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diebische Kassiererin, ehemals Kaiser’s-Tengelmann


Wally

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Die Bankmanager haben vorsaetzlich einen Schaden an der Gesellschaft verbrochen? Die sind also vor ein paar Jahren morgens aufgestanden und haben gesagt "So, jetzt fahren wir das Land an die Wand und der Steuerzahler muss es richten"?

 

Natürlich haben die Bankmanager vorsätzlich gehandelt, aus reiner Gier, um sich persönlich zu bereichern oder den Wert einer Aktie nach oben zu treiben.

 

Das Banker aus Gier gehandelt haben, mag ich garnicht in Frage stellen. Man muss aber auch sagen, sie haben die gesetzlichen Moeglichkeiten genutzt, die sie hatten (und die ihnen in den letzten Jahren in Deutschland geschaffen wurden). Und ich bin sicher, viele haben die Komplexitaet der Derivate, mit denen sie gearbeitet haben, nicht verstanden.

 

Aber denkst Du, denen war vor ein oder zwei Jahren klar, dass der Staat einspringen wuerde und Banken verstaatlichen wuerde? Das glaube ich nicht.

bearbeitet von Elrond
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Also regst Du Dich darueber auf, dass der Frau aus Verdacht gekuendigt worden ist. Wenn sie es zweifelsfrei gewesen waere, waere die Kuendigung OK?

 

Nein, auch dann hielte ich die Kündigung nach 30 Jahren tadelloser Arbeit für vollkommen ungerechtfertigt. Eine Abmahnung hätte vollauf genügt.

 

Eine fristlose Kuendigung ist aber vollkommen im Rahmen der Gesetze.

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Wenn sie es zweifelsfrei gewesen waere, waere die Kuendigung OK?
"Zweifelsfrei" ist nur eines:

Arbeitgeber dürfen *jede* Arbeitskraft kündigen, wannimmer sie wollen.

Dazu ist Arbeitsrecht da.

 

Eine "Schädigung" im Werte von 1,30 Euro können sie jedem jederzeit irgendwie unterjubeln,

2 Pfandbons, 3 Telefonate, 1 Kugelschreiber, 10 mal 1 min Pausenzeit, ...

 

Karin Schindler-Abbes, die RA von Kaiser’s-Tengelmann: "Das Bundesarbeitsgericht hat festgestellt, dass die Verdachtskündigung rechtsmäßig ist."

bearbeitet von Wally
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Also regst Du Dich darueber auf, dass der Frau aus Verdacht gekuendigt worden ist. Wenn sie es zweifelsfrei gewesen waere, waere die Kuendigung OK?

 

Nein, auch dann hielte ich die Kündigung nach 30 Jahren tadelloser Arbeit für vollkommen ungerechtfertigt. Eine Abmahnung hätte vollauf genügt.

 

Eine fristlose Kuendigung ist aber vollkommen im Rahmen der Gesetze.

 

 

Meiner Meinung nach hätte aber eine Abmahnung auch genügt. Summum ius summa iniuria, wussten schon die alten Römer.

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Bisheriges Fazit: Die Tengelmann-Verantwortlichen haben in diesem Fall nicht wirklich gut entschieden. :angry2:

 

 

Ja, die öffentliche Wirkung der Kündigung ist verheerend - mir ist vollkommen schleierhaft, dass Tengelmann einen solchen Kurs fährt. So viel Porzellan, wie die mittlerweile zerdeppert haben, können die in Jahren nicht mehr kitten.

 

Das wird jedenfalls auf längere Sicht mein letzter Besuch in einem Kaiser's-Supermarkt gewesen sein. Die Mail an den Kundensupport ist schon in der Mache...

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Meiner Meinung nach hätte aber eine Abmahnung auch genügt. Summum ius summa iniuria, wussten schon die alten Römer.

 

Google, deine Freundin, übersetzt: Das Gesetz wurde buchstabengetreu befolgt, das Ergebnis ist das größtmögliche Unrecht...

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Hier mal eine sachlichere Bewertung:

 

http://www.blog.beck.de/2009/02/24/lag-ber...wegen-130-euro/

 

Daraus

 

Bei der im Rahmen von § 626 Abs. 1 BGB vorzunehmenden Interessenabwägung sei zwar das Alter der Klägerin und ihre langjährige Beschäftigungszeit zu ihren Gunsten zu berücksichtigen gewesen. Zu ihren Lasten allerdings sei ins Gewicht gefallen, dass sie als Kassiererin unbedingte Zuverlässigkeit und absolute Korrektheit zeigen müsse. Der ihr obliegende Umgang mit Geld, Bons etc. setze absolute Ehrlichkeit voraus, der Arbeitgeber müsse sich bei einer Kassiererin auf diese unabdingbaren Voraussetzungen verlassen können. Insofern könne es auch nicht auf den Wert der entwendeten Ware ankommen, das Eigentum des Arbeitgebers stehe auch nicht für geringe Beträge zur Disposition, und das auch nicht bei längerer Betriebszugehörigkeit.

 

Das Gericht hat die Pflichtverletzung uebrigens als erwiesen angesehen.

bearbeitet von Elrond
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Ich frage mich die ganze Zeit: Wo bleibt eigentlich der christliche Aspekt?

 

Hätte Jesus, wenn er eine seiner Jüngerinnen beim Diebstahl erwischt hätte, diese verstoßen und verurteilt?

 

Hätte Jesus eine fristlose Kündigung ausgesprochen? :angry2:

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Bisheriges Fazit: Die Tengelmann-Verantwortlichen haben in diesem Fall nicht wirklich gut entschieden. :angry2:

 

 

Ja, die öffentliche Wirkung der Kündigung ist verheerend - mir ist vollkommen schleierhaft, dass Tengelmann einen solchen Kurs fährt. So viel Porzellan, wie die mittlerweile zerdeppert haben, können die in Jahren nicht mehr kitten.

 

Das wird jedenfalls auf längere Sicht mein letzter Besuch in einem Kaiser's-Supermarkt gewesen sein. Die Mail an den Kundensupport ist schon in der Mache...

Das hab ich oben schon bedauert, weil doch Tengelmann ein wirklich guter Laden ist. *schmoll*

 

Alternative Läden weiß ich jetzt auch nicht.

 

 

 

Meines Erachtens liegt einer der Kernpunkte dort, dass alle in dem großen Unternehmen nur angestellt sind, ein selbstständiger Chef hätte anders entschieden um Schaden vom Geschäft abzuwehren, aber in dem Riesenunternehmen lief alles den "Amtsweg", und jetzt haben sie den Salat!

bearbeitet von lara
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Ein selbstaendiger Einzelhaendler haette eine Kassiererin, die in die Kasse gegriffen hat, wegen des Imageschadens durch eine Kuendigung weiterbeschaeftigt? Klingt nicht sehr plausibel.

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Hier mal eine sachlichere Bewertung:

 

http://www.blog.beck.de/2009/02/24/lag-ber...wegen-130-euro/

 

Daraus

 

Bei der im Rahmen von § 626 Abs. 1 BGB vorzunehmenden Interessenabwägung sei zwar das Alter der Klägerin und ihre langjährige Beschäftigungszeit zu ihren Gunsten zu berücksichtigen gewesen. Zu ihren Lasten allerdings sei ins Gewicht gefallen, dass sie als Kassiererin unbedingte Zuverlässigkeit und absolute Korrektheit zeigen müsse. Der ihr obliegende Umgang mit Geld, Bons etc. setze absolute Ehrlichkeit voraus, der Arbeitgeber müsse sich bei einer Kassiererin auf diese unabdingbaren Voraussetzungen verlassen können. Insofern könne es auch nicht auf den Wert der entwendeten Ware ankommen, das Eigentum des Arbeitgebers stehe auch nicht für geringe Beträge zur Disposition, und das auch nicht bei längerer Betriebszugehörigkeit.

 

Das Gericht hat die Pflichtverletzung uebrigens als erwiesen angesehen.

Die Runde bei Kerner hat doch einstimmig bestätigt, dass man ihr nichts beweisen konnte. Das hat doch sogar die Vertreterin der Anklage nicht bestritten.

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Da es Tengelmann bzw. Kaiser's in meiner Umgebung sowieso nicht gibt, kann ich auch keine Konsequenzen ziehen. Zu Schlecker gehe ich auch nur im Notfall, da ich von einer Bekannten über die "guten Arbeitsbedingungen" dort, Bescheid weiß.

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Entscheidend ist doch, wie die Richter es sehen. Und die waren sich wohl einig.

 

 

Genau - verneigen wir uns in Demut und Ehrfurcht vor der allwissenden Justitia...Iudex locutus, causa finita.

 

Amen.

 

:angry2:

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Da es Tengelmann bzw. Kaiser's in meiner Umgebung sowieso nicht gibt, kann ich auch keine Konsequenzen ziehen. Zu Schlecker gehe ich auch nur im Notfall, da ich von einer Bekannten über die "guten Arbeitsbedingungen" dort, Bescheid weiß.

 

 

Schlecker ist vom Allerfeinsten, was die Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter angeht. Moderne Sklavenarbeit wäre ein guter Vergleich.

 

Wer da von den Angestellten die Worte "betriebliche Mitbestimmung" auch nur in den Mund nimmt, wird sofort gefeuert.

 

Ganz offensichtlich haben auch andere "seriösere" Anbieter wie Kaiser's von ihren Sklaventreiber-Kollegen abgeschaut. Auch dort weht mittlerweile ein rauher Wind. Wie der Anwalt der Betroffenen bei Kerner erklärte, sind wohl schon 30% aller Kaiser's-Mitarbeiter in prekärer Beschäftigung, das heißt, grundsätzlich nur auf ein paar Monate befristet.

 

Hire and fire eben...

 

 

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bearbeitet von Epicureus
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Dir sind wohl die Argumente ausgegangen, oder?

 

Hier ein Link zu einer Diskussion um das Urteil der Vorinstanz

 

http://www.blog.beck.de/2009/02/02/nach-30...o/#comment-7070

 

Dort ist man der Meinung, dass sie sehr ungeschickt verteidigt wurde.

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Arme Emmely,

du hast wohl vor dem Verfassungsgericht keine Chance.

Seit dem ->Bienenstichfall sei die Rechtslage klar.

 

Es ist doch schön, wie unsere Justiz eingerissene romantische Vorstellungen über unsere Arbeits- & Ausbeutungsverhältnisse zurechtrückt. :angry2:

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Dir sind wohl die Argumente ausgegangen, oder?

 

Hier ein Link zu einer Diskussion um das Urteil der Vorinstanz

 

http://www.blog.beck.de/2009/02/02/nach-30...o/#comment-7070

 

Dort ist man der Meinung, dass sie sehr ungeschickt verteidigt wurde.

 

 

Es nützt nichts, gegen Rechtsverdreher "argumentieren" zu wollen - die bewegen sich schon allein von der Terminologie her in einer Parallelwelt. Ich strecke die Waffen...

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Ist das Recht verdreht, weil es nicht Deinem Gerechtigkeitsempfinden entspricht?

 

Wo waere uebrigens die Bagatelgrenze fuer Bankmanager?

bearbeitet von Elrond
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Ist das Recht verdreht, weil es nicht Deinem Gerechtigkeitsempfinden entspricht?

 

Wo waere uebrigens die Bagatelgrenze fuer Bankmanager?

 

 

 

Recht (ius) und Gerechtigkeit (iustitia) liegen bisweilen Lichtjahre auseinander. Der Grundsatz "in dubio pro reo" scheint bei der Verdachtskündigung ausgehebelt zu sein. Traurig...

 

Eine Bagatellgrenze für Bankmanager? Keine Ahnung...was ich aber definitiv fordere: Jeder, der mit dem Geld anderer Leute Schindluder betreibt (und das haben die Bankfuzzies), muss mit seinem persönlichen Vermögen Schadenersatz leisten - und wenn das dazu führt, dass das eigene Vermögen auf Null zusammenschrumpft.

 

Dann könnten auch die Bankmanager einmal die üppigen Segnungen des Hartz-IV-Regelsatzes genießen.

 

Aber es passiert ja nichts dergleichen. Höchstens kriegen die ein ganz bisschen weniger Geld (wenn überhaupt). Oder sie halten kackfrech die Hände auf und brüllen nach Staatsknete...

 

Man sollte mal eines dieser Verbrecherinstitute komplett an die Wand fahren lassen, mit allen Konsequenzen. Aber das traut sich Angie ja nicht, von wegen der fragilen Volkswirtschaft und so. Na ja... :angry2:

 

 

 

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bearbeitet von Epicureus
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Recht (ius) und Gerechtigkeit (iustitia) liegen bisweilen Lichtjahre auseinander. Der Grundsatz "in dubio pro reo" scheint bei der Verdachtskündigung ausgehebelt zu sein. Traurig...

 

Das oft gebrauchte Argument der „Unschuldsvermutung“ greife hier nicht; es gehe nicht um eine Verurteilung aufgrund des Strafrechts, vielmehr werde das (arbeitsrechtliche) Kündigungsrecht vom „Prognoseprinzip“ beherrscht, das danach frage, ob dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses angesichts dringender Verdachtsmomente für das Vorliegen einer Straftat des Arbeitnehmers noch zumutbar sei oder nicht.

 

(aus dem beck blog Artikel)

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Nach der Fernsehsendung ist mein erster Eindruck, dass die Frau leider an den falschen Anwalt geraten ist. 99 Anwälte hätten ihr wahrscheinlich nach der ersten Niederlage geraten und geholfen, über eine Einigung noch möglichst gut aus der Sache rauszukommen. Durch einen Anwalt auf dem Kreuzzug steht sie jetzt völlig blank da und hat wohl keinerlei Aussichten, doch noch ein anderes Urteil zu bekommen. Und inzwischen weiß jeder potentielle Arbeitgeber, wie sie aussieht... :angry2:

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Nach der Fernsehsendung ist mein erster Eindruck, dass die Frau leider an den falschen Anwalt geraten ist. 99 Anwälte hätten ihr wahrscheinlich nach der ersten Niederlage geraten und geholfen, über eine Einigung noch möglichst gut aus der Sache rauszukommen. Durch einen Anwalt auf dem Kreuzzug steht sie jetzt völlig blank da und hat wohl keinerlei Aussichten, doch noch ein anderes Urteil zu bekommen. Und inzwischen weiß jeder potentielle Arbeitgeber, wie sie aussieht... :angry2:

 

 

Man kann nur hoffen, dass es gerade ihr Status in der Öffentlichkeit ist, der Frau E. eventuell zu einem neuen Job verhelfen könnte. Ich finde es jedenfalls nach wie vor brutal, wie man als Unternehmer handstreichartig Existenzen vernichten kann...einfach nur traurig...

 

Und die Anwälte von Kaiser's können erzählen, was sie wollen: die lachen sich doch jetzt ins Fäustchen, dass dieser "gewerkschaftelnde Störfaktor" weg vom Fenster ist. Zuviel Mitarbeiterbestimmung ist jedem Arbeitgeber ein Dorn im Auge.

 

 

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bearbeitet von Epicureus
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Nach der Fernsehsendung ist mein erster Eindruck, dass die Frau leider an den falschen Anwalt geraten ist. 99 Anwälte hätten ihr wahrscheinlich nach der ersten Niederlage geraten und geholfen, über eine Einigung noch möglichst gut aus der Sache rauszukommen. Durch einen Anwalt auf dem Kreuzzug steht sie jetzt völlig blank da und hat wohl keinerlei Aussichten, doch noch ein anderes Urteil zu bekommen. Und inzwischen weiß jeder potentielle Arbeitgeber, wie sie aussieht... :angry2:

Man kann nur hoffen, dass es gerade ihr Status in der Öffentlichkeit ist, der Frau E. eventuell zu einem neuen Job verhelfen könnte.

Als was? Ich bezweifle, dass sie viele Qualifikationen mitbringt. Und für einen Job im Verkauf oder gar an der Kasse hat sie sich nach Lage der Dinge disqualifiziert.

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