Long John Silver Geschrieben 6. April 2014 Melden Share Geschrieben 6. April 2014 (bearbeitet) "Schaden könnte" ist ein Gummiparagraph - und ich möchte dich hören, wenn eine Firma jemanden rausschmeißt, weil der als erklärter Atheist nicht mehr tragbar ist, wenn die Firma in Polen oder anderen ähnlich strukturierten Ländern expandieren will. Sicher ist das ein "Gummiparagraph". Aber es gibt auch Menschen, die sagen, dass homophobe Ansichten lediglich eine "Meinung" seien, die man gefälligst zu tolerieren habe. Immer mehr Menschen sehen das aber inzwischen anders. Und machen keinen Unterschied mehr zwischen Homophobie, Antisemitismus, Ausländerhass oder Frauenfeindlichkeit. Solche Ansichten haben in einer demokratischen Gesellschaft nichts zu suchen. Und wer meint, er müsse sie trotzdem öffentlich machen, indem er etwa Geld an eine Schwulenhasser-Organisation spendet, der muss mit den entsprechenden Gegenreaktionen leben lernen. Mein Mitleid hält sich da sehr in Grenzen. Allerdings sind sowohl Homophobie als auch Antisemitismus, Ausländerhass oder Frauenfeindlichkeit weite Felder. Es gibt Leute, die jede Kritik an Israel oder an prominenten Personen jüdischer Abstammung als Antisemitismus brandmarken - und es gibt echte Antisemiten, die Juden am liebsten die bürgerlichen Rechte entziehen würden. Es gibt Menschen, für die es bereits Ausländerhass ist, wenn jemand Intgration auch als Bringschuld der Zuwanderer sieht - und es gibt echten Rassismus. Nun ist es so, dass die Ablehnung der gleichgeschlechtlichen Ehe nicht automatisch mit Homo-Hass gleichgesetzt werden kann, das ist barer Unsinn. Es gibt in dem Bereich ohne Zweifel Schnittstellen, aber es ist voellig verblendet zu sagen, alle Gegner dieser Ehe seien Schwulen-Hasser. Die Ablehnung beruht oft auf ganz anderen Kriterien. Wer auf dieser Ebene argumentiert oder sie ernsthaft fuer wahr haelt, wird natuerlich nicht mehr begreifen, wo regulaere demokratische Prozesse ablaufen (z.B. in Form von Spenden an Parteien, Initiativen etc, die voellig gesetzlichen Rahmen agieren) und wo nicht. Genauso gut und mit derselben fadenscheinigen "Begruendung" koennte man alle entlassen (wollen), die bei der Abstimmung ihre Stimme nicht im Sinne der gay-community abgegeben (falls man sie heraus filtern koennte und bekannt machen). Aber die Diskussion um noetige Differenzierung hatten wir bereits hier zig-mal, das koennen wir wegen erwiesener Aussichtslosigkeit lassen. bearbeitet 6. April 2014 von Long John Silver Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 6. April 2014 Melden Share Geschrieben 6. April 2014 ... dass seinerzeit auch ein paar Schwuchteln ... Ich habe nur die Meinung des BVerfG referiert. Nein, hast du nicht. Du hast herumproletet. Aber jeder tut halt, was seinem Wesen entspricht. Werner Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 6. April 2014 Melden Share Geschrieben 6. April 2014 Ich denke daher, dass in Deutschland sogar die Meinung, Schwule wären Perverse und gehörten in Erziehungslager, und die Gesetze seien dementsprechend zu ändern, durch das Grundgesetz gedeckt wäre. § 130 Abs. 4 StGB hast du ja gefunden, dann solltest du dir mal § 130 Abs. 1 StGB anschauen, der Art. 5 GG in zulässiger Weise beschränkt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Dies ist ein beliebter Beitrag. Shubashi Geschrieben 6. April 2014 Dies ist ein beliebter Beitrag. Melden Share Geschrieben 6. April 2014 Wäre es nicht generell besser, dass man (nicht nur, aber besonders hier) eine unsinnig provokative und beleidigende Sprache vermeidet? Es sollte doch eigentlich sehr einfach sein, sich von beiden Seiten auf die gegenwärtig geltenden gesellschaftlichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen zu besinnen: 1. Homosexualität wird in keiner Weise mehr mehr gesetzlich diskriminiert. Im Gegenteil, unternimmt die Gesellschaft Bemühungen, Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung nachhaltig zu beseitigen, zumindest ist dies in den meisten Ländern Europas, Nord- und Südamerikas der Fall. 2. Ob das auch das Recht zur "Eheschließung", die traditionell stets als Verbindung verschiedener Geschlechter und Familien betrachtet wurde, umfaßt, ist weiterhin umstritten und Gegenstand einer laufenden politischen und sozialen Debatte. Solange eine solche Debatte anhält, ist es in demokratischen Staaten üblich, diese in umfassender Meinungsfreiheit zu führen. Und idealerweise in zivilem Tonfall und und Respekt vor unterschiedlichen Standpunkten. 10 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
helmut Geschrieben 6. April 2014 Melden Share Geschrieben 6. April 2014 Wäre es nicht generell besser, dass man (nicht nur, aber besonders hier) eine unsinnig provokative und beleidigende Sprache vermeidet? Es sollte doch eigentlich sehr einfach sein, sich von beiden Seiten auf die gegenwärtig geltenden gesellschaftlichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen zu besinnen: 1. Homosexualität wird in keiner Weise mehr mehr gesetzlich diskriminiert. Im Gegenteil, unternimmt die Gesellschaft Bemühungen, Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung nachhaltig zu beseitigen, zumindest ist dies in den meisten Ländern Europas, Nord- und Südamerikas der Fall. 2. Ob das auch das Recht zur "Eheschließung", die traditionell stets als Verbindung verschiedener Geschlechter und Familien betrachtet wurde, umfaßt, ist weiterhin umstritten und Gegenstand einer laufenden politischen und sozialen Debatte. Solange eine solche Debatte anhält, ist es in demokratischen Staaten üblich, diese in umfassender Meinungsfreiheit zu führen. Und idealerweise in zivilem Tonfall und und Respekt vor unterschiedlichen Standpunkten. warum? dann könnte ich ja nicht mehr meine projektionen als schutzschild vor mir her schieben. ich müßte mich zeigen wie ich fühle und warum. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Epicureus Geschrieben 6. April 2014 Melden Share Geschrieben 6. April 2014 Bei einem Menschenrecht wie der Eheöffnung für Homosexuelle gibt es nichts zu "debattieren". Das sollte eigentlich eine Selbstverständlich sein, da weder nach Ethnie, Religion, Haarfarbe oder sexueller Orientierung zu differenzieren. Die "Debatte" in der Bevölkerung ist ohnehin durch - nur noch ein knappes Drittel möchte die Eheöffnung weiterhin verweigern. Aber da gibt es eben leider den Kanzlerinnenwahlverein, der sich mit Händen und Füßen dagegen sträubt, das möglich zu machen, was in so vielen europäischen Nachbarländern längst Usus ist. Die CxU verhält sich dezidiert antidemokratisch und verletzt die Menschenrechte von Lesben und Schwulen. Gestützt von der Gurkentrupoe SPD, die sich in dieser Frage längst hätte durchsetzen können. Die vor der Wahl tönte "Gleichstellung - nur mit uns!". Und die jetzt so jämmerlich versagt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Epicureus Geschrieben 6. April 2014 Melden Share Geschrieben 6. April 2014 Nota bene: Wir haben seit 20 Jahren die ELP - und die Politik streitet sich noch immer um deren rechtliche Ausgestaltung! Ohne das BVerfG hätten wir nicht einmal die steuerrechtliche Gleichstellung. Alles an gleichen Rechten mussten wir erklagen - bis heute! Es ist ein Trauerspiel. Als Schwuler und als Lesbe bleibt man in diesem Land Bürger 2. Klasse. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Dies ist ein beliebter Beitrag. MartinO Geschrieben 6. April 2014 Dies ist ein beliebter Beitrag. Melden Share Geschrieben 6. April 2014 Bei einem Menschenrecht wie der Eheöffnung für Homosexuelle gibt es nichts zu "debattieren". Das sollte eigentlich eine Selbstverständlich sein, da weder nach Ethnie, Religion, Haarfarbe oder sexueller Orientierung zu differenzieren. Die "Debatte" in der Bevölkerung ist ohnehin durch - nur noch ein knappes Drittel möchte die Eheöffnung weiterhin verweigern. Aber da gibt es eben leider den Kanzlerinnenwahlverein, der sich mit Händen und Füßen dagegen sträubt, das möglich zu machen, was in so vielen europäischen Nachbarländern längst Usus ist. Die CxU verhält sich dezidiert antidemokratisch und verletzt die Menschenrechte von Lesben und Schwulen. Gestützt von der Gurkentrupoe SPD, die sich in dieser Frage längst hätte durchsetzen können. Die vor der Wahl tönte "Gleichstellung - nur mit uns!". Und die jetzt so jämmerlich versagt. Komischerweise wird über das Menschenrecht auf Leben nach wie vor diskutiert. Ein Menschenrecht, eine Ehe zu schließen, gibt es dagegen nicht. 4 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Epicureus Geschrieben 6. April 2014 Melden Share Geschrieben 6. April 2014 Bei einem Menschenrecht wie der Eheöffnung für Homosexuelle gibt es nichts zu "debattieren". Das sollte eigentlich eine Selbstverständlich sein, da weder nach Ethnie, Religion, Haarfarbe oder sexueller Orientierung zu differenzieren. Die "Debatte" in der Bevölkerung ist ohnehin durch - nur noch ein knappes Drittel möchte die Eheöffnung weiterhin verweigern. Aber da gibt es eben leider den Kanzlerinnenwahlverein, der sich mit Händen und Füßen dagegen sträubt, das möglich zu machen, was in so vielen europäischen Nachbarländern längst Usus ist. Die CxU verhält sich dezidiert antidemokratisch und verletzt die Menschenrechte von Lesben und Schwulen. Gestützt von der Gurkentrupoe SPD, die sich in dieser Frage längst hätte durchsetzen können. Die vor der Wahl tönte "Gleichstellung - nur mit uns!". Und die jetzt so jämmerlich versagt. Komischerweise wird über das Menschenrecht auf Leben nach wie vor diskutiert. Ein Menschenrecht, eine Ehe zu schließen, gibt es dagegen nicht. Es geht um GLEICHBEHANDLUNG!!! Mir wird in diesem Staat ein elementares Recht verweigert, nur weil ich nicht eine Frau, sondern einen Mann liebe. Was das nun mit Abtreibung zu tun haben soll - keine Ahnung. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
helmut Geschrieben 6. April 2014 Melden Share Geschrieben 6. April 2014 Nota bene: Wir haben seit 20 Jahren die ELP - und die Politik streitet sich noch immer um deren rechtliche Ausgestaltung! Ohne das BVerfG hätten wir nicht einmal die steuerrechtliche Gleichstellung. Alles an gleichen Rechten mussten wir erklagen - bis heute! Es ist ein Trauerspiel. Als Schwuler und als Lesbe bleibt man in diesem Land Bürger 2. Klasse. nö, du kannst leben wie ich. ist staatlich verbandelt zu sein, ein 1.klasse-leben? nein, denke ich. das entscheidende ist, das der soziale druck nach einem einheitsleben verschwindet. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Epicureus Geschrieben 6. April 2014 Melden Share Geschrieben 6. April 2014 Nota bene: Wir haben seit 20 Jahren die ELP - und die Politik streitet sich noch immer um deren rechtliche Ausgestaltung! Ohne das BVerfG hätten wir nicht einmal die steuerrechtliche Gleichstellung. Alles an gleichen Rechten mussten wir erklagen - bis heute! Es ist ein Trauerspiel. Als Schwuler und als Lesbe bleibt man in diesem Land Bürger 2. Klasse. nö, du kannst leben wie ich. ist staatlich verbandelt zu sein, ein 1.klasse-leben? nein, denke ich. das entscheidende ist, das der soziale druck nach einem einheitsleben verschwindet. Ein typischer Helmut - eine Mischung aus Unsinn und Kryptik. 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sokrates Geschrieben 6. April 2014 Melden Share Geschrieben 6. April 2014 Ich denke daher, dass in Deutschland sogar die Meinung, Schwule wären Perverse und gehörten in Erziehungslager, und die Gesetze seien dementsprechend zu ändern, durch das Grundgesetz gedeckt wäre. § 130 Abs. 4 StGB hast du ja gefunden, dann solltest du dir mal § 130 Abs. 1 StGB anschauen, der Art. 5 GG in zulässiger Weise beschränkt. Damit dieser Paragraf in diesem Kontext relevant wird, müsstest du mir erklären, inwieweit Schwule eine "nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe" bilden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gallowglas Geschrieben 6. April 2014 Melden Share Geschrieben 6. April 2014 Ich denke daher, dass in Deutschland sogar die Meinung, Schwule wären Perverse und gehörten in Erziehungslager, und die Gesetze seien dementsprechend zu ändern, durch das Grundgesetz gedeckt wäre. § 130 Abs. 4 StGB hast du ja gefunden, dann solltest du dir mal § 130 Abs. 1 StGB anschauen, der Art. 5 GG in zulässiger Weise beschränkt. Damit dieser Paragraf in diesem Kontext relevant wird, müsstest du mir erklären, inwieweit Schwule eine "nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe" bilden. Vielleicht solltest du den Absatz zu Ende lesen .... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sokrates Geschrieben 6. April 2014 Melden Share Geschrieben 6. April 2014 Vielleicht solltest du den Absatz zu Ende lesen .... Du gestattest, dass ich diese Frage aus Gründen der Satisfaktionsfähigkeit nicht mit dir sondern mit Clown diskutiere. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gallowglas Geschrieben 6. April 2014 Melden Share Geschrieben 6. April 2014 Vielleicht solltest du den Absatz zu Ende lesen .... Du gestattest, dass ich diese Frage aus Gründen der Satisfaktionsfähigkeit nicht mit dir sondern mit Clown diskutiere. Is ja gut, armes TukTuk .... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 6. April 2014 Melden Share Geschrieben 6. April 2014 Ich denke daher, dass in Deutschland sogar die Meinung, Schwule wären Perverse und gehörten in Erziehungslager, und die Gesetze seien dementsprechend zu ändern, durch das Grundgesetz gedeckt wäre. § 130 Abs. 4 StGB hast du ja gefunden, dann solltest du dir mal § 130 Abs. 1 StGB anschauen, der Art. 5 GG in zulässiger Weise beschränkt. Damit dieser Paragraf in diesem Kontext relevant wird, müsstest du mir erklären, inwieweit Schwule eine "nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe" bilden. Nein, du musst die Norm noch einmal lesen (ich hatte dir eine höhere Lesekompetenz zugetraut). § 130 Abs. 1 StGB hat drei mögliche Angriffsobjekte, das erste ist die von dir benannte "bestimmte Gruppe" und das zweite der "Bevölkerungsteil" (und das dritte ist die hier nicht interessierende Einzelperson aus der "Gruppe" oder dem "Bevölkerungsteil). Unter Bevölkerungsteil versteht man eine Gruppe der Bevölkerung, die aufgrund innerer oder äußerer Merkmale vom Rest der Bevölkerung abgrenzbar ist (MüKo-Schäfer, StGB, 2. Aufl. 2012, § 130 Rn. 30). Für diese Tatbestandsvariante ist es nicht notwendig, dass die Abgrenzung aufgrund nationaler, religiöser, "rassischer" oder ethnischer Merkmale erfolgt. Daher unterfallen auch die in Deutschland lebenden männlichen Homosexuellen dieser Variante und sind taugliches Angriffsobjekt der Volksverhetzung. 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gallowglas Geschrieben 6. April 2014 Melden Share Geschrieben 6. April 2014 Ich denke daher, dass in Deutschland sogar die Meinung, Schwule wären Perverse und gehörten in Erziehungslager, und die Gesetze seien dementsprechend zu ändern, durch das Grundgesetz gedeckt wäre. § 130 Abs. 4 StGB hast du ja gefunden, dann solltest du dir mal § 130 Abs. 1 StGB anschauen, der Art. 5 GG in zulässiger Weise beschränkt. Damit dieser Paragraf in diesem Kontext relevant wird, müsstest du mir erklären, inwieweit Schwule eine "nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe" bilden. Nein, du musst die Norm noch einmal lesen (ich hatte dir eine höhere Lesekompetenz zugetraut). § 130 Abs. 1 StGB hat drei mögliche Angriffsobjekte, das erste ist die von dir benannte "bestimmte Gruppe" und das zweite der "Bevölkerungsteil" (und das dritte ist die hier nicht interessierende Einzelperson aus der "Gruppe" oder dem "Bevölkerungsteil). Unter Bevölkerungsteil versteht man eine Gruppe der Bevölkerung, die aufgrund innerer oder äußerer Merkmale vom Rest der Bevölkerung abgrenzbar ist (MüKo-Schäfer, StGB, 2. Aufl. 2012, § 130 Rn. 30). Für diese Tatbestandsvariante ist es nicht notwendig, dass die Abgrenzung aufgrund nationaler, religiöser, "rassischer" oder ethnischer Merkmale erfolgt. Daher unterfallen auch die in Deutschland lebenden männlichen Homosexuellen dieser Variante und sind taugliches Angriffsobjekt der Volksverhetzung. Wobei man, natürlich, auch anderer Meinung sein kann ... z.B. das Schwule nicht unter den Schutz des §130 fallen (wie z.B. die Staatsanwaltschaft Fulda es für Atheisten beschlossen hat) und deswegen ungestraft beleidigt werden dürfen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
helmut Geschrieben 6. April 2014 Melden Share Geschrieben 6. April 2014 Nota bene: Wir haben seit 20 Jahren die ELP - und die Politik streitet sich noch immer um deren rechtliche Ausgestaltung! Ohne das BVerfG hätten wir nicht einmal die steuerrechtliche Gleichstellung. Alles an gleichen Rechten mussten wir erklagen - bis heute! Es ist ein Trauerspiel. Als Schwuler und als Lesbe bleibt man in diesem Land Bürger 2. Klasse. nö, du kannst leben wie ich. ist staatlich verbandelt zu sein, ein 1.klasse-leben? nein, denke ich. das entscheidende ist, das der soziale druck nach einem einheitsleben verschwindet. Ein typischer Helmut - eine Mischung aus Unsinn und Kryptik. muß doch nicht jeder verheiratet sein wollen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 6. April 2014 Melden Share Geschrieben 6. April 2014 muß doch nicht jeder verheiratet sein wollen. Ob der Rabe die Trauben sauer findet oder der Fuchs ist ein fundamentaler Unterschied. Werner (auch mal etwas kryptisch werdend, mal sehen wer es versteht) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Thofrock Geschrieben 7. April 2014 Melden Share Geschrieben 7. April 2014 Bin heute in einem Fußballforum auf dieses Projekt gestoßen. An der Stelle, wo der Herr Funktionär erklärt, auf dem Land gebe es doch gar keine Homosexuellen, und man müße ja auch die Heteros schützen, mußte ich unfreiwillig laut lachen. http://www.aktion-libero.de/2014/04/ich-fuehle-mich-wie-ein-nestbeschmutzer/ Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Epicureus Geschrieben 7. April 2014 Melden Share Geschrieben 7. April 2014 (bearbeitet) Es sollte doch eigentlich sehr einfach sein, sich von beiden Seiten auf die gegenwärtig geltenden gesellschaftlichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen zu besinnen: 1. Homosexualität wird in keiner Weise mehr mehr gesetzlich diskriminiert. Im Gegenteil, unternimmt die Gesellschaft Bemühungen, Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung nachhaltig zu beseitigen, zumindest ist dies in den meisten Ländern Europas, Nord- und Südamerikas der Fall. Zum fett Markierten - ist das wirklich so??? :unsure: Dazu ein interessantes Fundstück:: CxU findet Demokratie und Homos doof und möchte die Macht des BVerfG beschneiden, indem es mehrheitlich der CxU gewogene Richter einsetzen will Nach "Spiegel"-Informationen plant die Fraktionsführung der Union, die Rechte der Richter des Bundesverfassungsgerichts zu beschneiden. Wie das Nachrichtenmagazin in seiner neuesten Ausgabe meldet, haben Unionsabgeordnete um Fraktionschef Volker Kauder (CDU) am Donnerstag bei einem Treffen des "Xantener Kreises" dafür geworben, die Zuständigkeiten der Richter einzuschränken. In der Runde stimmen sich konservative Unionspolitiker wie Bundestagsvizepräsident Johannes Singhammer (CSU) und Innenpolitiker Wolfgang Bosbach (CDU) ab. Die Abgeordneten beklagen dem Bericht zufolge, die Karlsruhe Richter trieben mit ihren Entscheidungen die Liberalisierung der Gesellschaft voran und überschritten damit ihre Kompetenzen. Als Beispiele werden insbesondere die Entscheidungen zur Homo-Politik genannt. Hier auch der Link zum Spiegel-Original: Klick mich! Der homophobe Schoß der Konservativen ist ganz offensichtlich noch sehr fruchtbar. Sie schauen bestimmt neidisch nach Ungarn, wo Herr Orban nicht nur der Minderheit der Sinti und Roma, sondern auch den Homosexuellen zeigt, wo der Hammer hängt. Da ist diese Sehnsucht in den Schwarzen, endlich wieder die Allmacht an sich zu reißen und die Gesellschaft zu prägen. Wie weiland unter dem seligen Adenauer ... Obacht! Keine Handbreit den Feinden der Demokratie! bearbeitet 7. April 2014 von Epicureus Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Epicureus Geschrieben 7. April 2014 Melden Share Geschrieben 7. April 2014 Und es geht dabei ja nicht nur um die homofreundlichen Urteile des BVerfG - ganz offensichtlich ist den Konservativen so gut wie alles ein Dorn im Auge, was die Richter in den letzten Jahren verkündet haben. Und wo die CxU überwiegend kräftig abgewatscht wurde. Da würden doch ein paar rechte Richter ganz prima helfen, das Volk mal wieder tüchtig einzunorden. Es gibt manchmal Dinge in diesem Land, die lassen einem den Mund offen und die Haare zu Berge stehen. Oder beides. Was geht in solchen Politikerhirnen vor??? :unsure: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gallowglas Geschrieben 7. April 2014 Melden Share Geschrieben 7. April 2014 (bearbeitet) Aber es gibt auch erfreuliches dieser Tage : Homosexuelle und katholische Kirche - Pfarrer konvertiert um mit Partner zusammenzuleben bearbeitet 7. April 2014 von Gallowglas 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 8. April 2014 Melden Share Geschrieben 8. April 2014 Ein Menschenrecht, eine Ehe zu schließen, gibt es dagegen nicht. Komisch. Das sehen Art. 6 GG, Art. 12 EMRK, Art. 23 IpbR, Art. 9 GrCH und Art. 16 AEM anders. Damit ist natürlich nicht gesagt, dass die gleichgeschlechtliche Ehe in Schutzbereich dieser Grund- und Menschenrechte fällt. Aber dass es ein Menschenrecht auf die (heterosexuelle) Ehe gibt, kann man nicht bestreiten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 8. April 2014 Melden Share Geschrieben 8. April 2014 Ein Menschenrecht, eine Ehe zu schließen, gibt es dagegen nicht. Komisch. Das sehen Art. 6 GG, Art. 12 EMRK, Art. 23 IpbR, Art. 9 GrCH und Art. 16 AEM anders. Damit ist natürlich nicht gesagt, dass die gleichgeschlechtliche Ehe in Schutzbereich dieser Grund- und Menschenrechte fällt. Aber dass es ein Menschenrecht auf die (heterosexuelle) Ehe gibt, kann man nicht bestreiten. Da steht doch nur, daß jeder das Recht hat eine Ehe einzugehen und eine Familie (man geht anscheinend immer noch von einem direkten Zusammenhang aus) zu gründen. Da steht nichts davon, daß der Staat bestimmte Formen der Eheschließung regeln muss oder welche Privilegierung die Ehe an sich überhaupt haben muss. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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