CIC_Fan Geschrieben 23. April 2014 Melden Share Geschrieben 23. April 2014 Ich hab mich mit dem Thema nur am Rande befasst Bin daher kein Experte so wie ich es verstehe sieht die Piusbruderschaft eine Art Ausnahmezustand da eben der Papst und das Konzil geirrt haben weil sie die unfehlbarkeit nicht in Anspruch nehmen wollten Was die Piusbruderschaft allerdings von Gruppen die bei anderen Gelegenheiten sich getrennt haben unterscheidet ist die Tatsache daß sie keine eigenen Ideen umsetzten und Dinge in Lehre und Praxis verändern wie z.b. die "Altkatholiken" sie frieren alles am Stand von 1962 ein ich kenne aus der Kirchengeschichte nur ein Beispiel wo das zumindest bis zu einem gewissen Zeitpunkt funktioniert hat „Römisch-katholischen Kirche der alt-bischöflichen Klerisei" bis zur Gründung der Altkatholiken wurde hier in Lehre und Praxis nichts verändert Die Lehre, die von den Piusbrüdern vertreten wird, hat nicht mehr mit der Lehre der katholischen Kirche vor dem Konzil zu tun als die heutigen Positionen der Altkatholiken mit der offiziellen Lehre vor Pastor Aeternus. Unter Beachtung der traditionellen Lehre wäre es nämlich nicht möglich, gewohnheitsmäßig ohne Beichtvollmacht eine Absolution zu simulieren, gegen päpstliches Verbot Bischöfe zu weihen und sich grundsätzlich den päpstlichen Lehramt zu widersetzen. Auch die Meinung, der Papst könne die Liturgie der Kirche nicht reformieren, ist in der Kirchengeschichte ohne Beispiel. Die Piusbruderschaft hat sich eine ganz eigene, von der Tradition unabhängige Lehre gegeben. Das ist allerdings auch ihr gutes Recht, als eigenständige Glaubensgemeinschaft. Problematisch ist nur die Behauptung, sie seien römisch-katholisch. Das Problem liegt anders denke ich, sie sagen ja nicht die Lehre ist falsch wir wissen es besser, sondern das Lehramt funktioniert zur zeit nicht aber wie gesagt ich bin da kein Experte ich finde nur das Phänomen interessant Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
CIC_Fan Geschrieben 23. April 2014 Melden Share Geschrieben 23. April 2014 Soweit mir bekannt ist es ja die überwältigende Mehrheitsmeinung der Vorkonziliaren Theologen, daß Heiligsprechungen unfehlbare Akte sind. Nach meinem Wissen begründen Selig- und Heiligsprechungen lediglich die Erlaubnis nicht aber die Pflicht den "Heiligen" zu verehren - regional und überregional. Ich kann z.B. über den Hl. Escrive und/oder den seligen Karl Habsburg ohne weiteres der Meinung sein, sei interessieren mich nicht und sind weit davon entfernt für mich ein Vorbild zu sein ohne dass ich eine Glaubenspflicht verletze. Natürlich besteht keine Verehrungspflicht außer man ist Priester dann besteht im Stundengebet und in der Messe eine gewisse Verehrungspflicht aber die Heiligsprechung bedeutet der betreffende ist 100% im Himmel und da macht eben der Papst von seiner Unfehlbarkeit gebrauch Ich kann mit diversen heiligen und seligen die auch demnächst zur Erhebung der Altäre kommen könnten nix anfangen aber wie gesagtdas ist ja unerheblich und darum geht es ja auch nicht Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 23. April 2014 Melden Share Geschrieben 23. April 2014 man muß dazu sagen die Exkommunikation für unerlaubte Weihen gibt es auch erst seit Pius XII vor China war das nie wirklich ein Problem Satzzeichen haben übrigens durchaus ihre Daseinsberechtigung. Ich müsste graben, aber die unrechtmäßige Okkupation einer Kathedra war meines Wissens schon in ältesten Zeiten ein Grund denjenigen zu exkommunizieren (Wobei für mich noch nicht einmal sicher ist, ob es überhaupt eine Kirche gibt in der die Piusler geweiht werden). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Der Geist Geschrieben 23. April 2014 Melden Share Geschrieben 23. April 2014 (bearbeitet) .... aber die Heiligsprechung bedeutet der betreffende ist 100% im Himmel Nein! Genauso wenig wie die Kirche von jemandem sagt er sei in der Hölle. bearbeitet 23. April 2014 von Der Geist Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Udalricus Geschrieben 23. April 2014 Melden Share Geschrieben 23. April 2014 .... aber die Heiligsprechung bedeutet der betreffende ist 100% im Himmel Nein! Genauso wenig wie die Kirche von jemandem sagt er sei in der Hölle. Naja! Die Kirche wird wohl nicht annehmen, dass ein Heiliger in der Hölle schmoren könnte! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
MartinO Geschrieben 23. April 2014 Melden Share Geschrieben 23. April 2014 .... aber die Heiligsprechung bedeutet der betreffende ist 100% im Himmel Nein! Genauso wenig wie die Kirche von jemandem sagt er sei in der Hölle. Da ist, glaube ich, nochmals ein Unterschied: Die Kirche hat noch niemanden "verdammt gesprochen", d.h. über diese Person verbindlich erklärt, jeder Katholik müsse glauben, sie sei in der Hölle. Dagegen ist eine Selig- oder Heiligsprechung diesbezüglich sehr wohl verbindlich. Davon zu unterscheiden ist, ob diese Person wirklich ein Vorbild für mein persönliches Leben darstellt. Da brauche ich gar nicht Escriva oder Kaiser Karl zu erwähnen: Unser Diözsanpatron, der Hl. Heinrich, stellt für mich allein deshalb kein Vorbild dar, weil ich nie Kaiser des Heiligen Römischen Reiches oder sonst Herrscher im Kontext des Mittelaters sein werde. Außerdem ist zu beachten: Auch Heilige hatten ihre Fehler. Kein vernünftiger Mensch wird etwa heute noch die Theorien Thomas von Aquins zur Beseelung von Embryonen annehmen; seine Methode an sich,die Gegenüberstellung von These und Antithese, um zur Synthese zu kommen, ist dagegen nach wie vor üblich und auch seine Konsequenzen oft richtig. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Julius Geschrieben 23. April 2014 Melden Share Geschrieben 23. April 2014 .... aber die Heiligsprechung bedeutet der betreffende ist 100% im Himmel Nein! Genauso wenig wie die Kirche von jemandem sagt er sei in der Hölle. Naja! Die Kirche wird wohl nicht annehmen, dass ein Heiliger in der Hölle schmoren könnte! Es war von "jemandem" und nicht von einem Heiligen die Rede ... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Der Geist Geschrieben 24. April 2014 Melden Share Geschrieben 24. April 2014 Dagegen ist eine Selig- oder Heiligsprechung diesbezüglich sehr wohl verbindlich. Nein! Es ist eine Annahme auf die die Gläubigen vertrauen dürfen, aber keine verbindliche Aussage. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Der Geist Geschrieben 24. April 2014 Melden Share Geschrieben 24. April 2014 .... aber die Heiligsprechung bedeutet der betreffende ist 100% im Himmel Nein! Genauso wenig wie die Kirche von jemandem sagt er sei in der Hölle. Naja! Die Kirche wird wohl nicht annehmen, dass ein Heiliger in der Hölle schmoren könnte! Die Kirche nicht aber vielleicht einzelne Gläubige, ich weiß einige Heilige bei denen ich mir das lebhaft vorstellen könnte, wenn ich nicht der Annahme wäre, dass die Hölle höchstwahrscheinlich leer ist. Namen gerne auf Anfrage. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Dies ist ein beliebter Beitrag. Chrysologus Geschrieben 24. April 2014 Dies ist ein beliebter Beitrag. Melden Share Geschrieben 24. April 2014 Selig- und Heiligsprechungen sind zunächst einmal Verwaltungsakte, die die öffentliche und damit amtliche Verehrung eines Verstorbenen erlauben, wobei die Seligsprechung eine lokale, die Heiligsprechung eine globale amtliche Verehrung zulässt. Ich betone hierbei das Wort amtlich, weil eine private Verehrung verstorbener grundsätzlich zulässig und sogar unabdingbare Voraussetzung für eine Selig- oder Heiligsprechung ist, ohne die geht nämlich nichts! ( Es ist im übrigen ein Kuriosum, dass Urban VIII. das Verfahren derart umdrehte, dass bis zur Seligsprechung zwar eine öffentliche Verehrung verboten, diese jedoch gleichwohl im Verfahren nachzuweisen war. Damit beinhaltet das Verfahren zur Selig- bzw Heiligsprechung zwei Momente: Zum einen die Feststellung, dass da ein Mensch verehrt wird, zum anderen die Feststellung, dass diese Verehrung kirchlich opportun erscheint (die zum Glück in Wunsiedel nicht mehr üblichen Gedenkmärsche würden an dieser Stelle ein Verfahren scheitern lassen, und auch die Verehrung von Pfarrer XY für seine 50jähriges beharrliches ignorieren aller bischöflichen Anweisungen, gesetzt diese waren legitim, beendeten das Verfahren an dieser Stelle). Dieser Frage wird gründlich nachgegangen, nicht zuletzt, um sicherzustellen, dass da später keine unliebsamen Überraschungen ans Licht kommen (im Fall Johannes Pauls II ein immer noch bestehendes Risiko), man sichtet also alles an Material und an Zeugenaussagen, was man sinnvollerweise heranziehen kann (dass nicht jeder, der mal vom Papst gehört hat, befragt wird, ist auch klar). Am Ende steht dann die Feststellung, dass hier nichts negatives gefunden wurde. Neben diesen beiden eher negativen Kriterien steht dann die positive Frage, ob es kirchlicherseits ein Interesse an einer weiteren Förderung der Verehrung gibt, ob da also jemand als Vorbild dienen könnte. Dies hat natürlich keine absolut zu beantwortende Frage, eine Ordensgründerin mag 'nur' dem eigenen Orden als Vorbild dienen können, aber das kann auch genügen. Im gesamten Verfahren bleibt das Beichtsiegel im übrigen unangetastest, der oder die Beichtväter dürfen nicht einmal ein allgemeines Testat abgeben. Bis jetzt kann man gut sehen, dass die Frage, in welchem Zustand sich der Verstorbene im Jenseits befindet, gar keine Rolle spielt. Soweit ich erkennen kann, hat das Lehramt auch alle Versuche aufgegeben, hier genauere Angaben machen zu wollen. Wir wissen schlicht nicht, wie das abläuft! Und die Zweistufigkeit Selig- und Heiligsprechung hat auch kein Äquivalent in der Eschatologie: Weder glaubt man an zwei oder gar drei Himmel (einen für Heilige, einen für Seelige und einen für alle die armen Seelen, die sich auf Erden nicht um ihren Nachruhm sorgten) noch an eine päpstliche Zuständigkeit für die Sitzordnung beim himmlischen Hochzeitsmahl noch daran, dass sich hier im Laufe der Zeit etwas änderte. Wenn nun aber die Seligsprechung schon das Sein im Himmel bestätigte, dann wäre die Heiligsprechung überflüssig, wir "wüßten" ja schon, dass da jemand im Himmel ist. Wenn aber erst die Heiligsprechung diese Sicherheit konstatierte, was soll dann die Seligsprechung? Doch zurück zum Verfahren: Wann dann die Idee mit dem Wunder als vermeintlich objektivem Kriterium aufkam, das kann ich nicht sagen. Hintergrund ist jedoch ein spezielles Jenseitsverständnis, in dem es dann in der Tat eine Rolle spielt, ob da jemand in der Hölle oder im Himmel oder aber noch im Fegfeuer ist. Denn nur die, die schon im Himmel sind, haben ja überhaupt eine Chance, eine Bitte an Gott weiter zu leiten. (Dass dabei die Frage offen bleiben muss, warum wir auf Erden den Herrgott auch direkt angehen können, die im Fegfeuer dies aber nicht vermögen, das ist eine ganz andere Frage). Sichtlich liegt hier ein sehr temporales Verständnis von Zeit und Ewigkeit vor ebenso wie der Gedanke, dass das jenseitige regelmäßig in diese Welt einbricht und wirkt. (Hubert Wolf hat diese Stimmung perfekt beschrieben) Wenn nun das berühmte Wunder offenbar keine Rolle mehr spielt, dann ist das nur zu begrüßen. Es spielt eine ähnliche Rolle wie der corpus incorruptus im Mittelalter: Da grub man den Kandidaten aus, wenn der Körper unversehrt war (also noch alle Knochen da), dann hatte man einen Heiligen vor sich. Spielt heute keine Rolle mehr. Bleibt die Frage, was hier festgestellt wird? Die Frage, ob da jemand sicher nicht in der Hölle gelandet ist und sicher auch nicht mehr im Fegfeuer simmert, diese Frage kann die Kirche schlicht nicht beantworten, und sie hat das auch wenigstes formell nie getan (auch wenn man eine Zeit lang die Seligsprechung als positive Deklaration der Aufnahme in den Himmel verstanden haben mag). Denn solche Verfahren gehen immer nur gut aus - die, die zu keinem guten Ende kommen, ruhen in den Aktenlagern der zuständigen Kongregation als offene Fälle. Wenn aber die Kirche sich nicht in der Lage sieht, ein Urteil der Art zu fällen, XY sei verloren, dann kann sie auch kein gegenteiliges Fällen (ich spare das Dogma von 1954 einmal aus). Die Heiligsprechung eines Menschen hat damit keine Bindewirkung in irgend einer Form. Denn mehr als einen gebotenen Gedenktag kann es in der Liturgie für ihn nicht geben (und deren Zahl gehört dringlich gelichtet), und selbst dieser wird schnell von allem möglichen verdrängt werden. Nicht ohne Grund hat Benedikt XVI. die alte Tradition, derzufolge der Gedenktag eines Heiligen dessen Todestag ist, für Johannes Paul II. über Bord geworfen - der wäre schlicht meistens von der Osterzeit überdeckt worden. Ob man aber einen Gedenktag begeht oder nicht, das hängt sehr stark an der konkreten Feiergemeinde. Dass man in einer polnischsprachigen Gemeinde Jan-Pavel kaum ignorieren kann, das dürfte klar sein. Aber er hat für Polen nun eine sehr eigene Rolle gespielt, und ich rechne fest damit, dass man ihn alsbald zumals Patron Polens ernennenbestätigen wird. Umgekehrt werden wir wohl Bonifatius als Patron behalten, dem diese Ehre nicht nur aufgrund heiligmäßigen Lebenswandels zuteil wurde, sondern auch weil er sich verkehrsgünstig hat bestatten lassen. So fiel Willibrord aus dem Rennen. Ganz schwierig wird es nun mit der Frage, ob hier ein Sein im Himmel amtlich festgestellt werde oder nicht, wenn man sich die Fälle anschaut, in denen es sagen wir mal eher ruhig um den Heiligen geworden ist. In der Bischofskirche meines Heimatbistums ruhen die Gebeine eines Mannes, der tatsächlich 1165 heilig gesprochen wurde (allerdings von einem später aus dem Listen gestrichenen Papst) und dort immer noch als solcher verehrt wird (faktisch also eine Art Seliger ist). Ob sich in der Kirchengeschichte noch weitere Beispiele für so etwas finden, das kann ich nicht sagen. 8 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 24. April 2014 Melden Share Geschrieben 24. April 2014 (bearbeitet) Wenn ich es richtig im Kopf habe lief die Anerkennung Chalzedons durch Leo nach dem Motto ab: Erkenne das gefälligst an, oder du wirst merken, dass du gegen die byzantinische Armee keine Chance hast.Was ihn auch nicht bewegt hat Can. 28 anzuerkennen (und das war der Vorrang von Konstantinopel vor Rom). Was sicher ja auch die allerallerallerwichtigste Frage war, die dort verhandelt wurde Es war übrigens die Gleichstellung, nicht der Vorrang Konstantinopels. Aber der Papst ist wie der Highlander: Es kann nur einen geben Damals war es wichtig genug. Und mit Can. 28 wären wir vielleicht heute nicht bei Pastor Aeternus. Na wenn das kein Grund zum Feiern wäre für die Christenheit als Ganzes betrachtet.... Was man dann durchaus als Einfluss des Heiligen Geistes auf das Konzil ansehen könnte. Werner bearbeitet 24. April 2014 von Werner001 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 24. April 2014 Melden Share Geschrieben 24. April 2014 Wobei durch Pastor Aeternus viel Unglück hätte passieren können Was bis jetzt eigentlich ausgeblieben istIch sehe allerdings auch nicht, daß viel Gutes dadurch gekommen ist. Soweit mir bekannt ist es ja die überwältigende Mehrheitsmeinung der Vorkonziliaren Theologen, daß Heiligsprechungen unfehlbare Akte sind.Basierernd worauf? Heiligsprechungen sind ja nun eher weniger Akte des außerordentlichen Lehramts und wenn man sich ansieht wieviele Heilige ihren Platz im Generalkalender schon wieder verloren haben... Wenn die Piusbruderschaft Ihrer Linie treubleibt in allem mehr oder weniger strikt die Theologie der "römischen Schule" der ersten Hälfte des 20 Jhd. weiter zu vertreten müßte eigentlich auf einem "Mißbrauch der Unfehlbarkeit" etwas mehr folgen als ein RundbriefMir müsste mal jemand zeigen, wie dieser Missbrauch überhaupt angeklagt werden könnte, ohne daß sich der Ankläger selbst exkommuniziert. Dazu müssten die Piusbrüder weit logischer denken als sie es tun: Sie lehnen die Kollegialität der Bischöfe zugunsten einer Alleinherrschaft des Papstes ab - und verweigern dem Papst den Gehorsam. Sie halten päpstlich approbierte Konzilsbeschlüsse für unfehlbar - und das 2. Vatikanum für nicht katholisch. Sie sehen die Römisch-Katholische Kirche als alleinseligmachend - und bauen eine Parallelhierarchie auf und rufen dazu auf, lieber keine Messe zu besuchen als eine nach dem NOM zelebrierte. Auf diese Schizophrenie im Denken der Piusbrüder habe ich ja schon öfter hingewiesen. Sie haben das Grundproblem, dass die Lehren, die sie vertreten, den Lehren widersprechen, die sie vertreten. Werner Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 24. April 2014 Melden Share Geschrieben 24. April 2014 ... aber die Heiligsprechung bedeutet der betreffende ist 100% im Himmel und da macht eben der Papst von seiner Unfehlbarkeit gebrauch... Wie soll das funktionieren, das Gebrauchmachen von der Unfehlbarkeit an dieser Stelle? Derjenige ist im Himmel oder er ist nicht im Himmel, was soll da die Unfehlbarkeit dran bewirken? So wie du das schreibst, hört sich das ja an, als könnte der Papst per Unfehlbarkeit jemanden in den Hinmmel schicken? Werner Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 24. April 2014 Melden Share Geschrieben 24. April 2014 Umgekehrt werden wir wohl Bonifatius als Patron behalten, dem diese Ehre nicht nur aufgrund heiligmäßigen Lebenswandels zuteil wurde, sondern auch weil er sich verkehrsgünstig hat bestatten lassen. Vor allem hat er ein paar spektakuläre Shows abgezogen, die später bekannt gemacht wurden. Rein historisch betrachtet ist sein Wirken für die Christianisierung in unseren Landen (wie auch das der anderen angloschottischen Missionare) denkbar gering. Verbreitet wurde das durch zahl- und namenlose fränkische (und später auch alemannische, baierische und sächsiche) Priester. Werner Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 24. April 2014 Melden Share Geschrieben 24. April 2014 Auf diese Schizophrenie im Denken der Piusbrüder habe ich ja schon öfter hingewiesen. Sie haben das Grundproblem, dass die Lehren, die sie vertreten, den Lehren widersprechen, die sie vertreten. Du hast mir die Tage den schönen Begriff Ecclesiokratie an den Kopf getippt. Nur um das nochmal festzuhalten: das, was die Piusler aus diesem Begriff machen würden, ist definitiv nicht das, was ich damit verbinde. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 24. April 2014 Melden Share Geschrieben 24. April 2014 Auf diese Schizophrenie im Denken der Piusbrüder habe ich ja schon öfter hingewiesen. Sie haben das Grundproblem, dass die Lehren, die sie vertreten, den Lehren widersprechen, die sie vertreten. Du hast mir die Tage den schönen Begriff Ecclesiokratie an den Kopf getippt. Nur um das nochmal festzuhalten: das, was die Piusler aus diesem Begriff machen würden, ist definitiv nicht das, was ich damit verbinde. Du stellst dir vielleicht eine andere Kirche vor als die. Aber die Kratie wäre die selbe. Und wie die Kirche dann real aussähe, weiß auch keiner. So wie du sie dir vorstellst vermutlich eher nicht. Werner Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 24. April 2014 Melden Share Geschrieben 24. April 2014 (bearbeitet) Auf diese Schizophrenie im Denken der Piusbrüder habe ich ja schon öfter hingewiesen. Sie haben das Grundproblem, dass die Lehren, die sie vertreten, den Lehren widersprechen, die sie vertreten. Du hast mir die Tage den schönen Begriff Ecclesiokratie an den Kopf getippt. Nur um das nochmal festzuhalten: das, was die Piusler aus diesem Begriff machen würden, ist definitiv nicht das, was ich damit verbinde. Du stellst dir vielleicht eine andere Kirche vor als die. Aber die Kratie wäre die selbe. Und wie die Kirche dann real aussähe, weiß auch keiner. So wie du sie dir vorstellst vermutlich eher nicht. Der Denkfehler (auch bei Dir) liegt darin, daß ich die Kirche nicht als Gesetzgeber betrachte. Defacto müsste die Gesetzgebung eines Staates meiner Meinung nach so liberal und so individuumsbezogen wie nur irgendmöglich sein. Rente, Gesundheitswesen, Schulwesen, Caritas, etc. das alles könnte man problemlos in Form von Bruderschaften, Vereinen oder Stiftungen organisieren. Und aufgrund ihrer jahrhundertelangen Tradition halte ich die Kirche für eine der Organisationen, die in diesen Bereichen vorbildhaft agieren könnte. Ich möchte NICHT, daß die Kirche hier ein gesetzliches Monopol bekommt. Thron und Altar sind selten bis nie eine gute Kombination. Natürlich muss die Rechtsordnung so gestaltet sein, daß es jeder Gemeinschaft/Stiftung unabhängig von Ihrer weltanschaulichen Ausrichtung grundsätzlich möglich ist, selbst ebenso aktiv zu werden. Ich habe grundsätzlich nichts gegen Mindeststandards und sehe auch grundsätzlich einen gewissen Regelungsbedarf, was Aufnahmepflichten u. ä. angeht. Aber dennoch sehe ich diese (und einige andere) Bereiche nicht als grundsätzliche Aufgaben des Staates. bearbeitet 24. April 2014 von Flo77 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Higgs Boson Geschrieben 24. April 2014 Melden Share Geschrieben 24. April 2014 Der Denkfehler (auch bei Dir) liegt darin, daß ich die Kirche nicht als Gesetzgeber betrachte. Defacto müsste die Gesetzgebung eines Staates meiner Meinung nach so liberal und so individuumsbezogen wie nur irgendmöglich sein. Rente, Gesundheitswesen, Schulwesen, Caritas, etc. das alles könnte man problemlos in Form von Bruderschaften, Vereinen oder Stiftungen organisieren. Und aufgrund ihrer Jahrhundertelangen Tradition halte ich die Kirche für eine der Organisationen, die in diesen Bereichen vorbildhaft agieren könnte. Ich möchte NICHT, daß die Kirche hier ein gesetzliches Monopol bekommt. Thron und Altar sind selten bis nie eine gute Kombination. Natürlich muss die Rechtsordnung so gestaltet sein, daß es jeder Gemeinschaft/Stiftung unabhängig von Ihrer weltanschaulichen Ausrichtung grundsätzlich möglich ist, selbst ebenso aktiv zu werden. Ich habe grundsätzlich nichts gegen Mindeststandards und sehe auch grundsätzlich einen gewissen Regelungsbedarf, was Aufnahmepflichten u. ä. angeht. Aber dennoch sehe ich diese (und einige andere) Bereiche nicht als grundsätzliche Aufgaben des Staates. Das geht kürzer: Maranatha. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 24. April 2014 Melden Share Geschrieben 24. April 2014 Auf diese Schizophrenie im Denken der Piusbrüder habe ich ja schon öfter hingewiesen. Sie haben das Grundproblem, dass die Lehren, die sie vertreten, den Lehren widersprechen, die sie vertreten. Du hast mir die Tage den schönen Begriff Ecclesiokratie an den Kopf getippt. Nur um das nochmal festzuhalten: das, was die Piusler aus diesem Begriff machen würden, ist definitiv nicht das, was ich damit verbinde. Du stellst dir vielleicht eine andere Kirche vor als die. Aber die Kratie wäre die selbe. Und wie die Kirche dann real aussähe, weiß auch keiner. So wie du sie dir vorstellst vermutlich eher nicht. Der Denkfehler (auch bei Dir) liegt darin, daß ich die Kirche nicht als Gesetzgeber betrachte. Defacto müsste die Gesetzgebung eines Staates meiner Meinung nach so liberal und so individuumsbezogen wie nur irgendmöglich sein. Rente, Gesundheitswesen, Schulwesen, Caritas, etc. das alles könnte man problemlos in Form von Bruderschaften, Vereinen oder Stiftungen organisieren. Und aufgrund ihrer Jahrhundertelangen Tradition halte ich die Kirche für eine der Organisationen, die in diesen Bereichen vorbildhaft agieren könnte. Ich möchte NICHT, daß die Kirche hier ein gesetzliches Monopol bekommt. Thron und Altar sind selten bis nie eine gute Kombination. Natürlich muss die Rechtsordnung so gestaltet sein, daß es jeder Gemeinschaft/Stiftung unabhängig von Ihrer weltanschaulichen Ausrichtung grundsätzlich möglich ist, selbst ebenso aktiv zu werden. Ich habe grundsätzlich nichts gegen Mindeststandards und sehe auch grundsätzlich einen gewissen Regelungsbedarf, was Aufnahmepflichten u. ä. angeht. Aber dennoch sehe ich diese (und einige andere) Bereiche nicht als grundsätzliche Aufgaben des Staates. Ah, ok, jetzt hab ich's kapiert. Alles klar. Werner Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 24. April 2014 Melden Share Geschrieben 24. April 2014 Und klingt vielleicht nicht ganz so gruselig wie die Visionen rechts-katholischer Kreise... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Aristippos Geschrieben 24. April 2014 Melden Share Geschrieben 24. April 2014 ... aber die Heiligsprechung bedeutet der betreffende ist 100% im Himmel und da macht eben der Papst von seiner Unfehlbarkeit gebrauch... Wie soll das funktionieren, das Gebrauchmachen von der Unfehlbarkeit an dieser Stelle? Derjenige ist im Himmel oder er ist nicht im Himmel, was soll da die Unfehlbarkeit dran bewirken? So wie du das schreibst, hört sich das ja an, als könnte der Papst per Unfehlbarkeit jemanden in den Hinmmel schicken? Werner Nein, er meint, dass der Papst auf Grund seiner Unfehlbarkeit die faktische Lage, dass jemand im Himmel ist, feststellen kann. Das funktioniert wie bei jedem anderen Dogma. Auch 1959 hat der Papst nicht "per Unfehlbarkeit" Marias Hymen zusammengenäht, sondern er hat festgestellt, dass sie während des Gebärens Jungfrau war. Das war Maria natürlich vorher schon (also nach katholischer Logik). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Julius Geschrieben 24. April 2014 Melden Share Geschrieben 24. April 2014 Auch 1959 hat der Papst nicht "per Unfehlbarkeit" Marias Hymen zusammengenäht, sondern er hat festgestellt, dass sie während des Gebärens Jungfrau war. 1959??? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
CIC_Fan Geschrieben 24. April 2014 Melden Share Geschrieben 24. April 2014 (bearbeitet) Ich muß mich korrigieren Mir ist ein Fehlschluß unterlaufen ich habe gelesen daß für personen die Heiligesprochen sind, keine Gebete für deren Seelenheil verrichtet werden dürfen, und daraus für mich logisch geschloßen,daß man eben sicher davon ausgeht sie seien im Himmel. Offenbar ist das falsch bearbeitet 24. April 2014 von CIC_Fan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Der Geist Geschrieben 24. April 2014 Melden Share Geschrieben 24. April 2014 Defacto müsste die Gesetzgebung eines Staates meiner Meinung nach so liberal und so individuumsbezogen wie nur irgendmöglich sein. Und wie begründest Du diese Weisheit. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 24. April 2014 Melden Share Geschrieben 24. April 2014 Ich muß mich korrigieren Mir ist ein Fehlschluß unterlaufen ich habe gelesen daß für personen die Heiligesprochen sind, keine Gebete für deren Seelenheil verrichtet werden dürfen, und daraus für mich logisch geschloßen,daß man eben sicher davon ausgeht sie seien im Himmel. Offenbar ist das falsch Was passiert denn schlimmes, wenn man trotzdem für so einen betet? Werner Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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