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Aufhebung der Exkommunikation der Pius-Bischöfe


gouvernante

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Weil der Bann sich dann nicht gegen Personen richtet, wie bei den Bischofsweihen, sondern gegen die Gruppe als solche.
Zur "Gruppe" gehören aber nur die Kleriker. Es gibt keine Laienorganisation. Aus Sicht der Kirche haben die Follower keine offizielle Gemeinsamkeit.

Was bedeutet Laienorganisation? Wenn ein getaufter Katholik in einem Land ohne Kirchensteuer beschließt, ab sofort nur noch zu den Lutheranern zu gehen, ist das dann die gleiche Situation wie bei den Piusbrüdern. Auf dem Papier gehören die Anhänger wohl weiter zur RKK, was sie tun kann die Kirchenführung nicht beeinflussen.

Rom sollte dann halt klipp und klar sagen, dass die Brüder nicht mehr Teil der RKK sind und dass man solche Dinge wie "Erfüllung der Sonntagspflicht" oder "gültige Heirat" und "gültige Absolution" jedenfalls aus Sicht der RKK dort nicht bekommt.

Das wird den Fans natürlich genau so schnuppe sein wie bisher auch, und die Brüder werden weiterhin ihren Fans erzählen, dass das, was Rom da erzählt, alles nicht stimmt, und dass sie natürlich immer noch gültig heiraten oder Sünden loswerden können.

 

Werner

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Das wird den Fans natürlich genau so schnuppe sein wie bisher auch, und die Brüder werden weiterhin ihren Fans erzählen, dass das, was Rom da erzählt, alles nicht stimmt, und dass sie natürlich immer noch gültig heiraten oder Sünden loswerden können.
Nun, in D werden sie allerdings aller Voraussicht nach aus der KdöR austreten - wobei ich es mir schon sehr originell vorstelle, wenn bei einer PGR-Wahl die Kandidatenliste veröffentlicht wird und dann Namen auftauchen, die seit Jahr und Tag in der Piuskapelle drei Straßen weiter aktiv sind...

 

(Nebenbei gruselt es mich, wenn ich daran denke, wie vermutlich die neuen Pius-Bischöfe bestimmt werden - ich fürchte, diese Wahl wird meinen Vorstellungen eher entsprechen als das Geschacher im Frühjahr 2014 zu Köln...)

bearbeitet von Flo77
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Achja, zum Vergleich mit den Altkatholiken: Vom Prinzip her weist die Situation Parallelen auf, aber mit ein paar Unterschieden:

 

- Die Piusbrüder haben ein strukturelles Problem, das die Altkatholiken nicht haben: Während die Altkatholiken sehr gut ohne Gemeinschaft mit dem Papst auskommen, gehört diese Gemeinschaft bei den Piusbrüdern zwingend dazu, denn man will ja "die römisch-katholische Kirche (in der Art des 19. Jahrhunderts)" sein, und das geht ohne Papst nicht. Wenn der Papst die Gemeinschaft aufkündigt, hat man ein grundsätzliches Problem. Und dieses Problem würde man sehr deutlich machen und anerkennen, wenn man eine eigene Organisation auch für die Laien gründet. Nur wenn die Laien auf dem Papier römisch sind, kann man sich einreden, man sei "die römisch-katholische Kirche"

 

- Die Altkatholiken haben ihren Schwerpunkt in den deutschsprachigen Ländern mit ihrer besonderen Kirchenorganisation. Da ist es nötig, dass auch die Mitglieder Farbe bekennen, weil man auf Dauer keine Überlebenschance hat, wenn die Mitglieder Abgaben an die "Konkurrenz" zahlen und man selber leer ausgeht, und die "Konkurrenz" staatlich anerkannt wird und man selbst nicht. Die Piusbrüder sind dagegen deutlich mehr weltweit, das gibt es dieses Problem nicht. Da können die Laien formal römisch sein und trotzdem kocht die Bruderschaft ihr eigenes Süppchen, weil die Laien in solchen Ländern meist überhaupt nicht irgendwie formalrechtlich organisiert sind.

 

Werner

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(Nebenbei gruselt es mich, wenn ich daran denke, wie vermutlich die neuen Pius-Bischöfe bestimmt werden - ich fürchte, diese Wahl wird meinen Vorstellungen eher entsprechen als das Geschacher im Frühjahr 2014 zu Köln...)

Wieso gruselt dich da? Bei vielen Kirchen werden die Bischöfe eher deinen Vorstellungen entsprechend bestimmt als bei der römischen, wär doch langweilig, wenn bei der römischen alles perfekt wäre ;)

 

Werner

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weil die Laien in solchen Ländern meist überhaupt nicht irgendwie formalrechtlich organisiert sind.
Was ich nur schwer mit der Ecclesiologie von Vat2 übereinbekomme nach der "die Kirche" ja eben nicht nur die Kleriker sind...

 

Oder anders: Wenn man davon ausgeht, daß alle Menschen auf dem Territorium einer Ortskirche ohnehin der Hirtengewalt des Bischofs unterstehen macht das Sinn. Dann müssten Strafen bzw. Disziplinarmaßnahmen tatsächlich gegen den Einzelnen verhängt werden. Aber das ist doch bei der heutigen Tendenz zur Personalisierung (siehe Our Lady of Walsingham) überhaupt nicht mehr vermittelbar...

bearbeitet von Flo77
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Wieso gruselt dich da? Bei vielen Kirchen werden die Bischöfe eher deinen Vorstellungen entsprechend bestimmt als bei der römischen,
Natürlich. Aber ausgerechnet bei den Piuslern...
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weil die Laien in solchen Ländern meist überhaupt nicht irgendwie formalrechtlich organisiert sind.
Was ich nur schwer mit der Ecclesiologie von Vat2 übereinbekomme nach der "die Kirche" ja eben nicht nur die Kleriker sind...

Das eine hat mit dem anderen ja nichts zu tun.

Die formale Organisation ist öffentlich-rechtlich, das hat mit "Kirche sein" rein gar nichts zu tun (weshalb ich die Verquickungen jüngerer Zeit auch problematish finde).

 

Nimm ein Land ohne die öffentlich-rechtliche Organisation, die USA zum Beispiel. Jemand wurde mal in einer evangelischen Kirche getauft, dann aber katholisch großgezogen und ist in die RKK hineingewachsen. Der ist selbstverständlich auch kirchlicher Sicht ein Katholik. Erstkommunion, Firmung, alles kein Thema, weil: getauft ist getauft, und zur RKK gehört er, weil er halt dazugehören will, ohne irgendein amtliches Papier oder etwas in der Art.

 

In Deutschland ginge das nicht. Durch die Taufe wäre er lutherisch, und vor der Erstkommunion müsste er erst formal konvertieren, sonst würde er nicht zugelassen. Aber das ist eine Besonderheit des deutschsprachigen Raums, das gibt es auf der ganzen Welt sonst nicht, und kirchlich gesehen gibt es das eigentlich auch nicht.

 

Werner

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Nimm ein Land ohne die öffentlich-rechtliche Organisation, die USA zum Beispiel. Jemand wurde mal in einer evangelischen Kirche getauft, dann aber katholisch großgezogen und ist in die RKK hineingewachsen. Der ist selbstverständlich auch kirchlicher Sicht ein Katholik. Erstkommunion, Firmung, alles kein Thema, weil: getauft ist getauft, und zur RKK gehört er, weil er halt dazugehören will, ohne irgendein amtliches Papier oder etwas in der Art.
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, daß ein US-Bischof einen Firmling zulässt, der nicht wenigstens vor der zuständigen kirchlichen Autorität seinen Beitritt erklärt hat.

 

Wo soll die Firmung denn eingetragen werden? Ins Taufbuch der lutherischen Gemeinde???

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Nimm ein Land ohne die öffentlich-rechtliche Organisation, die USA zum Beispiel. Jemand wurde mal in einer evangelischen Kirche getauft, dann aber katholisch großgezogen und ist in die RKK hineingewachsen. Der ist selbstverständlich auch kirchlicher Sicht ein Katholik. Erstkommunion, Firmung, alles kein Thema, weil: getauft ist getauft, und zur RKK gehört er, weil er halt dazugehören will, ohne irgendein amtliches Papier oder etwas in der Art.
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, daß ein US-Bischof einen Firmling zulässt, der nicht wenigstens vor der zuständigen kirchlichen Autorität seinen Beitritt erklärt hat.

 

Wo soll die Firmung denn eingetragen werden? Ins Taufbuch der lutherischen Gemeinde???

Beitritt zu was? Du denkst deutsch.

 

Werner

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Es kommt allerdings de facto schon vor, dass jemand ohne formellen Beitritt Erstkommunion und Firmung empfängt, man kann die Firmung allerdings recht gut als Moment der formellen Aufnahme betrachten.

Wie sollte so ein formeller Beitrtitt denn auch aussehen?

Klar, wenn jemand erst als Erwachsener wechselt, sieht die Sache anders aus, aber wenn es nur um die Taufe geht, wo sollte das Problem sein (sofern es nicht irgendeine dubiose Art von Taufe war)

 

Werner

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Es kommt allerdings de facto schon vor, dass jemand ohne formellen Beitritt Erstkommunion und Firmung empfängt, man kann die Firmung allerdings recht gut als Moment der formellen Aufnahme betrachten.

Wie sollte so ein formeller Beitrtitt denn auch aussehen?

Klar, wenn jemand erst als Erwachsener wechselt, sieht die Sache anders aus, aber wenn es nur um die Taufe geht, wo sollte das Problem sein (sofern es nicht irgendeine dubiose Art von Taufe war)

 

Werner

 

Zum einen führen auch amerikanische Pfarreien Taufbücher, zum anderen zieht man hier gerne die Anmeldung zu einer konkreten Pfarrei heran. Allerdings kann es - wie gesagt - bei sehr jungen Kindern formell katholischer Eltern zu Problemen kommen.

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Es kommt allerdings de facto schon vor, dass jemand ohne formellen Beitritt Erstkommunion und Firmung empfängt, man kann die Firmung allerdings recht gut als Moment der formellen Aufnahme betrachten.

Wie sollte so ein formeller Beitrtitt denn auch aussehen?

Klar, wenn jemand erst als Erwachsener wechselt, sieht die Sache anders aus, aber wenn es nur um die Taufe geht, wo sollte das Problem sein (sofern es nicht irgendeine dubiose Art von Taufe war)

 

Werner

 

Zum einen führen auch amerikanische Pfarreien Taufbücher, zum anderen zieht man hier gerne die Anmeldung zu einer konkreten Pfarrei heran. Allerdings kann es - wie gesagt - bei sehr jungen Kindern formell katholischer Eltern zu Problemen kommen.

Ich hätte mir vorgestellt, dass die Taufe einfach nachgetragen wird. Es muss aber, und darauf kam es mir an, nicht irgendein Austritt und anderswo ein Eintritt erfolgen. Man kann auch so "drin" sein, in Deutschland nicht.

 

Werner

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Allerdings kann es - wie gesagt - bei sehr jungen Kindern formell katholischer Eltern zu Problemen kommen.
Warum?

 

Sofern der Eintrag in einem Taufbuch nach römisch-katholischer Jurisdiktion vorliegt ist auch die Zugehörigkeit des Täuflings zu selbiger unstrittig.

 

Liegt kein Taufeintrag vor, ist die Zugehörigkeit zur römisch-katholischen Jurisdiktion anders zu belegen.

 

Bei der Anmeldung zur Erstkommunion wie auch zur Firmung und zur Eheschließung muss immer ein Taufnachweis erbracht werden - da sollte es doch dem Aufnehmenden auffallen können, wenn ein Nachweis nicht von einer römisch-katholischen Pfarrei ausgestellt wurde...

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da sollte es doch dem Aufnehmenden auffallen können, wenn ein Nachweis nicht von einer römisch-katholischen Pfarrei ausgestellt wurde...

Sicher, aber Taufe ist Taufe. Was macht es für einen Unterschied, ob ein katholischer Priester, ein evangelischer Pfarrer oder eine nottaufende Hebamme getauft hat?

In Deutschland macht es einen unterschied, weil dadurch die mitgliedschaft in der KdöR begründet wird.

Aber was wird in den USA damit begründet? Die Mitgliedschaft in der una sancta, weiter nichts.

 

Werner

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Ich hätte mir vorgestellt, dass die Taufe einfach nachgetragen wird. Es muss aber, und darauf kam es mir an, nicht irgendein Austritt und anderswo ein Eintritt erfolgen. Man kann auch so "drin" sein, in Deutschland nicht.
Wie soll denn ein Akt einer anderen kirchlichen Gemeinschaft "nachgetragen" werden?

 

Das Kleinkind ist nominell natürlich Konvertit, auch wenn die Eltern die Willenserklärung abgeben (wobei zumindest unser staatliches Recht da Altersgrenzen kennt - ob es die auch im kirchlichen Recht gibt, weiß ich nicht).

 

Problematischer finde ich, daß es in Staaten mit weniger organisierter Mitgliedschaft leicht zu Doppelmitgliedschaften kommen kann, weil sich die Leute in ihrer alten Pfarrei bzw. Gemeinschaft nicht abmelden.

 

Da ich nicht glaube, daß die Kirchen sich untereinander über die Wechselnden austauschen, kann ich mir vorstellen, daß es drüben etliches an Karteileichen gibt...

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Sicher, aber Taufe ist Taufe. Was macht es für einen Unterschied, ob ein katholischer Priester, ein evangelischer Pfarrer oder eine nottaufende Hebamme getauft hat?

In Deutschland macht es einen unterschied, weil dadurch die mitgliedschaft in der KdöR begründet wird.

Aber was wird in den USA damit begründet? Die Mitgliedschaft in der una sancta, weiter nichts.

Mit der Taufe wird das Kind auch in eine konkrete Ortskirche aufgenommen und einer konkreten kirchlichen Jurisdiktion anvertraut. Dadurch begründet sich die erste Gemeinschaft mit dem Ortsbischof und damit der Weltkirche.

 

Deine Theorie greift meiner Meinung nach nur, wenn man den katholischen Ortsbischof als legitimen Hirten aller Getauften seines Bistums betrachtet (das wäre allerdings sehr, sehr, sehr katholisch, wenn nicht piuslerisch) - dagegen werden sich allerdings sämtliche Gemeinschaften der Reformation sowie die Kirchen des Ostens und die eucharistischen Kirchen des Westens sich entschieden verwahren.

bearbeitet von Flo77
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Ich hätte mir vorgestellt, dass die Taufe einfach nachgetragen wird. Es muss aber, und darauf kam es mir an, nicht irgendein Austritt und anderswo ein Eintritt erfolgen. Man kann auch so "drin" sein, in Deutschland nicht.
Wie soll denn ein Akt einer anderen kirchlichen Gemeinschaft "nachgetragen" werden?

 

Das Kleinkind ist nominell natürlich Konvertit, auch wenn die Eltern die Willenserklärung abgeben (wobei zumindest unser staatliches Recht da Altersgrenzen kennt - ob es die auch im kirchlichen Recht gibt, weiß ich nicht).

 

Problematischer finde ich, daß es in Staaten mit weniger organisierter Mitgliedschaft leicht zu Doppelmitgliedschaften kommen kann, weil sich die Leute in ihrer alten Pfarrei bzw. Gemeinschaft nicht abmelden.

 

Da ich nicht glaube, daß die Kirchen sich untereinander über die Wechselnden austauschen, kann ich mir vorstellen, daß es drüben etliches an Karteileichen gibt...

Siehe mein vorheriges Posting.

Von welcher "Mitgliedschaft" sprichst du?

Man wird getauft, dadurch gehört man zur Kirche. Wenn man der Ansicht ist, diese "subsistiert" (oder wie das genau heisst) in der RKK, dann geht man dahin. Und wenn jemand dort feststellt, dass ein Taufeintrag fehlt, dann wird der nachgetragen (vorausgesetzt natürlich, man kann belegen, dass man getauft ist).

Damit ist es gut.

Irgendwelche Mitgliedschaften hier oder dort, das ist ein konfessionelles Denken, aus Deutschland, das eigentlich katholischer Ekklesiologie völlig widerspricht.

Wie gesagt, das ist anders, wenn jemand mal 30 Jahre als Lutheraner gelebt hat. Dass es dann etwas mehr bedarf als nur eines "hallo hier bin ich" ist klar.

Aber ich sprach ja von Leuten, die mal irgendwo getauft und anschließend katholisch erzogen wurden.

 

Werner

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Mit der Taufe wird das Kind auch in eine konkrete Ortskirche aufgenommen und einer konkreten kirchlichen Jurisdiktion anvertraut.

In die Jurisdiktion kommst du durch den Wohnort.

Du musst dich mit Sicherheit in den USA auch nicht beim einen Bischof ab- und beim nächsten wieder anmelden (und hierzulande auch nicht, das Einwohnermeldeamt gibt es der Pfarrgemeinde zur Kenntnis, die machen evtl eine Aktennotiz, und fertig.)

 

Werner

bearbeitet von Werner001
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Deine Theorie greift meiner Meinung nach nur, wenn man den katholischen Ortsbischof als legitimen Hirten aller Getauften seines Bistums betrachtet (das wäre allerdings sehr, sehr, sehr katholisch, wenn nicht piuslerisch)

Wieso Piuslerisch? Lies mal Dominus Iesus. Selbstverständlich sieht sich der Papst als legitimer Hirt aller Getauften (wodurch implizit die Bischöfe als legitime Hirten aller Getauften ihres Bistums gesehen werden), sonst könnte er doch nicht schreiben, ihnen fehle etwas Grundlegendes, wenn sie das nicht so sehen.

 

Werner

bearbeitet von Werner001
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Irgendwelche Mitgliedschaften hier oder dort, das ist ein konfessionelles Denken, aus Deutschland, das eigentlich katholischer Ekklesiologie völlig widerspricht.

 

Durchaus nicht, das ganze hat mit der KdÖR-Kiste nun gar nichts zu tun. Die katholische Kirche nimmt durchaus wahr, dass es Kirchen und kirchliche Gemeinschaften gibt, die ihr nicht angehören und die Taufen. Ob die nun Taufbücher haben oder nicht, das ist recht unterschiedlich, und ob deren Taufen anerkannt werden, das ist noch ein ganz anderes Thema.

 

Wenn nun Ehepaar mit kleinem Kind zum Katholizismus konvertiert, dann werden alle drei formell in die katholische Kirche aufgenommen. Wenn die beiden aber katholisch getauft sind und zwischendurch einige Jahre woanders waren, sich aber nun einer katholischen Gemeinde anschließen, dann kann das durchaus übersehen werden, dass das Kind lutherisch getauft wurde und somit nach can. 11 eben nicht katholisch ist. Und bei einem Kind, das seit 6 Jahren in der Pfarrei bekannt ist, fragt man eben nicht immer nach einer Taufbescheinigung - man muss ihr ohnehin oft genug auf die Versicherung der Eltern vertrauen, denn nicht jeder hochcharismatische Pfingstler bescheinigt das. Der versteht gar nicht, was man von ihm will.

 

Bei der FSSPX wird es zur Zeit wohl so gehandhabt, dass sie ihre Taufen an das zuständige katholische Pfarramt berichten, das dann (zähneknirschend) den Eintrag vornimmt. Dies würde im Falle der Feststellung des Schismas wegfallen (elegant vermieden, ganz OT zu werden).

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Mit der Taufe wird das Kind auch in eine konkrete Ortskirche aufgenommen und einer konkreten kirchlichen Jurisdiktion anvertraut.
In die Jurisdiktion kommst du durch den Wohnort.

Du musst dich mit Sicherheit in den USA auch nicht beim einen Bischof ab- und beim nächsten wieder anmelden (und hierzulande auch nicht, das Einwohnermeldeamt gibt es der Pfarrgemeinde zur Kenntnis, die machen evtl eine Aktennotiz, und fertig.)

Du hüpfst.

 

Natürlich ist die Jurisdiktion durch den Wohnort bestimmt. Für den Katholiken spielt das in der Praxis natürlich keine Rolle.

 

Du unterstellst allerdings einem Kind, das in der benachbarten lutherischen Kirche getauft und damit nach deren Theologie in die konkrekte lutherische Ortsgemeinde aufgenommen wurde, daß es automatisch der Jurisdiktion des römisch-katholischen Ortsbischofs unterstünde.

 

Das mag katholisches Grunddenken sein und ich halte das prinzipiell auch nicht für falsch - in der Praxis allerdings für eher gewagt zu vertreten.

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Bei der FSSPX wird es zur Zeit wohl so gehandhabt, dass sie ihre Taufen an das zuständige katholische Pfarramt berichten, das dann (zähneknirschend) den Eintrag vornimmt. Dies würde im Falle der Feststellung des Schismas wegfallen (elegant vermieden, ganz OT zu werden).
Kollidiert da CIC can. 877 (Pflicht zur Eintragung) mit can. 862 (Verbot der Taufspendung auf fremden Territorium)?

 

Begründet can. 862 grundsätzlich Zweifel an der Gültigkeit der Taufen?

bearbeitet von Flo77
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Die Argumentation der Piusse ist ja ebenso skurill. Sie sagen ja, bei der Bischofsweihe wäre nur die Vollmacht zur Weihespende übergeben worden, eine Jurisdikation aber nicht. Geht dies überhaupt? Kann man das so einfach trennen? Wird nicht jeder Weihbischof ebenfalls mit einer Jurisdikation versehen, in seinem Titularbistum?

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