Franciscus non papa Geschrieben 25. März 2009 Melden Share Geschrieben 25. März 2009 die gabe der unterscheidung ist der katholischen kirche in solchen fällen eigen.... da wird unterschieden, was das zeug hält. eine verweigerung der kommunion ist im übrigen in fast allen fällen rechtswidrig. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chrysologus Geschrieben 26. März 2009 Melden Share Geschrieben 26. März 2009 Zunächst grundlegend: Es gibt ein Recht der Gläubigen auf den Sakramentenempfang (c. 213 ganz allgemein auf die Heilsgüter der Kirche, c. 843 § 1 speziell für Sakramente, c. 912 für die Eucharistie), alle dieses Recht einschränkenden Rechte sind eng, d.h. wörtlich, auszulegen (c. 18). Damit hat sich der Gesetzgeber für das großzügige Modell entschieden, lieber ein Sakrament einem Unwürdigen spenden als es einem Würdigen verweigern. Du schreibst es sei "grob rechtswidrig". Begründet sich das auf eine "Unschuldsvermutung", solange keine "Beweis" vorliegt oder ist der neue (Ehe-)Partner prinzipiell nicht von dieser (Mit-)Schuld betroffen. Der moralische Status eines potentiellen Empfängers ist für den Kommunionspender nicht feststellbar, weswegen er sich an objektiv feststellbare Fakten zu halten hat - also ein vorliegendes Exkommunikationsdekret oder eine offenkundiges Verharren in schwerer Sünde. Der erste Fall ist eben so selten wie klar - es braucht ein ordnungsgemäß ausgefertigte Exkommunikationsdekret. Wer sowas schon mal gesehen hat, mag sich melden - ich habe das noch nie gesehen. Der zweite Fall ist schwieriger, weil das Verharren in schwerer Sünde erstens eine subjektive Komponente hat und ich zweitens nicht weiß, was die tun und ob die womöglich beichten waren. Im Zweifel aber - und der liegt hier immer vor - greift das Recht auf den Empfang, das eben nicht verweigert werden darf. In dem von mir beschriebenen Fall ist übrigens eindeutig, dass die neue Ehe vollzogen wurde. Das Ergebnis rennt quietschfidel durch die Gegend... Das kann streng genommen nur einen sittlich ungeordneten Akt belegen - mehr nicht. Der Rest, wie die sich jetzt verhalten, ist Vermutung. Nach Lehre der katholischen Kirche ist Verhütung grob rechtswidrig. Nun darf ich vermuten, dass dieser Teil der kirchlichen Lehre von einem erheblichen Part der sonntäglichen Kirch- und Kommuniongänger ignoriert wird. Darf nun einem Paar die Kommunion verweigert werden, das seit sagen wir mal drei Jahren nicht mehr schwanger geworden ist, obwohl die Frau sich noch im gebärfähigen Alter befindet? Der Fall läge nicht anders! Und schließlich - um die derzeitige Praxis auf die Spitze zu treiben: Würden die beiden mit dem fidelen Ergebnis unverheiratet beisammen leben, dann dürften sie nach römischer Ansicht zur KOmmunion zugelassen werden. Treten sie vor den Standesbeamten, dann sind sie zurückzuweisen? Das ist nicht nur rechtlich zweifelhaft, das ist absurd! Unterscheidet die RKK übrigens, ob es eine "geschiedene" katholische oder evangelische Ehe war? Es gibt nur eine Ehe, die zwischen getauften von Christus dem Herrn zur Würde eines Sakramentes erhoben wird. Eine Differenzierung findet hier nicht statt, Protestanten heiraten nach katholischem Verständnis sakramental. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Seraph Geschrieben 26. März 2009 Melden Share Geschrieben 26. März 2009 Dann ist aber der Titel dieses Forums falsch .. Fragen sind erlaubt, aber keine Antworten ... Du hattest m. E. gar keine Antwort gegeben, sondern nur mal eben etwas Provokantes abgesondert. Darum bist Du hier flacsh. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mbo Geschrieben 26. März 2009 Melden Share Geschrieben 26. März 2009 Vielen Dank, Chrysologus, für Deine Antwort! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gallowglas Geschrieben 26. März 2009 Melden Share Geschrieben 26. März 2009 Dann ist aber der Titel dieses Forums falsch .. Fragen sind erlaubt, aber keine Antworten ... Du hattest m. E. gar keine Antwort gegeben, sondern nur mal eben etwas Provokantes abgesondert. Darum bist Du hier flacsh. Dann solltest du besser nochmal nachlesen ... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Guido Geschrieben 28. März 2009 Melden Share Geschrieben 28. März 2009 Zunächst grundlegend: Es gibt ein Recht der Gläubigen auf den Sakramentenempfang (c. 213 ganz allgemein auf die Heilsgüter der Kirche, c. 843 § 1 speziell für Sakramente, c. 912 für die Eucharistie), alle dieses Recht einschränkenden Rechte sind eng, d.h. wörtlich, auszulegen (c. 18). Damit hat sich der Gesetzgeber für das großzügige Modell entschieden, lieber ein Sakrament einem Unwürdigen spenden als es einem Würdigen verweigern. Der moralische Status eines potentiellen Empfängers ist für den Kommunionspender nicht feststellbar [...] Im Zweifel aber - und der liegt hier immer vor - greift das Recht auf den Empfang, das eben nicht verweigert werden darf. Gut. Nach Lehre der katholischen Kirche ist Verhütung grob rechtswidrig. Nun darf ich vermuten, dass dieser Teil der kirchlichen Lehre von einem erheblichen Part der sonntäglichen Kirch- und Kommuniongänger ignoriert wird. Darf nun einem Paar die Kommunion verweigert werden, das seit sagen wir mal drei Jahren nicht mehr schwanger geworden ist, obwohl die Frau sich noch im gebärfähigen Alter befindet? Der Fall läge nicht anders! Und schließlich - um die derzeitige Praxis auf die Spitze zu treiben: Würden die beiden mit dem fidelen Ergebnis unverheiratet beisammen leben, dann dürften sie nach römischer Ansicht zur KOmmunion zugelassen werden. Treten sie vor den Standesbeamten, dann sind sie zurückzuweisen? Das ist nicht nur rechtlich zweifelhaft, das ist absurd! Das erste Paar könnte erfolgreich mit natürlichen Methoden verhüten oder abstinent leben, und da der Kommunionspender das nicht ausschließen kann, muss er die Eucharistie spenden. Die Möglichkeit der Abstinenz kann er beim zweiten Paar ebenfalls nicht ausschließen. Wenn ein Geschiedener standesamtlich heiratet, wird sein Ehebruch dagegen amtlich. Soweit die Logik. Jedoch verstehe ich nicht folgendes. 1.) Unverheiratet Zusammenleben wird doch von der Kirche auch als ein Verharren in öffentlicher Sünde aufgefasst (Unzucht!), weil dann einfach Geschlechtsverkehr vermutet wird. 2.) Standesamtlich neuverheiratete Geschiedene können doch auch abstinent leben - es wird ihnen sogar von der Kirche empfohlen: ist die Sünde nun der Geschlechtsverkehr oder das standesamtlich verheiratet sein? Und wo wir schon mal dabei sind: 3.) Verhütung mit nicht natürlichen Mitteln mag bei Verheirateten grob rechtswidrig sein, aber bei Unverheirateten, die eigentlich keinen Sex haben dürfen, und sich trotzdem dazu entschließen, müsste moraltheologisch das Nichtverhüten doch schulderschwerend sein, da man damit Risiken eingeht, oder? 4.) Wenn ein unverheiratetes Paar schwanger wird, steht es in einer Zwickmühle: Abtreiben darf es nicht, heiraten nur wegen der Schwangerschaft wenn nicht beide überzeugt auch nicht, und unverheiratet Zusammenleben um das Kind großzuziehen auch nicht, da es ja als wilde Ehe ebenfalls verpönt ist. Unterscheidet die RKK übrigens, ob es eine "geschiedene" katholische oder evangelische Ehe war? Es gibt nur eine Ehe, die zwischen getauften von Christus dem Herrn zur Würde eines Sakramentes erhoben wird. Eine Differenzierung findet hier nicht statt, Protestanten heiraten nach katholischem Verständnis sakramental. Das habe ich nie verstanden, weil die Protestanten eben mit einem anderen Verständnis heiraten, die katholische Kirche jedoch ihre Auffassung uminterpretiert! Man kann doch nur eine Verpflichtung eingehen, die man mit Absicht trifft. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Guido Geschrieben 28. März 2009 Melden Share Geschrieben 28. März 2009 4.) Wenn ein unverheiratetes Paar schwanger wird, steht es in einer Zwickmühle: Abtreiben darf es nicht, heiraten nur wegen der Schwangerschaft wenn nicht beide überzeugt auch nicht, und unverheiratet Zusammenleben um das Kind großzuziehen auch nicht, da es ja als wilde Ehe ebenfalls verpönt ist. Ach so, heiraten geht natürlich auch nicht, wenn einer der beiden geschieden ist, was hier das eigentliche Thema ist. Wenn man also weiter zur Kommunion möchte, bleiben offiziell nur Adoption oder Alleinerziehen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Guido Geschrieben 28. März 2009 Melden Share Geschrieben 28. März 2009 Von Thomas von Aquin soll der Satz stammen: "Die Sünden wider das sechste Gebot sind nicht die schwersten, aber die klebrigsten." Ein netter Satz, aber wie konnte der Heilige Thomas wissen, dass das Austauschen von Körperflüssigkeiten klebrig ist, wo er doch von seiner Kindheit an im Kloster gelebt hat? Unter heutigen Beichtvätern wird man nur noch selten auf Exemplare treffen, die vor- bzw. unehelichen Sex per se als "schwere Materie" betrachten (zumindest nicht nach außen) sondern vielmehr die jeweiligen Umstände als maßgeblich einbeziehen. Zumindest ist mir noch nichts anderes begegnet. Soso, Du beichtest also häufig vor- bzw. unehelichen Sex. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chrysologus Geschrieben 28. März 2009 Melden Share Geschrieben 28. März 2009 ist die Sünde nun der Geschlechtsverkehr oder das standesamtlich verheiratet sein? Da ausdrückliche das Zusammenleben wie Bruder und Schwester als Weg gewiesen wird, der geht, scheint es um den Geschlechtsverkehr zu gehen. Das habe ich nie verstanden, weil die Protestanten eben mit einem anderen Verständnis heiraten, die katholische Kirche jedoch ihre Auffassung uminterpretiert! Man kann doch nur eine Verpflichtung eingehen, die man mit Absicht trifft. Auch für Katholiken genügt der Wille, einander heiraten zu wollen. Um mehr geht es nicht! Insofern sind die Anforderungen keine anderen als bei Protestanten. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Guido Geschrieben 28. März 2009 Melden Share Geschrieben 28. März 2009 ist die Sünde nun der Geschlechtsverkehr oder das standesamtlich verheiratet sein? Da ausdrückliche das Zusammenleben wie Bruder und Schwester als Weg gewiesen wird, der geht, scheint es um den Geschlechtsverkehr zu gehen. Wenn es wirklich so einfach wäre, gäbe es das ständig breit getretene Problem des Kommunionausschlusses der wiederverheiratet Geschiedenen nicht. Wegen der Abstinenzannahme dürfte die Kommunion nicht verweigert werden, und die Eheleute könnten mit ihrem Gewissen entscheiden, ob sie trotz Geschlechtsverkehrs kommunizieren dürfen. So könnte es sein, ist es aber nicht. Mir ist auch nicht klar, warum zwei ledige Katholiken, die nur standesamtlich heiraten, ungültig heiraten und daher "unzüchtig" in einer wilden Naturehe zusammen leben, während derselbe Akt zwischen geschiedenen Katholiken plötzlich eine derartige Gültigkeit bekommt, dass er zum Kommunionausschluss führt. Das habe ich nie verstanden, weil die Protestanten eben mit einem anderen Verständnis heiraten, die katholische Kirche jedoch ihre Auffassung uminterpretiert! Man kann doch nur eine Verpflichtung eingehen, die man mit Absicht trifft. Auch für Katholiken genügt der Wille, einander heiraten zu wollen. Um mehr geht es nicht! Insofern sind die Anforderungen keine anderen als bei Protestanten. Ja, aber die Protestanten halten die Ehe als "weltlich Ding" nicht als Sakrament und vor allem nicht als unauflöslich. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
OneAndOnlySon Geschrieben 28. März 2009 Melden Share Geschrieben 28. März 2009 Entschuldigt meine Unwissenheit aber in den 5 Gemeinden, in denen ich bisher gewohnt habe, ist es mir noch nie unter gekommen, dass wiederverheirateten Geschiedenen vom Priester die Kommunion verweigert wurde. Daher denke ich schon, dass die meisten Priester von der Unschuldsvermutung ausgehen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Udalricus Geschrieben 29. März 2009 Melden Share Geschrieben 29. März 2009 Entschuldigt meine Unwissenheit aber in den 5 Gemeinden, in denen ich bisher gewohnt habe, ist es mir noch nie unter gekommen, dass wiederverheirateten Geschiedenen vom Priester die Kommunion verweigert wurde. Daher denke ich schon, dass die meisten Priester von der Unschuldsvermutung ausgehen. Die kirchliche Ordnung ist ja nicht in erster Linie an die Priester gerichtet, um ihnen zu sagen, wen sie von der Kommunion zurück schicken müssen, sondern an die betroffenen Gläubigen. Bei uns wird auch keiner abgewiesen, aber die betroffenen Gläubigen wissen meist um die Regel und bleiben sitzen. Im Übrigen ist die derzeitige Position der Kirche sehr klar hier nachzulesen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
helmut Geschrieben 30. März 2009 Melden Share Geschrieben 30. März 2009 Entschuldigt meine Unwissenheit aber in den 5 Gemeinden, in denen ich bisher gewohnt habe, ist es mir noch nie unter gekommen, dass wiederverheirateten Geschiedenen vom Priester die Kommunion verweigert wurde. Daher denke ich schon, dass die meisten Priester von der Unschuldsvermutung ausgehen. Die kirchliche Ordnung ist ja nicht in erster Linie an die Priester gerichtet, um ihnen zu sagen, wen sie von der Kommunion zurück schicken müssen, sondern an die betroffenen Gläubigen. Bei uns wird auch keiner abgewiesen, aber die betroffenen Gläubigen wissen meist um die Regel und bleiben sitzen. Im Übrigen ist die derzeitige Position der Kirche sehr klar hier nachzulesen. du bist ein weichei . natürlich ist das auch an den priester gerichtet, er darf nicht. es gibt keinen dispens. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Moriz Geschrieben 30. März 2009 Melden Share Geschrieben 30. März 2009 Mir ist auch nicht klar, warum zwei ledige Katholiken, die nur standesamtlich heiraten, ungültig heiraten und daher "unzüchtig" in einer wilden Naturehe zusammen leben, während derselbe Akt zwischen geschiedenen Katholiken plötzlich eine derartige Gültigkeit bekommt, dass er zum Kommunionausschluss führt.Im zweiten Fall lässt sich aus der standesamtlichen Eheschließung der Wille zur fortgesetzten Untreue gegenüber dem (ersten) Ehepartner herleiten. Selbigen gibt es im ersten Fall nicht. Man könnte jetzt natürlich konstruieren, daß "außer"ehelicher Sex Untreue gegenüber dem zukünftigen Ehepartner ist. Im Falle einer standesamtlichen Eheschließung ist es aber eher unwahrscheinlich, daß dafür jemand anderes in Frage kommt. Und ob man den eigenen Partner mit sich selbst betrügen kann... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Guido Geschrieben 30. März 2009 Melden Share Geschrieben 30. März 2009 Die kirchliche Ordnung ist ja nicht in erster Linie an die Priester gerichtet, um ihnen zu sagen, wen sie von der Kommunion zurück schicken müssen, sondern an die betroffenen Gläubigen. Bei uns wird auch keiner abgewiesen, aber die betroffenen Gläubigen wissen meist um die Regel und bleiben sitzen. Das stimmt natuerlich. Im Übrigen ist die derzeitige Position der Kirche sehr klar hier nachzulesen. Danke fuer den Link. Hier ein wichtiger Auszug: Jene Gläubigen, die geschieden und wiederverheiratet sind und wegen ernster Gründe, zum Beispiel wegen der Erziehung der Kinder, nicht "der Verpflichtung zur Trennung nachkommen können", befinden sich nicht im Zustand der schweren habituellen Sünde, wenn sie "die Verpflichtung eingehen, in voller Enthaltsamkeit zu leben, das heißt sich der den Gatten eigenen Akte zu enthalten" (Familiaris consortio, 84) und auf der Grundlage dieser Absicht das Sakrament der Buße empfangen haben. Weil die Tatsache, daß diese Gläubigen nicht "more uxorio" zusammenleben, naturgemäß verborgen ist, während ihre Lebenssituation als geschiedene Wiederverheiratete naturgemäß bekannt ist, können diese nur "remoto scandalo" das Sakrament der Eucharistie empfangen. Was bedeutet remoto scandalo? Ich habe im Internet wenige und widerspruechliche Erklaerungen gefunden. Vermoege meiner Lateinkenntnisse bedeutet das woertlich "wenn es keinen Skandal mehr gibt". Bedeutet das, dass man nur dort kommunizieren darf, wo die Gemeinde nicht ueber den Zustand als geschiedene Wiederverheiratete bescheid weiss und sich dementsprechend nicht skandalisieren kann? Weiterhin habe ich in einem kirchlichen Kommentar zu dem obigen Text dieses gefunden: So kann es neben den mit dem Lehramt der Kirche übereinstimmenden Bemühungen um ehrliche Einbindung wiederverheiratet geschiedener Gläubigen (mit eheähnlicher Lebensweise im Vollsinn) nur einen rechtlich und dogmatisch legitimen Weg geben Die Hervorhebung in Fett ist von mir. Entgegen der in diesem Forum geaeusserten Meinung wird also sehr wohl eine wilde Ehe vom Vatikan genauso als "oeffentliches Verharren im Zustand der schweren habituellen Sünde" aufgefasst wie bei wiederverheiratet Geschiedenen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Guido Geschrieben 30. März 2009 Melden Share Geschrieben 30. März 2009 Mir ist auch nicht klar, warum zwei ledige Katholiken, die nur standesamtlich heiraten, ungültig heiraten und daher "unzüchtig" in einer wilden Naturehe zusammen leben, während derselbe Akt zwischen geschiedenen Katholiken plötzlich eine derartige Gültigkeit bekommt, dass er zum Kommunionausschluss führt.Im zweiten Fall lässt sich aus der standesamtlichen Eheschließung der Wille zur fortgesetzten Untreue gegenüber dem (ersten) Ehepartner herleiten. Selbigen gibt es im ersten Fall nicht. Netter Versuch, aber das letzte Zitat aus meinem vorherigen Post sagt etwas anderes. Man könnte jetzt natürlich konstruieren, daß "außer"ehelicher Sex Untreue gegenüber dem zukünftigen Ehepartner ist. Im Falle einer standesamtlichen Eheschließung ist es aber eher unwahrscheinlich, daß dafür jemand anderes in Frage kommt. Und ob man den eigenen Partner mit sich selbst betrügen kann... Wenn das wirklich so waere, sollte man meinen, dass Verlobte auch schon Sex haben duerfen: es handelt sich schliesslich um den zukuenftigen Ehepartner... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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