AndreasB Geschrieben 2. August 2009 Melden Share Geschrieben 2. August 2009 Hochverrat ist nur Hochverrat, wenn Gewalt bzw. Androhen von Gewalt dazukommt. Leider. Aber der Souverän hat halt nix mehr zu sagen. Dafür haben wir ja schließlich Experten, und nur schiere Böswilligkeit würde diesen Experten ökonomische Interessen unterstellen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 2. August 2009 Melden Share Geschrieben 2. August 2009 Hochverrat ist nur Hochverrat, wenn Gewalt bzw. Androhen von Gewalt dazukommt. Leider. Es ist schon faszinierend, dass diejenigen, die die Grundrechte zu schützen vorgeben, einen der schwersten Tatbestände des deutschen Strafrechts auf Handlungen erstrecken wollen, die grundrechtlich geschützt sind. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
AndreasB Geschrieben 2. August 2009 Melden Share Geschrieben 2. August 2009 Hochverrat ist nur Hochverrat, wenn Gewalt bzw. Androhen von Gewalt dazukommt. Leider. Es ist schon faszinierend, dass diejenigen, die die Grundrechte zu schützen vorgeben, einen der schwersten Tatbestände des deutschen Strafrechts auf Handlungen erstrecken wollen, die grundrechtlich geschützt sind. Verständnisfragen. Ursula von der Leyens Zensurankündigungen sind grundrechtlich geschützt? Wäre das Verabschieden von offen verfassungsfeindlichen Gesetzen ebenfalls grundrechtlich geschützt. Befinde ich mich im Spannungsfeld von Rechtsstaatlichkeit und "gesundem Volksempfinden" zu nahe an letzterem? Ich erwarte eine ehrliche Antwort, selbst wenn sie schmerzt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 3. August 2009 Melden Share Geschrieben 3. August 2009 Verständnisfragen.Ursula von der Leyens Zensurankündigungen sind grundrechtlich geschützt? Die Auffassung zu äußern, Internetsperren seien eine gute Sache, ist grundrechtlich geschützt. Befinde ich mich im Spannungsfeld von Rechtsstaatlichkeit und "gesundem Volksempfinden" zu nahe an letzterem? Wtf? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lothar1962 Geschrieben 3. August 2009 Melden Share Geschrieben 3. August 2009 Ursula von der Leyens Zensurankündigungen sind grundrechtlich geschützt? Selbstverständlich sind sie das. Warum sollte UvdL kein Recht auf Meinungsäußerung haben? Wäre das Verabschieden von offen verfassungsfeindlichen Gesetzen ebenfalls grundrechtlich geschützt. Wie kommst Du darauf? Und was heißt "offen"? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Elrond Geschrieben 3. August 2009 Autor Melden Share Geschrieben 3. August 2009 (bearbeitet) Ich glaube, AndreasB meint den Trend der letzten Jahre, Gesetze zu verabschieden, von denen man schon vermutet, dass sie in Karlsruhe keinen Bestand haben werden (z.B. die Vorratsdatenspeicherung mit der Aussage von Fr. Zypris "Ich habe nur zugestimmt, weil ich hoffe, dass Karlsruhe es rueckgaengig macht" oder die Polizeigesetze in NRW, Hessen, BW und Bayern rund um die Kennzeichen-Erfassungsproblematik). Beim Zensurgesetz ist es aehnlich. Die rechtlichen Gutachten im Vorfeld haben alle mehr oder minder starke verfassungsrechtliche Bedenken geaeussert, die einfach uebergangen wurden, und man hat bewusst erstmal so getan, als muesste man das Gesetz nicht in Bruessel vorlegen (Notifikationsverfahren). bearbeitet 3. August 2009 von Elrond Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sam_Naseweiss Geschrieben 3. August 2009 Melden Share Geschrieben 3. August 2009 Struwweluschi http://www.heise.de/newsticker/foren/S-Die...ad/showthread-1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Soulman Geschrieben 3. August 2009 Melden Share Geschrieben 3. August 2009 Struwweluschihttp://www.heise.de/newsticker/foren/S-Die...ad/showthread-1 Das hat Stil! Gruss, Martin Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Franciscus non papa Geschrieben 3. August 2009 Melden Share Geschrieben 3. August 2009 gut gemacht, und man muss lächeln, obwohl es nichts zu lachen gibt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
AndreasB Geschrieben 3. August 2009 Melden Share Geschrieben 3. August 2009 Ursula von der Leyens Zensurankündigungen sind grundrechtlich geschützt? Selbstverständlich sind sie das. Warum sollte UvdL kein Recht auf Meinungsäußerung haben? Ich habe mich schlecht ausgedrückt, ich meinte das Einbringen von Gesetzesvorlagen von fragwürdigem verfassungsrechtlichem Status und deren Beschluss als Gesetz. Wäre das Verabschieden von offen verfassungsfeindlichen Gesetzen ebenfalls grundrechtlich geschützt. Wie kommst Du darauf? Und was heißt "offen"? Was mir durch den Kopf schwirrte (weil ich ein möglichst unrealistisches Beispiel wählen wollte), war ein Gesetz (oder von mir aus auch ein Gesetzespaket), das Blonde von öffentlichen Ämtern ausschließt. Ein unrealistisches Beispiel deshalb, weil ich mir dann das Ausbleiben von Fragen nach dem Warum und Woher usw. erhoffe. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 3. August 2009 Melden Share Geschrieben 3. August 2009 Ich habe mich schlecht ausgedrückt, ich meinte das Einbringen von Gesetzesvorlagen von fragwürdigem verfassungsrechtlichem Status und deren Beschluss als Gesetz. Auch hier zeigen sich die selbsternannten Wächter der Verfassung als schlechte Kenner derselben: Artikel 46 GG (1) Ein Abgeordneter darf zu keiner Zeit wegen seiner Abstimmung oder wegen einer Äußerung, die er im Bundestage oder in einem seiner Ausschüsse getan hat, gerichtlich oder dienstlich verfolgt oder sonst außerhalb des Bundestages zur Verantwortung gezogen werden. Dies gilt nicht für verleumderische Beleidigungen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
AndreasB Geschrieben 3. August 2009 Melden Share Geschrieben 3. August 2009 Ich glaube, AndreasB meint den Trend der letzten Jahre, Gesetze zu verabschieden, von denen man schon vermutet, dass sie in Karlsruhe keinen Bestand haben werden (z.B. die Vorratsdatenspeicherung mit der Aussage von Fr. Zypris "Ich habe nur zugestimmt, weil ich hoffe, dass Karlsruhe es rueckgaengig macht" oder die Polizeigesetze in NRW, Hessen, BW und Bayern rund um die Kennzeichen-Erfassungsproblematik). Beim Zensurgesetz ist es aehnlich. Die rechtlichen Gutachten im Vorfeld haben alle mehr oder minder starke verfassungsrechtliche Bedenken geaeussert, die einfach uebergangen wurden, und man hat bewusst erstmal so getan, als muesste man das Gesetz nicht in Bruessel vorlegen (Notifikationsverfahren). Danke. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Elrond Geschrieben 3. August 2009 Autor Melden Share Geschrieben 3. August 2009 (bearbeitet) Auch hier zeigen sich die selbsternannten Wächter der Verfassung als schlechte Kenner derselben:Artikel 46 GG (1) Ein Abgeordneter darf zu keiner Zeit wegen seiner Abstimmung oder wegen einer Äußerung, die er im Bundestage oder in einem seiner Ausschüsse getan hat, gerichtlich oder dienstlich verfolgt oder sonst außerhalb des Bundestages zur Verantwortung gezogen werden. Dies gilt nicht für verleumderische Beleidigungen. Niemand will Frau von der Leyen persoenlich zur Rechenschaft ziehen. Aber die Frage, warum man Gesetze verabschiedet im Wissen, dass sie doch nicht am Verfassungsgericht vorbeikommen, darf doch schon erlaubt sein, oder siehst Du das anders? Hast Du denn eine Antwort darauf? Ein Statiker konstrukiert schliesslich auch kein Haus im Wissen, dass die Schwerkraft noch Umbauten daran vornehmen wird. bearbeitet 3. August 2009 von Elrond Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 3. August 2009 Melden Share Geschrieben 3. August 2009 Niemand will Frau von der Leyen persoenlich zur Rechenschaft ziehen. Achja? Ich hatte Andreas so verstanden, dass er Frau von der Leyen wegen Hochverrats angeklagt wissen will: Hochverrat ist nur Hochverrat, wenn Gewalt bzw. Androhen von Gewalt dazukommt. Leider. Ich habe mich schlecht ausgedrückt, ich meinte das Einbringen von Gesetzesvorlagen von fragwürdigem verfassungsrechtlichem Status und deren Beschluss als Gesetz. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Elrond Geschrieben 3. August 2009 Autor Melden Share Geschrieben 3. August 2009 (bearbeitet) Gut, das ist sicherlich kein Hochverrat. Und weil Andreas das als juristischer Laie nicht erkannt hat, ist seine ganz Kritik als "selbsternannter Waechter der Verfassung" invalidiert, richtig? Dann frage ich mich allerdings, wo die Prosteststuerme der Rechtsanwaelte sind, die sollten es schliesslich auf Grund der Profession besser wissen. bearbeitet 3. August 2009 von Elrond Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Soulman Geschrieben 3. August 2009 Melden Share Geschrieben 3. August 2009 (bearbeitet) Ich glaube, AndreasB meint den Trend der letzten Jahre, Gesetze zu verabschieden, von denen man schon vermutet, dass sie in Karlsruhe keinen Bestand haben werden (z.B. die Vorratsdatenspeicherung mit der Aussage von Fr. Zypris "Ich habe nur zugestimmt, weil ich hoffe, dass Karlsruhe es rueckgaengig macht" oder die Polizeigesetze in NRW, Hessen, BW und Bayern rund um die Kennzeichen-Erfassungsproblematik). Beim Zensurgesetz ist es aehnlich. Die rechtlichen Gutachten im Vorfeld haben alle mehr oder minder starke verfassungsrechtliche Bedenken geaeussert, die einfach uebergangen wurden, und man hat bewusst erstmal so getan, als muesste man das Gesetz nicht in Bruessel vorlegen (Notifikationsverfahren). Ich finde es wichtiger, dass man sein eigenes politisches Verhalten an derartigen Vorfällen und Äusserungen ausrichtet. Es macht keinen Sinn nur nach Karlsruhe zu schielen, immer wenn einem die politische Kultur auf den Sack geht. Das habe ich mittlerweile begriffen. Gruss, Martin bearbeitet 3. August 2009 von Soulman Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 3. August 2009 Melden Share Geschrieben 3. August 2009 Gut, das ist sicherlich kein Hochverrat. Und weil Andreas das als juristischer Laie nicht erkannt hat, ist seine ganz Kritik als "selbsternannter Waechter der Verfassung" invalidiert, richtig? Nein, Andreas hat ja zutreffend erkannt, dass Hochverrat Gewalt oder Drohung mit Gewalt voraussetzt. Er hat aber bedauert, dass das so ist. Meine Kritik ist, dass er sich als Verfassungswächter berufen fühlt, gleichzeitig aber Grundwerte der Verfassung den Grundsatz der Indemnität verkennt. Dann frage ich mich allerdings, wo die Prosteststuerme der Rechtsanwaelte sind, die sollten es schliesslich auf Grund der Profession besser wissen. Die bisherige Kritik aus der Rechtswissenschaft am Zugangserschwerungsgesetz ist vernichtend. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lothar1962 Geschrieben 3. August 2009 Melden Share Geschrieben 3. August 2009 Aber die Frage, warum man Gesetze verabschiedet im Wissen, dass sie doch nicht am Verfassungsgericht vorbeikommen, darf doch schon erlaubt sein, oder siehst Du das anders? Ja - darüber sollte man dringend diskutieren, jedoch nicht mit Begriffen wie "Hochverrat" - das ist eine Straftat, begangen durch eine natürliche Person. Ich habe das Gefühl, die Legislative "will was tun", um den Leuten zu zeigen, wie wichtig man das Thema hält. Man erlässt ein Gesetz, und das hält nicht. Und schon kann man "einen anderen" dafür schuldig sprechen. Ich wundere mich, warum seitens des BVerfG nur sehr wenige Vorwürfe in Richtung Politik kommen - einzig die sehr allgemeinen Äußerungen H.-J. Papiers nach der Wahl 2005 sind mir da bekannt. Aus Bayern ist mir die Diskussion über erweiterte Rechte der Polizei bekannt, die schließlich als nicht verfassungskonform aufgegeben werden mussten. Die CSU gefiel sich darin, gar fürchterlich über das BVerfG herzuziehen, welches dafür verantwortlich sei, dass die innere Sicherheit abnehmen würde (sinngemäß Stoiber): Die Politik hat ja das Beste versucht. Klar gefällt mir das nicht - das BVerfG ist nicht dazu da, Gesetze zu machen bzw. auszubessern - es ist auch nicht Sündenbock für falsche Vorstellungen der Bevölkerung oder Entscheidungsschwäche der Politik. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 3. August 2009 Melden Share Geschrieben 3. August 2009 (bearbeitet) Ich wundere mich, warum seitens des BVerfG nur sehr wenige Vorwürfe in Richtung Politik kommen - einzig die sehr allgemeinen Äußerungen H.-J. Papiers nach der Wahl 2005 sind mir da bekannt. Es steht einem rechtsprechenden Verfassungsorgan nicht an, ein anderes Verfassungsorgan öffentlich zu kritisieren. Damit würde das BVerfG seine Reputation aufs Spiel setzen. bearbeitet 3. August 2009 von Clown Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Elrond Geschrieben 3. August 2009 Autor Melden Share Geschrieben 3. August 2009 Umgekehrt darf man scheinbar. http://www.heise.de/newsticker/Schaeuble-k.../meldung/134394 Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble meint, das Bundesverfassungsgericht greife zu sehr in die Gesetzgebung ein. Als Beispiel nennt er laut einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) die einstweilige Anordnung des Gerichts zur Vorratsdatenspeicherung. In einem von der FAZ veröffentlichten Streitgespräch mit dem ehemaligen Verfassungsrichter Winfried Hassemer sagte Schäuble, wer Gesetze gestalten wolle, solle sich bemühen, Mitglied des Deutschen Bundestags zu werden. Den "einmaligen Kompetenzen" des Bundesverfassungsgerichts entspreche "ein hohes Maß an Zurückhaltung mit öffentlichen Äußerungen". Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Beutelschneider Geschrieben 3. August 2009 Melden Share Geschrieben 3. August 2009 Umgekehrt darf man scheinbar. http://www.heise.de/newsticker/Schaeuble-k.../meldung/134394 Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble meint, das Bundesverfassungsgericht greife zu sehr in die Gesetzgebung ein. Als Beispiel nennt er laut einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) die einstweilige Anordnung des Gerichts zur Vorratsdatenspeicherung. In einem von der FAZ veröffentlichten Streitgespräch mit dem ehemaligen Verfassungsrichter Winfried Hassemer sagte Schäuble, wer Gesetze gestalten wolle, solle sich bemühen, Mitglied des Deutschen Bundestags zu werden. Den "einmaligen Kompetenzen" des Bundesverfassungsgerichts entspreche "ein hohes Maß an Zurückhaltung mit öffentlichen Äußerungen". Umgekehrt wird ein Schuh daraus. Wer Gesetze gestalten will, möge auch zusehen dass diese verfassungskonform sind. Wenn das BVG tatsächliche zu sehr in die Gesetzesgestaltung eingreift, liegt das ja wohl an der miserablen Qualität der erlassenen Gesetze. Oder um es provokant zu sagen: Dann liegt das daran, dass Herr Schäuble Sch**** gebaut hat. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Soulman Geschrieben 3. August 2009 Melden Share Geschrieben 3. August 2009 Umgekehrt darf man scheinbar. http://www.heise.de/newsticker/Schaeuble-k.../meldung/134394 Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble meint, das Bundesverfassungsgericht greife zu sehr in die Gesetzgebung ein. Als Beispiel nennt er laut einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) die einstweilige Anordnung des Gerichts zur Vorratsdatenspeicherung. In einem von der FAZ veröffentlichten Streitgespräch mit dem ehemaligen Verfassungsrichter Winfried Hassemer sagte Schäuble, wer Gesetze gestalten wolle, solle sich bemühen, Mitglied des Deutschen Bundestags zu werden. Den "einmaligen Kompetenzen" des Bundesverfassungsgerichts entspreche "ein hohes Maß an Zurückhaltung mit öffentlichen Äußerungen". Reputation ist in der Politik irrelevant geworden und das ist keine Schuld der Politik. Es ist ganz allein die Schuld des Wählers. Gruss, Martin Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
AndreasB Geschrieben 3. August 2009 Melden Share Geschrieben 3. August 2009 Ich habe mich schlecht ausgedrückt, ich meinte das Einbringen von Gesetzesvorlagen von fragwürdigem verfassungsrechtlichem Status und deren Beschluss als Gesetz. Auch hier zeigen sich die selbsternannten Wächter der Verfassung als schlechte Kenner derselben: Artikel 46 GG (1) Ein Abgeordneter darf zu keiner Zeit wegen seiner Abstimmung oder wegen einer Äußerung, die er im Bundestage oder in einem seiner Ausschüsse getan hat, gerichtlich oder dienstlich verfolgt oder sonst außerhalb des Bundestages zur Verantwortung gezogen werden. Dies gilt nicht für verleumderische Beleidigungen. Stimmt, das hatte ich vergessen. Der Gemeinschaftskundeunterricht ist aber auch schon bald 30 Jahre her. Im gleichen Gemeinschaftskundeunterricht habe ich auch gelernt, das die KPD 1952 verboten wurde, weil sie verfassungsfeindliche Ziele hatte. Und so habe ich versucht, die KPD, Schäuble, vdL etc. irgendwie unter einen Hut zu bringen und kam auf die Idee "Hochverrat" (zu dem ich noch ein paar andere Fragen hätte, aber zu gegebener Zeit). Deshalb formuliere ich meine dreiste Forderung in eine bescheidene Frage um. Wie Elrond schon bemerkte, wurden in den letzten Jahrzehnten zunehmend Gesetze beschlossen, die teilweise massive Eingriffe in die Privatsphäre ermöglichen. (Dass zur Begründung dieser Gesetze regelmäßig das Erfolgsduo Kinderschänder-Terrorismus bemüht wird, lässt mich an der Notwendigkeit dieser Gesetze ein wenig zweifeln.) Ich weiß, dass man die Gesetze vom BVerfG prüfen lassen kann, aber - und hier setzt meine Frage an - wird die Umsetzung des Urteil z. T in einer Art gefasst, die dem Geist des Urteils völlig widerspricht, wie beim Referentenentwurf zum großen Lauschangriff geschehen. Mittlerweile folgen Maßnahmen, die alle in die Richtung der Entrechtung des Individuums weisen eine nach der anderen. Der Geist des "du bist nichts, dein Volk (resp. Staat) ist alles" scheint als Relaunch im Zweierpack "nur Täter haben etwas zu verbergen" und "jeder ist verpflichtet bis zum Tode kerngesund zu sein" (ein wahrhaft geschickter Schachzug, die Gesundheit auszulagern, denn erst so konnte der Gesundheitskult seine quasireligiöse Wirkung voll entfalten) wieder fröhliche Urständ zu feiern, und das nicht erst seit gestern. Kann und soll gegen einen derart antidemokratischen Konsens nur mit demokratischen Mitteln vorgegangen werden, auch wenn diese ignoriert werden? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 3. August 2009 Melden Share Geschrieben 3. August 2009 Kann und soll gegen einen derart antidemokratischen Konsens nur mit demokratischen Mitteln vorgegangen werden, auch wenn diese ignoriert werden? Natürlich. Alles andere wäre jedenfalls eher noch Hochverrat. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sam_Naseweiss Geschrieben 3. August 2009 Melden Share Geschrieben 3. August 2009 Naja, ich bin auch der Ansicht, daß eine Partei, die mehrmals hintereinander verfassungswidrige Gesetze erlassen hat vom Verfassungsschutz beobachtet werden müßte und wenn sie nicht davon abläßt, gehört geprüft, ob man sie nicht verbieten sollte. Die Demokratie soll ja wehrhaft sein und nicht die etablierte Regierung! Daher: Die Demokratie muss vor verfassungsfeindlichen Bestrebungen geschützt werden und nicht etwa die aktuelle Regierung vor Bestrebungen, die ihre Macht gefährden könnte. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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