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Aufhebung der Exkommunikation der Pius-Bischöfe


gouvernante

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Der Lügner Isidor verdreht wieder die Tatsachen.

 

Wie man lesen kann, stammt die Forderung nach "Akten des Ungehorsams" nicht von "Wir sind Kirche", sondern von einer Vertreterin einer Basisbewegung namens "was Gottes Geist uns befiehlt". WsK hat also lediglich einer Vertreterin einer anderen Ansicht die Chance gegeben, ihre Position zu werben.

 

Im Übrigen ist es nicht verboten, einem Evangolen die Kommunion zu spenden, wie Ratzinger bei seiner Wahlkampfmesse damals mit seiner Kommunionspende an Frere Roger bewiesen hat. Der "AKt des Ungehorsams" wäre also nicht zu vergleichen mit einer verbotenen Priesterweihe oder gar Bischofsweihe.

 

Schönborn vertritt die Ansicht, ein evangelischer Christ, der zum katholischen Hochgebet "Amen" sagen kann, der ist zugelassen. Diese Ansicht vertritt er lautstark und hochoffiziell. Ich nehme daher an, dass sie etwa der römischen Haltung entspricht.

 

Noch ein WsK-Aktivist. Ich bin erschüttert. Dabei ist seine Maskerade sonst perfekt.

\end{ironie}

 

Das ist schlicht amtliche Lehre der Kirche und geltende Rechtslage. Ganz einfach.

 

Deswegen nenne ich ihn ja. :angry2:

Von Schönborn kannst Du präzise die geltende Rechtslage und amtliche Lehre erwarten, und nur die.

Aber die nützt er so weit wie möglich auch aus.

Das ist für mich einer seiner großen Vorzüge als Bischof.

 

ähm... jetzt bin ich verwirrt:

 

nach meinem austritt aus der rkk (und eintritt in die ak) habe ich von der erzdiözese wien einen gelben folder mit einer langen auflistung, was ich jetzt alles nicht mehr darf, bekommen. unter anderem darf ich laut diesem folder in einer römisch-katholischen messe nicht mehr an der kommunion teilnehmen.

 

mir ist gerade unklar, was jetzt wirklich lehre und rechtslage ist. mir ist unklar, welche ansicht schönborn vertritt.

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Wo Isidor Recht hat, hat er Recht. Ändert aber an meeenr Aussage nichts: WsK fordert die Interkommunion, FSSPX fordert das Recht des Weihekandidaten, sich seinen Ritus al gusto auszusuchen, WsK bleibt da stehen, FSSPX geht weiter.

Noch einmal: WsK fordert nicht nur die Interkommunion, sondern hat ganz massiv die Aktion Hasenhüttls beim Berliner Kirchentag 2003 unterstützt, die letztlich und richtigerweise zu seiner Suspension und dem Entzug der Lehrerlaubnis geführt hat.

 

Meine These: Hasenhüttl wird von den WsK-Kreisen für einen Märtyrer gehalten!

 

Die feinsinnige Unterscheidung zwischen FSSPX und WsK hinsichtlich des Ungehorsams, die Du hier einführen möchtest, ist faktisch nicht vorhanden.

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Der Lügner Isidor verdreht wieder die Tatsachen.

 

Wie man lesen kann, stammt die Forderung nach "Akten des Ungehorsams" nicht von "Wir sind Kirche", sondern von einer Vertreterin einer Basisbewegung namens "was Gottes Geist uns befiehlt". WsK hat also lediglich einer Vertreterin einer anderen Ansicht die Chance gegeben, ihre Position zu werben.

 

Im Übrigen ist es nicht verboten, einem Evangolen die Kommunion zu spenden, wie Ratzinger bei seiner Wahlkampfmesse damals mit seiner Kommunionspende an Frere Roger bewiesen hat. Der "AKt des Ungehorsams" wäre also nicht zu vergleichen mit einer verbotenen Priesterweihe oder gar Bischofsweihe.

 

Schönborn vertritt die Ansicht, ein evangelischer Christ, der zum katholischen Hochgebet "Amen" sagen kann, der ist zugelassen. Diese Ansicht vertritt er lautstark und hochoffiziell. Ich nehme daher an, dass sie etwa der römischen Haltung entspricht.

 

Noch ein WsK-Aktivist. Ich bin erschüttert. Dabei ist seine Maskerade sonst perfekt.

\end{ironie}

 

Das ist schlicht amtliche Lehre der Kirche und geltende Rechtslage. Ganz einfach.

 

Deswegen nenne ich ihn ja. :angry2:

Von Schönborn kannst Du präzise die geltende Rechtslage und amtliche Lehre erwarten, und nur die.

Aber die nützt er so weit wie möglich auch aus.

Das ist für mich einer seiner großen Vorzüge als Bischof.

 

ähm... jetzt bin ich verwirrt:

 

nach meinem austritt aus der rkk (und eintritt in die ak) habe ich von der erzdiözese wien einen gelben folder mit einer langen auflistung, was ich jetzt alles nicht mehr darf, bekommen. unter anderem darf ich laut diesem folder in einer römisch-katholischen messe nicht mehr an der kommunion teilnehmen.

 

mir ist gerade unklar, was jetzt wirklich lehre und rechtslage ist. mir ist unklar, welche ansicht schönborn vertritt.

 

Natürlich, Austritt aus der Kirche gilt grundsätzlich als Schisma, da ist die Exkommunikation Tatstrafe.

Wir sprachen nicht von Katholiken (als die Du für die rkK nach wie vor giltst), sondern von Nichtkatholiken.

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Der Lügner Isidor verdreht wieder die Tatsachen.

 

Wie man lesen kann, stammt die Forderung nach "Akten des Ungehorsams" nicht von "Wir sind Kirche", sondern von einer Vertreterin einer Basisbewegung namens "was Gottes Geist uns befiehlt". WsK hat also lediglich einer Vertreterin einer anderen Ansicht die Chance gegeben, ihre Position zu werben.

 

Im Übrigen ist es nicht verboten, einem Evangolen die Kommunion zu spenden, wie Ratzinger bei seiner Wahlkampfmesse damals mit seiner Kommunionspende an Frere Roger bewiesen hat. Der "AKt des Ungehorsams" wäre also nicht zu vergleichen mit einer verbotenen Priesterweihe oder gar Bischofsweihe.

 

Schönborn vertritt die Ansicht, ein evangelischer Christ, der zum katholischen Hochgebet "Amen" sagen kann, der ist zugelassen. Diese Ansicht vertritt er lautstark und hochoffiziell. Ich nehme daher an, dass sie etwa der römischen Haltung entspricht.

 

Noch ein WsK-Aktivist. Ich bin erschüttert. Dabei ist seine Maskerade sonst perfekt.

\end{ironie}

 

Das ist schlicht amtliche Lehre der Kirche und geltende Rechtslage. Ganz einfach.

 

Deswegen nenne ich ihn ja. :angry2:

Von Schönborn kannst Du präzise die geltende Rechtslage und amtliche Lehre erwarten, und nur die.

Aber die nützt er so weit wie möglich auch aus.

Das ist für mich einer seiner großen Vorzüge als Bischof.

 

ähm... jetzt bin ich verwirrt:

 

nach meinem austritt aus der rkk (und eintritt in die ak) habe ich von der erzdiözese wien einen gelben folder mit einer langen auflistung, was ich jetzt alles nicht mehr darf, bekommen. unter anderem darf ich laut diesem folder in einer römisch-katholischen messe nicht mehr an der kommunion teilnehmen.

 

mir ist gerade unklar, was jetzt wirklich lehre und rechtslage ist. mir ist unklar, welche ansicht schönborn vertritt.

 

Natürlich, Austritt aus der Kirche gilt grundsätzlich als Schisma, da ist die Exkommunikation Tatstrafe.

Wir sprachen nicht von Katholiken (als die Du für die rkK nach wie vor giltst), sondern von Nichtkatholiken.

 

ähm... mir ist das immer noch nicht ganz klar.

 

heißt das, meiner evangelischen freundin, die zum rk hochgebet "amen" sagen kann, ist in einer rk messe die teilnahme an der kommunion erlaubt, und mir ist diese teilnahme nicht erlaubt?

 

(ich würde bitte einfach nur gerne verstehen/wissen, was offizielle sache ist. danke.)

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Der Lügner Isidor verdreht wieder die Tatsachen.

 

Wie man lesen kann, stammt die Forderung nach "Akten des Ungehorsams" nicht von "Wir sind Kirche", sondern von einer Vertreterin einer Basisbewegung namens "was Gottes Geist uns befiehlt". WsK hat also lediglich einer Vertreterin einer anderen Ansicht die Chance gegeben, ihre Position zu werben.

 

Im Übrigen ist es nicht verboten, einem Evangolen die Kommunion zu spenden, wie Ratzinger bei seiner Wahlkampfmesse damals mit seiner Kommunionspende an Frere Roger bewiesen hat. Der "AKt des Ungehorsams" wäre also nicht zu vergleichen mit einer verbotenen Priesterweihe oder gar Bischofsweihe.

 

Schönborn vertritt die Ansicht, ein evangelischer Christ, der zum katholischen Hochgebet "Amen" sagen kann, der ist zugelassen. Diese Ansicht vertritt er lautstark und hochoffiziell. Ich nehme daher an, dass sie etwa der römischen Haltung entspricht.

 

Noch ein WsK-Aktivist. Ich bin erschüttert. Dabei ist seine Maskerade sonst perfekt.

\end{ironie}

 

Das ist schlicht amtliche Lehre der Kirche und geltende Rechtslage. Ganz einfach.

 

Deswegen nenne ich ihn ja. :angry2:

Von Schönborn kannst Du präzise die geltende Rechtslage und amtliche Lehre erwarten, und nur die.

Aber die nützt er so weit wie möglich auch aus.

Das ist für mich einer seiner großen Vorzüge als Bischof.

 

ähm... jetzt bin ich verwirrt:

 

nach meinem austritt aus der rkk (und eintritt in die ak) habe ich von der erzdiözese wien einen gelben folder mit einer langen auflistung, was ich jetzt alles nicht mehr darf, bekommen. unter anderem darf ich laut diesem folder in einer römisch-katholischen messe nicht mehr an der kommunion teilnehmen.

 

mir ist gerade unklar, was jetzt wirklich lehre und rechtslage ist. mir ist unklar, welche ansicht schönborn vertritt.

 

Natürlich, Austritt aus der Kirche gilt grundsätzlich als Schisma, da ist die Exkommunikation Tatstrafe.

Wir sprachen nicht von Katholiken (als die Du für die rkK nach wie vor giltst), sondern von Nichtkatholiken.

 

ähm... mir ist das immer noch nicht ganz klar.

 

heißt das, meiner evangelischen freundin, die zum rk hochgebet "amen" sagen kann, ist in einer rk messe die teilnahme an der kommunion erlaubt, und mir ist diese teilnahme nicht erlaubt?

 

(ich würde bitte einfach nur gerne verstehen/wissen, was offizielle sache ist. danke.)

 

Ja.

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heißt das, meiner evangelischen freundin, die zum rk hochgebet "amen" sagen kann, ist in einer rk messe die teilnahme an der kommunion erlaubt, und mir ist diese teilnahme nicht erlaubt?

 

Ja.

 

:angry2: und wenn ich nicht altkatholisch, sondern evangelisch geworden wäre? dürfte ich dann?

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ähm... mir ist das immer noch nicht ganz klar.

 

heißt das, meiner evangelischen freundin, die zum rk hochgebet "amen" sagen kann, ist in einer rk messe die teilnahme an der kommunion erlaubt, und mir ist diese teilnahme nicht erlaubt?

 

(ich würde bitte einfach nur gerne verstehen/wissen, was offizielle sache ist. danke.)

Das ist wie beim Zölibat.

katholische Männer sind als Priester ohne Ausnahme zum Zölibat verpflichtet. Wenn man aber einen Evangelen dadurch zum wahren Glauben bewegen kann, darf man das nicht so eng sehen. :angry2:

 

Werner

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heißt das, meiner evangelischen freundin, die zum rk hochgebet "amen" sagen kann, ist in einer rk messe die teilnahme an der kommunion erlaubt, und mir ist diese teilnahme nicht erlaubt?

 

Ja.

 

:angry2: und wenn ich nicht altkatholisch, sondern evangelisch geworden wäre? dürfte ich dann?

Nein.

 

Werner

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Meine These über Isidor würde breite Zustimmung erfahren, kann aber aus Gründen der Forenregeln leider nicht zur Abstimmung gestellt werden.

bearbeitet von Sokrates
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Meine These: Hasenhüttl wird von den WsK-Kreisen für einen Märtyrer gehalten!

 

Das ist schlicht Deine These, der ich nicht zustimme.

Meine These bleibt richtig, auch ohne Deine Zustimmung! :angry2:

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heißt das, meiner evangelischen freundin, die zum rk hochgebet "amen" sagen kann, ist in einer rk messe die teilnahme an der kommunion erlaubt, und mir ist diese teilnahme nicht erlaubt?

 

Ja.

 

:angry2: und wenn ich nicht altkatholisch, sondern evangelisch geworden wäre? dürfte ich dann?

 

Nein, meine Beste.

Das hat nichts mit Interkommunion zu tun, sondern mit katholischem Strafrecht.

Es geht darum, dass Du Dich von der rkK mit dem Austritt losgesagt hast. Du bist daher für die rkK zwar weiterhin Katholikin, aber wegen eines schweren Delikts automatisch exkommuniziert. Was Du danach wirst oder nicht wirst, ist dabei irrelevant.

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ähm... mir ist das immer noch nicht ganz klar.

 

heißt das, meiner evangelischen freundin, die zum rk hochgebet "amen" sagen kann, ist in einer rk messe die teilnahme an der kommunion erlaubt, und mir ist diese teilnahme nicht erlaubt?

 

(ich würde bitte einfach nur gerne verstehen/wissen, was offizielle sache ist. danke.)

Das ist wie beim Zölibat.

katholische Männer sind als Priester ohne Ausnahme zum Zölibat verpflichtet. Wenn man aber einen Evangelen dadurch zum wahren Glauben bewegen kann, darf man das nicht so eng sehen. :angry2:

 

ah! ich glaub, ich hab's kapiert:

 

wer die römisch-katholische kirchenbeitragszahlergemeinschaft verlassen hat, hat in einer rk messe am tisch des herrn weniger zu suchen als die unter dem tisch nach brotkrumen schnüffelnden hunde. (zumindest so lange, bis er der rk kirchenbeitragszahlergemeinschaft wieder beitritt.)

 

wer der rk kirchenbeitragszahlergemeinschaft nie angehört hat, sondern den krichenbeitragszahlergemeinschaften anderer kichen angehört, der ist, wenn er "amen" sagen kann, in einer rk messe zum tisch des herrn geladen. (denn möglich, es schmeckt ihm dort so gut, daß er von seiner ursprünglichen in die rk kirchenbeitragszahlergemeinschaft überwechselt.)

 

korrekt?

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Es geht darum, dass Du Dich von der rkK mit dem Austritt losgesagt hast. Du bist daher für die rkK zwar weiterhin Katholikin, aber wegen eines schweren Delikts automatisch exkommuniziert. Was Du danach wirst oder nicht wirst, ist dabei irrelevant.

Allerdings hat uns Benedikt mit seinen Piusbrüdern einen leicht gangbaren Ausweg aus dem Dilemma aufgezeigt: Einfach den Mittelfinger rausstrecken, und tun was man will.

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korrekt?

 

An der Zahlung des Kirchenbeitrags würde ich das nicht festmachen.

 

du vielleicht nicht. aber wenn ich mir den gelben folder der erzdiözese wien anschaue - die tut das schon. :angry2:

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ähm... mir ist das immer noch nicht ganz klar.

 

heißt das, meiner evangelischen freundin, die zum rk hochgebet "amen" sagen kann, ist in einer rk messe die teilnahme an der kommunion erlaubt, und mir ist diese teilnahme nicht erlaubt?

 

(ich würde bitte einfach nur gerne verstehen/wissen, was offizielle sache ist. danke.)

Das ist wie beim Zölibat.

katholische Männer sind als Priester ohne Ausnahme zum Zölibat verpflichtet. Wenn man aber einen Evangelen dadurch zum wahren Glauben bewegen kann, darf man das nicht so eng sehen. :angry2:

 

ah! ich glaub, ich hab's kapiert:

 

wer die römisch-katholische kirchenbeitragszahlergemeinschaft verlassen hat, hat in einer rk messe am tisch des herrn weniger zu suchen als die unter dem tisch nach brotkrumen schnüffelnden hunde. (zumindest so lange, bis er der rk kirchenbeitragszahlergemeinschaft wieder beitritt.)

 

wer der rk kirchenbeitragszahlergemeinschaft nie angehört hat, sondern den krichenbeitragszahlergemeinschaften anderer kichen angehört, der ist, wenn er "amen" sagen kann, in einer rk messe zum tisch des herrn geladen. (denn möglich, es schmeckt ihm dort so gut, daß er von seiner ursprünglichen in die rk kirchenbeitragszahlergemeinschaft überwechselt.)

 

korrekt?

 

Sorry, aber nein.

Die Kirchenbeitragszahlergemeinschaft spielt nach Ansicht des Papstes keine Rolle. Wenn Du nur aufgrund des Kirchenbeitrages formal ausgetreten wärest, Dich aber davon abgesehen weiterhin zur rkK bekennst, zieht das nicht die Exkommunikation nach sich.

Allerdings waren die Deutschen Bischöfe da anderer Meinung, in Österreich weiß ich es im Moment selber nicht.

Mit dem Übertritt in eine andere Kirche machst Du aber klar, dass Du Dich nicht nur von der Kirchenbeitragszahlergemeinschaft lossagst, sondern von der rkK selbst.

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korrekt?

 

An der Zahlung des Kirchenbeitrags würde ich das nicht festmachen.

Fakt ist (und das gibts schriftlich von der Inquisition):

 

Man muss vor dem Pfarrer oder dem Bischof persönlich den Abfall vom Glauben deklarieren. Ein Austritt beim Staat reicht nicht. Pikanterweise erzählen die deutschen Bischöfe ihren Schäfchen was anderes. Wenn aber einer darauf besteht (wie jüngst der emeritierte Kirchenrechtler Zapp), dann bekommt er klammheimlich recht.

 

http://www.wir-sind-kirche.de/files/180_he...henaustritt.pdf

 

http://www.kath.net/detail.php?id=19332

bearbeitet von Sokrates
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korrekt?

 

An der Zahlung des Kirchenbeitrags würde ich das nicht festmachen.

Fakt ist (und das gibts schriftlich von der Inquisition):

 

Man muss vor dem Pfarrer oder dem Bischof persönlich den Abfall vom Glauben deklarieren. Ein Austritt beim Staat reicht nicht. Pikanterweise erzählen die deutschen Bischöfe ihren Schäfchen was anderes. Wenn aber einer darauf besteht (wie jüngst der emeritierte Kirchenrechtler Zenz), dann bekommt er klammheimlich recht.

 

http://www.wir-sind-kirche.de/files/180_he...henaustritt.pdf

 

Das ist mir zwar bekannt aber, sorry, nicht das, wozu ich mich hier geäussert habe. Näheres dazu s. im Beitrag von Edith.

bearbeitet von Julius
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Sorry, aber nein.

Die Kirchenbeitragszahlergemeinschaft spielt nach Ansicht des Papstes keine Rolle. Wenn Du nur aufgrund des Kirchenbeitrages formal ausgetreten wärest, Dich aber davon abgesehen weiterhin zur rkK bekennst, zieht das nicht die Exkommunikation nach sich.

Allerdings waren die Deutschen Bischöfe da anderer Meinung, in Österreich weiß ich es im Moment selber nicht.

Mit dem Übertritt in eine andere Kirche machst Du aber klar, dass Du Dich nicht nur von der Kirchenbeitragszahlergemeinschaft lossagst, sondern von der rkK selbst.

 

oh, danke. ich denke jetzt, ich verstehe, wie die rkk das sieht.

 

nur noch eine frage:

die erzdiözese wußte weder, warum ich formal aus der rkk ausgetreten war, noch, daß ich in die ak eingetreten war. - warum schickt die erzdiözse wien ihr "sie dürfen bei uns nicht mehr zu kommunion!" einfach an alle, die auf dem magistrat ihren austritt aus der rk kirchenbeitragszahlergemeinschaft erklären? (scheint die erzdiözese wien vertritt die selbe meinung, wie die deutschen bischöfe, oder?)

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korrekt?

 

An der Zahlung des Kirchenbeitrags würde ich das nicht festmachen.

Fakt ist (und das gibts schriftlich von der Inquisition):

 

Man muss vor dem Pfarrer oder dem Bischof persönlich den Abfall vom Glauben deklarieren. Ein Austritt beim Staat reicht nicht. Pikanterweise erzählen die deutschen Bischöfe ihren Schäfchen was anderes. Wenn aber einer darauf besteht (wie jüngst der emeritierte Kirchenrechtler Zenz), dann bekommt er klammheimlich recht.

 

http://www.wir-sind-kirche.de/files/180_he...henaustritt.pdf

 

Fakt ist, kalinka gehört zur Erzdiözese Wien. Hier hat sie nach dem Austritt, der um gültig zu sein zwingend vor dem Magistrat der Stadt Wien zu erklären ist, drei Monate Zeit dies zu widerrufen.

Tut sie das, dann gilt das für die rkK innerkirchlich (!) so, als hätte sie ihn nie erklärt. (Also kein umständlicher Wiedereintritt nötig.) Wie das genau bei einem Übertritt geht, weiß ich nicht, aber vermutlich genauso.

Der Ablauf der Dreimonatsfrist gilt daher jedenfalls als Austritt, weitere Aktionen sind nicht erforderlich.

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Sorry, aber nein.

Die Kirchenbeitragszahlergemeinschaft spielt nach Ansicht des Papstes keine Rolle. Wenn Du nur aufgrund des Kirchenbeitrages formal ausgetreten wärest, Dich aber davon abgesehen weiterhin zur rkK bekennst, zieht das nicht die Exkommunikation nach sich.

Allerdings waren die Deutschen Bischöfe da anderer Meinung, in Österreich weiß ich es im Moment selber nicht.

Mit dem Übertritt in eine andere Kirche machst Du aber klar, dass Du Dich nicht nur von der Kirchenbeitragszahlergemeinschaft lossagst, sondern von der rkK selbst.

 

oh, danke. ich denke jetzt, ich verstehe, wie die rkk das sieht.

 

nur noch eine frage:

die erzdiözese wußte weder, warum ich formal aus der rkk ausgetreten war, noch, daß ich in die ak eingetreten war. - warum schickt die erzdiözse wien ihr "sie dürfen bei uns nicht mehr zu kommunion!" einfach an alle, die auf dem magistrat ihren austritt aus der rk kirchenbeitragszahlergemeinschaft erklären? (scheint die erzdiözese wien vertritt die selbe meinung, wie die deutschen bischöfe, oder?)

 

 

Was kriegt man da, wenn man austritt?? Einen Zettel wo drauf steht, man darf nicht mehr kommunizieren? Im Ernst?

Ich hätte mir da eher ein Schreiben erwartet, wo man diesen Schritt bedauert, eventuell Angebote für Gesprächsmöglichkeiten auflistet. Das gibts aber glaub ich nur in der ED Wien oder auch in anderen österr. Diözesen, ich hör davon zum ersten Mal.

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Sorry, aber nein.

Die Kirchenbeitragszahlergemeinschaft spielt nach Ansicht des Papstes keine Rolle. Wenn Du nur aufgrund des Kirchenbeitrages formal ausgetreten wärest, Dich aber davon abgesehen weiterhin zur rkK bekennst, zieht das nicht die Exkommunikation nach sich.

Allerdings waren die Deutschen Bischöfe da anderer Meinung, in Österreich weiß ich es im Moment selber nicht.

Mit dem Übertritt in eine andere Kirche machst Du aber klar, dass Du Dich nicht nur von der Kirchenbeitragszahlergemeinschaft lossagst, sondern von der rkK selbst.

 

oh, danke. ich denke jetzt, ich verstehe, wie die rkk das sieht.

 

nur noch eine frage:

die erzdiözese wußte weder, warum ich formal aus der rkk ausgetreten war, noch, daß ich in die ak eingetreten war. - warum schickt die erzdiözse wien ihr "sie dürfen bei uns nicht mehr zu kommunion!" einfach an alle, die auf dem magistrat ihren austritt aus der rk kirchenbeitragszahlergemeinschaft erklären? (scheint die erzdiözese wien vertritt die selbe meinung, wie die deutschen bischöfe, oder?)

 

Siehe meine Antwort an Sokri.

Ich nehme an, dass das entweder die zweite Verständigung war, oder aber dass darin der Hinweis auf die drei Monate aufscheint.

Es tut mir leid, ich kenne den jetzigen Status nur ungefähr.

Als ich austrat, war das alles noch anders, da gab es diese Frist noch gar nicht. (Und sie hätte mich auch nicht interessiert. Ich hätte mich damals gerne "enttauft", wenn das möglich wäre, insoferne spielte für mich die Kommunionfrage keine Rolle. Daher habe ich auch später die Exkommunikation als für mich völlig richtig akzeptiert.)

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Der Ablauf der Dreimonatsfrist gilt daher jedenfalls als Austritt, weitere Aktionen sind nicht erforderlich.

Wenn sie allerdings den Herrn Erzbischof so richtig ärgern will, dqann muss sie wie folgt vorgehen:

 

1. Bei ihrem Heimatpfarramt einen Auszug aus dem Taufregister beantragen.

2. Gegen den auf diesem Taufschein vermerkten "Kirchenautritt" formal beim Bischof Widerspruch einlegen. Dazu in Kopie das Schreiben von Hernandez beilegen und darauf verweisen, dass der Kirchenaustritt niemals in schriftlicher Form der zuständigen kirchlichen Autorität, also dem Ordinarius oder dem eigenen Pfarrer, bekannt gemacht wurde.

3. Darum ersuchen, den Austritt aus dem Taufregister zu streichen.

3. Damit drohen, dass im Falle eines ablehnendes Bescheides gegen den Beschluss Rekurs in Rom eingelegt würde und über das Ergebnis in der PResse berichtet.

 

Viel Spaß. Wie ich schon öfter sagte, halte ich das Kirchenrecht für Willkür hoch zehn, bin mir aber ziemlich sicher, dass du indiesem Falle recht bekämest.

 

Meine Hypothese: Der Erzbischof würde dich klammheimlich und beitragsfrei wieder aufnehmen.

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Sorry, aber nein.

Die Kirchenbeitragszahlergemeinschaft spielt nach Ansicht des Papstes keine Rolle. Wenn Du nur aufgrund des Kirchenbeitrages formal ausgetreten wärest, Dich aber davon abgesehen weiterhin zur rkK bekennst, zieht das nicht die Exkommunikation nach sich.

Allerdings waren die Deutschen Bischöfe da anderer Meinung, in Österreich weiß ich es im Moment selber nicht.

Mit dem Übertritt in eine andere Kirche machst Du aber klar, dass Du Dich nicht nur von der Kirchenbeitragszahlergemeinschaft lossagst, sondern von der rkK selbst.

 

oh, danke. ich denke jetzt, ich verstehe, wie die rkk das sieht.

 

nur noch eine frage:

die erzdiözese wußte weder, warum ich formal aus der rkk ausgetreten war, noch, daß ich in die ak eingetreten war. - warum schickt die erzdiözse wien ihr "sie dürfen bei uns nicht mehr zu kommunion!" einfach an alle, die auf dem magistrat ihren austritt aus der rk kirchenbeitragszahlergemeinschaft erklären? (scheint die erzdiözese wien vertritt die selbe meinung, wie die deutschen bischöfe, oder?)

 

 

Was kriegt man da, wenn man austritt?? Einen Zettel wo drauf steht, man darf nicht mehr kommunizieren? Im Ernst?

Ich hätte mir da eher ein Schreiben erwartet, wo man diesen Schritt bedauert, eventuell Angebote für Gesprächsmöglichkeiten auflistet. Das gibts aber glaub ich nur in der ED Wien oder auch in anderen österr. Diözesen, ich hör davon zum ersten Mal.

 

Du bekommst beides. Die Auflistung der Rechtsfolgen ist nur ein Teil.

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