krishan Geschrieben 18. März 2009 Melden Share Geschrieben 18. März 2009 Hallo Leute! Ich habe noch eine zweite Frage neben meiner Frage "Scheidung und Exkommunizierung" : Wenn ein Mensch andere Menschen zum Mord angestiftet, so wie es z.B. Hitler, Stalin und Lenin gemacht haben, selber aber keinen Menschen eigenhändig getötet hat, hat er nicht das Gebot: "Du sollst nicht töten" verstoßen! Wie sieht die Kirchenlehre die enorme Schuld dieser Verbrecher und hat die katholische Kirche nachträglich irgendwie durch nachträglichen Ausschluß auf Hitler reagiert (er war doch katholisch???) Danke nochmals für Eure Antworten! LG Krishan Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chrysologus Geschrieben 18. März 2009 Melden Share Geschrieben 18. März 2009 Hallo Leute! Ich habe noch eine zweite Frage neben meiner Frage "Scheidung und Exkommunizierung" : Wenn ein Mensch andere Menschen zum Mord angestiftet, so wie es z.B. Hitler, Stalin und Lenin gemacht haben, selber aber keinen Menschen eigenhändig getötet hat, hat er nicht das Gebot: "Du sollst nicht töten" verstoßen! Wie sieht die Kirchenlehre die enorme Schuld dieser Verbrecher und hat die katholische Kirche nachträglich irgendwie durch nachträglichen Ausschluß auf Hitler reagiert (er war doch katholisch???) Danke nochmals für Eure Antworten! LG Krishan Die Zuständigkeit der Kirche endet in dieser Frage mit dem Tod des Menschen - die Entscheidung obliegt der Barmherzigkeit Gottes. Es gibt werde eine postume Exkommunikation noch eine postume Aufhebung derselben, sie erlischt mit dem Tod. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gallowglas Geschrieben 18. März 2009 Melden Share Geschrieben 18. März 2009 Hallo Leute! Ich habe noch eine zweite Frage neben meiner Frage "Scheidung und Exkommunizierung" : Wenn ein Mensch andere Menschen zum Mord angestiftet, so wie es z.B. Hitler, Stalin und Lenin gemacht haben, selber aber keinen Menschen eigenhändig getötet hat, hat er nicht das Gebot: "Du sollst nicht töten" verstoßen! Wie sieht die Kirchenlehre die enorme Schuld dieser Verbrecher und hat die katholische Kirche nachträglich irgendwie durch nachträglichen Ausschluß auf Hitler reagiert (er war doch katholisch???) Danke nochmals für Eure Antworten! LG Krishan Hitler wurde natürlich weder exkommuniziert noch sonstwas, schließlich hat er der Kirche ja schön in die Hände gespielt, ihr zu Macht und Geld verholfen, ihre Interessen durchgesetzt (Verfolgung der Juden, Verschärfung des §175, Todesstrafe für Abtreibung ect.pp. ) Die Kirche hat sich mehrfach dafür bedankt, u.a. dadurch, daß sie nach Kriegsende einige der größten NS-Verbrecher vor den Alliierten gerettet hat. Eigentlich sollte man eher fragen, wann Hitler als Schutzpatron der "Lebensschützer" selig gesprochen wird btw: es gibt kein Gebot "Du sollst nicht töten" ... aber das muß man hier wohl noch 100x erklären ... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
krishan Geschrieben 18. März 2009 Autor Melden Share Geschrieben 18. März 2009 Wenn ein Mensch andere Menschen zum Mord angestiftet, so wie es z.B. Hitler, Stalin und Lenin gemacht haben, selber aber keinen Menschen eigenhändig getötet hat, hat er nicht das Gebot: "Du sollst nicht töten" verstoßen! Danke für die schnelle Antwort! Was wäre denn, wenn diese Anstifter noch leben? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gallowglas Geschrieben 18. März 2009 Melden Share Geschrieben 18. März 2009 Hallo Leute! Ich habe noch eine zweite Frage neben meiner Frage "Scheidung und Exkommunizierung" : Wenn ein Mensch andere Menschen zum Mord angestiftet, so wie es z.B. Hitler, Stalin und Lenin gemacht haben, selber aber keinen Menschen eigenhändig getötet hat, hat er nicht das Gebot: "Du sollst nicht töten" verstoßen! Wie sieht die Kirchenlehre die enorme Schuld dieser Verbrecher und hat die katholische Kirche nachträglich irgendwie durch nachträglichen Ausschluß auf Hitler reagiert (er war doch katholisch???) Danke nochmals für Eure Antworten! LG Krishan Die Zuständigkeit der Kirche endet in dieser Frage mit dem Tod des Menschen - die Entscheidung obliegt der Barmherzigkeit Gottes. Es gibt werde eine postume Exkommunikation noch eine postume Aufhebung derselben, sie erlischt mit dem Tod. Naja, so manch ein Papst war da anderer Ansicht und hat die Leiche seines Vorgängers ausgraben lassen, um ihm den Prozess zu machen Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
GermanHeretic Geschrieben 18. März 2009 Melden Share Geschrieben 18. März 2009 Wenn ein Mensch andere Menschen zum Mord angestiftet, so wie es z.B. Hitler, Stalin und Lenin gemacht haben, selber aber keinen Menschen eigenhändig getötet hat, hat er nicht das Gebot: "Du sollst nicht töten" verstoßen! Doch, hat er. (Aber das ist nur meine Meinung.) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 18. März 2009 Melden Share Geschrieben 18. März 2009 Wenn ein Mensch andere Menschen zum Mord angestiftet, so wie es z.B. Hitler, Stalin und Lenin gemacht haben, selber aber keinen Menschen eigenhändig getötet hat, hat er nicht das Gebot: "Du sollst nicht töten" verstoßen!Doch, hat er. (Aber das ist nur meine Meinung.)Aber nicht doch. Auf katholisch heißt das "an fremder Sünde schuldig werden" und hat für den Anstifter die gleichen Konsequenzen wie für den Sünder selbst. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 18. März 2009 Melden Share Geschrieben 18. März 2009 Naja, so manch ein Papst war da anderer Ansicht und hat die Leiche seines Vorgängers ausgraben lassen, um ihm den Prozess zu machen Nur für's Protokoll: es waren nur zwei Päpste und das waren Stephan VI und Sergius III die 897 über Formosus (+896) zu Gericht saßen (wobei das ganze lediglich politischen Charakter hatte und keinen dogmatischen). (Wobei man das erst kürzliche 1100jährige Jubiläum mal hätte zum Anlass nehmen können um über Translationen und Nachehelichen Beziehungen zu reflektieren...) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mariamante Geschrieben 18. März 2009 Melden Share Geschrieben 18. März 2009 Wenn ein Mensch andere Menschen zum Mord angestiftet, so wie es z.B. Hitler, Stalin und Lenin gemacht haben, selber aber keinen Menschen eigenhändig getötet hat, hat er nicht das Gebot: "Du sollst nicht töten" verstoßen! Wie sieht die Kirchenlehre die enorme Schuld dieser Verbrecher und hat die katholische Kirche nachträglich irgendwie durch nachträglichen Ausschluß auf Hitler reagiert (er war doch katholisch???) Danke nochmals für Eure Antworten! LG Krishan Wenn man die Worte Jesu in der Bergpredigt bedenkt, dann ist die Sünde bereits in der Absicht vollzogen. Jesus weist darauf wiederholt hin , dass bei der Sünde nicht die Ausführung, sondern die Absicht und innere Gesinnung entscheidend ist. In 1 Johannes 3,15 lesen wir daher: Jeder, der seinen Brüder haßt, ist ein Mörder. Und das wißt ihr: Ein Mörder wird das ewige Leben verlieren. Dass jeder Mensch, so lange er hier auf Erden lebt, die Möglichkeit der Umkehr hat, das soll uns ermutigen. Dass Gott nicht nur barmherzig, sondern auch gerecht ist, und jedem nach seinen Taten und Absichten vergelten wird, das sollten wir ebenfalls nicht unterschlagen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Abigail Geschrieben 18. März 2009 Melden Share Geschrieben 18. März 2009 Wenn ein Mensch andere Menschen zum Mord angestiftet, so wie es z.B. Hitler, Stalin und Lenin gemacht haben, selber aber keinen Menschen eigenhändig getötet hat, hat er nicht das Gebot: "Du sollst nicht töten" verstoßen! Danke für die schnelle Antwort! Was wäre denn, wenn diese Anstifter noch leben? Für Mord und Massenmord gibt es keine extra verkündete Exkommunikation. Genausowenig für Missbrauch. Die Begründung dafür ist wohl. dass es sich hierbei um Straftaten handelt, die die weltliche Gerichtsbarkeit schon abhandelt. Das Kirchenrecht muss sich nur um Dinge kümmern, die nicht oder nicht ausreichend in den weltlichen Gesetzen geahndet werden. Wie z.B. Das Brechen des Beichtgeheimnisses, Sex trotz Zölibat, Abtreibung usw. Aber genaues weiß ich dazu nicht. Demnach wäre ein noch am Leben befindlicher Hitler vor einem weltlichen Gericht gut aufgehoben. Die Kirche weist nur daraufhin, dass jeder, der schwere Sünden begeht, sich selber nicht mehr zur Kommunion zulassen darf. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Katharer Geschrieben 18. März 2009 Melden Share Geschrieben 18. März 2009 Hallo Leute! Ich habe noch eine zweite Frage neben meiner Frage "Scheidung und Exkommunizierung" : Wenn ein Mensch andere Menschen zum Mord angestiftet, so wie es z.B. Hitler, Stalin und Lenin gemacht haben, selber aber keinen Menschen eigenhändig getötet hat, hat er nicht das Gebot: "Du sollst nicht töten" verstoßen! Wie sieht die Kirchenlehre die enorme Schuld dieser Verbrecher und hat die katholische Kirche nachträglich irgendwie durch nachträglichen Ausschluß auf Hitler reagiert (er war doch katholisch???) Danke nochmals für Eure Antworten! LG Krishan Da Hitler & Co. zu Lebzeiten von der RKK nicht exkommuniziert wurden und eine Exkommunikation nach dem Tod (angeblich) lt. Kirchenrecht nicht möglich ist........ Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mantelteiler Geschrieben 18. März 2009 Melden Share Geschrieben 18. März 2009 Da Hitler & Co. zu Lebzeiten von der RKK nicht exkommuniziert wurden und eine Exkommunikation nach dem Tod (angeblich) lt. Kirchenrecht nicht möglich ist........ So what? Ich bin der Gott Abrahams, der Gott Isaaks und der Gott Jakobs ? Er ist doch nicht der Gott der Toten, sondern der Gott der Lebenden.Als das Volk das hörte, war es über seine Lehre bestürzt. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Björn Geschrieben 19. März 2009 Melden Share Geschrieben 19. März 2009 Für Mord und Massenmord gibt es keine extra verkündete Exkommunikation. Genausowenig für Missbrauch. Die Begründung dafür ist wohl. dass es sich hierbei um Straftaten handelt, die die weltliche Gerichtsbarkeit schon abhandelt. Das Kirchenrecht muss sich nur um Dinge kümmern, die nicht oder nicht ausreichend in den weltlichen Gesetzen geahndet werden. Wie z.B. Das Brechen des Beichtgeheimnisses, Sex trotz Zölibat, Abtreibung usw. Ist das eigentlich tatsächlich die Begründung für die Beschaffenheit entsprechender kirchlicher Kataloge? Kirchenrecht im Sinne der Arbeitsteilung nur als Ergänzung zum staatlichen Recht? (Ich hoffe, nicht.) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Abigail Geschrieben 19. März 2009 Melden Share Geschrieben 19. März 2009 Für Mord und Massenmord gibt es keine extra verkündete Exkommunikation. Genausowenig für Missbrauch. Die Begründung dafür ist wohl. dass es sich hierbei um Straftaten handelt, die die weltliche Gerichtsbarkeit schon abhandelt. Das Kirchenrecht muss sich nur um Dinge kümmern, die nicht oder nicht ausreichend in den weltlichen Gesetzen geahndet werden. Wie z.B. Das Brechen des Beichtgeheimnisses, Sex trotz Zölibat, Abtreibung usw. Ist das eigentlich tatsächlich die Begründung für die Beschaffenheit entsprechender kirchlicher Kataloge? Kirchenrecht im Sinne der Arbeitsteilung nur als Ergänzung zum staatlichen Recht? (Ich hoffe, nicht.) Wie erklärst Du Dir die Aufzählung, wann man mit einer Exkommunikation rechnen kann, dann? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Inigo Geschrieben 23. März 2009 Melden Share Geschrieben 23. März 2009 Im Jahr 1937 sind am gleiche Tag zwei Enzykliken erschienen: "Mit brennender Sorge" und "Über den atheistischen Kommunismus". "Mit brennender Sorge" nimmt dabei eine ganz besondere Stellung ein, da der amtliche Originaltext deutsch ist. Es gibt - soweit ich weiß - keine andere Enzyklika, wo nicht Latein der amtliche Originaltext ist. Verfasser war der damalige Erzbischof von München, Kardinal Michael Faulhaber, unterschrieben hat es Pius XI. Dieser Text richtete sich also ganz genau an diejenigen, die das besser hätten ernst nehmen sollen. Ernst genommen wurde es leider anders: Ich hab mal irgendwo gelesen, daß 1937/38 allein 723 Priester und Ordensleute in den KZ umgekommen sind. Das kommt auch nicht von ungefähr, nach einer Einleitung, was man mit den Konkordatsverhandlungen erhofft hatte, steht dann: "Wenn der von Uns in lauterer Absicht in die deutsche Erde gesenkte Friedensbaum nicht die Früchte gezeitigt hat, die Wir im Interesse Eures Volkes ersehnten, dann wird niemand in der weiten Welt, der Augen hat, zu sehen, und Ohren, zu hören, heute noch sagen können, die Schuld liege auf Seiten der Kirche und ihres Oberhauptes. Der Anschauungsunterricht der vergangenen Jahre klärt die Verantwortlichkeiten. Er enthüllt Machenschaften, die von Anfang an kein anderes Ziel kannten als den Vernichtungskampf." Wenig später folgt dann ein ganz deutliches Verdammungsurteil, was ich hier etwas vollständiger zitieren möchte: "9. Habet acht, Ehrwürdige Brüder, daß vor allem der Gottesglaube, die erste und unersetzbare Grundlage jeder Religion, in deutschen Landen rein und unverfälscht erhalten bleibe. Gottgläubig ist nicht, wer das Wort Gottes rednerisch gebraucht, sondern nur, wer mit diesem hehren Wort den wahren und würdigen Gottesbegriff verbindet. 10. Wer in pantheistischer Verschwommenheit Gott mit dem Weltall gleich setzt, Gott in der Welt verweltlicht und die Welt in Gott vergöttlicht, gehört nicht zu den Gottgläubigen. 11. Wer nach angeblich altgermanisch-vorchristlicher Vorstellung das düstere unpersönliche Schicksal an die Stelle des persönlichen Gottes rückt, leugnet Gottes Weisheit und Vorsehung, die „kraftvoll und gütig von einem Ende der Welt zum anderen waltet“[5] und alles zum guten Ende leitet. Ein solcher kann nicht beanspruchen, zu den Gottgläubigen gerechnet zu werden. 12. Wer die Rasse, oder das Volk, oder den Staat, oder die Staatsform, die Träger der Staatsgewalt oder andere Grundwerte menschlicher Gemeinschaftsgestaltung – die innerhalb der irdischen Ordnung einen wesentlichen und ehrengebietenden Platz behaupten – aus dieser ihrer irdischen Wertskala herauslöst, sie zur höchsten Norm aller, auch der religiösen Werte macht und sie mit Götzenkult vergöttert, der verkehrt und fälscht die gottgeschaffene und gottbefohlene Ordnung der Dinge. Ein solcher ist weit von wahrem Gottesglauben und einer solchem Glauben entsprechenden Lebensauffassung entfernt. 13. Habet acht, Ehrwürdige Brüder, auf den in Rede und Schrift zunehmenden Mißbrauch, den dreimal heiligen Gottesnamen anzuwenden als sinnleere Etikette für irgend ein mehr oder minder willkürliches Gebilde menschlichen Suchens und Sehnens. Wirkt unter Euren Gläubigen dahin, daß sie solcher Verirrung mit der wachsamen Ablehnung begegnen, die sie verdient. Unser Gott ist der persönliche, übermenschliche, allmächtige, unendlich vollkommene Gott, Einer in der Dreiheit der Personen, dreipersönlich in der Einheit des göttlichen Wesens, der Schöpfer alles Geschaffenen, der Herr und König und letzte Vollender der Weltgeschichte, der keine Götter neben sich duldet noch dulden kann. 14. Dieser Gott hat in souveräner Fassung Seine Gebote gegeben. Sie gelten unabhängig von Zeit und Raum, von Land und Rasse. So wie Gottes Sonne über allem leuchtet, was Menschenantlitz trägt, so kennt auch Sein Gesetz keine Vorrechte und Ausnahmen. Regierende und Regierte, Gekrönte und Ungekrönte, Hoch und Niedrig, Reich und Arm stehen gleichermaßen unter Seinem Wort. Aus der Totalität Seiner Schöpferrechte fließt seinsgemäß die Totalität Seines Gehorsamsanspruchs an die Einzelnen und an alle Arten von Gemeinschaften. Dieser Gehorsamsanspruch erfaßt alle Lebensbereiche, in denen sittliche Fragen die Auseinandersetzung mit dem Gottesgesetz fordern und damit die Einordnung wandelbarer Menschensatzung in das Gefüge der unwandelbaren Gottessatzung. 15. Nur oberflächliche Geister können der Irrlehre verfallen, von einem nationalen Gott, von einer nationalen Religion zu sprechen, können den Wahnversuch unternehmen, Gott, den Schöpfer aller Welt, den König und Gesetzgeber aller Völker, vor dessen Größe die Nationen klein sind wie Tropfen am Wassereimer[6], in die Grenze eines einzelnen Volkes, in die blutmäßige Enge einer einzelnen Rasse einkerkern zu wollen." Dann später werden die damals allgegenwärtigen Umdeutungen ganz deutlich angegriffen (vgl. "LTI" von Victor Klemperer): "26. Ein besonders wachsames Auge, Ehrwürdige Brüder, werdet Ihr haben müssen, wenn religiöse Grundbegriffe ihres Wesensinhaltes beraubt und in einem profanen Sinne umgedeutet werden. 27. Offenbarung im christlichen Sinn ist das Wort Gottes an die Menschen. Dieses gleiche Wort zu gebrauchen für die „Einflüsterungen“ von Blut und Rasse, für die Ausstrahlungen der Geschichte eines Volkes ist in jedem Fall verwirrend. Solch falsche Münze verdient nicht, in den Sprachschatz eines gläubigen Christen überzugehen. 28. Glauben ist das sichere Fürwahrhalten dessen, was Gott geoffenbart hat und durch die Kirche zu glauben vorstellt: „die feste Überzeugung vom Unsichtbaren“[25]. Das freudige und stolze Vertrauen auf die Zukunft seines Volkes, das jedem teuer ist, bedeutet etwas ganz anderes als der Glaube im religiösen Sinne. Das eine gegen das andere auszuspielen, das eine durch das andere ersetzen wollen und daraufhin verlangen, von dem überzeugten Christen als „gläubig“ anerkannt zu werden, ist ein leeres Spiel mit Worten oder bewußte Grenzverwischung oder Schlimmeres. 29. Unsterblichkeit im christlichen Sinn ist das Fortleben des Menschen nach dem irdischen Tode als persönliches Einzelwesen – zum ewigen Lohn oder zur ewigen Strafe. Wer mit dem Worte Unsterblichkeit nichts anderes bezeichnen will als das kollektive Mitfortleben im Weiterbestand seines Volkes für eine unbestimmt lange Zukunft im Diesseits, der verkehrt und verfälscht eine der Grundwahrheiten des christlichen Glaubens, rührt an die Fundamente jeder religiösen, eine sittliche Weltordnung fordernden Weltanschauung. Wenn er nicht Christ sein will, sollte er wenigstens darauf verzichten, den Wortschatz seines Unglaubens aus christlichem Begriffsgut zu bereichern. 30. Erbsünde ist die erbliche, wenn auch nicht persönliche Schuld der Nachkommen Adams, die in ihm gesündigt haben[26], Verlust der Gnade und damit des ewigen Lebens, mit dem Hang zum Bösen, den jeder durch Gnade, Buße, Kampf, sittliches Streben zurückdrängen und überwinden muß. Das Leiden und Sterben des Gottessohnes hat die Welt vom Erbfluch der Sünde und des Todes erlöst. Der Glaube an diese Wahrheiten, denen heute in Eurem Vaterlande der billige Spott der Christusgegner gilt, gehört zum unveräußerlichen Bestand der christlichen Religion. 31. Das Kreuz Christi, mag auch schon sein bloßer Name vielen eine Torheit und ein Ärgernis geworden sein[27], es bleibt für den Christen das geheiligte Zeichen der Erlösung, die Standarte sittlicher Größe und Kraft. In seinem Schatten leben wir. In seinem Kusse sterben wir. Auf unserem Grabe soll es stehen als Künder unseres Glaubens, als Zeuge unserer dem ewigen Licht zugewandten Hoffnung. 32. Demut im Geiste des Evangeliums und Gebet um Gottes Gnadenhilfe sind mit Selbstachtung, Selbstvertrauen und heldischem Sinn wohl vereinbar. Die Kirche Christi, die zu allen Zeiten bis in die jüngste Gegenwart herein mehr Bekenner und freiwillige Blutzeugen zählt als irgendwelche andere Gesinnungsgemeinschaft, hat nicht nötig, von solcher Seite Belehrungen über Heldengesinnung und Heldenleistung entgegenzunehmen. In seinem seichten Gerede über christliche Demut als Selbstentwürdigung und unheldische Haltung spottet der widerliche Hochmut dieser Neuerer seiner selbst. 33. Gnade im uneigentlichen Sinne mag alles genannt werden, was dem Geschöpf vom Schöpfer zukommt. Gnade im eigentlichen und christlichen Sinne des Wortes umfaßt jedoch die übernatürlichen Erweise göttlicher Liebe, die Huld und das Wirken Gottes, durch das Er den Menschen zu jener innersten Lebensgemeinschaft mit Sich erhebt, die das Neue Testament Gotteskindschaft nennt. „Seht, wie große Liebe uns der Vater erwiesen hat. Wir heißen Kinder Gottes, und wir sind es auch.“[28] Die Ablehnung dieser übernatürlichen Gnadenerhebung aus angeblich deutscher Wesensart heraus ist Irrtum, eine offene Kampfansage an eine Kernwahrheit des Christentums. Die Gleichsetzung der übernatürlichen Gnade mit den Gaben der Natur ist Eingriff in den durch die Religion geschaffenen und geweihten Wortschatz. Die Hirten und Hüter des Volkes Gottes werden gut daran tun, diesem Raub am Heiligtum und dieser Arbeit an der Verwirrung der Geister mit Wachsamkeit entgegenzuwirken. " An die Jungend: "42. Heute, wo neue Gefahren drohen und neue Spannungen, sagen Wir dieser Jugend: „Wenn jemand euch ein anderes Evangelium verkünden wollte als jenes, das ihr empfangen habt“ auf den Knien einer frommen Mutter, von den Lippen eines gläubigen Vaters, aus dem Unterricht eines seinem Gotte und seiner Kirche treuen Erziehers – „der sei ausgeschlossen.“[34] Wenn der Staat eine Staatsjugend gründet, die Pflichtorganisation für alle sein soll, dann ist es, unbeschadet der Rechte der kirchlichen Vereinigungen, selbstverständlicher und unveräußerlicher Rechtsanspruch der Jungmannen selbst und ihrer für sie vor Gott verantwortlichen Eltern, zu fordern, daß diese Pflichtorganisation von all den Betätigungen christentums- und kirchenfeindlichen Geistes gesäubert werde, die bis in die jüngste Vergangenheit, ja bis in die Gegenwart herein die gläubigen Eltern in unlösbare Gewissenskonflikte zwingen, da sie dem Staat nicht geben können, was im Namen des Staates verlangt wird, ohne Gott zu rauben, was Gottes ist. " An die Eltern: "48. Ein besonders inniger Gruß ergeht an die katholischen Eltern. Ihre gottgegebenen Erzieherrechte und Erzieherpflichten stehen gerade im gegenwärtigen Augenblick im Mittelpunkt eines Kampfes, wie er schicksalsvoller kaum gedacht werden kann. Die Kirche Christi kann nicht erst anfangen zu trauern und zu klagen, wenn die Altäre verwüstet werden, wenn sakrilegische Hände die Gotteshäuser in Rauch und Flammen aufgehen lassen. Wenn man versucht, den Tabernakel der durch die Taufe geweihten Kinderseele durch eine christusfeindliche Erziehung zu entweihen, wenn aus diesem lebendigen Tempel Gottes die ewige Lampe des Christusglaubens herausgerissen und an ihre Statt das Irrlicht eines Ersatzglaubens gesetzt werden soll, der mit dem Glauben des Kreuzes nichts mehr zu tun hat, dann ist die geistige Tempelschändung nahe, dann wird es für jeden bekennenden Christen Pflicht, seine Verantwortung von der der Gegenseite klar zu scheiden, sein Gewissen von jeder schuldhaften Mitwirkung an solchem Verhängnis und Verderbnis freizuhalten. Und je mehr die Gegner sich bemühen, ihre dunklen Absichten abzustreiten und zu beschönigen, um so mehr ist wachsames Mißtrauen am Platze und mißtrauische, durch bittere Erfahrung aufgerüttelte Wachsamkeit. Die formelle Aufrechthaltung eines, zudem von Unberufenen kontrollierten und gefesselten Religionsunterrichts im Rahmen einer Schule, die in andern Gesinnungsfächern planmäßig und gehässig derselben Religion entgegenarbeitet, kann niemals einen Rechtfertigungsgrund abgeben, um einer solchen, religiös zersetzenden Schulart die freiwillige Billigung eines gläubigen Christen einzutragen. Wir wissen, geliebte katholische Christen, daß von einer solchen Freiwilligkeit bei euch nicht die Rede sein kann. Wir wissen, daß eine freie und geheime Abstimmung unter euch gleichbedeutend wäre mit einem überwältigenden Plebiszit für die Bekenntnisschule. Und deshalb werden Wir auch in Zukunft nicht müde werden, den verantwortlichen Stellen die Rechtswidrigkeit der bisherigen Zwangsmaßnahmen, die Pflichtmäßigkeit der Zulassung einer freien Willensbildung freimütig vorzuhalten. Inzwischen vergeßt es nicht: Von dem gottgewollten Band der Verantwortung, das euch mit euren Kindern verknüpft, kann keine irdische Gewalt euch lösen. Niemand von denen, die euch heute in euren Erzieherrechten bedrängen und euch von euren Erzieherpflichten abzulösen vorgeben, wird an eurer Statt dem Ewigen Richter antworten können, wenn Er an euch die Frage richtet: Wo sind die, die ich dir gegeben? – Möge jeder von euch antworten können: „Keinen von denen, die Du mir gegeben hast, habe ich verloren“[37]." Das bedeutet, und wurde auch deutlich von den Nazis verstanden, daß jemand, der sich zur nationalsozialistischen Partei bekennt, in dem Moment nicht mehr Glied der Kirche ist. Die Exkommunikation ist automatisch, da ein Bekenntnis zu solchen Sichtweisen grundsätzlich nicht mit dem Glauben zu vereinbaren ist (Formulierung: "wer das und das denkt, GEHÖRT NICHT zu den Gläubigen). Die andere Enzyklika spricht sich ähnlich zu bestimmten Sichtweisen in den kommunistischen Parteien aus. Interessanterweise gab es bestimmte Absätze nach dem Krieg im Parteiprogramm z.B der polnischen KP nicht, die es woanders gab. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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