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Aufhebung der Exkommunikation der Pius-Bischöfe


gouvernante

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Was hat der "lässige" Umgang mit der Sünde mit dem Ausschluss der Wiederverheirateten von den Sakramenten zu tun?

Ich persönlich bin der Meinung, dass die mangelnde Vorbereitung auf die hl. Kommunion für das Glaubenslebens gravierende negative Folgen hat. Die Frage, ob man sich im Zustand der Gnade befindet- mit Gott und der Kirche im Reinen scheint immer unwichtiger. Aus diesem Grund kommt es auch zum Unverständnis gegenüber der "unbarmherzigen Haltung", dass Wiederverheirateten Geschiedenen der Zugang zu den Sakramenten (Beichte, Kommunion) verunmöglicht wird. Dass es einen Zustand geben kann, der sich mit dem Empfang der Sakramente nicht verträgt - dafür gibt es wenig Verständnis. Und insofern hängt das Unverständnis für den Ausschluss der Wiederverheirateten von der Kommunion mit einem lässigen Umgang mit den Sakramente und der Sünde überhaupt zusammen: Nach der modernen Leseart wird höchstens Mord als schwere Sünde betrachtet.

 

Das Problem liegt darin, dass Wiederverheiratete ihre Sünde nach den Regeln der Kirche nicht mehr loswerden können.

Da haben Mörder bessere Chancen. Die können reuen und beichten und sind damit wieder im Stand der Gnade.

 

Eine Wiederverheiratete kann nich überzeugend reuen und damit nicht beichten, denn sie bleibt ja bei ihrem neuen Mann. Wenn sie zurückkehren würde, würde sie erneut dauerhaft sündigen, denn sie würde den neuen Partner verlassen, um zum Alten zurückzukehren, der evt. auch wieder verheiratet ist. Zwei Ehebrüche in einem, um zurückzukehren zu einer Ehe, die zwar vor Gott geschlossen wurde aber auch vor Gott gescheitert ist.

 

Und nun komm mir nicht damit, dass kein Ehebruch vorliegt, da die zweiten Ehen keine kirchlich geschlossenen waren.

 

Es geht also nicht um das Herunterreden von Sünden sondern darum, dass Leuten, die mit sich, ihren Mitmenschen und Gott ins Reine gekommen sind, weder Beichten noch die Eucharistie empfangen dürfen. Das ist ein Skandal!

 

Die Kirche ist hier "großmütiger", als MM zu gibt: Familiaris consortio weist zumindest den Weg des "Zusammenlebens wie Bruder und Schwester", auf dem zur Eucharistie zugelassen werden kann. Womit festzustehen scheint:

  1. Das (eigentliche) kirchliche Problem ist nicht der Widerspruch zwischen staatlicher und kirchlicher Ehe, sondern der Sex zwischen nicht miteinander, sondern mit enderen Verheirateten.
  2. Insofern ist es inkonsequent, dass zwei Geschiedene, die zusammen leben, nicht betroffen sind. Auch Paare ohne Trauschein werden nicht belangt.
  3. Der Gesetzgeber vermutet ohne jeden Beweis, dass, wer staatlich einander heiratet, auch Sex miteinander hat. Andere scheinen das nicht zu haben.
  4. Ob nun ein Paar, dass auf der Grundlage von Familiaris consortio zur Eucharistie zugelassen wird, enthaltsam lebt, kann höchstens der Beichtvater wissen - und der darf nichts sagen noch tun, das einen Schluss zuließe.
  5. Dass der Gesetzgeber weiterhin recht ungeschickt mit dem Begriff der schweren Sünde herumfuchtelt, habe ich schon mehrfach erwähnt.

 

Hallo?

Das ist genau das, was MM als lässiger Umgang mit Sünden bezeichnet.

 

Angenommen den "abwegigen" Fall, dass Leute, die heiraten Sex miteinander haben, dann wissen diese Leute das und dann dürfen sie sich selbst nicht zur Eucharistie zulassen.

 

Und "noch abwegiger": in diesen Ehen entstehen Kinder, dann ist es wohl ziemlich verlogen davon auszugehen, dass die Partnerin dieses Kinder aus ihrer Ex-Ehe in ihre geschwisterliche neue nur staatliche Ehe gebracht hat.

 

Die Frage bleibt bestehen:

Bei aller Schützenswertheit der Ehe, bei dem berechtigten Anspruch an Paare, ihre Beziehung bis zum Tode zu führen, wieso ist es so schwierig zu akzeptieren, dass diese Regel Ausnahmen benötigt, aus Menschenliebe und aus Akzeptanz von menschlichem Versagen?

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Die Frage bleibt bestehen:

Bei aller Schützenswertheit der Ehe, bei dem berechtigten Anspruch an Paare, ihre Beziehung bis zum Tode zu führen, wieso ist es so schwierig zu akzeptieren, dass diese Regel Ausnahmen benötigt, aus Menschenliebe und aus Akzeptanz von menschlichem Versagen?

 

Weil man dann, Gott bewahre!, oeffentlich einen Meinungswechsel bekanntgeben muesste.

bearbeitet von Angelocrator
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Die Frage bleibt bestehen:

Bei aller Schützenswertheit der Ehe, bei dem berechtigten Anspruch an Paare, ihre Beziehung bis zum Tode zu führen, wieso ist es so schwierig zu akzeptieren, dass diese Regel Ausnahmen benötigt, aus Menschenliebe und aus Akzeptanz von menschlichem Versagen?

 

Da kommt die Fragen auf:

Würden sich dann die "Ausnahmen" nicht häufen? Würden dann nicht sehr viele sich als solch eine "Ausnahme" sehen? Wo und wann müsste dann bei manchen "Ausnahmen" die Grenze gezogen werden?

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Die Frage bleibt bestehen:

Bei aller Schützenswertheit der Ehe, bei dem berechtigten Anspruch an Paare, ihre Beziehung bis zum Tode zu führen, wieso ist es so schwierig zu akzeptieren, dass diese Regel Ausnahmen benötigt, aus Menschenliebe und aus Akzeptanz von menschlichem Versagen?

 

Da kommt die Fragen auf:

Würden sich dann die "Ausnahmen" nicht häufen? Würden dann nicht sehr viele sich als solch eine "Ausnahme" sehen? Wo und wann müsste dann bei manchen "Ausnahmen" die Grenze gezogen werden?

 

Schau Dir an, wie die orthodoxe Kirche das handhabt. Man müsste das Rad hier nicht neu erfinden!

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32 Ich aber sage euch: Wer seine Frau entlässt, obwohl kein Fall von Unzucht vorliegt, liefert sie dem Ehebruch aus; und wer eine Frau heiratet, die aus der Ehe entlassen worden ist, begeht Ehebruch.

 

Sprich, Jesus selber erkennt an, dass eine Scheidung bei Ehebruch moeglich ist.

 

 

Das ist ausschließlich die Fassung des Matthäusevangeliums. Bei Lukas und Markus gibt es diesen sogenannte "Unzuchtsvorbehalt" nicht. Das hat etwas damit zu tun, Dass das Matthäusevangelioum besonders große Schwierigkeiten mit der jesuanischen Ehelehre hat. Die Apostel waren nach der Schilderung von Matthäus völlig entsaetzt über die Ehelehre Jesu uns sagten: "Wenn das die Stellung des Mannes in der Ehe ist, ist es besser, nicht zu heiraten." Da hat Matthäus dann wohl die schlimmsten Zumtungen etwas abgemildert. ("Die Leute da abgeholt, wo sie stehen")

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32 Ich aber sage euch: Wer seine Frau entlässt, obwohl kein Fall von Unzucht vorliegt, liefert sie dem Ehebruch aus; und wer eine Frau heiratet, die aus der Ehe entlassen worden ist, begeht Ehebruch.

 

Sprich, Jesus selber erkennt an, dass eine Scheidung bei Ehebruch moeglich ist.

 

 

Das ist ausschließlich die Fassung des Matthäusevangeliums. Bei Lukas und Markus gibt es diesen sogenannte "Unzuchtsvorbehalt" nicht. Das hat etwas damit zu tun, Dass das Matthäusevangelioum besonders große Schwierigkeiten mit der jesuanischen Ehelehre hat. Die Apostel waren nach der Schilderung von Matthäus völlig entsaetzt über die Ehelehre Jesu uns sagten: "Wenn das die Stellung des Mannes in der Ehe ist, ist es besser, nicht zu heiraten." Da hat Matthäus dann wohl die schlimmsten Zumtungen etwas abgemildert. ("Die Leute da abgeholt, wo sie stehen")

Ah, also haben schon die Evangelisten die Botschaft weichgespült? Dann darf man also nicht glauben was im Evangelium steht, weil das nur die zeitgeistigen Ansichten der Evangelisten sind, und nicht die Botschaft Jesu?

 

Werner

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Die Frage bleibt bestehen:

Bei aller Schützenswertheit der Ehe, bei dem berechtigten Anspruch an Paare, ihre Beziehung bis zum Tode zu führen, wieso ist es so schwierig zu akzeptieren, dass diese Regel Ausnahmen benötigt, aus Menschenliebe und aus Akzeptanz von menschlichem Versagen?

 

Da kommt die Fragen auf:

Würden sich dann die "Ausnahmen" nicht häufen? Würden dann nicht sehr viele sich als solch eine "Ausnahme" sehen? Wo und wann müsste dann bei manchen "Ausnahmen" die Grenze gezogen werden?

 

Schau Dir an, wie die orthodoxe Kirche das handhabt. Man müsste das Rad hier nicht neu erfinden!

 

 

Wie denn genau?

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32 Ich aber sage euch: Wer seine Frau entlässt, obwohl kein Fall von Unzucht vorliegt, liefert sie dem Ehebruch aus; und wer eine Frau heiratet, die aus der Ehe entlassen worden ist, begeht Ehebruch.

 

Sprich, Jesus selber erkennt an, dass eine Scheidung bei Ehebruch moeglich ist.

 

 

Das ist ausschließlich die Fassung des Matthäusevangeliums. Bei Lukas und Markus gibt es diesen sogenannte "Unzuchtsvorbehalt" nicht. Das hat etwas damit zu tun, Dass das Matthäusevangelioum besonders große Schwierigkeiten mit der jesuanischen Ehelehre hat. Die Apostel waren nach der Schilderung von Matthäus völlig entsaetzt über die Ehelehre Jesu uns sagten: "Wenn das die Stellung des Mannes in der Ehe ist, ist es besser, nicht zu heiraten." Da hat Matthäus dann wohl die schlimmsten Zumtungen etwas abgemildert. ("Die Leute da abgeholt, wo sie stehen")

Ah, also haben schon die Evangelisten die Botschaft weichgespült? Dann darf man also nicht glauben was im Evangelium steht, weil das nur die zeitgeistigen Ansichten der Evangelisten sind, und nicht die Botschaft Jesu?

 

Werner

 

Da haben wir ja schon mal drüber geredet. Ich meine, dass die Evangelien nicht wie ein Felsblock vom Himmel gefallen sind, sondern dass es Schriften sind, die sich an Menschen in bestimmten Lebenssituatonen richten. Und wenn dann der Fall so ist, dass zwei Evangelien (im Grunde ja auch Johannes in der berühmten Geschichte von der Ehebrecherin, die Jesus ja wieder zurück in ihre Ehe schickt, "Gehe hin und sündige von nun an nicht mehr"), dann kann man schon davon ausgehen, dass Matthäus eine situationsbedingte Konzession gemacht hat.

 

Ich bin der Meinung, dass es hier um zwei unterschiedliche Probleme geht: einerseits die Unauflöslichkeit der Ehe (die ich für eine unausweichliche Lebensgeschichtliche Tatsache halte, im Einklang mit einigen Studien zu Scheidungsfolgen), und der Zulassung zur Kommunion für Menschen, die in dieser Frage Brüche und scheitern in ihrem Leben erlebt und sich nach bestem Gewissen bemühen, verantwortlich weiter zu leben. Diese befürworte ich, wenn in einem persönlichen Gespräch mit dem Priester die Motivation geklärt ist.

 

Es besteht aber meiner Ansicht nach keinen Grund, etwa einem Mann, der seine 50-jährige Frau wegen einer 25-jährigen verlässt, eine Hochzeit in Weiß zu ermöglichen. Und sag´ jetzt bitte nicht, um solche Fälle ginge es nicht. Um solche Fälle geht es durchaus.

 

Gerade schuldlos verlassene wissen ganz genau, wie tief die Verletzung geht, und wie stark der Bruch ist, und dass es eben nicht möglich ist, das noch einmal zu wiederholen. Wenn ich gelegentlich solche Menschen von der Vergangeheit reden höre, möchte ich nicht in der Haut des neuen Partners stecken.

 

Es gibt auch Fälle, in denen geschiedene Ehepartner nach Jhren wieder zusammenkommen, obwohl sie in der Zwischenzeit mit anderen Partnern verheiratet waren. Willst Du denen das dann verbieten?

bearbeitet von Franziskaner
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Brock hat sich imho nicht sonderlich gut geschlagen.
Das ist wohl wahr (aber nicht so schlimm). Der Grund ist einfach: So ein Stadtdekan kennt weder die Argumente dieser Burschen genügend gut, noch hat er sich mit dieser Auseinandersetzung zuvor genügend beschäftigt.
Ich finde das schon schlimm, schließlich hatte er mehr als sechs Woche Zeit sich zu informieren, und die Menschen in den Gemeinden haben mE ein Recht darauf, daß die Hauptamtlichen so gut informiert sind, daß sie zum einen ihre Gemeinden informieren können und zum anderen in solchen Diskussionen solide Argumente bei der Hand haben. Alles andere spielt nur den Piusbrüder zu.

Nun jaaahhh ... aber was wollt Ihr nun ausgerechnet von dem Brock eine Spitzendarstellung. Irgendwo in der Stuttgarter Zeitung, ganz in der Nähe zu dem Interview, habe ich Hinweise auf Erwachsenenbildungsveranstaltungen zu dem Thema in und um Stuttgart in den nächsten Tagen gesehen - mit Leuten als Referenten, die sich vermutlich länger und schon vor dem Skandal mit den Piussen beschäftigt haben als so ein vielbeschäftigter Stadtdekan. Ich weiss nicht, wie es andernorts in den letzten 20 Jahren zugegangen ist, aber soweit ich das (noch) beurteilen kann, ist man, ausser in der heissen Phase, in der sich die Piusse in Stuttgart festgesetzt haben (und man nichts dagegen ausrichten konnte), dort ganz gut damit gefahren, dass man Piusse Piusse sein ließ und sie eben ignoriert hat. Das geht jetzt wohl nicht mehr. - In der Anfangsphase ging es hoch her, da gab es x Veranstaltungen in den Gemeinden, die von zwei oder drei anwesenden Piussen regelmäßig zerschossen wurden, es war nur ärgerlich. Anscheinend haben sie damals auch versucht, sich mit dem Stuttgarter Normalkatholikenklerus anzubiedern, indem sie uneingeladen zunächst, dann geduldet an dessen Treffen teilnahmen. Zur allgemeinen Erleichterung - sag ich jetzt mal aus verblassender Erinnerung heraus - hat dann der Lefebvre die vier Bischöfe geweiht und wurden die exkommuniziert ...

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Den Vorschlag von Sokrates, einen Diskussionsleitfaden für Gespräche mit Piusbrüdern zu erstellen, finde ich aber garnicht so schlecht. Man muss sie wirklich bei ihrem Kirchenstatus und den daraus resultierenden Verpflichtungen packen.

 

Ja, der Vorschlag hat was ... sollte man allerdings einen neuen Thread zu eröffnen und die MMs konsequent draussen lassen. :angry2:

Ich glaub, ich kenn da aus dem Handgelenk zwei Interessenten von unserem Samstagstreff und kann mir vorstellen, dass es noch andere gibt, die für sowas sogar dankbar wären.

bearbeitet von Julius
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32 Ich aber sage euch: Wer seine Frau entlässt, obwohl kein Fall von Unzucht vorliegt, liefert sie dem Ehebruch aus; und wer eine Frau heiratet, die aus der Ehe entlassen worden ist, begeht Ehebruch.

 

Sprich, Jesus selber erkennt an, dass eine Scheidung bei Ehebruch moeglich ist.

 

 

Das ist ausschließlich die Fassung des Matthäusevangeliums. Bei Lukas und Markus gibt es diesen sogenannte "Unzuchtsvorbehalt" nicht. Das hat etwas damit zu tun, Dass das Matthäusevangelioum besonders große Schwierigkeiten mit der jesuanischen Ehelehre hat. Die Apostel waren nach der Schilderung von Matthäus völlig entsaetzt über die Ehelehre Jesu uns sagten: "Wenn das die Stellung des Mannes in der Ehe ist, ist es besser, nicht zu heiraten." Da hat Matthäus dann wohl die schlimmsten Zumtungen etwas abgemildert. ("Die Leute da abgeholt, wo sie stehen")

Ah, also haben schon die Evangelisten die Botschaft weichgespült? Dann darf man also nicht glauben was im Evangelium steht, weil das nur die zeitgeistigen Ansichten der Evangelisten sind, und nicht die Botschaft Jesu?

 

Werner

 

Da haben wir ja schon mal drüber geredet. Ich meine, dass die Evangelien nicht wie ein Felsblock vom Himmel gefallen sind, sondern dass es Schriften sind, die sich an Menschen in bestimmten Lebenssituatonen richten. Und wenn dann der Fall so ist, dass zwei Evangelien (im Grunde ja auch Johannes in der berühmten Geschichte von der Ehebrecherin, die Jesus ja wieder zurück in ihre Ehe schickt, "Gehe hin und sündige von nun an nicht mehr"), dann kann man schon davon ausgehen, dass Matthäus eine situationsbedingte Konzession gemacht hat.

 

Ich bin der Meinung, dass es hier um zwei unterschiedliche Probleme geht: einerseits die Unauflöslichkeit der Ehe (die ich für eine unausweichliche Lebensgeschichtliche Tatsache halte, im Einklang mit einigen Studien zu Scheidungsfolgen), und der Zulassung zur Kommunion für Menschen, die in dieser Frage Brüche und scheitern in ihrem Leben erlebt und sich nach bestem Gewissen bemühen, verantwortlich weiter zu leben. Diese befürworte ich, wenn in einem persönlichen Gespräch mit dem Priester die Motivation geklärt ist.

 

Es besteht aber meiner Ansicht nach keinen Grund, etwa einem Mann, der seine 50-jährige Frau wegen einer 25-jährigen verlässt, eine Hochzeit in Weiß zu ermöglichen. Und sag´ jetzt bitte nicht, um solche Fälle ginge es nicht. Um solche Fälle geht es durchaus.

 

Gerade schuldlos verlassene wissen ganz genau, wie tief die Verletzung geht, und wie stark der Bruch ist, und dass es eben nicht möglich ist, das noch einmal zu wiederholen. Wenn ich gelegentlich solche Menschen von der Vergangeheit reden höre, möchte ich nicht in der Haut des neuen Partners stecken.

 

Es gibt auch Fälle, in denen geschiedene Ehepartner nach Jhren wieder zusammenkommen, obwohl sie in der Zwischenzeit mit anderen Partnern verheiratet waren. Willst Du denen das dann verbieten?

Nein, ich will niemandem etwas verbieten.

ich weise nur auf das Dilemma hin, das entsteht, wenn man auf der einen Seite unter Berufung auf das Evangelium die absolute Unauflöslichkeit predigt und auf der anderen Seite das Evangelium einfach als nicht ernstzunehmen hinstellt, wenn es nicht zu dieser lehre passt.

 

Entweder man nimmt das Evangelium als Richtschnur, dann ist die Ehe nicht absolut unauflöslich, oder die Ehe ist absolut unauflöslich, dann darf man das Evangelium nicht so eng sehen (was wieder in ganz andere Fallgruben führt).

 

Oder Wir schmeissen Matthäus aus dem Kanon, weil er offensichtlich Falschlehren verbreitet.

 

Jedenfalls sollte man sich mal entscheiden, was denn nun überhaupt die unveränderbare Offenbarung Gottes ist, denn mir ist das in diesem Punkt keineswegs klar.

 

Werner

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Schau Dir an, wie die orthodoxe Kirche das handhabt. Man müsste das Rad hier nicht neu erfinden!
Wie denn genau?
Es gibt einen grundlegenden Unterschied zwischen lateinischer und orthodoxer Tradition wie eine Ehe geschlossen wird:

 

Bei den Lateinern genügt die öffentliche Konsenserklärung wobei das Bekenntnis der Partner nur auf die Formpflicht, nicht aber auf das Zustandekommen des Ehebandes als solchem Einfluss hat. Nach lateinischem Verständnis schließen durch die öffentliche Konsenserklärung also auch Ungetaufte, Nichtkatholiken, Konfessionsverschiedene und Religionsverschiedene gültige Ehen.

 

Bei den Orthodoxen gibt es die Ehe grundsätzlich nur für Paare, bei denen beide getauft sind und das Band kommt nicht (nur) durch die gleichfalls öffentliche Konsenserklärung ("Verlobung") zustande sondern durch den priesterlichen Segen ("Krönung") danach. Paare, die nicht von einem Priester getraut wurden gelten in der Orthodoxie als nichtverheiratet und religionsverschiedene Ehen gibt es grundsätzlich nicht.

 

Bei den Lateinern ist das Eheband durch nichts aufhebbar (außer durch Privilegium Petrinum und Paulinum) und die einzige Berechtigung miteinander geschlechtlich verkehren zu dürfen.

 

Die Orthodoxie kennt zwar auch das unauflösliche Eheband, kennt aber darüber hinaus die Möglichkeit nach dem Scheitern der ersten, sakramentalen Ehe bis zu zwei weitere Beziehungen zu segnen und den Paaren damit die "Schnakselerlaubnis" zu erteilen.

Vor jeder dieser Folgebeziehungen muss zunächsteinmal festgestellt werden, daß die Ehe nicht zu retten und die Eheliche Gemeinschaft (die Koinoia) nicht mehr aufrechtzuerhalten ist.

 

Man schließt in der Orthodoxie also keine drei Ehen sondern kann nach einer gescheiterten Ehe mit einem anderen Partner eine neue "Gemeinschaft" (koinoia) eingehen und damit auch sündlos geschlechtlich verkehren und am sakramentalen Leben der Kirche teilnehmen.

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Wie denn genau?

 

Zunächst mal betrachten die orthodoxen Kirchen die Ehe als noch unauflöslicher als die römisch-katholische Kirche, bei den Orthodoxen reicht die Unauflöslichkeit über den Tod hinaus und in die Ewigkeit hinein. Streng genommen könnte also auch eine Witwe/ein Witwer nicht ein zweites Mal heiraten.

 

Um möglicherweise also "Schlimmeres" zu verhüten, wenn einem Witwer oder Geschiedenen die Wiederheirat verwehrt bleibt (zu deutsch: damit sie nicht in völlig "ungeordneten" Verhältnissen leben und von den Sakramenten ausgeschlossen bleiben müssen) und unter Berufung auf einige frühe Kirchenväter kennen die orthodoxen Kirchen einen pastoralen Weg, mit dem Problem umzugehen. Sie erlaubt eine zweite und evtl. noch eine dritte Heirat, die jedoch keine sakramentale Eheschließung darstellt, sondern am ehesten als Segnungsfeier der neuen Lebensgemeinschaft zu betrachten ist und die, bei Geschiedenen, auch nicht "einfach so", sondern nach einer längeren Bußzeit (soviel ich weiss mindestens zwei oder drei Jahre ... irgendwo in diesem Bereich) und indem auch während dieser Segnungsfeier noch einmal Bußgebete gesprochen werden. - Ich meine, die Anglikaner kennen das in ähnlicher Form ebenfalls. Hier ein Hinweis auf die Handhabung durch die russisch-orthodoxe Kirche.

 

Den Grundgedanken findest Du als Stichwort oikonomia beschrieben - er lässt sich auch auf andere Problemfelder anwenden und sich vielleicht verkürzt mit "Barmherzigkeit" übersetzen. Will heissen: grundsätzlich hält die (orthodoxe) Kirche an Geboten, Regeln und Normen fest, doch wird dies nicht dadurch ausgehöhlt und "verwässert", dass man gegenüber dem einzelnen Menschen, der gefehlt hat, Barmherzigkeit walten lässt.

bearbeitet von Julius
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Wie denn genau?

 

Zunächst mal betrachten die orthodoxen Kirchen die Ehe als noch unauflöslicher als die römisch-katholische Kirche, bei den Orthodoxen reicht die Unauflöslichkeit über den Tod hinaus und in die Ewigkeit hinein. Streng genommen könnte also auch eine Witwe/ein Witwer nicht ein zweites Mal heiraten.

 

Um möglicherweise also "Schlimmeres" zu verhüten, wenn einem Witwer oder Geschiedenen die Wiederheirat verwehrt bleibt (zu deutsch: damit sie nicht in völlig "ungeordneten" Verhältnissen leben und von den Sakramenten ausgeschlossen bleiben müssen) und unter Berufung auf einige frühe Kirchenväter kennen die orthodoxen Kirchen einen pastoralen Weg, mit dem Problem umzugehen. Sie erlaubt eine zweite und evtl. noch eine dritte Heirat, die jedoch keine sakramentale Eheschließung darstellt, sondern am ehesten als Segnungsfeier der neuen Lebensgemeinschaft zu betrachten ist und die, bei Geschiedenen, auch nicht "einfach so", sondern nach einer längeren Bußzeit (soviel ich weiss mindestens zwei oder drei Jahre ... irgendwo in diesem Bereich) und indem auch während dieser Segnungsfeier noch einmal Bußgebete gesprochen werden. - Ich meine, die Anglikaner kennen das in ähnlicher Form ebenfalls. Hier ein Hinweis auf die Handhabung durch die russisch-orthodoxe Kirche.

 

Den Grundgedanken findest Du als Stichwort oikonomia beschrieben - er lässt sich auch auf andere Problemfelder anwenden.

 

Der Moraltheologe Prof. Bernhard Häring, den ich in meiner Studentenzeit als eher konservativ eingeschätzt habe, hatte sich gegen Ende seines Lebens sehr eindringlich für diese Oikonomia eingesetzt.

bearbeitet von Elima
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Der Moraltheologe Prof. Bernhard Häring, den ich in meiner Studentenzeit als eher konservativ eingeschätzt habe, hatte sich gegen Ende seines Lebens sehr eindringlich für diese Oikonomia eingesetzt.

 

Hierin kommt die über allem stehende Liebe Gottes zum Ausdruck, die diesen Gnadenakt ermöglicht.

 

Da Gnadenakte aus Gründen der Brüderlichkeit ja auch dem Papst nicht fremd sind, sollten wir laut fragen, warum nicht auch unsere Wiederverheirateten einer solchen gnade teilhaftig werden können.

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Ich meine, die Anglikaner kennen das in ähnlicher Form ebenfalls.
Weshalb die Gemeinschaftseinsegnung von Charles und Camilla auch einen weitaus schlichteren Charakter hatte.

 

Daraus
XII.3. Eine religiös-sittliche Beurteilung muß auch die Frage der Empfängnisverhütung erfahren. Einige kontrazeptive Mittel besitzen eine praktisch abortive Wirkung, die bereits in den frühesten Stadien das Leben des Embryos künstlich beendet, weshalb diese Mittel dem für die Abtreibung geltenden Urteil unterliegen. Andere Mittel, die nicht mit dem Abbruch bereits beginnenden Lebens verknüpft sind, dürfen keineswegs einer Abtreibung gleichgestellt werden. Bei Begründung ihrer Haltung zu den nichtabortiven Empfängnisverhütungsmitteln lassen sich die christlichen Ehegatten von der Überzeugung leiten, daß die Weitergabe des menschlichen Lebens eines der Hauptziele des durch Gott gestifteten Ehebundes ist (vgl. X.4). Der bewußte Verzicht auf Kinder aus egoistischen Erwägungen entwertet dje Ehe und ist eine unbestreitbare Sünde.

 

Hier völlig OT, aber durchaus bedenkenswert...

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Danke Flo und Julius für eure Antworten.

 

In der katholischen Kirche besteht doch die Möglichkeit des Ehe-Annullierung, wenn gravierende unhaltbare Zustände in einer Ehe herrschen.

 

Eine Ehe ist nach kirchlichem Recht ungültig geschlossen, wenn bei der Eheschließung

 

 

ein Konsensmangel vorlag, das heißt etwa

einer der Partner sich bei der Eheschließung über wichtige Tatsachen oder Wesensmerkmale der Ehe im Irrtum befand (bspw. glaubte, die Ehe sei nach katholischem Verständnis nicht unauflöslich);

einer der Partner bei der Eheschließung wichtige Vorbehalte gegen die Ehe hatte (bspw. die Zeugung von Kindern von Anfang an und für immer ausschloss oder sich schon bei der Eheschließung vorbehielt, während der Ehe außereheliche Beziehungen zu führen oder sich nach gewisser Zeit scheiden zu lassen);

einer der Partner bei der Eheschließung gar nicht in der Lage war, die Tragweite der Handlung zu begreifen,

oder die Ehe nur zum Schein eingehen wollte;

oder wenn die Ehe durch äußeren Zwang zustande kam

oder ihr künftiger Fortbestand bei der Eheschließung an eine heimliche Bedingung geknüpft war (z. B. einen Erbfall).

 

http://de.wikipedia.org/wiki/Ehenichtigkeit_(Kirchenrecht)

 

 

Steht nicht auch imm KKK, dass wenn z.B. Gewalt, Misshandlungen (seelisch und körperlicher Natur) in der Ehe besteht, diese Ehe unhaltbar ist?

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Hier völlig OT, aber durchaus bedenkenswert...
Aber in der Einheit mit den Piussen sicher nicht dran zu denken. :angry2:
Och - wenn man weiterliest und zu den sexuellen Minderheiten kommt - da ist durchaus Potential...
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In der katholischen Kirche besteht doch die Möglichkeit des Ehe-Annullierung, ...

 

:angry2:

 

Icoon, dazu gibt es hier sicher nicht nur einen, sondern schon mehrere Threads ... und nachdem gestern hier schon erwähnt wurde, wie verlogen diese Eheanullierungsmasche ist, sehe ich erst recht keinen Grund, das in diesem Thread heute schon wieder aufzuwärmen.

 

Ausser - @Flo77 - dass ich mich vergewissern möchte, ob ich das richtig verstanden habe: dass die Piusse auch ein eigenes Offizialat betreiben?

bearbeitet von Julius
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Danke Flo und Julius für eure Antworten.

 

In der katholischen Kirche besteht doch die Möglichkeit des Ehe-Annullierung, wenn gravierende unhaltbare Zustände in einer Ehe herrschen.

 

Eine Ehe ist nach kirchlichem Recht ungültig geschlossen, wenn bei der Eheschließung

 

 

ein Konsensmangel vorlag, das heißt etwa

einer der Partner sich bei der Eheschließung über wichtige Tatsachen oder Wesensmerkmale der Ehe im Irrtum befand (bspw. glaubte, die Ehe sei nach katholischem Verständnis nicht unauflöslich);

einer der Partner bei der Eheschließung wichtige Vorbehalte gegen die Ehe hatte (bspw. die Zeugung von Kindern von Anfang an und für immer ausschloss oder sich schon bei der Eheschließung vorbehielt, während der Ehe außereheliche Beziehungen zu führen oder sich nach gewisser Zeit scheiden zu lassen);

einer der Partner bei der Eheschließung gar nicht in der Lage war, die Tragweite der Handlung zu begreifen,

oder die Ehe nur zum Schein eingehen wollte;

oder wenn die Ehe durch äußeren Zwang zustande kam

oder ihr künftiger Fortbestand bei der Eheschließung an eine heimliche Bedingung geknüpft war (z. B. einen Erbfall).

 

http://de.wikipedia.org/wiki/Ehenichtigkeit_(Kirchenrecht)

 

Steht nicht auch imm KKK, dass wenn z.B. Gewalt, Misshandlungen (seelisch und körperlicher Natur) in der Ehe besteht, diese Ehe unhaltbar ist?

Stimmt glaube ich alles, hat aber zwei Besonderheiten: 1. erlaubt die Kirche in einer bestehenden Ehe nur die Trennung von Tisch und Bett, also die Aufhebung der Koinoia. Gewalt, etc. sind nicht hinreichend um ein Eheband aufzuheben!

 

2. Ist eine Annullierung die Feststellung, daß ein Eheband NIE bestanden hat. Diese Möglichkeit kennt die Orthodoxie zwar vmtl. auch, ist aber etwas anderes als die Feststellung der "gestorbenen Koinoia". Letztere hat KEINEN Einfluss auf das Bestehen des Ehebandes.

 

In der Lateinischen Kirche gilt: Du darfst nur und ausschließlich mit dem Partner schnakseln, mit dem Du verheiratet bist und ein gültiges Eheband geknüpft hast (bzw. von dem Du annimmst es geknüpft zu haben).

 

In der Orthodoxie gilt: bevor Du in ungeordneten Verhältnissen schnakselst, darfst Du trotz gültiger Eheschließung eine neue Bedarfsgemeinschaft gründen.

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32 Ich aber sage euch: Wer seine Frau entlässt, obwohl kein Fall von Unzucht vorliegt, liefert sie dem Ehebruch aus; und wer eine Frau heiratet, die aus der Ehe entlassen worden ist, begeht Ehebruch.

 

Sprich, Jesus selber erkennt an, dass eine Scheidung bei Ehebruch moeglich ist.

 

 

Das ist ausschließlich die Fassung des Matthäusevangeliums. Bei Lukas und Markus gibt es diesen sogenannte "Unzuchtsvorbehalt" nicht. Das hat etwas damit zu tun, Dass das Matthäusevangelioum besonders große Schwierigkeiten mit der jesuanischen Ehelehre hat. Die Apostel waren nach der Schilderung von Matthäus völlig entsaetzt über die Ehelehre Jesu uns sagten: "Wenn das die Stellung des Mannes in der Ehe ist, ist es besser, nicht zu heiraten." Da hat Matthäus dann wohl die schlimmsten Zumtungen etwas abgemildert. ("Die Leute da abgeholt, wo sie stehen")

 

Aha. Die Bibel gibt also nicht zuverlaessig die Worte Jesus wieder?

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Ausser - @Flo77 - dass ich mich vergewissern möchte, ob ich das richtig verstanden habe: dass die Piusse auch ein eigenes Offizialat betreiben?
Siri hat immer steif und fest behauptet, daß sie das nicht tun.

 

Als ich ihm diesen Link http://www.sspx.org/Canonical_Commission/a..._of_nullity.htm geschrieben habe, war er etwas irritiert.

 

Aber diese "Kanonische Commission" scheint es ja immer noch zu geben.

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Ausser - @Flo77 - dass ich mich vergewissern möchte, ob ich das richtig verstanden habe: dass die Piusse auch ein eigenes Offizialat betreiben?
Siri hat immer steif und fest behauptet, daß sie das nicht tun.

 

Als ich ihm diesen Link http://www.sspx.org/Canonical_Commission/a..._of_nullity.htm geschrieben habe, war er etwas irritiert.

 

Aber diese "Kanonische Commission" scheint es ja immer noch zu geben.

 

Oho, da gibt's noch mehr dazu (les ich aber jetzt nicht gleich).

http://www.sspx.org/Canonical_Commission/q..._commission.htm

 

Nachtrag: Der Erzbischof von Los Angeles hat es GeLuMü gleichgetan und Williamson für sämtliche kirchlichen Einrichtungen der Erzdiözese Hausverbot erteilt.

bearbeitet von Julius
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