Gabriele Geschrieben 3. März 2009 Melden Share Geschrieben 3. März 2009 .....Und Gott gehorchen könnte eben dann erst recht heißen: dem geschiedenen wiederverheirateten Paar die Kommunion zu reichen. - weil einfach die Nächstenliebe überwiegt. Das ist deswegen ein schlechtes Beispiel, weil wir schon bedenken sollten, dass ein Gott und einem Menschen gegebenes Versprechen ("ich will dir treu sein in guten und in bösen Tagen, bis der Tod uns scheidet") nicht so einfach vom Tisch zu wischen ist -und die römisch katholisch Kirche an der Gültigkeit der Ehe festhält. da wird nicht einfach vom tisch gewischt, jedenfalls nicht im realen leben. in deinen phantasien mag es so aussehen. diese sind aber nur geeignet dich besser dastehen zu lassen. auch wenn du es nicht erfast hast: es geht nich tum mich- und auch nicht darum, mich besser aussehen zu lassen. es geht um die ehe. es geht um versprechen. es geht darum, dass Gott Versprechen und damit uns menschen ernst nimmt. man kann nicht hergehen und am montag sagen: ich verspreche, dir ein leben lang treu zu bleiben - ein paar jahre später aber nichts mehr von diesem eheversprechen wissen wollen. Das ernstnehmen dieses versprechens ist das eine. die gültigkeit der ehe das andere. wer in einer gültigen ehe lebt kann nicht (ausser er spielt mormone oder polygam) eine andere heiraten ohne ehebruch zu begehen. die kirche nimmt die worte jener bibelstelle wo Jesus darüber spricht dass der, der eine geschiedene heiratet ehebruch begeht ernst. darum geht es. wer geschiedenen wiederverheirateten die kommunion spendet - und die erstehe ist nicht für ungültig erklärt worden - der läßt "vielehe, ehebruch besser dastehen" um in deiner d. argumentationsschiene zu fahren. die kommunionspendung ist kein mehrehebefürwortungsverahren- auch wenn die situation mancher geschiedener / wiederverheirateter sehr verfahren sein kann - auch ohne ersteheaufhebungs bzw. nichtigkeitsverfahren. Aber nach einem Nichtigkeitsverfahren bzw. Ersteheaufhebungsverfahren ist die Kommunionspendung in Ordnung? Dann ist das Montagsversprechen kein richtiges Versprechen gewesen? Einfach so vom Tisch gewischt? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mariamante Geschrieben 3. März 2009 Melden Share Geschrieben 3. März 2009 Aber nach einem Nichtigkeitsverfahren bzw. Ersteheaufhebungsverfahren ist die Kommunionspendung in Ordnung?Dann ist das Montagsversprechen kein richtiges Versprechen gewesen? Einfach so vom Tisch gewischt? Ein Ehenichtigkeitsverfahren macht dann Sinn, wenn dieses Versprechen kein richtiges Versprechen war- du hast es erfasst - wenn z.B. die Eheabsicht / Annahme von Kindern nicht vorhanden war. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Felix1234 Geschrieben 3. März 2009 Melden Share Geschrieben 3. März 2009 Aber nach einem Nichtigkeitsverfahren bzw. Ersteheaufhebungsverfahren ist die Kommunionspendung in Ordnung?Dann ist das Montagsversprechen kein richtiges Versprechen gewesen? Einfach so vom Tisch gewischt? Ein Ehenichtigkeitsverfahren macht dann Sinn, wenn dieses Versprechen kein richtiges Versprechen war- du hast es erfasst - wenn z.B. die Eheabsicht / Annahme von Kindern nicht vorhanden war. Aber wer gibt uns das Recht, Wiederverheiratete dauerhaft von der Eucharistie auszuschließen? Ich glaube diese Fälle beschreiben ein Dilemma, für welches eine Beugestrafe denkbar ungeeignet ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mariamante Geschrieben 3. März 2009 Melden Share Geschrieben 3. März 2009 Aber wer gibt uns das Recht, Wiederverheiratete dauerhaft von der Eucharistie auszuschließen? Ich glaube diese Fälle beschreiben ein Dilemma, für welches eine Beugestrafe denkbar ungeeignet ist. Ich sehe das nicht als "Beugestrafe". Dass in Bezug auf den Empfang der heiligen Kommunion in manchen Fällen (z.B. wo Menschen nicht bereit sind, einander zu vergeben, wo Menschen jahrelang bei keiner Beichte waren und die Gebote Gottes als Fremdkörper ansehen) ein lässiger Umgang geschieht, der bis zum Sakrileg gehen kann, sehe ich persönlich als bedenkliche Entwicklung. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 3. März 2009 Melden Share Geschrieben 3. März 2009 Aber wer gibt uns das Recht, Wiederverheiratete dauerhaft von der Eucharistie auszuschließen? Ich glaube diese Fälle beschreiben ein Dilemma, für welches eine Beugestrafe denkbar ungeeignet ist.Ich sehe das nicht als "Beugestrafe". Dass in Bezug auf den Empfang der heiligen Kommunion in manchen Fällen (z.B. wo Menschen nicht bereit sind, einander zu vergeben, wo Menschen jahrelang bei keiner Beichte waren und die Gebote Gottes als Fremdkörper ansehen) ein lässiger Umgang geschieht, der bis zum Sakrileg gehen kann, sehe ich persönlich als bedenkliche Entwicklung.Was hat der "lässige" Umgang mit der Sünde mit dem Ausschluss der Wiederverheirateten von den Sakramenten zu tun? Ein Wiederverheirateter kann seinem Expartner doch wohl vergeben haben und das Bedürfnis nach geistlicher Begleitung durch die Kirche in Form von Beichte und Kommunion pflegen. Aber selbst wenn er wollte, dürfte er (rein theoretisch) weder beichten noch die Kommunion empfangen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gabriele Geschrieben 3. März 2009 Melden Share Geschrieben 3. März 2009 Aber nach einem Nichtigkeitsverfahren bzw. Ersteheaufhebungsverfahren ist die Kommunionspendung in Ordnung?Dann ist das Montagsversprechen kein richtiges Versprechen gewesen? Einfach so vom Tisch gewischt? Ein Ehenichtigkeitsverfahren macht dann Sinn, wenn dieses Versprechen kein richtiges Versprechen war- du hast es erfasst - wenn z.B. die Eheabsicht / Annahme von Kindern nicht vorhanden war. Ah ja: Ein gegebenes Versprechen muß unter allen Umständen gehalten werden. Und nicht vom Tisch gewischt werden. Und kein lässiger Umgang damit gepflegt werden. Es sei denn, dieses Versprechen war gar kein richtiges Versprechen. Dann darf man sich nochmal versprechen. Und das alte lässig vom Tisch wischen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chrysologus Geschrieben 3. März 2009 Melden Share Geschrieben 3. März 2009 Aber nach einem Nichtigkeitsverfahren bzw. Ersteheaufhebungsverfahren ist die Kommunionspendung in Ordnung?Dann ist das Montagsversprechen kein richtiges Versprechen gewesen? Einfach so vom Tisch gewischt? Ein Ehenichtigkeitsverfahren macht dann Sinn, wenn dieses Versprechen kein richtiges Versprechen war- du hast es erfasst - wenn z.B. die Eheabsicht / Annahme von Kindern nicht vorhanden war. Oder wenn der Aushilfskaplan keine Trauvollmacht hatte - dann spielt die Ernsthaftgkeit der Versprechens gar keine Rolle mehr. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Abigail Geschrieben 3. März 2009 Melden Share Geschrieben 3. März 2009 Ehe aufheben oder für nichtig erklären? Nach 1 Ehejahr? Nach 5? Nach 15? Was passiert dann mit diesen Jahren des Zusammenlebens? Verschwinden sie? Werden sie nichtig? Bekommt man sie extra hinten an sein Leben gehängt? Eine gescheiterte Ehe ist ein Trümmerhaufen. Da hilft kein Verfahren der Kirche etwas daran zu ändern. Aber was macht man im Christentum mit verfahrenen Situationen? Was war es noch? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sokrates Geschrieben 3. März 2009 Melden Share Geschrieben 3. März 2009 Ich glaube, man wird sich schwer tun, etwas Verlogeneres als so einen Ehenichtigkeitsprozess zu finden. Die ehrlichsten dabei dürften noch die Anwälte der Parteien sein: Die lügen bloß, weil es ihre Pflicht ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Julius Geschrieben 3. März 2009 Melden Share Geschrieben 3. März 2009 Hahaha Es gibt was Neues ... Schmidberger attackiert GeLuMü: Die Reaktion von Bischof Müller ist inakzeptabel. Ich würde sie als einen Kniefall vor der öffentlichen Meinung und den Massenmedien sehen. Dabei hat er uns, als wir von Zaitzkofen aus mehrfach das Gespräch mit ihm gesucht haben, nicht einmal einer Antwort gewürdigt. Schade, sehr schade, dass ein katholischer Bischof keine besseren Worte für seinen bischöflichen Mitbruder findet. Und die schon abgelutschte Verschwörungstheorie von den zwei Frauen, die dem Vatikan eine Falle gestellt haben .. http://www.fsspx.info/mbonline/pdf/mb-2009-3.pdf Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Felix1234 Geschrieben 3. März 2009 Melden Share Geschrieben 3. März 2009 (bearbeitet) Aber wer gibt uns das Recht, Wiederverheiratete dauerhaft von der Eucharistie auszuschließen? Ich glaube diese Fälle beschreiben ein Dilemma, für welches eine Beugestrafe denkbar ungeeignet ist. Ich sehe das nicht als "Beugestrafe". Dass in Bezug auf den Empfang der heiligen Kommunion in manchen Fällen (z.B. wo Menschen nicht bereit sind, einander zu vergeben, wo Menschen jahrelang bei keiner Beichte waren und die Gebote Gottes als Fremdkörper ansehen) ein lässiger Umgang geschieht, der bis zum Sakrileg gehen kann, sehe ich persönlich als bedenkliche Entwicklung. Die orthodoxe Kirche zeigt, dass dies nicht so sein muss. Dort ist die Sorge um das Heil der Geschiedenen und die ernsthafte Eröffnung eines Auswegs aus diesem Dilemma ein Zeichen für die über allem stehende Liebe Gottes; insbesondere für die Gescheiterten. Wenn Du so willst: Ein Gnadenakt. Warum man geschiedenen Wiederverheirateten in der Orthodoxie diese Gnade erweisen kann, bei uns jedoch nicht, kann ich nicht verstehen. Insbesondere deshalb nicht, weil dem Papst in dem hier diskutierten Kontext Akte der Gnade nicht fremd sind. Von daher hann ich nur hoffen, dass auch in der RKK Kirche das Prinzip der Oikonomia Beachtung findet. bearbeitet 3. März 2009 von Felix1234 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Angelocrator Geschrieben 3. März 2009 Melden Share Geschrieben 3. März 2009 Aber nach einem Nichtigkeitsverfahren bzw. Ersteheaufhebungsverfahren ist die Kommunionspendung in Ordnung?Dann ist das Montagsversprechen kein richtiges Versprechen gewesen? Einfach so vom Tisch gewischt? Ein Ehenichtigkeitsverfahren macht dann Sinn, wenn dieses Versprechen kein richtiges Versprechen war- du hast es erfasst - wenn z.B. die Eheabsicht / Annahme von Kindern nicht vorhanden war. Soll heissen, die Ehen von Zeugungsunfaehigen ist nichtig? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Edith1 Geschrieben 3. März 2009 Melden Share Geschrieben 3. März 2009 Hahaha Es gibt was Neues ... Schmidberger attackiert GeLuMü: Die Reaktion von Bischof Müller ist inakzeptabel. Ich würde sie als einen Kniefall vor der öffentlichen Meinung und den Massenmedien sehen. Dabei hat er uns, als wir von Zaitzkofen aus mehrfach das Gespräch mit ihm gesucht haben, nicht einmal einer Antwort gewürdigt. Schade, sehr schade, dass ein katholischer Bischof keine besseren Worte für seinen bischöflichen Mitbruder findet. Und die schon abgelutschte Verschwörungstheorie von den zwei Frauen, die dem Vatikan eine Falle gestellt haben .. http://www.fsspx.info/mbonline/pdf/mb-2009-3.pdf "Auch der Teufel täuscht sich nicht. Anscheinend versteht er viel besser als viele Katholiken, was für ihn mit dem Dekret vom 21. Januar auf dem Spiel steht. Und so bietet er sein ganzes Truppenarsenal auf, um der Kirche Schaden zuzufügen, den Papst zu diskreditieren und unsere Bruderschaft zu zerstören." Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mn1217 Geschrieben 3. März 2009 Melden Share Geschrieben 3. März 2009 Aber nach einem Nichtigkeitsverfahren bzw. Ersteheaufhebungsverfahren ist die Kommunionspendung in Ordnung?Dann ist das Montagsversprechen kein richtiges Versprechen gewesen? Einfach so vom Tisch gewischt? Ein Ehenichtigkeitsverfahren macht dann Sinn, wenn dieses Versprechen kein richtiges Versprechen war- du hast es erfasst - wenn z.B. die Eheabsicht / Annahme von Kindern nicht vorhanden war. Soll heissen, die Ehen von Zeugungsunfaehigen ist nichtig? Nein. Adoptierte Kinder oder IVF gezeugte "gelten" auch, es zählt sogar der bloße Wille. Wenn man allerdings nie vorhatte, Sex mit dem Partner zu haben, wirds kritisch- das dürfte aber schwer nachweisbar sein. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
gouvernante Geschrieben 3. März 2009 Autor Melden Share Geschrieben 3. März 2009 Bischöfe der Pius-Bruderschaft gegen Konzil Die vier Bischöfe der Pius-Bruderschaft, deren Exkommunikation Papst Benedikt XVI. aufgehoben hat, lehnen die Entscheide des Zweiten Vatikanischen Konzils (192-65) ab. Dies haben sie nach eigenen Angaben auch an Papst Benedikt XVI. geschrieben. Es handle sich bei den Konzilsentscheiden um „Lehren, die im Gegensatz stehen zum immerwährenden Lehramt der Kirche“, schreiben die vier Oberhirten in ihrem Dankesschreiben an den Papst. Quelle Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Julius Geschrieben 3. März 2009 Melden Share Geschrieben 3. März 2009 http://www.fsspx.info/mbonline/pdf/mb-2009-3.pdf Was mir auch schon aufgefallen ist: Es gibt zur Zeit in Schweden keine FSSPX-Gottesdienste mehr (die waren stets auf der Homepage der britischen Piusse angekündigt worden, die für Skandinavien mit zuständig sind). Aus der Dokumentation des schwedischen Fernsehens war nicht unschwer zu schließen, dass die bisherigen Gastgeber (Lutheraner bzw. Anglikaner) die Piusse vor die Tür gesetzt haben, nachdem sie durch das schwedische Fernsehen erst darauf aufmerksam geworden sind, wem sie da Gastfreundschaft gewährt hatten (Williamson hat noch vor wenigen Monaten in der anglikanischen Kirche in Göteborg geröhrt). Die zuständigen Pastoren, damit konfrontiert, stutzten sehr und meinten dann eilfertig, sie müssten sich unverzüglich mit den zuständigen Gremien ihrer Gemeinden beraten ... Bei Schmidberger liest sich das jetzt so: Das schwedische Fernsehen zeigte bald danach Ausschnitte dieses Interviews Vertretern der lutherischen und anglikanischen Kirche in Schweden. Wir hatten sowohl von der einen als auch von der anderen jeweils für einen Sonntag im Monat eine Kirche in Stockholm und in Göteborg gemietet, um dort die heilige Messe zu feiern. Dieser Mietvertrag wurde sofort gekündigt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Edith1 Geschrieben 3. März 2009 Melden Share Geschrieben 3. März 2009 Bischöfe der Pius-Bruderschaft gegen KonzilDie vier Bischöfe der Pius-Bruderschaft, deren Exkommunikation Papst Benedikt XVI. aufgehoben hat, lehnen die Entscheide des Zweiten Vatikanischen Konzils (192-65) ab. Dies haben sie nach eigenen Angaben auch an Papst Benedikt XVI. geschrieben. Es handle sich bei den Konzilsentscheiden um „Lehren, die im Gegensatz stehen zum immerwährenden Lehramt der Kirche“, schreiben die vier Oberhirten in ihrem Dankesschreiben an den Papst. Quelle Wie lange soll dieser Zirkus eigentlich so weitergehen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Abigail Geschrieben 3. März 2009 Melden Share Geschrieben 3. März 2009 Aber nach einem Nichtigkeitsverfahren bzw. Ersteheaufhebungsverfahren ist die Kommunionspendung in Ordnung?Dann ist das Montagsversprechen kein richtiges Versprechen gewesen? Einfach so vom Tisch gewischt? Ein Ehenichtigkeitsverfahren macht dann Sinn, wenn dieses Versprechen kein richtiges Versprechen war- du hast es erfasst - wenn z.B. die Eheabsicht / Annahme von Kindern nicht vorhanden war. Soll heissen, die Ehen von Zeugungsunfaehigen ist nichtig? Ich kenne das so, wenn ich weiß, dass ich unfruchtbar bin oder auf jedenfall sein will, und das vor der Ehe verschweige, dann kann man diese Ehe erfolgreich anfechten. Betrug. Wenn ich es nicht wusste, kann man sie auch nicht anfechten. Shit happens. Wenn ich es wusste und meinem Partner vorher gesagt habe und er mich trotzdem geheiratet hat, dann kann er auch nichts anfechten. Katholische Ehen sollen eben offen sein für Kinder. Wenn einer der Partner da Dinge verschweigt, die dagegen sprechen, wurde der andere automatisch betrogen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
OneAndOnlySon Geschrieben 3. März 2009 Melden Share Geschrieben 3. März 2009 "Auch der Teufel täuscht sich nicht. Anscheinend versteht er viel besser als viele Katholiken, was für ihn mit dem Dekret vom 21. Januar auf demSpiel steht. Und so bietet er sein ganzes Truppenarsenal auf, um der Kirche Schaden zuzufügen, den Papst zu diskreditieren und unsere Bruderschaft zu zerstören." (Zitat aus dem FSSPX-Mitteilungsblatt) Soso, laut den Piusbrüdern ist also auch der Teufel unfehlbar. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Julius Geschrieben 3. März 2009 Melden Share Geschrieben 3. März 2009 Bischöfe der Pius-Bruderschaft gegen KonzilDie vier Bischöfe der Pius-Bruderschaft, deren Exkommunikation Papst Benedikt XVI. aufgehoben hat, lehnen die Entscheide des Zweiten Vatikanischen Konzils (192-65) ab. Dies haben sie nach eigenen Angaben auch an Papst Benedikt XVI. geschrieben. Es handle sich bei den Konzilsentscheiden um „Lehren, die im Gegensatz stehen zum immerwährenden Lehramt der Kirche“, schreiben die vier Oberhirten in ihrem Dankesschreiben an den Papst. Quelle Das ist der Brief (mit dem die Piusse allerdings erst gut vier Wochen später rausgerückt sind): http://www.dici.org/fraternite_read.php?id=000076 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mariamante Geschrieben 3. März 2009 Melden Share Geschrieben 3. März 2009 Was hat der "lässige" Umgang mit der Sünde mit dem Ausschluss der Wiederverheirateten von den Sakramenten zu tun? Ich persönlich bin der Meinung, dass die mangelnde Vorbereitung auf die hl. Kommunion für das Glaubenslebens gravierende negative Folgen hat. Die Frage, ob man sich im Zustand der Gnade befindet- mit Gott und der Kirche im Reinen scheint immer unwichtiger. Aus diesem Grund kommt es auch zum Unverständnis gegenüber der "unbarmherzigen Haltung", dass Wiederverheirateten Geschiedenen der Zugang zu den Sakramenten (Beichte, Kommunion) verunmöglicht wird. Dass es einen Zustand geben kann, der sich mit dem Empfang der Sakramente nicht verträgt - dafür gibt es wenig Verständnis. Und insofern hängt das Unverständnis für den Ausschluss der Wiederverheirateten von der Kommunion mit einem lässigen Umgang mit den Sakramente und der Sünde überhaupt zusammen: Nach der modernen Leseart wird höchstens Mord als schwere Sünde betrachtet. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mariamante Geschrieben 3. März 2009 Melden Share Geschrieben 3. März 2009 Aber nach einem Nichtigkeitsverfahren bzw. Ersteheaufhebungsverfahren ist die Kommunionspendung in Ordnung?Dann ist das Montagsversprechen kein richtiges Versprechen gewesen? Einfach so vom Tisch gewischt? Ein Ehenichtigkeitsverfahren macht dann Sinn, wenn dieses Versprechen kein richtiges Versprechen war- du hast es erfasst - wenn z.B. die Eheabsicht / Annahme von Kindern nicht vorhanden war. Soll heissen, die Ehen von Zeugungsunfaehigen ist nichtig? Hier sind einige Gründe für Ehenichtigkeit angegeben: http://www.bistum-chur.ch/eheverfahren_004.htm Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Soulman Geschrieben 3. März 2009 Melden Share Geschrieben 3. März 2009 Bischöfe der Pius-Bruderschaft gegen KonzilDie vier Bischöfe der Pius-Bruderschaft, deren Exkommunikation Papst Benedikt XVI. aufgehoben hat, lehnen die Entscheide des Zweiten Vatikanischen Konzils (192-65) ab. Dies haben sie nach eigenen Angaben auch an Papst Benedikt XVI. geschrieben. Es handle sich bei den Konzilsentscheiden um „Lehren, die im Gegensatz stehen zum immerwährenden Lehramt der Kirche“, schreiben die vier Oberhirten in ihrem Dankesschreiben an den Papst. Quelle Wie lange soll dieser Zirkus eigentlich so weitergehen? So lange, bis sich irgendjemand findet und die Autobahn sperrt, auf der diese Brüder unterwegs sind. Ich kann das nicht. Gruss, Martin Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Angelocrator Geschrieben 3. März 2009 Melden Share Geschrieben 3. März 2009 Aber nach einem Nichtigkeitsverfahren bzw. Ersteheaufhebungsverfahren ist die Kommunionspendung in Ordnung?Dann ist das Montagsversprechen kein richtiges Versprechen gewesen? Einfach so vom Tisch gewischt? Ein Ehenichtigkeitsverfahren macht dann Sinn, wenn dieses Versprechen kein richtiges Versprechen war- du hast es erfasst - wenn z.B. die Eheabsicht / Annahme von Kindern nicht vorhanden war. Soll heissen, die Ehen von Zeugungsunfaehigen ist nichtig? Nein. Adoptierte Kinder oder IVF gezeugte "gelten" auch, es zählt sogar der bloße Wille. Wenn man allerdings nie vorhatte, Sex mit dem Partner zu haben, wirds kritisch- das dürfte aber schwer nachweisbar sein. Na, dann spricht ja nichts gegen die Heirat von Homosexuellen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Angelocrator Geschrieben 3. März 2009 Melden Share Geschrieben 3. März 2009 Katholische Ehen sollen eben offen sein für Kinder. Wenn einer der Partner da Dinge verschweigt, die dagegen sprechen, wurde der andere automatisch betrogen. "Offen sein fuer Kinder" bedeuted also im konkreten Fall, auf ein Wunder zu hoffen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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