evmizi Geschrieben 16. April 2009 Melden Share Geschrieben 16. April 2009 Annahme: Ein Priester bittet um Entlassung aus dem Priesterstand und diese wird ihm gewährt (Bistum oder Rom?). Kann, darf er dann eine Ehe nach Kirchenrecht eingehen? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chrysologus Geschrieben 16. April 2009 Melden Share Geschrieben 16. April 2009 Annahme: Ein Priester bittet um Entlassung aus dem Priesterstand und diese wird ihm gewährt (Bistum oder Rom?). Kann, darf er dann eine Ehe nach Kirchenrecht eingehen? Zunächst: Willkommen im Forum! Gewähren kann nur Rom eine solche erbetene Entlassung - was der Betreffende genau darf, geht aus dem Dekret hervor, mit dem der Bitte entsprochen wurde. In der Regel darf geheiratet werden. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
evmizi Geschrieben 16. April 2009 Autor Melden Share Geschrieben 16. April 2009 Lieber Chrysologus, herzlichen Dank für den Willkommensgruß und die schnelle Antwort. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Katharer Geschrieben 17. April 2009 Melden Share Geschrieben 17. April 2009 So weit ich weiss ja. Begründung: Ich war vor vielen Jahren mit einem ehemaligen rk. Priester befreundet der mit einer ex-Ordensfrau verheiratet war. PS: Dies ist kein Scherz! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Julius Geschrieben 17. April 2009 Melden Share Geschrieben 17. April 2009 (bearbeitet) So weit ich weiss ja. Begründung: Ich war vor vielen Jahren mit einem ehemaligen rk. Priester befreundet der mit einer ex-Ordensfrau verheiratet war. PS: Dies ist kein Scherz! Das ist keine Ausnahme. Es steht jedem frei, seinen Orden zu verlassen und auf dem Standesamt zu heiraten. Gefragt wurde hier aber nach einer kirchlichen Eheschließung. bearbeitet 17. April 2009 von Julius Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Elima Geschrieben 17. April 2009 Melden Share Geschrieben 17. April 2009 (bearbeitet) Priester, die aus dem Amt geschieden sind und dann geheiratet haben, gab es unter Paul VI. sehr viele. Das Verfahren ging auch einigermaßen zügig (was sich unter Joh.Paul stark änderte). Vom Ehehindernis des Gelübdes kann dispensiert werden. Wer im Einzelfall zuständig ist, weiß ich aber nicht mehr. bearbeitet 17. April 2009 von Elima Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chrysologus Geschrieben 17. April 2009 Melden Share Geschrieben 17. April 2009 Priester, die aus dem Amt geschieden sind und dann geheiratet haben, gab es unter Paul VI. sehr viele. Das Verfahren ging auch einigermaßen zügig (was sich unter Joh.Paul stark änderte). Vom Ehehindernis des Gelübdes kann dispensiert werden. Wer im einzelfall zuständig ist, weiß ich aber nicht mehr. Die Laisirungsanträge wurden in der zweiten Hälfte des Pontifikates Johannes Pauls II. wieder etwas schneller bearbeitet, so dass man heute noch sagen kann, es geht recht zügig durch. Von Ordengelübden wird bei Eheattentat von Rechts wegen dispensiert, wenn also eine Ordensfrau oder ein ungeweihter Ordensmann eine Ziviltrauung versucht, dann ist er aus dem Orden ausgeschieden und der Gelübde ledig und so frei zu heiraten. Ein geregeltes Verfahren ist dennoch empfehlenswert und wohl auch die Norm. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Elima Geschrieben 17. April 2009 Melden Share Geschrieben 17. April 2009 Priester, die aus dem Amt geschieden sind und dann geheiratet haben, gab es unter Paul VI. sehr viele. Das Verfahren ging auch einigermaßen zügig (was sich unter Joh.Paul stark änderte). Vom Ehehindernis des Gelübdes kann dispensiert werden. Wer im einzelfall zuständig ist, weiß ich aber nicht mehr. Die Laisirungsanträge wurden in der zweiten Hälfte des Pontifikates Johannes Pauls II. wieder etwas schneller bearbeitet, so dass man heute noch sagen kann, es geht recht zügig durch. Von Ordengelübden wird bei Eheattentat von Rechts wegen dispensiert, wenn also eine Ordensfrau oder ein ungeweihter Ordensmann eine Ziviltrauung versucht, dann ist er aus dem Orden ausgeschieden und der Gelübde ledig und so frei zu heiraten. Ein geregeltes Verfahren ist dennoch empfehlenswert und wohl auch die Norm. Ich habe noch im Hinterkopf (wohl alter CIC), dass bei Orden päpstlichen Rechts und ewigen Gelübden Rom zuständig war, also musste die Regelung bei anderen Religiosen anders sein Meine entsprechende Prüfung liegt 44Jahre und 5 Monate zuück. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Katharer Geschrieben 17. April 2009 Melden Share Geschrieben 17. April 2009 So weit ich weiss ja. Begründung: Ich war vor vielen Jahren mit einem ehemaligen rk. Priester befreundet der mit einer ex-Ordensfrau verheiratet war. PS: Dies ist kein Scherz! Das ist keine Ausnahme. Es steht jedem frei, seinen Orden zu verlassen und auf dem Standesamt zu heiraten. Gefragt wurde hier aber nach einer kirchlichen Eheschließung. Das war vor JP II, ausserdem waren die beiden so tief im rk-Glauben verwurzelt dass eine "wilde Ehe" mit Kindern für die beiden wohl kaum in Frage kam. Beide lebten übrigens in der Erzdiözese Chicago, ich nehme an dort gilt das gleiche Kirchenrecht wie bei uns. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Elima Geschrieben 17. April 2009 Melden Share Geschrieben 17. April 2009 So weit ich weiss ja. Begründung: Ich war vor vielen Jahren mit einem ehemaligen rk. Priester befreundet der mit einer ex-Ordensfrau verheiratet war. PS: Dies ist kein Scherz! Das ist keine Ausnahme. Es steht jedem frei, seinen Orden zu verlassen und auf dem Standesamt zu heiraten. Gefragt wurde hier aber nach einer kirchlichen Eheschließung. Das war vor JP II, ausserdem waren die beiden so tief im rk-Glauben verwurzelt dass eine "wilde Ehe" mit Kindern für die beiden wohl kaum in Frage kam. Beide lebten übrigens in der Erzdiözese Chicago, ich nehme an dort gilt das gleiche Kirchenrecht wie bei uns. Dann war es wohl so, wie ich dachte. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Julius Geschrieben 17. April 2009 Melden Share Geschrieben 17. April 2009 (bearbeitet) So weit ich weiss ja. Begründung: Ich war vor vielen Jahren mit einem ehemaligen rk. Priester befreundet der mit einer ex-Ordensfrau verheiratet war. PS: Dies ist kein Scherz! Das ist keine Ausnahme. Es steht jedem frei, seinen Orden zu verlassen und auf dem Standesamt zu heiraten. Gefragt wurde hier aber nach einer kirchlichen Eheschließung. Das war vor JP II, ausserdem waren die beiden so tief im rk-Glauben verwurzelt dass eine "wilde Ehe" mit Kindern für die beiden wohl kaum in Frage kam. Beide lebten übrigens in der Erzdiözese Chicago, ich nehme an dort gilt das gleiche Kirchenrecht wie bei uns. Das ist ja sehr schön. Trotzdem ist die Tatsache, dass Du jemanden kennst, von dem Du denkst, er würde mit einer zivilen Eheschließung allein nicht zufrieden gewesen sein, zwar ein möglicher Anhaltspunkt aber immer noch kein zuverlässiger Nachweis dafür, dass der gute Mann und die gute Frau nach den entsprechenden Verfahren und im Einklang mit dem Kirchenrecht auch kirchlich geheiratet haben. Schlüssiger dafür wäre schon, wenn einer oder beide auch einen Job bei der Kirche gehabt hätten. Aber auch da wäre das keine Ausnahme, die man für einen "Scherz" halten müsste. Ich weiss von jemandem, der eine leitende Position in einem deutschen bischöflichen Ordinariat inne hatte (inzwischen ist er im Ruhestand), bei dem standen Priesterweihe, Laisierung und Heirat sogar im Lebenslauf (nein, ich verlinke nicht dazu. ). Und ich habe einen etwa Gleichaltrigen kennengelernt, der die Laisiererei für so verlogen hielt, dass er kein Laisierungsverfahren angestrengt hat und er und seine Frau es eben bei der standesamtlichen Trauung bewenden ließen. Die haben sich dann allerdings auch nicht bei einem kirchlichen Arbeitgeber verdingt. Dafür gehören sie zu unserem Samstagstreff (und daher weiss ich das auch). bearbeitet 17. April 2009 von Julius Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Elima Geschrieben 17. April 2009 Melden Share Geschrieben 17. April 2009 So weit ich weiss ja. Begründung: Ich war vor vielen Jahren mit einem ehemaligen rk. Priester befreundet der mit einer ex-Ordensfrau verheiratet war. PS: Dies ist kein Scherz! Das ist keine Ausnahme. Es steht jedem frei, seinen Orden zu verlassen und auf dem Standesamt zu heiraten. Gefragt wurde hier aber nach einer kirchlichen Eheschließung. Das war vor JP II, ausserdem waren die beiden so tief im rk-Glauben verwurzelt dass eine "wilde Ehe" mit Kindern für die beiden wohl kaum in Frage kam. Beide lebten übrigens in der Erzdiözese Chicago, ich nehme an dort gilt das gleiche Kirchenrecht wie bei uns. Das ist ja sehr schön. Trotzdem ist die Tatsache, dass Du jemanden kennst, von dem Du denkst, er würde mit einer zivilen Eheschließung allein nicht zufrieden gewesen sein, zwar ein möglicher Anhaltspunkt aber immer noch kein zuverlässiger Nachweis dafür, dass der gute Mann und die gute Frau auch eine kirchliche Ehe schließen konnten. Schlüssiger dafür wäre schon, wenn einer oder beide auch einen Job bei der Kirche gehabt hätten. Aber auch da wäre das keine Ausnahme, die man für einen "Scherz" halten müsste. Ich weiss von jemandem, der eine leitende Position in einem deutschen bischöflichen Ordinariat inne hatte (inzwischen ist er im Ruhestand), bei dem standen Priesterweihe, Laisierung und Heirat sogar im Lebenslauf (nein, ich verlinke nicht dazu. ). Und ich habe einen Gleichaltrigen kennengelernt, der die Laisiererei für so verlogen hielt, dass er kein Laisierungsverfahren angestrengt hat und er und seine Frau es eben bei der standesamtlichen Trauung bewenden ließen. Die haben sich dann allerdings auch nicht bei einem kirchlichen Arbeitgeber verdingt. Dafür gehören sie zu unserem Samstagstreff (und daher weiss ich das auch). Es wird wirklich zahllose Beispiele zu diesem Thema geben. Ich kenne selbst viele (denn gerade die Generation meiner Studienkollegen ist besonders vertreten), weiß aber auch, dass es bei dem Nachsuchen um Laisierung bei weitem nicht immer um einen Arbeitsplatz bei Kirchens ging. In der Zeit von Paul VI. wurde den Laisierten in der Regel sogar angeboten, als Religionslehrer weiterzuarbeiten (wenn auch im Normalfall in einer anderen Diözese). Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chrysologus Geschrieben 17. April 2009 Melden Share Geschrieben 17. April 2009 Auch wenn es rabulistisch klingen mag: Selbst der Papst kann aus einem Kleriker keinen Laien machen. Der Priester bleibt Priester, auch wenn er seine Rechte verliert und von seinen Pflichten entbunden wird. Er ist aber weiterhin Kleriker! (Noch schlimmer ist das Gerede von der Rückversetzung in den Laienstand, das doch sehr nach Degradierung klingt!) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Elima Geschrieben 17. April 2009 Melden Share Geschrieben 17. April 2009 Auch wenn es rabulistisch klingen mag: Selbst der Papst kann aus einem Kleriker keinen Laien machen. Der Priester bleibt Priester, auch wenn er seine Rechte verliert und von seinen Pflichten entbunden wird. Er ist aber weiterhin Kleriker! (Noch schlimmer ist das Gerede von der Rückversetzung in den Laienstand, das doch sehr nach Degradierung klingt!) Das scheint mir aber eher eine dogmatische als eine kirchenrechtliche Frage. Charakter indelibile und so? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chrysologus Geschrieben 17. April 2009 Melden Share Geschrieben 17. April 2009 Auch wenn es rabulistisch klingen mag: Selbst der Papst kann aus einem Kleriker keinen Laien machen. Der Priester bleibt Priester, auch wenn er seine Rechte verliert und von seinen Pflichten entbunden wird. Er ist aber weiterhin Kleriker! (Noch schlimmer ist das Gerede von der Rückversetzung in den Laienstand, das doch sehr nach Degradierung klingt!) Das scheint mir aber eher eine dogmatische als eine kirchenrechtliche Frage. Charakter indelibile und so? Es ist eher eine dogmatische Frage - wenngleich ich kirchenrechtlich Wert darauf lege, dass die verschiedenen Stände in der Kirche gleichwertig sind und man dies terminologisch nicht unnötig ignorieren sollte. In der Sache ist es so, dass der von seinen Pflichten entbundene Kleriker funktional dem Laien gleichgestellt ist, mittlerweile aber zB nicht mehr RU geben darf. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Julius Geschrieben 17. April 2009 Melden Share Geschrieben 17. April 2009 (bearbeitet) ... weiß aber auch, dass es bei dem Nachsuchen um Laisierung bei weitem nicht immer um einen Arbeitsplatz bei Kirchens ging. Ich hab nirgendwo behauptet, dass es dem Mann, den ich erwähnte, bei der sogenannten Laisierung um einen Arbeitsplatz bei Kirchens gegangen sei. Aber ich gehe davon aus, dass er nicht bei Kirchens angestellt worden wäre, wenn er sich nicht dem Laisierungsverfahren unterzogen hätte und aus diesem Grunde nicht kirchlich hätte heiraten können. Oder gehe ich fehl in der Annahme, dass das positiv beschiedene Laisierungsgesuch eine Voraussetzung für eine kirchliche Trauung ist? Es gibt ja auch relativ Prominente, die das Problem auf ihre spezielle Weise zu handhaben vermochten: Kirchlicherseits wäre für mich die Laisierung geboten gewesen, um die kirchliche Eheschließung erlangen zu können. Doch zu dieser so genannten Laisierung ... war ich unter keinen Umständen bereit .... In meinem speziellen Fall aber hätte die Vatikanische Glaubenskongregation die „Gnade“ der Laisierung nur dann gewährt, wenn ich freiwillig auf meinen Lehrstuhl an der Universität verzichtet hätte. Dies konnte billigerweise niemand von mir erwarten. Folglich bin ich bis heute vom Priesterdienst suspendiert, aber nicht laisiert und deshalb nur zivil und nicht auch kirchlich verheiratet. bearbeitet 17. April 2009 von Julius Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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