Werner001 Geschrieben 22. Oktober 2010 Melden Share Geschrieben 22. Oktober 2010 Nur ist das Beispiel für Europa schlecht gewählt.Die Frage - Aristippos gilt auch Dir - wäre eher, ob (städtische) Beamte eine derartige Wiesung verweigern dürften. Da sind die dienstrechtlichen Vorschriften nämlich - jedenfalls in Ö. - um einiges härter. Besteht für Beamte eine Pflicht zur Teilnahme an Demonstrationen auf Anweisung? Soweit ich weiß ist der CSD doch immer noch als Demonstration anzumelden - und damit ein politisches Statement. Steht da nicht eher die Frage im Raum, ob sich die zivile Verwaltung offiziell an einer solchen Beteiligen dürfte? Ich habe (in D) noch von keiner Gemeinde gehört, die offizielle Abordnungen ihrer Verwaltung zum CSD oder etwas vergleichbarem schicken würde. Allein der Gedanke käme mir absonderlich vor. Werner Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Long John Silver Geschrieben 22. Oktober 2010 Melden Share Geschrieben 22. Oktober 2010 (bearbeitet) Natuerlich ist es nicht das Thema, ob der Vorgesetzte das haette ueberhaupt tun duerfen. Natuerlich darf er in dieser Hierarchie solche Befehle erteilen. Das ist eben schon das Thema. Bei der Bundeswehr wäre ein entsprechender Befehl rechtswidrig und die Soldaten hätten das Recht, den Gehorsam zu verweigern. Ich nehme an, dass es bei der Feuerwehr in Deutschland ähnlich ist. Offensichtlich ist das in Amerika nicht so. Weiss ich nicht. Aber ich weiss, wie empoert der Aufschrei in manchen Kreisen bei euch waere - wenn Soldaten das wagen wuerden, duerften sie es. Da gibt es naemlich kein Pardon, bei der political correctness und der Gleichschaltung von Meinungen. Also das verstehe ich jetzt nicht. War ironisch gemeint. Ich meinte damit die moralische Empoerung darueber, dass Leute ueberhaupt wagen taeten, so etwas zu verweigern und vielleicht noch mit unzumutbar argumentieren. Sowie es auch hier schliesslich nicht unbedingt die ganze Zeit in der Diskussion um die rechtliche Lage ging und die tatsaechlichen Vorkommnisse, sondern teilweise vor allem ueber die angebliche Homophobie, die dahinter stecken muesse und ueber die man empoert zu sein habe. bearbeitet 22. Oktober 2010 von Long John Silver Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Aristippos Geschrieben 22. Oktober 2010 Melden Share Geschrieben 22. Oktober 2010 Nur ist das Beispiel für Europa schlecht gewählt.Die Frage - Aristippos gilt auch Dir - wäre eher, ob (städtische) Beamte eine derartige Wiesung verweigern dürften. Da sind die dienstrechtlichen Vorschriften nämlich - jedenfalls in Ö. - um einiges härter. Keine Ahnung. Während meiner Bundeswehrzeit habe ich mich recht intensiv damit beschäftigt, wer wann was befehlen darf. Es besteht auf jeden Fall das Recht, einen Befehl zu verweigern, wenn er keinem dienstlichen Zweck dient oder dem Ausführenden nicht zumutbar ist. Im Zweifelsfall wird Zumutbarkeit gegen Zweckdienlichkeit abgewogen. In diesem Fall würde ich sagen, dass ein dienstlicher Zweck - wenn überhaupt vorhanden - so gering wäre, dass die Unzumutbarkeit überwiegt. Man hätte jedenfalls gute Chancen, mit einer Befehlsverweigerung durchzukommen. Auch dachte ich immer, dass die Gehorsamspflicht in der Bundeswehr eher strenger ist als sonst im staatlichen Bereich. Es würde mich überraschen, wenn städtische Angestellte einer solchen Anordnung nachkommen müssten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Edith1 Geschrieben 22. Oktober 2010 Melden Share Geschrieben 22. Oktober 2010 (bearbeitet) Nur ist das Beispiel für Europa schlecht gewählt.Die Frage - Aristippos gilt auch Dir - wäre eher, ob (städtische) Beamte eine derartige Wiesung verweigern dürften. Da sind die dienstrechtlichen Vorschriften nämlich - jedenfalls in Ö. - um einiges härter. Besteht für Beamte eine Pflicht zur Teilnahme an Demonstrationen auf Anweisung?Soweit ich weiß ist der CSD doch immer noch als Demonstration anzumelden - und damit ein politisches Statement. Steht da nicht eher die Frage im Raum, ob sich die zivile Verwaltung offiziell an einer solchen Beteiligen dürfte? Nur müsste ein Beamter nach dem öBDG auch eine rechtswidrige Weisung ausführen, wenn sie nicht von einem unzuständigen Organ kommt oder gegen ein Strafgesetz verstößt. (Was logisch ist, denn sonst würde der Untergebene ja die Rechtmäßigkeit des staatlichen Handelns beurteilen müssen, nicht etwa die übergeordnete Behörde und letztlich die Höchstgerichte.) Was er darf, ist, seine Bedenken mitteilen und die Weisung schriftlich verlangen. bearbeitet 22. Oktober 2010 von Edith1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 22. Oktober 2010 Melden Share Geschrieben 22. Oktober 2010 Keine Ahnung. Während meiner Bundeswehrzeit habe ich mich recht intensiv damit beschäftigt, wer wann was befehlen darf. Es besteht auf jeden Fall das Recht, einen Befehl zu verweigern, wenn er keinem dienstlichen Zweck dient oder dem Ausführenden nicht zumutbar ist. Im Zweifelsfall wird Zumutbarkeit gegen Zweckdienlichkeit abgewogen. In diesem Fall würde ich sagen, dass ein dienstlicher Zweck - wenn überhaupt vorhanden - so gering wäre, dass die Unzumutbarkeit überwiegt. Man hätte jedenfalls gute Chancen, mit einer Befehlsverweigerung durchzukommen. Auch dachte ich immer, dass die Gehorsamspflicht in der Bundeswehr eher strenger ist als sonst im staatlichen Bereich. Es würde mich überraschen, wenn städtische Angestellte einer solchen Anordnung nachkommen müssten. Der "dienstliche Zweck" dürfte die Repräsentation der jeweiligen Stelle sein - aber, nochmal, DARF eine Institution des staatlichen Apparates überhaupt im Rahmen einer politischen Demonstration erkennbar unterstützend, repräsentativ tätig werden? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 22. Oktober 2010 Melden Share Geschrieben 22. Oktober 2010 Der "dienstliche Zweck" dürfte die Repräsentation der jeweiligen Stelle sein - aber, nochmal, DARF eine Institution des staatlichen Apparates überhaupt im Rahmen einer politischen Demonstration erkennbar unterstützend, repräsentativ tätig werden? Nein, das widerspräche dem Neutralitätsgebot. Es ist ja schon umstritten, ob eine Stadt zum CSD Regenbogenflaggen hissen darf. Werner Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Aristippos Geschrieben 22. Oktober 2010 Melden Share Geschrieben 22. Oktober 2010 Nur müsste ein Beamter nach dem öBDG auch eine rechtswidrige Weisung ausführen, wenn sie nicht von einem unzuständigen Organ kommt oder gegen ein Strafgesetz verstößt. (Was logisch ist, denn sonst würde der Untergebene ja die Rechtmäßigkeit des staatlichen Handelns beurteilen müssen, nicht etwa die übergeordnete Behörde und letztlich die Höchstgerichte.)Was er darf, ist, seine Bedenken mitteilen und die Weisung schriftlich verlangen. Interessant. Beim Militär in Deutschland gibt es noch eine Zwischenstufe. Ein rechtswidriger Befehl darf nicht ausgeführt werden, wenn er gegen ein Strafgesetz oder Völkerrecht verstößt. Er muss nicht, darf aber ausgeführt werden, wenn er nicht zweckdienlich oder unzumutbar ist. Ansonsten muss er ausgeführt werden. [OT] Das führt zum beliebten Beispiel, dass ein Vorgesetzter seinem Fahrer den Befehl gibt, über die rote Ampel zu fahren. Das ist nur eine Ordnungswidrigkeit, also muss der Fahrer gehorchen. Baut er allerdings dabei einen Unfall, war es eine Straftat, und er hätte nicht gehorchen dürfen. [/OT] Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Long John Silver Geschrieben 22. Oktober 2010 Melden Share Geschrieben 22. Oktober 2010 (bearbeitet) Noch etwas zum Benehmen: Bei unserer Parade hier (die von der Fluglinie Delta Airlines im Rahmen der ganzen Veranstaltungen um das Thema Atlanta Pride praesentiert wird) steht in den Regeln fuer die Teilnahme unter anderem, dass Alkohol und Drogen waehrend des Marsches untersagt sind, unanstaendiges Benehmen wird nach den allgemein geltenden Gesetzen verfolgt (dafuer sind Polizei und Ordner zustaendig). So geht es ingesamt recht gesittet zu. Da auch Eltern mit Kindern mitmarschieren, sowieso ein Muss. Wobei ich persoenlich sagen muss - mir gefaellt am besten der Aufmarsch der Blechkapellen und der Fahnen. Das hat etwas. bearbeitet 22. Oktober 2010 von Long John Silver Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Wiebke Geschrieben 22. Oktober 2010 Melden Share Geschrieben 22. Oktober 2010 War ironisch gemeint. Ich meinte damit die moralische Empoerung darueber, dass Leute ueberhaupt wagen taeten, so etwas zu verweigern und vielleicht noch mit unzumutbar argumentieren. Ich glaube, da vertust du dich sehr. Die CSD-Organisatoren würden wahrscheinlich als erste schreien, wenn ein Arbeitgeber sowas versuchte, weil das auf die ganze Parade ein schlechtes Licht wirft ("Sind da noch andere gar nicht so freiwillig dabei..."). [OT]Das führt zum beliebten Beispiel, dass ein Vorgesetzter seinem Fahrer den Befehl gibt, über die rote Ampel zu fahren. Das ist nur eine Ordnungswidrigkeit, also muss der Fahrer gehorchen. Baut er allerdings dabei einen Unfall, war es eine Straftat, und er hätte nicht gehorchen dürfen. [/OT] Arrggh! Also, es ist Jahre her, dass ich mich mit Strafrecht beschäftigt habe, aber dass das Schmarrn ist, sehe sogar ich noch: Das Überfahren der roten Ampel ist dann nur eine Ordnungswidrigkeit, wenn der Fahrer aufgrund der konkreten Umstände davon ausgehen kann, dass er die Kreuzung auch bei Rot gefahrlos überqueren kann. Und dann ist er in der Tat verpflichtet, den Befehl auszuführen (korrekterweise nachdem er den Vorgesetzten auf dessen Rechtswidrigkeit hingewiesen hat). Kann er nicht davon ausgehen, dürfte Straßenverkehrsgefährdung und somit eine Straftat vorliegen; dann muss er den Befehl verweigern. Und bei einem Unfall ist es nicht anders: Auch Sachbeschädigung und Körperverletzung erfordern mindestens Fahrlässigkeit. Und die liegt nicht vor, wenn der Fahrer sich gewissenhaft die Frage nach der Straßenverkehrsgefährdung gestellt und den Vorgesetzten auf die Rechtswidrigkeit des Befehls hingewiesen hat, auch wenn es dann aufgrund für den Fahrer nicht vorhersehbarer Umstände doch zum Unfall gekommen ist. Natürlich ist ein Unfall ein Indiz für eine Straßenverkehrsgefährdung, mehr aber auch nicht. Andersrum bleibt eine Straßenverkehrsgefährdung eine Straßenverkehrsgefährdung, auch wenn's dann doch gutgegangen ist. Das mag sich jetzt sehr spitzfindig juristisch anhören, aber die Grenze ist doch ohnehin mehr oder weniger dieselbe, auf die jeder anständige Mensch mit halbwegs funktionierendem Gewissen stoßen sollte: Geht's nur um ein Knöllchen, dann kann ich sagen "Befehl ist Befehl"; geht's darum, Menschenleben zu riskieren, dann kann ich das nicht (und dann tue ich das auch dann nicht, wenn ich wegen einer falschen Rechtsauffassung zu Unrecht ein Disziplinarverfahren erwarte). Von daher kann ich diese herumgeisternden pseudojuristischen Geschichten nicht leiden: Wenn man keine Ahnung hat, dann gebraucht man halt seinen gesunden Menschenverstand und hört nicht auf sowas. Ich hatte mal - vor Jura-Studium und Handy-Zeiten - so eine Diskussion, wo mich jemand fragte, was ich mache, wenn ich mitten in der Nacht auf einer einsamen Landstraße ein Unfallfahrzeug und einen Verletzten auf der Straße sehe. Na, weiterfahren und im nächsten Ort die Polizei verständigen, ich bin doch nicht lebensmüde. Und da behauptet der andere doch felsenfest, dann sei ich wegen Unterlassener Hilfeleistung dran. Das Schlimme daran ist, dass ich den Kerl verdächtige, dass er wegen dieser falschen Rechtsauffassung weiterfahren und die Polizei nicht benachrichtigen würde. Aber um zum Thema zurückzukommen: Er muss nicht, darf aber ausgeführt werden, wenn er nicht zweckdienlich oder unzumutbar ist. Das ist doch der Anwendungsfall, wenn jemand zur CSD-Teilnahme abkommandiert wird. D.h. die Haltung, ich will keinen Ärger und deswegen mache ich das nicht auf eigene Faust, sondern gehorche erstmal und hole mir nachher Rechtsschutz vor Gericht, ist völlig legitim. Da kann man später keinem einen Strick draus drehen, indem man sagt, dass er ja freiwillig da war, weil er letztlich gar nicht dazu verpflichtet war. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Epicureus Geschrieben 22. Oktober 2010 Melden Share Geschrieben 22. Oktober 2010 Unabhängig von der juristischen Klein-Klein-Diskussion würde ich gerne zwischendurch nochmal eine Frage in die Runde werfen: Egal, ob die Feuerwehrleute nun hätten abkommandiert werden dürfen oder nicht - haltet Ihr diese Menschen grundsätzlich für homophob? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Long John Silver Geschrieben 22. Oktober 2010 Melden Share Geschrieben 22. Oktober 2010 (bearbeitet) War ironisch gemeint. Ich meinte damit die moralische Empoerung darueber, dass Leute ueberhaupt wagen taeten, so etwas zu verweigern und vielleicht noch mit unzumutbar argumentieren. Ich glaube, da vertust du dich sehr. Die CSD-Organisatoren würden wahrscheinlich als erste schreien, wenn ein Arbeitgeber sowas versuchte, weil das auf die ganze Parade ein schlechtes Licht wirft ("Sind da noch andere gar nicht so freiwillig dabei..."). Ich bin lediglich von dem Gejammere ausgegangen, was hier im Forum ab und ausbricht, was denen dann unterstellt wird, bzw. von bestimmten Medien. Die Organisatoren wuerden das mit Sicherheit nicht wollen, da hast du voellig recht. Es geht aber um die moralische Verurteilung, die anscheinend voellig korrekt ist, vorzunehmen. Und die keinen Raum mehr dafuer laesst, die Position des anderen verstehen zu wollen oder akzeptieren zu koennen oder vielleicht sogar etwas Richtiges in seinen Aussagen zu entdecken. Oder ihn wenigstens in seinem Anliegen ernst zu nehmen. bearbeitet 22. Oktober 2010 von Long John Silver Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gallowglas Geschrieben 22. Oktober 2010 Melden Share Geschrieben 22. Oktober 2010 Unabhängig von der juristischen Klein-Klein-Diskussion würde ich gerne zwischendurch nochmal eine Frage in die Runde werfen: Egal, ob die Feuerwehrleute nun hätten abkommandiert werden dürfen oder nicht - haltet Ihr diese Menschen grundsätzlich für homophob? Was sonst ? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Long John Silver Geschrieben 22. Oktober 2010 Melden Share Geschrieben 22. Oktober 2010 (bearbeitet) Unabhängig von der juristischen Klein-Klein-Diskussion würde ich gerne zwischendurch nochmal eine Frage in die Runde werfen: Egal, ob die Feuerwehrleute nun hätten abkommandiert werden dürfen oder nicht - haltet Ihr diese Menschen grundsätzlich für homophob? Was sonst ? Danke :-) Da ich mich mit ihnen solidarisch sehe, bin ich das auch. bearbeitet 22. Oktober 2010 von Long John Silver Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 22. Oktober 2010 Melden Share Geschrieben 22. Oktober 2010 (bearbeitet) Unabhängig von der juristischen Klein-Klein-Diskussion würde ich gerne zwischendurch nochmal eine Frage in die Runde werfen: Egal, ob die Feuerwehrleute nun hätten abkommandiert werden dürfen oder nicht - haltet Ihr diese Menschen grundsätzlich für homophob? Ja. Es sei denn der CSD in San Diego unterscheidet sich von dem mir bekannten in Stuttgart ganz grundsätzlich. Werner Edit: Wobei es in diesem Fall natürlich auch die Möglichkeit gibt, dass sie nicht homophob, sondern nur skrupellos geldgeil sind, das kann ich nicht beurteilen. bearbeitet 22. Oktober 2010 von Werner001 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Tammy_D Geschrieben 22. Oktober 2010 Melden Share Geschrieben 22. Oktober 2010 Unabhängig von der juristischen Klein-Klein-Diskussion würde ich gerne zwischendurch nochmal eine Frage in die Runde werfen: Egal, ob die Feuerwehrleute nun hätten abkommandiert werden dürfen oder nicht - haltet Ihr diese Menschen grundsätzlich für homophob? Läßt sich nicht beurteilen. Wenn sie zuvor zum Kölner Karneval abkommandiert und dort von heterosexuellen Frauen in ähnlicher Weise angemacht worden wären, ohne daß es sie gestört hätte, dann vielleicht. Aber da wir nicht wissen, wie sie bei sexueller Belästigung durch Frauen reagiert hätten, kann man nicht sagen, ob sie einfach etwas gegen sexuelle Belästigung oder nur etwas gegen sexuelle Belästigung durch Homosexuelle haben. Und ich muß sagen, daß ich es durchaus legitim finde, wenn man sich nicht sexuell belästigen lassen möchte. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Long John Silver Geschrieben 22. Oktober 2010 Melden Share Geschrieben 22. Oktober 2010 (bearbeitet) Unabhängig von der juristischen Klein-Klein-Diskussion würde ich gerne zwischendurch nochmal eine Frage in die Runde werfen: Egal, ob die Feuerwehrleute nun hätten abkommandiert werden dürfen oder nicht - haltet Ihr diese Menschen grundsätzlich für homophob? Läßt sich nicht beurteilen. Wenn sie zuvor zum Kölner Karneval abkommandiert und dort von heterosexuellen Frauen in ähnlicher Weise angemacht worden wären, ohne daß es sie gestört hätte, dann vielleicht. Aber da wir nicht wissen, wie sie bei sexueller Belästigung durch Frauen reagiert hätten, kann man nicht sagen, ob sie einfach etwas gegen sexuelle Belästigung oder nur etwas gegen sexuelle Belästigung durch Homosexuelle haben. Und ich muß sagen, daß ich es durchaus legitim finde, wenn man sich nicht sexuell belästigen lassen möchte. Das machen normalerweise heterosexuelle Frauen nicht in dieser Weise bei Maennern. Um so duemmlich angemacht zu werden, muessten sie in ganz bestimmte Kreise abkommandiert worden sein und diese Frauen dort haetten finanzielle Interessen gehabt. Deshalb kann man das nicht vergleichen. Ich meine, wenn jemand mir zuruft: wo hast du denn deinen Schlauch gelassen? (aus der Beschwerde) wuerde ich bei einer Frau schon sehr wundern. Bei Maennern wundert es nicht, weil diese Art von Debilitaet bekannt ist, aber meine Reaktion auf solche Schmierigkeiten waere sicher unerfreulich fuer den Betreffenden. bearbeitet 22. Oktober 2010 von Long John Silver Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 22. Oktober 2010 Melden Share Geschrieben 22. Oktober 2010 Unabhängig von der juristischen Klein-Klein-Diskussion würde ich gerne zwischendurch nochmal eine Frage in die Runde werfen: Egal, ob die Feuerwehrleute nun hätten abkommandiert werden dürfen oder nicht - haltet Ihr diese Menschen grundsätzlich für homophob? Läßt sich nicht beurteilen. Wenn sie zuvor zum Kölner Karneval abkommandiert und dort von heterosexuellen Frauen in ähnlicher Weise angemacht worden wären, ohne daß es sie gestört hätte, dann vielleicht. Aber da wir nicht wissen, wie sie bei sexueller Belästigung durch Frauen reagiert hätten, kann man nicht sagen, ob sie einfach etwas gegen sexuelle Belästigung oder nur etwas gegen sexuelle Belästigung durch Homosexuelle haben. Und ich muß sagen, daß ich es durchaus legitim finde, wenn man sich nicht sexuell belästigen lassen möchte. Das machen normalerweise heterosexuelle Frauen nicht in dieser Weise. Um so duemmlich angemacht zu werden, muessten sie in ganz bestimmte Kreise abkommandiert worden sein und diese Frauen dort haetten finanzielle Interessen gehabt. Aber warum sollten Lesben denn männliche Feuerwehrmänner belästigen? Die sind doch angeblich auch von Frauen sexuell belästigt worden! Werner Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 22. Oktober 2010 Melden Share Geschrieben 22. Oktober 2010 Gibt es eigentlich schon eine Gegenklage der Gay-Community wg. Diskriminierung durch das Gericht? Eine solche Belohnung für etwas eigentlich Unerwünschtes (Homophobie scheint ja nun nicht der öffentlichen Order zu entsprechen, sonst hätte die Feuerwehr sich ja nicht unbedingt dort präsentieren müssen) erstaunt doch ziemlich. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 22. Oktober 2010 Melden Share Geschrieben 22. Oktober 2010 Gibt es eigentlich schon eine Gegenklage der Gay-Community wg. Diskriminierung durch das Gericht? Eine solche Belohnung für etwas eigentlich Unerwünschtes (Homophobie scheint ja nun nicht der öffentlichen Order zu entsprechen, sonst hätte die Feuerwehr sich ja nicht unbedingt dort präsentieren müssen) erstaunt doch ziemlich. Nein, das geht nicht. Die Anwälte waren schlau genug, alles politically correct zu gestalten. Es wurde wegen sexueller Belästigung geklagt, und die hat auch, ganz pc, sowohl durch Männer wie durch Frauen stattgefunden. Da kann man keinen Strick draus drehen. Und gerade deshalb, weil das so aalglatt ist, hab ich meine Zweifel. Werner Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Long John Silver Geschrieben 22. Oktober 2010 Melden Share Geschrieben 22. Oktober 2010 Unabhängig von der juristischen Klein-Klein-Diskussion würde ich gerne zwischendurch nochmal eine Frage in die Runde werfen: Egal, ob die Feuerwehrleute nun hätten abkommandiert werden dürfen oder nicht - haltet Ihr diese Menschen grundsätzlich für homophob? Läßt sich nicht beurteilen. Wenn sie zuvor zum Kölner Karneval abkommandiert und dort von heterosexuellen Frauen in ähnlicher Weise angemacht worden wären, ohne daß es sie gestört hätte, dann vielleicht. Aber da wir nicht wissen, wie sie bei sexueller Belästigung durch Frauen reagiert hätten, kann man nicht sagen, ob sie einfach etwas gegen sexuelle Belästigung oder nur etwas gegen sexuelle Belästigung durch Homosexuelle haben. Und ich muß sagen, daß ich es durchaus legitim finde, wenn man sich nicht sexuell belästigen lassen möchte. Das machen normalerweise heterosexuelle Frauen nicht in dieser Weise. Um so duemmlich angemacht zu werden, muessten sie in ganz bestimmte Kreise abkommandiert worden sein und diese Frauen dort haetten finanzielle Interessen gehabt. Aber warum sollten Lesben denn männliche Feuerwehrmänner belästigen? Die sind doch angeblich auch von Frauen sexuell belästigt worden! Werner Von Lesben habe ich in der Beschwerde nichts gelesen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 22. Oktober 2010 Melden Share Geschrieben 22. Oktober 2010 Unabhängig von der juristischen Klein-Klein-Diskussion würde ich gerne zwischendurch nochmal eine Frage in die Runde werfen: Egal, ob die Feuerwehrleute nun hätten abkommandiert werden dürfen oder nicht - haltet Ihr diese Menschen grundsätzlich für homophob? Läßt sich nicht beurteilen. Wenn sie zuvor zum Kölner Karneval abkommandiert und dort von heterosexuellen Frauen in ähnlicher Weise angemacht worden wären, ohne daß es sie gestört hätte, dann vielleicht. Aber da wir nicht wissen, wie sie bei sexueller Belästigung durch Frauen reagiert hätten, kann man nicht sagen, ob sie einfach etwas gegen sexuelle Belästigung oder nur etwas gegen sexuelle Belästigung durch Homosexuelle haben. Und ich muß sagen, daß ich es durchaus legitim finde, wenn man sich nicht sexuell belästigen lassen möchte. Das machen normalerweise heterosexuelle Frauen nicht in dieser Weise. Um so duemmlich angemacht zu werden, muessten sie in ganz bestimmte Kreise abkommandiert worden sein und diese Frauen dort haetten finanzielle Interessen gehabt. Aber warum sollten Lesben denn männliche Feuerwehrmänner belästigen? Die sind doch angeblich auch von Frauen sexuell belästigt worden! Werner Von Lesben habe ich in der Beschwerde nichts gelesen. In dem Artikel stand, sie seien von Männern und Frauen belästigt worden. Werner Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gallowglas Geschrieben 22. Oktober 2010 Melden Share Geschrieben 22. Oktober 2010 Unabhängig von der juristischen Klein-Klein-Diskussion würde ich gerne zwischendurch nochmal eine Frage in die Runde werfen: Egal, ob die Feuerwehrleute nun hätten abkommandiert werden dürfen oder nicht - haltet Ihr diese Menschen grundsätzlich für homophob? Läßt sich nicht beurteilen. Wenn sie zuvor zum Kölner Karneval abkommandiert und dort von heterosexuellen Frauen in ähnlicher Weise angemacht worden wären, ohne daß es sie gestört hätte, dann vielleicht. Aber da wir nicht wissen, wie sie bei sexueller Belästigung durch Frauen reagiert hätten, kann man nicht sagen, ob sie einfach etwas gegen sexuelle Belästigung oder nur etwas gegen sexuelle Belästigung durch Homosexuelle haben. Und ich muß sagen, daß ich es durchaus legitim finde, wenn man sich nicht sexuell belästigen lassen möchte. Das machen normalerweise heterosexuelle Frauen nicht in dieser Weise. Um so duemmlich angemacht zu werden, muessten sie in ganz bestimmte Kreise abkommandiert worden sein und diese Frauen dort haetten finanzielle Interessen gehabt. Aber warum sollten Lesben denn männliche Feuerwehrmänner belästigen? Die sind doch angeblich auch von Frauen sexuell belästigt worden! Werner Von Lesben habe ich in der Beschwerde nichts gelesen. In dem Artikel stand, sie seien von Männern und Frauen belästigt worden. Werner Möglich, aber in den Statements der Feuerwehrleute, welche LJS verlinkt hat, war davon nichts zu finden ... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Long John Silver Geschrieben 22. Oktober 2010 Melden Share Geschrieben 22. Oktober 2010 (bearbeitet) Gibt es eigentlich schon eine Gegenklage der Gay-Community wg. Diskriminierung durch das Gericht? Eine solche Belohnung für etwas eigentlich Unerwünschtes (Homophobie scheint ja nun nicht der öffentlichen Order zu entsprechen, sonst hätte die Feuerwehr sich ja nicht unbedingt dort präsentieren müssen) erstaunt doch ziemlich. Du hast auch immer noch nicht verstanden, dass es bei der Klage um sexuelle Belaestigung ging, nicht wahr? Und des weiteren also auch nicht verstanden, dass es um die konkrete Zwangsituation ging, in der sie sich nicht angemessen wehren konnten. Schliesslich konnten sie den Typen nicht eine langen oder ihnen den Mittelfinger zeigen, weil sie aufgrund ihrer Position ein voellig neutrales Verhalten legen mussten und ihre Behoerde repraesentieren. Soweit ich verstanden habe, versuchten sie das ganze zu ignorieren, was aber offenbar die "Lustigkeit" der anderen noch mehr erhitzte. Ich finde das eine fatale Lage. bearbeitet 22. Oktober 2010 von Long John Silver Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Inge Geschrieben 22. Oktober 2010 Melden Share Geschrieben 22. Oktober 2010 (bearbeitet) smile, lies mal den lebenslauf des "ministranten".... Ich finde den link nicht ... hättest du ihn nochmal? edit: Ok, selbst gefunden, für andere Neugierige: http://www.lochthove.de/vita_curric.html bearbeitet 22. Oktober 2010 von Inge Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 22. Oktober 2010 Melden Share Geschrieben 22. Oktober 2010 Gibt es eigentlich schon eine Gegenklage der Gay-Community wg. Diskriminierung durch das Gericht? Eine solche Belohnung für etwas eigentlich Unerwünschtes (Homophobie scheint ja nun nicht der öffentlichen Order zu entsprechen, sonst hätte die Feuerwehr sich ja nicht unbedingt dort präsentieren müssen) erstaunt doch ziemlich. Du hast auch immer noch nicht verstanden, dass es bei der Klage um sexuelle Belaestigung ging, nicht wahr? Und des weiteren also auch nicht verstanden, dass es um die konkrete Zwangsituation ging, in der sie sich nicht angemessen wehren konnten. Schliesslich konnten sie den Typen nicht eine langen oder ihnen den Mittelfinger zeigen, weil sie aufgrund ihrer Position ein voellig neutrales Verhalten legen mussten und ihre Behoerde repraesentieren. Soweit ich verstanden habe, versuchten sie das ganze zu ignorieren, was aber offenbar die "Lustigkeit" der anderen noch mehr erhitzte. Ich finde das eine fatale Lage. Das habe ich schon verstanden. Was ich nicht verstehe ist, warum der Arbeitgeber dafür belangt wird nur nicht die Belästiger. Genausowenig verstehe ich, wie "völlig neutrales Verhalten" mit der Repräsentation der Behörde bei einer politischen Demonstration zusammenpasst. Und noch weniger verstehe ich, daß die Belästigung (für die der Arbeitgeber nichts kann - das hätte den Herren auch so passieren können) als Alibi herhalten muss, den Arbeitgeber zu bestrafen, weil man sonst keine Handhabe gegen ihn hat um sich gegen offensichtlich als ungerecht empfundene Einsätze zu wehren. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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