Studiosus Geschrieben 20. April 2017 Melden Share Geschrieben 20. April 2017 (bearbeitet) Selbst die laut Msgr. Pozzo unverbindlichsten Teile erreichen immer noch locker den Verbindlichkeitsgrad einer Enzyklika und übertreffen damit die Privat- und Minderheitenmeinungen Msgr. Pozzos um einiges. Dass die Bruderschaft das Konzil ganz anerkennen müsse meint im übrigen auch Gerhard Ludwig Müller, da du ja auch Hierarchie stehst, solltest Du dich besser an dem orientieren.Na na, keine Minderheitenmeinung. Sondern die Meinung des Mannes, der mit den Gesprächen mit der FSSPX federführend betraut ist. Dass dies alles mit Papst Franziskus abgestimmt ist darfst Du als gesichert voraussetzen. Da vetraue ich doch lieber dem Fachmann als einem anonymen Schreiber in einem Internetforum. Saluti cordiali, Studiosus. bearbeitet 20. April 2017 von Studiosus Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chrysologus Geschrieben 20. April 2017 Melden Share Geschrieben 20. April 2017 Na na, keine Minderheitenmeinung. Sondern die Meinung des Mannes, der mit den Gesprächen mit der FSSPX federführend betraut ist. In der Frage der Verbindlichkeit der Konzilstexte vertritt Pozzo eine Minderheitenmeinung. Er mag die Federführung haben - weder der Papst und erst Recht nicht der zuständige Präfekt werden sich dadurch in irgend einer Form gebunden fühlen. Dass dies alles mit Papst Franziskus abgestimmt ist darfst Du als gesichert voraussetzen. Davon gehe ich nun nicht aus. Nachdem Ecclesia Dei schon Benedikt XVI. ins Messer hat laufen lassen sehe ich nicht, warum Pozzo hier anders verfahren sollte. Die Dikasterien verstehe sich besser auf Geheimhaltung als auf Kommunikation. Da vetraue ich doch lieber dem Fachmann als einem anonymen Schreiber in einem Internetforum. Gerhard Ludwig Müller als anonymer Schreiber in einem Internetforum. Man lernt nie aus. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Studiosus Geschrieben 20. April 2017 Melden Share Geschrieben 20. April 2017 Gerhard Ludwig Müller als anonymer Schreiber in einem Internetforum. Man lernt nie aus. Ok, das war wirklich lustig Danke dafür. Jedenfalls kommen wir bei der Interpretation der aktuellen Vorgänge leider nicht zusammen. Aber das müssen wir ja auch nicht. Die Geschichte wird unabhängig von unseren Meinungen ihren Lauf in die eine oder andere Richtung nehmen. Da können wir sicher sein. Ich möchte nur wiederholen, dass sich für mich persönlich mit der Anerkennung oder Nichtanerkennung der Piusbruderschaft nichts verändern wird. Ich habe zu dieser Gemeinschaft keine Beziehungen und gehe davon aus auch in Zukunft keine zu haben. Saluti cordiali, Studiosus. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Aristippos Geschrieben 20. April 2017 Melden Share Geschrieben 20. April 2017 In der Frage der Verbindlichkeit der Konzilstexte vertritt Pozzo eine Minderheitenmeinung. Er mag die Federführung haben - weder der Papst und erst Recht nicht der zuständige Präfekt werden sich dadurch in irgend einer Form gebunden fühlen. Ist das eine ähnlich belastbare Prognose wie die, dass Benedikt Williamsons Exkommunikation nicht ausgrechnet als Antwort auf eine Holocaust-Leugnung aufheben wird? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Studiosus Geschrieben 20. April 2017 Melden Share Geschrieben 20. April 2017 (bearbeitet) Oder dass Williamson wegen der Holocaust-Affäre wieder exkommuniziert werden würde? Er wurde wieder exkommuniziert. Allerdings nicht wegen seiner Ansichten zur Shoa. Aber ich darf die Anwesenden beruhigen. Zur Person Bischof Williamsons teile ich die Mehrheitsmeinung dieses Forums. Das ist doch schonmal etwas. Saluti cordiali, Studiosus. bearbeitet 20. April 2017 von Studiosus Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Aristippos Geschrieben 20. April 2017 Melden Share Geschrieben 20. April 2017 Oder dass Williamson wegen der Holocaust-Affäre wieder exkommuniziert werden würde? Diese Prognose hatte hier allerdings niemand aufgestellt. Merke: Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Studiosus Geschrieben 20. April 2017 Melden Share Geschrieben 20. April 2017 (bearbeitet) Oder dass Williamson wegen der Holocaust-Affäre wieder exkommuniziert werden würde? Diese Prognose hatte hier allerdings niemand aufgestellt. Merke: Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal... Das selbe gilt für dich. Ich habe nie behauptet, dass das HIER jemand gefordert oder prognostiziert hätte. Leseverständnis schulen. Saluti cordiali, Studiosus. bearbeitet 20. April 2017 von Studiosus Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Aristippos Geschrieben 20. April 2017 Melden Share Geschrieben 20. April 2017 Ich habe nie behauptet, dass das HIER jemand gefordert oder prognostiziert hätte. Leseverständnis schulen. Touché. Als Forenneuling war für dich der persönliche Bezug wohl nicht erkennbar. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sokrates Geschrieben 20. April 2017 Melden Share Geschrieben 20. April 2017 (bearbeitet) Dem Privatkatholiken kommt es nicht zu, sich anzumaßen darüber zu urteilen, ob das, was sein Bischof verlangt, gegen die Entscheidung des Papstes ist oder nicht. Der hat seinem Bischof zu gehorchen und fertig.Glücklicherweise gab es in der Geschichte immer wieder Menschen, die ihren Bischöfen nicht gefolgt sind.Spontan fällt mir Franz Jägerstätter ein. Franz von Assisi Natürlich auch Clara von Assisi Teresa von Avila Juan de la Cruz Dorothy Day Mother Angelica Etc. Immer wieder mal. Gott sei Dank. Da fehlen noch einige aus Deutschland.Auf die Schnelle: Rita Waschbüsch, Ursula Monheim, Olaf Tyllack. Oder in anderem Kontext: Hans Küng. bearbeitet 20. April 2017 von Sokrates Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Studiosus Geschrieben 21. April 2017 Melden Share Geschrieben 21. April 2017 (bearbeitet) Ein interssantes Zeitdokument hier zur allgemeinen Ansicht. Das Bittgesuch, das Msgr. Lefebvre im Jahr 1985, also drei Jahre vor den Bischofsweihen, dem Heiligen Vater unterbreitete: Heiliger Vater, das Rundschreiben der Heiligen Ritenkongregation vom 3. Oktober 1984 erscheint uns als ein Hoffnungsschimmer für die Wiederzulassung des öffentlichen Gebrauchs der Heiligen Messe im jahrhundertealten römischen Ritus, der so viele Generationen geheiligt hat. Wir möchten Eure Heiligkeit unserer Dankbarkeit versichern; andererseits bedauern wir aber, dass Bedingungen aufgestellt werden, welche diese Maßnahme praktisch unwirksam machen. Da wir davon überzeugt sind, dass die Rückkehr zur überlieferten römischen Messe eine Quelle reicher Gnaden für die Erneuerung der Kirche sein wird, bitten wir Sie respektvoll und mit kindlichem Vertrauen: 1. dass jedem Priester die Freiheit gegeben werde, das Messbuch und die liturgischen Bücher zu benutzen, die im Jahr 1962 in Kraft waren. 2. dass infolgedessen für S.E. Erzbischof Lefebvre und seine Priester die ungerechte Situation beendet werde, in die sie hineingestellt wurden. 3. dass die Priesterbruderschaft St. Pius X. in der Kirche als Gesellschaft päpstlichen Rechts und als Personalprälatur anerkannt werde. Als Söhne und Töchter der katholischen und römischen Kirche, die für die Aufrichtung der Herrschaft Jesu Christi und für den Triumph des Unbefleckten Herzens Mariä wirken wollen, überreichen wir dem Stellvertreter Christi voller Vertrauen unsere Bitte. Möge Eure Heiligkeit sie genehmigen und uns segnen. (Fideliter Nr. 43, Jan. / Feb. 1985, S. 17 f.) Wenn man sich die Bitten von damals ansieht, dann wird man feststellen, dass manches heute bereits realisiert ist. Punkt 1 hat sich mit dem Motu Proprio Summorum Pontificum Benedikt XVI. erübrigt. In Bezug auf Punkt 2 erleben wir ein - wenn auch noch unvollkommenes - Aufeinanderzugehen, wie es beispielsweise in Beichte und Eheschließung verwirklicht wurde. Die irreguläre Situation bzw. die Suspendierung der Priester, wie auch der verbliebenen drei Bischöfen, besteht fort. Dies könnte sich mit Erfüllung von Punkt 3, der Errichtung als Personalprälatur, ändern, womit alles, was 1985 erbeten wurde, erfüllt wäre. Man fragt sich: Warum klappte das im Jahre 2017 bzw. 2009 unter Franziskus und Benedikt, aber nicht 1970 oder 1985 unter Paul VI. und Johannes Paul II.? Saluti cordiali, Studiosus. bearbeitet 21. April 2017 von Studiosus Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Frank Geschrieben 21. April 2017 Melden Share Geschrieben 21. April 2017 Ein interssantes Zeitdokument hier zur allgemeinen Ansicht. Das Bittgesuch, das Msgr. Lefebvre im Jahr 1985, also drei Jahre vor den Bischofsweihen, dem Heiligen Vater unterbreitete: Heiliger Vater, das Rundschreiben der Heiligen Ritenkongregation vom 3. Oktober 1984 erscheint uns als ein Hoffnungsschimmer für die Wiederzulassung des öffentlichen Gebrauchs der Heiligen Messe im jahrhundertealten römischen Ritus, der so viele Generationen geheiligt hat. Wir möchten Eure Heiligkeit unserer Dankbarkeit versichern; andererseits bedauern wir aber, dass Bedingungen aufgestellt werden, welche diese Maßnahme praktisch unwirksam machen. Da wir davon überzeugt sind, dass die Rückkehr zur überlieferten römischen Messe eine Quelle reicher Gnaden für die Erneuerung der Kirche sein wird, bitten wir Sie respektvoll und mit kindlichem Vertrauen: 1. dass jedem Priester die Freiheit gegeben werde, das Messbuch und die liturgischen Bücher zu benutzen, die im Jahr 1962 in Kraft waren. 2. dass infolgedessen für S.E. Erzbischof Lefebvre und seine Priester die ungerechte Situation beendet werde, in die sie hineingestellt wurden. 3. dass die Priesterbruderschaft St. Pius X. in der Kirche als Gesellschaft päpstlichen Rechts und als Personalprälatur anerkannt werde. Als Söhne und Töchter der katholischen und römischen Kirche, die für die Aufrichtung der Herrschaft Jesu Christi und für den Triumph des Unbefleckten Herzens Mariä wirken wollen, überreichen wir dem Stellvertreter Christi voller Vertrauen unsere Bitte. Möge Eure Heiligkeit sie genehmigen und uns segnen. (Fideliter Nr. 43, Jan. / Feb. 1985, S. 17 f.) Wenn man sich die Bitten von damals ansieht, dann wird man feststellen, dass manches heute bereits realisiert ist. Punkt 1 hat sich mit dem Motu Proprio Summorum Pontificum Benedikt XVI. erübrigt. In Bezug auf Punkt 2 erleben wir ein - wenn auch noch unvollkommenes - Aufeinanderzugehen, wie es beispielsweise in Beichte und Eheschließung verwirklicht wurde. Die irreguläre Situation bzw. die Suspendierung der Priester, wie auch der verbliebenen drei Bischöfen, besteht fort. Dies könnte sich mit Erfüllung von Punkt 3, der Errichtung als Personalprälatur, ändern, womit alles, was 1985 erbeten wurde, erfüllt wäre. Man fragt sich: Warum klappte das im Jahre 2017 bzw. 2009 unter Franziskus und Benedikt, aber nicht 1970 oder 1985 unter Paul VI. und Johannes Paul II.? Saluti cordiali, Studiosus. Die Behauptung die ius-Bruder-Priester hätten Beichtvollmacht wird, wenn ich das richtig verstanden hab, Chryso möge mich korrigieren falls ich irre, durch wiederholen nicht richtiger. Wenn du zum Pius-Bruder-Priester beichten wollen solltest, muss dieser es ablehnen, weil es ihm immer noch verboten ist. Nimmt er dir die Beichte trotzdem ab, sagt der Papst, gilt das für dich trotzdem. Der Pius-Bruder-Priester darf dir das Sakrament der Busse immer noch nicht spenden, du darfst es aber aus den Händen des Pius-Bruder-Priester annehmen Und das mit der Eheschliessung... das ist doch in Wirklichkeit eine Kastration durch die Hintertür. Da muss der ordentliche Diözesan-Priester kommen, das Eheversprechen abnehmen bevor der Pius-Bruder-Priester die dazugehörige Messe feiern darf. Wo ist da die Verbesserung aus Sicht der Piusse? Also ich würde da nicht zu laut jubeln. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Studiosus Geschrieben 21. April 2017 Melden Share Geschrieben 21. April 2017 (bearbeitet) Ein interssantes Zeitdokument hier zur allgemeinen Ansicht. Das Bittgesuch, das Msgr. Lefebvre im Jahr 1985, also drei Jahre vor den Bischofsweihen, dem Heiligen Vater unterbreitete: Heiliger Vater, das Rundschreiben der Heiligen Ritenkongregation vom 3. Oktober 1984 erscheint uns als ein Hoffnungsschimmer für die Wiederzulassung des öffentlichen Gebrauchs der Heiligen Messe im jahrhundertealten römischen Ritus, der so viele Generationen geheiligt hat. Wir möchten Eure Heiligkeit unserer Dankbarkeit versichern; andererseits bedauern wir aber, dass Bedingungen aufgestellt werden, welche diese Maßnahme praktisch unwirksam machen. Da wir davon überzeugt sind, dass die Rückkehr zur überlieferten römischen Messe eine Quelle reicher Gnaden für die Erneuerung der Kirche sein wird, bitten wir Sie respektvoll und mit kindlichem Vertrauen: 1. dass jedem Priester die Freiheit gegeben werde, das Messbuch und die liturgischen Bücher zu benutzen, die im Jahr 1962 in Kraft waren. 2. dass infolgedessen für S.E. Erzbischof Lefebvre und seine Priester die ungerechte Situation beendet werde, in die sie hineingestellt wurden. 3. dass die Priesterbruderschaft St. Pius X. in der Kirche als Gesellschaft päpstlichen Rechts und als Personalprälatur anerkannt werde. Als Söhne und Töchter der katholischen und römischen Kirche, die für die Aufrichtung der Herrschaft Jesu Christi und für den Triumph des Unbefleckten Herzens Mariä wirken wollen, überreichen wir dem Stellvertreter Christi voller Vertrauen unsere Bitte. Möge Eure Heiligkeit sie genehmigen und uns segnen. (Fideliter Nr. 43, Jan. / Feb. 1985, S. 17 f.) Wenn man sich die Bitten von damals ansieht, dann wird man feststellen, dass manches heute bereits realisiert ist. Punkt 1 hat sich mit dem Motu Proprio Summorum Pontificum Benedikt XVI. erübrigt. In Bezug auf Punkt 2 erleben wir ein - wenn auch noch unvollkommenes - Aufeinanderzugehen, wie es beispielsweise in Beichte und Eheschließung verwirklicht wurde. Die irreguläre Situation bzw. die Suspendierung der Priester, wie auch der verbliebenen drei Bischöfen, besteht fort. Dies könnte sich mit Erfüllung von Punkt 3, der Errichtung als Personalprälatur, ändern, womit alles, was 1985 erbeten wurde, erfüllt wäre. Man fragt sich: Warum klappte das im Jahre 2017 bzw. 2009 unter Franziskus und Benedikt, aber nicht 1970 oder 1985 unter Paul VI. und Johannes Paul II.? Saluti cordiali, Studiosus. Die Behauptung die ius-Bruder-Priester hätten Beichtvollmacht wird, wenn ich das richtig verstanden hab, Chryso möge mich korrigieren falls ich irre, durch wiederholen nicht richtiger. Wenn du zum Pius-Bruder-Priester beichten wollen solltest, muss dieser es ablehnen, weil es ihm immer noch verboten ist. Nimmt er dir die Beichte trotzdem ab, sagt der Papst, gilt das für dich trotzdem. Der Pius-Bruder-Priester darf dir das Sakrament der Busse immer noch nicht spenden, du darfst es aber aus den Händen des Pius-Bruder-Priester annehmenUnd das mit der Eheschliessung... das ist doch in Wirklichkeit eine Kastration durch die Hintertür. Da muss der ordentliche Diözesan-Priester kommen, das Eheversprechen abnehmen bevor der Pius-Bruder-Priester die dazugehörige Messe feiern darf. Wo ist da die Verbesserung aus Sicht der Piusse? Also ich würde da nicht zu laut jubeln. Ich jubiliere ja auch gar nicht. Weswegen auch? Das mit der Beichte ist kein parmanenter Zustand, sondern beschränkte sich auf das von Franziskus ausgerufene Jahr der Barmherzigkeit, wenn ich wiederum nicht irre. Dem werde ich nachgehen. Was die Eheschließung angeht kann man geteilter Meinung sein. Vergleiche ich die Zeit nach 1988 mit dem aktuellen Zustand ist es jedoch ein großer Unterschied im Umgang. Meine ursprüngliche Fragestellung, die Du ignoriert hast, war warum diese sanften Annäherungen und Kompromisse unter Benedikt und Franziskus möglich waren, jedoch nicht unter Paul VI. und Johannes Paul II. Und ob in der Folge ein umsichtigeres Agieren von Seiten Roms die Lage 1988 gar nicht erst hätte eskalieren lassen. Das interessiert mich. Saluti cordiali, Studiosus. Nachtrag: Die Beichte bei der Piusbruderschaft ist bis auf Weiteres gültig und erlaubt. Die notwendige Erlaubnis wurde über das Jahr der Barmherzigkeit hinaus verlängert. Siehe Misericordia et misera. Gut, das berührt nun nicht die Beichtvollmacht, aber wenigstens darf die Beichte gültig und erlaubt empfangen werden. Im Jubiläumsjahr hatte ich den Gläubigen, die aus verschiedenen Gründen die von den Priestern der Bruderschaft St. Pius X. betreuten Kirchen besuchen, gewährt, gültig und erlaubt die sakramentale Lossprechung ihrer Sünden zu empfangen.[15] Für das pastorale Wohl dieser Gläubigen und im Vertrauen auf den guten Willen ihrer Priester, dass mit der Hilfe Gottes die volle Gemeinschaft in der katholischen Kirche wiedererlangt werden kann, setze ich aus eigenem Entschluss fest, diese Vollmacht über den Zeitraum des Jubeljahres hinaus auszudehnen, bis diesbezüglich neue Verfügungen ergehen. So möge keinem das sakramentale Zeichen der Versöhnung durch die Vergebung der Kirche je fehlen. bearbeitet 21. April 2017 von Studiosus Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chrysologus Geschrieben 22. April 2017 Melden Share Geschrieben 22. April 2017 Die Beichte bei der Piusbruderschaft ist bis auf Weiteres gültig und erlaubt Die Gläubigen die dort beichten, erlangen eine Vergebung ihrer Sünden - das ist ohne weiteres klar ersichtlich. Ob sie damit erlaubt ist, da habe ich meine erheblichen Zweifel. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Studiosus Geschrieben 22. April 2017 Melden Share Geschrieben 22. April 2017 (bearbeitet) Die Beichte bei der Piusbruderschaft ist bis auf Weiteres gültig und erlaubt Die Gläubigen die dort beichten, erlangen eine Vergebung ihrer Sünden - das ist ohne weiteres klar ersichtlich. Ob sie damit erlaubt ist, da habe ich meine erheblichen Zweifel. Ich weiß nicht welche kanonistischen Prinzipien Franziskus anlegt, aber scheinbar geht er davon aus, dass das Sakrament gültig UND erlaubt empfangen werden kann. Dies gilt, so schrieb er weiter, bis anderslautende Bestimmungen ergehen, was meines Wissens bisher nicht geschehen ist. Im Jubiläumsjahr hatte ich den Gläubigen, die aus verschiedenen Gründen die von den Priestern der Bruderschaft St. Pius X. betreuten Kirchen besuchen, gewährt, gültig und erlaubt die sakramentale Lossprechung ihrer Sünden zu empfangen.[15] Saluti cordiali, Studiosus. bearbeitet 22. April 2017 von Studiosus Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Frank Geschrieben 22. April 2017 Melden Share Geschrieben 22. April 2017 (bearbeitet) Die Beichte bei der Piusbruderschaft ist bis auf Weiteres gültig und erlaubt Die Gläubigen die dort beichten, erlangen eine Vergebung ihrer Sünden - das ist ohne weiteres klar ersichtlich. Ob sie damit erlaubt ist, da habe ich meine erheblichen Zweifel. Ich weiß nicht welche kanonistischen Prinzipien Franziskus anlegt, aber scheinbar geht er davon aus, dass das Sakrament gültig UND erlaubt empfangen werden kann. Dies gilt, so schrieb er weiter, bis anderslautende Bestimmungen ergehen, was meines Wissens bisher nicht geschehen ist. Im Jubiläumsjahr hatte ich den Gläubigen, die aus verschiedenen Gründen die von den Priestern der Bruderschaft St. Pius X. betreuten Kirchen besuchen, gewährt, gültig und erlaubt die sakramentale Lossprechung ihrer Sünden zu empfangen.[15]Saluti cordiali,Studiosus. Ja, das ist das was ich gestern schon schrieb. Der Pius-Bruder-Priester darf dir das Sakrament der Lossprechung nicht spenden. Ist ihm verboten. Darf er nicht tun. Sagen sowohl du als auch der Pius-Bruder-Priester "mir doch egal" oder denkst du dir in Unwissenheit im die fehlende Beichtvollmacht "Priester ist Priester, bevor ich gar nicht beichte dann halt beim Pius-Bruder-Priester" darfst du das Sakrament trotzdem empfangen. bearbeitet 22. April 2017 von Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Studiosus Geschrieben 22. April 2017 Melden Share Geschrieben 22. April 2017 (bearbeitet) bevor ich gar nicht beichte dann halt neim Pius-Bruder-Priester" darfst du das Sakrament trotzdem empfangen. Ja, und in diesem Fall - laut Papst Franziskus - gültig UND erlaubt. Das habe ich aus deinen gestrigen Ausführungen so nicht entnehmen können. Das scheint auch nicht ganz unumstritten zu sein, wenn ich Chrysologus' Beitrag beachte. Zumindest der Teil mit dem "erlaubt". Saluti cordiali, Studiosus. bearbeitet 22. April 2017 von Studiosus Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Frank Geschrieben 22. April 2017 Melden Share Geschrieben 22. April 2017 bevor ich gar nicht beichte dann halt neim Pius-Bruder-Priester" darfst du das Sakrament trotzdem empfangen.Ja, und in diesem Fall - laut Papst Franziskus - gültig UND erlaubt. Das habe ich aus deinen gestrigen Ausführungen so nicht entnehmen können. Saluti cordiali, Studiosus. Okay vielleicht war ich unpräzise. Wobei einen das schon verwirren kann, zumindest mir gehts so, das man gültig und erlaubt ein Sakrament empfangen kann das unerlaubt (äh, Chryso, auch ungültig?) gespendet wurde. Das kriegt man nur logisch auf die Reihe wenn man davon aus geht das auf dem Transportweg vom unerlaubten Spender zum erlaubten Empfänger Gottes Barmherzigkeit das schon irgendwie zurechtbiegt. Warum das Gottes Barmherzigkeit in anderen Fällen nicht hin bekommen soll, darüber mag ich nicht nachdenken. Da is meine Pause zu kurz Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Studiosus Geschrieben 22. April 2017 Melden Share Geschrieben 22. April 2017 (bearbeitet) Ich bin ja auch kirchenrechtlicher Laie. Aber gabs da nicht mal was mit "ecclesia supplet"? Saluti cordiali , Studiosus. bearbeitet 22. April 2017 von Studiosus Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chrysologus Geschrieben 22. April 2017 Melden Share Geschrieben 22. April 2017 Das scheint auch nicht ganz unumstritten zu sein, wenn ich Chrysologus' Beitrag beachte. Zumindest der Teil mit dem "erlaubt". Ich habe hier in der Tat nicht genau genug nachgelesen gehabt - es ist dem Gläubigen erlaubt, dort die Lossprechung zu empfangen, aber dem FSSPX-Priester ist es weitherhin nicht erlaubt, sie zu spenden. Eine etwas kuriose Situation. Aber gabs da nicht mal was mit "ecclesia supplet"? Das hat damit nichts zu tun - ecclesia supplet ersetzt fehlende äußere Leitungsgewalt in den Fällen, in denn Spender und Empfänger irrtümlich davon ausgehen, dass diese vorhanden sei. Diese Situation ist hier keineswegs gegeben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Studiosus Geschrieben 22. April 2017 Melden Share Geschrieben 22. April 2017 (bearbeitet) es ist dem Gläubigen erlaubt, dort die Lossprechung zu empfangen, aber dem FSSPX-Priester ist es weitherhin nicht erlaubt, sie zu spenden. Eine etwas kuriose Situation. Das ist tatsächlich merkwürdig. Verhält sich das möglicherweise analog zu der Möglichkeit, dass Gläubige in Todesgefahr die Sakramente auch von suspendierten* oder laiisierten Priestern empfangen können? In beiden Fällen stünde ja das pastorale Wohl des Gläubigen über der Beugestrafe (bzw. Laiisierung) des handelnden Priesters? Salus animarum suprema lex? Andere Fälle, die das Kirchenrecht vorsieht und die hierzu zumindest Ähnlichkeiten aufweisen, kommen mir nicht in den Sinn. Allerdings sind meine Kenntnisse in diesem Bereich auch zugegeben defizitär. Saluti cordiali, Studiosus. *galt diese Regelung auch für exkommunizierte und interdizierte Kleriker? bearbeitet 22. April 2017 von Studiosus Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Spadafora Geschrieben 22. April 2017 Melden Share Geschrieben 22. April 2017 Ein interssantes Zeitdokument hier zur allgemeinen Ansicht. Das Bittgesuch, das Msgr. Lefebvre im Jahr 1985, also drei Jahre vor den Bischofsweihen, dem Heiligen Vater unterbreitete: Heiliger Vater, das Rundschreiben der Heiligen Ritenkongregation vom 3. Oktober 1984 erscheint uns als ein Hoffnungsschimmer für die Wiederzulassung des öffentlichen Gebrauchs der Heiligen Messe im jahrhundertealten römischen Ritus, der so viele Generationen geheiligt hat. Wir möchten Eure Heiligkeit unserer Dankbarkeit versichern; andererseits bedauern wir aber, dass Bedingungen aufgestellt werden, welche diese Maßnahme praktisch unwirksam machen. Da wir davon überzeugt sind, dass die Rückkehr zur überlieferten römischen Messe eine Quelle reicher Gnaden für die Erneuerung der Kirche sein wird, bitten wir Sie respektvoll und mit kindlichem Vertrauen: 1. dass jedem Priester die Freiheit gegeben werde, das Messbuch und die liturgischen Bücher zu benutzen, die im Jahr 1962 in Kraft waren. 2. dass infolgedessen für S.E. Erzbischof Lefebvre und seine Priester die ungerechte Situation beendet werde, in die sie hineingestellt wurden. 3. dass die Priesterbruderschaft St. Pius X. in der Kirche als Gesellschaft päpstlichen Rechts und als Personalprälatur anerkannt werde. Als Söhne und Töchter der katholischen und römischen Kirche, die für die Aufrichtung der Herrschaft Jesu Christi und für den Triumph des Unbefleckten Herzens Mariä wirken wollen, überreichen wir dem Stellvertreter Christi voller Vertrauen unsere Bitte. Möge Eure Heiligkeit sie genehmigen und uns segnen. (Fideliter Nr. 43, Jan. / Feb. 1985, S. 17 f.) Wenn man sich die Bitten von damals ansieht, dann wird man feststellen, dass manches heute bereits realisiert ist. Punkt 1 hat sich mit dem Motu Proprio Summorum Pontificum Benedikt XVI. erübrigt. In Bezug auf Punkt 2 erleben wir ein - wenn auch noch unvollkommenes - Aufeinanderzugehen, wie es beispielsweise in Beichte und Eheschließung verwirklicht wurde. Die irreguläre Situation bzw. die Suspendierung der Priester, wie auch der verbliebenen drei Bischöfen, besteht fort. Dies könnte sich mit Erfüllung von Punkt 3, der Errichtung als Personalprälatur, ändern, womit alles, was 1985 erbeten wurde, erfüllt wäre. Man fragt sich: Warum klappte das im Jahre 2017 bzw. 2009 unter Franziskus und Benedikt, aber nicht 1970 oder 1985 unter Paul VI. und Johannes Paul II.? Saluti cordiali, Studiosus. ich erkläre es mal bösartig: weil man nach dem Konzil die Reformen mit vorkonziliarem Gehorsam eingeführt hat Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Spadafora Geschrieben 22. April 2017 Melden Share Geschrieben 22. April 2017 Die Beichte bei der Piusbruderschaft ist bis auf Weiteres gültig und erlaubt Die Gläubigen die dort beichten, erlangen eine Vergebung ihrer Sünden - das ist ohne weiteres klar ersichtlich. Ob sie damit erlaubt ist, da habe ich meine erheblichen Zweifel. @ Chrysologus Die Priester der FSSPX sind suspendiert d.h. Diese dürfen überhaupt kein Sakrament spenden wie erklärst Du Dir dann folgenden Passus aus dem Brief der Kommission ED den der Papst am 24.3. autorisiert hat Zitat: Wann immer möglich, soll die Vollmacht zur Eheassistenz seitens des Ordinarius einem Diözesanpriester (oder jedenfalls einem regulären Priester) erteilt werden, um die Konsenserklärung der Partner bei der Feier des Sakraments entgegenzunehmen, die nach der Liturgie des Vetus ordo zu Beginn der Heiligen Messe erfolgt. Daran schließt sich die Feier der Votivmesse durch einen Priester der Bruderschaft an. Sollte das nicht möglich oder sollte kein Diözesanpriester anwesend sein, der den Konsens der Partner entgegennimmt, kann der Ordinarius erlauben, die erforderlichen Vollmachten unmittelbar dem Priester der Bruderschaft, der auch die Heilige Messe feiert, zu erteilen. Dieser ist zu ermahnen, pflichtgemäß der Diözesankurie alsbald die Trauungsdokumente zukommen zu lassen. Zitat Ende http://www.vatican.va/roman_curia/pontifical_commissions/ecclsdei/documents/rc_com_ecclsdei_doc_20170327_lettera-presuli_ge.html daraus geht doch klar hervor daß die Priester der FSSPX die hl. Messe feiern obwohl Sie suspendiert sind und dieses auch sollen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Studiosus Geschrieben 22. April 2017 Melden Share Geschrieben 22. April 2017 ich erkläre es mal bösartig: weil man nach dem Konzil die Reformen mit vorkonziliarem Gehorsam eingeführt hat So bösartig ist das gar nicht. Genau so war's nämlich. Saluti cordiali, Studiosus. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Studiosus Geschrieben 22. April 2017 Melden Share Geschrieben 22. April 2017 (bearbeitet) Das ist ebenso merkwürdig. Es kommen mehrere Fragen auf: Wenn man in Rom weiterhin von der Suspendierung der Pius-Priester ausgeht, warum betont Ecclesia Dei dann, dass die Votivmesse von einem solchen gelesen werden soll? Stünde dem nicht die Suspendierung im Weg? Dass eine römische Kommission dazu ermuntert, kirchenrechtliche Beugestrafen zu ignorieren, kann ich mir nicht vorstellen. Des Weiteren können in Ausnahmefällen dem Pius-Priester, der auch die Messe hält, vom Ortsordinarius die erforderlichen Vollmachten zur Eheassistenz direkt erteilt werden. Wie kann das angehen? Können einem suspendierten Priester derartige Vollmachten erteilt werden, ohne dass die Suspendierung aufgehoben ist? Oder wird jener Priester quasi temporär von der Suspendierung befreit? Kann ich mir nicht vorstellen. Welche Art der Suspendierung liegt hier überhaupt vor? Eine Suspendierung a divinis? Wer kann davon entbinden? Ausschließlich der Papst? Fragen über Fragen. Saluti cordiali, Studiosus. bearbeitet 22. April 2017 von Studiosus Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 22. April 2017 Melden Share Geschrieben 22. April 2017 Die Beichte bei der Piusbruderschaft ist bis auf Weiteres gültig und erlaubt Die Gläubigen die dort beichten, erlangen eine Vergebung ihrer Sünden - das ist ohne weiteres klar ersichtlich. Ob sie damit erlaubt ist, da habe ich meine erheblichen Zweifel. @ Chrysologus Die Priester der FSSPX sind suspendiert d.h. Diese dürfen überhaupt kein Sakrament spenden wie erklärst Du Dir dann folgenden Passus aus dem Brief der Kommission ED den der Papst am 24.3. autorisiert hat Zitat: Wann immer möglich, soll die Vollmacht zur Eheassistenz seitens des Ordinarius einem Diözesanpriester (oder jedenfalls einem regulären Priester) erteilt werden, um die Konsenserklärung der Partner bei der Feier des Sakraments entgegenzunehmen, die nach der Liturgie des Vetus ordo zu Beginn der Heiligen Messe erfolgt. Daran schließt sich die Feier der Votivmesse durch einen Priester der Bruderschaft an. Sollte das nicht möglich oder sollte kein Diözesanpriester anwesend sein, der den Konsens der Partner entgegennimmt, kann der Ordinarius erlauben, die erforderlichen Vollmachten unmittelbar dem Priester der Bruderschaft, der auch die Heilige Messe feiert, zu erteilen. Dieser ist zu ermahnen, pflichtgemäß der Diözesankurie alsbald die Trauungsdokumente zukommen zu lassen. Zitat Ende http://www.vatican.va/roman_curia/pontifical_commissions/ecclsdei/documents/rc_com_ecclsdei_doc_20170327_lettera-presuli_ge.html daraus geht doch klar hervor daß die Priester der FSSPX die hl. Messe feiern obwohl Sie suspendiert sind und dieses auch sollen? Das Sakrament der Ehe spenden nicht die Priester und die Eucharistie feiert jeder geweihte Priester gültig. Die regulären Messen der FSSPX sind grundsätzlich gültig - aber eben unerlaubt. Im Falle der Brautmesse haben die FSSPX-Priester damit wohl eher den Status eines orthodoxen Zelebranten, der bei einer ökumenischen Trauung die Messe feiert. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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