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Petition gegen Internetzensur


Elrond

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Irgendein Bösewicht kann dir einen Trojaner schicken, der läßt dich dann munter auf KP-Seiten "surfen" (auf dem Server wird der Eindruck erweckt, du würdest surfen) und schon bist du geliefert.

Hattest du dann früher noch Glück, weil die Polizei nichts bei dir finden konnte, so wärst du mit dem neuen Gesetz geliefert. Es sei denn, du landest bei den wenigen kompententen Polizisten, die den Trojaner finden.

 

Das Zugangserschwerungsgesetz ändert materiell-rechtlich rein gar nichts. Ich sehe keinen Unterschied zwischen heute und früher.

Wenn sie so beschaffen sind, daß ich nicht sicher sein kann, doch Ärger zu bekommen, dann sind es schlechte Gesetze.

 

Wie würdest du denn die Strafbarkeit des Besitzes und der Besitzverschaffung an KiPo fassen?

Nein ist es nicht.

Es ist natürlich der Versuch strafbar, sich Pornographie zu verschaffen aber die Gleichsetzung von "Anklicken einer gefilterten Seite" und "Versuch einer Besitzverschaffung" wird nicht vorgenommen.

Erst wenn man wirklich auf dem gesperrten Server landet wird ermittelt.

 

 

Du vermengst mal wieder materielle Strafbarkeit und prozessuale Verfolgung, verstehst meinen Beitrag nicht, widersprichst ihm aber, indem du ihn teilweise paraphrasierst. Ganz groß.

Man kann die Rechthaberei auch ganz umgehen:

 

Bezüglich Stoppschild:

Sam: Das Gesetz ist schlecht, weil jemand durch Zufall etc. auf einer solchen Seite landen kann und dann mit Ermittlungen rechnen muss.

Clown: Nein, es wird nicht ermittelt, wenn man auf dem Stoppschild landet.

 

Gesetz vorher: Landest du auf dem Stoppschild, wird gegen dich möglicherweise ermittelt und du mußt mit einer Hausdurchsuchung rechnen.

Gesetz jetzt: Landest du auf dem Stoppschild passiert nichts.

 

Die Änderung des Gesetze wurde durch entsprechenden Druck von Internetnutzern durchgesetzt.

Die Politiker "sahen ein", daß die Gefahr bestand, daß gegen Unschuldige ermittelt werden könnten.

 

Bezüglich "Strafbarkeit von Konsum":

 

Ein weiteres Gesetz, welches angekündigt ist:

"Schaust du dir eine KP-Seite an" - mußt du mit Bestrafung rechnen!

 

Sam: Ein schlechtes Gesetz, weil man, wenn überhaupt, erst nach Ermittlung zwischen Vorsatz und Zufall unterscheiden kann und recht viele Unschuldige zu unrecht verdächtigt werden und eine Ermittlung wegen KP-Besitz, auch wenn sie später eingestellt wird, sehr schwerwiegende Folgen hat.

Clown: "Das Gesetz wird schon keinen Unschuldigen treffen" oder was auch immer....

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Der Konsument stellt doch nichts aus, führt nichts vor oder macht sonst irgendwie zugänglich. Der Konsument zieht ein Ticket im weltumspannenden KiPo Kino und schaut sich den Dreck durch ein Remote-Fernglas an. (von den anderen Vertriebswegen mal abgesehen)

 

Wenn der Täter über eine Remote-Control Kinderpornographie in den Cache eines Dritten lädt, so verschafft er einem Dritten Besitz an Kinderpornographie. Lädt er es auf diese Weise in seinen eigenen Cache, verschafft er ihn sich selbst und ist dann nach Absatz 4 strafbar. Ist doch nicht so schwer?

Ein öffentliches Ausstellen, Vorführen o. ä. ist für Abs. 2 nicht erforderlich, das wird gerade in Abs. 1 erfasst.

 

nö, er verschafft keinem Vorführer den Besitz, weil der Vorführer schon im Besitz ist. Ist auch irgendwie logisch. Es ist, als würdest Du bei Deinem Kumpel an den Rechner gehen und auf den Film klicken. Der Unterschied ist, dass Du dafür nicht aus deinem Stuhl aufstehen musst. Die Übertragung betrifft nicht den Film auf seinem Rechner, sondern das, was auf seinem Monitor passiert. Dein Rechner fungiert dabei wie ein Fernseher, indem die Signale seines Rechners an seinen Monitor auch an Deinen Rechner geschickt werden und in Echtzeit auf den Videoausgabeport (Monitorausgang) gelegt werden. Deine Maus ist die Fernbedienung. Meiner Meinung nach ist erst wenn Du diese Signale mitschneidest (aufzeichnest) eine Besitzverschaffung gegeben.

 

Gruss, Martin

bearbeitet von Soulman
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nö, er verschafft keinem Vorführer den Besitz, weil der Vorführer schon im Besitz ist. Ist auch irgendwie logisch.

 

Erklär mir nochmal deinen Fall. Was macht der Täter mittels der Fernsteuerung des anderen Rechners genau.

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Die Linke hat in einer kleinen Anfrage nach einer Liste von Datenbanken gefragt, die das BKA so fuehrt. Hier findet sich ein Artikel auf heise. de dazu, hier ist die PDF Version der Antwort auf die Anfrage mit einer Liste von Datenbanken.

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Heute noch passiert:

 

- Schaeuble wuenscht sich mehr Verstaendnis und Vertrauen in den Staat und findet, dass diejenigen, die gegen BKA Gesetz, Vorratsdatenspeicherung, USA Datenuebermittlung etc sind, nur unbegruendet Aengste schueren. Um mit seinen Worten zu sprechen

 

Das ist unredlich und schädlich: Es unterminiert das Vertrauen in staatliches Handeln, wenn der Staat in der Wahrnehmung seiner Schutzfunktion nicht als Quelle der Freiheit, sondern als deren Feind wahrgenommen wird.

 

- Zensursula arbeitet an verbindlichen Verhaltensregeln fuers Netz. Fuer die naechste Legislaturperiode moechte Sie

 

“Das dritte große Thema wird sein, wie man Sicherheit, Fairness und Respekt im Internet durchsetzt.”

 

Interessant dabei

 

Das muss man allerdings in einen größeren Kontext einbetten. Wie wir gehört haben, friert das Familienministerium gerade Fördergelder für die Vermittlung von Medienkompetenz ein und will die Gelder umschichten Richtung Schutz. Statt den kompetenten Umgang mit dem Netz zu trainieren, fliesst das Geld dann womöglich in technische Schutzinfrastrukturen.
bearbeitet von Elrond
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Die englische Regierung hat der Polizei weitreichende Befugnisse fuer die olympischen Spiele 2012 in London gegeben. Im Kern geht es darum, die Sponsoren vor ungenehmigter Werbung und Protesten zu schuetzen. Dazu darf z.B. die Polizei und auch private Firmen, die ein Zulassung haben, beliebige Protestplakate beschlagnahmen

 

But civil rights campaigners are worried about several clauses in the London Olympic Games and Games Act 2006. Section 19(4) could cover protest placards, they said, as it read: "The regulations may apply in respect of advertising of any kind including in particular – ( a ) advertising of a non-commercial nature, and ( b ) announcements or notices of any kind."

 

http://www.guardian.co.uk/uk/2009/jul/21/o...civil-liberties

 

oder in Haeuser eindringen, in denen sie Schilder oder Einrichtungen zur Herstellung solcher vermuten und diese zerstoeren. So will man sicherstellen, dass Demonstranten nicht gegen die Firmen protestieren, die Olympia sponsoren, auch wenn sich diese Proteste z.B. gegen schlechte Arbeitsbedingungen etc richten.

bearbeitet von Elrond
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Und die EU gewaehrt den USA Zugang zu den Bankdaten europaeischer Buerger. Erst baut SWIFT ein neues Rechenzentrum ausserhalb der USA, weil man dort nach 2001 einfach so auf die Transaktionsdaten aller europaeischer Banken zugegriffen hat, jetzt koennen Sie es offiziell. Das heisst also, amerikanische Fahnder koennen in beliebige Ueberweisungen Einblick nehmen, die EU Buerger zwischen Banken vornehmen und ueber die Geldstroeme Beziehungsnetzwerke erstellen:

 

http://www.heise.de/newsticker/Scharfe-Kri.../meldung/142566

 

Als wenn die USA nicht schon mit Echolon eine Historie im Bereich Industriespionage haetten .....

bearbeitet von Elrond
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Die englische Regierung hat der Polizei weitreichende Befugnisse fuer die olympischen Spiele 2012 in London gegeben. Im Kern geht es darum, die Sponsoren vor ungenehmigter Werbung und Protesten zu schuetzen. Dazu darf z.B. die Polizei und auch private Firmen, die ein Zulassung haben, beliebige Protestplakate beschlagnahmen

 

But civil rights campaigners are worried about several clauses in the London Olympic Games and Games Act 2006. Section 19(4) could cover protest placards, they said, as it read: "The regulations may apply in respect of advertising of any kind including in particular – ( a ) advertising of a non-commercial nature, and ( b ) announcements or notices of any kind."

 

http://www.guardian.co.uk/uk/2009/jul/21/o...civil-liberties

 

oder in Haeuser eindringen, in denen sie Schilder oder Einrichtungen zur Herstellung solcher vermuten und diese zerstoeren. So will man sicherstellen, dass Demonstranten nicht gegen die Firmen protestieren, die Olympia sponsoren, auch wenn sich diese Proteste z.B. gegen schlechte Arbeitsbedingungen etc richten.

Woran erinnert mich das nur ... hmm ...

 

Achja, an den Papstbesuch in Bayern ...

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Die EU moechte jetzt auch Einblick in alle elektronischen Rechnungen haben.

 

http://www.heise.de/newsticker/EU-moechte-.../meldung/142670

 

Während die Wogen um die Weiterreichung europäischer Bankdaten an US-Behörden hochschlagen, blieb es um ein EU-eigenes Projekt bislang still. In ihrem schon im Januar veröffentlichten Vorschlag (PDF-Dokument) zur Vereinfachung der Rechungsdirektive sieht die EU-Kommission ein länderübergreifendes Kontrollrecht vor.

 

§ 249 dieses Entwurfs erlaubt den "zuständigen Behörden" eines Mitgliedlandes, auf Online-Rechnungen von Bürgern und Firmen in anderen EU-Staaten zuzugreifen, sie herunterzuladen und zu "benutzen". Bezeichnenderweise erstreckt sich diese Regelung nur auf digitale Dokumente – ein erklärtes Ziel der neuen Direktive ist es jedoch, elektronische und papierne Rechnungen gleichzustellen.

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Die Netzsperren treten doch noch nicht in Kraft, Koehler hat das Gesetz noch nicht zur Pruefung bekommen

 

http://www.heise.de/newsticker/Startproble.../meldung/142760

Wer zu dumm zum Regieren ist, verbietet eben stattdessen. Offenbar sind sie aber auch zu dumm zum Verbieten. Hat man beim Alkoholverbot auch schon gesehen. Das ist irgendwie tröstlich.

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Die englische Regierung hat der Polizei weitreichende Befugnisse fuer die olympischen Spiele 2012 in London gegeben. Im Kern geht es darum, die Sponsoren vor ungenehmigter Werbung und Protesten zu schuetzen.

 

Im UK waren bis zum Beginn der Blair-Ära die bürgerlichen Freiheiten weitgehend heilig.

 

Warum es gerade sozialdemokratische Politiker wie Blair oder in DE auch Schily und Schröder waren, die den 11. September so schamlos für den Abbau bürgerlicher Rechte missbraucht haben, wird sich mir als ehemals traditioneller SPD-Wähler nie erschließen. Dass diese Partei irgendwann Heimstätte für Politiker mit dem Argument "wer nichts zu verbergen hat, braucht überhaupt keine Angst vor stärkerer Kontrolle haben" sein würde, hätte ich nie gedacht.

 

Offenbar hat der SPD das Abdriften in die Mitte zu Schröders Zeiten und die daraus zwangsläufig resultierende Abspaltung der Linken nicht gut getan - ähnliches trifft ja auch auf New Labour zu.

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Eine Sache, die das Bundesverfassungsgericht nicht hat, sind Gerichtsvollzieher. Niemand, der in Parlamente hineinspaziert und die Abgeordneten davon abhält, von Karlsruhe gekippte Gesetze einfach durch ebenso verfassungswidrige Gesetze zu ersetzen. Und niemand, der Innenministern den Stecker aus dem Telefon zieht, wenn diese Anweisungen durchgeben, die gegen Vorgaben des Gerichts verstoßen.

http://blogs.taz.de/ctrl/2009/07/28/massen...assungsgericht/

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Eine Sache, die das Bundesverfassungsgericht nicht hat, sind Gerichtsvollzieher. Niemand, der in Parlamente hineinspaziert und die Abgeordneten davon abhält, von Karlsruhe gekippte Gesetze einfach durch ebenso verfassungswidrige Gesetze zu ersetzen.

 

Das kann nur Aufgabe des Souveräns sein. Und da die Abgeordneten das wissen, existiert eine Bannmeile um das Parlament, die mit Gewalt verteidigt wird.

bearbeitet von Freeman
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Eine Sache, die das Bundesverfassungsgericht nicht hat, sind Gerichtsvollzieher. Niemand, der in Parlamente hineinspaziert und die Abgeordneten davon abhält, von Karlsruhe gekippte Gesetze einfach durch ebenso verfassungswidrige Gesetze zu ersetzen. Und niemand, der Innenministern den Stecker aus dem Telefon zieht, wenn diese Anweisungen durchgeben, die gegen Vorgaben des Gerichts verstoßen.

http://blogs.taz.de/ctrl/2009/07/28/massen...assungsgericht/

 

 

Das BVerfG ist gem. § 35 BVerfGG frei darin zu bestimmen, wie seine Entscheidungen vollstreckt werden. Das kann im Einzelfall auch durch einen Gerichtsvollzieher geschehen.

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Eine Sache, die das Bundesverfassungsgericht nicht hat, sind Gerichtsvollzieher. Niemand, der in Parlamente hineinspaziert und die Abgeordneten davon abhält, von Karlsruhe gekippte Gesetze einfach durch ebenso verfassungswidrige Gesetze zu ersetzen. Und niemand, der Innenministern den Stecker aus dem Telefon zieht, wenn diese Anweisungen durchgeben, die gegen Vorgaben des Gerichts verstoßen.

http://blogs.taz.de/ctrl/2009/07/28/massen...assungsgericht/

 

 

Das BVerfG ist gem. § 35 BVerfGG frei darin zu bestimmen, wie seine Entscheidungen vollstreckt werden. Das kann im Einzelfall auch durch einen Gerichtsvollzieher geschehen.

wie wäre es mal mit solchen Jungs...

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Eine Sache, die das Bundesverfassungsgericht nicht hat, sind Gerichtsvollzieher. Niemand, der in Parlamente hineinspaziert und die Abgeordneten davon abhält, von Karlsruhe gekippte Gesetze einfach durch ebenso verfassungswidrige Gesetze zu ersetzen. Und niemand, der Innenministern den Stecker aus dem Telefon zieht, wenn diese Anweisungen durchgeben, die gegen Vorgaben des Gerichts verstoßen.

http://blogs.taz.de/ctrl/2009/07/28/massen...assungsgericht/

 

 

Das BVerfG ist gem. § 35 BVerfGG frei darin zu bestimmen, wie seine Entscheidungen vollstreckt werden. Das kann im Einzelfall auch durch einen Gerichtsvollzieher geschehen.

Du machst deinem Namen alle Ehre.

Wie stellst du dir das denn vor - der Gerichtsvollzieher unter Begleitung von Polizisten hindert die Politiker daran weiterhin verfassungswidrige Gesetze zu erlassen?

 

Das BVerfG verfügt aber über gar keinen Vollstreckungsapparat:

http://books.google.de/books?id=_kCI5o6Gq8...;q=&f=false

bearbeitet von Sam_Naseweiss
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Zensursula moechte die Sperren moeglichst bald ausweiten, damit das Internet nicht ein rechtsfreier Chaosraum wird, in dem jeder betruegen und beleidigen kann, wie er will. Sie moechte

 

weiter Diskussionen führen, wie wir Meinungsfreiheit, Demokratie und Menschenwürde im Internet im richtigen Maß erhalten.

 

Dazu ein sehr sehr guter Kommentar von RA Udo Vetter vom Lawblog:

 

http://www.lawblog.de/index.php/archives/2...als-sondermull/

 

Frau von der Leyen münzt das Abwehrrecht gegen den Staat in einen Handlungsauftrag des Staates um. Plötzlich ist die Menschenwürde ein Grund für staatliches Eingreifen – der Staat schützt die Menschenwürde seiner Bürger, indem er Dritten den Mund zuhält oder durch Stoppschilder dafür sorgt, dass sie im Internet nicht mehr gelesen, gesehen und gehört werden können.

 

Das entfernt sich weit vom eigentlichen Sinn und Zweck des Grundrechts auf Menschenwürde. Wie absurd das Ganze ist, zeigt sich an von der Leyens Aussage, die Bewahrung der Menschenwürde begrenze Demokratie und Meinungsfreiheit auf das “richtige Maß”. So werden aus rechtsstaatlichen Grundelementen, die sich bedingen und ergänzen, Gegensätze.

 

Die böse Absicht darf mittlerweile unterstellt werden.

 

Die Familienministerin interpretiert also die Menschenwürde um. Von einer Pflicht, welche die äußersten Grenzen staatlichen Handelns umreißt, zum “großen Reinigungsauftrag” an den Staat. Das mag fürsorglich gemeint sein. Zu viel staatliche Fürsorge in Form der Beschneidung von Grundrechten hat jedoch bisher weder die Demokratie noch die Freiheit gefördert.

bearbeitet von Elrond
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Franciscus non papa

erschütternd, auf welch tönernen füssen unsere grundrechte zu stehen scheinen. noch bleibt die hoffnung, dass am ende das verfassungsgericht das wildgewordene bärchen stoppt.

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