Gallowglas Geschrieben 31. Januar 2016 Melden Share Geschrieben 31. Januar 2016 Wenn jemandem grundlegende Rechte verwehrt werden, ist das eindeutig Diskriminierung. Woher nimmst du hier ein Recht, gar ein grundlegendes? Du meinst also "Gleiches Recht für Alle" gilt für Homosexuelle nicht ? Ansonsten u.a. Artikel 16 der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Xamanoth Geschrieben 31. Januar 2016 Melden Share Geschrieben 31. Januar 2016 Wenn jemandem grundlegende Rechte verwehrt werden, ist das eindeutig Diskriminierung. Woher nimmst du hier ein Recht, gar ein grundlegendes? Du meinst also "Gleiches Recht für Alle" gilt für Homosexuelle nicht ? Ansonsten u.a. Artikel 16 der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte Quatsch. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gallowglas Geschrieben 31. Januar 2016 Melden Share Geschrieben 31. Januar 2016 Wenn jemandem grundlegende Rechte verwehrt werden, ist das eindeutig Diskriminierung. Woher nimmst du hier ein Recht, gar ein grundlegendes? Du meinst also "Gleiches Recht für Alle" gilt für Homosexuelle nicht ? Ansonsten u.a. Artikel 16 der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte Quatsch. Stimmt, Homosexuellen die gleichen Rechte wie anderen vorzuenthalten ist Quatsch .... obwohl das eigentlich viel zu nett formuliert ist Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 31. Januar 2016 Melden Share Geschrieben 31. Januar 2016 Ansonsten u.a. Artikel 16 der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte Schon mal gelesen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sokrates Geschrieben 31. Januar 2016 Melden Share Geschrieben 31. Januar 2016 Nach Gallowglassens schwachsinniger Interpretation des Rechtsprinzips "Gleiches Recht für alle" müsste ein verurteilter Kinderficker das verfassungsmäßige Recht erhalten, die Adoption eines knackigen kleinen Jungen oder Mädchens (je nach Geschmack) gerichtlich einzuklagen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gallowglas Geschrieben 31. Januar 2016 Melden Share Geschrieben 31. Januar 2016 Nach Gallowglassens schwachsinniger Interpretation des Rechtsprinzips "Gleiches Recht für alle" müsste ein verurteilter Kinderficker das verfassungsmäßige Recht erhalten, die Adoption eines knackigen kleinen Jungen oder Mädchens (je nach Geschmack) gerichtlich einzuklagen. Das würde den Katholiban so passen ... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gallowglas Geschrieben 31. Januar 2016 Melden Share Geschrieben 31. Januar 2016 Ansonsten u.a. Artikel 16 der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte Schon mal gelesen? Ich schon, und du ? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
rince Geschrieben 1. Februar 2016 Melden Share Geschrieben 1. Februar 2016 (bearbeitet) leer bearbeitet 1. Februar 2016 von rince Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Merkur Geschrieben 1. Februar 2016 Melden Share Geschrieben 1. Februar 2016 Es geht um das Grundlegendste Recht: Das Recht des Kindes in Verhältnissen aufzuwachsen die ein gesundes erwachsen werden ermöglichen. Ich kann mir vorstellen dass ein zwei-geschlechtliches Elternhaus dies eher gewährleisten, weil es nun mal zweierlei Sorten Menschen gibt; Männlein und Weiblein - grob eingeteilt. Wenn diese Vorstellung zutreffend sein sollte, dann darf - Diskriminierung hin oder her - Homosexuellen das Adoptionsrecht nicht gegeben werden. .. Es geht in Italien um leibliche Kinder aus früheren Beziehungen. Die sollen wegen der Vorstellung von einem zweigeschlechtlichen Elternhaus nicht von dem Partner/der Partnerin ihres Vaters/ihrer Mutter adoptiert werden dürfen? Inwieweit ist den Kindern damit gedient, wenn ein Teil ihrer Familie ihnen rechtlich als Fremder gegenübersteht? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 2. Februar 2016 Melden Share Geschrieben 2. Februar 2016 Es geht um das Grundlegendste Recht: Das Recht des Kindes in Verhältnissen aufzuwachsen die ein gesundes erwachsen werden ermöglichen. Ich kann mir vorstellen dass ein zwei-geschlechtliches Elternhaus dies eher gewährleisten, weil es nun mal zweierlei Sorten Menschen gibt; Männlein und Weiblein - grob eingeteilt. Wenn diese Vorstellung zutreffend sein sollte, dann darf - Diskriminierung hin oder her - Homosexuellen das Adoptionsrecht nicht gegeben werden. .. Es geht in Italien um leibliche Kinder aus früheren Beziehungen. Die sollen wegen der Vorstellung von einem zweigeschlechtlichen Elternhaus nicht von dem Partner/der Partnerin ihres Vaters/ihrer Mutter adoptiert werden dürfen? Inwieweit ist den Kindern damit gedient, wenn ein Teil ihrer Familie ihnen rechtlich als Fremder gegenübersteht? Das Kind würde per Adoption durch einen gleichgeschlechtlichen neuen Partner eines Elternteils gleichzeitig die rechtliche Beziehung zu seinem natürlichen andersgeschlechtlichen Elternteil los. Wo ist da der Vorteil für das Kind? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lothar1962 Geschrieben 2. Februar 2016 Melden Share Geschrieben 2. Februar 2016 Ob "Diskriminierung" vorliegt, ist doch gerade der Streitpunkt, und wie von mir verkannt und von Sokrates zu Recht festgestellt, doch gerade der Streitpunkt. Das ist alles andere als evident. Jetzt laufe ich in die Falle, die ich mir mit meinem Hang zum Rechtspositivismus letztlich selber gebaut habe - oder ich habe einen Denkfehler drin. Wenn man davon ausgeht, dass das Recht nur dann ein Recht ist, wenn es eingeführt ist, dann stimmt die Argumentation von Sokrates. Wenn man allerdings davon ausgeht, dass die Menschenrechte eigentlich immer gelten sollen, auch wenn sie nicht umgesetzt sind, dann ist die Sache zumindest etwas fraglicher. Ich bemühe hier mal einen Blick in die Vergangenheit: In den USA gab es jahrzehntelang Diskussionen darüber, ob Schwarze die US-Staatsbürgerschaft überhaupt haben können. Wenn man das analog anwendet, dann muss man sagen, dass - so lange Schwarze keine Staatsbürgerschaft bekommen konnten, nicht mit einer Diskriminierung der Schwarzen argumentiert werden konnte, da ja eben nicht feststand, ob diese überhaupt das Recht haben sollten. Oder - anderes Beispiel - "Mischehenverbot" in den meisten US-Südstaaten, aufgehoben durch das Urteil "Loving v. Virginia" vom 12.06.1967. Ist es korrekt, bis zu diesem Datum davon zu sprechen, dass hier keine Diskriminierung vorliegt? Mir geht es jetzt nicht um die Analogie zwischen "Mischehen" und gleichgeschlechtlichen Ehen, sondern ausschließlich um die Frage, ob man so weit gehen kann, erst dann von Diskriminierung zu reden, wenn ein gesellschaftlicher Konsens da ist, dass es sich um Diskriminierung handelt (ob das inhaltliche Bezugnehmen auf das Urteil "Loving v. Virginia" im 2015 ergangenen Urteil "Obergefell v. Hodges" logisch korrekt ist, dazu habe ich selber keine Meinung). Irgendwie fühle ich mich dabei - trotz meines häufigen Rekurrierens auf rechtspositivistische Positionen - nicht wohl. 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lothar1962 Geschrieben 2. Februar 2016 Melden Share Geschrieben 2. Februar 2016 Das Kind würde per Adoption durch einen gleichgeschlechtlichen neuen Partner eines Elternteils gleichzeitig die rechtliche Beziehung zu seinem natürlichen andersgeschlechtlichen Elternteil los. Wo ist da der Vorteil für das Kind? Die Frage, ob die Beendigung der rechtlichen Beziehung zu den Herkunftseltern nicht ein Nachteil für das Kind ist, sollte bei jeder Adoption intensiv angegangen werden. Die Vergangenheit bietet hier jedenfalls genügend Fallbeschreibungen, wie man es nicht machen sollte. Deswegen bin ich grundsätzlich ein Verfechter der offenen Adoption, wann immer sie möglich ist. Gilt eigentlich $15 Abs. 1a ErbStG noch? Wenn ja, dann ist ja die rechtliche Beziehung zu den Herkunftseltern zumindest nicht ganz abgebrochen (zumindest dann nicht, wenn ein Testament besteht). Eine besondere Härte bei einer Adoption durch ein gleichgeschlechtliches Paar sehe ich hier nicht. Momentan scheint es keine Hinweise darauf zu geben, dass Kinder, die bei einem gleichgeschlechtlichen Paar aufwachsen, hierdurch in irgend einer Weise benachteiligt wären. Oder gibt es da inzwischen neue Erkenntnisse? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Petrus Geschrieben 2. Februar 2016 Melden Share Geschrieben 2. Februar 2016 Es geht um das Grundlegendste Recht: Das Recht des Kindes in Verhältnissen aufzuwachsen die ein gesundes erwachsen werden ermöglichen. ja. nicht da, wo ein Kind die Nachbarn um Essen anbetteln muß, weil Papa und Mama wieder mal besoffen auf dem Sofa liegen. nicht da, wo behinderte Kinder in eine Einrichtung abgeschoben werden. (ich hätte für solche "Sachen" sehr konkrete Beispiele, die ich erinnere, die ich aber hier nicht schreiben werde. und auch nicht per pn mitteilen werde. Die von mir genannten Beispiele sind rein fiktiv - ich hoffe, ich habe das Wort richtig geschrieben.) Ich kann mir vorstellen dass ein zwei-geschlechtliches Elternhaus dies eher gewährleisten, weil es nun mal zweierlei Sorten Menschen gibt; Männlein und Weiblein - grob eingeteilt. richtig, Frank. Grob eingeteilt. es gibt (meiner Meinung nach) so viele Sorten Menschen, wie es Menschen gibt. die Schwulen (um auf das Thema dieses Threads zurückzukommen), die Christen, die Lesben, die Juden, die Oberfranken, die Niederbayern, und den Petrus auch p.s. Frank, danke für Deinen Beitrag. Peter. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 2. Februar 2016 Melden Share Geschrieben 2. Februar 2016 Oder gibt es da inzwischen neue Erkenntnisse? Der Professor, der hier forschte, könnte sich vor Protesteten, Scheißstürmen etc. kaum retten. Da wird es also so schnell keine Erkenntnisse geben dürfen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Long John Silver Geschrieben 2. Februar 2016 Melden Share Geschrieben 2. Februar 2016 Es geht um das Grundlegendste Recht: Das Recht des Kindes in Verhältnissen aufzuwachsen die ein gesundes erwachsen werden ermöglichen. ja. nicht da, wo ein Kind die Nachbarn um Essen anbetteln muß, weil Papa und Mama wieder mal besoffen auf dem Sofa liegen. nicht da, wo behinderte Kinder in eine Einrichtung abgeschoben werden. (ich hätte für solche "Sachen" sehr konkrete Beispiele, die ich erinnere, die ich aber hier nicht schreiben werde. und auch nicht per pn mitteilen werde. Die von mir genannten Beispiele sind rein fiktiv - ich hoffe, ich habe das Wort richtig geschrieben.) Ich kann mir vorstellen dass ein zwei-geschlechtliches Elternhaus dies eher gewährleisten, weil es nun mal zweierlei Sorten Menschen gibt; Männlein und Weiblein - grob eingeteilt. richtig, Frank. Grob eingeteilt. es gibt (meiner Meinung nach) so viele Sorten Menschen, wie es Menschen gibt. die Schwulen (um auf das Thema dieses Threads zurückzukommen), die Christen, die Lesben, die Juden, die Oberfranken, die Niederbayern, und den Petrus auch p.s. Frank, danke für Deinen Beitrag. Peter. Naja, Petrus, diese "grobe" Einteilung hat jetzt ziemlich lang funktioniert fuer die Menschheit. Sonst gaebe es auch dich nicht. Da wollen wir sie mal nicht so klein reden und fuer irgendwie zu vernachlaessigen erklaeren. Das ist zwar momentan bei einigen chic, aber kein Grund, sich jedem momentanen Trend anzuschliessen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Long John Silver Geschrieben 2. Februar 2016 Melden Share Geschrieben 2. Februar 2016 Ich befuerchte, den Eltern, um die es hier geht, ist das Kind entweder sowieso gleichgueltig (oder sie sind aus anderen Gruenden in einer Situation, in der sie ueberhaupt nicht in der Lage sind, sich um ihre Kinder zu kuemmern). Ansonsten ist nicht nachvollziehbar (jedenfalls fuer mich nicht), wie jemand sein eigenes Kind zur Adoption durch irgendeinen neuen Partner/Partnerin der Mutter/des Vaters freigeben kann (unabhaengig jetzt von besonderen Konstellationen, welche das ganze noch undenkbarer machen). Fuer mich waere das undenkbar (gewesen). Ich haette auch niemals das Sorgerecht fuer meine Kinder aufgegeben. Ich denke also, dahinter stecken sowieso massive Probleme der leiblichen Eltern (Desinteresse, Unfaehigkeit aus bestimmten Gruenden). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
OneAndOnlySon Geschrieben 2. Februar 2016 Melden Share Geschrieben 2. Februar 2016 Ich befuerchte, den Eltern, um die es hier geht, ist das Kind entweder sowieso gleichgueltig (oder sie sind aus anderen Gruenden in einer Situation, in der sie ueberhaupt nicht in der Lage sind, sich um ihre Kinder zu kuemmern). Ansonsten ist nicht nachvollziehbar (jedenfalls fuer mich nicht), wie jemand sein eigenes Kind zur Adoption durch irgendeinen neuen Partner/Partnerin der Mutter/des Vaters freigeben kann (unabhaengig jetzt von besonderen Konstellationen, welche das ganze noch undenkbarer machen). Fuer mich waere das undenkbar (gewesen). Ich haette auch niemals das Sorgerecht fuer meine Kinder aufgegeben. Ich denke also, dahinter stecken sowieso massive Probleme der leiblichen Eltern (Desinteresse, Unfaehigkeit aus bestimmten Gruenden). Ist das wirklich zwingend? Mit dem Sorgerecht verliert man soweit ich weiß nicht zwingend das Besuchsrecht. Ein Elternteil kann auch zum Wohl des Kindes darauf verzichten, selbst in die Erziehungsentscheidungen einbezogen zu werden. Für das Kind ist es im Zweifelsfall eine dauernde Belastung, wenn die geschiedenen und zerstrittenen Eltern sich über jede größere Entscheidung einig werden müssen, während der neue Partner der Mutter/des Vaters offiziell nichts zu melden hat. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Long John Silver Geschrieben 2. Februar 2016 Melden Share Geschrieben 2. Februar 2016 Ich befuerchte, den Eltern, um die es hier geht, ist das Kind entweder sowieso gleichgueltig (oder sie sind aus anderen Gruenden in einer Situation, in der sie ueberhaupt nicht in der Lage sind, sich um ihre Kinder zu kuemmern). Ansonsten ist nicht nachvollziehbar (jedenfalls fuer mich nicht), wie jemand sein eigenes Kind zur Adoption durch irgendeinen neuen Partner/Partnerin der Mutter/des Vaters freigeben kann (unabhaengig jetzt von besonderen Konstellationen, welche das ganze noch undenkbarer machen). Fuer mich waere das undenkbar (gewesen). Ich haette auch niemals das Sorgerecht fuer meine Kinder aufgegeben. Ich denke also, dahinter stecken sowieso massive Probleme der leiblichen Eltern (Desinteresse, Unfaehigkeit aus bestimmten Gruenden). Ist das wirklich zwingend? Mit dem Sorgerecht verliert man soweit ich weiß nicht zwingend das Besuchsrecht. Ein Elternteil kann auch zum Wohl des Kindes darauf verzichten, selbst in die Erziehungsentscheidungen einbezogen zu werden. Für das Kind ist es im Zweifelsfall eine dauernde Belastung, wenn die geschiedenen und zerstrittenen Eltern sich über jede größere Entscheidung einig werden müssen, während der neue Partner der Mutter/des Vaters offiziell nichts zu melden hat. Fuer mich ist es zwingend. Geschiedene Eltern muessen sich nicht notwendigerweise streiten. Das ist Unvermoegen, und Unvermoegen kann kein Masstab sein. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 2. Februar 2016 Melden Share Geschrieben 2. Februar 2016 Eine Scheidung beinhaltet für Dich zwingend die Scheidung des Kindes von einem Elternteil? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lothar1962 Geschrieben 2. Februar 2016 Melden Share Geschrieben 2. Februar 2016 Geschiedene Eltern muessen sich nicht notwendigerweise streiten. Das ist Unvermoegen, und Unvermoegen kann kein Masstab sein. Ich weiß nicht, ob ich Dich richtig verstanden habe, aber Unvermögen ist immer (neben anderen Dingen, wie Böswilligkeit) ein Maßstab für Rechtsnormen, die in die menschliche Freiheit eingreifen. Eine Gesellschaft, die fehlerlos läuft, benötigt keine Rechtsnormen, die das Recht von Menschen beschneiden. Allerdings teile ich Deine Auffassung, dass nicht zwingend bei einer Scheidung und Neugründung einer Familie die Beziehungen zu den leiblichen Elternteilen abgebrochen werden müssen - ich gehe soweit, dass im Normalfall diese auch nicht abgebrochen werden dürfen (ich hoffe, ich habe Dich richtig verstanden). Eine Scheidung beinhaltet für Dich zwingend die Scheidung des Kindes von einem Elternteil? Nein. Ich habe LJS so verstanden, dass die Ursache für eine Stiefelternteiladoption zwingend ein weitgehendes Versagen der leiblichen Eltern ist. Ich teile diese Auffassung nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Long John Silver Geschrieben 2. Februar 2016 Melden Share Geschrieben 2. Februar 2016 Nein, natuerlich nicht, es bezog sich auf das Sorgerecht. Das ist fuer mich persoenlich zwingend. Besuchsrecht haette mir niemals genuegt. Und dementsprechend waeren auch Themen wie Adoption meiner Kinder durch jemand anderes fuer mich voellig irrelevant und fuer mich nicht nachvollziehbar. Wodurch ich wieder auf das urspruenglich von mir gesagte komme - um einzuwilligen, dasss sein Kind von dem neuen Partner/Partnerin des Vaters/der Mutter adoptiert, muss einiges mehr schiefgelaufen sein. Wie gesagt, Desinteresse an dem Kind waere eine Moeglichkeit, eigenes psychisches oder soziales Unvermoegen. wie immer man das nennen mag, eine andere, Gruende, die eben nicht alltaeglich sind. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lothar1962 Geschrieben 2. Februar 2016 Melden Share Geschrieben 2. Februar 2016 Nein, natuerlich nicht, es bezog sich auf das Sorgerecht. Das ist fuer mich persoenlich zwingend. Besuchsrecht haette mir niemals genuegt. Jetzt ist es verständlich, danke. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Dale Earnhardt Geschrieben 2. Februar 2016 Melden Share Geschrieben 2. Februar 2016 Ein Sammelthread Homosexualität ohne Epicureus ist möglich, aber irgendwie sinnlos. Mich würde so sehr interessieren, was Epi von den vielen jungen Männern hält, die Merkel ins Land gelockt hat. LG Dale Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gallowglas Geschrieben 2. Februar 2016 Melden Share Geschrieben 2. Februar 2016 Faszinierend ist ja euch dabei zuzusehen, wie ihr das Thema Alleinerziehende geschickt umschifft ... Die müssen sich solcherlei "Argumente" i.d.R. Ja nicht anhören, obwohl dort die gleiche Situation besteht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gallowglas Geschrieben 2. Februar 2016 Melden Share Geschrieben 2. Februar 2016 Das Kind würde per Adoption durch einen gleichgeschlechtlichen neuen Partner eines Elternteils gleichzeitig die rechtliche Beziehung zu seinem natürlichen andersgeschlechtlichen Elternteil los. Wo ist da der Vorteil für das Kind? Wie gesagt, bei Alleinerziehenden interessiert das ja auch nicht und die Antwort ist einfach : Das Kind kann z.b. beim Tod des leiblichen Elternteils, in seiner gewohnten Familie bleiben und muss nicht zu jemandem, der u.U. gar nichts davon wissen will ... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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