Wiebke Geschrieben 24. Oktober 2010 Melden Share Geschrieben 24. Oktober 2010 Richtlinien aufstellen, ab wann und wo und in welchem Zusammenhang sich jemand ueberhaupt beschweren darf. Von dürfen sprach ich nicht. Im Gegenteil, ich finde ja, dass sie sich auch ohne Durchfall beschweren dürfen. Und selbst ob sie jetzt homophob sind oder nicht, spielt eigentlich keine Rolle, denn vorliegend waren sie es ja nicht, die sich danebenbenommen haben. Deswegen muss ich aber noch lange nicht die reizende Geschichte vom Reizdarm normal finden; das ist alles. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Long John Silver Geschrieben 24. Oktober 2010 Melden Share Geschrieben 24. Oktober 2010 (bearbeitet) Richtlinien aufstellen, ab wann und wo und in welchem Zusammenhang sich jemand ueberhaupt beschweren darf. Von dürfen sprach ich nicht. Im Gegenteil, ich finde ja, dass sie sich auch ohne Durchfall beschweren dürfen. Und selbst ob sie jetzt homophob sind oder nicht, spielt eigentlich keine Rolle, denn vorliegend waren sie es ja nicht, die sich danebenbenommen haben. Deswegen muss ich aber noch lange nicht die reizende Geschichte vom Reizdarm normal finden; das ist alles. Okay. Da ich selbst sehr stark ueber die Psychosomatik und das auch noch laengere Zeit nach unangenehmen Erlebnissen, reagiere, ist mir so etwas wahrscheinlich einfach einleuchtend. Vielleicht koennen andere das nicht so nachvollziehen. Wie stark das jetzt bei diesen Leuten sich auswirkte, kann ich auch nicht hundertprozentig beurteilen, ich sehe es einfach im Rahmen des Moeglichen, weil ich von mir selbst ausgehe. bearbeitet 24. Oktober 2010 von Long John Silver Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Björn Geschrieben 24. Oktober 2010 Melden Share Geschrieben 24. Oktober 2010 Die Tatsache dass es sich bei dieser Anmache um schlechtes Benehmen handelt, steht in diesem speziellen Fall nicht zur Debatte. Das kann man natuerlich diskutieren, warum schlechtes Benehmen unentschuldigt davon kommt, nur weil es in einem bestimmten Rahmen abspielt, in dem es ausnahmsweise tolerierbar gilt. Aber solche Diskussionen fuehrt m.E. zu nix, weil es einfach auf die Antwort hinaus laeuft - halte dich eben fern von Bereichen, in denen solches Benehmen vorkommt, was du schliesslich davor schon befuerchtest oder weisst. Und auf nix anderes will Boandkramer und auch ich hinaus. Da es schlechtes Benehmen war, was den Herren auf dem CSD passiert ist, ist ja klar, warum die "Täter" nicht angezeigt wurden: Schlechtes Benehmen ist nicht justiziabel. Aber es ist natürlich erstaunlich, was man vom Gericht zugesprochen bekommt, wenn man - während eines Auftrages des Arbeitsnehmers - schlechtem Benehmen ausgesetzt war. Wenn das Schule macht... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Long John Silver Geschrieben 24. Oktober 2010 Melden Share Geschrieben 24. Oktober 2010 (bearbeitet) Die Tatsache dass es sich bei dieser Anmache um schlechtes Benehmen handelt, steht in diesem speziellen Fall nicht zur Debatte. Das kann man natuerlich diskutieren, warum schlechtes Benehmen unentschuldigt davon kommt, nur weil es in einem bestimmten Rahmen abspielt, in dem es ausnahmsweise tolerierbar gilt. Aber solche Diskussionen fuehrt m.E. zu nix, weil es einfach auf die Antwort hinaus laeuft - halte dich eben fern von Bereichen, in denen solches Benehmen vorkommt, was du schliesslich davor schon befuerchtest oder weisst. Und auf nix anderes will Boandkramer und auch ich hinaus. Da es schlechtes Benehmen war, was den Herren auf dem CSD passiert ist, ist ja klar, warum die "Täter" nicht angezeigt wurden: Schlechtes Benehmen ist nicht justiziabel. Aber es ist natürlich erstaunlich, was man vom Gericht zugesprochen bekommt, wenn man - während eines Auftrages des Arbeitsnehmers - schlechtem Benehmen ausgesetzt war. Wenn das Schule macht... Ich dachte es sei inzwischen klar, dass es kein Auftrag war, sondern ein Befehl und ein Zwang, der in diese ganzen Situation fuehrte und zu ihren Folgen. Das ist eine Fahrlaessigkeit von seiten des Arbeitgeber, der wusste, um was es ging, und was zu befuerchten war. Er hat diese eventuellen Folgen in Kauf genommen und dafuer wurde er verurteilt. Ich vermute, der Unmut hier entzuendet sich einfach an der hohen Geldsumme. Es ist aber nicht eure Sache, moralisch darueber zu urteilen, wie viel Geld Geschaedigte verlangen und erhalten, sondern Sache des Gerichtes, das zu entscheiden, was es fuer gerechtfertigt haelt, auch als Abschreckung fuer andere Arbeitnehmer und fuer die Zukunft. Ich vermute fast, es ist eine Art Neid, dass die es geschafft haben, so viel Geld zu erhalten. Wie gesagt - ich goenne es ihnen und irgendwelche Probleme habe ich damit nicht. Es hat den Effekt, dass jetzt keiner mehr gezwungen wird und das ist doch auch etwas. bearbeitet 24. Oktober 2010 von Long John Silver Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
GodComplexID Geschrieben 24. Oktober 2010 Melden Share Geschrieben 24. Oktober 2010 Zur Gier hat der Gegenanwalt ein schlagendes Argument vorgebracht."Der städtische Anwalt warf den Klägern dagegen vor, rein aus "Gier" zu klagen. In einem Kreuzverhör kam zudem heraus, dass einer der Kläger in einem Schwulenviertel lebt - und sich dort bislang nicht belästigt gefühlt hat." Quelle In einem "Schwulenviertel" geht es aber nicht tagein, tagaus zu wie auf einem CSD, oder? Eigentlich ein Schuss ins eigene Bein, weil man so daraus schließen könnte, dass in einem solchen Viertel eine permanent "geladene" Atmosphäre herrschen müsste. Zudem spräche das dafür, dass derjenige nicht homophob ist. Mehr sagt das aber summa summarum nicht aus. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Björn Geschrieben 24. Oktober 2010 Melden Share Geschrieben 24. Oktober 2010 Die Tatsache dass es sich bei dieser Anmache um schlechtes Benehmen handelt, steht in diesem speziellen Fall nicht zur Debatte. Das kann man natuerlich diskutieren, warum schlechtes Benehmen unentschuldigt davon kommt, nur weil es in einem bestimmten Rahmen abspielt, in dem es ausnahmsweise tolerierbar gilt. Aber solche Diskussionen fuehrt m.E. zu nix, weil es einfach auf die Antwort hinaus laeuft - halte dich eben fern von Bereichen, in denen solches Benehmen vorkommt, was du schliesslich davor schon befuerchtest oder weisst. Und auf nix anderes will Boandkramer und auch ich hinaus. Da es schlechtes Benehmen war, was den Herren auf dem CSD passiert ist, ist ja klar, warum die "Täter" nicht angezeigt wurden: Schlechtes Benehmen ist nicht justiziabel. Aber es ist natürlich erstaunlich, was man vom Gericht zugesprochen bekommt, wenn man - während eines Auftrages des Arbeitsnehmers - schlechtem Benehmen ausgesetzt war. Wenn das Schule macht... Ich dachte es sei inzwischen klar, dass es kein Auftrag war, sondern ein Befehl und ein Zwang, der in diese ganzen Situation fuehrte und zu ihren Folgen. Das ist eine Fahrlaessigkeit von seiten des Arbeitgeber, der wusste, um was es ging, und was zu befuerchten war. Er hat diese eventuellen Folgen in Kauf genommen und dafuer wurde er verurteilt. Ja, er hat in Kauf genommen, dass den Jungs schlechtes Benehmen entgegen gebracht wurde. Schon schlimm. Wenn ihnen auf dem Weg zum Einsatz ein Autofahrer den Vogel gezeigt hätte, wäre der Betrag wahrscheinlich doppelt so hoch ausgefallen. Nochmal zur Klärung: Wurde der Arbeitgeber deshalb so hoch bestraft, weil er einfach den Befehl nicht geben durfte? Oder war die Strafe deshalb so hoch, weil ihnen beim Befolgen des Befehls schreckliche Sachen zugestoßen sind? Ich vermute, der Unmut hier entzuendet sich einfach an der hohen Geldsumme. Es ist aber nicht eure Sache, moralisch darueber zu urteilen, wie viel Geld Geschaedigte verlangen und erhalten, sondern Sache des Gerichtes, das zu entscheiden, was es fuer gerechtfertigt haelt, auch als Abschreckung fuer andere Arbeitnehmer und fuer die Zukunft. Schon interessant: Der hohe Geldbetrag wird ausdrücklich als Abschreckung/Prävention betrachtet. Das ist ja auch okay so und durchaus ein Aspekt von Rechtsprechung. Allerdings scheint es mit Prävention hinsichtlich der sexuellen Belästigung nicht weit her zu sein. Die war doch angeblich Auslöser der ganzen Darmbeschwerden und ist auch in den USA m.W. ein Straftatbestand. Aber hier scheint es okay zu sein, den Leuten das Signal zu geben, einfach so weiter zu belästigen; bestraft wird man ja nicht. Selbst den Betroffenen scheint es egal zu sein. Ich vermute fast, es ist eine Art Neid, dass die es geschafft haben, so viel Geld zu erhalten. Für mich kann ich das mit Sicherheit ausschließen. Das geht mir wirklich völlig am Hintern vorbei. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Long John Silver Geschrieben 24. Oktober 2010 Melden Share Geschrieben 24. Oktober 2010 (bearbeitet) Die Tatsache dass es sich bei dieser Anmache um schlechtes Benehmen handelt, steht in diesem speziellen Fall nicht zur Debatte. Das kann man natuerlich diskutieren, warum schlechtes Benehmen unentschuldigt davon kommt, nur weil es in einem bestimmten Rahmen abspielt, in dem es ausnahmsweise tolerierbar gilt. Aber solche Diskussionen fuehrt m.E. zu nix, weil es einfach auf die Antwort hinaus laeuft - halte dich eben fern von Bereichen, in denen solches Benehmen vorkommt, was du schliesslich davor schon befuerchtest oder weisst. Und auf nix anderes will Boandkramer und auch ich hinaus. Da es schlechtes Benehmen war, was den Herren auf dem CSD passiert ist, ist ja klar, warum die "Täter" nicht angezeigt wurden: Schlechtes Benehmen ist nicht justiziabel. Aber es ist natürlich erstaunlich, was man vom Gericht zugesprochen bekommt, wenn man - während eines Auftrages des Arbeitsnehmers - schlechtem Benehmen ausgesetzt war. Wenn das Schule macht... Ich dachte es sei inzwischen klar, dass es kein Auftrag war, sondern ein Befehl und ein Zwang, der in diese ganzen Situation fuehrte und zu ihren Folgen. Das ist eine Fahrlaessigkeit von seiten des Arbeitgeber, der wusste, um was es ging, und was zu befuerchten war. Er hat diese eventuellen Folgen in Kauf genommen und dafuer wurde er verurteilt. Ja, er hat in Kauf genommen, dass den Jungs schlechtes Benehmen entgegen gebracht wurde. Schon schlimm. Wenn ihnen auf dem Weg zum Einsatz ein Autofahrer den Vogel gezeigt hätte, wäre der Betrag wahrscheinlich doppelt so hoch ausgefallen. Nochmal zur Klärung: Wurde der Arbeitgeber deshalb so hoch bestraft, weil er einfach den Befehl nicht geben durfte? Oder war die Strafe deshalb so hoch, weil ihnen beim Befolgen des Befehls schreckliche Sachen zugestoßen sind? Ich vermute, der Unmut hier entzuendet sich einfach an der hohen Geldsumme. Es ist aber nicht eure Sache, moralisch darueber zu urteilen, wie viel Geld Geschaedigte verlangen und erhalten, sondern Sache des Gerichtes, das zu entscheiden, was es fuer gerechtfertigt haelt, auch als Abschreckung fuer andere Arbeitnehmer und fuer die Zukunft. Schon interessant: Der hohe Geldbetrag wird ausdrücklich als Abschreckung/Prävention betrachtet. Das ist ja auch okay so und durchaus ein Aspekt von Rechtsprechung. Allerdings scheint es mit Prävention hinsichtlich der sexuellen Belästigung nicht weit her zu sein. Die war doch angeblich Auslöser der ganzen Darmbeschwerden und ist auch in den USA m.W. ein Straftatbestand. Aber hier scheint es okay zu sein, den Leuten das Signal zu geben, einfach so weiter zu belästigen; bestraft wird man ja nicht. Selbst den Betroffenen scheint es egal zu sein. Ich vermute fast, es ist eine Art Neid, dass die es geschafft haben, so viel Geld zu erhalten. Für mich kann ich das mit Sicherheit ausschließen. Das geht mir wirklich völlig am Hintern vorbei. Wen interessiert es denn, wie und ob sich diese Leute auf ihrer eigenen Parade benehmen, wenn sie es unter sich ausmachen bzw. alle zusammen einer Meinung sind und niemand anders damit hinein ziehen? Das muss keinen interessieren, der davon nicht gegen seinen Willen hineingezogen wird. Mich interessiert es nicht. Bin ich der Erzieher anderer Leute, die untereinander nach ihrer Auffassung feiern wollen haben wollen und dieses Feiern fuer sich auf bestimmte Weise definieren? Bestimmt nicht und in diese Positon sollte sich auch niemand begeben oder sie anstreben oder gar gutheissen. Vergiss es. Die beste und einzig vernuenftige Reaktion ist - sie einfach unter sich lassen. bearbeitet 24. Oktober 2010 von Long John Silver Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Aristippos Geschrieben 24. Oktober 2010 Melden Share Geschrieben 24. Oktober 2010 Ich vermute, der Unmut hier entzuendet sich einfach an der hohen Geldsumme. Es ist aber nicht eure Sache, moralisch darueber zu urteilen, wie viel Geld Geschaedigte verlangen und erhalten, sondern Sache des Gerichtes, das zu entscheiden, was es fuer gerechtfertigt haelt, auch als Abschreckung fuer andere Arbeitnehmer und fuer die Zukunft. Selbstverständlich ist das auch meine Sache. Soweit kommt's noch, dass irgendein durchgeknalltes amerikanisches Geschworenengericht eine moralische Autorität für mich darstellt. Das juristische Urteil ist Sache des Gerichts, das moralische darf und muss jeder für sich treffen. Und moralisch sind diese Feuerwehrmänner bei mir ungefähr dort angesiedelt, wo der Ziegenklub in der Bundesliga. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Long John Silver Geschrieben 24. Oktober 2010 Melden Share Geschrieben 24. Oktober 2010 (bearbeitet) Ich vermute, der Unmut hier entzuendet sich einfach an der hohen Geldsumme. Es ist aber nicht eure Sache, moralisch darueber zu urteilen, wie viel Geld Geschaedigte verlangen und erhalten, sondern Sache des Gerichtes, das zu entscheiden, was es fuer gerechtfertigt haelt, auch als Abschreckung fuer andere Arbeitnehmer und fuer die Zukunft. Selbstverständlich ist das auch meine Sache. Soweit kommt's noch, dass irgendein durchgeknalltes amerikanisches Geschworenengericht eine moralische Autorität für mich darstellt. Das juristische Urteil ist Sache des Gerichts, das moralische darf und muss jeder für sich treffen. Und moralisch sind diese Feuerwehrmänner bei mir ungefähr dort angesiedelt, wo der Ziegenklub in der Bundesliga. Was hast du in Deutschland eigentlich damit zu tun, dass das ploetzlich deine Sache ist und du dich aufregen musst? Wer redet von dir? Wenn du keine Ahnung von Gerichten und Unterschieden in Rechtssystemen, dann schweige doch lieber. bearbeitet 24. Oktober 2010 von Long John Silver Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Aristippos Geschrieben 24. Oktober 2010 Melden Share Geschrieben 24. Oktober 2010 Wenn du keine Ahnung von Gerichten und Unterschieden in Rechtssystemen, dann schweige doch lieber. Wieso müsste ich davon Ahnung haben? Ich finde, dass jemand, der seinem Arbeitgeber eine Million dafür abknöpft, dass er auf Grund von ein paar obszönen Gesten angeblich Dünnschiss bekommen hat, unmoralisch handelt. Diese Bewertung ist unabhängig von dem Rechtssystem, in dem sich das zugetragen hat. Wenn das Rechtssystem solches Verhalten auch noch unterstützt, macht es das natürlich nicht besser. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Long John Silver Geschrieben 24. Oktober 2010 Melden Share Geschrieben 24. Oktober 2010 (bearbeitet) Wenn du keine Ahnung von Gerichten und Unterschieden in Rechtssystemen, dann schweige doch lieber. Wieso müsste ich davon Ahnung haben? Ich finde, dass jemand, der seinem Arbeitgeber eine Million dafür abknöpft, dass er auf Grund von ein paar obszönen Gesten angeblich Dünnschiss bekommen hat, unmoralisch handelt. Diese Bewertung ist unabhängig von dem Rechtssystem, in dem sich das zugetragen hat. Wenn das Rechtssystem solches Verhalten auch noch unterstützt, macht es das natürlich nicht besser. Ich nicht. bearbeitet 24. Oktober 2010 von Long John Silver Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Thofrock Geschrieben 24. Oktober 2010 Melden Share Geschrieben 24. Oktober 2010 Ich dachte es sei inzwischen klar, dass es kein Auftrag war, sondern ein Befehl und ein Zwang, der in diese ganzen Situation fuehrte und zu ihren Folgen. Abgesehen davon dass ich unter "Zwang" etwas Anderes verstehe, möchte ich gerne mal wissen, was eigentlich passiert wenn man das ausbaut. Wie teuer wird es denn bitte wenn ein Arbeitgeber seinen Mitarbeiter anschreit, ihn Überstunden machen läßt oder im einen Arbeitsplatz mit zu hoher Staubbelastung zuweist. Gerade in den USA, wo Mitarbeiter nur sehr dünne Arbeitsschutzmaßnahmen genießen, dem klassischen Hire and Fire ausgesetzt sind, und mit hoher Wahrscheinlichkeit auch Mobbing kein Fremdwort ist, müßte so ein Urteil einem Sprengsatz gleichkommen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Long John Silver Geschrieben 24. Oktober 2010 Melden Share Geschrieben 24. Oktober 2010 (bearbeitet) Ich dachte es sei inzwischen klar, dass es kein Auftrag war, sondern ein Befehl und ein Zwang, der in diese ganzen Situation fuehrte und zu ihren Folgen. Abgesehen davon dass ich unter "Zwang" etwas Anderes verstehe, möchte ich gerne mal wissen, was eigentlich passiert wenn man das ausbaut. Wie teuer wird es denn bitte wenn ein Arbeitgeber seinen Mitarbeiter anschreit, ihn Überstunden machen läßt oder im einen Arbeitsplatz mit zu hoher Staubbelastung zuweist. Gerade in den USA, wo Mitarbeiter nur sehr dünne Arbeitsschutzmaßnahmen genießen, dem klassischen Hire and Fire ausgesetzt sind, und mit hoher Wahrscheinlichkeit auch Mobbing kein Fremdwort ist, müßte so ein Urteil einem Sprengsatz gleichkommen. Ich hatte bereits erklaert, dass es sich hierbei nicht um ein uebliches Arbeitsverhaeltnis handelt, sondern um eine militaerisch geordnete Struktur. Eine Befehlsverweigerung zieht sofortige disziplinarische Massnahmen nach sich, Suspendierung, Degradierung, Streichen der Befoerderung etc. Das Fire Department wusste, dass die Feuerwehrleute der normalen Weisung, auf der Parade zu fahren, nicht folgen wuerden, also ordneten sie es mit einem Befehl an, dem sie sich nicht verweigern konnten, wenn sie nicht mit harten Massnahmen rechnen mussten, z.B. sofortige Suspendierung usw. Ich denke nicht, dass man solche speziellen Strukturen auf andere Arbeitsverhaeltnisse in der Wirtschaft etc. uebertragen kann. Ich bezweifle auch, dass irgendein Unternehmen auf die idiotische Idee kaeme, seine Mitarbeiter zur Pride Parade abzukommandieren, wenn diese nicht hingehen wollten. Man sucht Freiwillige oder laesst es ganz, dort repraesentieren zu wollen. Ich habe es jedenfalls noch nie gehoert, dass so etwas vorgefallen waere. Das ist schliesslich auch nicht der Sinn der Praesentation. Ich denke, dass hier eine klare Fehleinschaetzung der Situation von Seiten der Vorgesetzten vorlag, die ihr Image retten wollten und nicht zugeben, dass sie keine Freiwilligen finden. Und das haette in ihrem Augen ein schlechtes Licht auf die Stadt geworfen. Ich denke, man kann das Urteil nicht vom Inhalt trennen und der Situation, mit der es sich beschaeftigte. bearbeitet 24. Oktober 2010 von Long John Silver Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Wiebke Geschrieben 24. Oktober 2010 Melden Share Geschrieben 24. Oktober 2010 Ich denke, dass hier eine klare Fehleinschaetzung der Situation von Seiten der Vorgesetzten vorlag, die ihr Image retten wollten und nicht zugeben, dass sie keine Freiwilligen finden. Und das haette in ihrem Augen ein schlechtes Licht auf die Stadt geworfen. Naja, eine Freiwillige hätten sie schon gehabt, denn die hatte sich ja laut Beschwerdeschrift extra frei genommen, um an der Parade teilnehmen zu können. Zur Not hätten sie ja ein paar Leiharbeitnehmer mit auf den Löschzug setzen können, wenn sich sonst niemand gefunden hätte... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Björn Geschrieben 24. Oktober 2010 Melden Share Geschrieben 24. Oktober 2010 Die Tatsache dass es sich bei dieser Anmache um schlechtes Benehmen handelt, steht in diesem speziellen Fall nicht zur Debatte. Das kann man natuerlich diskutieren, warum schlechtes Benehmen unentschuldigt davon kommt, nur weil es in einem bestimmten Rahmen abspielt, in dem es ausnahmsweise tolerierbar gilt. Aber solche Diskussionen fuehrt m.E. zu nix, weil es einfach auf die Antwort hinaus laeuft - halte dich eben fern von Bereichen, in denen solches Benehmen vorkommt, was du schliesslich davor schon befuerchtest oder weisst. Und auf nix anderes will Boandkramer und auch ich hinaus. Da es schlechtes Benehmen war, was den Herren auf dem CSD passiert ist, ist ja klar, warum die "Täter" nicht angezeigt wurden: Schlechtes Benehmen ist nicht justiziabel. Aber es ist natürlich erstaunlich, was man vom Gericht zugesprochen bekommt, wenn man - während eines Auftrages des Arbeitsnehmers - schlechtem Benehmen ausgesetzt war. Wenn das Schule macht... Ich dachte es sei inzwischen klar, dass es kein Auftrag war, sondern ein Befehl und ein Zwang, der in diese ganzen Situation fuehrte und zu ihren Folgen. Das ist eine Fahrlaessigkeit von seiten des Arbeitgeber, der wusste, um was es ging, und was zu befuerchten war. Er hat diese eventuellen Folgen in Kauf genommen und dafuer wurde er verurteilt. Ja, er hat in Kauf genommen, dass den Jungs schlechtes Benehmen entgegen gebracht wurde. Schon schlimm. Wenn ihnen auf dem Weg zum Einsatz ein Autofahrer den Vogel gezeigt hätte, wäre der Betrag wahrscheinlich doppelt so hoch ausgefallen. Nochmal zur Klärung: Wurde der Arbeitgeber deshalb so hoch bestraft, weil er einfach den Befehl nicht geben durfte? Oder war die Strafe deshalb so hoch, weil ihnen beim Befolgen des Befehls schreckliche Sachen zugestoßen sind? Ich vermute, der Unmut hier entzuendet sich einfach an der hohen Geldsumme. Es ist aber nicht eure Sache, moralisch darueber zu urteilen, wie viel Geld Geschaedigte verlangen und erhalten, sondern Sache des Gerichtes, das zu entscheiden, was es fuer gerechtfertigt haelt, auch als Abschreckung fuer andere Arbeitnehmer und fuer die Zukunft. Schon interessant: Der hohe Geldbetrag wird ausdrücklich als Abschreckung/Prävention betrachtet. Das ist ja auch okay so und durchaus ein Aspekt von Rechtsprechung. Allerdings scheint es mit Prävention hinsichtlich der sexuellen Belästigung nicht weit her zu sein. Die war doch angeblich Auslöser der ganzen Darmbeschwerden und ist auch in den USA m.W. ein Straftatbestand. Aber hier scheint es okay zu sein, den Leuten das Signal zu geben, einfach so weiter zu belästigen; bestraft wird man ja nicht. Selbst den Betroffenen scheint es egal zu sein. Ich vermute fast, es ist eine Art Neid, dass die es geschafft haben, so viel Geld zu erhalten. Für mich kann ich das mit Sicherheit ausschließen. Das geht mir wirklich völlig am Hintern vorbei. Wen interessiert es denn, wie und ob sich diese Leute auf ihrer eigenen Parade benehmen, wenn sie es unter sich ausmachen bzw. alle zusammen einer Meinung sind und niemand anders damit hinein ziehen? Das muss keinen interessieren, der davon nicht gegen seinen Willen hineingezogen wird. Mich interessiert es nicht. Bin ich der Erzieher anderer Leute, die untereinander nach ihrer Auffassung feiern wollen haben wollen und dieses Feiern fuer sich auf bestimmte Weise definieren? Bestimmt nicht und in diese Positon sollte sich auch niemand begeben oder sie anstreben oder gar gutheissen. Vergiss es. Die beste und einzig vernuenftige Reaktion ist - sie einfach unter sich lassen. Die nächste Verteidigungsrede für Anwälte von Vergewaltigern und Belästigern. Nehmen wir mal einen Swingerclub mitten in der Walachei. Eines Abends, während sich all die "normalen" Gäste miteinander vergnügen, kommt eine Frau rein, weil mitten vor der Tür ihr Wagen liegengeblieben ist und sie realistischerweise nur dort Hilfe bekommen kann. Nach LJSs Meinung kann man es niemandem verübeln, wenn die Gäste die Frau einfach in ihr "Vergnügen" miteinbeziehen (es gibt ja auch keinen Arbeitgeber, der sie dorthin gezwungen hat). Wenn die Frau dann belästigt wird (oder Schlimmeres), dann war das halt das in einem Swingerclub übliche "schlechte Benehmen", das wahrscheinlich auch vom Gutteil der Anwesenden "gutgeheißen" wurde. Kann man nichts machen; hier wegen sexueller Belästigung anzuzeigen, würde nur unzulässig "individualisieren"... Um es nochmal klar zu sagen: Die Feuerwehrleute haben behauptet, sie wären wegen des Befehls sexueller Belästigung ausgesetzt gewesen. Dass dieser Befehl Unrecht war, wird von fast niemandem bestritten; da wären irgendwelche besonderen Strapazen auf dem CSD gar nicht nötig gewesen. Aber wenn sexuelle Belästigung im Spiel war (und ich darf an das Zitat erinnern, wonach einige Leute ihre vulgären Anmachversuche gesteigert hätten, als sie das Unbehagen der Jungs erkannten), dann wäre es eigentlich auch völlig unerheblich, wieso die Jungs in diese Lage kamen. Es ist egal, ob man per Befehl dorthin kommt, weil das Auto liegengeblieben ist oder ob man ganz freiwillig in eine Kneipe geht: Sexuelle Belästigung ist falsch und ein Straftatbestand. Dafür, dass den Jungs eine Anzeige gegen ihre Belästiger anscheinend ganz egal war (immerhin haben sie ja angeblich dadurch erhebliche Beschwerden durchgemacht, was es quasi einer Körperverletzung gleichkommen lässt), gibt es eine einfache Erklärung: Es war nicht genug Geld zu holen. Dafür hatten sie ja den Arbeitgeber. Und jetzt erzähle man bitte nichts mehr über den präventiven Charakter der Strafe. Die Nichtanzeige und Nichtbestrafung der Belästiger lässt ja im Umkehrschluss nur die Folgerung zu, dass bei sexueller Belästigung Prävention als unnötig angesehen wird. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Thofrock Geschrieben 24. Oktober 2010 Melden Share Geschrieben 24. Oktober 2010 Ich dachte es sei inzwischen klar, dass es kein Auftrag war, sondern ein Befehl und ein Zwang, der in diese ganzen Situation fuehrte und zu ihren Folgen. Abgesehen davon dass ich unter "Zwang" etwas Anderes verstehe, möchte ich gerne mal wissen, was eigentlich passiert wenn man das ausbaut. Wie teuer wird es denn bitte wenn ein Arbeitgeber seinen Mitarbeiter anschreit, ihn Überstunden machen läßt oder im einen Arbeitsplatz mit zu hoher Staubbelastung zuweist. Gerade in den USA, wo Mitarbeiter nur sehr dünne Arbeitsschutzmaßnahmen genießen, dem klassischen Hire and Fire ausgesetzt sind, und mit hoher Wahrscheinlichkeit auch Mobbing kein Fremdwort ist, müßte so ein Urteil einem Sprengsatz gleichkommen. Ich hatte bereits erklaert, dass es sich hierbei nicht um ein uebliches Arbeitsverhaeltnis handelt, sondern um eine militaerisch geordnete Struktur. Eine Befehlsverweigerung zieht sofortige disziplinarische Massnahmen nach sich, Suspendierung, Degradierung, Streichen der Befoerderung etc. Das Fire Department wusste, dass die Feuerwehrleute der normalen Weisung, auf der Parade zu fahren, nicht folgen wuerden, also ordneten sie es mit einem Befehl an, dem sie sich nicht verweigern konnten, wenn sie nicht mit harten Massnahmen rechnen mussten, z.B. sofortige Suspendierung usw. Das Problem haben doch aber bei dem schlaffen Kündigungsschutz in Amiland so ziemlich alle Arbeitnehmer. Dass die das bei der Feuerwehr Befehl nennen, ändert ja nichts daran, dass der Fabrikarbeiter auch "suspendiert" wird, wenn er sich weigert bei der vorhandenen Staubkonzentration zu arbeiten. Insofern wäre das auch durchaus damit vergleichbar, wenn ein Soldat die Army verklagt, weil ihn ein Vorgesetzter anschreit. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Long John Silver Geschrieben 24. Oktober 2010 Melden Share Geschrieben 24. Oktober 2010 (bearbeitet) Nehmen wir mal einen Swingerclub mitten in der Walachei. Eines Abends, während sich all die "normalen" Gäste miteinander vergnügen, kommt eine Frau rein, weil mitten vor der Tür ihr Wagen liegengeblieben ist und sie realistischerweise nur dort Hilfe bekommen kann. Nach LJSs Meinung kann man es niemandem verübeln, wenn die Gäste die Frau einfach in ihr "Vergnügen" miteinbeziehen (es gibt ja auch keinen Arbeitgeber, der sie dorthin gezwungen hat). Wenn die Frau dann belästigt wird (oder Schlimmeres), dann war das halt das in einem Swingerclub übliche "schlechte Benehmen", das wahrscheinlich auch vom Gutteil der Anwesenden "gutgeheißen" wurde. Kann man nichts machen; hier wegen sexueller Belästigung anzuzeigen, würde nur unzulässig "individualisieren"... Naja, wenn du so etwasin meine Postings hinein lesen magst, kann ich es nicht aendern. bearbeitet 24. Oktober 2010 von Long John Silver Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Long John Silver Geschrieben 24. Oktober 2010 Melden Share Geschrieben 24. Oktober 2010 Ich dachte es sei inzwischen klar, dass es kein Auftrag war, sondern ein Befehl und ein Zwang, der in diese ganzen Situation fuehrte und zu ihren Folgen. Abgesehen davon dass ich unter "Zwang" etwas Anderes verstehe, möchte ich gerne mal wissen, was eigentlich passiert wenn man das ausbaut. Wie teuer wird es denn bitte wenn ein Arbeitgeber seinen Mitarbeiter anschreit, ihn Überstunden machen läßt oder im einen Arbeitsplatz mit zu hoher Staubbelastung zuweist. Gerade in den USA, wo Mitarbeiter nur sehr dünne Arbeitsschutzmaßnahmen genießen, dem klassischen Hire and Fire ausgesetzt sind, und mit hoher Wahrscheinlichkeit auch Mobbing kein Fremdwort ist, müßte so ein Urteil einem Sprengsatz gleichkommen. Ich hatte bereits erklaert, dass es sich hierbei nicht um ein uebliches Arbeitsverhaeltnis handelt, sondern um eine militaerisch geordnete Struktur. Eine Befehlsverweigerung zieht sofortige disziplinarische Massnahmen nach sich, Suspendierung, Degradierung, Streichen der Befoerderung etc. Das Fire Department wusste, dass die Feuerwehrleute der normalen Weisung, auf der Parade zu fahren, nicht folgen wuerden, also ordneten sie es mit einem Befehl an, dem sie sich nicht verweigern konnten, wenn sie nicht mit harten Massnahmen rechnen mussten, z.B. sofortige Suspendierung usw. Das Problem haben doch aber bei dem schlaffen Kündigungsschutz in Amiland so ziemlich alle Arbeitnehmer. Dass die das bei der Feuerwehr Befehl nennen, ändert ja nichts daran, dass der Fabrikarbeiter auch "suspendiert" wird, wenn er sich weigert bei der vorhandenen Staubkonzentration zu arbeiten. Insofern wäre das auch durchaus damit vergleichbar, wenn ein Soldat die Army verklagt, weil ihn ein Vorgesetzter anschreit. Nun, warten wir ab, bis so etwas in Realitat passiert und unterhalten uns dann darueber. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 28. Oktober 2010 Melden Share Geschrieben 28. Oktober 2010 Buttiglione: "Schwulsein ist moralisch falsch" (Quelle) Da sieht man mal wieder, wie klug und vorausschauend es war, die Type als EU-Komissar abzulehnen. Solchen Unsinn behauptet ja noch nicht mal der Papst. Werner Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Marmot Geschrieben 28. Oktober 2010 Melden Share Geschrieben 28. Oktober 2010 (bearbeitet) Buttiglione: "Schwulsein ist moralisch falsch"(Quelle) Da sieht man mal wieder, wie klug und vorausschauend es war, die Type als EU-Komissar abzulehnen. Solchen Unsinn behauptet ja noch nicht mal der Papst. Werner Bekannter italienischer Politiker und christlicher Philosoph [...] bearbeitet 28. Oktober 2010 von Marmot Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Epicureus Geschrieben 28. Oktober 2010 Melden Share Geschrieben 28. Oktober 2010 Diese Woche wird der Bundestag das Jahressteuergesetz verabschieden. Die Grünen haben dazu einen Änderungsantrag eingebracht, der die Benachteiligung im Einkommensteuerrecht beenden soll. Über diesen Antrag soll voraussichtlich kurz vor Mitternacht namentlich abgestimmt werden. Jeder Bundestagsabgeordnete muss dann also öffentlich sagen, ob er sich für oder gegen die Gleichstellung ausspricht (...) QUELLE Ich werde jedenfalls heute abend mal das Parlamentsfernsehen des Bundestages einschalten. Eine namentliche Abstimmung ist mal was Besonderes: Da werden dann auch all die sogenannten "Liberalen" der FDP Farbe bekennen müssen, die sich bisher im Schulterschluss mit der uckermärkischen Knopfleiste und Menschenfreunden wie Norbert Geis mit Händen und Füßen gegen eine Gleichstellung der ELP im Steuerrecht ausgesprochen haben. Und das Beste: Beugt sich Westerwelle der Fraktions- bzw. Koalitionsdisziplin, stimmt er nicht nur gegen den eigenen Koalitionsvertrag, sondern gegen seine ganz persönliche eingetragene Lebenspartnerschaft. Aber wahrscheinlich wird sich Westerwelle vor der Abstimmung diskret aus dem Saal verdrücken, damit er das Merkel nicht zu verschrecken braucht. Kuschen und Urschkriechen sind ja Westerwelles Lieblingsdisziplinen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Epicureus Geschrieben 28. Oktober 2010 Melden Share Geschrieben 28. Oktober 2010 So, jetzt ist es amtlich: Der Antrag der GRÜNEN auf vollständige Gleichstellung der ELP mit der Ehe ist vom Bundestag in namentlicher Abstimmung abgelehnt worden - was zu erwarten war. Interessant: Es gibt insgesamt 332 Abgeordneten der CDU/CSU und FDP. 316 Abgeordnete haben gegen die Gleichstellung gestimmt. Das heißt, dass einerseits die Regierungskoalition recht vollständig vertreten war - und andererseits, dass höchstwahrscheinlich auch der überwältigenden Mehrheit der FDP, der Partei der "Bürgerrechte", deren Protagonist Westerwelle selber in einer ELP lebt, die Gleichstellung von Schwulen und Lesben am A*rsch vorbeigeht. Wer wie genau abgestimmt hat, wird man hoffentlich bald nachlesen können. Im übrigen ist die Rechtssprechung des BVerfG in der Vergangenheit mehr als eindeutig pro ELP gewesen. CDU/CSU haben trotzdem die Ungleichbehandlung zementiert, weil sie ihre Stammwähler nicht verprellen wollten - und die FDP ist bei Mutti Merkel mal wieder komplett im Rektum verschwunden. So werden die Rechte von Schwulen und Lesben von dieser Bundesregierung erneut mit Füßen getreten - und das, obwohl es quer durch alle Parteien (wie auch im Bundesrat), inklusive der FDP, einen Konsens gibt. Leider wurde die Gleichstellung (wieder einmal) auf dem Altar der Koalitionsdisziplin geopfert. Und das heißt für mich im Klartext: Ich darf nächstes Jahr bei der Steuererklärung gemeinsame Veranlagung mit meinem Mann beantragen. Diese wird vom Finanzamt abgelehnt, ich kann dann wieder dagegen Widerspruch einlegen - und müsste mir im Zweifelsfall einen Anwalt nehmen, um mein Recht zu bekommen. Und irgendwann im nächsten Jahr gibt es dann ein Gerichtsurteil des BVerfGs zu bereits seit Jahren dort anhängigen Altfällen, das man bereits heute vorhersagen kann. Das ist wirklich Demokratie, wie sie leibt und lebt. Die FDP ist ein solch verrotteter Verein, dass mir das kalte Kotzen kommt! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Epicureus Geschrieben 28. Oktober 2010 Melden Share Geschrieben 28. Oktober 2010 Nachtrag: Dr. Guido Westerwelle war ganz offensichtlich bei der Abstimmung nicht anwesend. Schwule und Lesben sind ja auch ein Kollateralthema - vor allem wenn man sie vorher im Wahlkampf mit homofreundlichen Schleimparolen zugetextet hat (Koalitionsvertrag!). Durch sein Fernbleiben konnte Guidolein sein Gesicht vor der uckermärkischen Knopfleiste wahren, auf deren Wohlwollen er mittlerweile aufgrund der desaströsen Umfrageergebnisse der FDP mehr denn je angewiesen ist. *kotzsmiliesuchengeh* Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Franciscus non papa Geschrieben 28. Oktober 2010 Melden Share Geschrieben 28. Oktober 2010 Buttiglione: "Schwulsein ist moralisch falsch"(Quelle) Da sieht man mal wieder, wie klug und vorausschauend es war, die Type als EU-Komissar abzulehnen. Solchen Unsinn behauptet ja noch nicht mal der Papst. Werner Bekannter italienischer Politiker und christlicher Philosoph [...] schau dir mal auf kotz-net die anderen dann verlinkten artikel zum thema an. der schwulenhass ist unübersehbar. wenn ich nun noch schreibe, daß man nur man genau nachforschen müsse, man würde bei diesem italienischen schwachsinnigen ex-minister mit sicherheit ne leiche im keller finden können..... ja, und ich würde mich freuen, wenn man sie fände, bei diesem moraltriefenden ekelpaket. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 28. Oktober 2010 Melden Share Geschrieben 28. Oktober 2010 Ich darf nächstes Jahr bei der Steuererklärung gemeinsame Veranlagung mit meinem Mann beantragen. Diese wird vom Finanzamt abgelehnt, ich kann dann wieder dagegen Widerspruch einlegen - und müsste mir im Zweifelsfall einen Anwalt nehmen, um mein Recht zu bekommen. Und irgendwann im nächsten Jahr gibt es dann ein Gerichtsurteil des BVerfGs zu bereits seit Jahren dort anhängigen Altfällen, das man bereits heute vorhersagen kann. Um wieviel gehts denn? (Vermutlich kostet Gerict und Anwalt mehr.) Das BVerfG wird den Politikern aufgeben, für die Zukunft eine andere Lösung zu suchen. So löst das Gericht ähnliche Fälle immer. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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