Soulman Geschrieben 3. August 2009 Melden Share Geschrieben 3. August 2009 (bearbeitet) Naja, ich bin auch der Ansicht, daß eine Partei, die mehrmals hintereinander verfassungswidrige Gesetze erlassen hat vom Verfassungsschutz beobachtet werden müßte und wenn sie nicht davon abläßt, gehört geprüft, ob man sie nicht verbieten sollte.Die Demokratie soll ja wehrhaft sein und nicht die etablierte Regierung! Daher: Die Demokratie muss vor verfassungsfeindlichen Bestrebungen geschützt werden und nicht etwa die aktuelle Regierung vor Bestrebungen, die ihre Macht gefährden könnte. Hi Sam, Und wer, wenn nicht die regierende Partei, kontrolliert dann den Verfassungsschutz? Noch einmal: Die einzige direkte Einflussnahme des besorgten Bürgers ist und bleibt der Wahlzettel! Gruss, Martin bearbeitet 3. August 2009 von Soulman Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 3. August 2009 Melden Share Geschrieben 3. August 2009 Naja, ich bin auch der Ansicht, daß eine Partei, die mehrmals hintereinander verfassungswidrige Gesetze erlassen hat vom Verfassungsschutz beobachtet werden müßte und wenn sie nicht davon abläßt, gehört geprüft, ob man sie nicht verbieten sollte.Die Demokratie soll ja wehrhaft sein und nicht die etablierte Regierung! Das ist doch völliger Unsinn. Inwiefern richtet sich denn eine Partei, die bspw. fälschlicherweise eine Bundeskompetenz in Anspruch genommen hat, in aktiv-kämpferischer Weise gegen die FDGO? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sam_Naseweiss Geschrieben 3. August 2009 Melden Share Geschrieben 3. August 2009 Worin besteht denn der Unterschied zwischen eventuellen verfassungswidrigen Bestreben der NPD und dem Erlassen verfassungswidriger Gesetze der CDU? Naja gut, vor der NPD sind wir eigentlich gut geschützt, deren wichtigsten Anführer sind ja V-Männer. Aber in der CDU haben wir leider keine. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 3. August 2009 Melden Share Geschrieben 3. August 2009 (bearbeitet) Worin besteht denn der Unterschied zwischen eventuellen verfassungswidrigen Bestreben der NPD und dem Erlassen verfassungswidriger Gesetze der CDU?Naja gut, vor der NPD sind wir eigentlich gut geschützt, deren wichtigsten Anführer sind ja V-Männer. Aber in der CDU haben wir leider keine. Es ist diese Unfugkritik, die das Bestreben der Aktivisten gegen Netzsperren diskreditiert. bearbeitet 3. August 2009 von Clown Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
AndreasB Geschrieben 3. August 2009 Melden Share Geschrieben 3. August 2009 Umgekehrt darf man scheinbar. http://www.heise.de/newsticker/Schaeuble-k.../meldung/134394 Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble meint, das Bundesverfassungsgericht greife zu sehr in die Gesetzgebung ein. Als Beispiel nennt er laut einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) die einstweilige Anordnung des Gerichts zur Vorratsdatenspeicherung. In einem von der FAZ veröffentlichten Streitgespräch mit dem ehemaligen Verfassungsrichter Winfried Hassemer sagte Schäuble, wer Gesetze gestalten wolle, solle sich bemühen, Mitglied des Deutschen Bundestags zu werden. Den "einmaligen Kompetenzen" des Bundesverfassungsgerichts entspreche "ein hohes Maß an Zurückhaltung mit öffentlichen Äußerungen". Reputation ist in der Politik irrelevant geworden und das ist keine Schuld der Politik. Es ist ganz allein die Schuld des Wählers. Gruss, Martin Jemandem, der nur die Wahl zwischen fauligen Kartoffeln und fauligen Rüben hatte vorzuwerfen, er hätte sich das faulige Gemüse ja selbst ausgesucht, erscheint mir doch ein wenig zynisch. Sorry, Leute von Format stehen schon ab Landtagsniveau aufwärts nicht mehr zur Wahl, von Alternativen ganz zu schweigen. Dafür die Wähler der Verantwortung zu zeihen ist schon dreist, die dürfen doch das Personal der Parteien gar nicht auswählen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Elrond Geschrieben 3. August 2009 Autor Melden Share Geschrieben 3. August 2009 in aktiv-kämpferischer Weise gegen die FDGO? Gibt es irgendwo eine fuer Laien verstaendliche Definition der FDGO? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sam_Naseweiss Geschrieben 3. August 2009 Melden Share Geschrieben 3. August 2009 Naja, ich bin auch der Ansicht, daß eine Partei, die mehrmals hintereinander verfassungswidrige Gesetze erlassen hat vom Verfassungsschutz beobachtet werden müßte und wenn sie nicht davon abläßt, gehört geprüft, ob man sie nicht verbieten sollte.Die Demokratie soll ja wehrhaft sein und nicht die etablierte Regierung! Das ist doch völliger Unsinn. Inwiefern richtet sich denn eine Partei, die bspw. fälschlicherweise eine Bundeskompetenz in Anspruch genommen hat, in aktiv-kämpferischer Weise gegen die FDGO? Relevant ist nicht ein aktiv-kämpferisches Vorgehen, sondern: Sofern eine Organisation nicht nur verfassungsfeindlich ist, sondern die Stufe zur Verfassungswidrigkeit überschritten hat, ihre Handlungen und Ziele folglich planvoll das Funktionieren dieser freiheitlichen demokratischen Grundordnung beeinträchtigen und im weiteren Verlauf diese Ordnung selbst beseitigen wollen, kann diese Organisation in Deutschland verboten werden. http://de.wikipedia.org/wiki/Verfassungsfeindlichkeit Etliche Gesetze der jüngsten Zeit waren verfassungswidrig, daher dazu geeignet, das Funktionieren dieser freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu beeinträchtigen Einzig über das "planvoll" ließe sich noch streiten - aber da kannst du streiten mit wem du willst, ich sehe dies schon als "planvoll" an. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 3. August 2009 Melden Share Geschrieben 3. August 2009 (bearbeitet) in aktiv-kämpferischer Weise gegen die FDGO? Gibt es irgendwo eine fuer Laien verstaendliche Definition der FDGO? 2. Freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Art. 21 Abs. 2 GG ist eine Ordnung, die unter Ausschluß jeglicher Gewalt- und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt. Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind mindestens zu rechnen: die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition BVerfGE 2, 12 (Leitsatz). bearbeitet 3. August 2009 von Clown Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sam_Naseweiss Geschrieben 3. August 2009 Melden Share Geschrieben 3. August 2009 in aktiv-kämpferischer Weise gegen die FDGO? Gibt es irgendwo eine fuer Laien verstaendliche Definition der FDGO? Die gibt es sicherlich. Wäre übel, wenn dem nicht so wäre, wenn es sich nur um ein formal-juristisches System handeln würde, nach dem 2+2=5 wäre, wenn man es denn entsprechend auslegt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
AndreasB Geschrieben 3. August 2009 Melden Share Geschrieben 3. August 2009 (bearbeitet) Kann und soll gegen einen derart antidemokratischen Konsens nur mit demokratischen Mitteln vorgegangen werden, auch wenn diese ignoriert werden? Natürlich. Alles andere wäre jedenfalls eher noch Hochverrat. Das wäre dann quasi eine legale Möglichkeit, das Grundgesetz abzuschaffen komplett umzugestalten und gleichzeitig die Gegner dieser Umgestaltung nicht nur zu ignorieren sondern sogar zu kriminalisieren. Wäre so nicht wieder ein "Ermächtigungsgesetz" möglich? --edit-- vergessenes Leerzeichen bearbeitet 3. August 2009 von AndreasB Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 3. August 2009 Melden Share Geschrieben 3. August 2009 Das wäre dann quasi eine legale Möglichkeit, das Grundgesetz abzuschaffen komplett umzugestalten und gleichzeitig die Gegner dieser Umgestaltung nicht nur zu ignorieren sondern sogar zu kriminalisieren. Wäre so nicht wieder ein "Ermächtigungsgesetz" möglich? Vgl. Art. 20 Abs. 4 GG. Dass dessen Voraussetzungen vorliegen, ist indes abwegig. Und ja: in den Grenzen des Art. 79 Abs. 3 GG kann der verfassungsändernde Gesetzgeber das Grundgesetz nach seinem Belieben abändern. Warum es dagegen ein gewaltsames Widerstandsrecht einzelner Gruppierungen geben sollte, erschließt sich mir nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sam_Naseweiss Geschrieben 3. August 2009 Melden Share Geschrieben 3. August 2009 Lektüre: http://www.hauke-moeller.org/art79.pdf Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Soulman Geschrieben 3. August 2009 Melden Share Geschrieben 3. August 2009 Jemandem, der nur die Wahl zwischen fauligen Kartoffeln und fauligen Rüben hatte vorzuwerfen, er hätte sich das faulige Gemüse ja selbst ausgesucht, erscheint mir doch ein wenig zynisch. Sorry, Leute von Format stehen schon ab Landtagsniveau aufwärts nicht mehr zur Wahl, von Alternativen ganz zu schweigen. Dafür die Wähler der Verantwortung zu zeihen ist schon dreist, die dürfen doch das Personal der Parteien gar nicht auswählen. Hi AndreasB, Tja, und deswegen bin ich seit 2 Monaten zum ersten Mal seit 37 Jahren selber ein Parteimitglied geworden. Ich hatte es mir schlimmer vorgestellt. Gruss, Martin Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
AndreasB Geschrieben 3. August 2009 Melden Share Geschrieben 3. August 2009 Das wäre dann quasi eine legale Möglichkeit, das Grundgesetz abzuschaffen komplett umzugestalten und gleichzeitig die Gegner dieser Umgestaltung nicht nur zu ignorieren sondern sogar zu kriminalisieren. Wäre so nicht wieder ein "Ermächtigungsgesetz" möglich? Vgl. Art. 20 Abs. 4 GG. Dass dessen Voraussetzungen vorliegen, ist indes abwegig. Und ja: in den Grenzen des Art. 79 Abs. 3 GG kann der verfassungsändernde Gesetzgeber das Grundgesetz nach seinem Belieben abändern. Warum es dagegen ein gewaltsames Widerstandsrecht einzelner Gruppierungen geben sollte, erschließt sich mir nicht. Nicht einzelner Gruppierungen, sondern des Souveräns (bzw. notgedrungen einer Teilmenge davon). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
AndreasB Geschrieben 3. August 2009 Melden Share Geschrieben 3. August 2009 Das wäre dann quasi eine legale Möglichkeit, das Grundgesetz abzuschaffen komplett umzugestalten und gleichzeitig die Gegner dieser Umgestaltung nicht nur zu ignorieren sondern sogar zu kriminalisieren. Wäre so nicht wieder ein "Ermächtigungsgesetz" möglich? Vgl. Art. 20 Abs. 4 GG. Dass dessen Voraussetzungen vorliegen, ist indes abwegig. Hast Recht. Nur, wer bestimmt, dass dessen Voraussetzungen vorliegen? Und ja: in den Grenzen des Art. 79 Abs. 3 GG kann der verfassungsändernde Gesetzgeber das Grundgesetz nach seinem Belieben abändern. Warum es dagegen ein gewaltsames Widerstandsrecht einzelner Gruppierungen geben sollte, erschließt sich mir nicht. Gut, ich habe verstanden und bin wieder etwas beruhigter. Ein gewaltsames Widerstandsrecht einzelner Gruppierungen würde auch ich nicht mittragen. Das war wohl ein Missverständnis. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 3. August 2009 Melden Share Geschrieben 3. August 2009 Hast Recht. Nur, wer bestimmt, dass dessen Voraussetzungen vorliegen? Die Auslegung und Anwendung des geltenden Rechts obliegt den Gerichten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
AndreasB Geschrieben 3. August 2009 Melden Share Geschrieben 3. August 2009 Hast Recht. Nur, wer bestimmt, dass dessen Voraussetzungen vorliegen? Die Auslegung und Anwendung des geltenden Rechts obliegt den Gerichten. Das fürchte ich, ist Theorie, in der Praxis wird der Mob die Entscheidung treffen (nicht das ich das gut fände). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 3. August 2009 Melden Share Geschrieben 3. August 2009 Das fürchte ich, ist Theorie, in der Praxis wird der Mob die Entscheidung treffen (nicht das ich das gut fände). Der Ausnahmezustand entzieht sich halt einer gesetzlichen Regelung. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
AndreasB Geschrieben 3. August 2009 Melden Share Geschrieben 3. August 2009 Das fürchte ich, ist Theorie, in der Praxis wird der Mob die Entscheidung treffen (nicht das ich das gut fände). Der Ausnahmezustand entzieht sich halt einer gesetzlichen Regelung. Weshalb er auch Ausnahmezustand heißt. Jetzt hab ich mal wirklich was gelernt, und das ist nicht ohne, denn das Ansehen der Politik in Kreisen der "working poor" ist mittlerweile dergestalt, dass es hier zu schildern womöglich Verleumdungsklagen nach sich zieht. Mit solchen Erklärungen wie ich sie hier bekam kann ich so manches erhitzte Mütchen kühlen. Denn die Wut entsteht meistens aus dem Unverständnis. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Elrond Geschrieben 3. August 2009 Autor Melden Share Geschrieben 3. August 2009 http://www.lawblog.de/index.php/archives/2...ch-das-in-kauf/ “Wenn wir gegen das Grundgesetz verstossen, weil wir Pädophilen unmöglich machen kinderpornografische Bilder aus dem Internet herunterzuladen, dann nehme ich das in Kauf.” Thomas Jurk, SPD-Spitzenkandidat für die Landtagswahl in Sachsen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Soulman Geschrieben 3. August 2009 Melden Share Geschrieben 3. August 2009 http://www.lawblog.de/index.php/archives/2...ch-das-in-kauf/ “Wenn wir gegen das Grundgesetz verstossen, weil wir Pädophilen unmöglich machen kinderpornografische Bilder aus dem Internet herunterzuladen, dann nehme ich das in Kauf.” Thomas Jurk, SPD-Spitzenkandidat für die Landtagswahl in Sachsen Interessant. Das ist doch dieser John Wayne der mit einer Polizeikelle amtsanmassend einen Motorradfahrer auf der Autobahn angehalten hat. Um ihr Personal kann man die SPD im Moment ganz sicher nicht beneiden. Gruss, Martin Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Elrond Geschrieben 4. August 2009 Autor Melden Share Geschrieben 4. August 2009 (bearbeitet) Weil wir es letztens von "Wir machen mal, ob es legal ist, finden wir spaeter heraus" hatten .. http://www.heise.de/newsticker/Datenschuet.../meldung/142999 Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat die vor Kurzem begonnene Bündelung der Anlagen zur Telekommunikationsüberwachung deutscher Sicherheitsbehörden scharf kritisiert. Er halte es für bedenklich, dass das federführende Bundesinnenministerium das Abhörzentrum im Bundesverwaltungsamt (BVA) ohne klare rechtliche Grundlage in Betrieb genommen habe, erklärte der Datenschützer am heutigen Dienstag. Innenminister Schäuble hätte Schaar zufolge den Abschluss der bereits angelaufenen Beratungen über ein Gesetz abzuwarten, das die Rechte und Pflichten des BVA festlegen soll. Mit der Beauftragung des Kölner Amtes mit der technischen Durchführung von Telekommunikationsüberwachungen werde generell "eine grundrechtlich in besonderer Weise sensible Behördenkooperation begonnen" Wir haben also jetzt die Bundesabhoerzentrale. bearbeitet 4. August 2009 von Elrond Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Freeman Geschrieben 4. August 2009 Melden Share Geschrieben 4. August 2009 (bearbeitet) Daher: Die Demokratie muss vor verfassungsfeindlichen Bestrebungen geschützt werden und nicht etwa die aktuelle Regierung vor Bestrebungen, die ihre Macht gefährden könnte. Kann man sich vorstellen, dass die - wie soll man es nennen - herrschende politische Klasse, ein Interesse an der Beschneidung ihrer Macht hat? Die ausufernde Überwachung ist nämlich nur ein Teil einer Entwicklung, wie sie im Hintergrund wirkende "Think Tanks" aus reinem Profitinteresse von Konzernen und vllt. auch aus Gründen einer Ideologie - wie anders soll man es sich denn erklären? - hin zur Aushöhlung des Mitspracherechts der Mehrheit. So Detlev Hensche: Die Selbstentmündigung der Parlamente Umfängliches Zitat aus oben genanntem Artikel entfernt. Copyright gilt auch bei uns und wird sehr vorsichtig behandelt - hier: entfernt. Chrysologus als Mod bearbeitet 5. August 2009 von Chrysologus Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 5. August 2009 Melden Share Geschrieben 5. August 2009 Das Zugangserschwerungsgesetz ist vielleicht am Ende, denn das Wirtschaftsministerium hat das Gesetz nun erst Brüssel zugeleitet und will es auch nicht vor Ende der Legislaturperiode dem Bundespräsidenten vorlegen. D. h. dass das Gesetz nach hM der Diskontinuität anheim fiele und neu beschlossen werden müsste. http://www.sueddeutsche.de/politik/567/483017/text/ Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Freeman Geschrieben 5. August 2009 Melden Share Geschrieben 5. August 2009 Das Zugangserschwerungsgesetz ist vielleicht am Ende, denn das Wirtschaftsministerium hat das Gesetz nun erst Brüssel zugeleitet und will es auch nicht vor Ende der Legislaturperiode dem Bundespräsidenten vorlegen. D. h. dass das Gesetz nach hM der Diskontinuität anheim fiele und neu beschlossen werden müsste. Ich höre schon die Experten, die nach der Bundestagswahl das Ergebnis für die Piratenpartei schlechter einschätzen, als erwartet. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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