Soulman Geschrieben 21. Juli 2009 Melden Share Geschrieben 21. Juli 2009 (bearbeitet) Es schaut erst einmal nach Konsum aus, gehört halt bestraft. Btw. ich bin weiterhin der Meinung, dass Tauss für seine Blödheit auf alle Fälle bestraft gehört, aber dann gilt das für alle. Klar gilt das für alle, KiPo ist nichts was Nachsicht erwarten darf. Auch nicht bei "nur" Konsum. Klar. Es geht ja bei Tauss gerade darum, ob er Konsument ist, oder eben nicht. Genaues wird da nur das BKA wissen, aber ich halte 3 DVDs nicht für konsumententypisch. Nur sind Tauss und das BKA ja nicht gerade die besten Freunde. Die Staatsanwaltschaft ist dagegen offensichtlich an einer Hinrichtung interessiert. Gruss, Martin bearbeitet 21. Juli 2009 von Soulman Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 21. Juli 2009 Melden Share Geschrieben 21. Juli 2009 Klar. Es geht ja bei Tauss gerade darum, ob er Konsument ist, oder eben nicht. Nein, es geht darum, ob er es unternommen hat, sich unbefugt Besitz an Kinderpornographie zu verschaffen. Ob er das Tat, weil er glaubte es zu dürfen oder weil er sie sich anschauen wollte, ist erst auf der Ebene der Strafzumessung relevant. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Soulman Geschrieben 21. Juli 2009 Melden Share Geschrieben 21. Juli 2009 Klar. Es geht ja bei Tauss gerade darum, ob er Konsument ist, oder eben nicht. Nein, es geht darum, ob er es unternommen hat, sich unbefugt Besitz an Kinderpornographie zu verschaffen. Ob er das Tat, weil er glaubte es zu dürfen oder weil er sie sich anschauen wollte, ist erst auf der Ebene der Strafzumessung relevant. Dann lässt sich erstmal derselbe Vorwurf Frau von der Leyen machen. Der ist gemacht worden und wurde abgeschmettert. Wie wird man befugt, wenn man nicht bei der Polizei arbeitet? Gruss, Martin Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 21. Juli 2009 Melden Share Geschrieben 21. Juli 2009 Die Staatsanwaltschaft ist dagegen offensichtlich an einer Hinrichtung interessiert.Natürlich. Wie kann man auch gegen Zensursula und ihre Nannyvisionen sein... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 21. Juli 2009 Melden Share Geschrieben 21. Juli 2009 (bearbeitet) Wie wird man befugt, wenn man nicht bei der Polizei arbeitet? Steht im § 184b Abs. 5 StGB. Es gibt kein Recht darauf, legal als Privatschnüffler Kinderpornographie zu erwerben. Edit: Mir ist es schleierhaft, wie man den hanebüchenen Verteidigungsvorbringen Tauss' Glauben schenken kann, nur weil man seine politischen Ansichten teilt. Es leuchtet mir ja noch ein, dass man sagen kann, gut, der Mann hat sich wohl strafbar gemacht, das ändert aber an der Richtigkeit seiner Auffassungen nicht. Aber wie man sich die Welt hier zurechtbiegt, nur weil es gegen "Zensursula" geht, das hat schon exzentrische Züge. bearbeitet 21. Juli 2009 von Clown Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Bleze Geschrieben 21. Juli 2009 Melden Share Geschrieben 21. Juli 2009 Sollte es so sein das er Konsum von Kipo geübt hat gehört er bestraft. Kontraproduktiv finde ich ebenfalls nur den Medienrummel darum, damit wird dann schön das Zensursula Projekt legitimiert. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 21. Juli 2009 Melden Share Geschrieben 21. Juli 2009 Sollte es so sein das er Konsum von Kipo geübt hat gehört er bestraft. Konsum ist nicht strafbar. Sollte er unbefugten Besitz gehabt haben oder sich denselben unbefugt verschafft haben, gehört er bestraft. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Soulman Geschrieben 21. Juli 2009 Melden Share Geschrieben 21. Juli 2009 Wie wird man befugt, wenn man nicht bei der Polizei arbeitet? Steht im § 184b Abs. 5 StGB. Es gibt kein Recht darauf, legal als Privatschnüffler Kinderpornographie zu erwerben. Danke, oder als MDB Pressevorführungen damit zu organisieren. Sie dürfte genausowenig mit einem Tütchen Koks herumwedeln. Gruss, Martin Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 21. Juli 2009 Melden Share Geschrieben 21. Juli 2009 oder als MDB Pressevorführungen damit zu organisieren. Sie dürfte genausowenig mit einem Tütchen Koks herumwedeln. Die Meinung ist sicherlich vertretbar. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 21. Juli 2009 Melden Share Geschrieben 21. Juli 2009 Wie gnädig von Dir. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Soulman Geschrieben 21. Juli 2009 Melden Share Geschrieben 21. Juli 2009 (bearbeitet) Mir ist es schleierhaft, wie man die hanebüchenen Verteidigungsvorbringen Tauss' Glauben schenken kann, nur weil man seine politischen Ansichten teilt. Es leuchtet mir ja noch ein, dass man sagen kann, gut, der Mann hat sich wohl strafbar gemacht, das ändert aber an der Richtigkeit seiner Auffassungen nicht. Aber wie man sich die Welt hier zurechtbiegt, nur weil es gegen "Zensursula" geht, das hat schon exzentrische Züge. Hi Clown, Ich bin da auch superskeptisch, aber Tauss ist nicht der Hinterbänkler aus dem Verkehrsausschuss, sondern Mitglied des CCC und war medienpolitischer Sprecher der SPD. Seine Geschichte fällt schon in sein Ressort und ist nicht komplett abwegig. Ich sage auch nicht, dass er nicht bestraft gehört, nur befremdet es mich, wenn vdL mit Samthandschuhen angefasst wird obwohl sie sich den Dreck beschafft hat um ihn der Presse vorzuführen und Tauss in der Bildzeitung lesen darf, was die Staatsanwaltschaft als nächstes plant. Da läuft was schief. Gruss, Martin bearbeitet 21. Juli 2009 von Soulman Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Freeman Geschrieben 21. Juli 2009 Melden Share Geschrieben 21. Juli 2009 Streit im Fall Tauss: Generalstaatsanwältin kritisiert Staatsanwaltschaft Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe ist wegen ihres Hinweises auf eine bevorstehende Anklage gegen den Bundestagsabgeordneten Tauss in den Reihen der Justiz in die Kritik geraten. Die Karlsruher Generalstaatsanwältin Hügel sagte der dpa, das Vorgehen der Kollegen sei ein bisschen voreilig und nicht sehr geschickt gewesen. Der Verteidiger von Tauss habe noch Akteneinsicht, und die Immunität des Parlamentariers sei noch nicht aufgehoben. Soll ich jetzt glauben, dass eine Krähe der anderen ein Auge aushackt? Das lenkt doch nur vom größeren Skandal des Interviews des Oberstaatsanwaltes mit "Bild" ab. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Bleze Geschrieben 21. Juli 2009 Melden Share Geschrieben 21. Juli 2009 Sollte es so sein das er Konsum von Kipo geübt hat gehört er bestraft. Konsum ist nicht strafbar. Sollte er unbefugten Besitz gehabt haben oder sich denselben unbefugt verschafft haben, gehört er bestraft. Verzeih mir meine Unkenntnis in den meisten Rechtsfragen, aber wer etwas konsumiert hat dieses Etwas in Besitz, oder irre ich mich? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 21. Juli 2009 Melden Share Geschrieben 21. Juli 2009 Verzeih mir meine Unkenntnis in den meisten Rechtsfragen, aber wer etwas konsumiert hat dieses Etwas in Besitz, oder irre ich mich? Nicht notwendigerweise. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Freeman Geschrieben 21. Juli 2009 Melden Share Geschrieben 21. Juli 2009 Sollte er unbefugten Besitz gehabt haben oder sich denselben unbefugt verschafft haben Was ist das eigentlich für eine gequirlte Kacke? Soll das einen Sinn ergeben? Wenn er unbefugten Besitz hatte, wird er ja wohl kaum eine Befugnis zur Beschaffung desselben gehabt haben, wie es das "oder" nahelegt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Bleze Geschrieben 21. Juli 2009 Melden Share Geschrieben 21. Juli 2009 Verzeih mir meine Unkenntnis in den meisten Rechtsfragen, aber wer etwas konsumiert hat dieses Etwas in Besitz, oder irre ich mich? Nicht notwendigerweise. Erkläre... Konsumiere ich KiPo, habe ich es im Besitz, selbst wenn es nem Kumpel gehört und ich es mir nur geliehen habe. In DEM Moment WO ich konsumiere ist es in meinem Besitz. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Soulman Geschrieben 21. Juli 2009 Melden Share Geschrieben 21. Juli 2009 (bearbeitet) Konsumiere ich KiPo, habe ich es im Besitz, selbst wenn es nem Kumpel gehört und ich es mir nur geliehen habe. In DEM Moment WO ich konsumiere ist es in meinem Besitz. Theoretisch könntest Du das auch im Schmuddelkino konsumieren und alles wäre im Lot (ausser für den Vorführer), wogegen der Besitz ohne Konsum strafbar ist (der Vorführer liest ein Buch). Gruss, Martin bearbeitet 21. Juli 2009 von Soulman Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Bleze Geschrieben 21. Juli 2009 Melden Share Geschrieben 21. Juli 2009 Das macht keinen Sinn. Also rein rechtlich evtl. schon, aber logisch finde ich das jetzt nicht in dem Zusammenhang mit KiPo oO Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 21. Juli 2009 Melden Share Geschrieben 21. Juli 2009 Verzeih mir meine Unkenntnis in den meisten Rechtsfragen, aber wer etwas konsumiert hat dieses Etwas in Besitz, oder irre ich mich? Nicht notwendigerweise. Wann denn nicht? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Franciscus non papa Geschrieben 21. Juli 2009 Melden Share Geschrieben 21. Juli 2009 smile, wenn man im kino einen film anschaut, dann konsumiert man ihn doch in gewisser weise, aber der film ist weder in besitz noch eigentum. so als juristischer laie gesagt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Freeman Geschrieben 21. Juli 2009 Melden Share Geschrieben 21. Juli 2009 smile, wenn man im kino einen film anschaut, dann konsumiert man ihn doch in gewisser weise, aber der film ist weder in besitz noch eigentum. Beim PC ist es aber nur ein Mausklick, der darüber entscheidet, ob sich das Material in meinem Besitz befindet oder mit dem Schließen des Browsers(dem Verlassen des Kinos) wieder unzugänglich wird. Wenn die Daten auf DVD gespeichert sind, dann habe ich sie in meinem Besitz. Bin ich Ermittler in Sachen KiPo, dann kann dieser Besitz im Rahmen der Ermittlungstätigkeit befugt sein. Ziehe ich mir eine Kopie zum privaten Konsum, dann habe ich mir unbefugten Besitz unbefugt verschafft. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Bleze Geschrieben 22. Juli 2009 Melden Share Geschrieben 22. Juli 2009 smile, wenn man im kino einen film anschaut, dann konsumiert man ihn doch in gewisser weise, aber der film ist weder in besitz noch eigentum. Beim PC ist es aber nur ein Mausklick, der darüber entscheidet, ob sich das Material in meinem Besitz befindet oder mit dem Schließen des Browsers(dem Verlassen des Kinos) wieder unzugänglich wird. Wenn die Daten auf DVD gespeichert sind, dann habe ich sie in meinem Besitz. Bin ich Ermittler in Sachen KiPo, dann kann dieser Besitz im Rahmen der Ermittlungstätigkeit befugt sein. Ziehe ich mir eine Kopie zum privaten Konsum, dann habe ich mir unbefugten Besitz unbefugt verschafft. Eben... Was den Rechner angeht ist Besitz viel schneller da als bei besagtem Kinofilm z.b., eben durch Cache usw. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Soulman Geschrieben 22. Juli 2009 Melden Share Geschrieben 22. Juli 2009 (bearbeitet) Stasi 2.0 Dieser Vertrag ist in Kraft getreten. Damit bekommt Amerika (und jeder von dem Amerika möchte, dass er es auch bekommt) Zugriff auf alle zu einer Person in Deutschland von den Behörden gespeicherten Informationen, wenn sie möchten. Sie müssen nur fragen. Besonders gelungen finde ich Artikel 11 (3): (3) Schutz der Privatsphäre und DatenschutzAus diesem Abkommen erwachsen Privatpersonen keine Rechte, auch nicht das Recht, Beweismittel zu erlangen, zu unterdrücken oder auszuschließen oder den Austausch personenbezogener Daten zu behindern. Unabhängig von diesem Abkommen bestehende Rechte bleiben jedoch unberührt. Damit wird ausgeschlossen, dass die betroffene Person über einen Transfer informiert wird. und Artikel 22: Kündigung des AbkommensDieses Abkommen kann von jeder Vertragspartei unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist schriftlich gekündigt werden. Auf die bereits übermittelten Daten findet dieses Abkommen weiter Anwendung. Damit werden dann 3 Monate lang die Leitungen glühen, falls der Scheiss gekündigt wird. ganz toll, Martin P.S. zu "c) Alternativen: keine" möchte ich anmerken, dass die Piratenpartei jetzt bundesweit zur Bundestagswahl zugelassen ist. bearbeitet 22. Juli 2009 von Soulman Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 22. Juli 2009 Melden Share Geschrieben 22. Juli 2009 Wann denn nicht? Wenn wir uns auf deinem Rechner zusammen KiPo anschauen, dann besitzt nur du den Datenträger, auf dem die Dateien gespeichert sind. Nur weil ich dir dabei über die Schulter schaue, besitze ich ja nicht deinen Rechner. Ähnlich verhält es sich, wenn ich dich an meinem Joint mitrauchen lasse. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 22. Juli 2009 Melden Share Geschrieben 22. Juli 2009 Wann denn nicht? Wenn wir uns auf deinem Rechner zusammen KiPo anschauen, dann besitzt nur du den Datenträger, auf dem die Dateien gespeichert sind. Nur weil ich dir dabei über die Schulter schaue, besitze ich ja nicht deinen Rechner. Ähnlich verhält es sich, wenn ich dich an meinem Joint mitrauchen lasse. Ok. Manchmal fehlt es mir offenbar an Phantasie. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Recommended Posts
Join the conversation
You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.