marram Geschrieben 3. Juni 2015 Melden Share Geschrieben 3. Juni 2015 Vielleicht kann man in nicht allzu ferner Zukunft auch sich selbst heiraten .... Man sollte dann allerdings auf seine Hand aufpassen: http://religion.orf.at/m/stories/2712893/ Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chrysologus Geschrieben 3. Juni 2015 Melden Share Geschrieben 3. Juni 2015 Es soll ja Leute geben, die nicht bis 2 zählen können. Frau Kramp-Karrenbauer scheint da auch ein Problem zu haben: " ...Wir haben in der Bundesrepublik bisher eine klare Definition der Ehe als Gemeinschaft von Mann und Frau. Wenn wir diese Definition öffnen in eine auf Dauer angelegte Verantwortungspartnerschaft zweier erwachsener Menschen, sind andere Forderungen nicht auszuschließen: etwa eine Heirat unter engen Verwandten oder von mehr als zwei Menschen. Wollen wir das wirklich? ... " (fett von mir) Und sie kann nicht nur nicht zählen, sondern scheint auch die Gesetze der BRD bezüglich Ehen unter Verwandten nicht zu kennen: § 1307 BGB. Das kann man beibehalten und damit sind ihre Ängste für die Katz. So wie manche die Hoffnung haben, dass sich bestehende Gesetzesregelungen ändern, hat Frau Kramp-Karrenbauer eben die Sorge, dass sie sich ändern. Wenn das Geschlecht der Ehepartner egal ist, was spricht dann noch dagegen, auch die Anzahl der Ehepartner egal sein zu lassen oder auch das Verwandtschaftsverhältnis. Vielleicht kann man in nicht allzu ferner Zukunft auch sich selbst heiraten .... Sollte man nicht umgekehrt Sorge haben, dass die Beschränkung der Ehe nur auf Heten und die Propagierung der Ehelosigkeit durch Pressuregroups nicht am Ende zu einem totalen Verbot der Ehe führen könnte? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
marram Geschrieben 3. Juni 2015 Melden Share Geschrieben 3. Juni 2015 Es soll ja Leute geben, die nicht bis 2 zählen können. Frau Kramp-Karrenbauer scheint da auch ein Problem zu haben: " ...Wir haben in der Bundesrepublik bisher eine klare Definition der Ehe als Gemeinschaft von Mann und Frau. Wenn wir diese Definition öffnen in eine auf Dauer angelegte Verantwortungspartnerschaft zweier erwachsener Menschen, sind andere Forderungen nicht auszuschließen: etwa eine Heirat unter engen Verwandten oder von mehr als zwei Menschen. Wollen wir das wirklich? ... " (fett von mir) Und sie kann nicht nur nicht zählen, sondern scheint auch die Gesetze der BRD bezüglich Ehen unter Verwandten nicht zu kennen: § 1307 BGB. Das kann man beibehalten und damit sind ihre Ängste für die Katz. So wie manche die Hoffnung haben, dass sich bestehende Gesetzesregelungen ändern, hat Frau Kramp-Karrenbauer eben die Sorge, dass sie sich ändern. Wenn das Geschlecht der Ehepartner egal ist, was spricht dann noch dagegen, auch die Anzahl der Ehepartner egal sein zu lassen oder auch das Verwandtschaftsverhältnis. Vielleicht kann man in nicht allzu ferner Zukunft auch sich selbst heiraten .... Sollte man nicht umgekehrt Sorge haben, dass die Beschränkung der Ehe nur auf Heten und die Propagierung der Ehelosigkeit durch Pressuregroups nicht am Ende zu einem totalen Verbot der Ehe führen könnte? Stimmt. Im Prinzip der einfachere Weg. Staatliche Ehe abschaffen bzw. verbieten und die ganzen "Sondergruppen", die auch an der Ehe teilhaben wollen, schauen in die Röhre. Zudem geht man sämtlichen Aufweichungen und sämtlichem Missbrauch irgendeiner bestehenden "Eheregulierung/-gesetzgebung" aus dem Weg. Freie Liebe und freies rumbumseln für alle ;-))) Du bisch it zuafällig a alter 68er? ;-) p. s. Ich glaub, fast keiner würde sich aufregen, wenn nicht zufälligerweise sowohl die sakramentale als auch die staatliche Konzesionierung von Lebensgemeinschaften die gleiche Bezeichnung hätten. p.p.s. Machen wir doch die Trennung: - katholisch sakramentale Ehe heißt ab sofort Kath-Ehe - staatlich-standesamtliche Ehe heißt ab sofort Stand-Ehe Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
boandlkramer Geschrieben 3. Juni 2015 Melden Share Geschrieben 3. Juni 2015 Es soll ja Leute geben, die nicht bis 2 zählen können. Frau Kramp-Karrenbauer scheint da auch ein Problem zu haben: " ...Wir haben in der Bundesrepublik bisher eine klare Definition der Ehe als Gemeinschaft von Mann und Frau. Wenn wir diese Definition öffnen in eine auf Dauer angelegte Verantwortungspartnerschaft zweier erwachsener Menschen, sind andere Forderungen nicht auszuschließen: etwa eine Heirat unter engen Verwandten oder von mehr als zwei Menschen. Wollen wir das wirklich? ... " (fett von mir) Und sie kann nicht nur nicht zählen, sondern scheint auch die Gesetze der BRD bezüglich Ehen unter Verwandten nicht zu kennen: § 1307 BGB. Das kann man beibehalten und damit sind ihre Ängste für die Katz. So wie manche die Hoffnung haben, dass sich bestehende Gesetzesregelungen ändern, hat Frau Kramp-Karrenbauer eben die Sorge, dass sie sich ändern. Wenn das Geschlecht der Ehepartner egal ist, was spricht dann noch dagegen, auch die Anzahl der Ehepartner egal sein zu lassen oder auch das Verwandtschaftsverhältnis. Vielleicht kann man in nicht allzu ferner Zukunft auch sich selbst heiraten .... "Vater" und "Sohn" dürfen nach 15 Jahren heiraten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
MartinO Geschrieben 3. Juni 2015 Melden Share Geschrieben 3. Juni 2015 Es soll ja Leute geben, die nicht bis 2 zählen können. Frau Kramp-Karrenbauer scheint da auch ein Problem zu haben: " ...Wir haben in der Bundesrepublik bisher eine klare Definition der Ehe als Gemeinschaft von Mann und Frau. Wenn wir diese Definition öffnen in eine auf Dauer angelegte Verantwortungspartnerschaft zweier erwachsener Menschen, sind andere Forderungen nicht auszuschließen: etwa eine Heirat unter engen Verwandten oder von mehr als zwei Menschen. Wollen wir das wirklich? ... " (fett von mir) Und sie kann nicht nur nicht zählen, sondern scheint auch die Gesetze der BRD bezüglich Ehen unter Verwandten nicht zu kennen: § 1307 BGB. Das kann man beibehalten und damit sind ihre Ängste für die Katz. Aber die Titanic hats auf den Punkt/die Liste gebracht *ggg* Ich schätze schon, dass sie die Gesetze kennt. Möglicherweise weiß sie aber auch, dass man Gesetze ändern kann und dass das nicht auf Gesetze zur Homosexualität beschränkt ist (anders als die Userin marram). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Thofrock Geschrieben 3. Juni 2015 Melden Share Geschrieben 3. Juni 2015 Wenn das Geschlecht der Ehepartner egal ist, was spricht dann noch dagegen, auch die Anzahl der Ehepartner egal sein zu lassen oder auch das Verwandtschaftsverhältnis.Und wenn es tatsächlich Leute gibt, die diese Logik von Frau Kramp-Karrenbauer folgen können, was spricht dann eigentlich dagegen, endlich wieder Scheiterhaufen für Ungläubige einzuführen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
rince Geschrieben 4. Juni 2015 Melden Share Geschrieben 4. Juni 2015 Es soll ja Leute geben, die nicht bis 2 zählen können. Frau Kramp-Karrenbauer scheint da auch ein Problem zu haben: " ...Wir haben in der Bundesrepublik bisher eine klare Definition der Ehe als Gemeinschaft von Mann und Frau. Wenn wir diese Definition öffnen in eine auf Dauer angelegte Verantwortungspartnerschaft zweier erwachsener Menschen, sind andere Forderungen nicht auszuschließen: etwa eine Heirat unter engen Verwandten oder von mehr als zwei Menschen. Wollen wir das wirklich? ... " (fett von mir) Und sie kann nicht nur nicht zählen, sondern scheint auch die Gesetze der BRD bezüglich Ehen unter Verwandten nicht zu kennen: § 1307 BGB. Das kann man beibehalten und damit sind ihre Ängste für die Katz. So wie manche die Hoffnung haben, dass sich bestehende Gesetzesregelungen ändern, hat Frau Kramp-Karrenbauer eben die Sorge, dass sie sich ändern. Wenn das Geschlecht der Ehepartner egal ist, was spricht dann noch dagegen, auch die Anzahl der Ehepartner egal sein zu lassen oder auch das Verwandtschaftsverhältnis. Vielleicht kann man in nicht allzu ferner Zukunft auch sich selbst heiraten .... Nun, dein Gott hat bekanntlich kein Problem mit der Mehrehe. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
rince Geschrieben 4. Juni 2015 Melden Share Geschrieben 4. Juni 2015 https://www.youtube.com/watch?v=VdTXdGf4WQQ Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gallowglas Geschrieben 4. Juni 2015 Melden Share Geschrieben 4. Juni 2015 Nun, dein Gott hat bekanntlich kein Problem mit der Mehrehe.Genau so wenig, wie er was gegen Ehen unter Verwandten und Inzest hat.(Natürlich nur, wenns grad zur jeweiligen Bibelgeschichte passt ) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chrysologus Geschrieben 4. Juni 2015 Melden Share Geschrieben 4. Juni 2015 Genau so wenig, wie er was gegen Ehen unter Verwandten und Inzest hat. Hat er nicht - zumindest in einem Fall wurde Halbgeschwistern von Paul VI. die Eheschließung gestattet. Der deutsche Staat ist da prüder. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 4. Juni 2015 Melden Share Geschrieben 4. Juni 2015 Ich finde den Grundgedanken ja positiv: Wenn der Staat schon an der Ehedefinition dreht, dann sollte das nicht nur die Schwulen begünstigen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
MartinO Geschrieben 4. Juni 2015 Melden Share Geschrieben 4. Juni 2015 Wenn das Geschlecht der Ehepartner egal ist, was spricht dann noch dagegen, auch die Anzahl der Ehepartner egal sein zu lassen oder auch das Verwandtschaftsverhältnis.Und wenn es tatsächlich Leute gibt, die diese Logik von Frau Kramp-Karrenbauer folgen können, was spricht dann eigentlich dagegen, endlich wieder Scheiterhaufen für Ungläubige einzuführen. Welches Rechtsgut wird dadurch geschützt, dass Scheiterhaufen für Ungläubige verboten sind? Einfache Antwort: Religionsfreiheit und Recht auf Leben. Welches Rechtsgut wird dadurch geschützt, dass Polygamie verboten ist (auch dann, wenn alle Beteiligten zustimmen)? Ernstgemeinte Frage. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 4. Juni 2015 Melden Share Geschrieben 4. Juni 2015 Das Verbot der Polygamie kann man heute doch nur noch mit der Unverhältnismaßigkeit des bürokratischen Aufwands begründen. Steuerrecht, Sorgerecht, Mierecht, Krankenversicherungen, etc, etc, - ich kann mir durchaus vorstellen, daß man den Arbeitsaufwand hier scheut. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Shubashi Geschrieben 4. Juni 2015 Melden Share Geschrieben 4. Juni 2015 Ob Frau KK da recht hat oder nicht, erscheint mir im Zusammenhang ihrer Äußerung erstmal zweitrangig, die polemische Reaktion darauf ist jedoch für mich ein Anzeichen, dass überhaupt keine ernsthafte Diskussion stattfindet. Das Inzest-Verbot steht z.B. schon in der Ethik-Kommission unter Druck, die Entscheidungspraxis des BVerfG ist konträr - die gesellschaftliche Auseinandersetzung darum ist also in meinen Augen hochkarätig besetzt, ein Hinweis auf eine mögliche Verschärfung des Konflikts durch eine Neu-Definition des Ehe-Begriffs als durchaus angemessen. Dass "polyamore Gemeinschaften" durch die Ermöglichung einer "Mehrpersonenehe" ermöglicht werden sollen, wird z.B. bei den englischen Grünen durchaus positiv gesehen. http://brightgreenscotland.org/index.php/2012/08/marriage-incest-and-polyamory/ http://www.telegraph.co.uk/news/general-election-2015/11576818/Greens-open-to-three-person-marriage-says-Natalie-Bennett.html Die "Zeit" hatte gerade eine ganze Artikelserie zur "Polyamorie", in der sich einzelne Beiträge durchaus auch für eine staatliche Förderung dieses Modells einsetzten. Wenn jetzt die saarländische Ministerpräsidentin für ihren wirklich sehr zahmen Beitrag polemisch attackiert wird, dann wird hier von ihren Kritikern vor allem unterschlagen, dass die "Öffnung der Ehe" historisch kaum etwas mit "Gleichberechtigung" im bürgerrechtlichen Sinne, sondern eben einer grundlegenden Kritik am bürgerlichen Ehemodell oder der bürgerlichen Familie zu tun hatte. Heuchlerisch agiert in diesem Sinne also eher die Kritik, weil es eben bei einer "Neudefinition" rein impliziter, traditioneller Ehebegriffe selbstverständlich erstmal völlig offen ist, was am Ende dabei herauskommt. Der jetzige bürgerrechtliche Aspekt verleugnet da schlicht die Vielfalt der Diskussion zugunsten eines rein politisch-massentauglichen Diskussionsprozess, der mit den Interessen der eigentlich Betroffenen eher wenig zu tun hat (weswegen das Recht auf Partnerschaften rein praktisch ja auch kaum wahrgenommen wird.) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 4. Juni 2015 Melden Share Geschrieben 4. Juni 2015 Das Verbot der Polygamie kann man heute doch nur noch mit der Unverhältnismaßigkeit des bürokratischen Aufwands begründen. Steuerrecht, Sorgerecht, Mierecht, Krankenversicherungen, etc, etc, - ich kann mir durchaus vorstellen, daß man den Arbeitsaufwand hier scheut. Wenn man Eheschließung und -trennung den Notaren überließe und dann ein paar Vertragsmuster empföhle, wäre das im Griff. Die Mehrehe ist de facto schon da: http://www.welt.de/politik/deutschland/article109544417/Polygamie-in-der-Migranten-Parallelgesellschaft.html Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 4. Juni 2015 Melden Share Geschrieben 4. Juni 2015 (bearbeitet) Ich hätte da eher rein praktische Fragen: A und B sind verheiratet. C stößt dazu. Heiraten A und B nun C oder heiratet allein A nun C? Wenn A und B sowie A und C miteinander verheiratet sind, wie werden die drei steuerlich veranschlagt? Wird As Einkommen halbiert und er gibt zwei Steuererklärungen ab? Werden die drei gemeinsam veranlagt. Verheiratet sind A und B, A und C sowie C und F. Ist F gegenüber B unterhaltspflichtig? Ist B Teil der gesetzlichen Erbfolge am Nachlass von F? A und B haben die Kinder a, b und c. A und C haben die Kinder d und e, C und F haben die Kinder f und g. Kann B die Kinder f und g an einer Schule anmelden? Oder für die beiden Entschuldigungen unterschreiben? Oder in eine Operation einwilligen! A liegt an lebenserhaltenen Maschinen. Eine Patientenverfügung besteht nicht. Wer entscheidet ob abgeschaltet wird? B mit C und F nur B und C oder genügt die Einwilligung von B oder C. A und B mieten eine Wohnung. C zieht nachträglich ein. A und B lassen sich scheiden und ziehen aus. Wird C automatisch Hauptmieter? Ich bin da nur neugierig. bearbeitet 4. Juni 2015 von Flo77 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Shubashi Geschrieben 4. Juni 2015 Melden Share Geschrieben 4. Juni 2015 So was wird wohl eher vom Wortlaut der Betreuungsvollmacht abhängen, man muss eben konkret benennen, wer verantwortlich sein soll. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gallowglas Geschrieben 4. Juni 2015 Melden Share Geschrieben 4. Juni 2015 Wenn das Geschlecht der Ehepartner egal ist, was spricht dann noch dagegen, auch die Anzahl der Ehepartner egal sein zu lassen oder auch das Verwandtschaftsverhältnis.Und wenn es tatsächlich Leute gibt, die diese Logik von Frau Kramp-Karrenbauer folgen können, was spricht dann eigentlich dagegen, endlich wieder Scheiterhaufen für Ungläubige einzuführen. Welches Rechtsgut wird dadurch geschützt, dass Scheiterhaufen für Ungläubige verboten sind?Einfache Antwort: Religionsfreiheit und Recht auf Leben. Moment, das kann man auch anders sehen, das Verbot der Scheiterhaufen verletzt gerade die Religionsfreiheit derer, deren Religion von ihnen verlangt, Ungläubige zu töten. So ähnlich "argumentieren" ja manche Christen gerne, wenn ihnen verboten wird Homosexuelle zu diskriminieren oder zu beleidigen. Welches Rechtsgut wird dadurch geschützt, dass Polygamie verboten ist (auch dann, wenn alle Beteiligten zustimmen)? Ernstgemeinte Frage. Objektiv : keines "christlich" : die Grundlage der Existenz an sich. Wir "wissen" ja, das die Homoehe die "normale" Ehe zerstört (wie und warum konnte noch niemand erläutern, egal ob Politiker, Laie oder Kirchenmann), wie schlimm wären dann erst Vielehen ? (Obwohl ja gerade Vielehen das, was von Gegnern der Homoehe gerne als "Argumente" gebracht wird, noch besser erfüllen würden, als herkömmlichen Ehen.) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 4. Juni 2015 Melden Share Geschrieben 4. Juni 2015 So was wird wohl eher vom Wortlaut der Betreuungsvollmacht abhängen, man muss eben konkret benennen, wer verantwortlich sein soll.wenn es eine solche Vollmacht gibt, gäbe es kein Problem (außer A hat B und C gemeinsam eingesetzt und die zwei können sich dann nicht einigen). Meine Frage galt Fällen in denen eine solche Vollmacht nicht vorliegt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Shubashi Geschrieben 4. Juni 2015 Melden Share Geschrieben 4. Juni 2015 Also wie die normale Ehe "zerstört" wird, ist doch ziemlich eindeutig: es wird ständig darüber lamentiert, dass ja angeblich unsere Gesellschaft viel zu "bunt" ist, um überhaupt noch mit dem traditionellen Familienmodell zurechtzukommen und dass deshalb Reformbedarf bestehe. Schon das bloße Verweisen auf Probleme, die sich aus der Abkehr vom traditionellen Modell ergeben können, werden ja sofort als "Hetze" diffamiert, wie man an der Diskussion um die Dame aus dem Saarland erkennen kann. Dass die Realität für Kinder aber außerhalb der traditionellen Familie in der Regel eindeutig schwieriger ist, dürfte sich schon aus dem deutlich schlechteren sozioökonomischen Status der Alleinerziehenden ergeben - die immer noch in überwältigender Mehrzahl Ursache für die Entstehung eines nennenswerten Anteils an "Patchworkfamilien" darstellen. Alle Parameter, die Kinder einen positiven Start und gesellschaftlichen Erfolg bringen, finden wir konzentriert in der klassischen bürgerlichen Familie, der Aufstieg in die höchsten Kreise gesellschaftlicher, politischer und ökonomischer Macht ist an Blutsbande gebunden. Deutschland oder Nordeuropa mit seinem ziemlich ausgefeilten Sozialstaat zeigt diese Phänomen vielleicht nicht mit der Deutlichkeit wie es z.B. in den USA zu beobachten ist, aber der Staat oder die Gesellschaft ist idR tatsächlich nicht annähernd in der Lage, dass zu ersetzen, was intakte Familien für die nachhaltige Entwicklung eines Gemeinwesens leisten. Deswegen halte ich es für eine ausgesprochene Schnapsidee, sich für sinnvolle Modelle gesellschaftlicher Reproduktion und Kooperation an der Minderheit der prekären Familien asuzurichten, sondern man sollte sich weiterhin am traditionellen Erfolgsmodell orientieren, auch ideologisch. http://www.sueddeutsche.de/leben/die-probleme-von-patchwork-familien-die-liebesluege-1.65154 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Edith1 Geschrieben 4. Juni 2015 Melden Share Geschrieben 4. Juni 2015 (bearbeitet) Ich hätte da eher rein praktische Fragen: A und B sind verheiratet. C stößt dazu. Heiraten A und B nun C oder heiratet allein A nun C? . Das macht jeder, wie er will. Ehe ist, was jemand so nennt. Wenn A und B sowie A und C miteinander verheiratet sind, wie werden die drei steuerlich veranschlagt? Wird As Einkommen halbiert und er gibt zwei Steuererklärungen ab? Werden die drei gemeinsam veranlagt. Jeder einzeln, wozu soll das steuerlich begünstigt werden? Einfach ins GG schreiben: die Ehe und alle daraus entspringenden Privilegien sind abgeschafft. Verheiratet sind A und B, A und C sowie C und F. Ist F gegenüber B unterhaltspflichtig? Ist B Teil der gesetzlichen Erbfolge am Nachlass von F? Unterhaltspflicht wird abgeschafft und Steuer erhöht, bis zur Abschöpfung auf das Existenzminimum, der Rest regelt sich über Transferzahlungen für erwünschtes Verhalten. Das Erbrecht wird aufgehoben, an seine Stelle tritt das Heimfallsrecht des Staates, der Fahrnisse von geringem Wert und hoher persönlicher Bindung (Fotos usw.) nach Billigkeit verteilen darf. Bei Haustieren ist der Tierschutzbund anzuhören. Alternative: für Tiere ist ein Kurator zu bestellen, der ihre Menschenrechte wahrnimmt. A und B haben die Kinder a, b und c. A und C haben die Kinder d und e, C und F haben die Kinder f und g. Kann B die Kinder f und g an einer Schule anmelden? Oder für die beiden Entschuldigungen unterschreiben? Oder in eine Operation einwilligen! Kinder werden verstaatlicht und leihweise irgendeinem "Elter" zur Pflege für den alltäglichen Bedarf (Windeln wechseln, Suppe kochen usw.) überlassen. Alles andere entscheidet das Jugendamt. A liegt an lebenserhaltenen Maschinen. Eine Patientenverfügung besteht nicht. Wer entscheidet ob abgeschaltet wird? B mit C und F nur B und C oder genügt die Einwilligung von B oder C. Es entscheidet der Ethikrat nach Anhörung des Finanzausschusses. A und B mieten eine Wohnung. C zieht nachträglich ein. A und B lassen sich scheiden und ziehen aus. Wird C automatisch Hauptmieter? Das Wohnungsamt teilt nach Bedarf zu. Alternative: der Eigentümer hat zu machen, was ihm der Mieter sagt. Andernfalls ist es Diskriminierung und rechtfertigt eine Enteignung. bearbeitet 4. Juni 2015 von Edith1 2 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
rince Geschrieben 4. Juni 2015 Melden Share Geschrieben 4. Juni 2015 Dass die Realität für Kinder aber außerhalb der traditionellen Familie in der Regel eindeutig schwieriger ist, dürfte sich schon aus dem deutlich schlechteren sozioökonomischen Status der Alleinerziehenden ergeben Aus den Problemen von alleinerziehenden Elternteilen ein Argument gegen die Öffnung für homosexuelle Paare zu machen ist tatsächlich eine nette propagandistische Leistung... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Shubashi Geschrieben 4. Juni 2015 Melden Share Geschrieben 4. Juni 2015 Eher eine Antwort auf die Frage, wie heute die "normale Ehe zerstört" wird. (In Anführungszeichen, weil ich diesen Ausdruck ein bisschen zu stark finde. "Relativiert" wäre passender.) Die progandistische Leistung finde ich eher, wie ziemlich allgemein das Scheitern von Ehen in den positiven Trend zur Patchwork-Familie umgedeutet wird. Was eigentlich kein Mensch bewusst anstrebt, wird zum Leitbild idealisiert, an dem sich das Familienrecht auszurichten hätte. (Dass ich für die volle rechtliche Gleichstellung von homosexuellen Lebensgemeinschaften bin, habe ich übrigens wiederholt betont und begründet.) 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
marram Geschrieben 4. Juni 2015 Melden Share Geschrieben 4. Juni 2015 Es soll ja Leute geben, die nicht bis 2 zählen können. Frau Kramp-Karrenbauer scheint da auch ein Problem zu haben: " ...Wir haben in der Bundesrepublik bisher eine klare Definition der Ehe als Gemeinschaft von Mann und Frau. Wenn wir diese Definition öffnen in eine auf Dauer angelegte Verantwortungspartnerschaft zweier erwachsener Menschen, sind andere Forderungen nicht auszuschließen: etwa eine Heirat unter engen Verwandten oder von mehr als zwei Menschen. Wollen wir das wirklich? ... " (fett von mir) Und sie kann nicht nur nicht zählen, sondern scheint auch die Gesetze der BRD bezüglich Ehen unter Verwandten nicht zu kennen: § 1307 BGB. Das kann man beibehalten und damit sind ihre Ängste für die Katz. Aber die Titanic hats auf den Punkt/die Liste gebracht *ggg* Ich schätze schon, dass sie die Gesetze kennt. Möglicherweise weiß sie aber auch, dass man Gesetze ändern kann und dass das nicht auf Gesetze zur Homosexualität beschränkt ist (anders als die Userin marram). Klar kann man Gesetze ändern. Ganz auf der Brennsuppn dahergeschwommen bin ich auch nicht mein Gutster. Nur frage ich mich eben wie man darauf kommen kann, dass eine Änderung bezgl. der Homo-Ehe irgendwas mit "Inzucht" oder "Polyamorie" zu tun hat. Da könnte man ja gleich mit "Zoophilie" argumentieren. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
marram Geschrieben 4. Juni 2015 Melden Share Geschrieben 4. Juni 2015 Wenn das Geschlecht der Ehepartner egal ist, was spricht dann noch dagegen, auch die Anzahl der Ehepartner egal sein zu lassen oder auch das Verwandtschaftsverhältnis.Und wenn es tatsächlich Leute gibt, die diese Logik von Frau Kramp-Karrenbauer folgen können, was spricht dann eigentlich dagegen, endlich wieder Scheiterhaufen für Ungläubige einzuführen. Sozusagen eine religiöse Energiewende Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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