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Sammelthread Homosexualität


Georg20

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Ich verstehe das Aufheben nicht ganz, das um die Aussage dieser Frau gemacht wird. Die ist ja weder neu noch besonders originell. Seit mindestens 15 Jahren höre ich, dass "wenn erst die Schwulen heiraten dürfen, will demnächst jemand seinen Pudel heiraten".

Man könnte ja mal ein Untersuchung machen, wieviele Pudel denn nun schon geheiratet wurden, oder wenigstens der Versuch unternommen wurde.

Jeder sollte seine Meinung sagen dürfen, sie mag noch so bescheuert sein, das fällt im Zweifel von allein auf den Äußerer dieser Meinung zurück, der dann halt ebenfalls bescheuert dasteht (im Nachbarthread wurde ein Pater mit bescheuerten Engel-Aussagen zitiert. Warum soll man ihm die verbieten? Soll er sich doch zum Narren machen, wenn er will)

Mich nervt es inzwischen ziemlich, wenn aus jeder bescheuerten Aussage eine Staatsaffäre gemacht wird.

 

Werner

bearbeitet von Werner001
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kanadisches modell einführen. imane, schamane, rabbis und priester dürfen religiöse trauungen vornehmen die rechtsverbindlich sind. aber sie haben sich an staatliche gesetze zu halten. sonst setzts was.funzt hier recht gut.

Entzückend - und MUSS ein Rabbi ein nicht-jüdisches Paar trauen?

 

natürlich nicht.

 

Können die nicht-staatlichen Traubevollmächtigten die Eheschließungsassistenz bei einem gleichgeschlechtlichen Paar ablehnen?

ja. es bleibt den abgewiesenen ja immer die option, "nur" staatlich zu heiraten.

 

im übrigen - ich mag den alten krempel jetzt nicht raussuchen bin mir aber sehr sicher schon 2009 hier gegen diesen unfug angeschrieben zu haben, und bin nur ausgelacht worden. und genau was ich befürchtete passiert jetzt flächendeckend lt. kams link.

bearbeitet von phyllis
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Als Argument zur Abschaffung der staatlichen Ehe taugen solche Befüchtungen nicht viel. Derzeit gibt es noch eine Menge Renten- und Pensionsansprüche und Anwartschaften darauf.

Derzeit. Ich frage mich schon länger was passiert, wenn der Staat irgendwann mal Insolvenz anmelden muss und diese Anwartschaften schlicht nicht mehr bedient werden können.
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kanadisches modell einführen. imane, schamane, rabbis und priester dürfen religiöse trauungen vornehmen die rechtsverbindlich sind. aber sie haben sich an staatliche gesetze zu halten. sonst setzts was.funzt hier recht gut.

Entzückend - und MUSS ein Rabbi ein nicht-jüdisches Paar trauen?

 

natürlich nicht.

 

Können die nicht-staatlichen Traubevollmächtigten die Eheschließungsassistenz bei einem gleichgeschlechtlichen Paar ablehnen?

ja. es bleibt den abgewiesenen ja immer die option, "nur" staatlich zu heiraten.

 

im übrigen - ich mag den alten krempel jetzt nicht raussuchen bin mir aber sehr sicher schon 2009 hier gegen diesen unfug angeschrieben zu haben, und bin nur ausgelacht worden. und genau was ich befürchtete passiert jetzt flächendeckend lt. kams link.

 

Es spricht nichts dagegen, die Trauung einer bestimmten Gruppe auch als staatliche Trauung anzuerkennen, wenn die Voraussetzungen (gesetzmäßig) passen. Wohlgemerkt "als staatliche Trauung anerkennen", und nicht "die Trauung anerkennen".

Im letzteren Fall müsste sonst z. B. auch die Anullierung staatlich wirksam werden, und ich bin mir relativ sicher, dass der kanadische Staat keine Ehe anulliert, nur weil einer nach 10 Jahren daherkommt und aufzeigt, dass die Trauvollmacht des Kaplans sich nur auf die St. Thusnelda-Pfarrkirche, nicht aber auf die St. Filibuster-Filialkirche bezog, in der die Trauung stattfand.

 

Werner

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Fehlt da nicht ein Fragezeichen?

Ganz genau. :daumenhoch:

 

Bei einer als rhetorische Frage verkleideten Unterstellung macht man nichts falsch, wenn man das Fragezeichen weglässt. Es ist allerdings typisch für Leute ohne Argumente, auf Nebenschauplätze auszuweichen. Insbesondere fehlt die Antwort auf die Frage, welche gerechten Gründe für eine Ungleichbehandlung von Dreierbeziehungen es gibt.

 

Wenn man eine solche Antwort nicht kennt, ist die Büchse der Pandora bereits offen, sobald man die die Regel, dass eine Ehe aus genau einem Mann und genau einer Frau besteht, abgeschafft hat. Dann kommen die nämlich Bürschlein, die dank ihrer Religion vier Frauen haben dürfen, und pochen auf Gleichbehandlung. Und dann kriegen sie vom Verfassungsgericht Recht, weil das Verfassungsgericht nicht einsehen wird, warum Leute, die beim Bücken beten, gegenüber Leuten, die das nicht tun diskriminiert werden dürfen.

bearbeitet von Sokrates
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Wo ist das Problem, Udal?

......

 

Kann man gerne so sehen, wie du es schilderst.

Aber dann muss man eben auch konsequent sein, und nicht die Homosexuellen den Kanarienvögeln gegenüber privilegieren.

Auch als Christ darf ich mir Gedanken über das weltliche Verständnis des Staates von Ehe machen, und was er damit auf Dauer bewirkt.

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kanadisches modell einführen. imane, schamane, rabbis und priester dürfen religiöse trauungen vornehmen die rechtsverbindlich sind. aber sie haben sich an staatliche gesetze zu halten. sonst setzts was.funzt hier recht gut.

Entzückend - und MUSS ein Rabbi ein nicht-jüdisches Paar trauen?

 

natürlich nicht.

 

Können die nicht-staatlichen Traubevollmächtigten die Eheschließungsassistenz bei einem gleichgeschlechtlichen Paar ablehnen?

ja. es bleibt den abgewiesenen ja immer die option, "nur" staatlich zu heiraten.

 

im übrigen - ich mag den alten krempel jetzt nicht raussuchen bin mir aber sehr sicher schon 2009 hier gegen diesen unfug angeschrieben zu haben, und bin nur ausgelacht worden. und genau was ich befürchtete passiert jetzt flächendeckend lt. kams link.

 

Es spricht nichts dagegen, die Trauung einer bestimmten Gruppe auch als staatliche Trauung anzuerkennen, wenn die Voraussetzungen (gesetzmäßig) passen. Wohlgemerkt "als staatliche Trauung anerkennen", und nicht "die Trauung anerkennen".

Im letzteren Fall müsste sonst z. B. auch die Anullierung staatlich wirksam werden, und ich bin mir relativ sicher, dass der kanadische Staat keine Ehe anulliert, nur weil einer nach 10 Jahren daherkommt und aufzeigt, dass die Trauvollmacht des Kaplans sich nur auf die St. Thusnelda-Pfarrkirche, nicht aber auf die St. Filibuster-Filialkirche bezog, in der die Trauung stattfand.

 

Werner

 

so isses. rabbis, priester und imane erhalten eine art standesbeamtes-lizenz vom staat. die ist zumindest provinz-weit gültig. mit der können sie fröhlich drauflos trauen, aber strikt nach gesetz, sonst ist die lizenz futsch und es hat wohl auch strafrechtliche folgen. bearbeitet von phyllis
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Genau so wenig, wie er was gegen Ehen unter Verwandten und Inzest hat.

 

Hat er nicht - zumindest in einem Fall wurde Halbgeschwistern von Paul VI. die Eheschließung gestattet. Der deutsche Staat ist da prüder.

 

Hab das Inet rau- und runtergegoogelt. Nix gefunden. Quellen? Irgendwie kann ich mir das nicht vorstellen. Cousin und Cousine und Tanten und Onkel und Nichten und Neffen - ja, kein Problem. Aber Halbgeschwister?

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Wenn man eine solche Antwort nicht kennt, ist die Büchse der Pandora bereits offen, sobald man die die Regel, dass eine Ehe aus genau einem Mann und genau einer Frau besteht, abgeschafft hat. Dann kommen die nämlich Bürschlein, die dank ihrer Religion vier Frauen haben dürfen, und pochen auf Gleichbehandlung. Und dann kriegen sie vom Verfassungsgericht Recht, weil das Verfassungsgericht nicht einsehen wird, warum Leute, die beim Bücken beten, gegenüber Leuten, die das nicht tun diskriminiert werden dürfen.

Wieso versteckst du deine Verteidigungsbemühungen für Frau K-K eigentlich hinter andauernden Ablenkungsmanövern?

Im Übrigen hatte ich geantwortet. Für deine Verständnisprobleme kann ich ebenso wenig wie dafür, dass du mit der Anwendung von Satzzeichen nicht so richtig vertraut bist.

 

Und dass das BVG durch die Einführung einer Homoehe dazu genötigt wird, die Einführung der Vielehe anzuordnen, ist wirklich der maximale Schwachsinn. Eigentlich wühlst du doch nur in dem von Frau K-K gesetzten Haufen, dessen Zweck ich vorhin beschrieben hatte. Eben für Leute wie dich war dieser Haufen nämlich gedacht.

 

In welchem der zahlreichen Länder, die die Homoehe inzwischen eingeführt haben, hat man eigentlich inzwischen auch die Vielehe? Eigentlich gibt es die doch nur in Staaten, wo man Schwule verfolgt.

bearbeitet von Thofrock
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Wo ist das Problem, Udal?

......

 

Kann man gerne so sehen, wie du es schilderst.

Aber dann muss man eben auch konsequent sein, und nicht die Homosexuellen den Kanarienvögeln gegenüber privilegieren.

Auch als Christ darf ich mir Gedanken über das weltliche Verständnis des Staates von Ehe machen, und was er damit auf Dauer bewirkt.

 

Warum dürfen eigentlich Katholiken Kirchensteuer erheben und Kanarienvögel nicht? Man sollte Katholiken nicht den Kanarienvögeln gegenüber privilegieren.

 

Werner

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Wenn man eine solche Antwort nicht kennt, ist die Büchse der Pandora bereits offen, sobald man die die Regel, dass eine Ehe aus genau einem Mann und genau einer Frau besteht, abgeschafft hat. Dann kommen die nämlich Bürschlein, die dank ihrer Religion vier Frauen haben dürfen, und pochen auf Gleichbehandlung. Und dann kriegen sie vom Verfassungsgericht Recht, weil das Verfassungsgericht nicht einsehen wird, warum Leute, die beim Bücken beten, gegenüber Leuten, die das nicht tun diskriminiert werden dürfen.

Wieso versteckst du deine Verteidigungsbemühungen für Frau K-K eigentlich hinter andauernden Ablenkungsmanövern?

Im Übrigen hatte ich geantwortet. Für deine Verständnisprobleme kann ich ebenso wenig wie dafür, dass du mit der Anwendung von Satzzeichen nicht so richtig vertraut bist.

 

Und dass das BVG durch die Einführung einer Homoehe dazu genötigt wird, die Einführung der Vielehe anzuordnen, ist wirklich der maximale Schwachsinn. Eigentlich wühlst du doch nur in dem von Frau K-K gesetzten Haufen, dessen Zweck ich vorhin beschrieben hatte. Eben für Leute wie dich war dieser Haufen nämlich gedacht.

 

In welchem der zahlreichen Länder, die die Homoehe inzwischen eingeführt haben, hat man eigentlich inzwischen auch die Vielehe? Eigentlich gibt es die doch nur in Staaten, wo man Schwule verfolgt.

 

Die Begründung "ich will 3 Frauen heiraten, weil ein Homo seinen Mann heiraten darf" ist ja nun doch sehr weit hergeholt, was hat das eine mit dem andern zu tun?

Da wäre eine viel schlüssigere Argumentation die Folgende: "Wenn ich mit meinen drei Frauen zusammenlebe, bin ich für die voll unterhaltspflichtig (häusliche Gemeinschaft), aber alle Vorteile werden mir verwehrt. Das ist ungerecht."

Und das funktioniert völlig ohne Homo-Ehe

 

Werner

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Genau so wenig, wie er was gegen Ehen unter Verwandten und Inzest hat.

 

Hat er nicht - zumindest in einem Fall wurde Halbgeschwistern von Paul VI. die Eheschließung gestattet. Der deutsche Staat ist da prüder.

 

Hab das Inet rau- und runtergegoogelt. Nix gefunden. Quellen? Irgendwie kann ich mir das nicht vorstellen. Cousin und Cousine und Tanten und Onkel und Nichten und Neffen - ja, kein Problem. Aber Halbgeschwister?

 

Ich muss DIch auf Montag vertrösten - meine Kommentare stehen im Büro.

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Ich hätte da eher rein praktische Fragen:

A und B sind verheiratet. C stößt dazu. Heiraten A und B nun C oder heiratet allein A nun C?

(andere sehr interessant komplizierte Fragen weg-editiert)

Vor ein paar Jahren habe ich mal eine Flasche Wein getrunken, mit einem alten Freund. Er ist vorsitzender Richter eines Familiensenats am OLG (Oberlandesgerichts). Dabei haben wir auch über Homo- und Poly-Ehe geredet. Seine Meinung zur Poly-Ehe: Es lohnt sich nicht. Die Situationen sind derartig kompliziert, das sowohl der Gesetzgeber als auch die Justiz da viel Arbeit investieren müsste. Und die Nachfrage ist einfach nicht gross genug, dass sich das lohnt. Natürlich sieht man gelegentlich Beziehungen zwischen mehr als zwei Leuten, aber das ist sehr selten.

 

Das sehen andere Länder eben anders, die USA z.B. auch. Dort können Vertreter diverser "anerkannter" Religionsgemeinschaften rechtsgültige Trauungen vornehmen (ich z.b. bin in den meisten US-Bundesstaaten, und einigen anderen englischsprachigen Ländern dazu berechtigt).

Dort haben Geistliche eben die gleichen Rechte, wie Standesbeamte bei uns.

Eine Trennung von staatlicher und religiöser Ehe gibt es dort nicht.

Ganz so einfach ist es nicht. Es können nicht zwei beliebige Leute zu Gallowglas gehen, und er macht sie dann zu Mann und Frau (oder Mann und Mann oder Frau und Frau). Vorher müssen sie bei der Stadtverwaltung oder beim Landkreis vorbei, sich eine "marriage license" (Ehegenehmigung oder Ehelizenz) holen. Da wird dann gecheckt, dass sie nicht verheiratet sind, Personalausweis u.s.w. werden geprüft, falls nötig werden gesundheitliche Kontrollen vorgenommen, und . Die Lizenz wird in das Register eingetragen. Die eigentliche Ehe muss danach offiziell geschlossen werden, und zwar entweder von einem Richter (bei jedem Gericht kostenlos, pensionierte Richter machen das oft bei einer Zeremonie), oder durch den Priester einer beliebigen Religion. In den meisten Bundesstaaten ist die Lizenz nur beschränkt gültig (unsere war glaube ich nur 30 Tage), danach verfällt sie (und man ist weiterhin ledig).

 

Und weil man ja nicht diskriminieren darf, können Priester aller beliebigen Religionen diesen Akt durchführen. Es gibt also pseudo-Religionen, deren einzige Aktivität daraus besteht, Priester zu ernennen, damit diese Ehen schliessen können.

 

Im Grunde ist die Ehelizenz der echte Verwaltungsakt; die Eheschliessung durch den Priester oder Richter ist die Zeremonie, aber rechtlich eher zweitrangig.

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Solange in der Bibel steht, dass Homosexualität Gott ein Gräuel ist, (und an anderer Stelle, dass Schwule sogar hingerichtet werden sollen), solange wird es ganz sicher auch immer wieder bibeltreue Christen geben, die diese Stellen zugunsten ihrer Homophobie auslegen und sich biblisch verpflichtet sehen, irgendwas gegen dieses bibelverurteilte Übel zu unternehmen.

 

Man kann natürlich an den Symptomen herumdoktern. Man kann immer im Einzelfall sagen, dass eine solche Auslegung der Bibel der modernen Exegese widerspricht. Die Nutznießer dieser Stellen werden dann aber darauf hinweisen, dass die Autorität der Bibel höher steht, als die kruden Gedanken irgendwelcher moderner Exegeten. Da ist man doch lieber (unter Missachtung der Exegeten) der Bibel treu!

 

Im bible belt (wiewohl eher protestantisch) hört man ja immer wieder, wie sich bibeltreue Christen auch direkt an die Bibel halten, und Schwuchteln ganz bibelgemäß (oder zumindest fast bibelgemäß) töten.

 

In der Kirche gibt es keine Mehrheit dafür, hier für Klarheit zu sorgen. Weder in der katholischen, noch in der evangelischen und schon gar nicht in Freikirchen. Man will den Sumpf nicht trockenlegen, sondern lediglich mit dem Strohhälmchen mal an dieser, mal an jener Sumpfpfütze saugen. Eine klare Aussage, dass jede Auslegung der einschlägigen Bibelstellen in Richtung Abwertung der Homophobie der kirchlichen Lehre widerspricht, dass also diese ganzen Auslegungen kirchenfeindlich sind, gibt es nicht. Schon gar nicht dort, wo das Übel entsteht: Direkt beim entsprechenden Bibeltext.

 

Von daher ist der ständige Zwist vorprogrammiert. Jeder Homophobe kann sich heraussuchen, was er will und sich dennoch als guter Kirchenchrist verstehen. Und das tun die Homophoben doch auch real. Die halten ihre Ablehnung und ihre Repressionen vollen Ernstes als ihre kirchliche Pflicht. Die halten es für eine Pflicht, die Bibel in ihrem Sinne auszulegen. Und das kann man ihnen eigentlich nicht vorwerfen. Sie versuchen lediglich, ihrer Christenpflicht nachzukommen.

 

Weiter so!

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Und weil man ja nicht diskriminieren darf, können Priester aller beliebigen Religionen diesen Akt durchführen. Es gibt also pseudo-Religionen, deren einzige Aktivität daraus besteht, Priester zu ernennen, damit diese Ehen schliessen können.

 

Im Grunde ist die Ehelizenz der echte Verwaltungsakt; die Eheschliessung durch den Priester oder Richter ist die Zeremonie, aber rechtlich eher zweitrangig.

Genau darauf läufts hinaus.

Bei uns versucht die Kirche ja die Tatsache, das ihre "Eheschließung" rechtlich keine Relevanz mehr hat, etwas zu "verschleiern".

Ist aber auch klar, schließlich will sie ja die Deutungshoheit über den Begriff "Ehe" haben (wie man ja am Thema "Ehe für Alle" schön sieht). Und diesen Anspruch kann man schlecht verkaufen, wenn jedem klar ist, das die kirchl. Heirat eine Privatveranstaltung ohne rechtliche Relevanz ist.

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Ganz so einfach ist es nicht. Es können nicht zwei beliebige Leute zu Gallowglas gehen, und er macht sie dann zu Mann und Frau (oder Mann und Mann oder Frau und Frau). Vorher müssen sie bei der Stadtverwaltung oder beim Landkreis vorbei, sich eine "marriage license" (Ehegenehmigung oder Ehelizenz) holen. Da wird dann gecheckt, dass sie nicht verheiratet sind, Personalausweis u.s.w. werden geprüft, falls nötig werden gesundheitliche Kontrollen vorgenommen, und . Die Lizenz wird in das Register eingetragen. Die eigentliche Ehe muss danach offiziell geschlossen werden, und zwar entweder von einem Richter (bei jedem Gericht kostenlos, pensionierte Richter machen das oft bei einer Zeremonie), oder durch den Priester einer beliebigen Religion. In den meisten Bundesstaaten ist die Lizenz nur beschränkt gültig (unsere war glaube ich nur 30 Tage), danach verfällt sie (und man ist weiterhin ledig).Und weil man ja nicht diskriminieren darf, können Priester aller beliebigen Religionen diesen Akt durchführen. Es gibt also pseudo-Religionen, deren einzige Aktivität daraus besteht, Priester zu ernennen, damit diese Ehen schliessen können.Im Grunde ist die Ehelizenz der echte Verwaltungsakt; die Eheschliessung durch den Priester oder Richter ist die Zeremonie, aber rechtlich eher zweitrangig.

Wobei dieses Konzept dem von Kam vorgeschlagenen Vertrag beim Notar ja durchaus ähnelt. Aus Sicht der Katholischen Kirche wäre das amerikanische Lizenz-System korrekter, weil die Eheschließung an sich dann erst durch die Trauung erledigt wird. Beim Notarvertrag hätte man den Effekt, daß die kirchliche Eheschließung den Charakter einer Segnung eines bestehenden Bundes erhalten würde. Das wäre für Protestanten kein Problem, für Juden vermutlich nur bedingt (kann die Ketubah nur von einem Rabbinat verfasst werden, oder reicht die Beglaubigung des Rabbis neben der Unterschrift des Notars?) und was muslimische Eheschließungen angeht, gibt es mittlerweile auch in D muslimische Rechtsanwälte, die religions-/schariakonforme Eheverträge aushandeln die mit der zivilen Gesetzgebung vereinbar sein sollen. Was die Katholiken angeht müsste man sich vielleicht an ältere Sakramentare halten. Güteraustausch, Vertrag und Konsenserklärung vor der Kirche, dann Einzug Messe/Gottesdienst und Segen in der Kirche. Wenn es reicht, daß der Notar die vor dem Priester/Religionsdiener abgegebene Konsenserklärung nur beglaubigt, wäre es noch einfacher.
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Franciscus non papa

http://www.domradio.de/themen/laien/2015-06-05/kurienkardinal-zdk-hat-keine-kompetenz-lehrfragen

 

es wäre ja ein Wunder gewesen, wenn dieser Finther Dummschwätzer mal den Mund hätte halten können.

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Irgendwie ist Einiges dann doch übertrieben.

Eine Anklagegegen Frau Kramp-Karrenbauer wegen "Volksverhetzung" anzuklagen zum Beispiel.

Der Vergleich mag missglückt gewesen sein.

Da gibt es aber auch andere missglückte Verweise.

 

Ich dnke schon, dass e skegitim sein muss, eine andere Meinung zu haben.

Wenn Frau Merkel und Frau Kramp-Karrenbauer nicht für die Öffnung der Ehe für Homosexuelle sind, ist es ihr gutes Recht, dies zu sagen- und ziemlich mutig, denn der Shitstorm ist ja gewiss.

Demokratie basiert auf Auseinandersetzung(sachlicher Art) und Meinungsverschiedenheit.

Was die Reaktionen auf manche Themen anbetrifft, hat Herr Steinmeier mit "Hysterie" nicht ganz unrecht.

 

Also. zwei Gänge runterfahren, akzeptieren, dass es zu vielen Themen mehrere Meinungen gibt, sachlich bleiben und dann mal sehen wohin es führt.

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http://www.domradio.de/themen/laien/2015-06-05/kurienkardinal-zdk-hat-keine-kompetenz-lehrfragenes wäre ja ein Wunder gewesen, wenn dieser Finther Dummschwätzer mal den Mund hätte halten können.

Aus dem Link:

"Nichtdiskriminierung war nur die Schalmei, mit der sich die Naiven in den Schlaf des Gewissens wiegen ließen", sagte Müller ...

Da könntest Du, Fanciscus, als Musiker mir weiter helfen. Ich habe einmal einen Schalmeienclub "amazing grace" spielen hören. Eigentlich ein beruhigendes Lied, das man auch als Schlaflied verwenden können. Aber Schalmeien? Das waren fürchterliche Hupen.

 

Wenn es nun eine Schalmei war, die die Naiven in den Schlaf gewiegt habe, dann kann es mit dem Schlaf doch nicht weit her sein. Oder? Hat Müller keine Ahnung von Schalmeien? Oder wollte er sagen, dass dieser Schlaf gar nicht stattgefunden hat? Oder ist meine Schalmeienerfahrung schlicht eine Sonderform der Schalmeienerfahrung und normale Schalmeien hupen nicht, wie ein schlecht eingestellter Radiowecker?

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Solange in der Bibel steht, dass Homosexualität Gott ein Gräuel ist, (und an anderer Stelle, dass Schwule sogar hingerichtet werden sollen), solange wird es ganz sicher auch immer wieder bibeltreue Christen geben, die diese Stellen zugunsten ihrer Homophobie auslegen und sich biblisch verpflichtet sehen, irgendwas gegen dieses bibelverurteilte Übel zu unternehmen.

 

Und du bildest di allen ernstes ein, eine kirchenamtlicher Kommentar würde die schwerst beeindrucken? Auf welcher Wolke lebst du?

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Sie könnten ihre Bibellesart natürlich immer noch machen. Aber sie könnten sie nicht mehr als kirchliche Lehre ausgeben. Denn genau die Inkompatibilität solcher Bibelauslegung mit der Lehre der Kirche würde durch den Kommentar manifestiert. Sie müssten im Widerspruch zur Kirche lehren. Und, ja, davon verspreche ich mir tatsächlich was. Ganz Hartgesottene würden sich davon vielleicht nicht abhalten lassen. Aber viele sind gar nicht so hartgesotten homophob, sondern wollen lediglich einer Glaubenspflicht nachkommen. Und diese Leute (oftmals ja recht integere Personen) würden sich dann durchaus an das halten, was die Kirche sagt. Und solche Personen sind durchaus auch Entscheidungsträger. In geringerem Umfang zum Beispiel Udalricus. In größerem Maße aber auch Bischöfe und Leiter von Bischofskonferenzen. Willst Du diesen Leuten unterstellen, dass sie ein klares Wort der Kirche einfach übergehen? Alle?

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Irgendwie ist Einiges dann doch übertrieben.

Eine Anklagegegen Frau Kramp-Karrenbauer wegen "Volksverhetzung" anzuklagen zum Beispiel.

Das ist ja eigentlich immer so, dass Spinner auf beiden Seiten Schsum vorm Mund kriegen. Das macht es unterhaltsam.
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Sie könnten ihre Bibellesart natürlich immer noch machen. Aber sie könnten sie nicht mehr als kirchliche Lehre ausgeben. Denn genau die Inkompatibilität solcher Bibelauslegung mit der Lehre der Kirche würde durch den Kommentar manifestiert. Sie müssten im Widerspruch zur Kirche lehren. Und, ja, davon verspreche ich mir tatsächlich was. Ganz Hartgesottene würden sich davon vielleicht nicht abhalten lassen. Aber viele sind gar nicht so hartgesotten homophob, sondern wollen lediglich einer Glaubenspflicht nachkommen. Und diese Leute (oftmals ja recht integere Personen) würden sich dann durchaus an das halten, was die Kirche sagt. Und solche Personen sind durchaus auch Entscheidungsträger. In geringerem Umfang zum Beispiel Udalricus. In größerem Maße aber auch Bischöfe und Leiter von Bischofskonferenzen. Willst Du diesen Leuten unterstellen, dass sie ein klares Wort der Kirche einfach übergehen? Alle?

Die Konservativen drängst Du auf diese Weise ins Schisma - ich fürchte allerdings, daß das, was dann übrigbleibt kaum zu schätzen weiß, was Du ihnen beschert hast.
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Sie könnten ihre Bibellesart natürlich immer noch machen. Aber sie könnten sie nicht mehr als kirchliche Lehre ausgeben. ...

Die kirchliche Lehre ist ja in diesem Punkt nicht ganz eindeutig. Einerseits wird sie nicht primär mit den einschlägigen Bibelstellen begründet, sondern eher mit dem christlichen Menschenbild. Andererseits werden diese Stellen in kirchlichen Verlautbarungen zitiert (z.B. in den "Erwägungen"). Aber auch dort sollen sie wohl eher nur zur ergänzenden Begründung dienen, nicht etwa als tragendes Argument.

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Das Gute wäre: Wenn man etwas veröffentlicht, muss man erst mal klar bekommen, was man schreiben will. Wenn die kirchliche Lehre in diesem Punkt nicht eindeutig ist, muss man sich eben etwas Mühe geben. Angesichts der dauerhaften Aktualität des Themas wäre das sowieso dran.

Erst mal das veröffentlichen, was man veröffentlichen kann; denke ich. Dass man dann die Notwendigkeit einer zweiten, gut verbesserten Ausgabe erkennt, zähle ich dann eher schon wieder zur Kategorie Erfolge.

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