asia Geschrieben 24. Februar 2009 Autor Melden Share Geschrieben 24. Februar 2009 Aber mit anderen Worten könnte man V durchaus guten Gewissens mit einigen Erfolgaussichten raten, die Sache einem Fachanwalt vorzulegen?V? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 24. Februar 2009 Melden Share Geschrieben 24. Februar 2009 Aber mit anderen Worten könnte man V durchaus guten Gewissens mit einigen Erfolgaussichten raten, die Sache einem Fachanwalt vorzulegen? Ich riete ihr eher, auf die Rechtslage selbst hinzuweisen und die Rückzahlung der Kaution mit Fristsetzung zu fordern. MW sind außergerichtliche RA-Kosten nicht erstattungsfähig, solange der Schuldner nicht im Verzug ist. Allerdings wäre weitere Voraussetzung, dass die Kaution ansonsten fällig ist und nicht etwa noch Betriebskostenabrechnungen ausstehen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Inge Geschrieben 24. Februar 2009 Melden Share Geschrieben 24. Februar 2009 Aber mit anderen Worten könnte man V durchaus guten Gewissens mit einigen Erfolgaussichten raten, die Sache einem Fachanwalt vorzulegen?V? Ja, es könnte sein, dass V einen guten, einen sehr guten Anwalt braucht Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Elrond Geschrieben 24. Februar 2009 Melden Share Geschrieben 24. Februar 2009 Oder M wird fuer 50 Euro Mitglied im Mieterschutzbund und laesst es klaeren .... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 24. Februar 2009 Melden Share Geschrieben 24. Februar 2009 Aber mit anderen Worten könnte man V durchaus guten Gewissens mit einigen Erfolgaussichten raten, die Sache einem Fachanwalt vorzulegen?V?Ja, es könnte sein, dass V einen guten, einen sehr guten Anwalt braucht Ich habe mental schon Aschermittwoch .... Natürlich meinte ich M. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 24. Februar 2009 Melden Share Geschrieben 24. Februar 2009 Ist V eigentlich ein gewerblicher Vermieter? Wundert mich nämlich, dass die ein fast fünf Jahre altes Urteil noch nicht rezipiert haben ... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Inge Geschrieben 24. Februar 2009 Melden Share Geschrieben 24. Februar 2009 Oder M wird fuer 50 Euro Mitglied im Mieterschutzbund und laesst es klaeren .... MV (= Mieterverein) wird aber (aus gutem Grund) für in der Zeit vor der Mitgliedschaft wurzelnde Fragen nicht tätig. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gabriele Geschrieben 24. Februar 2009 Melden Share Geschrieben 24. Februar 2009 Ist V eigentlich ein gewerblicher Vermieter? Wundert mich nämlich, dass die ein fast fünf Jahre altes Urteil noch nicht rezipiert haben ... Wenn der Mietvertrag doch etliches älter ist als fünf Jahre? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
karbummke Geschrieben 24. Februar 2009 Melden Share Geschrieben 24. Februar 2009 (bearbeitet) Oder M wird fuer 50 Euro Mitglied im Mieterschutzbund und laesst es klaeren .... MV (= Mieterverein) wird aber (aus gutem Grund) für in der Zeit vor der Mitgliedschaft wurzelnde Fragen nicht tätig. doch, der m wird beraten; die beratung im mv ist sogleich nach eintritt möglich, egal, wie weit der zu beratende sachverhalt in die vergangenheit reicht; man denke an die alten ddr verträge, die in bezug auf die kündigungsfristen oder schönheitsreparaturen immer noch so auszulegen sind wie es damals gehandhabt wurde und damit ein fenster zum real existierenden sozialism aufgemacht wird (o.k. passt nicht 100%, weil das den schaden auslösende ereignis der auszug wäre) aber was vermutlich hinter der landläufigen meinung steckt, nicht sofort im mv beraten werden zu können, ist die verwechslung mit der rechtsschutzversicherung des dmb, die separat bei eintritt abgeschlossen werden kann, die - wie alle mir bekannten rechtsschutzversicherungen - nur für die streitigkeiten deckungszusage gibt, die ihre ursachen nach dem ablauf von drei monaten nach versicherungsbeginn (meist auch eintrittsdatum in mv) haben. die versicherung hat mit der beratung des mietervereins nichts zu tun und ist für den ggf. anschließenen rechtsstreit interessant, bei dem der mv normalerweise "raus" ist, weil die versicherung dann den im streit von m wiederum separat bevollmächtigten ra bezahlt, der die angelegenheit in eigenregie übernimmt. bearbeitet 24. Februar 2009 von karbummke Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Elrond Geschrieben 24. Februar 2009 Melden Share Geschrieben 24. Februar 2009 Oder M wird fuer 50 Euro Mitglied im Mieterschutzbund und laesst es klaeren .... MV (= Mieterverein) wird aber (aus gutem Grund) für in der Zeit vor der Mitgliedschaft wurzelnde Fragen nicht tätig. Hmm, ich habe damals den Beitrag bezahlt, bin aufgerufen worden und habe meinen bestehenden Vertrag zur Pruefung vorgelegt. Man kann beim DMB auch auf Pay-Per-Incident Basis Fragen stellen https://www.mieterbund24.de/ Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Inge Geschrieben 25. Februar 2009 Melden Share Geschrieben 25. Februar 2009 Oder M wird fuer 50 Euro Mitglied im Mieterschutzbund und laesst es klaeren .... MV (= Mieterverein) wird aber (aus gutem Grund) für in der Zeit vor der Mitgliedschaft wurzelnde Fragen nicht tätig. doch, der m wird beraten; die beratung im mv ist sogleich nach eintritt möglich, egal, wie weit der zu beratende sachverhalt in die vergangenheit reicht; man denke an die alten ddr verträge, die in bezug auf die kündigungsfristen oder schönheitsreparaturen immer noch so auszulegen sind wie es damals gehandhabt wurde und damit ein fenster zum real existierenden sozialism aufgemacht wird (o.k. passt nicht 100%, weil das den schaden auslösende ereignis der auszug wäre) Eben. Der Vertrag mag alt sein, das ist ok, aber wenn der Konflikt vor der Mitgliedschaft entstanden ist, winken die Vereine ab. Ist doch klar: Deren wirtschaftliche Basis besteht darin, dass sie möglichst viele Mitglieder ohne akuten Beratungsbedarf haben, und wenn die immer nur gerade eintreten wenn was ist, und danach womöglich wieder austreten (weil man ja beim nächsten Mal schnell wieder eintreten kann), dann können sie nicht exisitieren. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
karbummke Geschrieben 25. Februar 2009 Melden Share Geschrieben 25. Februar 2009 Oder M wird fuer 50 Euro Mitglied im Mieterschutzbund und laesst es klaeren .... MV (= Mieterverein) wird aber (aus gutem Grund) für in der Zeit vor der Mitgliedschaft wurzelnde Fragen nicht tätig. doch, der m wird beraten; die beratung im mv ist sogleich nach eintritt möglich, egal, wie weit der zu beratende sachverhalt in die vergangenheit reicht; man denke an die alten ddr verträge, die in bezug auf die kündigungsfristen oder schönheitsreparaturen immer noch so auszulegen sind wie es damals gehandhabt wurde und damit ein fenster zum real existierenden sozialism aufgemacht wird (o.k. passt nicht 100%, weil das den schaden auslösende ereignis der auszug wäre) Eben. Der Vertrag mag alt sein, das ist ok, aber wenn der Konflikt vor der Mitgliedschaft entstanden ist, winken die Vereine ab. Ist doch klar: Deren wirtschaftliche Basis besteht darin, dass sie möglichst viele Mitglieder ohne akuten Beratungsbedarf haben, und wenn die immer nur gerade eintreten wenn was ist, und danach womöglich wieder austreten (weil man ja beim nächsten Mal schnell wieder eintreten kann), dann können sie nicht exisitieren. da muss ich widersprechen: mietervereine sind geradezu die feuerwehr, die eben sofort berät, weil es brennt. die mitgliederzahl derer, die einfach mal so ohne beratungsbedarf in einen mieterverein eintreten, dürfte sehr gering sein. die satzungen sehen in der regel eine mitgliedschaft für eine gewisse dauer (1 jahr, selbst bei der onlineberatung ist man gegen zahlung von 25,00 € auf die dauer eines halben jahres gebunden) vor, sodass eine einmalige beratung gegen eine einmalige "gebühr" und dann der austritt nicht möglich bzw. nicht sinnvoll ist. mir sind keine ausnahmen in entsprechenden satzungen bekannt. eine solche ausnahme wäre für einen (mieter)verein absolut untypisch, weil eine vereinsmitgliedschaft ihrem wesen nach eine längerer bindung ausmacht. und ich kenne keinen verein, der einem potentiellen mitglied die mitgliedschaft/beratung verweigert oder "abgewunken" hat, weil das mitglied einen "alten" sachverhalt, der in die gegenwart wirkt, geklärt haben möchte. wenn du einen solchen verein benennen kannst, möchte ich gern dessen namen wissen; denn das wäre ein kleiner skandal. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 25. Februar 2009 Melden Share Geschrieben 25. Februar 2009 (bearbeitet) Ist V eigentlich ein gewerblicher Vermieter? Wundert mich nämlich, dass die ein fast fünf Jahre altes Urteil noch nicht rezipiert haben ... Wenn der Mietvertrag doch etliches älter ist als fünf Jahre? Dass das im Mietvertrag steht ist klar, da ja laut Sachverhalt M seit 2001 dort wohnt und die damalige Fachwelt noch nichts von der im Busen der BGH-Richter schlummernden Weisheit wusste, dass starre Fristen in Formularmietverträgen stets treuwidrig sind. Mich wundert, dass sie mit einem unbegründeten Zahlungsbegehr an M herantreten, wo sich die Fristensache doch schon rumgesprochen hat. bearbeitet 25. Februar 2009 von Clown Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
asia Geschrieben 25. Februar 2009 Autor Melden Share Geschrieben 25. Februar 2009 Ist V eigentlich ein gewerblicher Vermieter? Wundert mich nämlich, dass die ein fast fünf Jahre altes Urteil noch nicht rezipiert haben ... Wenn der Mietvertrag doch etliches älter ist als fünf Jahre? Dass das im Mietvertrag steht ist klar, da ja laut Sachverhalt M seit 2001 dort wohnt und die damalige Fachwelt noch nichts von der im Bruste der BGH-Richter schlummernden Weisheit wusste, dass starre Fristen in Formularmietverträgen stets treuwidrig sind. Mich wundert, dass sie mit einem unbegründeten Zahlungsbegehr an M herantreten, wo sich die Fristensache doch schon rumgesprochen hat. Probieren kann man's ja mal... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Inge Geschrieben 25. Februar 2009 Melden Share Geschrieben 25. Februar 2009 (bearbeitet) Oder M wird fuer 50 Euro Mitglied im Mieterschutzbund und laesst es klaeren .... MV (= Mieterverein) wird aber (aus gutem Grund) für in der Zeit vor der Mitgliedschaft wurzelnde Fragen nicht tätig. doch, der m wird beraten; die beratung im mv ist sogleich nach eintritt möglich, egal, wie weit der zu beratende sachverhalt in die vergangenheit reicht; man denke an die alten ddr verträge, die in bezug auf die kündigungsfristen oder schönheitsreparaturen immer noch so auszulegen sind wie es damals gehandhabt wurde und damit ein fenster zum real existierenden sozialism aufgemacht wird (o.k. passt nicht 100%, weil das den schaden auslösende ereignis der auszug wäre) Eben. Der Vertrag mag alt sein, das ist ok, aber wenn der Konflikt vor der Mitgliedschaft entstanden ist, winken die Vereine ab. Ist doch klar: Deren wirtschaftliche Basis besteht darin, dass sie möglichst viele Mitglieder ohne akuten Beratungsbedarf haben, und wenn die immer nur gerade eintreten wenn was ist, und danach womöglich wieder austreten (weil man ja beim nächsten Mal schnell wieder eintreten kann), dann können sie nicht exisitieren. da muss ich widersprechen: mietervereine sind geradezu die feuerwehr, die eben sofort berät, weil es brennt. die mitgliederzahl derer, die einfach mal so ohne beratungsbedarf in einen mieterverein eintreten, dürfte sehr gering sein. die satzungen sehen in der regel eine mitgliedschaft für eine gewisse dauer (1 jahr, selbst bei der onlineberatung ist man gegen zahlung von 25,00 € auf die dauer eines halben jahres gebunden) vor, sodass eine einmalige beratung gegen eine einmalige "gebühr" und dann der austritt nicht möglich bzw. nicht sinnvoll ist. mir sind keine ausnahmen in entsprechenden satzungen bekannt. eine solche ausnahme wäre für einen (mieter)verein absolut untypisch, weil eine vereinsmitgliedschaft ihrem wesen nach eine längerer bindung ausmacht. und ich kenne keinen verein, der einem potentiellen mitglied die mitgliedschaft/beratung verweigert oder "abgewunken" hat, weil das mitglied einen "alten" sachverhalt, der in die gegenwart wirkt, geklärt haben möchte. wenn du einen solchen verein benennen kannst, möchte ich gern dessen namen wissen; denn das wäre ein kleiner skandal. Uuups - ich hab eben bei meinem Mieterverein nachgesehen, du hast recht: Sie beraten auch dann, wenn man mit seinem Problem zu ihnen kommt und dann erst eintritt. *AscheaufmeinHauptstreu* bearbeitet 25. Februar 2009 von Inge Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 25. Februar 2009 Melden Share Geschrieben 25. Februar 2009 Jedenfalls schlüge ich zunächst vor, einen Brief an V zu schreiben, in dem man diesem oder dieser auseinandersetzt, dass man nicht der Auffassung ist, dass überhaupt eine Verpflichtung zur Renovierung besteht. Stellt sich V bockig und ist die Kaution ansonsten fällig, kann man immer noch zum MV oder RA gehen. Ein Brief kostet nämlich erstmal nur 55 Cent. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
asia Geschrieben 25. Februar 2009 Autor Melden Share Geschrieben 25. Februar 2009 Jedenfalls schlüge ich zunächst vor, einen Brief an V zu schreiben, in dem man diesem oder dieser auseinandersetzt, dass man nicht der Auffassung ist, dass überhaupt eine Verpflichtung zur Renovierung besteht. Stellt sich V bockig und ist die Kaution ansonsten fällig, kann man immer noch zum MV oder RA gehen. Ein Brief kostet nämlich erstmal nur 55 Cent. Wenn M diesbezüglich Sicherheit hat, wäre das der nächste Schritt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 25. Februar 2009 Melden Share Geschrieben 25. Februar 2009 Jedenfalls schlüge ich zunächst vor, einen Brief an V zu schreiben, in dem man diesem oder dieser auseinandersetzt, dass man nicht der Auffassung ist, dass überhaupt eine Verpflichtung zur Renovierung besteht. Stellt sich V bockig und ist die Kaution ansonsten fällig, kann man immer noch zum MV oder RA gehen. Ein Brief kostet nämlich erstmal nur 55 Cent. Wenn M diesbezüglich Sicherheit hat, wäre das der nächste Schritt. Sicherheit hat man erst nach der rechtskräftigen Entscheidung seines gesetzlichen Richters. Aber die bestehende Unsicherheit sollte einen ja nicht daran hindern, seine Rechtsauffassung vorzutragen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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