Lothar1962 Geschrieben 5. Juni 2015 Melden Share Geschrieben 5. Juni 2015 Die derzeitige Diskussion riecht zu sehr nach Homo-Propaganda. Riecht nach was bitte? Die Homos machen für ihre Lebensweise Propaganda? Ich krieg mich nicht mehr ein... Ansonsten: Das hätten die Glaubensgemeinschaften wohl gerne, das Monopol auf die "wirkliche Ehe". Gäbe es dann doch wieder einen Grund für eigentlich Kirchenferne, in die Kirche einzutreten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
marram Geschrieben 5. Juni 2015 Melden Share Geschrieben 5. Juni 2015 Staatliche Ehe abschaffen bzw. verbieten und die ganzen "Sondergruppen", die auch an der Ehe teilhaben wollen, schauen in die Röhre. Zudem geht man sämtlichen Aufweichungen und sämtlichem Missbrauch irgendeiner bestehenden "Eheregulierung/-gesetzgebung" aus dem Weg. Freie Liebe und freies rumbumseln für alle ;-))) Du bisch it zuafällig a alter 68er? ;-) In Österreich gibt es die Standes-Amts-Ehe erst seit 1938 durch den Anschluss an Deutschland. Ich wüsste nicht, dass die Zeit vorher durch "freies rumbumseln für alle" geprägt war. Ich denke, durch die Weiterführung und Weiterentwicklung des Ehebegriffes wird sich der weltliche Begriff irgendwann ad absurdum führen. p. s. Ich glaub, fast keiner würde sich aufregen, wenn nicht zufälligerweise sowohl die sakramentale als auch die staatliche Konzesionierung von Lebensgemeinschaften die gleiche Bezeichnung hätten. p.p.s. Machen wir doch die Trennung: - katholisch sakramentale Ehe heißt ab sofort Kath-Ehe - staatlich-standesamtliche Ehe heißt ab sofort Stand-Ehe Die andere Vorsilbe macht den Unterschied noch zu wenig deutlich. Mein Vorschlag wäre, den Ehebegriff völlig aus der juristisch-politischen Ebene zu verbannen und durch Partnerschaftsverträge aller Art zu ersetzen. Die derzeitige Diskussion riecht zu sehr nach Homo-Propaganda. Partnerschaftsverträge sollten dann auch von Verwandten, Wohngemeinschaften, Orden, Vereinsmitgliedern etc. geschlossen werden dürfen. Mindestens bis VK II war doch Latein die offizielle weltweite Kirchensprache. Warum neue Begriffe basteln? Dat Ding heißt daher weltweit zukünftig nicht "Ehe", sonderen "Matrimonium" *basta* ;-) Und wer es unbedingt eindeutschen will, der ist dann (in Anlehnung ans "denglische") eben auf latengsch "(ver)matrimoniumt" Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
helmut Geschrieben 5. Juni 2015 Melden Share Geschrieben 5. Juni 2015 Die derzeitige Diskussion riecht zu sehr nach Homo-Propaganda. Riecht nach was bitte? Die Homos machen für ihre Lebensweise Propaganda?...... das ist russisch, putin-russisch. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
helmut Geschrieben 5. Juni 2015 Melden Share Geschrieben 5. Juni 2015 In Österreich gibt es die Standes-Amts-Ehe erst seit 1938 durch den Anschluss an Deutschland.nein, seit 1938 gibt es die obligatorische zivilehe. dise wurde ca. 1875 in D eingeführt infolge des kulturkampfes. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Edith1 Geschrieben 5. Juni 2015 Melden Share Geschrieben 5. Juni 2015 Wo ist das Problem, Udal? Nach österreichischem Recht ist die Ehe ein zivilrechtlicher Vertrag, der einen bestimmten zwingenden Inhalt hat. Das unterscheidet ihn aber nicht von jedem anderen Vertrag. Auch ein Kaufvertrag oder ein GmbH-Vertrag hat einen zwingenden Inhalt. Es gibt absolut keinen Grund, diesen Vertrag nicht von wem immer wie immer und wo immer schließen zu lassen. Rechtlich ist nur eines erforderlich: je nachdem, welche Rechtsfolgen durch den Abschluss des Vertrages ausgelöst werden, muss dessen Bestehen überprüft werden können. Auch dadurch unterscheidet er sich in nichts von anderen Verträgen. Es gibt absolut keinen Grund, warum nicht jemand seine Großeltern "heiraten" soll, prinzipiell auch deren Kanarienvögel dazu, falls man den Kanarienvögel Rechtspersönlichkeit einräumt und regelt, wer für sie einen Vertragswillen bildet und daher rechtsverbindlich handeln kann. Auch eine GmbH hat Rechtspersönlichkeit und es handelt der Geschäftsführer rechtsverbindlich. Es gibt auch keinen Grund, für eine "Ehe" zwingend irgendwelche sexuellen Betätigungen vorauszusetzen. Man nimmt das bisher an, es gilt als Teil der "umfassenden Lebensgemeinschaft", ebenso wie die Ausschließlichkeit der sexuellen Betätigung in dieser Ehe, aber ein konsensualer Verzicht darauf ist rechtlich ebenso problemlos wie eine konsensual "offen" geführte Ehe zuzüglich Rudelbums. Beides ist dem Staat seit langem egal. Also lass den Staat doch irgendetwas als "Ehe" bezeichnen. Was spielt es noch für eine Rolle? Welche Bedeutung soll das haben? Niemand kann die Kirche zwingen, ihren Ehebegriff anzupassen. Meines Erachtens sollte sie sich aus der zivilrechtlichen Frage völlig heraushalten. Die Leute sollen staatliche "Ehen" schließen, wie sie wollen. Wer eine Ehe im Sinne einer Religionsgemeinschaft schließen will, wird sich dazu den Regeln der jeweiligen Religionsgemeinschaft unterwerfen und ihre Abschlussform akzeptieren müssen. Ob der Staat das anerkennt, ist völlig egal, es geht ihn nicht das geringste an, und deswegen hat er sich da ebenfalls herauszuhalten. Ich bin eindeutig für völlige Trennung. Es gibt auch absolut keinen Grund für eine vorangehende staatliche Trauung. (Nur tu ich mir da leicht, weil ich - von juristischen Fragen abgesehen - sowieso nur eine kirchliche Ehe als Ehe ansehe. Alles andere ist eben ein Vertrag, der die gleiche Bezeichnung führt - na und?) 3 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
helmut Geschrieben 5. Juni 2015 Melden Share Geschrieben 5. Juni 2015 Mein Vorschlag wäre, den Ehebegriff völlig aus der juristisch-politischen Ebene zu verbannen und durch Partnerschaftsverträge aller Art zu ersetzen. es ist dein unvermögen liebesbeziehungen von partnerschaftsbeziehungen zu unterscheiden. aus deiner lebensweise könnten dir liebesbeziehungen auch empathisch fremd sein. das ist nicht zwangsläufig mit deiner lebensweise verknüpft. es wäre dein persönliches mangelerleben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Edith1 Geschrieben 5. Juni 2015 Melden Share Geschrieben 5. Juni 2015 In Österreich gibt es die Standes-Amts-Ehe erst seit 1938 durch den Anschluss an Deutschland.nein, seit 1938 gibt es die obligatorische zivilehe. dise wurde ca. 1875 in D eingeführt infolge des kulturkampfes. Da hat er weitgehend Recht: in "Österreich" gab es bereits seit 1868 die "Notzivilehe". 1938 wurde ein Teil des Eherechtes mit dem "Gesetz zur Vereinheitlichung des Rechts der Eheschließung und Ehescheidung" aus dem BGB und ABGB gelöst und als Ehegesetz in Kraft gesetzt. Im übrigen war die Ehe "in Ö." bereits seit dem Ehepatent 1793 ein zivilrechtlicher Vertrag, auch wenn sie noch nicht vor staatlichen Behörden geschlossen wurde. Die Geschichte des "österreichischen Eherechts", lieber Udal, ist so kompliziert, dass ich im Studium dicke Bücher besaß, die sich nur damit beschäftigten. Schon weil "Österreich" nicht so klar definierbar ist. Das Eherecht in den im Reichsrat vertretenen Königreichen und Ländern war nicht identisch mit dem Eherecht in den Ländern der Stephanskrone. Auch davor gab es Unterschiede für Katholiken und A-Katholiken, und selbst die waren nicht einheitlich in allen Kronländern geregelt, und schon in der 1. Republik gab es die Sever´schen Dispensehen...usw. Sei da lieber vorsichtig. Eine generelle obligatorische Zivilehe gibt es in Österreich seit 1945, weil es bei Inkrafttreten des Ehegesetzes 1938 kein Österreich gab Allerdings stimmt das auch nicht ganz, weil es noch ein IPRG (Internationales Privatrechtsgesetz) gibt, also kann man durchaus in Ö zivilrechtlich verheiratet sein, ohne die Ehe je zivilrechtlich geschlossen zu haben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
rince Geschrieben 5. Juni 2015 Melden Share Geschrieben 5. Juni 2015 Das Ehepatent wurde aber warhscheinlich nicht vom Patentamt erteilt? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mbo Geschrieben 5. Juni 2015 Melden Share Geschrieben 5. Juni 2015 Gibt es da auch Patenttrolle? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Thofrock Geschrieben 5. Juni 2015 Melden Share Geschrieben 5. Juni 2015 (bearbeitet) Du bist für staatlich geförderte PolygamieIst er nicht, wie man leicht einsieht, wenn man lesen und denken kann. Er hinterfragt, wie man leicht einsehen kann, das "Gleichstellungsargument": Warum sollte ein Mann, der zwei Frauen heiraten will (oder drei oder vier), gegenüber einem Mann, der einen Mann heiraten will, schlechter gestellt werden dürfen? Oder warum sollten zwei Lesben mit Kinderwunsch nicht noch ein Mann dazuheiraten dürfen, der ihnen die Kinder macht? Welche gerechten Gründe für eine Ungleichbehandlung von Dreierbeziehungen gibt es? Es ist dies eine Frage nach Argumenten, die das eine vom anderen unterscheiden. Ob Flo das eine oder das andere wünschenswert findet, ist davon in keinster Weise berührt, es geht zunächst allein um die Argumente. Bewerten, was sie taugen, kann man danach immer noch. Deine Reaktion deutet allerdings darauf hin, dass du keine Argumente hierzu kennst. Abgesehen davon, dass Du mein Zitat verändert (oder sogar gefälscht?) hast, hast du auch inhaltlich absolut gar nichts verstanden. Und argumentiert hatte ich selbstverständlich auch. Ich schrieb darüber, dass die Vielehe eine kaum zu erfüllende Herausforderung an ihre Gestaltung im Familienrecht ist. bearbeitet 5. Juni 2015 von Thofrock Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Edith1 Geschrieben 5. Juni 2015 Melden Share Geschrieben 5. Juni 2015 Das Zitat steht wörtlich so in Deinem Beitrag. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
gouvernante Geschrieben 5. Juni 2015 Melden Share Geschrieben 5. Juni 2015 Fehlt da nicht ein Fragezeichen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Merkur Geschrieben 5. Juni 2015 Melden Share Geschrieben 5. Juni 2015 Und argumentiert hatte ich selbstverständlich auch. Ich schrieb darüber, dass die Vielehe eine kaum zu erfüllende Herausforderung an ihre Gestaltung im Familienrecht ist. Abgesehen davon. Gibt es überhaupt ein nennenswertes Interesse an solchen Vielehen? Wenn nicht, warum soll man sich dann mit den mit ihrer Einführung voraussichtlich auftretenden Problemen befassen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 5. Juni 2015 Melden Share Geschrieben 5. Juni 2015 Und argumentiert hatte ich selbstverständlich auch. Ich schrieb darüber, dass die Vielehe eine kaum zu erfüllende Herausforderung an ihre Gestaltung im Familienrecht ist. Abgesehen davon. Gibt es überhaupt ein nennenswertes Interesse an solchen Vielehen? Wenn nicht, warum soll man sich dann mit den mit ihrer Einführung voraussichtlich auftretenden Problemen befassen? Die ELP Zahl ist auch sehr klein. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 5. Juni 2015 Melden Share Geschrieben 5. Juni 2015 (bearbeitet) Und argumentiert hatte ich selbstverständlich auch. Ich schrieb darüber, dass die Vielehe eine kaum zu erfüllende Herausforderung an ihre Gestaltung im Familienrecht ist. Und eben das halte ich für vorgeschoben. Wenn man (wie heute üblich) das Sorgerecht auf die biologische oder vertraglich dokumentierte Abstammung abstellt fällt dieser Posten schon raus. Wenn man (wie heute üblich) Sozialleistungen nach Haushalt berechnet und nicht nach Ehepartnern, ist dieser Posten ebenfalls raus. Wenn man (wie im HGB bereits möglich) Mehrpersonengesellschaften steuerlich abwickeln kann, kann man das auch für Haushalte. Wenn man (wie heute schon üblich) Betreuungsvollmachten und Patientenverfügungen zum Standard erheben will, sind auch dort keine Regelungen mehr gegeben, die einen Ehepartner privilegieren würden. Problematisch sehe ich allenfalls das Zeugnisverweigerungsrecht und selbst da müsste man sehen, wie das heute bei Lebensgefährten und Lebenspartnerschaften gehandhabt wird. Gut - das Erbrecht noch. Aber selbst hier könnte man einfache Regelungen angelehnt an die Konditionen aus dem HGB für Personengesellschaften entwickeln. Man darf ja auch nicht vergessen, daß Jahrhundertelang keine Ehe ohne Ehevertrag geschlossen wurde. Wer was in die Ehe einbrachte zur gemeinsamen oder privaten Nutzung, was wie vererbt werden sollte, wer was im Trennungsfall bekommen sollte - in Familien mit Vermögen war es völlig üblich das nicht dem Zufall zu überlassen. bearbeitet 5. Juni 2015 von Flo77 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Merkur Geschrieben 5. Juni 2015 Melden Share Geschrieben 5. Juni 2015 Die ELP Zahl ist auch sehr klein 35.000 sind nicht wenig. Bei ebenso vielen Vielehen gäbe es da schon einen Regelungsbedarf. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 5. Juni 2015 Melden Share Geschrieben 5. Juni 2015 Abgesehen davon. Gibt es überhaupt ein nennenswertes Interesse an solchen Vielehen? Wenn nicht, warum soll man sich dann mit den mit ihrer Einführung voraussichtlich auftretenden Problemen befassen? Ehrlich gesagt interessiert mich die Polygamie nur insofern, als das ich der Meinung bin, daß der Staat die Ehe nicht mehr regeln kann - und auch nicht mehr regeln muss. Die besonderen Rechte und Pflichten der Ehepartner sind heute weitgehend durch Rechtsprechung und Gesetzgebung auch unverheirateten Paaren gegeben. Das Rechtsinstitut an sich ist also eigentlich nur noch insofern interessant, als das in diesem Institut verschiedenes gebündelt vorliegt und nicht einzeln zusammengesucht werden muss. Das ist allerdings soweit ich das sehe der einzige Vorteil. Was ich für nachwievor nicht geklärt halte, ist die Frage nach dem Nutzen der Ehe für den Staat. Ich würde aus dieser Nutzen-Kosten-Erhebung heraus die zukünftige Gesetzgebung entwickeln wollen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Merkur Geschrieben 5. Juni 2015 Melden Share Geschrieben 5. Juni 2015 Ein wichtiger Aspekt ist aber auch die Hinterbliebenenversorgung. Ein Witwen/Witwerrente erhält ja wohl nur, wer mit dem Rentner/Pensionär verheiratet war. Insofern kann auf die staatliche Ehe/ELP nicht verzichtet werden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Marcellinus Geschrieben 5. Juni 2015 Melden Share Geschrieben 5. Juni 2015 Was ich für nachwievor nicht geklärt halte, ist die Frage nach dem Nutzen der Ehe für den Staat. Das ist in einer Demokratie allerdings auch eine nachrangige Frage, ebenso übrigens wie dein persönliches Interesse. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Thofrock Geschrieben 5. Juni 2015 Melden Share Geschrieben 5. Juni 2015 Fehlt da nicht ein Fragezeichen? Ganz genau. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Thofrock Geschrieben 5. Juni 2015 Melden Share Geschrieben 5. Juni 2015 (bearbeitet) Und argumentiert hatte ich selbstverständlich auch. Ich schrieb darüber, dass die Vielehe eine kaum zu erfüllende Herausforderung an ihre Gestaltung im Familienrecht ist.Und eben das halte ich für vorgeschoben. Wenn man (wie heute üblich) das Sorgerecht auf die biologische oder vertraglich dokumentierte Abstammung abstellt fällt dieser Posten schon raus. Wenn man (wie heute üblich) Sozialleistungen nach Haushalt berechnet und nicht nach Ehepartnern, ist dieser Posten ebenfalls raus. Wenn man (wie im HGB bereits möglich) Mehrpersonengesellschaften steuerlich abwickeln kann, kann man das auch für Haushalte. Wenn man (wie heute schon üblich) Betreuungsvollmachten und Patientenverfügungen zum Standard erheben will, sind auch dort keine Regelungen mehr gegeben, die einen Ehepartner privilegieren würden. Natürlich kann man Alles gesetzlich regeln was man will. Theoretisch läßt sich das natürlich gestalten. Aber besteht in unserem Kulturkreis überhaupt ein Bedarf dafür, diese Büchse der Pandora zu öffnen? Und wenn der Bedarf sich langsam einstellt, was für Konstellationen bekommen wir dann, deren Folgen wir dann gar nicht berrschen können. Wo ziehen wir Grenzen? Wie konstruieren wir den Wechsel von "Gesellschaftern" innerhalb einer Ehe-Einheit? Können solche Gesellschafter mehreren Einheiten angehören? Wie haltbar sind diese Einheiten, verglichen mit Zweipartnerschaften? Wie werden sie die Gesellschaft verändern? Übrigens wollte Frau K-K mit dem Heranrücken der Homoeher an Mehrfachehen ja nur einen Strohmann bemühen, eine Diskreditierung vornehmen. Der Vergleich enthält ja gar kein Diskussionsangebot. Er will einen Haufen setzen, und die Homoehe dann möglichst dicht an diesen Haufen heranrücken. bearbeitet 5. Juni 2015 von Thofrock Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 5. Juni 2015 Melden Share Geschrieben 5. Juni 2015 Und argumentiert hatte ich selbstverständlich auch. Ich schrieb darüber, dass die Vielehe eine kaum zu erfüllende Herausforderung an ihre Gestaltung im Familienrecht ist. Abgesehen davon. Gibt es überhaupt ein nennenswertes Interesse an solchen Vielehen? Wenn nicht, warum soll man sich dann mit den mit ihrer Einführung voraussichtlich auftretenden Problemen befassen? Die ELP Zahl ist auch sehr klein. Und die Zahl kanonisch wirklich gültiger Ehen erst! Werner Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 5. Juni 2015 Melden Share Geschrieben 5. Juni 2015 Ein wichtiger Aspekt ist aber auch die Hinterbliebenenversorgung. Ein Witwen/Witwerrente erhält ja wohl nur, wer mit dem Rentner/Pensionär verheiratet war. Insofern kann auf die staatliche Ehe/ELP nicht verzichtet werden.Was nur dann zum tragen käme, wenn es eine solche Leistung über eine Grundversorgung hinaus überhaupt gibt. Da ich davon ausgehe, daß es in einigen Jahren ohnehin nur noch eine solche Grundrente geben und alles andere über private Vorsorge zu leisten sein wird, handelt es sich bei der Witwenrente allenfalls um ein temporäres Luxusproblem. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Edith1 Geschrieben 5. Juni 2015 Melden Share Geschrieben 5. Juni 2015 Und argumentiert hatte ich selbstverständlich auch. Ich schrieb darüber, dass die Vielehe eine kaum zu erfüllende Herausforderung an ihre Gestaltung im Familienrecht ist. Abgesehen davon. Gibt es überhaupt ein nennenswertes Interesse an solchen Vielehen? Wenn nicht, warum soll man sich dann mit den mit ihrer Einführung voraussichtlich auftretenden Problemen befassen? Die ELP Zahl ist auch sehr klein. Und die Zahl kanonisch wirklich gültiger Ehen erst! Werner Und welcher staatlicher Privilegierung erfreuen sich diese? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Merkur Geschrieben 5. Juni 2015 Melden Share Geschrieben 5. Juni 2015 Ein wichtiger Aspekt ist aber auch die Hinterbliebenenversorgung. Ein Witwen/Witwerrente erhält ja wohl nur, wer mit dem Rentner/Pensionär verheiratet war. Insofern kann auf die staatliche Ehe/ELP nicht verzichtet werden.Was nur dann zum tragen käme, wenn es eine solche Leistung über eine Grundversorgung hinaus überhaupt gibt. Da ich davon ausgehe, daß es in einigen Jahren ohnehin nur noch eine solche Grundrente geben und alles andere über private Vorsorge zu leisten sein wird, handelt es sich bei der Witwenrente allenfalls um ein temporäres Luxusproblem. Als Argument zur Abschaffung der staatlichen Ehe taugen solche Befüchtungen nicht viel. Derzeit gibt es noch eine Menge Renten- und Pensionsansprüche und Anwartschaften darauf. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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