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dringend: Priesterweihe


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Geschrieben

Hallo zusammen

 

Hab da mal ne Frage. Ich habe von einem Priester gehört, der den Bischof um Entlassung aus dem priesterlichen Dienst gebeten hat. Was bedeutet das? Heisst dass, das die Priesterweihe rückgängig gemacht wird? Kann man die überhaupt rückgängig machen? Wie ist das mit dem Spenden der Sakramente etc. Was könnten die Beweggründe dafür sein?

 

Würde mich echt über alles freuen, was ihr mir dazu schreiben könnt.

Geschrieben
Hallo zusammen

 

Hab da mal ne Frage. Ich habe von einem Priester gehört, der den Bischof um Entlassung aus dem priesterlichen Dienst gebeten hat. Was bedeutet das? Heisst dass, das die Priesterweihe rückgängig gemacht wird? Kann man die überhaupt rückgängig machen? Wie ist das mit dem Spenden der Sakramente etc. Was könnten die Beweggründe dafür sein?

 

Würde mich echt über alles freuen, was ihr mir dazu schreiben könnt.

 

Die Priesterweihe kann nicht rückgängig gemacht werden ...

 

Und Beweggründe kann es viele geben ... er hat sich ne Frau gefunden, er hat sich nen Mann gefunden, er kann sich mit der Kirche nicht mehr identifizieren, er hat seinen Glauben verloren ... oder er hat einfach keinen Bock mehr ...

das mußt du ihn schon selber fragen ...

Geschrieben

Wie GG schon geschrieben hat, kann die Weihe nicht rückgängig gemacht werden. Bei einer Laisierung wird der Priester von allen Amtspflichten (Zölibat, Breviergebet, ordentliche Sakramentenspendung) entbunden und darf auch keine Amtshandlungen mehr durchführen.

Geschrieben
Kann man die überhaupt rückgängig machen? Wie ist das mit dem Spenden der Sakramente etc.

 

Unter Laisierung findet man bei wiki ein wenig dazu.

 

Es handelt sich um einen Dispens von den Rechten und Pflichten eines Klerikers.

 

Gründe gibt es viele - sehr häufig ist es der Wunsch nach der Gründung einer Familie.

Geschrieben

Bitte - auch wenn er rabulistisch klingen mag - die Begriffe Laisierung oder, noch schlimmer, Rückversetzung in den Laienstand sind irreführend: Es geht um die Entbindung von den klerikalen Standespflichten. Denn der Betroffene bleibt Kleriker, und der klerikale Stand ist nicht höher als der laikale, so dass der Begriff der Rückversetzung in die Irre führt.

Geschrieben

Bleibt noch die Frage, wieso dieser Thread "dringend" sein soll.

 

(Und die Anmerkung, daß die Pflicht zur Sakramentenspendung im Notfall soweit ich weiß bestehen bleibt...)

Geschrieben
Bleibt noch die Frage, wieso dieser Thread "dringend" sein soll.

 

(Und die Anmerkung, daß die Pflicht zur Sakramentenspendung im Notfall soweit ich weiß bestehen bleibt...)

Ist "im Notfall" nicht jeder Getaufte berechtigt/verpflichtet bestimmte Sakramente zu spenden ? (Stichwort : Nottaufe ? )

Geschrieben
Bleibt noch die Frage, wieso dieser Thread "dringend" sein soll.

 

(Und die Anmerkung, daß die Pflicht zur Sakramentenspendung im Notfall soweit ich weiß bestehen bleibt...)

Ist "im Notfall" nicht jeder Getaufte berechtigt/verpflichtet bestimmte Sakramente zu spenden ? (Stichwort : Nottaufe ? )

 

Nö - ausser der Taufe gibt's im Notfall für den Nichtpriester nichts zu spenden.

Geschrieben
Nö - ausser der Taufe gibt's im Notfall für den Nichtpriester nichts zu spenden.

 

Doch, die Ehe... :angry2:

Und für die Assistenz gibt es, WIMRE, auch Notfall-Regeln.

Geschrieben
Doch, die Ehe... :angry2:

 

Och, das kriegt man doch auch noch alleine ohne Priester hin... :angry2:

Geschrieben
Wie GG schon geschrieben hat, kann die Weihe nicht rückgängig gemacht werden. Bei einer Laisierung wird der Priester von allen Amtspflichten (Zölibat, Breviergebet, ordentliche Sakramentenspendung) entbunden und darf auch keine Amtshandlungen mehr durchführen.

Die Entbindung vom Zölibat (und überhaupt von den Gelübden) ist noch einmal ein gesonderter Akt.

Manchmal wird auch von den Amtspflichten enthoben, aber nicht von den Gelübden (Armut, Gehorsam, Ehelosigkeit).

Geschrieben
Bleibt noch die Frage, wieso dieser Thread "dringend" sein soll.

 

(Und die Anmerkung, daß die Pflicht zur Sakramentenspendung im Notfall soweit ich weiß bestehen bleibt...)

Ist "im Notfall" nicht jeder Getaufte berechtigt/verpflichtet bestimmte Sakramente zu spenden ? (Stichwort : Nottaufe ? )

das kann wohl so sein.

 

aber ich mach das lieber gern mal konkret. was mich betrifft.

 

ich bin Kommunionhelfer.

 

d.h. für mich konkret: wenn kein Priester oder Diakon zugegen ist, dann bin ich verpflichtet, die Wegzehrung zu spenden.

Geschrieben
Hallo zusammen

hallo BiPiScout,

 

das Wichtigste zuerst:

 

willkommen im Forum :angry2:

 

Petrus.

Geschrieben
Doch, die Ehe... :angry2:

 

Och, das kriegt man doch auch noch alleine ohne Priester hin... :angry2:

 

Sach ich doch

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