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Aufhebung der Exkommunikation der Pius-Bischöfe


gouvernante

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Wir haben das ja unlängst auch persönlich angesprochen angesprochen, wenn jetzt nichts anderes geschieht als 1988 wird es schwer das zu argumentieren aber mal sehen

 

Dies war in der Tat ein sehr nettes Gespräch - auch wenn wir uns nicht einig wurden.

 

Es gibt einen deutlichen Unterschied zu 1988: Man legt die Überzeugungen / Glaubensaussagen vor und kommt zu dem Schluss, dass die FSSPX dem Glauben der Kirche (so wie Rom ihn lehrt) nicht zustimmen können oder wollen. Dies ist eine andere Lage als 1988 und würde die Eröffnung eines Häresieverfahrens möglich machen.

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S. Exzellenz Mgr Williamson wird trotz Vorladung nicht vor dem Gericht in Regensburg erscheinen

http://www.bild.de/BILD/regional/muenchen/...rafprozess.html

Warum eigentlich? Er hätte sich ja nur auf geistige Unzurechnungsfähigkeit berufen müssen. Hätte nicht mal ein psychiatrisches Gutachten benötigt, ein paar Auszüge aus seinem Blog und seinen Predigten hätten das Gericht sofort überzeugt.

 

Werner

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S. Exzellenz Mgr Williamson wird trotz Vorladung nicht vor dem Gericht in Regensburg erscheinen

http://www.bild.de/BILD/regional/muenchen/...rafprozess.html

Warum eigentlich? Er hätte sich ja nur auf geistige Unzurechnungsfähigkeit berufen müssen. Hätte nicht mal ein psychiatrisches Gutachten benötigt, ein paar Auszüge aus seinem Blog und seinen Predigten hätten das Gericht sofort überzeugt.

 

Werner

warum sollte er den einem deutschen Gericht die Freude machen zu kommen

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Franciscus non papa
S. Exzellenz Mgr Williamson wird trotz Vorladung nicht vor dem Gericht in Regensburg erscheinen

http://www.bild.de/BILD/regional/muenchen/...rafprozess.html

Warum eigentlich? Er hätte sich ja nur auf geistige Unzurechnungsfähigkeit berufen müssen. Hätte nicht mal ein psychiatrisches Gutachten benötigt, ein paar Auszüge aus seinem Blog und seinen Predigten hätten das Gericht sofort überzeugt.

 

Werner

warum sollte er den einem deutschen Gericht die Freude machen zu kommen

 

 

weil er vielleicht seine haltung begründen können sollte?

 

der kerl ist ein feiger halunke, mehr nicht.

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S. Exzellenz Mgr Williamson wird trotz Vorladung nicht vor dem Gericht in Regensburg erscheinen

http://www.bild.de/BILD/regional/muenchen/...rafprozess.html

Warum eigentlich? Er hätte sich ja nur auf geistige Unzurechnungsfähigkeit berufen müssen. Hätte nicht mal ein psychiatrisches Gutachten benötigt, ein paar Auszüge aus seinem Blog und seinen Predigten hätten das Gericht sofort überzeugt.

 

Werner

warum sollte er den einem deutschen Gericht die Freude machen zu kommen

Teilzunehmen ist sein Recht, nimmt er es nicht wahr - auch gut.

Man hat es ihm ermöglicht.

Wenn in Abwesenheit verhandelt werden kann - und hier ist das der Fall - hat das Gericht die größte Freude, wenn der Betreffende nicht kommt.

Ist man um einiges schneller fertig.

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S. Exzellenz Mgr Williamson wird trotz Vorladung nicht vor dem Gericht in Regensburg erscheinen

http://www.bild.de/BILD/regional/muenchen/...rafprozess.html

Warum eigentlich? Er hätte sich ja nur auf geistige Unzurechnungsfähigkeit berufen müssen. Hätte nicht mal ein psychiatrisches Gutachten benötigt, ein paar Auszüge aus seinem Blog und seinen Predigten hätten das Gericht sofort überzeugt.

 

Werner

warum sollte er den einem deutschen Gericht die Freude machen zu kommen

Teilzunehmen ist sein Recht, nimmt er es nicht wahr - auch gut.

Man hat es ihm ermöglicht.

Wenn in Abwesenheit verhandelt werden kann - und hier ist das der Fall - hat das Gericht die größte Freude, wenn der Betreffende nicht kommt.

Ist man um einiges schneller fertig.

soweit ich weiß wurde er geladen?

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soweit ich weiß wurde er geladen?

Immerhin geht es um den Einspruch gegen seinen Strafbefehl. Wenn das Gericht persönliches Erscheinen anordnet, und der Guteste kommt nicht, dann ist das Urteil schnell gefällt: Der Einspruch wird abgewiesen.

 

Jetzt habe ich gerade noch mal nachgelesen, der Richhter ist in der Hauptverhandlkung nicht an den Strafbefehl gebunden:

 

Manche Richter neigen dazu, eine höhere Strafe zu verhängen, wenn ihnen der Einspruch gegen den Strafbefehl mutwillig erscheint. Diese Gefahr besteht dann, wenn der Einspruch schlecht begründet ist und wenn sich auch in der Hauptverhandlung nicht klar ergibt, aus welchen Gründen der Betroffene eigentlich gegen den Strafbefehl Einspruch erhoben hat.

 

Quelle

bearbeitet von Sokrates
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soweit ich weiß wurde er geladen?

Immerhin geht es um den Einspruch gegen seinen Strafbefehl. Wenn das Gericht persönliches Erscheinen anordnet, und der Guteste kommt nicht, dann ist das Urteil schnell gefällt: Der Einspruch wird abgewiesen.

 

Jetzt habe ich gerade noch mal nachgelesen, der Richhter ist in der Hauptverhandlkung nicht an den Strafbefehl gebunden:

 

Manche Richter neigen dazu, eine höhere Strafe zu verhängen, wenn ihnen der Einspruch gegen den Strafbefehl mutwillig erscheint. Diese Gefahr besteht dann, wenn der Einspruch schlecht begründet ist und wenn sich auch in der Hauptverhandlung nicht klar ergibt, aus welchen Gründen der Betroffene eigentlich gegen den Strafbefehl Einspruch erhoben hat.

 

Quelle

Hab ich schon selbst erlebt, zwar nicht in einer Strafsache, aber in einer Zivilsache. Einspruch erheben und dann nicht erscheinen kommt bei Gericht gaaaanz schlecht an. Das mögen die Richter nicht.

 

Werner

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... in einer Zivilsache. Einspruch erheben und dann nicht erscheinen kommt bei Gericht gaaaanz schlecht an. Das mögen die Richter nicht.Werner

Das mögen die Richter sogar sehr gerne, denn dann können sie ganz einfach ein Versäumnisurteil erlassen. Die Situaution beim Kollegen Strafrichter in Regensburg ist anders. Wenn der Angeklagte durch einen Verteidiger vertreten ist, kann der Einspruch gegen den Strafbefehl nicht verworfen werden, sondern es muss verhandelt werden.

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Wenn der Angeklagte durch einen Verteidiger vertreten ist, kann der Einspruch gegen den Strafbefehl nicht verworfen werden, sondern es muss verhandelt werden.

Ah ok. Warum wurde dann aber persönliches Erscheinen angeordnet? Zur Beweisaufnahme?

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... in einer Zivilsache. Einspruch erheben und dann nicht erscheinen kommt bei Gericht gaaaanz schlecht an. Das mögen die Richter nicht.Werner

Das mögen die Richter sogar sehr gerne, denn dann können sie ganz einfach ein Versäumnisurteil erlassen. Die Situaution beim Kollegen Strafrichter in Regensburg ist anders. Wenn der Angeklagte durch einen Verteidiger vertreten ist, kann der Einspruch gegen den Strafbefehl nicht verworfen werden, sondern es muss verhandelt werden.

OK, insofern mögen sie es vielleicht sogar.

In meinem damaligen Fall hat der Richter jedenfalls der gegenerischen Partei (die den Antrag gestellt und dann nicht erschienen war (die haben das glatt vergessen)) sogar noch die ganzen Kosten aufgebrummt, die in solchen Fällen sonst immer geteilt werden, wie unser Anwalt meinte

 

Werner

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Wenn der Angeklagte durch einen Verteidiger vertreten ist, kann der Einspruch gegen den Strafbefehl nicht verworfen werden, sondern es muss verhandelt werden.

Ah ok. Warum wurde dann aber persönliches Erscheinen angeordnet? Zur Beweisaufnahme?

Fair trial. Seine Aussage kann schlecht "ersetzt" werden. Er würde Verteidigungsrechte verlieren, wenn er nicht aussagen kann. Das Urteil steht sozusagen mit seiner Aussage auf einer besseren Basis.

Aber es ist seine Sache, ob er diese Verteidigungs-Möglichkeiten wahrnehmen will.

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... in einer Zivilsache. Einspruch erheben und dann nicht erscheinen kommt bei Gericht gaaaanz schlecht an. Das mögen die Richter nicht.Werner

Das mögen die Richter sogar sehr gerne, denn dann können sie ganz einfach ein Versäumnisurteil erlassen. Die Situaution beim Kollegen Strafrichter in Regensburg ist anders. Wenn der Angeklagte durch einen Verteidiger vertreten ist, kann der Einspruch gegen den Strafbefehl nicht verworfen werden, sondern es muss verhandelt werden.

OK, insofern mögen sie es vielleicht sogar.

In meinem damaligen Fall hat der Richter jedenfalls der gegenerischen Partei (die den Antrag gestellt und dann nicht erschienen war (die haben das glatt vergessen)) sogar noch die ganzen Kosten aufgebrummt, die in solchen Fällen sonst immer geteilt werden, wie unser Anwalt meinte

 

Werner

Generell - mit der Einschränkung, dass D etwas andere Bestimmungen im detail haben kann:

Da ist nichts mehr zu teilen.

Bei einem Versäumungsurteil ist das Vorbringen des Erschienenen für wahr zu halten und auf dieser Basis zu entscheiden.

Das heißt idR der Nicht-Erschienene unterliegt zur Gänze.

Und der zur Gänze Unterlegene hat die Kosten zu tragen (es gibt Ausnahmen, aber die tun hier nichts zur Sache).

 

Nur hat das nichts mit einem Strafverfahren zu tun.

Hier IST die materielle Wahrheit zu erforschen.

Wenn der Beschuldigte nicht erscheint, dann können (und müssen) die sonstigen Beweise aufgenommen werden.

Aber seine Aussage fällt dann eben weg, und die ist häufig entscheidend.

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Fair trial. Seine Aussage kann schlecht "ersetzt" werden. Er würde Verteidigungsrechte verlieren, wenn er nicht aussagen kann. Das Urteil steht sozusagen mit seiner Aussage auf einer besseren Basis.

Aber es ist seine Sache, ob er diese Verteidigungs-Möglichkeiten wahrnehmen will.

Grazias. Dann wird der Richter also nach Aktenlage entscheiden und dem Guten noch eine draufpacken, weil der Einspruch "mutwillig" war.

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Fair trial. Seine Aussage kann schlecht "ersetzt" werden. Er würde Verteidigungsrechte verlieren, wenn er nicht aussagen kann. Das Urteil steht sozusagen mit seiner Aussage auf einer besseren Basis.

Aber es ist seine Sache, ob er diese Verteidigungs-Möglichkeiten wahrnehmen will.

Grazias. Dann wird der Richter also nach Aktenlage entscheiden und dem Guten noch eine draufpacken, weil der Einspruch "mutwillig" war.

Kann ich nix dazu sagen, Mutwilligkeit durch bloße Erhebung des Einspruchs und anschließendes Fernbleiben von der Verhandlung kennt unser Recht nicht.

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Fair trial. Seine Aussage kann schlecht "ersetzt" werden. Er würde Verteidigungsrechte verlieren, wenn er nicht aussagen kann. Das Urteil steht sozusagen mit seiner Aussage auf einer besseren Basis.

Aber es ist seine Sache, ob er diese Verteidigungs-Möglichkeiten wahrnehmen will.

Grazias. Dann wird der Richter also nach Aktenlage entscheiden und dem Guten noch eine draufpacken, weil der Einspruch "mutwillig" war.

Kann ich nix dazu sagen, Mutwilligkeit durch bloße Erhebung des Einspruchs und anschließendes Fernbleiben von der Verhandlung kennt unser Recht nicht.

Ist auch eher eine informelle Rechtsfigur, wie heute morgengeschildert (9:13).

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Fair trial. Seine Aussage kann schlecht "ersetzt" werden. Er würde Verteidigungsrechte verlieren, wenn er nicht aussagen kann. Das Urteil steht sozusagen mit seiner Aussage auf einer besseren Basis.

Aber es ist seine Sache, ob er diese Verteidigungs-Möglichkeiten wahrnehmen will.

Grazias. Dann wird der Richter also nach Aktenlage entscheiden und dem Guten noch eine draufpacken, weil der Einspruch "mutwillig" war.

Kann ich nix dazu sagen, Mutwilligkeit durch bloße Erhebung des Einspruchs und anschließendes Fernbleiben von der Verhandlung kennt unser Recht nicht.

Ist auch eher eine informelle Rechtsfigur, wie heute morgengeschildert (9:13).

Ach so, die meinst Du. ;)

Ich bezog es auf die tatsächlich existierenden Mutwillenstrafen - außerhalb des informellen Bereichs.

 

Nun ja, den informellen Bereich lehne ich allerdings ab.

Hat was mit dem Prinzip "Nulla poena sine culpa" zu tun.

Und mehr sag ich lieber nicht, sonst stehe ich angesichts der Unfähigkeit einiger User zur Erfassung von Aussage-Zusammenhängen noch als Willamson-Fan da.

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Hat was mit dem Prinzip "Nulla poena sine culpa" zu tun.

heisst das nicht "nulla poena sine lege"?

 

Werner

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Hat was mit dem Prinzip "Nulla poena sine culpa" zu tun.

heisst das nicht "nulla poena sine lege"?

 

Werner

beides.

 

Nullum crimen, nulla poena sine lege stricta praevia.

Nulla poena sine culpa.

 

Zwei Grundpfeiler unseres Strafrechts.

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Na ja. Irgendwie soll doch der Strafbefehl eine vereinfachte Abwicklung sein im Vergleich zur Hauptverhandlung. Da kann man schon davon ausgehen, dass man einen Rabatt kriegt, wenn man den annimmt. Bzw. dass man einen Aufschlag zahlt, wenn man die vereinfachte Abwicklung ablehnt, obwohl man keine gescheiten Gründe hatte.

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Na ja. Irgendwie soll doch der Strafbefehl eine vereinfachte Abwicklung sein im Vergleich zur Hauptverhandlung. Da kann man schon davon ausgehen, dass man einen Rabatt kriegt, wenn man den annimmt. Bzw. dass man einen Aufschlag zahlt, wenn man die vereinfachte Abwicklung ablehnt, obwohl man keine gescheiten Gründe hatte.

 

 

Rechtlich kann man das mit der Geständnisfiktion bei der Strafzumessung eines Strafbefehls fassen. Häufig gewähren Gerichte einen gewissen Strafabschlag, um den Beschuldigten nicht schlechter zu stellen, weil er nicht die Gelegenheit hatte, in der Hauptverhandlung ein von Reue getragenes Geständnis abzulegen. Tut er das nicht, sondern bestreitet die Tat oder rechtfertigt sie, dann ist das zwar völlig legitim, aber dieser Strafzumessungsfaktor fällt dann eben weg.

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Na ja. Irgendwie soll doch der Strafbefehl eine vereinfachte Abwicklung sein im Vergleich zur Hauptverhandlung. Da kann man schon davon ausgehen, dass man einen Rabatt kriegt, wenn man den annimmt. Bzw. dass man einen Aufschlag zahlt, wenn man die vereinfachte Abwicklung ablehnt, obwohl man keine gescheiten Gründe hatte.

 

 

Rechtlich kann man das mit der Geständnisfiktion bei der Strafzumessung eines Strafbefehls fassen. Häufig gewähren Gerichte einen gewissen Strafabschlag, um den Beschuldigten nicht schlechter zu stellen, weil er nicht die Gelegenheit hatte, in der Hauptverhandlung ein von Reue getragenes Geständnis abzulegen. Tut er das nicht, sondern bestreitet die Tat oder rechtfertigt sie, dann ist das zwar völlig legitim, aber dieser Strafzumessungsfaktor fällt dann eben weg.

Und was machst Du, wenn der Typ es sich überlegt und in der Hauptverhandlung doch gesteht?

 

(Im übrigen genügt bei uns in der Praxis ein Tatsachengeständnis. Wenn es für die Strafzumessung gebraucht wird, genügt eigentlich so ziemlich alles, um den Milderungsgrund herzustellen.

Ich hatte schon ein "Ich weiß nicht mehr so genau, vielleicht war es ja so, wie Sie sagen, Herr Richter" im Schlusswort des Angeklagten. - War auch ein "reumütiges Geständnis", sonst hätte der Richter die - richtigerweise - milde Strafe umständlich begründen müssen.)

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Und was machst Du, wenn der Typ es sich überlegt und in der Hauptverhandlung doch gesteht?

 

Dann muss sich das Gericht in seiner Urteilsbegründung dazu verhalten, ob und wie es das Geständnis strafmildernd eingestellt hat. Freilich kann sich die Tat in der Hauptverhandlung schlimmer darstellen, sodass trotz der schuldmindernden Berücksichtigung des Geständnisses eine höhere Strafe tat- und schuldangemessen ist.

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