Jump to content

Petition gegen Internetzensur


Elrond

Recommended Posts

In Irland ist jetzt Blasphemie strafbar und kostet bis zu 25000 Euro. Da Irland in der EU ist, haben die Zugriff auf den europaeischen Haftbefehl ... und wir wuerden dann ausliefern.

 

http://www.independent.ie/national-news/li...il-1813479.html

und

http://www.guardian.co.uk/commentisfree/li...-blasphemy-laws

 

Wurde ja auch Zeit, daß sich die Iren an Deutschland anpassen :angry2:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@Inge: Korrekt.

@Jossi: Goto ist eher ein Sprachmerkmal einiger Programmiersprachen (vor allem Basic)

 

Meine Reaktion bezieht sich auf eine schon sehr alte Diskussion um die Frage, ob Goto in einer modernen Programmiersprache etwas zu suchen hat, da es u.a. zu sehr unlesbarem Code fuehren kann.

 

Mir wurscht, ich kann nur noch das was ich vom C64 V2 Basic kann :angry2:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

GOTO?

 

*Kraempfe*waelz*Ohnmacht*

Bitte erkläre!!

 

nichts zu erklären, Inge, mit goto wird auf die Zeile 10 verwiesen und daher die unsinnigen Kommandos als Schleife wiederholt .... diese informatiker ... :angry2:

 

Ah. Also wird permanent der Satz "red verständlich" ausgedruckt, stimmts?

 

Aber NUR wenn A$ auch unverständlich ist :angry2:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Um den sinkenden Umfragewerten der eigenen Partei mit Hilfe eines aufmerksamkeitsträchtigen, konsensfähigen Themas entgegenzuwirken und um „auch mal an die Kinder zu denken“ beabsichtigt Bundesfamilienministerin F, gegen die ihrer Meinung nach extreme Zunahme kinderpornographischer Internet-Inhalte vorzugehen.

 

http://www.uni-leipzig.de/degenhart/typo3/...arbeit_2009.pdf

 

Die Internetsperre hat die juristische Ausbildung erreicht. Schöner Sachverhalt!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die FDP, bei der Abstimmung in Gestalt von Max Stadler noch in der Rolle des Waechters der Freiheit, hat in Hessen eine Expertenanhoerung zum Thema Zensurgesetze mit Hilfe der CDU verhindert. Soweit zur Glaubwuerdigkeit der FDP.

 

http://www.heise.de/newsticker/Juristen-me.../meldung/141875

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Als Ergebnis der verunreinigten DNA Spuren rund um das Phantom von Heilbronn ueberlegt man, die DNA Daten von am Tatort ermittelnden Polizisten im Vorfeld aufzunehmen, um so falsche Spuren auszuschliessen. Die Gewerkschaft der Polizei findet das garnicht lustig und haelt das fuer einen schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte

 

http://www.lawblog.de/index.php/archives/2...von-polizisten/

 

„Die Speicherung von DNA-Daten ist ein schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte. Sie bedarf nach der geltenden Rechtsprechung der konkreten Begründung im Einzelfall und darf keinesfalls vorsorglich für bestimmte Personengruppen angeordnet werden. Auch nicht für Polizeibeamte“, erklärte der GdP-Landeschef Frank Richter.

 

Das ist jedoch die gleiche Gewerkschaft, die eine DNA Probe zu einem Standard-Verfahren bei der erkennungsdienstlichen Behandlung machen will, den Richtervorbehalt abschaffen moechte und eine zentrale DNA Datei angelegt sehen will ... halt nur nicht fuer die eigenen Mitglieder.

 

http://www.gdp.de/gdp/gdpcms.nsf/id/Posa/&...file/PosDNA.pdf

 

Wie "freiwillig" das Abgeben von DNA Spuren ist, kann man hier bewundern:

 

http://www.lawblog.de/index.php/archives/2...om-ein-phantom/

http://www.lawblog.de/index.php/archives/2...elevanzprufung/

http://www.lawblog.de/index.php/archives/2...t-ist-zu-klein/

http://www.lawblog.de/index.php/archives/2...g-hinterlassen/

 

Da wird auch schonmal ein DNA Abgleich wegen einfacher Sachbeschaedigung durchgefuehrt oder dem Beschuldigten ein Glas Wasser angeboten, auf das man Speichelreste am Glas findet.

bearbeitet von Elrond
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Zensursula hats nicht so mit den Fakten.

 

Indien ist kein Kinderschänderparadies.

 

Gruss, Martin

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

http://woz.ch/artikel/2009/nr29/schweiz/18143.html

 

Vertrauliche Dokumente, die der WOZ vorliegen, zeigen: Der Bund plant die vollständige Überwachung des Internetverkehrs von verdächtigen Personen. Ab dem 1. August müssen die Internetprovider, also die Anbieter von Internetzugängen, technisch aufrüsten. Künftig sollen sie in der Lage sein, die Internetnutzung ihrer KundInnen unmittelbar an die Behörden zu übertragen.
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die ZEIT Redaktion hat nun mitgeteilt, dass man den Fehler ("Verbot von Kinderpornographie") bemerkt und online korrigiert hat aber in der Printausgabe natuerlich nicht korrigieren konnte, weil schon gedruckt.

 

Ich bin gespannt, ob das in der naechsten gedruckten ZEIT nochmal aufgegriffen und richtiggestellt wird.

 

http://www.spiegel.de/fotostrecke/fotostrecke-44424-3.html

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hintergründe zu dem von Zensursula angeführtem Zahlenmaterial

 

Für so eine Quelle wird man hier gesteinigt.

 

Gruss, Martin

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Staatsanwaltschaft will Abgeordneten Tauss wegen Besitzes von Kinderpornographie anklagen

 

Tauss habe keinen dienstlichen Auftrag gehabt und könne sich deshalb auch nicht darauf berufen. Tauss hatte als Begründung für den Besitz von Kinderpornographie unter anderem angeführt, er habe als Abgeordneter recherchiert und einen Kinderporno-Ring sprengen wollen. Die Ermittler hatten bei ihm unter anderem DVDs mit kinderpornographischen Inhalten gefunden. Tauss hat inzwischen die SPD verlassen und ist in die Piratenpartei eingetreten.

 

Jetzt wird er fertiggemacht.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Staatsanwaltschaft will Abgeordneten Tauss wegen Besitzes von Kinderpornographie anklagen

 

Tauss habe keinen dienstlichen Auftrag gehabt und könne sich deshalb auch nicht darauf berufen. Tauss hatte als Begründung für den Besitz von Kinderpornographie unter anderem angeführt, er habe als Abgeordneter recherchiert und einen Kinderporno-Ring sprengen wollen. Die Ermittler hatten bei ihm unter anderem DVDs mit kinderpornographischen Inhalten gefunden. Tauss hat inzwischen die SPD verlassen und ist in die Piratenpartei eingetreten.

 

Jetzt wird er fertiggemacht.

 

 

Was würdest du denn als Staatsanwalt machen? Strafbefehl ist nicht sinnvoll, da Tauss schon angekündigt hat, sich in der Sache zu verteidigen und eine Diversion ist ebenfalls eher fernliegend. Es bleibt daher nur die Anklage.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Staatsanwaltschaft will Abgeordneten Tauss wegen Besitzes von Kinderpornographie anklagen

 

Tauss habe keinen dienstlichen Auftrag gehabt und könne sich deshalb auch nicht darauf berufen. Tauss hatte als Begründung für den Besitz von Kinderpornographie unter anderem angeführt, er habe als Abgeordneter recherchiert und einen Kinderporno-Ring sprengen wollen. Die Ermittler hatten bei ihm unter anderem DVDs mit kinderpornographischen Inhalten gefunden. Tauss hat inzwischen die SPD verlassen und ist in die Piratenpartei eingetreten.

 

Jetzt wird er fertiggemacht.

Hi Clown,

 

Was würdest du denn als Staatsanwalt machen? Strafbefehl ist nicht sinnvoll, da Tauss schon angekündigt hat, sich in der Sache zu verteidigen und eine Diversion ist ebenfalls eher fernliegend. Es bleibt daher nur die Anklage.

Hi Clown,

 

von der Leyen besass nachweislich auch Material und hat es verbreitet und wurde dafür angezeigt: Quelle

 

Die Ermittlungen wurden eingestellt, weil laut Staatsanwaltschaft keine Anzeichen einer strafbaren Handlung vorliegen. Natürlich geht es darum, was die Staatsanwaltschaft glaubt oder glauben möchte, oder sogar glauben muss.

 

Gruss, Martin

bearbeitet von Soulman
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

von der Leyen besass nachweislich auch Material und hat es verbreitet. Quelle

 

Die Ermittlungen wurden eingestellt, weil keine Anzeichen einer strafbaren Handlung vorliegen. Natürlich geht es darum, was die Staatsanwaltschaft glaubt oder glauben möchte, oder sogar glauben muss.

 

Du kannst nicht ernsthaft behaupten, dass die Beweislage im Fall Tauss, wie sie sich gerade darstellt, nicht um einiges anders ist. Man mag das sensationsgeile Vorführen der Frau v. d. Leyen als geschmacklos, ja evtl. auch noch als strafbar erachten (wobei einiges auch dagegen spricht). Aber dass es in der Causa Tauss anders liegt und dass ein hinreichender Tatverdacht vorliegt, kann man kaum bestreiten.

Zu kritisieren ist die skandalöse Unart der Strafverfolgungsbehörden durch Bild eine mediale Vorverurteilung zu erreichen. Als zuständiger Strafrichter würde ich mir eine deutliche Strafmilderung, ggf. sogar ein Absehen von Strafe deswegen überlegen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Du kannst nicht ernsthaft behaupten, dass die Beweislage im Fall Tauss, wie sie sich gerade darstellt, nicht um einiges anders ist. Man mag das sensationsgeile Vorführen der Frau v. d. Leyen als geschmacklos, ja evtl. auch noch als strafbar erachten (wobei einiges auch dagegen spricht). Aber dass es in der Causa Tauss anders liegt und dass ein hinreichender Tatverdacht vorliegt, kann man kaum bestreiten.

Zu kritisieren ist die skandalöse Unart der Strafverfolgungsbehörden durch Bild eine mediale Vorverurteilung zu erreichen.

 

Wieso liegt es in der Causa Tauss anders, und welcher Art ist der Tatverdacht? Oder muss der erst durch die Staatsanwaltschaft geschürt werden?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Du kannst nicht ernsthaft behaupten, dass die Beweislage im Fall Tauss, wie sie sich gerade darstellt, nicht um einiges anders ist. Man mag das sensationsgeile Vorführen der Frau v. d. Leyen als geschmacklos, ja evtl. auch noch als strafbar erachten (wobei einiges auch dagegen spricht). Aber dass es in der Causa Tauss anders liegt und dass ein hinreichender Tatverdacht vorliegt, kann man kaum bestreiten.

Zu kritisieren ist die skandalöse Unart der Strafverfolgungsbehörden durch Bild eine mediale Vorverurteilung zu erreichen. Als zuständiger Strafrichter würde ich mir eine deutliche Strafmilderung, ggf. sogar ein Absehen von Strafe deswegen überlegen.

Hi Clown,

 

Doch, das behaupte ich. Ich kann mich jetzt irren, aber es wurden bei Tauss so viel ich weiss eine oder zwei DVDs gefunden. Ich bin der Meinung, dass diese geringe Menge kein konsumententypisches Verhalten darstellt, sondern die Version des Herrn Tauss stützt. Wenn es ein Karton voll war, gebe ich Dir Recht. Natürlich war es auch bei vdL kein konsumententypisches Verhalten.

 

Gruss, Martin

 

Nachtrag: Tauss gibt zu, es waren 3 DVDs und einige Bilder auf seinem Handy.

bearbeitet von Soulman
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hi Clown,

 

Doch, das behaupte ich. Ich kann mich jetzt irren, aber es wurden bei Tauss so viel ich weiss eine oder zwei DvDs gefunden. Ich bin der Meinung, dass diese geringe Menge kein konsumententypisches Verhalten darstellt, sondern die Version des Herrn Tauss stützt. Wenn es ein Karton voll war, gebe ich Dir Recht.

 

Gruss, Martin

 

Tauss hat aus eigenem Antrieb Kontakt zu einem Besitzer von KiPo aufgenommen, um von diesem in szenetypischer Manier KiPo zu erwerben. Das ist etwas anderes, als wenn eine sensationsgeile Familienministerin sichergestellte Kinderpornographie Journalisten vorführt (*).

@Freeman: Zur Eröffnung des Hauptverfahrens muss ein hinreichender Tatverdacht bestehen. Der ist dann gegeben, wenn nach der Sachlage nach Abschluss der Ermittlungen eine überwiegende Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung besteht. Daran kann hier kaum Zweifel bestehen.

 

 

(*): ME hat sich Frau vdLeyen damit gem. § 201a Abs. 2 StGB strafbar gemacht, für den ein Tatbestandsausschluss wie beim § 184b Abs. 5 StGB nicht existiert. Leider ist § 201a StGB ein absolutes Antragsdelikt und da die Opfer wohl kaum Strafantrag stellen, lohnt es sich leider nicht, deshalb Strafanzeige zu erstatten.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hi Clown,

 

Doch, das behaupte ich. Ich kann mich jetzt irren, aber es wurden bei Tauss so viel ich weiss eine oder zwei DvDs gefunden. Ich bin der Meinung, dass diese geringe Menge kein konsumententypisches Verhalten darstellt, sondern die Version des Herrn Tauss stützt. Wenn es ein Karton voll war, gebe ich Dir Recht.

 

Gruss, Martin

 

Tauss hat aus eigenem Antrieb Kontakt zu einem Besitzer von KiPo aufgenommen, um von diesem in szenetypischer Manier KiPo zu erwerben. Das ist etwas anderes, als wenn eine sensationsgeile Familienministerin sichergestellte Kinderpornographie Journalisten vorführt (*).

@Freeman: Zur Eröffnung des Hauptverfahrens muss ein hinreichender Tatverdacht bestehen. Der ist dann gegeben, wenn nach der Sachlage nach Abschluss der Ermittlungen eine überwiegende Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung besteht. Daran kann hier kaum Zweifel bestehen.

 

 

(*): ME hat sich Frau vdLeyen damit gem. § 201a Abs. 2 StGB strafbar gemacht, für den ein Tatbestandsausschluss wie beim § 184b Abs. 5 StGB nicht existiert. Leider ist § 201a StGB ein absolutes Antragsdelikt und da die Opfer wohl kaum Strafantrag stellen, lohnt es sich leider nicht, deshalb Strafanzeige zu erstatten.

 

Darf denn das BKA so mir nichts dir nichts das Material Frau vdL überlassen? Haben die evtl. noch etwas Gras in der Asservatenkammer?

 

Gruss, Martin

bearbeitet von Soulman
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Bilder auf dem Handy dürften dann eh genug sagen wie der Fall gelagert ist.

 

Ernsthafte Frage: was sagen sie? Konsum oder Vertriebsweg? Ich meine mich zu erinnern, dass der Kontakt zu dem Lieferanten über die Handybilder geschliossen wurde und das deswegen die Sache aufgeflogen ist.

 

Btw. ich bin weiterhin der Meinung, dass Tauss für seine Blödheit auf alle Fälle bestraft gehört, aber dann gilt das für alle.

 

Gruss, Martin

bearbeitet von Soulman
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Es schaut erst einmal nach Konsum aus, gehört halt bestraft.

 

Btw. ich bin weiterhin der Meinung, dass Tauss für seine Blödheit auf alle Fälle bestraft gehört, aber dann gilt das für alle.

 

Klar gilt das für alle, KiPo ist nichts was Nachsicht erwarten darf. Auch nicht bei "nur" Konsum.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Darf denn das BKA so mir nichts dir nichts das Material Frau vdL überlassen? Haben die evtl. noch etwas Gras in der Asservatenkammer?

 

So mir nichts dir nichts wohl nicht. Wenn es dich interessiert, lies dich in die §§ 12 ff. EGGVG und §§ 474 ff. StPO ein. Mir ist das gerad zu mühselig.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Only 75 emoji are allowed.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Neu erstellen...