helmut Geschrieben 11. Februar 2010 Melden Share Geschrieben 11. Februar 2010 willst du verhütende paare, lügner, diebe und mörder in eine reihe stellen? wo siehst du unterschiede, oder siehst du keine? Das ist es eben: Es gibt einen Unterschied ob jemand wie Pfr. Buschor für viele sagt- oder ob jemand lügt,....... ich sehe den unterschied nicht so groß. ein unbedarfter messbesucher darf doch annehmen dass pfr. buschor die genehmigten messtexte verwendet. ich sehe es als lüge an. ist die lüge in einer messe gering zu schätzen gegenüber der mitnahme eines bechers joghurt? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mariamante Geschrieben 11. Februar 2010 Melden Share Geschrieben 11. Februar 2010 Womit ich - ich sagte es schon - gar keine Probleme habe: Die Texte sind manchmal etwas steif, und sie auf eine konkrete Situation hin zuzuspitzen stört mich nicht weiter. Dass das Recht etwas anderes vorsieht, weiß ich auch. Was Pfr. Buschor betrifft können ja Interessierte meines Wissens bei ihm anrufen (es gibt Fragestunden, Anrufmöglichkeit) und ihn darauf ansprechen warum er manchmal "für viele" sagt. Ich stelle fest, dass er das bei den hl. Messen die ich (selten) mal tw. hörte/ sah nämlich nicht (immer) tat. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mariamante Geschrieben 11. Februar 2010 Melden Share Geschrieben 11. Februar 2010 ich sehe den unterschied nicht so groß. ein unbedarfter messbesucher darf doch annehmen dass pfr. buschor die genehmigten messtexte verwendet. ich sehe es als lüge an. ist die lüge in einer messe gering zu schätzen gegenüber der mitnahme eines bechers joghurt? Da Du K- TV Seher bist könntest du uns und Pf. Buschor eine große Hilfe sein: Ruf ihn an, ermahne ihn brüderlich und frag, warum er das tut. Ihn hier als Lügner hinzustellen halte ich (zumal er wohl hier nicht hinein schaut oder mitschreibt) für eine üble Sache. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
helmut Geschrieben 11. Februar 2010 Melden Share Geschrieben 11. Februar 2010 ich sehe den unterschied nicht so groß. ein unbedarfter messbesucher darf doch annehmen dass pfr. buschor die genehmigten messtexte verwendet. ich sehe es als lüge an. ist die lüge in einer messe gering zu schätzen gegenüber der mitnahme eines bechers joghurt? Da Du K- TV Seher bist könntest du uns und Pf. Buschor eine große Hilfe sein: Ruf ihn an, ermahne ihn brüderlich und frag, warum er das tut. Ihn hier als Lügner hinzustellen halte ich (zumal er wohl hier nicht hinein schaut oder mitschreibt) für eine üble Sache. wie nennst du es wenn ein priester einen nicht genehmigten text liest von dem die messbesucher annehmen müssen er sei genehmigt? was ist es aus der sicht der besucher der messe, die wahrheit? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Tammy_D Geschrieben 11. Februar 2010 Melden Share Geschrieben 11. Februar 2010 Dann habe ich Wolfgang E. und andere offenbar falsch verstanden die davon schrieben, dass das Gewissen die "höchste" Instanz sei an die man sich zu halten habe. Ich bin nun etwas verwirrt. Aber das hält sich gottlob in Grenzen- denn allzu ernst sollte man selbst kompetente Äußerungen in Foren nicht nehmen- es könnte ja Schein sein. Also entweder entschuldigen Buschor Gewissensgründe, verhütende Paare dann aber auch, oder nicht. Du solltest dich mal entscheiden. Können sich so Lügner, Diebe oder sogar Mörder rechtfertigen und auf Gewissensgründe" berufen? Gibt´s da also keine Unterschiede? Wenn dem so wäre- dann kann man alles rechtfertigen. Ist es nicht vielleicht ein Unterschied, ob mir mein Gewissen vorschreibt, etwas zu tun, obwohl es verboten ist, oder ob es mir lediglich erlaubt, etwas Verbotenes zu tun. Reicht es aus, eine Handlung mit seinem eigenen Gewissen vereinbaren zu können, um sie tun zu dürfen, obwohl sie von der "Obrigkeit" verboten wurde? Oder darf ich Gesetze und Vorschriften nur dann übertreten, wenn mein Gewissen mich dazu zwingt? Nach katholischer Gewissenslehre muss ich meinem Gewissen Folge leisten. Ein "ist vereinbar" reicht nicht. Dieser Schluss des eigenen Gewissens ist jedoch von außen unzugänglich. Wenn also - um beim Beispiel zu bleiben - Pfr. Buschor sich von seinem Gewissen verpflichtet fühlt, den Text des Kanons abzuändern, dann setzt das die Erkenntnis voraus, Rom habe einen Text genehmigt, der vielleicht nicht nur nicht ganz korrekt, sondern sogar schädlich ist. Eines aber ist in jedem Fall klar: Auch die Berufung auf mein Gewissen entbindet mich nicht von möglichen Sanktionen (ansonsten müssten wir in sogenannten "Ehrenmordprozessen" Partei für den Täter ergreifen, weil diese seinem meiner Ansicht nach irrigem Gewissen gefolgt ist), die möglichen Sanktionen können jedoch die Gewissensentscheidung in Rechnung stellen: Mord zur Erlangung fremden Gutes ist und bleibt etwas anderes als Tyrannenmord, und doch ist beides die Tötung eines Menschen. Dann sind sexuelle Handlungen außerhalb der Ehe und "künstliche" Verhütung in der Ehe also nur dann zulässig, wenn sich die betreffenden Personen von ihrem Gewissen zu diesen Handlungen verpflichtet fühlen? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chrysologus Geschrieben 11. Februar 2010 Melden Share Geschrieben 11. Februar 2010 Dann habe ich Wolfgang E. und andere offenbar falsch verstanden die davon schrieben, dass das Gewissen die "höchste" Instanz sei an die man sich zu halten habe. Ich bin nun etwas verwirrt. Aber das hält sich gottlob in Grenzen- denn allzu ernst sollte man selbst kompetente Äußerungen in Foren nicht nehmen- es könnte ja Schein sein. Also entweder entschuldigen Buschor Gewissensgründe, verhütende Paare dann aber auch, oder nicht. Du solltest dich mal entscheiden. Können sich so Lügner, Diebe oder sogar Mörder rechtfertigen und auf Gewissensgründe" berufen? Gibt´s da also keine Unterschiede? Wenn dem so wäre- dann kann man alles rechtfertigen. Ist es nicht vielleicht ein Unterschied, ob mir mein Gewissen vorschreibt, etwas zu tun, obwohl es verboten ist, oder ob es mir lediglich erlaubt, etwas Verbotenes zu tun. Reicht es aus, eine Handlung mit seinem eigenen Gewissen vereinbaren zu können, um sie tun zu dürfen, obwohl sie von der "Obrigkeit" verboten wurde? Oder darf ich Gesetze und Vorschriften nur dann übertreten, wenn mein Gewissen mich dazu zwingt? Nach katholischer Gewissenslehre muss ich meinem Gewissen Folge leisten. Ein "ist vereinbar" reicht nicht. Dieser Schluss des eigenen Gewissens ist jedoch von außen unzugänglich. Wenn also - um beim Beispiel zu bleiben - Pfr. Buschor sich von seinem Gewissen verpflichtet fühlt, den Text des Kanons abzuändern, dann setzt das die Erkenntnis voraus, Rom habe einen Text genehmigt, der vielleicht nicht nur nicht ganz korrekt, sondern sogar schädlich ist. Eines aber ist in jedem Fall klar: Auch die Berufung auf mein Gewissen entbindet mich nicht von möglichen Sanktionen (ansonsten müssten wir in sogenannten "Ehrenmordprozessen" Partei für den Täter ergreifen, weil diese seinem meiner Ansicht nach irrigem Gewissen gefolgt ist), die möglichen Sanktionen können jedoch die Gewissensentscheidung in Rechnung stellen: Mord zur Erlangung fremden Gutes ist und bleibt etwas anderes als Tyrannenmord, und doch ist beides die Tötung eines Menschen. Dann sind sexuelle Handlungen außerhalb der Ehe und "künstliche" Verhütung in der Ehe also nur dann zulässig, wenn sich die betreffenden Personen von ihrem Gewissen zu diesen Handlungen verpflichtet fühlen? Ja. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chrysologus Geschrieben 11. Februar 2010 Melden Share Geschrieben 11. Februar 2010 ich sehe den unterschied nicht so groß. ein unbedarfter messbesucher darf doch annehmen dass pfr. buschor die genehmigten messtexte verwendet. ich sehe es als lüge an. ist die lüge in einer messe gering zu schätzen gegenüber der mitnahme eines bechers joghurt? Da Du K- TV Seher bist könntest du uns und Pf. Buschor eine große Hilfe sein: Ruf ihn an, ermahne ihn brüderlich und frag, warum er das tut. Ihn hier als Lügner hinzustellen halte ich (zumal er wohl hier nicht hinein schaut oder mitschreibt) für eine üble Sache. wie nennst du es wenn ein priester einen nicht genehmigten text liest von dem die messbesucher annehmen müssen er sei genehmigt? was ist es aus der sicht der besucher der messe, die wahrheit? Das halte ich für ein wenig überzogen, Abweichungen vom Messtext werden viele vorgenommen, und im allgemeinen finde ich das auch nicht sonderlich kritikwürdig - selbst wenn mein Pfarrer dann und wann die Protesttanten irrtümlich aus dem Kreis der Christen entfernt. Ich finde die relativistische Argumentation von MM viel spannender, wenn Pfr. Buschor mag, dann soll er meinetwegen noch mehr abändern. Solange es theologisch gut verantwortet ist (da habe ich bei dem, was ich vom hörensagen weiß, meine Zweifel), dann mag das angehen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Stanley Geschrieben 11. Februar 2010 Melden Share Geschrieben 11. Februar 2010 Dann habe ich Wolfgang E. und andere offenbar falsch verstanden die davon schrieben, dass das Gewissen die "höchste" Instanz sei an die man sich zu halten habe. Ich bin nun etwas verwirrt. Aber das hält sich gottlob in Grenzen- denn allzu ernst sollte man selbst kompetente Äußerungen in Foren nicht nehmen- es könnte ja Schein sein. Also entweder entschuldigen Buschor Gewissensgründe, verhütende Paare dann aber auch, oder nicht. Du solltest dich mal entscheiden. Können sich so Lügner, Diebe oder sogar Mörder rechtfertigen und auf Gewissensgründe" berufen? Gibt´s da also keine Unterschiede? Wenn dem so wäre- dann kann man alles rechtfertigen. Ist es nicht vielleicht ein Unterschied, ob mir mein Gewissen vorschreibt, etwas zu tun, obwohl es verboten ist, oder ob es mir lediglich erlaubt, etwas Verbotenes zu tun. Reicht es aus, eine Handlung mit seinem eigenen Gewissen vereinbaren zu können, um sie tun zu dürfen, obwohl sie von der "Obrigkeit" verboten wurde? Oder darf ich Gesetze und Vorschriften nur dann übertreten, wenn mein Gewissen mich dazu zwingt? Nach katholischer Gewissenslehre muss ich meinem Gewissen Folge leisten. Ein "ist vereinbar" reicht nicht. Dieser Schluss des eigenen Gewissens ist jedoch von außen unzugänglich. Wenn also - um beim Beispiel zu bleiben - Pfr. Buschor sich von seinem Gewissen verpflichtet fühlt, den Text des Kanons abzuändern, dann setzt das die Erkenntnis voraus, Rom habe einen Text genehmigt, der vielleicht nicht nur nicht ganz korrekt, sondern sogar schädlich ist. Eines aber ist in jedem Fall klar: Auch die Berufung auf mein Gewissen entbindet mich nicht von möglichen Sanktionen (ansonsten müssten wir in sogenannten "Ehrenmordprozessen" Partei für den Täter ergreifen, weil diese seinem meiner Ansicht nach irrigem Gewissen gefolgt ist), die möglichen Sanktionen können jedoch die Gewissensentscheidung in Rechnung stellen: Mord zur Erlangung fremden Gutes ist und bleibt etwas anderes als Tyrannenmord, und doch ist beides die Tötung eines Menschen. Dann sind sexuelle Handlungen außerhalb der Ehe und "künstliche" Verhütung in der Ehe also nur dann zulässig, wenn sich die betreffenden Personen von ihrem Gewissen zu diesen Handlungen verpflichtet fühlen? Ja. Nur gut, dass die katholische Kirche das anders sieht. MfG Stanley Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chrysologus Geschrieben 11. Februar 2010 Melden Share Geschrieben 11. Februar 2010 Dann sind sexuelle Handlungen außerhalb der Ehe und "künstliche" Verhütung in der Ehe also nur dann zulässig, wenn sich die betreffenden Personen von ihrem Gewissen zu diesen Handlungen verpflichtet fühlen? Ja. Nur gut, dass die katholische Kirche das anders sieht. MfG Stanley Wie denn? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
OneAndOnlySon Geschrieben 11. Februar 2010 Melden Share Geschrieben 11. Februar 2010 Nur gut, dass die katholische Kirche das anders sieht. MfG Stanley Das wirst du sicherlich auch belegen können. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mariamante Geschrieben 11. Februar 2010 Melden Share Geschrieben 11. Februar 2010 wie nennst du es wenn ein priester einen nicht genehmigten text liest von dem die messbesucher annehmen müssen er sei genehmigt? was ist es aus der sicht der besucher der messe, die wahrheit? Du bist doch der, der immer sagt: Wir können die Motive des anderen nicht kennen, und sollen nicht urteilen. Gut. Tu das mal selbst. Und wenn du Motive kennen lernen willst und nicht mit Lügen- Unterstellungen kommen- dann ruf. Pfr. Buschor an. Weißt du denn, ob er nicht eine Sondergenehmigung erwirkt hat? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mariamante Geschrieben 11. Februar 2010 Melden Share Geschrieben 11. Februar 2010 Das halte ich für ein wenig überzogen, Abweichungen vom Messtext werden viele vorgenommen, und im allgemeinen finde ich das auch nicht sonderlich kritikwürdig - selbst wenn mein Pfarrer dann und wann die Protesttanten irrtümlich aus dem Kreis der Christen entfernt. Ich finde die relativistische Argumentation von MM viel spannender, wenn Pfr. Buschor mag, dann soll er meinetwegen noch mehr abändern. Solange es theologisch gut verantwortet ist (da habe ich bei dem, was ich vom hörensagen weiß, meine Zweifel), dann mag das angehen. Wie bekannt, ist bei der Feier der hl. Messe die Materie Wein nötig. Der inzwischen + Pfr. Weininger hatte eine Sondergenehmigung und durfte Traubensaft verwenden. Könnte es - theoretisch- auch eine solche Sondergenehmigung für "für viele" geben? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Stanley Geschrieben 11. Februar 2010 Melden Share Geschrieben 11. Februar 2010 Nur gut, dass die katholische Kirche das anders sieht. MfG Stanley Das wirst du sicherlich auch belegen können. Zeig Du mir ein Dokument, wo die Kirche ihre Mitglieder dazu auffordert, verpflichtenden ausserehelichen Sexualverkehr und künstliche Verhütung, in Einklang mit ihrem Gewissen zu bringen. Dann reden wir weiter. MfG Stanley Im übrigen lehnt die katholische Kirche ausserehelichen Sexualverkehr und künstliche Befruchtung ab, egal auf welchen Gewissensentscheidungen sie gründen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chrysologus Geschrieben 11. Februar 2010 Melden Share Geschrieben 11. Februar 2010 Das halte ich für ein wenig überzogen, Abweichungen vom Messtext werden viele vorgenommen, und im allgemeinen finde ich das auch nicht sonderlich kritikwürdig - selbst wenn mein Pfarrer dann und wann die Protesttanten irrtümlich aus dem Kreis der Christen entfernt. Ich finde die relativistische Argumentation von MM viel spannender, wenn Pfr. Buschor mag, dann soll er meinetwegen noch mehr abändern. Solange es theologisch gut verantwortet ist (da habe ich bei dem, was ich vom hörensagen weiß, meine Zweifel), dann mag das angehen. Wie bekannt, ist bei der Feier der hl. Messe die Materie Wein nötig. Der inzwischen + Pfr. Weininger hatte eine Sondergenehmigung und durfte Traubensaft verwenden. Könnte es - theoretisch- auch eine solche Sondergenehmigung für "für viele" geben? Klar - es könnte auch eine Ausnahmegenehmigung für frei formulierte Hochgebete geben. Nun schwimmst du aber erheblich. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chrysologus Geschrieben 11. Februar 2010 Melden Share Geschrieben 11. Februar 2010 Nur gut, dass die katholische Kirche das anders sieht. MfG Stanley Das wirst du sicherlich auch belegen können. Zeig Du mir ein Dokument, wo die Kirche ihre Mitglieder dazu auffordert, verpflichtenden ausserehelichen Sexualverkehr und künstliche Verhütung, in Einklang mit ihrem Gewissen zu bringen. Dann reden wir weiter. MfG Stanley Im übrigen lehnt die katholische Kirche ausserehelichen Sexualverkehr und künstliche Befruchtung ab, egal auf welchen Gewissensentscheidungen sie gründen. Wie immer schnell geschimpft und nicht in der Lage, einen Satz klar zu lesen. Die Frage war: "sich verpflichtet fühlen" nicht "verpflichtet sind". Dass es keine kirchliche Verpflichtung zu außerehelischem Sex und zu Verhütung gibt, ist durchaus nicht unbekannt, es gibt nicht einmal eine Pflicht zum innerehelichen Sex. Die Frage war, ob man einem entsprechenden Gewissensspruch zu folgen hat - und du sagst nun, man müsse im Gehorsam gegen die Kirche gegen sein Gewissen handeln? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Stanley Geschrieben 11. Februar 2010 Melden Share Geschrieben 11. Februar 2010 Nur gut, dass die katholische Kirche das anders sieht. MfG Stanley Das wirst du sicherlich auch belegen können. Zeig Du mir ein Dokument, wo die Kirche ihre Mitglieder dazu auffordert, verpflichtenden ausserehelichen Sexualverkehr und künstliche Verhütung, in Einklang mit ihrem Gewissen zu bringen. Dann reden wir weiter. MfG Stanley Im übrigen lehnt die katholische Kirche ausserehelichen Sexualverkehr und künstliche Befruchtung ab, egal auf welchen Gewissensentscheidungen sie gründen. Wie immer schnell geschimpft und nicht in der Lage, einen Satz klar zu lesen. Die Frage war: "sich verpflichtet fühlen" nicht "verpflichtet sind". Dass es keine kirchliche Verpflichtung zu außerehelischem Sex und zu Verhütung gibt, ist durchaus nicht unbekannt, es gibt nicht einmal eine Pflicht zum innerehelichen Sex. Die Frage war, ob man einem entsprechenden Gewissensspruch zu folgen hat - und du sagst nun, man müsse im Gehorsam gegen die Kirche gegen sein Gewissen handeln? Zähl doch keine Erbsen. Niemand kann gegen sein Gewissen handeln, wenn er im Gehorsam gegenüber der katholischen Lehre und Kirche tätig ist. Sei es beim Geschlechtsverkehr oder bei der Verhütung. Jesus sagt u.a. über seine Kirche: Wer euch hört der hört mich. Ich weiß, jetzt rollen sich wieder einige Fußnägel auf. MfG Stanley Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
gouvernante Geschrieben 11. Februar 2010 Melden Share Geschrieben 11. Februar 2010 Ich sag' nur: Jägerstätter. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
helmut Geschrieben 11. Februar 2010 Melden Share Geschrieben 11. Februar 2010 wie nennst du es wenn ein priester einen nicht genehmigten text liest von dem die messbesucher annehmen müssen er sei genehmigt? was ist es aus der sicht der besucher der messe, die wahrheit? Du bist doch der, der immer sagt: Wir können die Motive des anderen nicht kennen, und sollen nicht urteilen. Gut. Tu das mal selbst. Und wenn du Motive kennen lernen willst und nicht mit Lügen- Unterstellungen kommen- dann ruf. Pfr. Buschor an. Weißt du denn, ob er nicht eine Sondergenehmigung erwirkt hat? die motive des pfr. buschor kenne ich nicht, darüber habe ich mich auch nicht geäußert. wenn die sünde aber von der intention abhängt, kann ich damit gut leben. das sollten dann aber wir beide. und das sollten wir dann aber nicht nur pfr. buschor gegenüber sondern auch anderen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
wolfgang E. Geschrieben 11. Februar 2010 Melden Share Geschrieben 11. Februar 2010 Nur gut, dass die katholische Kirche das anders sieht. MfG Stanley Das wirst du sicherlich auch belegen können. Zeig Du mir ein Dokument, wo die Kirche ihre Mitglieder dazu auffordert, verpflichtenden ausserehelichen Sexualverkehr und künstliche Verhütung, in Einklang mit ihrem Gewissen zu bringen. Dann reden wir weiter. MfG Stanley Im übrigen lehnt die katholische Kirche ausserehelichen Sexualverkehr und künstliche Befruchtung ab, egal auf welchen Gewissensentscheidungen sie gründen. Wie immer schnell geschimpft und nicht in der Lage, einen Satz klar zu lesen. Die Frage war: "sich verpflichtet fühlen" nicht "verpflichtet sind". Dass es keine kirchliche Verpflichtung zu außerehelischem Sex und zu Verhütung gibt, ist durchaus nicht unbekannt, es gibt nicht einmal eine Pflicht zum innerehelichen Sex. Die Frage war, ob man einem entsprechenden Gewissensspruch zu folgen hat - und du sagst nun, man müsse im Gehorsam gegen die Kirche gegen sein Gewissen handeln? Zähl doch keine Erbsen. Niemand kann gegen sein Gewissen handeln, wenn er im Gehorsam gegenüber der katholischen Lehre und Kirche tätig ist. Sei es beim Geschlechtsverkehr oder bei der Verhütung. Jesus sagt u.a. über seine Kirche: Wer euch hört der hört mich. Ich weiß, jetzt rollen sich wieder einige Fußnägel auf. MfG Stanley Unser grundguter Stanley ist klüger als Thomas von Aquin......dieser hat sogar eine Verpflichtung statuiert notfalls auch gegen die Kirche zu handeln, wenn es das Gewissen verlangt. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
helmut Geschrieben 11. Februar 2010 Melden Share Geschrieben 11. Februar 2010 Ich sag' nur: Jägerstätter. meinst du jägerstätters unehelichen geschlechtsverkehr( nach stanley)? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
wolfgang E. Geschrieben 11. Februar 2010 Melden Share Geschrieben 11. Februar 2010 Dann habe ich Wolfgang E. und andere offenbar falsch verstanden die davon schrieben, dass das Gewissen die "höchste" Instanz sei an die man sich zu halten habe. Ich bin nun etwas verwirrt. Aber das hält sich gottlob in Grenzen- denn allzu ernst sollte man selbst kompetente Äußerungen in Foren nicht nehmen- es könnte ja Schein sein. Also entweder entschuldigen Buschor Gewissensgründe, verhütende Paare dann aber auch, oder nicht. Du solltest dich mal entscheiden. Können sich so Lügner, Diebe oder sogar Mörder rechtfertigen und auf Gewissensgründe" berufen? Natürlich können sie: Wie glaubst hat der Hitlerattentäter Graf Stauffenberg sein Vorgehen gerechtfertigt .....Tyrannenmord aus Gewissensgründen Lüge: Ich habe ich jüngst mit einem Priester unterhalten, der mir gesagt hat: Wenn mich jemand fragt, war der der oder der bei Dir beichten, sage ich immer nein .......der Frager hat kein Recht auf Wahrheit....... Oder die Frage die in der Diskussion über Kant immer wieder auftaucht........ist es tatsächlich verwerflich zu lügen, wenn ich damit einem Menschen Leben und/oder körperliche Integrität zu wahren und ich damit niemandem anderen schade. Das Musterbeispiel....Der SS Mann der fragt ob da gerade ein jüdischer Flüchtling vorbeigelaufen ist....... Diebe: Du kennst sicher die Prdeigt von Kardinal Frings 1945 oder 46 in Köln, mit der er in der damaligen Not das Stehlen von Kohle aus Waggons die auf dem Bahnhof standen, rechtfertigte......fringsen war das Schlagwort. Man soll sich also nie so sehr in der eigenen Selbstgerechtigkeit suhlen, dass man vor Fakten die Augen verschließt. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chrysologus Geschrieben 11. Februar 2010 Melden Share Geschrieben 11. Februar 2010 Zähl doch keine Erbsen. Niemand kann gegen sein Gewissen handeln, wenn er im Gehorsam gegenüber der katholischen Lehre und Kirche tätig ist. Sei es beim Geschlechtsverkehr oder bei der Verhütung. Jesus sagt u.a. über seine Kirche: Wer euch hört der hört mich. Ich weiß, jetzt rollen sich wieder einige Fußnägel auf. MfG Stanley Kadavergehorsam? KKK 1790: Dem sicheren Urteil seines Gewissens muss der Mensch stets Folge leisten. Würde er bewußt dagegen handeln, so verurteilte er sich selbst. Es kann jedoch vorkommen, dass das Gewissen über Handlungen, die jemand plant oder bereits ausgeführt hat, aus Unwissenheit Fehlurteile fällt. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 11. Februar 2010 Melden Share Geschrieben 11. Februar 2010 Diebe: Du kennst sicher die Prdeigt von Kardinal Frings 1945 oder 46 in Köln, mit der er in der damaligen Not das Stehlen von Kohle aus Waggons die auf dem Bahnhof standen, rechtfertigte......fringsen war das Schlagwort.31.12.1946 „Aber ich glaube, dass in vielen Fällen weit darüber hinausgegangen worden ist. Und da gibt es nur einen Weg: unverzüglich unrechtes Gut zurückgeben, sonst gibt es keine Verzeihung bei Gott.“ (stand direkt hinter der Kohlenklauapologie...) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
wolfgang E. Geschrieben 11. Februar 2010 Melden Share Geschrieben 11. Februar 2010 Diebe: Du kennst sicher die Prdeigt von Kardinal Frings 1945 oder 46 in Köln, mit der er in der damaligen Not das Stehlen von Kohle aus Waggons die auf dem Bahnhof standen, rechtfertigte......fringsen war das Schlagwort.31.12.1946 „Aber ich glaube, dass in vielen Fällen weit darüber hinausgegangen worden ist. Und da gibt es nur einen Weg: unverzüglich unrechtes Gut zurückgeben, sonst gibt es keine Verzeihung bei Gott.“ (stand direkt hinter der Kohlenklauapologie...) Was aber am Grundtatbestand der Rechtfertigung des Diebstahls nichts ändert.......oder? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mariamante Geschrieben 11. Februar 2010 Melden Share Geschrieben 11. Februar 2010 Klar - es könnte auch eine Ausnahmegenehmigung für frei formulierte Hochgebete geben. Nun schwimmst du aber erheblich. Bei den Wetterverhältnissen? Ehe Helmut aber Pfr. Buschor der "Lüge" bezichtigt sollte er vorher doch da mal nachforschen. Bei anderen "frei formulierten Hochgebeten" kann man ja im konkreten Fall auch nachfragen und nachforschen- warum nicht? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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