Werner001 Geschrieben 18. Juli 2012 Melden Share Geschrieben 18. Juli 2012 Die berüchtige Ratzinger'sche Abgeordnetenerperssung kannst Du hierfinden. Wo genau erpresst er da? Da gab es bislang noch keine Antwort drauf. Nötigung ist die Drohung mit einem empfindlichen Übel. Da der Katechismus einerseits behauptet, ein Gewissen, das dem Lehramt widerspreche, befinde sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit im Irrtum, und für ein irrendes Gewissen werde man von Gott zur Rechenschaft gezogen, andererseits Ratzinger als hochrangiger Vertreter dieses Lehramtes in dem Schreiben feststellt, jeder katholische Abgeordnete habe die Pflicht, in einer bestimmten Weise abzustimmen, kann man das durchaus als Nötigung auslegen. Jedenfalls vorausgesetzt, es gibt lehramtstreue Abgeordnete. Werner Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
rorro Geschrieben 18. Juli 2012 Melden Share Geschrieben 18. Juli 2012 Die berüchtige Ratzinger'sche Abgeordnetenerperssung kannst Du hierfinden. Wo genau erpresst er da? Da gab es bislang noch keine Antwort drauf. Nötigung ist die Drohung mit einem empfindlichen Übel. Da der Katechismus einerseits behauptet, ein Gewissen, das dem Lehramt widerspreche, befinde sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit im Irrtum, und für ein irrendes Gewissen werde man von Gott zur Rechenschaft gezogen, andererseits Ratzinger als hochrangiger Vertreter dieses Lehramtes in dem Schreiben feststellt, jeder katholische Abgeordnete habe die Pflicht, in einer bestimmten Weise abzustimmen, kann man das durchaus als Nötigung auslegen. Jedenfalls vorausgesetzt, es gibt lehramtstreue Abgeordnete. Werner Nun, wenn man den Begriff der Nötigung soweit ausdehtn, daß eine - innerhalb des Glaubens natürlich gemeint - bloße Tatsachenbehauptung bereits eine Nötigung darstellt, dann wäre jeder helfende Hinweis à la "tu A nicht, damit Dir B nicht passiert" eine Nötigung. B16 zwingt niemanden, er zeigt lediglich Folgen auf und fordert (mehr nicht!) Kohärenz von Bekenntnis und Handeln. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 18. Juli 2012 Melden Share Geschrieben 18. Juli 2012 Die berüchtige Ratzinger'sche Abgeordnetenerperssung kannst Du hierfinden. Wo genau erpresst er da? Da gab es bislang noch keine Antwort drauf. Nötigung ist die Drohung mit einem empfindlichen Übel. Da der Katechismus einerseits behauptet, ein Gewissen, das dem Lehramt widerspreche, befinde sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit im Irrtum, und für ein irrendes Gewissen werde man von Gott zur Rechenschaft gezogen, andererseits Ratzinger als hochrangiger Vertreter dieses Lehramtes in dem Schreiben feststellt, jeder katholische Abgeordnete habe die Pflicht, in einer bestimmten Weise abzustimmen, kann man das durchaus als Nötigung auslegen. Jedenfalls vorausgesetzt, es gibt lehramtstreue Abgeordnete. Werner Nun, wenn man den Begriff der Nötigung soweit ausdehtn, daß eine - innerhalb des Glaubens natürlich gemeint - bloße Tatsachenbehauptung bereits eine Nötigung darstellt, dann wäre jeder helfende Hinweis à la "tu A nicht, damit Dir B nicht passiert" eine Nötigung. B16 zwingt niemanden, er zeigt lediglich Folgen auf und fordert (mehr nicht!) Kohärenz von Bekenntnis und Handeln. Ja, die Sache mit der Nötigung ist für Gläubige wie dich schwer zu verstehen. Aus juristischer Sicht ist jedoch auch das christliche Konzept des "freien Willens" kein freier Wille, sondern glasklare Nötigung. Jemand wird durch Androhung eines erheblichen Übels (Hölle) dazu genötigt, sich so zu verhalten, wie der Nötigende (die entsprechende Vorstellung von "Gott") es wünscht. Ich weiss, Theologen nennen das "freien Willen", aber wenn ich dir eine Pistole auf die Brust setze, ist das schließlich auch Nötigung und kein freier Wille, obwohl du selbstverständlich trotz Pistole immer noch tun kannst, was du willst (du musst halt die Konsequenzen tragen). Werner Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
rorro Geschrieben 18. Juli 2012 Melden Share Geschrieben 18. Juli 2012 Aus juristischer Sicht ist jedoch auch das christliche Konzept des "freien Willens" kein freier Wille, sondern glasklare Nötigung. Jemand wird durch Androhung eines erheblichen Übels (Hölle) dazu genötigt, sich so zu verhalten, wie der Nötigende (die entsprechende Vorstellung von "Gott") es wünscht. Ich weiss, Theologen nennen das "freien Willen", aber wenn ich dir eine Pistole auf die Brust setze, ist das schließlich auch Nötigung und kein freier Wille, obwohl du selbstverständlich trotz Pistole immer noch tun kannst, was du willst (du musst halt die Konsequenzen tragen). Nun, der "freie Wille" ist ja keine christliche Idee, sondern Grundlage jeglichen Strafrechts (egal in welchem Land, soll es auch in atheistisch geprägten Ländern geben). Wenn Du also meinst, daß jemand, der durch die Androhung eines Übels (Querschnittslähmung oder Tod) von jemand anderem davon abgehalten wird, sich kopfüber von einem Felsen ins Meer zu stürzen, von diesem Warner als dazu "genötigt" wurde, tja, dann ist jegliche Warnung eigentlich Nötigung. Das halte ich gelinde gesagt für argumentatorisch schwach untermauert. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chrysologus Geschrieben 18. Juli 2012 Melden Share Geschrieben 18. Juli 2012 Da der Katechismus einerseits behauptet, ein Gewissen, das dem Lehramt widerspreche, befinde sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit im Irrtum, und für ein irrendes Gewissen werde man von Gott zur Rechenschaft gezogen, andererseits Ratzinger als hochrangiger Vertreter dieses Lehramtes in dem Schreiben feststellt, jeder katholische Abgeordnete habe die Pflicht, in einer bestimmten Weise abzustimmen, kann man das durchaus als Nötigung auslegen. Nicht direkt - denn die Lehre hält auch daran fest, dass auch dem irrenden Gewissen zu folgen ist. Der Abgeordnete, der nun gegen eine Gesetz zur Homoehe stimmte, obwohl ihm sein Gewissen etwas anderes nahelegt, nur weil dieses Dekret das von ihm will, der sündigt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 18. Juli 2012 Melden Share Geschrieben 18. Juli 2012 Da der Katechismus einerseits behauptet, ein Gewissen, das dem Lehramt widerspreche, befinde sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit im Irrtum, und für ein irrendes Gewissen werde man von Gott zur Rechenschaft gezogen, andererseits Ratzinger als hochrangiger Vertreter dieses Lehramtes in dem Schreiben feststellt, jeder katholische Abgeordnete habe die Pflicht, in einer bestimmten Weise abzustimmen, kann man das durchaus als Nötigung auslegen. Nicht direkt - denn die Lehre hält auch daran fest, dass auch dem irrenden Gewissen zu folgen ist. Der Abgeordnete, der nun gegen eine Gesetz zur Homoehe stimmte, obwohl ihm sein Gewissen etwas anderes nahelegt, nur weil dieses Dekret das von ihm will, der sündigt. Genau das ist ja der Punkt. Ratzinger hat nicht etwa aufgerufen, in sich zu gehen und sein Gewissen zu prüfen, sondern er hat klipp und klar geschrieben: Jeder Katholik ist verpflichtet. Roma locuta... Und die Frage dabei kann nicht sein, ob es überhaupt einen Abgeordneten gibt, der sich vom Schreiben eines Präfekten der Glaubenskongregation wesentlich beeindrucken lässt (glaube ich ehrlich gesagt weniger). Werner Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Franciscus non papa Geschrieben 18. Juli 2012 Melden Share Geschrieben 18. Juli 2012 Die berüchtige Ratzinger'sche Abgeordnetenerperssung kannst Du hierfinden. Wo genau erpresst er da? Da gab es bislang noch keine Antwort drauf. o doch, allerdings scheinen dir die antworten nicht zu gefallen und du ignorierst sie deswegen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Der Geist Geschrieben 18. Juli 2012 Melden Share Geschrieben 18. Juli 2012 Die berüchtige Ratzinger'sche Abgeordnetenerperssung kannst Du hierfinden. Wo genau erpresst er da? Da gab es bislang noch keine Antwort drauf. Lesen bildet zumindest wenn man nicht nur liest, sondern auch in der Lage ist aus dem Gelesenen auch die richtigen Folgerungen zu ziehen... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
rorro Geschrieben 18. Juli 2012 Melden Share Geschrieben 18. Juli 2012 (bearbeitet) Die berüchtige Ratzinger'sche Abgeordnetenerperssung kannst Du hierfinden. Wo genau erpresst er da? Da gab es bislang noch keine Antwort drauf. o doch, allerdings scheinen dir die antworten nicht zu gefallen und du ignorierst sie deswegen. Leute, der Verneiner spricht von "Erpressung". Vielleicht bin ich Euch ja zu einfach gestrickt, aber die Definition des StGB §253 finde ich nirgendwo in den kirchlichen Texten (in Ö mag das ein anderer Paragraph sein). bearbeitet 18. Juli 2012 von rorro Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
rorro Geschrieben 18. Juli 2012 Melden Share Geschrieben 18. Juli 2012 Da der Katechismus einerseits behauptet, ein Gewissen, das dem Lehramt widerspreche, befinde sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit im Irrtum, und für ein irrendes Gewissen werde man von Gott zur Rechenschaft gezogen, andererseits Ratzinger als hochrangiger Vertreter dieses Lehramtes in dem Schreiben feststellt, jeder katholische Abgeordnete habe die Pflicht, in einer bestimmten Weise abzustimmen, kann man das durchaus als Nötigung auslegen. Nicht direkt - denn die Lehre hält auch daran fest, dass auch dem irrenden Gewissen zu folgen ist. Der Abgeordnete, der nun gegen eine Gesetz zur Homoehe stimmte, obwohl ihm sein Gewissen etwas anderes nahelegt, nur weil dieses Dekret das von ihm will, der sündigt. Womit wir wieder bei der Frage wären, ob ein überzeugter Nazi im KZ gesündigt hat ... (Nach Deiner Definition wäre es für ihn Sünde gewesen, die Juden nicht zu töten - interessant) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 18. Juli 2012 Melden Share Geschrieben 18. Juli 2012 Da der Katechismus einerseits behauptet, ein Gewissen, das dem Lehramt widerspreche, befinde sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit im Irrtum, und für ein irrendes Gewissen werde man von Gott zur Rechenschaft gezogen, andererseits Ratzinger als hochrangiger Vertreter dieses Lehramtes in dem Schreiben feststellt, jeder katholische Abgeordnete habe die Pflicht, in einer bestimmten Weise abzustimmen, kann man das durchaus als Nötigung auslegen. Nicht direkt - denn die Lehre hält auch daran fest, dass auch dem irrenden Gewissen zu folgen ist. Der Abgeordnete, der nun gegen eine Gesetz zur Homoehe stimmte, obwohl ihm sein Gewissen etwas anderes nahelegt, nur weil dieses Dekret das von ihm will, der sündigt. Womit wir wieder bei der Frage wären, ob ein überzeugter Nazi im KZ gesündigt hat ... (Nach Deiner Definition wäre es für ihn Sünde gewesen, die Juden nicht zu töten - interessant) Er hat genau so gesündigt oder nicht gesündigt wie der heilige Karl Borromäus, der leute bewusst fälschlich der Hexerei bezichtigte, um sie so auf den "Pfad des rechten Glaubens" zurückzubringen. Und Krl erfreut sich der Anschauung Gottes im Paradies, sagt die Kirche. Nun urteile selbst. Werner Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Der Geist Geschrieben 18. Juli 2012 Melden Share Geschrieben 18. Juli 2012 Und wenn Du wissen willst, wie der jetzige Papst tatsächlich zum Konzil steht, kannst Du in seinem Buch Einführung in das Christentum 6. Auflage München 2005 S 35 und 46 nachlesen, wie ablehnend er sich zu dem von Johannes XXIII verwendeten Begriff des Aggiornamento verhält. Ich habe mittlerweile mal nachgeschaut. Ratzinger kritisiert den Begriff des "Aggiornamento" dahingehend, als daß er manchmal als eine Art Therapie der Problem angeshene bzw. verkauft wird - sprich, wenn er zum Kampfbegriff wird. Es ist schon seltsam, daß Du dem Peritus des Kölner Kardinals Frings unterstellst, eine kritische Haltung zum Konzil einzunehmen, das er doch selbst mitgestaltet hat. Bei wikipedia gibt es einen schönen Artikel zu diesem Begriff. Ihn gleichzusetzen mit dem gesamten 21. Ökumenischen Konzil wäre doch etwas arg simplizistisch. Ich weiß nicht wer da der Simpel ist. Dass Herr Professor Ratzinger auf seinem Weg zum Großinquisitor und Papst einige Wandlungen durchgemacht hat, dürfte sogar Dir bekannt sein. Ich empfehle z.B. die Lektüre des Buches: Josef Ratzinger, Die erste Sitzungsperiode des Zweiten Vatikanischen Konzils, Köln 1963. Erschreibt dort doch seinem heutigen Denken sehr unähnlich "von [einer immer von] neuem spürbaren und immer von neuem hemmende Neurose des Antimodernismus". Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Der Geist Geschrieben 18. Juli 2012 Melden Share Geschrieben 18. Juli 2012 Da der Katechismus einerseits behauptet, ein Gewissen, das dem Lehramt widerspreche, befinde sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit im Irrtum, und für ein irrendes Gewissen werde man von Gott zur Rechenschaft gezogen, andererseits Ratzinger als hochrangiger Vertreter dieses Lehramtes in dem Schreiben feststellt, jeder katholische Abgeordnete habe die Pflicht, in einer bestimmten Weise abzustimmen, kann man das durchaus als Nötigung auslegen. Nicht direkt - denn die Lehre hält auch daran fest, dass auch dem irrenden Gewissen zu folgen ist. Der Abgeordnete, der nun gegen eine Gesetz zur Homoehe stimmte, obwohl ihm sein Gewissen etwas anderes nahelegt, nur weil dieses Dekret das von ihm will, der sündigt. Womit wir wieder bei der Frage wären, ob ein überzeugter Nazi im KZ gesündigt hat ... (Nach Deiner Definition wäre es für ihn Sünde gewesen, die Juden nicht zu töten - interessant) Dass Thomas von Aquin und in der Folge alle ernst zu nehmenden Theologen von einem gebildeten Gewissen sprechen, ist Dir entgangen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Der Geist Geschrieben 18. Juli 2012 Melden Share Geschrieben 18. Juli 2012 Da der Katechismus einerseits behauptet, ein Gewissen, das dem Lehramt widerspreche, befinde sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit im Irrtum, und für ein irrendes Gewissen werde man von Gott zur Rechenschaft gezogen, andererseits Ratzinger als hochrangiger Vertreter dieses Lehramtes in dem Schreiben feststellt, jeder katholische Abgeordnete habe die Pflicht, in einer bestimmten Weise abzustimmen, kann man das durchaus als Nötigung auslegen. Nicht direkt - denn die Lehre hält auch daran fest, dass auch dem irrenden Gewissen zu folgen ist. Der Abgeordnete, der nun gegen eine Gesetz zur Homoehe stimmte, obwohl ihm sein Gewissen etwas anderes nahelegt, nur weil dieses Dekret das von ihm will, der sündigt. Womit wir wieder bei der Frage wären, ob ein überzeugter Nazi im KZ gesündigt hat ... (Nach Deiner Definition wäre es für ihn Sünde gewesen, die Juden nicht zu töten - interessant) Er hat genau so gesündigt oder nicht gesündigt wie der heilige Karl Borromäus, der leute bewusst fälschlich der Hexerei bezichtigte, um sie so auf den "Pfad des rechten Glaubens" zurückzubringen. Und Krl erfreut sich der Anschauung Gottes im Paradies, sagt die Kirche. Nun urteile selbst. Werner Wobei man von Karl Borromäus noch eher als einem SS Mann Gewissensbildung verlangen hätte können. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chrysologus Geschrieben 18. Juli 2012 Melden Share Geschrieben 18. Juli 2012 Da der Katechismus einerseits behauptet, ein Gewissen, das dem Lehramt widerspreche, befinde sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit im Irrtum, und für ein irrendes Gewissen werde man von Gott zur Rechenschaft gezogen, andererseits Ratzinger als hochrangiger Vertreter dieses Lehramtes in dem Schreiben feststellt, jeder katholische Abgeordnete habe die Pflicht, in einer bestimmten Weise abzustimmen, kann man das durchaus als Nötigung auslegen. Nicht direkt - denn die Lehre hält auch daran fest, dass auch dem irrenden Gewissen zu folgen ist. Der Abgeordnete, der nun gegen eine Gesetz zur Homoehe stimmte, obwohl ihm sein Gewissen etwas anderes nahelegt, nur weil dieses Dekret das von ihm will, der sündigt. Womit wir wieder bei der Frage wären, ob ein überzeugter Nazi im KZ gesündigt hat ... (Nach Deiner Definition wäre es für ihn Sünde gewesen, die Juden nicht zu töten - interessant) Dass Thomas von Aquin und in der Folge alle ernst zu nehmenden Theologen von einem gebildeten Gewissen sprechen, ist Dir entgangen? Was an der Tatsache nichts ändert, dass der, der zu dem Schluss kommt, Gott verlange das Töten anderer Menschen von ihm, ein irriges GEwissen haben mag, dem aber folgen muss. Es sei den, wir gehen vom Konzept der in sich schlechten Handlung aus. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
rorro Geschrieben 18. Juli 2012 Melden Share Geschrieben 18. Juli 2012 Da der Katechismus einerseits behauptet, ein Gewissen, das dem Lehramt widerspreche, befinde sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit im Irrtum, und für ein irrendes Gewissen werde man von Gott zur Rechenschaft gezogen, andererseits Ratzinger als hochrangiger Vertreter dieses Lehramtes in dem Schreiben feststellt, jeder katholische Abgeordnete habe die Pflicht, in einer bestimmten Weise abzustimmen, kann man das durchaus als Nötigung auslegen. Nicht direkt - denn die Lehre hält auch daran fest, dass auch dem irrenden Gewissen zu folgen ist. Der Abgeordnete, der nun gegen eine Gesetz zur Homoehe stimmte, obwohl ihm sein Gewissen etwas anderes nahelegt, nur weil dieses Dekret das von ihm will, der sündigt. Womit wir wieder bei der Frage wären, ob ein überzeugter Nazi im KZ gesündigt hat ... (Nach Deiner Definition wäre es für ihn Sünde gewesen, die Juden nicht zu töten - interessant) Dass Thomas von Aquin und in der Folge alle ernst zu nehmenden Theologen von einem gebildeten Gewissen sprechen, ist Dir entgangen? Nein, natürlich nicht. Die kirchlichen Äußerungen dienen ja genau diesem Zweck, der Bildung des Gewissens. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 18. Juli 2012 Melden Share Geschrieben 18. Juli 2012 Da der Katechismus einerseits behauptet, ein Gewissen, das dem Lehramt widerspreche, befinde sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit im Irrtum, und für ein irrendes Gewissen werde man von Gott zur Rechenschaft gezogen, andererseits Ratzinger als hochrangiger Vertreter dieses Lehramtes in dem Schreiben feststellt, jeder katholische Abgeordnete habe die Pflicht, in einer bestimmten Weise abzustimmen, kann man das durchaus als Nötigung auslegen. Nicht direkt - denn die Lehre hält auch daran fest, dass auch dem irrenden Gewissen zu folgen ist. Der Abgeordnete, der nun gegen eine Gesetz zur Homoehe stimmte, obwohl ihm sein Gewissen etwas anderes nahelegt, nur weil dieses Dekret das von ihm will, der sündigt. Womit wir wieder bei der Frage wären, ob ein überzeugter Nazi im KZ gesündigt hat ... (Nach Deiner Definition wäre es für ihn Sünde gewesen, die Juden nicht zu töten - interessant) Er hat genau so gesündigt oder nicht gesündigt wie der heilige Karl Borromäus, der leute bewusst fälschlich der Hexerei bezichtigte, um sie so auf den "Pfad des rechten Glaubens" zurückzubringen. Und Krl erfreut sich der Anschauung Gottes im Paradies, sagt die Kirche. Nun urteile selbst. Werner Wobei man von Karl Borromäus noch eher als einem SS Mann Gewissensbildung verlangen hätte können. Jedes gewissen ist ein Kind seiner Zeit. Das von Karl Borromäus ebenso wie das des SS-Mannes. Wer bin ich, über einen von ihnen urteilen zu wollen, was das Gewissen angeht? Werner Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
rorro Geschrieben 18. Juli 2012 Melden Share Geschrieben 18. Juli 2012 Er hat genau so gesündigt oder nicht gesündigt wie der heilige Karl Borromäus, der leute bewusst fälschlich der Hexerei bezichtigte, um sie so auf den "Pfad des rechten Glaubens" zurückzubringen.Und Krl erfreut sich der Anschauung Gottes im Paradies, sagt die Kirche. Nun urteile selbst. Wieso soll ich urteilen? Ich habe ja auch nix davon, wenn er nicht im Paradies ist. Habe also nichts dagegen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 18. Juli 2012 Melden Share Geschrieben 18. Juli 2012 Er hat genau so gesündigt oder nicht gesündigt wie der heilige Karl Borromäus, der leute bewusst fälschlich der Hexerei bezichtigte, um sie so auf den "Pfad des rechten Glaubens" zurückzubringen.Und Krl erfreut sich der Anschauung Gottes im Paradies, sagt die Kirche. Nun urteile selbst. Wieso soll ich urteilen? Ich habe ja auch nix davon, wenn er nicht im Paradies ist. Habe also nichts dagegen. Womit wir wieder beim Gewissen sind. Sich selbst Gedanken machen, dann entscheiden. Nach, wie es so schön heisst, bestem Wissen und Gewissen. Das nimmt dir keiner ab. Und wenn du mal Rechenschaft ablegen musst und sagst, "ich hab mal lieber gemacht, was mir das Lehramt gesagt hat, mir selbst Gedanken zu machen war mir zu riskant, weil ich wwusste, dass du ein strenger Herr bist", dann könnte es dir ergehen wie dem Knecht mit dem einen Talent. Werner Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
rorro Geschrieben 18. Juli 2012 Melden Share Geschrieben 18. Juli 2012 Und wenn du mal Rechenschaft ablegen musst und sagst, "ich hab mal lieber gemacht, was mir das Lehramt gesagt hat, mir selbst Gedanken zu machen war mir zu riskant, weil ich wwusste, dass du ein strenger Herr bist", dann könnte es dir ergehen wie dem Knecht mit dem einen Talent. Wenn ich das sagen sollte, dann wird es mir evtl. so ergehen. Vielleicht auch nicht. Vielleicht denke und sage ich auch etwas ganz anderes. Mal abwarten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
spes Geschrieben 18. Juli 2012 Melden Share Geschrieben 18. Juli 2012 Es scheint sehr schön und einfach zu sein, wenn man das was man nicht möchte, in eine Schmuddelschublade legen kann. Wenn sich dort noch andere Unmenschen tummeln, umso besser. Ich gebe zu die Äußerung von Bischof Williamson ist nicht gerade zuträglich zu den Bestrebungen die Priesterbruderschaft wieder zurück in die Kirche zu lassen. Aber wie überall gibt eine einzelne Person, wie Williamson, nicht die Überzeugung aller wieder. So auch in der Priesterbruderschaft Pius X. Vielleicht sollte man das Thema insgesamt etwas tiefgreifender betrachten und sich nicht im hervorbringen von Vorurteilen suhlen. Hier ein Bericht, der vielleicht etwas mehr Licht in die Sache bringt. http://suite101.de/article/die-priesterbruderschaft-st-pius-x-stein-des-anstosses-a136190 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mecky Geschrieben 18. Juli 2012 Melden Share Geschrieben 18. Juli 2012 (bearbeitet) Vielleicht sollte man das Thema insgesamt etwas tiefgreifender betrachten und sich nicht im hervorbringen von Vorurteilen suhlen. Hast Du Dir wirklich die ganzen fast 500 Seiten dieses Threads angetan, so dass Du beurteilen könntest, wie tiefgreifend oder flach wir denken und ob unsere Bewertungen Vorurteile oder Ergebnisse von Wahrnehmung und Diskussion sind? Oder gibst Du nur ein wenig an? Oder anders gefragt - da man nun wirklich nicht erwarten kann, dass sich jemand 500 Seiten antut: Wie gut kennst Du denn uns und unsere Denkweise, unsere Informiertheit? So gut, dass Du gleich in deinem ersten Posting von Vorurteilen reden kannst? bearbeitet 18. Juli 2012 von Mecky Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sokrates Geschrieben 18. Juli 2012 Melden Share Geschrieben 18. Juli 2012 (bearbeitet) Vielleicht sollte man das Thema insgesamt etwas tiefgreifender betrachten und sich nicht im hervorbringen von Vorurteilen suhlen. Hast Du Dir wirklich die ganzen fast 500 Seiten dieses Threads angetan, so dass Du beurteilen könntest, wie tiefgreifend oder flach wir denken und ob unsere Bewertungen Vorurteile oder Ergebnisse von Wahrnehmung und Diskussion sind? Oder gibst Du nur ein wenig an? Oder anders gefragt - da man nun wirklich nicht erwarten kann, dass sich jemand 500 Seiten antut: Wie gut kennst Du denn uns und unsere Denkweise, unsere Informiertheit? So gut, dass Du gleich in deinem ersten Posting von Vorurteilen reden kannst? Wie toll, wenn sich Leute in ihrem allerersten Posting gleich so aufblasen. Da freut man sich doch und stößt ein aufrichtiges "Willkommen" aus. Dabei hat er durchaus Potential bezüglich des letzten Konzils in sich: "Gaudium" ist er und "Spes" heißt er. bearbeitet 18. Juli 2012 von Sokrates Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
rorro Geschrieben 19. Juli 2012 Melden Share Geschrieben 19. Juli 2012 (bearbeitet) Es sei denn, wir gehen vom Konzept der in sich schlechten Handlung aus. Davon gehe ich in der Tat aus (ganz ohne Deontologie geht Moral nämlich meines Erachtens nach nicht). bearbeitet 19. Juli 2012 von rorro Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
rorro Geschrieben 19. Juli 2012 Melden Share Geschrieben 19. Juli 2012 Ich weiß nicht wer da der Simpel ist. Dass Herr Professor Ratzinger auf seinem Weg zum Großinquisitor und Papst einige Wandlungen durchgemacht hat, dürfte sogar Dir bekannt sein. Ich empfehle z.B. die Lektüre des Buches: Josef Ratzinger, Die erste Sitzungsperiode des Zweiten Vatikanischen Konzils, Köln 1963. Erschreibt dort doch seinem heutigen Denken sehr unähnlich "von [einer immer von] neuem spürbaren und immer von neuem hemmende Neurose des Antimodernismus". Ehrlich gesagt sehe ich diese Wandlungen nicht. Im Gegenteil, in seiner "Einführung ins Christentum" schreibt er eigentlich nichts anderes als das, was er jetzt auch sagt. Er ist ja auch kein Antimodernist, er lehnt lediglich gewisse Aspekte ab. Antimodernismus hieße alles in Bausch und Bogen zu verurteilen. Das tut er natürlich nicht. Man kann zu allem eine kritische Haltung einnehmen, ohne dieses Objekt der Kritik in Gänze zu bannen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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