Clown Geschrieben 13. Februar 2009 Melden Share Geschrieben 13. Februar 2009 Immer wieder tauchen Fragen zu richtigem protokollarischen Verhalten auf. Aus gegebenem Anlass stelle ich dafür einen Thread bereit. Mein Anlass ist: 1. Wenn ich mich bei einer "Zweigstelle" eines Gerichts für ein Praktikum bewerbe (Landgericht Berlin), richte ich dann meine Bewerbung an den Präsidenten des Landgerichts oder an den Vizepräsidenten des Landgerichts, der dieser Zweigstelle vorsteht? 2. Schreibe ich nach der Anrede "Sehr geehrter Herr Präsident" noch in der nächste Zeile "Sehr geehrte Damen und Herren"? 3. Reicht als Schlussformel "Mit freundlichen Grüßen" oder muss es meine "Vorzügliche Hochachtung" sein? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Edith1 Geschrieben 13. Februar 2009 Melden Share Geschrieben 13. Februar 2009 (bearbeitet) Immer wieder tauchen Fragen zu richtigem protokollarischen Verhalten auf.Aus gegebenem Anlass stelle ich dafür einen Thread bereit. Mein Anlass ist: 1. Wenn ich mich bei einer "Zweigstelle" eines Gerichts für ein Praktikum bewerbe (Landgericht Berlin), richte ich dann meine Bewerbung an den Präsidenten des Landgerichts oder an den Vizepräsidenten des Landgerichts, der dieser Zweigstelle vorsteht? 2. Schreibe ich nach der Anrede "Sehr geehrter Herr Präsident" noch in der nächste Zeile "Sehr geehrte Damen und Herren"? 3. Reicht als Schlussformel "Mit freundlichen Grüßen" oder muss es meine "Vorzügliche Hochachtung" sein? 1. Wer lässt in D zum Praktikum zu? (bei uns ist das der zuständige Oberlandesgerichtspräse). An den wäre es zu richten. 2. Nur an den, der formal entscheidet. 3. Ich habe die "vorzügliche Hochachtung" genommen. bearbeitet 13. Februar 2009 von Edith1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
pmn Geschrieben 13. Februar 2009 Melden Share Geschrieben 13. Februar 2009 (bearbeitet) Zu 1: Rufe erstmal die Sekretärin an, (die "Null-Nummer"=Vermittlung hat auf Nachfragen auch Tipps.) und/oder frag den Pförtner. Die kennen ihren Laden. (Kein Witz!) Zu 2: Kennst Du seinen Namen nicht, dann schreibe: "Sehr geehrte Dame Sehr geehrter Herr" Nur eine/r öffnet und liest den Brief. ;-)) Zum Punkt 3: Hihi: "vorzügliche Hochachtung" schreibt man, wenn man nicht Grüßen will, weil derjenige keinen Gruß mehr wert ist. Ergo: weil ja ein Komma ist, "mit vorzüglicher Hochachtung und freundlichen Grüßen". Ihr ergebenster Diener peter PS: Und Freundlichkeit ist aller Laster Anfang. bearbeitet 13. Februar 2009 von pmn Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 13. Februar 2009 Autor Melden Share Geschrieben 13. Februar 2009 1. Wer lässt in D zum Praktikum zu? (bei uns ist das der zuständige Oberlandesgerichtspräse). An den wäre es zu richten. MW wird das dezentral von den jeweiligen Gerichten/Behörden entschieden. 2. Nur an den, der formal entscheidet. Ok, danke! 3. Ich habe die "vorzügliche Hochachtung" genommen. Ah ok, dann mach ich das auch. P.S.: Noch studjur oder schon candjur, refjur oder gar assjur? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 13. Februar 2009 Melden Share Geschrieben 13. Februar 2009 Immer wieder tauchen Fragen zu richtigem protokollarischen Verhalten auf.Aus gegebenem Anlass stelle ich dafür einen Thread bereit. Mein Anlass ist: 1. Wenn ich mich bei einer "Zweigstelle" eines Gerichts für ein Praktikum bewerbe (Landgericht Berlin), richte ich dann meine Bewerbung an den Präsidenten des Landgerichts oder an den Vizepräsidenten des Landgerichts, der dieser Zweigstelle vorsteht? 2. Schreibe ich nach der Anrede "Sehr geehrter Herr Präsident" noch in der nächste Zeile "Sehr geehrte Damen und Herren"? 3. Reicht als Schlussformel "Mit freundlichen Grüßen" oder muss es meine "Vorzügliche Hochachtung" sein? Die vorzügliche Hochachtung ist völlig out. (Und wenn ich das schon sag...) Bewerben mußt du dich beim Zuständigen, wer das ist, mußt du erfragen. Grüße, KAM Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 13. Februar 2009 Autor Melden Share Geschrieben 13. Februar 2009 Die vorzügliche Hochachtung ist völlig out. (Und wenn ich das schon sag...) Bewerben mußt du dich beim Zuständigen, wer das ist, mußt du erfragen. Grüße, KAM Ok, noch eine andere Frage: hältst du eine allgemeine Zivilkammer am LG für praktikumsgeeigneter oder schlügest du eher eine Stelle am AG vor, da da die Sachen einfacher sind und man mehr mitarbeiten kann? Ich hab ein bisschen Angst, in die KfH oder für Baulandsachen geschickt zu werden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 13. Februar 2009 Melden Share Geschrieben 13. Februar 2009 Die vorzügliche Hochachtung ist völlig out. (Und wenn ich das schon sag...) Bewerben mußt du dich beim Zuständigen, wer das ist, mußt du erfragen. Grüße, KAM Ok, noch eine andere Frage: hältst du eine allgemeine Zivilkammer am LG für praktikumsgeeigneter oder schlügest du eher eine Stelle am AG vor, da da die Sachen einfacher sind und man mehr mitarbeiten kann? Ich hab ein bisschen Angst, in die KfH oder für Baulandsachen geschickt zu werden. Beim AG ists kurzatmiger, da bekommst du mehr mit. Einfacher sind niedrige Streitwerte nicht. Und das Auftreten von Naturalparteien ist amüsanter als das von blasierten Anwälten oder gehirnblonden Anwältinnen. (Die richtig guten Zivil-Anwälte siehst du selten bei Gericht.) Grüße, KAM Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 13. Februar 2009 Autor Melden Share Geschrieben 13. Februar 2009 Beim AG ists kurzatmiger, da bekommst du mehr mit. Einfacher sind niedrige Streitwerte nicht. Und das Auftreten von Naturalparteien ist amüsanter als das von blasierten Anwälten oder gehirnblonden Anwältinnen. (Die richtig guten Zivil-Anwälte siehst du selten bei Gericht.) Grüße, KAM Mmh, vielleicht überleg ich mir das dann nochmal. Das AG Neukölln ist sicherlich auch soziologisch interessant . Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Edith1 Geschrieben 13. Februar 2009 Melden Share Geschrieben 13. Februar 2009 (bearbeitet) (Die richtig guten Zivil-Anwälte siehst du selten bei Gericht.) Muss ich nur noch viel über mein Nachbarland lernen oder soll ich gleich beleidigt sein? bearbeitet 13. Februar 2009 von Chrysologus Quote repariert Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 13. Februar 2009 Autor Melden Share Geschrieben 13. Februar 2009 Muss ich nur noch viel über mein Nachbarland lernen oder soll ich gleich beleidigt sein? Ich kann zwar nur mutmaßen, was Kam meint, aber vergleichen kannst du dich auch zuhause, der Anwaltsvergleich ist mW auch billiger. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
wolfgang E. Geschrieben 13. Februar 2009 Melden Share Geschrieben 13. Februar 2009 (bearbeitet) Die vorzügliche Hochachtung ist völlig out. (Und wenn ich das schon sag...) Bewerben mußt du dich beim Zuständigen, wer das ist, mußt du erfragen. Grüße, KAM Ok, noch eine andere Frage: hältst du eine allgemeine Zivilkammer am LG für praktikumsgeeigneter oder schlügest du eher eine Stelle am AG vor, da da die Sachen einfacher sind und man mehr mitarbeiten kann? Ich hab ein bisschen Angst, in die KfH oder für Baulandsachen geschickt zu werden. Beim AG ists kurzatmiger, da bekommst du mehr mit. Einfacher sind niedrige Streitwerte nicht. Und das Auftreten von Naturalparteien ist amüsanter als das von blasierten Anwälten oder gehirnblonden Anwältinnen. (Die richtig guten Zivil-Anwälte siehst du selten bei Gericht.) Grüße, KAM Und wider einmal Kam: Anwälte sind blasiert, Anwältinnen blöd .....wer solch einen Einteilung trifft ist ein MCP. bearbeitet 13. Februar 2009 von wolfgang E. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 13. Februar 2009 Melden Share Geschrieben 13. Februar 2009 (Die richtig guten Zivil-Anwälte siehst du selten bei Gericht.) Muss ich nur noch viel über mein Nachbarland lernen oder soll ich gleich beleidigt sein? Geschmackssache. Aber jedenfalls habt ihr ein stilistisch viel schöneres Zivilgesetzbuch. zB § 293 "Sachen, welche ohne Verletzung ihrer Substanz von einer Stelle zur andern versetzt werden können, sind beweglich; im entgegengesetzten Falle sind sie unbeweglich." Diese Anschaulichkeit bietet das unsrige nicht. Grüße, KAM Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 13. Februar 2009 Melden Share Geschrieben 13. Februar 2009 Und wider einmal Kam: Anwälte sind blasiert, Anwältinnen blöd .....wer solch einen Einteilung trifft ist ein MCP. Ich lästere immer mal über wen anders, du immer nur über mich. ;-) Grüße, KAM Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 13. Februar 2009 Autor Melden Share Geschrieben 13. Februar 2009 Bedarf es eigentlich einer Kopie meines Abiturzeugnisses? Die müsste ich erstmal wieder erstellen ... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Edith1 Geschrieben 13. Februar 2009 Melden Share Geschrieben 13. Februar 2009 (Die richtig guten Zivil-Anwälte siehst du selten bei Gericht.) Muss ich nur noch viel über mein Nachbarland lernen oder soll ich gleich beleidigt sein? Geschmackssache. Aber jedenfalls habt ihr ein stilistisch viel schöneres Zivilgesetzbuch. zB § 293 "Sachen, welche ohne Verletzung ihrer Substanz von einer Stelle zur andern versetzt werden können, sind beweglich; im entgegengesetzten Falle sind sie unbeweglich." Diese Anschaulichkeit bietet das unsrige nicht. Grüße, KAM Professor Rudolf Welser (einer der ABGB-"Päpste" hierzulande) würde dich lieben! Er verteidigt die Sprache des ABGB innig und versucht vehement, brutale Eingriffe zu verhindern. Manchmal hat er Erfolg. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 13. Februar 2009 Autor Melden Share Geschrieben 13. Februar 2009 (Die richtig guten Zivil-Anwälte siehst du selten bei Gericht.) Muss ich nur noch viel über mein Nachbarland lernen oder soll ich gleich beleidigt sein? Geschmackssache. Aber jedenfalls habt ihr ein stilistisch viel schöneres Zivilgesetzbuch. zB § 293 "Sachen, welche ohne Verletzung ihrer Substanz von einer Stelle zur andern versetzt werden können, sind beweglich; im entgegengesetzten Falle sind sie unbeweglich." Diese Anschaulichkeit bietet das unsrige nicht. Grüße, KAM Professor Rudolf Welser (einer der ABGB-"Päpste" hierzulande) würde dich lieben! Er verteidigt die Sprache des ABGB innig und versucht vehement, brutale Eingriffe zu verhindern. Manchmal hat er Erfolg. Wobei sowas ja auch seinen Charme hat, wenn auch einen verschrobenen: § 164 BGB(2) Tritt der Wille, in fremdem Namen zu handeln, nicht erkennbar hervor, so kommt der Mangel des Willens, im eigenen Namen zu handeln, nicht in Betracht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Edith1 Geschrieben 13. Februar 2009 Melden Share Geschrieben 13. Februar 2009 (Die richtig guten Zivil-Anwälte siehst du selten bei Gericht.) Muss ich nur noch viel über mein Nachbarland lernen oder soll ich gleich beleidigt sein? Geschmackssache. Aber jedenfalls habt ihr ein stilistisch viel schöneres Zivilgesetzbuch. zB § 293 "Sachen, welche ohne Verletzung ihrer Substanz von einer Stelle zur andern versetzt werden können, sind beweglich; im entgegengesetzten Falle sind sie unbeweglich." Diese Anschaulichkeit bietet das unsrige nicht. Grüße, KAM Professor Rudolf Welser (einer der ABGB-"Päpste" hierzulande) würde dich lieben! Er verteidigt die Sprache des ABGB innig und versucht vehement, brutale Eingriffe zu verhindern. Manchmal hat er Erfolg. Wobei sowas ja auch seinen Charme hat, wenn auch einen verschrobenen: § 164 BGB(2) Tritt der Wille, in fremdem Namen zu handeln, nicht erkennbar hervor, so kommt der Mangel des Willens, im eigenen Namen zu handeln, nicht in Betracht. Das gefällt mir aber auch ( § 181 BGB) Ein Vertreter kann, soweit nicht ein anderes ihm gestattet ist, im Namen des Vertretenen mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten ein Rechtsgeschäft nicht vornehmen, es sei denn, dass das Rechtsgeschäft ausschließlich in der Erfüllung einer Verbindlichkeit besteht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
wolfgang E. Geschrieben 13. Februar 2009 Melden Share Geschrieben 13. Februar 2009 Und wider einmal Kam: Anwälte sind blasiert, Anwältinnen blöd .....wer solch einen Einteilung trifft ist ein MCP. Ich lästere immer mal über wen anders, du immer nur über mich. ;-) Grüße, KAM Ich lästere nicht über Dich, (wozu sollte ich), ich versuche nur zu zeigen was Geistes Kind Du bist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
UliWerner Geschrieben 13. Februar 2009 Melden Share Geschrieben 13. Februar 2009 Immer wieder tauchen Fragen zu richtigem protokollarischen Verhalten auf.Aus gegebenem Anlass stelle ich dafür einen Thread bereit. Mein Anlass ist: 1. Wenn ich mich bei einer "Zweigstelle" eines Gerichts für ein Praktikum bewerbe (Landgericht Berlin), richte ich dann meine Bewerbung an den Präsidenten des Landgerichts oder an den Vizepräsidenten des Landgerichts, der dieser Zweigstelle vorsteht? Entscheidend ist, wer darüber entscheidet, ob Du das Praktikum dort machen kannst. Wenn es der Präsident ist, dann an diesen, wenn es der Zweigstellenvorsteher ist, dann an jenen. 2. Schreibe ich nach der Anrede "Sehr geehrter Herr Präsident" noch in der nächste Zeile "Sehr geehrte Damen und Herren"? Ich rate dazu, den schlichten Namen zu benutzen, oder es ganz zu neutralisieren, also "Damen und Herren", weil Du davon ausgehen kannst, dass der Herr Präsident die Praktikanten ohnehin nicht betreut, sondern es jemand anderes aus der Richterschaft ist. Wenn Du eine bestimmte Person anschreibst und die einen Dr. hat, den bitte nicht vergessen; aber die Funktion in der Gerichtsverwaltung würde ich - zumal in Berlin - nicht als Anrede benutzen. 3. Reicht als Schlussformel "Mit freundlichen Grüßen" oder muss es meine "Vorzügliche Hochachtung" sein? Bitte, bitte immer "Mit freundlichen Grüßen" und nie mit "Vorzüglicher Hochachtung"! Letzteres benutzen ohne Hintergedanken allenfalls noch Menschen, die sich gegenüber so "hohen Instanzen" wie einem Gericht völlig unbeholfen vorkommen, was nicht gut ankommt, wenn es um ein Praktikum geht. Oder es benutzen Leute, die damit genau das Gegenteil des Geschriebenen zum Ausdruck bringen und wenn sie ehrlich wären, "Du kannst mich mal...." schreiben würden. In Österreich mag das alles ganz anders sein. Abiturzeugnis ist nicht schädlich, wenn der Inhalt denn nützlich erscheint. Zwingend aber wohl nicht. Gerichtsverwaltungen haben keinen Mangel an beschriebenem Papier. Praktikanten muss man ausbilden und möchte sie am liebsten schnell hinter sich bringen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 13. Februar 2009 Autor Melden Share Geschrieben 13. Februar 2009 (bearbeitet) Entscheidend ist, wer darüber entscheidet, ob Du das Praktikum dort machen kannst. Wenn es der Präsident ist, dann an diesen, wenn es der Zweigstellenvorsteher ist, dann an jenen. Naja, die tatsächliche Entscheidung obliegt keinem der beiden. Ich verwette hohe Summen, dass mein Brief nichtmal 10 Meter an eine der beiden Personen herankommt. Ich rate dazu, den schlichten Namen zu benutzen, oder es ganz zu neutralisieren, also "Damen und Herren", weil Du davon ausgehen kannst, dass der Herr Präsident die Praktikanten ohnehin nicht betreut, sondern es jemand anderes aus der Richterschaft ist. Wenn Du eine bestimmte Person anschreibst und die einen Dr. hat, den bitte nicht vergessen; aber die Funktion in der Gerichtsverwaltung würde ich - zumal in Berlin - nicht als Anrede benutzen. Mmh, ich habe mich nur an dem BMI-Leitfaden zum Protokoll orientiert und der sieht die Anrede "Herr Präsident" vor. Den Dr. hab ich in die Adresse gepackt. Bitte, bitte immer "Mit freundlichen Grüßen" und nie mit "Vorzüglicher Hochachtung"! Letzteres benutzen ohne Hintergedanken allenfalls noch Menschen, die sich gegenüber so "hohen Instanzen" wie einem Gericht völlig unbeholfen vorkommen, was nicht gut ankommt, wenn es um ein Praktikum geht. Oder es benutzen Leute, die damit genau das Gegenteil des Geschriebenen zum Ausdruck bringen und wenn sie ehrlich wären, "Du kannst mich mal...." schreiben würden. In Österreich mag das alles ganz anders sein. Ist ja gut, der o. g. BMI-Leitfaden bietet beide Möglichkeiten. Und meine Sachbearbeitern beim Polizeipräsidenten in Berlin schließt auch mit "Hochachtungsvoll" (was das wohl heißt ). Abiturzeugnis ist nicht schädlich, wenn der Inhalt denn nützlich erscheint. Zwingend aber wohl nicht. Gerichtsverwaltungen haben keinen Mangel an beschriebenem Papier. Praktikanten muss man ausbilden und möchte sie am liebsten schnell hinter sich bringen. Ok, dankeschön. bearbeitet 13. Februar 2009 von Clown Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
UliWerner Geschrieben 13. Februar 2009 Melden Share Geschrieben 13. Februar 2009 (bearbeitet) Ist ja gut, der o. g. BMI-Leitfaden bietet beide Möglichkeiten. Und meine Sachbearbeitern beim Polizeipräsidenten in Berlin schließt auch mit "Hochachtungsvoll" (was das wohl heißt ). Ich kenne diesen BMI-Leitfaden nicht, könnte mir aber denken, dass er eher für "protokollarische Veranstaltungen" also z.B. zur Einladung von Repräsentanten bestimmter Institutionen usw. gedacht ist. Dann ist sicherlich "Herr Präsident" korrekt. Ein Praktikum sollte man nicht mit solchen Maßstäben messen. Zumal Du davon ausgehst, dass der Präsident persönlich ohnehin nicht entscheidet. Das berüchtigte "Hochachtungsvoll" in Amtsschreiben ist ein entweder gedankenloses Relikt oder jemand denkt sich, dass Schreiben vom Polizeipräsident ganz häufig keinen freundlichen Inhalt haben und weicht deshalb auf diese Floskel aus. Edit: Nur eine Anekdote am Rande. In Hamburg spricht man Senatoren, also das stadtstaatliche Pendant zum Landesminister üblicherweise mit "Herr Senator", "Frau Senator" an. Als ich vor ca. 20 Jahren mal einem berliner Senator begegnet bin und ihn mit "Herr Senator" angesprochen habe, hat er mich sehr berlinisch-obrigkeitsstaatlich geschurigelt, ich solle doch gefälligst "den Senator" weglassen. bearbeitet 13. Februar 2009 von UliWerner Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 13. Februar 2009 Autor Melden Share Geschrieben 13. Februar 2009 Ich kenne diesen BMI-Leitfaden nicht, könnte mir aber denken, dass er eher für "protokollarische Veranstaltungen" also z.B. zur Einladung von Repräsentanten bestimmter Institutionen usw. gedacht ist. Dann ist sicherlich "Herr Präsident" korrekt. Ein Praktikum sollte man nicht mit solchen Maßstäben messen. Zumal Du davon ausgehst, dass der Präsident persönlich ohnehin nicht entscheidet. Na, der BMI-Leitfaden (kannst einfach kurz nach googlen, findest du sofort) unterscheidet schon zwischen der Einladung und der brieflichen Anrede. Ich hab jetzt als Kompromiss den "Herrn Präsidenten" dringelassen und dafür "Mit freundlichen Grüßen" geschlossen. Die Praktikumsplätze werden ohnehin nach Eingang verteilt und nicht nach Leistung/Auftreten o. ä. Das berüchtigte "Hochachtungsvoll" in Amtsschreiben ist ein entweder gedankenloses Relikt oder jemand denkt sich, dass Schreiben vom Polizeipräsident ganz häufig keinen freundlichen Inhalt haben und weicht deshalb auf diese Floskel aus. Ich müsste mal andere fragen, die eine Brieffreundschaft mit dem Polizeipräsidenten pflegen, aber ich schätze, das ist Bestandteil der Textbausteine dort. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Wunibald Geschrieben 13. Februar 2009 Melden Share Geschrieben 13. Februar 2009 Ok, noch eine andere Frage: hältst du eine allgemeine Zivilkammer am LG für praktikumsgeeigneter oder schlügest du eher eine Stelle am AG vor, da da die Sachen einfacher sind und man mehr mitarbeiten kann? Ich hab ein bisschen Angst, in die KfH oder für Baulandsachen geschickt zu werden. Versprich dir nicht zuviel von so einem Praktikum. Da bekommst du ein paar Akten zu lesen, gehst als Zuhörer in die Sitzung und bekommst einen allgemeinen Überblick über den Geschäftsablauf. Juristisch mitarbeiten und Rechtsgutachten schreiben wirst du wohl kaum. Noten gibt es auch nicht, sondern nur eine Teilnahmebescheinigung, die für das Examensergebnis keine Rolle spielt. So ist die Situation in Bayern; ich vermute, dass es in Berlin nicht viel anders ist. Aber dir traue ich sogar zu, dass du deinen Fähigkeiten entsprechend eingesetzt wirst. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 13. Februar 2009 Autor Melden Share Geschrieben 13. Februar 2009 Versprich dir nicht zuviel von so einem Praktikum. Da bekommst du ein paar Akten zu lesen, gehst als Zuhörer in die Sitzung und bekommst einen allgemeinen Überblick über den Geschäftsablauf. Juristisch mitarbeiten und Rechtsgutachten schreiben wirst du wohl kaum. Noten gibt es auch nicht, sondern nur eine Teilnahmebescheinigung, die für das Examensergebnis keine Rolle spielt. So ist die Situation in Bayern; ich vermute, dass es in Berlin nicht viel anders ist. Das ist richtig, aber ich muss das ganze nunmal ableisten und nur bei RAen zu hospitieren ist etwas einseitig, auch wenn ich dort mehr machen dürfte (ich mich aber für die Bewerbung auch mehr ins Zeug legen musste). Ich denke, es hängt sehr viel vom Richter ab, dem ich da zugeteilt werde. Ist der motiviert, mir was beizubringen, werd ich was lernen, ist er's nicht, ist er mir sicher nicht bös, wenn ich meine Anwesenheitsstunden nicht so ernst nehme und dann kann ich mich an den See legen und sonnen. Aber dir traue ich sogar zu, dass du deinen Fähigkeiten entsprechend eingesetzt wirst. Ich bin mal gespannt, was nach einem Jahr Zivilrechtspause überhaupt meine Fähigkeiten sind. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Wunibald Geschrieben 13. Februar 2009 Melden Share Geschrieben 13. Februar 2009 Bitte, bitte immer "Mit freundlichen Grüßen" und nie mit "Vorzüglicher Hochachtung"! Letzteres benutzen ohne Hintergedanken allenfalls noch Menschen, die sich gegenüber so "hohen Instanzen" wie einem Gericht völlig unbeholfen vorkommen, ... Ich unterschreibe im Rechtshilfeverkehr mit dem Ausland immer "mit vorzüglicher Hochachtung" weil wir das schon immer so gemacht haben und obwohl ich mich meinen sehr verehrten Kollegen und Kolleginnen im Ausland gar nicht unbeholfen vorkomme. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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