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Petition gegen Internetzensur


Elrond

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Erschreckend ist das niedrige Niveau der Stellungnahme von Unicef u. a. Wieso lädt man jemanden zu einer Stellungnahme zu einem Gesetzesentwurf ein, dessen Stellungnahme sich darin erschöpft zu sagen, dass Kinderpornographie und sexuelle Ausbeutung von Kindern schlecht ist und man etwas dagegen tun sollte?

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Am Rande: In Bayern nimmt man mittlerweile Hausdurchsuchungen wegen zwei Musikdateien im Wert von zusammen 2,58 Euro vor

 

http://www.gulli.com/news/bayern-drei-haus...gen-2009-05-22/

 

und begruendet das mit oeffentlichem Interesse an der Strafverfolgung.

Die Bullen und den Richter würde ich anzeigen. Wegen Rechtsbeugung.

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Erschreckend ist das niedrige Niveau der Stellungnahme von Unicef u. a. Wieso lädt man jemanden zu einer Stellungnahme zu einem Gesetzesentwurf ein, dessen Stellungnahme sich darin erschöpft zu sagen, dass Kinderpornographie und sexuelle Ausbeutung von Kindern schlecht ist und man etwas dagegen tun sollte?

 

Habe ich mir auch gedacht, alle anderen Parteien schreiben sich den Wolf und diese eine Stellungnahme ist fast emotional.

 

Am besten finde ich bisher die BITKOM Stellungnahme, weil sie umfangreich aufklaert, warum manche Sachen einfach schlecht sind, z.b:

 

Nach Auffassung der federführenden Ministerien handelt es sich bei den avisier-

ten Maßnahmen um flankierende Maßnahmen für einen spezifisch abgrenzba-

ren Bereich. Die Täterverfolgung und echte Beseitigung der Angebote stehen

ausweislich der entsprechenden Pressemitteilungen auch nach Auffassung der

zuständigen Ressorts im Vordergrund.

Vor diesem Hintergrund ist es nicht nachvollziehbar, weshalb die in öffentlich

gewordenen früheren Entwurfsversionen des Gesetzes vorgesehene Beschrän-

kung auf Inhalte aus Nicht-EU-Staaten entfallen ist. Nach dem aktuellen Entwurf

dürfte die Sperrliste des BKA sogar Inhalte aufführen, die auf deutschen Servern

vorgehalten werden. Dies widerspricht zum einen dem bereits in der Arbeits-

gruppe zur Thematik erzielten gemeinsamen Verständnis, dass derlei Inhalte

nicht Gegenstand der Sperrliste sein dürfen.

Vor allem aber wird hierdurch der extrem kontraproduktive Eindruck vermittelt,

dass künftig selbst dort, wo ein Zugriff auf die eigentlichen Inhalte und mithin

eine echte Löschung derselben möglich wäre, stattdessen das Instrument der

Zugangserschwerung eingreifen soll. Dies untergräbt die Akzeptanz des gesam-

ten Vorhabens.

 

oder

 

1.2 Reichweite

BITKOM begrüßt nachdrücklich, dass das vorliegende Gesetz in seinem A n-

wendungsbereich strikt auf kinderpornographische Inhalte beschränkt ist und die

Bundesregierung mehrfach betont hat, dass eine Ausweitung auf andere In-

haltskategorien nicht geplant ist. Wir stehen weiterhin auf dem Standpunkt, dass

es sich bei der Inanspruchnahme von Internet Service Providern zu technischen

Zugangshürden um ein „Ultima-ratio“-Instrument handelt, welches nicht zu

 

einem regulatorischen „Allheilmittel“ ausgebaut werden darf. Mit tiefer Skepsis

bewerten wir daher die von den Innenministerien der Länder artikulierten Forde-

rungen nach einer Sperrung ausländischer Glücksspielseiten zur Durchsetzung

des staatlichen Lottomonopols, die nicht zuletzt grundlegenden Wertungen des

europäischen Rechts zuwiderlaufen.

Die Gesetzesbegründung zum vorgelegten Entwurf lässt bedauerlicherweise

eine deutliche Aussage zur mehrfach von den zuständigen Ministerien artikulier-

ten Zielsetzung, Zugangshürden auf den klar abgrenzbaren Bereich kinderpor-

nografischer Inhalte zu beschränken, vermissen. Es ist für uns nicht nachvoll-

ziehbar, dass diese Intention sich nicht in den Erläuterungen zum Gesetzentwurf

wiederfindet.

 

Wirklich krass ist die Logik der BDK Stellungnahme: Wer die Sperre durch Wechsel auf einen anderen DNS Provider umgeht (oder von einer Universitaet oder Behoerdenprovider kommt) und doch auf eine gesperrte Seite zugreift (und sei es durch SPAM oder zufaellig o.ae.), dem kann man Absicht unterstellen, denn in erster Linie wurden ja die mangelhaften Sperren umgangen.

 

In der BKA Stellungnahme sind Falschbehauptungen: auf der dänischen und finnischen Liste sind laut allen Medien, die Zugriff darauf hatten, sehr wohl KiPo fremde Inhalte gesperrt und sehr wohl gab es mindestens in Finnland Sperrungen von Seiten, die vollkommen legal waren und deren Betreibern es nicht gelungen ist, von der Liste wieder runter zu kommen.

bearbeitet von Elrond
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Auf den Punkt gebracht: Die Technologen, Anwälte und Wirtschaftler sind gegen den Entwurf. Bertelsmann hat die Staatsgewalt und Spendenempfänger mobilisiert, für den Entwurf zu sprechen.

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Nein, das steht da so nicht. Keiner der Stellungnahmen lehnt den Entwurf komplett ab, es gibt nur mehr oder minder starken Aenderungsbedarf - in beide Richtungen.

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Nein, das steht da so nicht. Keiner der Stellungnahmen lehnt den Entwurf komplett ab, es gibt nur mehr oder minder starken Aenderungsbedarf - in beide Richtungen.

 

Bei Deiner differenzierten Betrachtungsweise bist Du bestimmt auch der Meinung, dass z.B. die DDR kein Unrechtsstaat war, oder?

 

Auf den Punkt gebracht ist es so, wie ich schrieb.

bearbeitet von Freeman
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Auf netzpolitik.org gibt es eine kommentierte Linkliste zum Thema

 

http://netzpolitik.org/2009/kommentierte-z...sula-linkliste/

 

Dort finden sich auch einige Videos diverser Sender und eine Uebersicht ueber die Berichterstattungen in den Zeitungen.

bearbeitet von Elrond
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Es gibt übrigens noch einen Aspekt, der bislang übersehen wurde: Mit DNS-Sperren kann man nicht verhindern, dass auch völlig legale Inhalte gesperrt werden.

 

Nehmen wir mal an, man hat seine Homepage auf www.arcor.de/homepage/<irgendwo>. Nun legt ein anderer auf seiner Arcor-Homepage Kinderpornos ab. Dann wird per DNS-Sperre arcor.de gesperrt. Nun ist keine der Homepages bei Arcor mehr erreichbar, und jeder, der versucht, eine vollkommen legitime Seite mit völlig harmlosen Inhalten zu erreichen, landet auf der Sperrseite und gerät in den Verdacht, sich Kinderpornos ansehen zu wollen.

 

Es gibt viele Homepages, die bei einem Anbieter liegen, auf einer Domain. Ein schwarzes Schaf darunter, und schon wird alles unter dieser Domain gesperrt. Mir kann keiner erzählen, dass das nicht der Einsatz unverhältnismäßiger Mittel sei.

 

Interessant ist übrigens, dass im neueren Gesetzesentwurf - entgegen den früheren Ankündigungen - doch wieder die Rede davon ist, Seiten aus Deutschland, der EU und den USA zu sperren. Statt also etwas gegen die Seiten zu unternehmen (was wegen der Gesetzeslage leicht wäre), sperrt man diese - und wir wissen zudem, wie leicht das zu umgehen ist. Laut Schätzung soll das übrigens bei ca. 90% aller Seiten der Fall sein, dass der Server in einem Land steht, in dem Kinderpornographie illegal ist.

 

Dann noch eine Sache: Die c't hat vor einiger Zeit eine Initiative ins Leben gerufen, bei der man, wenn man eine Seite mit Kinderpornographie entdeckt, diese melden kann, ohne strafrechtlich belangt zu werden. Dann wurde die so entdeckte Seite von der Polizei aus dem Verkehr gezogen. Mit der DNS-Sperre wird das nicht mehr funktionieren - damit ist diese Initiative tot. Würde ich, nachdem die Sperren aktiviert sind, eine kinderpornographische Seite entdecken (was möglich ist, weil ich OpenDNS benutze), dann werde ich jedenfalls schön die Klappe halten. Gut, das ist im Einzelfall eher hypothetisch (ich habe noch nie so eine Seite entdeckt), aber wie mir wird es vielen gehen, und in der Masse ist das nicht mehr nur rein hypothetisch, man wäre ja schön doof (und diese Doofheit würde wohl auch bestraft werden), so etwas zu melden.

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Nehmen wir mal an, man hat seine Homepage auf www.arcor.de/homepage/<irgendwo>. Nun legt ein anderer auf seiner Arcor-Homepage Kinderpornos ab. Dann wird per DNS-Sperre arcor.de gesperrt.

 

Untersuchungen zu dem Thema weisen aber darauf hin, dass ueberwiegend eigene Domains dafuer genutzt werden, was dieses Risiko etwas senkt. Es ist aber ein moegliches Problem, keine Frage. Selbst die Anwaelte in den Stellungnahmen haben das erkannt.

 

Da das BKA in die Sperrliste jedoch komplette URLs schreiben will und die Provider nicht auf DNS Sperren verpflichtet sind, kann das auch zum Argument fuer hybride Filter ausgeweitet werden.

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http://netzpolitik.org/2009/zensursula-anh...n-realitycheck/

 

netzpolitk.org findet in der BKA Stellungnahme auch Ungereimtheiten bzw. Falschinformationen.

 

In dem Artikel findet sich aber die Erklaerung, warum der Kinderschutzbund eine so duerftige Stellungnahme abgegeben hat

 

Der DIHK und die Kinderschutzvereinigungen sind nicht als Sachverständige geladen.
bearbeitet von Elrond
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Am Wochenende ist die Diskussion um einen Jugendschutzfilter des JusProg e.V. hochgekocht. Das ist ein Verein, der eine Filtersoftware fuer Kinder entwickelt und pflegt, die sie vor nicht altersgerechten Inhalten schuetzen soll. Lustigerweise wird JusProg e.V. u.A. von zwei grossen deutschen Porno-Anbietern getragen. Das Programm nimmt an einem Modellversuch der KJM teil

 

Als einziges Filtersystem nimmtJusProg nun an einem Modellversuch der staatlichen KJM teil. Sollte der Modellversuch erfolgreich sein, wäre JusProg der erste Filter, der die Anerkennung der staatlichen Jugendschützer bekommt. Es sei laut KJM allerdings "nicht absehbar", dass ausgerechnet JusProg die staatliche Legitimation zugesprochen bekommt. Bei anderen Filterprogrammen bemängelte die KJM bereits die Sperrung harmloser Seiten - was JusProg hier zu bieten hat, übersteigt hingegen alles bisher Dagewesene.

 

Bemerkenswert an diesem Ding ist, dass es konsequent liberale und linke Inhalte sperrt, also z.B. taz.de, gruene.de, die Piratenpartei, viele politische Blogs (Spiegelfechter, Fefe, FIXMBR ...), lawblog, AK Vorratsdatenspeicherung, Telepolis, der CCC .... Die Bild-Zeitung wird nicht gesperrt, wohl aber bildblog.de usw.

 

Hier mal eine Zusammenfassung zum Thema

 

http://www.heise.de/tp/r4/artikel/30/30391/1.html

bearbeitet von Elrond
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Wir verwalten uns zu Tode.

 

Kann man als Bürger kein Mißtrauensvotum gegen einzelne Politiker einlegen?

 

Ich vertraue der Frau (und einigen anderen) nicht mehr von 12 bis Mittag.

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Kann man als Bürger kein Mißtrauensvotum gegen einzelne Politiker einlegen?

 

Noch nichtmal der Bundestag kann einzelnen Ministern das Misstrauen aussprechen.

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Am Rande: In Bayern nimmt man mittlerweile Hausdurchsuchungen wegen zwei Musikdateien im Wert von zusammen 2,58 Euro vor

 

http://www.gulli.com/news/bayern-drei-haus...gen-2009-05-22/

 

und begruendet das mit oeffentlichem Interesse an der Strafverfolgung.

Die Bullen und den Richter würde ich anzeigen. Wegen Rechtsbeugung.

 

mach doch.

 

Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stellt nicht jede unrichtige Rechtsanwendung eine Beugung des Rechts im Sinne von § 339 StGB dar. Nur der Rechtsbruch als elementarer Verstoß gegen die Rechtspflege solle unter Strafe gestellt sein. Rechtsbeugung begehe ein Amtsträger, der sich bewusst und schwerwiegend von Recht und Gesetz entfernt. Die bloße Unvertretbarkeit einer Entscheidung begründe eine Rechtsbeugung hingegen noch nicht.

 

Kannst dann aber auch gleich die Stelle im Boot markieren, wo die Anzeige versenkt wird.

 

Gruss, Martin

bearbeitet von Soulman
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Hi,

 

was mich auch befremdet ist, dass ich seit nunmehr fast 10 Jahren exzessivem Internetmissbrauchs genau wie Volker noch nie über irgendetwas gestolpert bin, was nach Kindesmissbrauch aussah, oder gar eindeutig so beworben wurde. Die 8,5% User, die in der Spiegel-Online Umfrage so eine Begegnung bejaht haben und auf die sich die Ministerin beruft kann ich nicht nachvollziehen. Da wird bei einigen mit Sicherheit ein Blick auf 18jährige nackte Brüste gereicht haben um auf Ja zu klicken.

 

Irgendwie habe ich den Eindruck, dass die ganze KiPo - Schiene nichts anderes ist als die (G)rösste (a)nzunehmende (S)auerei um den Fuss in die Tür zu bekommen. Das war damals mit den Mautbrückendaten ja auch so, die dann für die Aufklärung einer Amoklasterfahrt mit Todesfolge herhalten mussten.

 

Gruss, Martin

bearbeitet von Soulman
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Franciscus non papa

geht mir ähnlich. bin ja nun wirklich oft im net unterwegs - auf auf kinderpronographie bin ich noch nicht gestossen...

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der AK Vorratsdatenspeicherung hat auch mal getestet, wie Provider auf EMails mit Hinweisen auf illegale Inhalte reagieren. Ergebnis: 60 Provider haben auf eine einfache EMail hin nach Pruefung Webauftritte vom Netz genommen - innerhalb von 12h, manche bereits nach wenigen Minuten.

 

http://netzpolitik.org/2009/ak-zensur-zeig...s-funktioniert/

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OneAndOnlySon
der AK Vorratsdatenspeicherung hat auch mal getestet, wie Provider auf EMails mit Hinweisen auf illegale Inhalte reagieren. Ergebnis: 60 Provider haben auf eine einfache EMail hin nach Pruefung Webauftritte vom Netz genommen - innerhalb von 12h, manche bereits nach wenigen Minuten.

 

http://netzpolitik.org/2009/ak-zensur-zeig...s-funktioniert/

 

Vor allen Dingen könnte man die Erfolgsquote durch ein gesetzlich geregeltes und standardisiertes System noch deutlich erhöhen. Wichtig wäre aber auch hier, dass klar dokumentiert und gegengeprüft wird, welche Server vom Netz genommen wurden. Das Ganze ginge aber auch ohne Gesetzesänderung.

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