der Unterschied für dich? Ich finde es macht keinerlei Unterschied, ob die Firma Mozzila oder Kirche heißt, die Regeln sollten die gleichen sein. Wobei die Regeln für Putzfrauen und die für Vorstände durchaus unterschiedlich sein dürfen. Werner Es gibt schon noch einen Unterschied zwischen Tendenzbetrieb und normalem, wirtschaftlichen Betrieb, auch wenn auch meiner Meinung nach die entsprechenden Regelungen im kirchlichen Arbeitsrecht zu weit gehen. Ich fände es völlig in Ordnung, wenn die SPD beschließen sollte, Sarrazin auszuschließen, weil er öffentlich gegen die Linie der Partei agiert. Ich denke nicht, dass wir darüber diskutieren müssen, dass ein leitendes Mitglied des LSVD seinen Posten verliert, wenn er / sie gegen die Öffnung der Ehe für Homosexuelle argumentiert. In der freien Wirtschaft haben solche Regelungen nichts zu suchen - in Zeiten, in denen der Direktor den Arbeitern gedroht hat, er werde jeden feuern, der Werbung für eine von ihm nicht gutgeheißene Partei macht, möchte ich nicht zurück. Seltsamerweise ist das in der Industrie aber üblich ... ist, meines Wissens nach, sogar Arbeitsrechtlich geregelt (In D würde hier ggf. § 75 Abs. 1 BetrVG greifen.) ... wenn jemand, wie in diesem Falle Eich, etwas tut, was der Firma, oder auch nur dem Image der Firma schadet (schaden könnte), dann ist er für die Firma nicht mehr tragbar -> weg isser .. "Schaden könnte" ist ein Gummiparagraph - und ich möchte dich hören, wenn eine Firma jemanden rausschmeißt, weil der als erklärter Atheist nicht mehr tragbar ist, wenn die Firma in Polen oder anderen ähnlich strukturierten Ländern expandieren will. Ein Atheist zu sein rechtfertigt keine Kündigung (außer bei der Kirche und angeblich "kirchlichen" Firmen und Einrichtungen), das gibt der oben genannte § 75 Abs. 1 BetrVG nicht her ... ein paar andere, nicht-kirchliche Unternehmen haben es ja versucht, nur sind sie damit nicht durch gekommen (ok, die Kirche kommt mittlerweile auch immer seltener damit durch, aber da muss noch viel getan werden.) Siehe, z.B. : http://anwaltauskunft.de/magazin/beruf/angestellt/327/ist-eine-kuendigung-wegen-des-privatlebens-legitim/ Und warum rechtfertigt es dann eine Kündigung, die Ehe für Homosexuelle abzulehnen? Weil das eine Diskriminierung Aufgrund der sexuellen Identität darstellt ... (Aus dem gleichen Grund ist übrigens die Entlassung eines Atheisten aufgrund seiner Weltanschauung aus deinem vorherigen Beispiel NICHT erlaubt) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
helmut Geschrieben 5. April 2014 Melden Share Geschrieben 5. April 2014 Und warum rechtfertigt es dann eine Kündigung, die Ehe für Homosexuelle abzulehnen? Die Verweigerung des Rechts auf Eheschließung ist in meinen Augen antidemokratisch. Ich verweigere einer bestimmten Gruppe von Menschen das Recht, ihre Zweier-Liebesbeziehung in Form einer Ehe zu gestalten - nur, weil sie das "falsche" Geschlecht haben. Sorry, aber wenn ich Firmenchef wäre, würde ich auch keinen leitenden Angestellten haben wollen, der Homosexuellen dieses Recht abspricht. Zumal es dazu auch wirklich keinerlei nachvollziehbare Gründe gibt - außer religiöser Piepvögelei. Aber so etwas kann nicht Grundlage eines demokratischen Gesellschaftsvertrags sein. man könnte ja ehe auch anders verstehen als du. die motive des anders verstehen wären zu hinterfragen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
helmut Geschrieben 5. April 2014 Melden Share Geschrieben 5. April 2014 Man kann nur dann etwas verbieten, wenn es nachweislich schadet - entweder einem selbst oder der Gesellschaft als Ganzem. Inwiefern die Öffnung der Ehe für Homosexuelle unserer Gesellschaft schade, hat mir bisher noch niemand plausibel erklären können. auch polygamie schadet nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
MartinO Geschrieben 5. April 2014 Melden Share Geschrieben 5. April 2014 Und warum rechtfertigt es dann eine Kündigung' date=' die Ehe für Homosexuelle abzulehnen? [/quote'] Weil das eine Diskriminierung Aufgrund der sexuellen Identität darstellt ... (Aus dem gleichen Grund ist übrigens die Entlassung eines Atheisten aufgrund seiner Weltanschauung aus deinem vorherigen Beispiel NICHT erlaubt) Und im anderen Fall geht es um Meinungsfreiheit. Aber ich habe schon verstanden: Meinungsfreiheit gibt es nach deiner und Epicureus' Auffassung nur für eure Meinungen, keinesfalls für andere. Darin unterscheidet ihr euch um keinen Deut von Piusbrüdern oder Islamisten. Und da gebe ich Epicureus ausnahmsweise Recht: Ende der Diskussion. 4 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Epicureus Geschrieben 5. April 2014 Melden Share Geschrieben 5. April 2014 Man kann nur dann etwas verbieten, wenn es nachweislich schadet - entweder einem selbst oder der Gesellschaft als Ganzem. Inwiefern die Öffnung der Ehe für Homosexuelle unserer Gesellschaft schade, hat mir bisher noch niemand plausibel erklären können. auch polygamie schadet nicht. Habe ich das behauptet? Ich habe nichts gegen Polyamorie, wenngleich ich sie (für mich persönlich) für undurchführbar halte. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Epicureus Geschrieben 5. April 2014 Melden Share Geschrieben 5. April 2014 (bearbeitet) Aber ich habe schon verstanden: Meinungsfreiheit gibt es nach deiner und Epicureus' Auffassung nur für eure Meinungen, keinesfalls für andere. Darin unterscheidet ihr euch um keinen Deut von Piusbrüdern oder Islamisten. Und da gebe ich Epicureus ausnahmsweise Recht: Ende der Diskussion. Quatsch bitte nicht so kariert daher - das ist Deines Intellekts nicht würdig. Im Gegensatz zu Deiner Fraktion gebe ich allen erwachsenen Paaren, die sich lieben, das Recht auf Eheschließung. Egal, ob sie islamistisch, katholiban, evangelikal, atheistisch, buddhistisch oder sonstwas sind. Nur Eure Fraktion sieht das anders: Da müssen um jeden Preis Schwuchteln und Lesben ausgeschlossen werden. Die müssen - dank Eurer religiotischen Piepvögelei - leider draußen bleiben. Preisfrage: Welche Position ist tolerant - und welche totalitär? Der Gewinner bekommt einen Kuss von mir. bearbeitet 5. April 2014 von Epicureus Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
helmut Geschrieben 5. April 2014 Melden Share Geschrieben 5. April 2014 Man kann nur dann etwas verbieten, wenn es nachweislich schadet - entweder einem selbst oder der Gesellschaft als Ganzem. Inwiefern die Öffnung der Ehe für Homosexuelle unserer Gesellschaft schade, hat mir bisher noch niemand plausibel erklären können. auch polygamie schadet nicht. Habe ich das behauptet? Ich habe nichts gegen Polyamorie, wenngleich ich sie (für mich persönlich) für undurchführbar halte. warum ist sie verboten? ist dir das egal? wer definiert wie den gesamtgesellschaftlichen schaden? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
boandlkramer Geschrieben 5. April 2014 Melden Share Geschrieben 5. April 2014 (bearbeitet) Relativ bizarr ist so ein Rücktritt jedoch schon - dabei sollte klar sein, dass es eigentlich kaum etwas Irrelevanteres gibt, als das Gebrabbel im Web. Irgendwelche ökonomischen Schäden hätte es für Mozilla sehr wahrscheinlich kaum gegeben, und wie wird denn dann genau der Schaden definiert, den Eich als CEO seinem Unternehmen dann angeblich zufügt? ... Also die Mozilla Foundation begreift sich selbst ja anscheinend nicht als Unternehmen wie jedes andere, sondern als "gemeinnützige Organisation", wenn ich das richtig verstanden habe... so wirklich blicke ich da aber nicht durch. Irgendwie eine Art Projekt, dessen Erfolg vor allem davon abhängt, dass viele fleißige, findige Menschen sich dafür begeistern und mitwerkeln. Ich denke, der schnelle Rücktritt lag nicht vornehmlich an der Angst, Anwender zu verlieren, sondern die Leute zu verprellen, die das Ding am Laufen halten. Eine andere Theorie ... Mozilla droht zu verstauben. Wall Street Journal Du verwechselst da was, es gibt die Mozilla Foundation, welche eine gemeinnützige Stiftung, und die Mozilla Corporation, welche ein kommerzielles Unternehmen ist und von der Foundation gegründet wurde (u.a. um kommerziellen Support zu leisten etc.). Eich war, glücklicherweise nur kurz, CEO der Corporation. Ein paar Infos gibt es, u.a. in diesem Video : Die Foundation und die Corporation scheinen nicht so richtig von einander zu trennen zu sein, deswegen meinte ich, dass ich das Konstrukt nicht so wirklich verstehe. "The Mozilla Foundation will ultimately control the activities of the Mozilla Corporation and will retain its 100 percent ownership of the new subsidiary. Any profits made by the Mozilla Corporation will be invested back into the Mozilla project." Quelle "The Mozilla Corporation is guided by the principles of the Mozilla Manifesto. Quelle. bearbeitet 5. April 2014 von boandlkramer Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Epicureus Geschrieben 5. April 2014 Melden Share Geschrieben 5. April 2014 Man kann nur dann etwas verbieten, wenn es nachweislich schadet - entweder einem selbst oder der Gesellschaft als Ganzem. Inwiefern die Öffnung der Ehe für Homosexuelle unserer Gesellschaft schade, hat mir bisher noch niemand plausibel erklären können. auch polygamie schadet nicht. Habe ich das behauptet? Ich habe nichts gegen Polyamorie, wenngleich ich sie (für mich persönlich) für undurchführbar halte. warum ist sie verboten? ist dir das egal? wer definiert wie den gesamtgesellschaftlichen schaden? Egal ist mir das nicht. Aber als schwuler Mann kämpfe ich nunmal zuvörderst an meiner eigenen Front. Das heißt nicht, dass mir alles andere aus dem Blick gerät. Die Welt retten kann ich indes auch nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
helmut Geschrieben 5. April 2014 Melden Share Geschrieben 5. April 2014 Man kann nur dann etwas verbieten, wenn es nachweislich schadet - entweder einem selbst oder der Gesellschaft als Ganzem. Inwiefern die Öffnung der Ehe für Homosexuelle unserer Gesellschaft schade, hat mir bisher noch niemand plausibel erklären können. auch polygamie schadet nicht. Habe ich das behauptet? Ich habe nichts gegen Polyamorie, wenngleich ich sie (für mich persönlich) für undurchführbar halte. warum ist sie verboten? ist dir das egal? wer definiert wie den gesamtgesellschaftlichen schaden? Egal ist mir das nicht. Aber als schwuler Mann kämpfe ich nunmal zuvörderst an meiner eigenen Front. Das heißt nicht, dass mir alles andere aus dem Blick gerät. Die Welt retten kann ich indes auch nicht. dann wirst du sicher verständnis haben, dass mich die zurückweisung von religiotischer piepvögelei u.ä. stärker interessiert. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gallowglas Geschrieben 5. April 2014 Melden Share Geschrieben 5. April 2014 Und warum rechtfertigt es dann eine Kündigung' date=' die Ehe für Homosexuelle abzulehnen? [/quote'] Weil das eine Diskriminierung Aufgrund der sexuellen Identität darstellt ... (Aus dem gleichen Grund ist übrigens die Entlassung eines Atheisten aufgrund seiner Weltanschauung aus deinem vorherigen Beispiel NICHT erlaubt) Und im anderen Fall geht es um Meinungsfreiheit. Aber ich habe schon verstanden: Meinungsfreiheit gibt es nach deiner und Epicureus' Auffassung nur für eure Meinungen, keinesfalls für andere. Darin unterscheidet ihr euch um keinen Deut von Piusbrüdern oder Islamisten. Und da gebe ich Epicureus ausnahmsweise Recht: Ende der Diskussion. Willst du auch Antisemitismus mit Meinungsfreiheit rechtfertigen ? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Epicureus Geschrieben 5. April 2014 Melden Share Geschrieben 5. April 2014 Und warum rechtfertigt es dann eine Kündigung' date=' die Ehe für Homosexuelle abzulehnen? [/quote'] Weil das eine Diskriminierung Aufgrund der sexuellen Identität darstellt ... (Aus dem gleichen Grund ist übrigens die Entlassung eines Atheisten aufgrund seiner Weltanschauung aus deinem vorherigen Beispiel NICHT erlaubt) Und im anderen Fall geht es um Meinungsfreiheit. Aber ich habe schon verstanden: Meinungsfreiheit gibt es nach deiner und Epicureus' Auffassung nur für eure Meinungen, keinesfalls für andere. Darin unterscheidet ihr euch um keinen Deut von Piusbrüdern oder Islamisten. Und da gebe ich Epicureus ausnahmsweise Recht: Ende der Diskussion. Willst du auch Antisemitismus mit Meinungsfreiheit rechtfertigen ? Aber das ist doch etwas völlig anderes! Wart's nur ab - Martin erklärt es Dir gleich ... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sokrates Geschrieben 5. April 2014 Melden Share Geschrieben 5. April 2014 (bearbeitet) Willst du auch Antisemitismus mit Meinungsfreiheit rechtfertigen ? Aber das ist doch etwas völlig anderes! Wart's nur ab - Martin erklärt es Dir gleich ... In der Tat, das ist etwas völlig anderes. Für die Begründung, warum antisemitische Äußerungen nicht durch die Meinungsfreiheit gedeckt sind, musste das Verfassungsgericht ziemliche Kopfstände machen und eine Art Sonderrecht einführen, um den § 130 Abs. 4 StGB für verfassungskonform zu erklären. (NAch diesem § wird mit Freiheitsstrafe bedroht, wenn jemand „öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt). Kann man hier nachlesen. Die Tatsache, dass seinerzeit auch ein paar Schwuchteln im KZ umgekomen sind, rechtfertigt allerdings kein solches Sonderrecht für vermeintlich antischwulitische Meinungen. Ich denke daher, dass in Deutschland sogar die Meinung, Schwule wären Perverse und gehörten in Erziehungslager, und die Gesetze seien dementsprechend zu ändern, durch das Grundgesetz gedeckt wäre. bearbeitet 5. April 2014 von Sokrates Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chrysologus Geschrieben 5. April 2014 Melden Share Geschrieben 5. April 2014 Willst du auch Antisemitismus mit Meinungsfreiheit rechtfertigen ? Aber das ist doch etwas völlig anderes! Wart's nur ab - Martin erklärt es Dir gleich ... In der Tat, das ist etwas anderes. Für die Begründung, warum antisemitische Äußerungen nicht durch die Meinungsfreiheit gedeckt sind, musste das Verfassungsgericht ziemliche Kopfstände machen und eine Art Sonderrecht einführen. Kann man hier nachlesen. Die Tatsache, dass seinerzeit auch ein paar Schwuchteln im KZ umgekomen sind, rechtfertigt allerdings kein solches Sonderrecht für vermeintlich antischwulitische Meinungen. Ich denke daher, in Deutschland wäre sogar die Meinung, Schwule wären Perverse und gehörten in Erziehungslager und die Gesetze wären demzufolge zu ändern, durch das Grundgesetz gedeckt. "Wieviele Menschen braucht es, damit aus Recht Unrecht wird, Admiral? 50? 500? 5.000? Wieviele? Jean Luc Picard, StarTrek Insurrection Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Dies ist ein beliebter Beitrag. Sokrates Geschrieben 5. April 2014 Dies ist ein beliebter Beitrag. Melden Share Geschrieben 5. April 2014 "Wieviele Menschen braucht es, damit aus Recht Unrecht wird, Admiral? 50? 500? 5.000? Wieviele? Jean Luc Picard, StarTrek Insurrection Ich habe nur die Meinung des BVerfG referiert. Ich persönlich habe Sympathien für die Ansicht Picards, die du hier zitierst. Was hieße, dass ich auch antisemitische Sprüche zu tolerieren hätte. Der § 130 Abs. 4 StGB fällt für mich wie der "Gotteslästerparagraph" in eine Grauzone der Bewertung von Meinungen, die eigentlich durch das Grundrecht auf Meinungsfreiheit ausgeschlossen sein sollte. 4 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
MartinO Geschrieben 5. April 2014 Melden Share Geschrieben 5. April 2014 Und warum rechtfertigt es dann eine Kündigung' date=' die Ehe für Homosexuelle abzulehnen? [/quote'] Weil das eine Diskriminierung Aufgrund der sexuellen Identität darstellt ... (Aus dem gleichen Grund ist übrigens die Entlassung eines Atheisten aufgrund seiner Weltanschauung aus deinem vorherigen Beispiel NICHT erlaubt) Und im anderen Fall geht es um Meinungsfreiheit. Aber ich habe schon verstanden: Meinungsfreiheit gibt es nach deiner und Epicureus' Auffassung nur für eure Meinungen, keinesfalls für andere. Darin unterscheidet ihr euch um keinen Deut von Piusbrüdern oder Islamisten. Und da gebe ich Epicureus ausnahmsweise Recht: Ende der Diskussion. Willst du auch Antisemitismus mit Meinungsfreiheit rechtfertigen ? Aber das ist doch etwas völlig anderes! Wart's nur ab - Martin erklärt es Dir gleich ... Für mich endet die Meinungsfreiheit, sobald jemand zu Gewalt aufruft. Sie endet nicht, wenn jemand die Ehe zwischen Homosexuellen ablehnt oder behauptet, Homosexuelle würden häufiger übergriffig gegen Kinder als Heterosexuelle (Ich teile diese Meinung nicht, solange ich keinen Beleg dafür habe). Sie endet auch nicht, wenn jemand behauptet, der Zentralrat der Juden habe zu viel Einfluss. Und sie endet auch nicht, wenn jemand behauptet, alle Katholiken seine A*********. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Epicureus Geschrieben 5. April 2014 Melden Share Geschrieben 5. April 2014 (bearbeitet) Wenn Schwulen und Lesben das Recht auf Eheschließung verwehrt wird, dann geschieht das mit der Begründung, eine schwule oder lesbische Partnerschaft sei weniger wert als die zwischen zwei gemischtgeschlechtlichen Partnern. Inferior, minderwertig. Wenn ich Menschen abwerte, bin ich ein Menschenfeind. Wenn ich Schwule abwerte, ein Schwulenhasser. Und wenn ich Juden abwerte, ein Antisemit. It's as simple as that. bearbeitet 5. April 2014 von Epicureus Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
boandlkramer Geschrieben 5. April 2014 Melden Share Geschrieben 5. April 2014 Ich schlage vor, jetzt wieder etwas mehr Sachlichkeit walten zu lassen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gallowglas Geschrieben 5. April 2014 Melden Share Geschrieben 5. April 2014 Willst du auch Antisemitismus mit Meinungsfreiheit rechtfertigen ? Aber das ist doch etwas völlig anderes! Wart's nur ab - Martin erklärt es Dir gleich ... In der Tat, das ist etwas völlig anderes. Für die Begründung, warum antisemitische Äußerungen nicht durch die Meinungsfreiheit gedeckt sind, musste das Verfassungsgericht ziemliche Kopfstände machen und eine Art Sonderrecht einführen, um den § 130 Abs. 4 StGB für verfassungskonform zu erklären. (NAch diesem § wird mit Freiheitsstrafe bedroht, wenn jemand „öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt). Kann man hier nachlesen. Die Tatsache, dass seinerzeit auch ein paar Schwuchteln im KZ umgekomen sind, rechtfertigt allerdings kein solches Sonderrecht für vermeintlich antischwulitische Meinungen. Ich denke daher, dass in Deutschland sogar die Meinung, Schwule wären Perverse und gehörten in Erziehungslager, und die Gesetze seien dementsprechend zu ändern, durch das Grundgesetz gedeckt wäre. Ach DU bist das ... hätte ich eigentlich wissen sollen ... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
helmut Geschrieben 6. April 2014 Melden Share Geschrieben 6. April 2014 Wenn Schwulen und Lesben das Recht auf Eheschließung verwehrt wird, dann geschieht das mit der Begründung, eine schwule oder lesbische Partnerschaft sei weniger wert als die zwischen zwei gemischtgeschlechtlichen Partnern.... ich halte sie für gleichwertig. ein gegenseitiges versprechen, vielleicht sogar stillschweigend, füreinander da zu sein, hat auch den gleichen wert. äpfel und mandarinen sind gleichwertig, aber doch sehr unterschiedlich, für mich. ein apfelkuchen bleibt ein apfelkuchen, schmeckt besonders gut mit zimt und zucker. eine mandarinentorte mit zimt, ich weiß nicht recht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Long John Silver Geschrieben 6. April 2014 Melden Share Geschrieben 6. April 2014 "Schaden könnte" ist ein Gummiparagraph - und ich möchte dich hören, wenn eine Firma jemanden rausschmeißt, weil der als erklärter Atheist nicht mehr tragbar ist, wenn die Firma in Polen oder anderen ähnlich strukturierten Ländern expandieren will. Sicher ist das ein "Gummiparagraph". Aber es gibt auch Menschen, die sagen, dass homophobe Ansichten lediglich eine "Meinung" seien, die man gefälligst zu tolerieren habe. Immer mehr Menschen sehen das aber inzwischen anders. Und machen keinen Unterschied mehr zwischen Homophobie, Antisemitismus, Ausländerhass oder Frauenfeindlichkeit. Solche Ansichten haben in einer demokratischen Gesellschaft nichts zu suchen. Und wer meint, er müsse sie trotzdem öffentlich machen, indem er etwa Geld an eine Schwulenhasser-Organisation spendet, der muss mit den entsprechenden Gegenreaktionen leben lernen. Mein Mitleid hält sich da sehr in Grenzen. Allerdings sind sowohl Homophobie als auch Antisemitismus, Ausländerhass oder Frauenfeindlichkeit weite Felder. Es gibt Leute, die jede Kritik an Israel oder an prominenten Personen jüdischer Abstammung als Antisemitismus brandmarken - und es gibt echte Antisemiten, die Juden am liebsten die bürgerlichen Rechte entziehen würden. Es gibt Menschen, für die es bereits Ausländerhass ist, wenn jemand Intgration auch als Bringschuld der Zuwanderer sieht - und es gibt echten Rassismus. Nun ist es so, dass die Ablehnung der gleichgeschlechtlichen Ehe nicht automatisch mit Homo-Hass gleichgesetzt werden kann, das ist barer Unsinn. Es gibt in dem Bereich ohne Zweifel Schnittstellen, aber es ist voellig verblendet zu sagen, alle Gegner dieser Ehe seien Schwulen-Hasser. Die Ablehnung beruht oft auf ganz anderen Kriterien. Wer auf dieser Ebene argumentiert oder sie ernsthaft fuer wahr haelt, wird natuerlich nicht mehr begreifen, wo regulaere demokratische Prozesse ablaufen (z.B. in Form von Spenden an Parteien, Initiativen etc, die voellig gesetzlichen Rahmen agieren) und wo nicht (mir fiele da eine Spende an den Ku-Klux-Klan an, zum Beispiel). Genauso gut und mit derselben fadenscheinigen Begruendung koennte man alle entlassen (wollen), die bei der Abstimmung ihre Stimme nicht im Sinne der gay-community abgegeben (wenn man sie denn heraus filtern koennte und bekannt machen). Aber die Diskussion um noetige Differenzierung hatten wir bereits hier zig-mal, das koennen wir wegen erwiesener Aussichtslosigkeit lassen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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