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diebische Kassiererin, ehemals Kaiser’s-Tengelmann


Wally

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Was mich an der ganzen Sache irritiert, ist diese "Verdachtskündigung" Damit kann ich überhaupt nichts anfangen.

 

Diese Sendung gestern abend habe ich wohl gesehen. Besagte Kassierin sagte, eine Kollegin und die Geschäftsführerin hätten ihr diese Unterschlagung nachgewiesen. Sie streite dies aber in der Form ab.

Die Richter haben sich wohl auf diese Aussagen berufen, und somit eine "Verdachtskündigung" ausgesprochen.

Für mich als Arbeitnehmer bedeutet das doch: Schon ein begründeter Verdacht (nicht erwiesener Verdacht) reichte hier aus, um nach 31 Jahren Betriebszugehörigkeit auf Verdacht hin zu kündigen?

Jetzt stelle ich mir gerade vor, besagte Kassiererin ist unschuldig, und wurde auf Verdacht hin gekündigt. Keine Chance, weiterhin eine Beschäftigung, mit diesem Makel zu bekommen. Und Rumpelstielzchen als Anwalt wird hier nicht wirklich weiterhelfen können.

 

Kündigung auf Verdacht der Unterschlagung. Tja, wieder etwas dazugelernt.

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Im arbeitsgerichtlichen Prozess gilt nicht in dubio pro reo, da es keinen Angeklagten gibt, sondern einen Rechtsstreit inter parem.
Ein Konzern und eine LeichtlohnBeschäftigte sind pares -- ganz schön blind, diese Madam Justitia

 

es geht nicht um die höhe des diebstahls, es geht um den Vertrauensverlust aufgrund des diebstahls.
Du meinst wohl: Es geht um Vertrauensverlust aufgrund eines Verdachts von Diebstahl.

Das ist folgerichtig.

Unternehmen kaufen ja ja keine Menschen ein, sondern Arbeitskräfte,

an Menschen haftendes Arbeitsvermögen,

also so was ähnliches wie Sachen.

Und wenn ich mir eine Sache einkaufe

und in deren Funktionieren kein Vertrauen mehr habe,

schmeisse ich sie auch auf den Müll. :angry2:

 

So what?

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Im arbeitsgerichtlichen Prozess gilt nicht in dubio pro reo, da es keinen Angeklagten gibt, sondern einen Rechtsstreit inter parem.
Ein Konzern und eine LeichtlohnBeschäftigte sind pares -- ganz schön blind, diese Madam Justitia

 

es geht nicht um die höhe des diebstahls, es geht um den Vertrauensverlust aufgrund des diebstahls.
Du meinst wohl: Es geht um Vertrauensverlust aufgrund eines Verdachts von Diebstahl.

Das ist folgerichtig.

Unternehmen kaufen ja ja keine Menschen ein, sondern Arbeitskräfte,

an Menschen haftendes Arbeitsvermögen,

also so was ähnliches wie Sachen.

Und wenn ich mir eine Sache einkaufe

und in deren Funktionieren kein Vertrauen mehr habe,

schmeisse ich sie auch auf den Müll. :angry2:

 

So what?

 

"Vertrauensverlust" entsteht oftmals schon wenn Beschäftigte sich all zu sehr für ihre Rechte interessieren und Kontakte zu Gewerkschaften pflegen!

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Vor allem: die hat die Pfandbon gefunden, die hat sie nicht einem Opa aus der Tasche geangelt. Somit hat sie ihr Geschäft gar nicht geschädigt!

Ich meine gelesen zu haben, die wären anderweitig gefunden worden und hätten in einem Mitarbeiter-Büro gelegen, wo sie Frau E. entwendet hat.

Soweit ich mitbekommen habe konnte dieser Punkt bisher nicht wirklich aufgeklärt werden.

 

Das ist alles Schmarrn, es soll Einzelhandelsunternehmen geben in deren Haupbuchhaltungen Differenzen von 1,3Millionen Euro einfach so, ohne jegliche Konsequenzen, weggebucht wurden. Was sind dagegen 1,30EUR???

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es geht nicht um die höhe des diebstahls, es geht um den vertrauensverlust aufgrund des diebstahls.
schrieb ich doch: ein nichtmal bewiesener diebstahl von 1.30 zerstört ein 30-jähriges vertrauensverhältnis, eine verlochung von anvertrauten geldern durch “experten” in milliardenhöhe unter gleichzeitiger abzocke von million-boni oder prämien ist hingegen “business as usual” für den arbeitgeber? mit solcher “rechts”sprechung radikalisiert man selbst besonnene naturen wie mich.
Ohne einen Schuldbegriff verkommt das Rechtswesen zu einem amoralischen "Befehlsnotstand". So etwas spült nicht unbedingt die sympathischsten Menschen hoch. Die moralische Begründung, dass vor einer elektronischen Kasse nur Heilige arbeiten dürfen grenzt für mich an purem Zynismus und kann auch nur einem Beamtenhirn entspringen. Die Lösung wäre tatsächlich eine Bagatellgrenze. Unter dieser wäre eine Abmahnung verpflichtend.
sollte doch wirklich jedem halbwegs vernünftigen menschen einleuchten. ich hab schon aus versehen einen bleistift aus dem labor mit nach hause genommen. wer sagt denn, dass ich den nicht absichtlich geklaut habe? dazu auch schon das telefon des arbeitgebers für private zwecke missbraucht. eindeutig vorsätzlich, also betrug. ich sollte dafür sorgen, dass man mich fristlos in die pampa schickt.
Ein Konzern und eine LeichtlohnBeschäftigte sind pares -- ganz schön blind, diese Madam Justitia
blind ginge ja noch. auch ein blindes huhn findet mal einen wurm. ich halte es für ein gesinnungsverbrechen. gut, die justiz ist nicht dazu da, wirtschaftliche ungleichheiten auszugleichen. aber sie hat gefälligst alle vertrauensbrüche resultierend aus arbeitsverhältnissen gleich zu behandeln.
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Mal anders gefragt: Findest Du die Kündigung auf Verdacht wegen 1,30 € in Ordnung? Wie gesagt, der Dame konnte vor Gericht nichts bewiesen werden...

 

Ich kenne den konkreten Fall nicht. Aber ich finde eine Kuendigung fuer einen Diebstahl von 1,30 Euro durch einen Mitarbeiter vollkommen korrekt.

ich kenne den konkreten Fall auch nicht.

 

und ich bin Deiner Meinung. auch wenn's mir schwerfällt, das mir selber gegenüber zuzugeben.

 

solange es kein deutsches Bundesgesetz gibt, das "Wertgrenzen" behandelt,

 

wie z. B. (theoretisches Beispiel)

 

- bis 1, 50 Euro Diebstahl Ermahnung

- von 1,51 Euro - 30 Euro Diebstahl Abmahnung

- von 30,01 Euro - 100 Euro Diebstahl Aufhebungsvertrag mit einem einigermaßen wohlwollendem Zeugnis

- von 100,01 Euro - 350 Euro Diebstahl fristgerechte Kündigung

- ab 350,01 Euro Diebstahl fristlose Kündigung -

 

meine ich, daß hier nach Recht und Gesetz geurteilt wurde.

 

Köhler hin, Köhler her.

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Nach langjähriger Anstellung wegen eines einmaligen Vergehens ohne praktischen Schaden fristlos entlassen werden ist schon extrem.

Als ob ein Mitarbeiter nach einer Abmahnung das jemals wieder machen würde*. Da wird bestenfalls ein Exempel statuiert, damit keiner der anderen Angestellten sich sowas erlaubt.

 

*) Wenn ja, dann ist Kündigung ok. Aber die Verhältnismässigkeit in diesem Fall erschliesst sich mir nicht.

bearbeitet von darelius_aragar
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Hi,

 

ich bestreite, dass ein Konzern Vertrauen überhaupt verlieren kann. Das einzige, was ein Konzern hat, sind Interessen. Ich bestreite, dass ein Konzern ein glaubwürdiges Interesse an 2 verlorenen Kassenbons iHv. 1,30€ hat. Dem gegenüber stehen 30 Jahre Arbeit einer Kassenkraft. Jemanden der das 30 Jahre lang aushält in diesem Fall eine Schuld zu unterstellen, die nur mit dem Verlust des Arbeitsplatzes getilgt werden kann, ist unter aller Kanone. Eine fehlende gesetzliche Regelung für diesen Fall ist keine Entschuldigung für das Gericht, denn grundsätzlich gilt: Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht. Obrigkeitshörigkeit ist keine Tugend.

 

Armes Deutschland, dass nicht weiss, was Vertrauen ist und wo es hingehört.

 

Gruss, Martin

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Im arbeitsgerichtlichen Prozess gilt nicht in dubio pro reo, da es keinen Angeklagten gibt, sondern einen Rechtsstreit inter parem.
Ein Konzern und eine LeichtlohnBeschäftigte sind pares -- ganz schön blind, diese Madam Justitia

 

es geht nicht um die höhe des diebstahls, es geht um den Vertrauensverlust aufgrund des diebstahls.
Du meinst wohl: Es geht um Vertrauensverlust aufgrund eines Verdachts von Diebstahl.

Das ist folgerichtig.

Unternehmen kaufen ja ja keine Menschen ein, sondern Arbeitskräfte,

an Menschen haftendes Arbeitsvermögen,

also so was ähnliches wie Sachen.

Und wenn ich mir eine Sache einkaufe

und in deren Funktionieren kein Vertrauen mehr habe,

schmeisse ich sie auch auf den Müll. :angry2:

 

So what?

wenn du im krankenhaus liegst möchtest du dort personal haben dass über jeden verdacht erhaben ist während deiner narkose etwas aus deinem nachttisch zu nehmen. die fehlende batterie für deinen walkman würde dich nach deinem aufwachen nicht nur leicht ärgern und dann zur tagesordnung übergehen lassen.

bearbeitet von helmut
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Hi,

 

ich bestreite, dass ein Konzern Vertrauen überhaupt verlieren kann. Das einzige, was ein Konzern hat, sind Interessen. Ich bestreite, dass ein Konzern ein glaubwürdiges Interesse an 2 verlorenen Kassenbons iHv. 1,30€ hat. Dem gegenüber stehen 30 Jahre Arbeit einer Kassenkraft. Jemanden der das 30 Jahre lang aushält in diesem Fall eine Schuld zu unterstellen, die nur mit dem Verlust des Arbeitsplatzes getilgt werden kann, ist unter aller Kanone. Eine fehlende gesetzliche Regelung für diesen Fall ist keine Entschuldigung für das Gericht, denn grundsätzlich gilt: Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht. Obrigkeitshörigkeit ist keine Tugend.

 

Armes Deutschland, dass nicht weiss, was Vertrauen ist und wo es hingehört.

 

Gruss, Martin

er hat ein interesse an personal das in keiner situation etwas entwendet. dazu gehört das vertrauen in das personal dieses nicht zu tun, da eine lückenlose kontrolle über kameras ja auch nicht das gelbe vom ei sind.

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Nach langjähriger Anstellung wegen eines einmaligen Vergehens ohne praktischen Schaden fristlos entlassen werden ist schon extrem.

Als ob ein Mitarbeiter nach einer Abmahnung das jemals wieder machen würde*. Da wird bestenfalls ein Exempel statuiert, damit keiner der anderen Angestellten sich sowas erlaubt.

 

*) Wenn ja, dann ist Kündigung ok. Aber die Verhältnismässigkeit in diesem Fall erschliesst sich mir nicht.

es geht nicht um das vergehen. es geht um das verlorene vertrauen.

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Hi helmut,

 

Wenn ich im Krankenhaus liege dann möchte ich, dass das Personal alles gibt mich wieder auf die Beine zu bringen. Alles andere ist nachrangig.

 

Ein Konzern möchte viel Geld verdienen unter anderem mithilfe der Arbeitskraft der Angestellten. Alles andere ist nachrangig.

 

Gruss, Martin

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Hi helmut,

 

Wenn ich im Krankenhaus liege dann möchte ich, dass das Personal alles gibt mich wieder auf die Beine zu bringen. Alles andere ist nachrangig.

 

Ein Konzern möchte viel Geld verdienen unter anderem mithilfe der Arbeitskraft der Angestellten. Alles andere ist nachrangig.

 

Gruss, Martin

und dazu gehört das vertrauen in die absolute integrität meines eigentums.

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Nach langjähriger Anstellung wegen eines einmaligen Vergehens ohne praktischen Schaden fristlos entlassen werden ist schon extrem.

Als ob ein Mitarbeiter nach einer Abmahnung das jemals wieder machen würde*. Da wird bestenfalls ein Exempel statuiert, damit keiner der anderen Angestellten sich sowas erlaubt.

 

*) Wenn ja, dann ist Kündigung ok. Aber die Verhältnismässigkeit in diesem Fall erschliesst sich mir nicht.

es geht nicht um das vergehen. es geht um das verlorene vertrauen.

 

 

Es geht darum, dass diese Frau sich gegen die Streichung von Zuschlägen gewehrt hat. Wenn man will, dann findet man bei jedem was.

Das Verhältnis einer Kassiererin in einem Discounter zu ihrem Arbeitgeber ist nicht von Vertrauen geprägt, sondern von Abhängigkeit.

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Ich denke, solange "Geiz geil" ist und jeder "ich bin doch nicht blöd" sein will, werden solche Konzerne ihre moderne "Sklaverei" auch weiterhin durchziehen können. Einen kleinen Tante-Emma-Laden kann man doch garnicht mehr führen, wer will (und kann) denn noch das bezahlen, was die Waren dort kosten müssten?

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Nach langjähriger Anstellung wegen eines einmaligen Vergehens ohne praktischen Schaden fristlos entlassen werden ist schon extrem.

Als ob ein Mitarbeiter nach einer Abmahnung das jemals wieder machen würde*. Da wird bestenfalls ein Exempel statuiert, damit keiner der anderen Angestellten sich sowas erlaubt.

 

*) Wenn ja, dann ist Kündigung ok. Aber die Verhältnismässigkeit in diesem Fall erschliesst sich mir nicht.

es geht nicht um das vergehen. es geht um das verlorene vertrauen.

 

 

Es geht darum, dass diese Frau sich gegen die Streichung von Zuschlägen gewehrt hat. Wenn man will, dann findet man bei jedem was.

Das Verhältnis einer Kassiererin in einem Discounter zu ihrem Arbeitgeber ist nicht von Vertrauen geprägt, sondern von Abhängigkeit.

das eine ist eine unbewiesene unterstellung und disqualifiziert dich automatisch. das andere ist unselbständige tätigkeit. wer das recht kennt richtet sich danach. wer es nicht kennt wird durch rechtsprechung aus gegebenen anlass darauf hingewiesen.

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Nach langjähriger Anstellung wegen eines einmaligen Vergehens ohne praktischen Schaden fristlos entlassen werden ist schon extrem.

Als ob ein Mitarbeiter nach einer Abmahnung das jemals wieder machen würde*. Da wird bestenfalls ein Exempel statuiert, damit keiner der anderen Angestellten sich sowas erlaubt.

 

*) Wenn ja, dann ist Kündigung ok. Aber die Verhältnismässigkeit in diesem Fall erschliesst sich mir nicht.

es geht nicht um das vergehen. es geht um das verlorene vertrauen.

 

 

Es geht darum, dass diese Frau sich gegen die Streichung von Zuschlägen gewehrt hat. Wenn man will, dann findet man bei jedem was.

Das Verhältnis einer Kassiererin in einem Discounter zu ihrem Arbeitgeber ist nicht von Vertrauen geprägt, sondern von Abhängigkeit.

das eine ist eine unbewiesene unterstellung und disqualifiziert dich automatisch. das andere ist unselbständige tätigkeit. wer das recht kennt richtet sich danach. wer es nicht kennt wird durch rechtsprechung aus gegebenen anlass darauf hingewiesen.

 

Das nennt man einen Verdacht. Das reicht ja schon, wie wir gelernt haben. Ich weiss nicht, worüber Du Dich jetzt aufregst.

 

Gruss, Martin

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das eine ist eine unbewiesene unterstellung und disqualifiziert dich automatisch.

 

Arbeitest Du im mittleren Management eines Discounters?

nein, ich bin rentner. ich war auch nie mittleres management, allerdings 20 jahre ein kleiner selbständiger.

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das eine ist eine unbewiesene unterstellung und disqualifiziert dich automatisch.

 

Arbeitest Du im mittleren Management eines Discounters?

nein, ich bin rentner. ich war auch nie mittleres management, allerdings 20 jahre ein kleiner selbständiger.

 

Ich-AG, oder mit Angestellten?

 

Gruss, Martin

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das eine ist eine unbewiesene unterstellung und disqualifiziert dich automatisch.

 

Arbeitest Du im mittleren Management eines Discounters?

nein, ich bin rentner. ich war auch nie mittleres management, allerdings 20 jahre ein kleiner selbständiger.

 

Ich-AG, oder mit Angestellten?

 

Gruss, Martin

freiberufler, zeitweise mit angestellten.

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das eine ist eine unbewiesene unterstellung und disqualifiziert dich automatisch.

 

Arbeitest Du im mittleren Management eines Discounters?

nein, ich bin rentner. ich war auch nie mittleres management, allerdings 20 jahre ein kleiner selbständiger.

 

 

Aha, noch ein alter Sack!! :angry2:

 

sich gleich etwas wohler fühlend...................tribald

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ich hab die moral von der geschicht: vertrauen ist gut, ???? ist besser! um den drohenden kollaps unserer volkswirtschaft durch die abzockenden kassiererinnen-schädlinge zu vermeiden, schauen wir uns alternative lösungen an. hier ist eine.

http://nosweatapparel.com/news/bulletin50.htm

on May 10, 1993, Lampan Taptim heard someone yell "fire." "My sister who worked on the fourth floor pulled me away," she recalled. The girls worked at the Kader Industrial Toy Company of Thailand, which made toys for American companies such as Hasbro, Price-Fisher, Toys-R-Us and J.C. Penny's. Finding the stairway blocked, Lampan and her sister ran to the windows. "The smoke was thick and I picked the best place to jump in a pile of boxes. My sister jumped too. She died." 188 people perished in the world's deadliest factory fire to date, nearly all of them women and teen-aged girls. Later investigations revealed that the exit doors had been locked.
und zwar damit die arbeiterinnen nichts klauen konnten bei der flucht. vorbildlich wie hier dem drohenden vertrauensverlust präventiv begegnet wurde.
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hier ist eine....

 

Und sonst gehts Dir gut?

Na ja, Clown hat doch irgendwie recht mit seiner Einschätzung Deiner Intellektualität in Rechtsfragen...

 

Aber was anderes: Warum um Himmels Willen hat denn die Frau nicht detailliert erklärt, wo sie die Bons her hat, warum die Bons keine Abzeichnung für eine Leergutrückgabe durch Beschäftigte hatten (das brauchts nämlich in fast allen Discountern) und warum hat sie nur auf die angebliche Bagatelle hingewiesen?

 

Und warum hat der Rechtsanwalt sie nicht dazu gebracht, sich genau darauf einzulassen?

 

Das ist doch sowas von daneben, sorry.

 

Ich kann nur vermuten, dass die Frau tatsächlich die Bons geklaut hat (nicht eingelöste Bons gehören dem Unternehmer, sonst niemandem - das ist auch entsprechend geregelt) - das Gericht hat das ja auch angenommen.

 

Man hätte das Problem im Vorfeld durch eine Einigung versuchen sollen, zu lösen - und das war wahrscheinlich dadurch verhindert, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmerin im Streit waren wegen der gewerkschaftlichen Aktivitäten der Frau. Das hat nichts mit Bestrafung für den Einsatz für Arbeitnehmerrechten zu tun - aber eine gütliche Einigung ist immer schwerer, wenn man - auch aus ganz anderen Gründen - im Streit liegt.

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Diese Sendung gestern abend habe ich wohl gesehen. Besagte Kassierin sagte, eine Kollegin und die Geschäftsführerin hätten ihr diese Unterschlagung nachgewiesen. Sie streite dies aber in der Form ab.

 

Sie hat das wohl abgestritten, aber keine nachvollziehbare Erläuterung dazu abgegeben, wie es denn dann abgelaufen sei, wenn es zutreffen würde, dass sie nicht unterschlagen hätte. Somit hat sie den begründeten Verdacht, die Bons widerrechtlich eingelöst zu haben, nicht entkräften können.

 

Die Richter haben sich wohl auf diese Aussagen berufen....

 

... und eben auf die fehlende Entkräftung des Verdachtes durch die Frau bzw. ihren Rechtsvertreter.

 

Für mich als Arbeitnehmer bedeutet das doch: Schon ein begründeter Verdacht (nicht erwiesener Verdacht) reichte hier aus, um nach 31 Jahren Betriebszugehörigkeit auf Verdacht hin zu kündigen?

 

Ja, das ist so. Nachdem die Mitarbeiter nicht lückenlos z.B. durch CCTV überwacht werden dürfen (was ich absolut für richtig halte), kann der Arbeitgeber in sehr vielen Fällen ja auch nicht hundertprozentig ein Fehlverhalten nachweisen. Und bei einer Straftat (Unterschlagungen bzw. Diebstahl wäre so etwas) gegen den Arbeitgeber reicht auch ein nicht widerlegter, begründeter Verdacht aus. Hier besteht sehr wohl ein besonderes Vertrauensverhältnis.

 

Jetzt stelle ich mir gerade vor, besagte Kassiererin ist unschuldig, und wurde auf Verdacht hin gekündigt. Keine Chance, weiterhin eine Beschäftigung, mit diesem Makel zu bekommen.

 

Leider ja. Wobei die unbestrittenen Dinge schon ziemlich gewichtig sind - die Einlösung eines Bons, den sie nicht selber erhalten hat und über dessen Herkunft sie auch keine Auskünfte machen konnte bzw. wollte (z.B. hätte der ja auch von einem Freund oder Familienangehörigen sein können).

 

Und Rumpelstielzchen als Anwalt wird hier nicht wirklich weiterhelfen können.

 

Kaum. Ihr Anwalt war es ja wohl auch, der die Sache so gründlich in den Sand gesetzt hat.

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