Werner001 Geschrieben 7. Juni 2015 Melden Share Geschrieben 7. Juni 2015 Bei Geschwisterinzest haben wir bereits die Diskussion, die Strafbarkeit müsse weg Was hat denn das nun wieder mit der Ehe zu tun? Geschwister dürfen auch heute schon einen ganzen Porno füllen, solange dabei kein Penis in eine Vagina gerät, ist das völlig legal, und das ist ja ziemlich sinnfrei. Werner Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 7. Juni 2015 Melden Share Geschrieben 7. Juni 2015 Allerdings ist es völlig wurscht - ich bleibe dabei - ob man das "Ehe" nennt. Der Zug war mit der EP bereits abgefahren. Der Zug, den du meinst, ist schon abgefahren, als der Staat und die Gesellschaft sich nicht abhalten ließen, auch die Wiederverheiratung Geschiedener "Ehe" zu nennen. Werner 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
marram Geschrieben 7. Juni 2015 Melden Share Geschrieben 7. Juni 2015 (bearbeitet) Allerdings ist es völlig wurscht - ich bleibe dabei - ob man das "Ehe" nennt. Der Zug war mit der EP bereits abgefahren. Der Zug, den du meinst, ist schon abgefahren, als der Staat und die Gesellschaft sich nicht abhalten ließen, auch die Wiederverheiratung Geschiedener "Ehe" zu nennen. Werner Im Grunde war der Zug bereits mit der Erstellung des Grundgesetzes abgefahren. So mancher Konservative beruft sich darauf, dass in Artikel 6 des Grundgesetzes mit "Ehe" die Ehe zwischen Mann und Frau gemeint ist. Forscht man dann etwas über die Entstehung des GG nach ergibt sich allerdings ein ganz anderes Bild. Ursprünglich vorgeschlagen (11. Januar 1949) war folgender Text: "»Die Ehe ist die rechtmäßige Form der Lebensgemeinschaft von Mann und Frau. Sie bildet die Grundlage der Familie. Ehe und Familie und die damit verbundenen Rechte und Pflichten stehen unter dem Schutz der Verfassung«." Diese Fassung wurde ausdrücklich abgelehnt ! Was auch immer sich die "Mütter und Väter des GG" dabei gedacht haben mögen. Fakt ist, dass die Definiton der Ehe als rechtmäßige Gemeinschaft von Mann und Frau ausdrücklich NICHT im GG stehen sollte und bis heute nicht drinsteht. Nachzulesen hier (im Text nach "kulturellen Artikel" suchen und man landet gleich bei Artikel 6). bearbeitet 7. Juni 2015 von marram Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mbo Geschrieben 7. Juni 2015 Melden Share Geschrieben 7. Juni 2015 Das halte ich wiederum für ein bisschen früh .... Aber spätestens als der Staat anfing, gleichgeschlechtliche Gemeinschaften in die finanzielle Verantwortung für ihren jeweiligen Partner zu nehmen, war der Zug nicht mehr aufzuhalten. Die Stationen dieser Reise werden durch die Urteile des BVerfG markiert. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
helmut Geschrieben 7. Juni 2015 Melden Share Geschrieben 7. Juni 2015 Allerdings ist es völlig wurscht - ich bleibe dabei - ob man das "Ehe" nennt. Der Zug war mit der EP bereits abgefahren. Der Zug, den du meinst, ist schon abgefahren, als der Staat und die Gesellschaft sich nicht abhalten ließen, auch die Wiederverheiratung Geschiedener "Ehe" zu nennen. Werner in meiner kindheit hieß das "wilde" ehe bis zur zähmung vor dem standesbeamten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
MartinO Geschrieben 7. Juni 2015 Melden Share Geschrieben 7. Juni 2015 Solange in der Bibel steht, dass Homosexualität Gott ein Gräuel ist, (und an anderer Stelle, dass Schwule sogar hingerichtet werden sollen), solange wird es ganz sicher auch immer wieder bibeltreue Christen geben, die diese Stellen zugunsten ihrer Homophobie auslegen und sich biblisch verpflichtet sehen, irgendwas gegen dieses bibelverurteilte Übel zu unternehmen. Man kann natürlich an den Symptomen herumdoktern. Man kann immer im Einzelfall sagen, dass eine solche Auslegung der Bibel der modernen Exegese widerspricht. Die Nutznießer dieser Stellen werden dann aber darauf hinweisen, dass die Autorität der Bibel höher steht, als die kruden Gedanken irgendwelcher moderner Exegeten. Da ist man doch lieber (unter Missachtung der Exegeten) der Bibel treu! Im bible belt (wiewohl eher protestantisch) hört man ja immer wieder, wie sich bibeltreue Christen auch direkt an die Bibel halten, und Schwuchteln ganz bibelgemäß (oder zumindest fast bibelgemäß) töten. In der Kirche gibt es keine Mehrheit dafür, hier für Klarheit zu sorgen. Weder in der katholischen, noch in der evangelischen und schon gar nicht in Freikirchen. Man will den Sumpf nicht trockenlegen, sondern lediglich mit dem Strohhälmchen mal an dieser, mal an jener Sumpfpfütze saugen. Eine klare Aussage, dass jede Auslegung der einschlägigen Bibelstellen in Richtung Abwertung der Homophobie der kirchlichen Lehre widerspricht, dass also diese ganzen Auslegungen kirchenfeindlich sind, gibt es nicht. Schon gar nicht dort, wo das Übel entsteht: Direkt beim entsprechenden Bibeltext. Von daher ist der ständige Zwist vorprogrammiert. Jeder Homophobe kann sich heraussuchen, was er will und sich dennoch als guter Kirchenchrist verstehen. Und das tun die Homophoben doch auch real. Die halten ihre Ablehnung und ihre Repressionen vollen Ernstes als ihre kirchliche Pflicht. Die halten es für eine Pflicht, die Bibel in ihrem Sinne auszulegen. Und das kann man ihnen eigentlich nicht vorwerfen. Sie versuchen lediglich, ihrer Christenpflicht nachzukommen. Weiter so! Warum auf halber Strecke stehen bleiben? Konsequent wäre, alle Bibelstellen, die der Lehre "der Kirche" nicht entsprechen, zu streichen und auf den Index zu setzen. Fragt sich nur, ob sich da Protestanten, Katholiken und Freikirchler einigen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
helmut Geschrieben 7. Juni 2015 Melden Share Geschrieben 7. Juni 2015 die ... Lehre "der Kirche"ist ein gar weltlich ding. ich setze mich mit diesem kontinuierlich auseinander. mein verstand, die offenbarung und deren verständnis durch den heiligen geist reichen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
marram Geschrieben 7. Juni 2015 Melden Share Geschrieben 7. Juni 2015 Das halte ich wiederum für ein bisschen früh .... Aber spätestens als der Staat anfing, gleichgeschlechtliche Gemeinschaften in die finanzielle Verantwortung für ihren jeweiligen Partner zu nehmen, war der Zug nicht mehr aufzuhalten. Die Stationen dieser Reise werden durch die Urteile des BVerfG markiert. Aber für mich bleibt die Frage: Warum haben die Mütter und Väter des GG ausgerechnet beim Artikel 6 ganz bewusst die Definition der Ehe als rechtmäßige Gemeinschaft von Mann und Frau abgelehnt? Und was ich mich noch frage: Warum behaupten so manche "konservativen" Homo-Ehe-Gegner ausgerechnet, dass die Definition der "Ehe" von den Müttern und Vätern des GG natürlich nur immer im Sinne einer Gemeinschaft von Mann und Frau gemeint sein kann? Lügen die bewusst? Haben die keine Ahnung wie das damals ablief? Haben die nie im Inet recherchiert? Haben die keine juristische Abteilung, die sich auch mal mit dem GG und dessen Entstehungsgeschichte auskennt? Wissen die Bescheid und verdrängen das Ganze? Und glauben die ernsthaft, dass da niemand mal nachgoogelt? Was geht da ab? Wieso versuchen irgendwelche "C-Parteien" oder irgendwelche Konservativen da irgendwas ins GG hineinzuinterpretieren, was da (ganz bewusst abgelehnt!) nicht drinsteht? Ich frag mich echt wie verzweifelt und argumentationslos die diversen Homo-Ehe-Gegner inzwischen sein müssen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 7. Juni 2015 Melden Share Geschrieben 7. Juni 2015 Und was ich mich noch frage: Warum behaupten so manche "konservativen" Homo-Ehe-Gegner ausgerechnet, dass die Definition der "Ehe" von den Müttern und Vätern des GG natürlich nur immer im Sinne einer Gemeinschaft von Mann und Frau gemeint sein kann? Sie schließen einfach messerscharf, dass nicht sein kann, was nicht sein darf. Werner Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Marcellinus Geschrieben 7. Juni 2015 Melden Share Geschrieben 7. Juni 2015 Und was ich mich noch frage: Warum behaupten so manche "konservativen" Homo-Ehe-Gegner ausgerechnet, dass die Definition der "Ehe" von den Müttern und Vätern des GG natürlich nur immer im Sinne einer Gemeinschaft von Mann und Frau gemeint sein kann?Sie schließen einfach messerscharf,dass nicht sein kann, was nicht sein darf. Werner Wieso? Hat doch lange gut funktioniert. Im GG steht doch auch, daß eheliche und uneheliche Kinder gleich zu behandeln seien. Und wann ist daraus ein Gesetz geworden? Eben! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
marram Geschrieben 7. Juni 2015 Melden Share Geschrieben 7. Juni 2015 Und was ich mich noch frage: Warum behaupten so manche "konservativen" Homo-Ehe-Gegner ausgerechnet, dass die Definition der "Ehe" von den Müttern und Vätern des GG natürlich nur immer im Sinne einer Gemeinschaft von Mann und Frau gemeint sein kann? Sie schließen einfach messerscharf, dass nicht sein kann, was nicht sein darf. Werner Und die Opposition pennt? Wo bleiben all die "links-rot-grünen Gutmenschen"? Die schweigen doch auch. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
marram Geschrieben 7. Juni 2015 Melden Share Geschrieben 7. Juni 2015 Allerdings ist es völlig wurscht - ich bleibe dabei - ob man das "Ehe" nennt. Der Zug war mit der EP bereits abgefahren. Der Zug, den du meinst, ist schon abgefahren, als der Staat und die Gesellschaft sich nicht abhalten ließen, auch die Wiederverheiratung Geschiedener "Ehe" zu nennen. Werner in meiner kindheit hieß das "wilde" ehe bis zur zähmung vor dem standesbeamten. Und in meiner Jugend hieß das noch "Kuppelparagraph". Der galt zwar nicht mehr, aber meine erste Vermieterin hat mir mit Bezugnahme auf diesen Paragraphen jeglichen Männerbesuch nach Eintritt der Nacht bzw. die Übernachtung irgendeines männlichen Wesens verboten. Da gabs noch kein Internet. Und elterlich koniditioniert (aller Sex außerhalb der Ehe ist Sünde) hab ich das tatsächlich geglaubt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 7. Juni 2015 Melden Share Geschrieben 7. Juni 2015 Das halte ich wiederum für ein bisschen früh .... Aber spätestens als der Staat anfing, gleichgeschlechtliche Gemeinschaften in die finanzielle Verantwortung für ihren jeweiligen Partner zu nehmen, war der Zug nicht mehr aufzuhalten. Die Stationen dieser Reise werden durch die Urteile des BVerfG markiert. Aber für mich bleibt die Frage: Warum haben die Mütter und Väter des GG ausgerechnet beim Artikel 6 ganz bewusst die Definition der Ehe als rechtmäßige Gemeinschaft von Mann und Frau abgelehnt? Und was ich mich noch frage: Warum behaupten so manche "konservativen" Homo-Ehe-Gegner ausgerechnet, dass die Definition der "Ehe" von den Müttern und Vätern des GG natürlich nur immer im Sinne einer Gemeinschaft von Mann und Frau gemeint sein kann? Lügen die bewusst? Haben die keine Ahnung wie das damals ablief? Haben die nie im Inet recherchiert? Haben die keine juristische Abteilung, die sich auch mal mit dem GG und dessen Entstehungsgeschichte auskennt? Wissen die Bescheid und verdrängen das Ganze? Und glauben die ernsthaft, dass da niemand mal nachgoogelt? Was geht da ab? Wieso versuchen irgendwelche "C-Parteien" oder irgendwelche Konservativen da irgendwas ins GG hineinzuinterpretieren, was da (ganz bewusst abgelehnt!) nicht drinsteht? Ich frag mich echt wie verzweifelt und argumentationslos die diversen Homo-Ehe-Gegner inzwischen sein müssen. Ja, das Internet... - Wenn man in einen GG-Kommentar schaut, ist die Sache klar. Anno 49 war die Schwulenehe so überhaupt kein Thema, da jetzt aus der Textfassung etwas zu drehen ist unterirdisch. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
helmut Geschrieben 7. Juni 2015 Melden Share Geschrieben 7. Juni 2015 Anno 49 war die Schwulenehe so überhaupt kein Thema,das mag gut sein, sie aber auf mann und frau für dauer zu beschränken wurde ausdrücklich abgelehnt. verkappte homos die gg-väter. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
rince Geschrieben 8. Juni 2015 Melden Share Geschrieben 8. Juni 2015 "ungleiches dürfe man nicht gleich behandeln".Mal abgesehen davon, dass diese Folgerung unlogisch ist (man muss nicht, aber warum darf man nicht?), Nur zu dieser Frage: weil es ein zentraler Bestandteil der Gerechtigkeit ist, Gleiches gleich und Ungleiches ungleich zu behandeln, und nicht Gleiches ungleich und Ungleiches gleich; daher DARF man nicht. Das ist juristisch eine Binsenweisheit. Wie jetzt, das Wahlrecht für Frauen hätte es gar nicht geben DÜRFEN? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
rince Geschrieben 8. Juni 2015 Melden Share Geschrieben 8. Juni 2015 Das halte ich wiederum für ein bisschen früh .... Aber spätestens als der Staat anfing, gleichgeschlechtliche Gemeinschaften in die finanzielle Verantwortung für ihren jeweiligen Partner zu nehmen, war der Zug nicht mehr aufzuhalten. Die Stationen dieser Reise werden durch die Urteile des BVerfG markiert. Aber für mich bleibt die Frage: Warum haben die Mütter und Väter des GG ausgerechnet beim Artikel 6 ganz bewusst die Definition der Ehe als rechtmäßige Gemeinschaft von Mann und Frau abgelehnt? Und was ich mich noch frage: Warum behaupten so manche "konservativen" Homo-Ehe-Gegner ausgerechnet, dass die Definition der "Ehe" von den Müttern und Vätern des GG natürlich nur immer im Sinne einer Gemeinschaft von Mann und Frau gemeint sein kann? Lügen die bewusst? Haben die keine Ahnung wie das damals ablief? Haben die nie im Inet recherchiert? Haben die keine juristische Abteilung, die sich auch mal mit dem GG und dessen Entstehungsgeschichte auskennt? Wissen die Bescheid und verdrängen das Ganze? Und glauben die ernsthaft, dass da niemand mal nachgoogelt? Was geht da ab? Wieso versuchen irgendwelche "C-Parteien" oder irgendwelche Konservativen da irgendwas ins GG hineinzuinterpretieren, was da (ganz bewusst abgelehnt!) nicht drinsteht? Ich frag mich echt wie verzweifelt und argumentationslos die diversen Homo-Ehe-Gegner inzwischen sein müssen. Ja, das Internet... - Wenn man in einen GG-Kommentar schaut, ist die Sache klar. Anno 49 war die Schwulenehe so überhaupt kein Thema, da jetzt aus der Textfassung etwas zu drehen ist unterirdisch. Genau. In der guten alten Zeit gabs noch Zuchthaus für das Dreckspack. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gallowglas Geschrieben 8. Juni 2015 Melden Share Geschrieben 8. Juni 2015 (bearbeitet) Das halte ich wiederum für ein bisschen früh .... Aber spätestens als der Staat anfing, gleichgeschlechtliche Gemeinschaften in die finanzielle Verantwortung für ihren jeweiligen Partner zu nehmen, war der Zug nicht mehr aufzuhalten. Die Stationen dieser Reise werden durch die Urteile des BVerfG markiert. Aber für mich bleibt die Frage: Warum haben die Mütter und Väter des GG ausgerechnet beim Artikel 6 ganz bewusst die Definition der Ehe als rechtmäßige Gemeinschaft von Mann und Frau abgelehnt? Und was ich mich noch frage: Warum behaupten so manche "konservativen" Homo-Ehe-Gegner ausgerechnet, dass die Definition der "Ehe" von den Müttern und Vätern des GG natürlich nur immer im Sinne einer Gemeinschaft von Mann und Frau gemeint sein kann? Lügen die bewusst? Haben die keine Ahnung wie das damals ablief? Haben die nie im Inet recherchiert? Haben die keine juristische Abteilung, die sich auch mal mit dem GG und dessen Entstehungsgeschichte auskennt? Wissen die Bescheid und verdrängen das Ganze? Und glauben die ernsthaft, dass da niemand mal nachgoogelt? Was geht da ab? Wieso versuchen irgendwelche "C-Parteien" oder irgendwelche Konservativen da irgendwas ins GG hineinzuinterpretieren, was da (ganz bewusst abgelehnt!) nicht drinsteht? Ich frag mich echt wie verzweifelt und argumentationslos die diversen Homo-Ehe-Gegner inzwischen sein müssen. Ja, das Internet... - Wenn man in einen GG-Kommentar schaut, ist die Sache klar. Anno 49 war die Schwulenehe so überhaupt kein Thema, da jetzt aus der Textfassung etwas zu drehen ist unterirdisch. Genau. In der guten alten Zeit gabs noch Zuchthaus für das Dreckspack.Aber auch nur, weil die "bewährte Methode" zu der Zeit durch "widrige Umstände" grade etwas schlechte Presse hatte ... bearbeitet 8. Juni 2015 von Gallowglas Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
helmut Geschrieben 8. Juni 2015 Melden Share Geschrieben 8. Juni 2015 Wie jetzt, das Wahlrecht für Frauen hätte es gar nicht geben DÜRFEN? natürlich nicht. ebenso nicht das mädchenabitur und frauenstudium. seitdem ist die welt aus den fugen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Shubashi Geschrieben 8. Juni 2015 Melden Share Geschrieben 8. Juni 2015 Allerdings ist es völlig wurscht - ich bleibe dabei - ob man das "Ehe" nennt. Der Zug war mit der EP bereits abgefahren. Der Zug, den du meinst, ist schon abgefahren, als der Staat und die Gesellschaft sich nicht abhalten ließen, auch die Wiederverheiratung Geschiedener "Ehe" zu nennen. Werner Im Grunde war der Zug bereits mit der Erstellung des Grundgesetzes abgefahren. So mancher Konservative beruft sich darauf, dass in Artikel 6 des Grundgesetzes mit "Ehe" die Ehe zwischen Mann und Frau gemeint ist. Forscht man dann etwas über die Entstehung des GG nach ergibt sich allerdings ein ganz anderes Bild. Ursprünglich vorgeschlagen (11. Januar 1949) war folgender Text: "»Die Ehe ist die rechtmäßige Form der Lebensgemeinschaft von Mann und Frau. Sie bildet die Grundlage der Familie. Ehe und Familie und die damit verbundenen Rechte und Pflichten stehen unter dem Schutz der Verfassung«." Diese Fassung wurde ausdrücklich abgelehnt ! Was auch immer sich die "Mütter und Väter des GG" dabei gedacht haben mögen. Fakt ist, dass die Definiton der Ehe als rechtmäßige Gemeinschaft von Mann und Frau ausdrücklich NICHT im GG stehen sollte und bis heute nicht drinsteht. Nachzulesen hier (im Text nach "kulturellen Artikel" suchen und man landet gleich bei Artikel 6). Ein bisschen komplizierter ist Geschichtswissenschaft schon, aus der von Dir verlinkten Quelle kann man die von Dir gezogene Folgerung leider überhaupt nicht ziehen, weil eine Quelle immer in den Kontext aller anderen Quellen und des gesamten Zeitkontextes eingeordnet werden muss. Als Quelle zu den verschiedenen Fassungen des GG sowie der Änderungen des haupt- und Redaktionsausschusses dient mir dies: http://www.verfassungen.de/de/de49/grundgesetz-vergleiche-i.htm Wir wissen nach der Quelle sicher nur, dass es einen Formulierungsunterschied in der Fassung des Grundsatzausschuss gab und der endgültigen Fassung des Haupt- bzw. Redaktionsausschusses. Dazwischen gab es allein mehrere Versionen des Hauptausschusses, die den Artikel 6 z.B. mit Fragen des Schutze der Meinungs- und Pressfreiheit. Die beiden folgenden kulturellen Artikel rühren im wesentlichen aus Anträgen der CDU/CSU her. Artikel 6 ist aber in der dritten Lesung im Hauptausschuß wesentlich umgestaltet worden. In seiner jetzigen Fassung ist Absatz 1 kaum mehr als eine Deklamation, bei der nicht recht zu übersehen ist, welche Wirkungen sie als unmittelbar geltendes Recht hat. In der letzten, vom Grundsatzausschuß am 11. Januar vorgeschlagenen, im Hauptausschuß aber abgelehnten Fassung lautete dieser Absatz: »Die Ehe ist die rechtmäßige Form der Lebensgemeinschaft von Mann und Frau. Sie bildet die Grundlage der Familie. Ehe und Familie und die damit verbundenen Rechte und Pflichten stehen unter dem Schutz der Verfassung«.Damit war in Anlehnung an die Regelung, die in Weimar für die Ehe getroffen war, klar zum Ausdruck gebracht, daß die Rechtsinstitute der Ehe und Familie unter verfassungsrechtlichem Schutz stehen sollten, d. h. in ihren für die abendländische Kulturwelt kennzeichnenden Grundzügen nur durch verfassungsänderndes Gesetz geändert werden können. An diesem Grundgedanken hat auch die aus dem Redaktionsausschuß stammende jetzige Fassung nichts ändern wollen. Andererseits lassen die Verhandlungen im Hauptausschuß es aber offen, ob der Fassung des Redaktionsausschusses nicht die Absicht zu Grunde liegt, die in der Fassung des Grundsatzausschusses liegende Anerkennung der Ehe als der rechtmäßigen Form der Lebensgemeinschaft von Mann und Frau und als solcher der Grundlage der Familie zu umgehen. Wir wissen also, dass die Initiative für die ursprünglichen Artikel 7 und 7a der 1. Hauptausschussfassung (Wissenschaftsfreiheit, Familie) vom 10. Dezmeber zu verdanken ist, ausdrücklich auf Verlangen der CDU/CSU. Die erste Fassung der Fachausschüsse vom 18.10.1948 enthielt diese beiden Rechtskreise überhaupt nicht. Es ist bei der damaligen sehr viel stärkeren christlichen Ausprägung der CDU/CSU völlig unwahrscheinlich, dass damals schon eine Neuinterpretation der Ehe angedacht war. In den damaligen Anmerkungen des Redaktionsausschusses steht als Grund zur Umformulierung ausdrücklich: Wenn Ehe und Familie unter den Schutz der staatlichen Ordnung gestellt werden, so sind damit zugleich die aus ihnen fließenden Rechte unter deren Schutz gestellt. Im übrigen bedarf es keines Hinweises auf die rechtmäßige Form der fortdauernden Lebensgemeinschaft von Mann und Frau, wenn die Ehe als solche unter den besonderen Schutz des Staates gestellt wird. Artikel 7a Absatz 3 hat nur programmatische Bedeutung. Er stellt grundsätzlich nur Richtlinien für den Gesetzgeber auf und hat darüber hinaus nur den Charakter einer Auslegungsvorschrift für die rechtsanwendenden Instanzen. Damit wird der Grundsatz durchbrochen, in den Grundrechtsteil nur unmittelbar geltendes Recht aufzunehmen. Es galt damals also ein solcher Hinweis auf "Mann und Frau" als überflüssig, weil eine Umdefinition von Ehe (ausdrücklicher Bezug auf abendländische Tradition, Weimar Verfassung) schlicht unvorstellbar schien. Hier etwas im Sinne der gleichgeschlechtlichen Ehe hineinzuinterpretieren wäre also ein absurder Anachronismus, so als ob z.B. die damaligen Abgeordneten schon die zahlreichen Möglichkeiten moderner Reproduktionsmedizin vorausgeahnt hätten und z.B. "Klonierung" ausdrücklich als "natürliches Recht der Eltern" verstehen würden. Dementsprechend konsistent is also auch die bisherige Rechtsprechung des BVerfG, die gleiche Rechte für Lebenspartnerschaften für "vereinbar" mit Art 6 sieht, nicht aber als deren logische Folge. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
rince Geschrieben 8. Juni 2015 Melden Share Geschrieben 8. Juni 2015 Wie jetzt, das Wahlrecht für Frauen hätte es gar nicht geben DÜRFEN? natürlich nicht. ebenso nicht das mädchenabitur und frauenstudium. seitdem ist die welt aus den fugen. Meine Rede seit 71... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Edith1 Geschrieben 8. Juni 2015 Melden Share Geschrieben 8. Juni 2015 Ok, verbeißt auch weiter in der schwulen Puppenhauswelt. Baba und foi net! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Xamanoth Geschrieben 8. Juni 2015 Melden Share Geschrieben 8. Juni 2015 In dieser Diskussion wäre viel gewonne, wenn beide Seiten ihre Position argumentativ und unaufgeregt vortragen würden; und nicht für selbstbverständlich richtig halten würden. Die entscheidende Frage ist doch, ob die Verbindung zwischen zwei Männern eine Ungleichheit aufweist, die eine unterschiedliche rechtliche Behandlung rechtfertigt. Und die Frage ist nicht so trivial wie hier offenbar begründungsfrei angenommen wird. Maßgeblich ist dabei doch, ob man den Schutzzweck der Ehe wirklich in der Vorstufeneigenschaft zur Familie sieht oder in der wechselseitigen Solidargemeinschaft. Auch das ist nicht trivial. 2 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Shubashi Geschrieben 8. Juni 2015 Melden Share Geschrieben 8. Juni 2015 (bearbeitet) Hier auch nochmal die Erklärung, was "Gleichheitssatz" im Recht bedeutet. (Da ich juristischer Laie bin, einfach den Wikipedia-Artikel lesen.) Mit dem Gedanken im Hintergrund, dass die "Gleichbehandlung" immer auch eine sachliche Begründung erfordert und eben nicht selbsterklärend ist, sollte man einfach sehen, dass das Grundgesetz eben nicht auch "Ehe", sondern "Ehe und Familie" abstellt, unter Berücksichtigung der damals aktuellen Erfahrung, dass der Staat und die Partei den totalen Zugriff auf den Menschen forderten. Diesen Hintergrund sollte man bitte mal versuchen in Ruhe zu reflektieren, ist es also wahrscheinlich, dass damals an eine exklusive Zweierbeziehung mit sexueller Konnotation oder eben ganz simple an die Grundlage der Familie mit ihrer folgerichtigen Reproduktion gedacht wurde? Die heutige Form sexueller Emanzipation, Geburtenkontrolle und reproduktiver Medizin war damals nicht vorstellbar, also ist es natürlich selbstverständlich, dass auch das GG, wie jedes Gesetz der zeitgemäßen Auslegung bedarf. Nur sollte man es nicht völlig gegen den Strich lesen wollen - dann erschiene mir die ersatzlose Streichung des Artikel 6 übrigens wesentlich besser geeignet. Eine Gesellschaft, wo Kinder einfach irgendwo herkommen, weil die Erwachsenen sie für irgendetwas benötigen und ansonsten der Staat am besten für ihre Erziehung sorgt, ist jedenfalls damit auch bei sehr weiter Auslegung kaum darstellbar. bearbeitet 8. Juni 2015 von Shubashi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Marcellinus Geschrieben 8. Juni 2015 Melden Share Geschrieben 8. Juni 2015 In dieser Diskussion wäre viel gewonne, wenn beide Seiten ihre Position argumentativ und unaufgeregt vortragen würden; und nicht für selbstbverständlich richtig halten würden. Die entscheidende Frage ist doch, ob die Verbindung zwischen zwei Männern eine Ungleichheit aufweist, die eine unterschiedliche rechtliche Behandlung rechtfertigt. Und die Frage ist nicht so trivial wie hier offenbar begründungsfrei angenommen wird. Maßgeblich ist dabei doch, ob man den Schutzzweck der Ehe wirklich in der Vorstufeneigenschaft zur Familie sieht oder in der wechselseitigen Solidargemeinschaft. Auch das ist nicht trivial. Nein, nicht trivial. Aber es müßte sich herausfinden lassen, indem man sich ansieht, was gesetzlich im Zusammenhang mit Ehe geregelt ist. Sind das wesentlich Tatbestände, die nur zum Tragen kommen, wenn diese Ehe auch Familie ist, oder werden wesentlich auch Dinge geregelt, die mit der Paarbildung an sich zu tun haben. Unaufgeregt wäre zwar wünschenswert, ist bei diesem Thema aber offenbar keine Option, und zwar auf beiden Seiten nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Edith1 Geschrieben 8. Juni 2015 Melden Share Geschrieben 8. Juni 2015 Nach ABGB überhaupt kein Thema. Ehe existiert, damit Familie entsteht. § 44 ABGB Die Familien-Verhältnisse werden durch den Ehevertrag gegründet. In dem Ehevertrage erklären zwei Personen verschiedenen Geschlechtes gesetzmäßig ihren Willen, in unzertrennlicher Gemeinschaft zu leben, Kinder zu zeugen, sie zu erziehen, und sich gegenseitig Beistand zu leisten. Nach BGB soll Xamanoth das lösen. 6 GG wurde von Eurem Verfassungsgericht jedenfalls ganz eindeutig in dem Sinn ausgelegt, in dem § 44 ABGB definiert. Sind das wesentlich Tatbestände, die nur zum Tragen kommen, wenn diese Ehe auch Familie ist, oder werden wesentlich auch Dinge geregelt, die mit der Paarbildung an sich zu tun haben. Das wird nicht weiterhelfen. Da der Gesetzgeber einen Fortpflanzungszwang weder theoretisch noch praktisch festlegen kann, muss er notgedrungen "auch" Dinge regeln, die "mit der Paarbildung an sich" zu tun haben; schon deswegen, weil es mit oder ohne Kinder Dinge gibt, die "mit der Paarbildung an sich" zu tun haben. Die Frage ist: welches Interesse hat der Staat (= die Gesellschaft) an der kinderlosen "Paarbildung an sich". Nutzen? Lasten? Was davon überwiegt? Alles andere ist ideologischer Bullshit, der sich als "Sachfrage" tarnt, weil die sachliche Differenzierung Grundlage der Gleichheits-Ungleichheitsbewertung ist. 2 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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