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Petition gegen Internetzensur


Elrond

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Warum wäre das Gesetz hinfällig, wenn es rechtzeitig eingereicht würde? Ich dachte, es sei hinfällig, wenn es nicht rechtzeitig eingereicht wird.

 

 

Wenn der Bundesrat Einspruch erhebt, bzw. genauer den Vermittlungsausschuss anruft, dann wird das Gesetz hinfällig, weil der Bundestag, dann so nicht mehr existiert - jedenfalls nach dieser Ansicht.

 

Können wir im vorliegenden Fall vergessen, weil der Bundesrat weder Einspruch erhoben noch den Vermitlungsausschuss angerufen hat.

 

Das Gesetzgebungsverfahren von Bundestag und Bundesrat ist in der laufenden Legislaturperiode abgeschlossen. Das Notifizierungsverfahren bei der EU hat mit dem Gesetzgebungsverfahren nichts zu tun; man hält nur still, solange man nichts aus Brüssel hört.

 

Formell hängt es also davon, wer "man" ist. Ist es der Bundespräsident, dem der Gesetzesbeschluss vorliegt, der aber mit der Unterschrift wartet, bis es ein Signal aus Brüssel gibt? Dann gibt es nach der von Clown als "unumstritten" bezeichneten Ansicht kein Problem mit dem Ende der Legislatur für das In-Kraft-Treten des Gesetzes.

 

Wenn der Gesetzesbeschluss dagegen irgendwo in einem Postausgangskorb herumdümpelt und auf die Zustellung an der Bundespräsidenten wartet, könnte es theoretisch Probleme geben. Prantl sagt, es dümpele beim Wirtschaftsminister.

 

Hier stimmt aber etwas nicht, denn es ist nicht Aufgabe eines Bundesministers, dem Bundespräsidenten einen Gesetzesbeschluss zuzuleiten, sondern allein Aufgabe des Bundeskanzlers (pardon: der Kanzlerin). Sie muss unterschreiben. Tut sie das nicht, liegt es in ihrer Verantwortung. Die Äußerung von Prantl, dass das äußerst fragwürdig wäre, weil damit eine Beschlussfassung der zur Gesetzgebung verfassungsmäßig berufenen Organe unterlaufen würde, ist - unabhängig von dem Quatsch, der da im dem Gesetz steht, um das es hier geht - richtig. Das trifft aber, wenn es stimmt, allein die Bundeskanzlerin.

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Warum wäre das Gesetz hinfällig, wenn es rechtzeitig eingereicht würde? Ich dachte, es sei hinfällig, wenn es nicht rechtzeitig eingereicht wird.

 

 

Wenn der Bundesrat Einspruch erhebt, bzw. genauer den Vermittlungsausschuss anruft, dann wird das Gesetz hinfällig, weil der Bundestag, dann so nicht mehr existiert - jedenfalls nach dieser Ansicht.

 

Können wir im vorliegenden Fall vergessen, weil der Bundesrat weder Einspruch erhoben noch den Vermitlungsausschuss angerufen hat.

 

Das Gesetzgebungsverfahren von Bundestag und Bundesrat ist in der laufenden Legislaturperiode abgeschlossen. Das Notifizierungsverfahren bei der EU hat mit dem Gesetzgebungsverfahren nichts zu tun; man hält nur still, solange man nichts aus Brüssel hört.

 

Formell hängt es also davon, wer "man" ist. Ist es der Bundespräsident, dem der Gesetzesbeschluss vorliegt, der aber mit der Unterschrift wartet, bis es ein Signal aus Brüssel gibt? Dann gibt es nach der von Clown als "unumstritten" bezeichneten Ansicht kein Problem mit dem Ende der Legislatur für das In-Kraft-Treten des Gesetzes.

 

Wenn der Gesetzesbeschluss dagegen irgendwo in einem Postausgangskorb herumdümpelt und auf die Zustellung an der Bundespräsidenten wartet, könnte es theoretisch Probleme geben. Prantl sagt, es dümpele beim Wirtschaftsminister.

 

Hier stimmt aber etwas nicht, denn es ist nicht Aufgabe eines Bundesministers, dem Bundespräsidenten einen Gesetzesbeschluss zuzuleiten, sondern allein Aufgabe des Bundeskanzlers (pardon: der Kanzlerin). Sie muss unterschreiben. Tut sie das nicht, liegt es in ihrer Verantwortung. Die Äußerung von Prantl, dass das äußerst fragwürdig wäre, weil damit eine Beschlussfassung der zur Gesetzgebung verfassungsmäßig berufenen Organe unterlaufen würde, ist - unabhängig von dem Quatsch, der da im dem Gesetz steht, um das es hier geht - richtig. Das trifft aber, wenn es stimmt, allein die Bundeskanzlerin.

 

Nachtrag:

 

Meine obige Auffassung, dass allein die Bundeskanzlerin die Unterschrift ("Gegenzeichnung") vornehme, ist so nicht richtig. In der Praxis ist es zunächst der zuständige Bundesminister und dann die Bundeskanzlerin.

Gegenzeichnung

Art. 82 (1) i.V.m. Art. 58 GG

 

"Nach der Verabschiedung eines Gesetzes durch Bundestag und Bundesrat wird es gedruckt und zunächst dem zuständigen Bundesministerium, dann, mit dem großen Bundessiegel versehen, der Bundeskanzlerin zur Gegenzeichnung vorgelegt. Durch ihre Unterschriften übernehmen sie die politische Verantwortung für das Gesetz."

 

Quelle: http://www.bundestag.de/blickpunkt/104_Spe...07/0607020d.htm

 

Da das beschlossene "Zugangserschwerungsgesetz" auf einer Initiative der Bundestagsmehrheit beruht und nach seinem Regelungsgehalt nirgendwo so recht hin passt, kann man sich jetzt lange Gedanken machen, wer "zuständiger" Bundesminister ist. Vielleicht scheitert es im Ergebnis sogar daran, dass man sich hierüber nicht rechtzeitig einig wird.

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Um was geht es Politikern? Wiedergewählt zu werden.

Wie wird man gewählt? In dem man Themen setzt.

 

Garantiert gab es 2008 im Beraterteam der Familienministerin ein Brainstorming das so verlaufen sein mag:

 

Ursula: "Meine Bekanntheitswerte sind noch schlechter als die Beliebtheitswerte. Ich brauche endlich ein Thema, mit dem ich billig Sendezeit bekomme".

 

"Elterngeld?" - "naja, schon durch und kostet wie der Name schon sagt, Geld ..."

"Kinder-/Seniorenbetreuung?" - "Mmm, an bisherige Leistungen soll mich niemand erinnern ..."

"Mehrgenerationenhäuser?" - "ähh, Zu speziell, spricht nicht mehr als 2 Sinus-Milieus an ..."

"Kinderpornographie im Internet?" - "jaaa, Super Thema, das wollen alle in der Tonne sehen ..."

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Die Kommentare bei Beck sind sehr spannend, speziell ab #32

 

http://blog.beck.de/2009/07/30/netzsperre-...t#comment-18982

 

Zwei Aspekte erscheinen mir wichtig:

 

- Das Notitifkationsverfahren haette angestossen werden muessen, waehrend das Gesetz noch in der Beratung war, denn der Sinn des Verfahrens ist es, der Kommission und den Mitgliedsstaaten die Moeglichkeit zu geben, Einwaende vorzutragen. Das hat man nicht gemacht, im Gegenteil, man hat es erst verabschiedet. Wenn jetzt die Kommission doch noch Einwaende vorbringt, wird es spannend, denn in dem Moment, wo das Gesetz in den Bundestag zurueckgeht, hat man wohl Diskontinuitaet und das ganze Verfahren beginnt von Neuem.

 

- Das BMWi hat am 07.07. die alte Fassung mit Aenderung des TMG eingereicht. Unter der Hand und heimlich hat man am 29.07. die veroeffentlichte Fassung auf dem TRIS Server einfach gegen die aktuellere, beschlossene Version ausgetauscht, angeblich weil sich Bruessel vertan haette (laut BMWi auf Spiegel Nachfrage). Das ist aber wohl gelogen, denn zum einen ist das Dokument, dass man am 29. online gestellt hat, erst am 29. erstellt (und nicht am 07.), zum anderen hat man heute das Dokument wieder gegen die TMG (also die falsche Fassung) ausgetauscht. Die haben also jetzt wieder das falsche Gesetz in der Notifikation.

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Hi Elrond,

 

und um die Verwirrung komplett zu machen, haben sich die Übersetzungen gar nicht geändert, entsprechen also sowieso einem Gesetz, dass so nie beschlossen wurde. Da gibt es also im Moment nichts zu notifizieren, bis die endgültige Fassung übersetzt und eingereicht ist. Für die Fristen ist das natürlich nicht schön, vor allem wenn wirklich Bedenken seitens Brüssel angemeldet werden. Ich habe (auch) nicht den Eindruck, dass dieses Debakel irgendwie geplant war oder einer Wahltaktik folgt, sondern dem Änderungsstress geschuldet ist. Dieses Gesetz sollte schon noch vor der Wahl den Weg in die Presse finden. Dass es zuvor den Weg nach Brüssel finden muss, scheint nicht zu den Basics im BMFSFJ zu gehören. Daneben frage ich mich die ganze Zeit, was das BMWi mit der Sache zu schaffen hat? Wenn überhaupt hätte ich da das Innenministerium vermutet, weil es ja federführend bei der Vertragsgestaltung mit den Providern war als oberster Dienstherr des BKA.

 

Wie macht der Schäuble das bloss? Schulden die dem alle 1-20 Gefallen?

 

Gruss, Martin

bearbeitet von Soulman
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Ausgerechnet die SPD betreibt einen freien DNS Server, mit dem man die Sperren umgehen kann. Die technische Ahnungslosigkeit der SPD Politiker scheint auch auf deren Techniker abzufaerben. Nachher ist das ansteckend :lol:

 

elrond@justus:~$ dig @dns2.spd.de www.mykath.de

; <<>> DiG 9.5.1-P2 <<>> @dns2.spd.de www.mykath.de
; (1 server found)
;; global options:  printcmd
;; Got answer:
;; ->>HEADER<<- opcode: QUERY, status: NOERROR, id: 35182
;; flags: qr rd ra; QUERY: 1, ANSWER: 1, AUTHORITY: 6, ADDITIONAL: 1

;; QUESTION SECTION:
;www.mykath.de.			IN	A

;; ANSWER SECTION:
www.mykath.de.		300	IN	A	78.47.121.147

 

 

http://www.heise.de/tp/blogs/5/143129

bearbeitet von Elrond
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Kann und soll gegen einen derart antidemokratischen Konsens nur mit demokratischen Mitteln vorgegangen werden, auch wenn diese ignoriert werden?

 

Natürlich. Alles andere wäre jedenfalls eher noch Hochverrat.

Dann wäre ein großer Teil der Geschehnisse, die zum Zusammenbruch der DDR geführt haben, ebenfalls Hochverrat. Die Botschaftsflüchtlinge, die Mauerspechte, die "feindlich-negativen" Montags-Demonstranten – alles Hochverräter. Da hatte der Genosse Mielke also doch recht ("Alles Käse, Genossen. Hinrichten").

 

Ich meine doch eher, dass der antidemokratische Konsens Hochverrat ist. Und da gesteht das Grundgesetz jedem Bürger Widerstand mit allen Mitteln zu. Die Stasi 2.0 soll mal ruhig so weiter machen, dann ergeht es ihr bald wie der Stasi 1.0. Und der Tag wird kommen, da ist schon wieder viel zu viel im Gange, als dass sich das noch aufhalten ließe.

 

André

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Das wäre dann quasi eine legale Möglichkeit, das Grundgesetz abzuschaffen komplett umzugestalten und gleichzeitig die Gegner dieser Umgestaltung nicht nur zu ignorieren sondern sogar zu kriminalisieren. Wäre so nicht wieder ein "Ermächtigungsgesetz" möglich?

 

Vgl. Art. 20 Abs. 4 GG. Dass dessen Voraussetzungen vorliegen, ist indes abwegig. Und ja: in den Grenzen des Art. 79 Abs. 3 GG kann der verfassungsändernde Gesetzgeber das Grundgesetz nach seinem Belieben abändern. Warum es dagegen ein gewaltsames Widerstandsrecht einzelner Gruppierungen geben sollte, erschließt sich mir nicht.

Mir schon. Wenn eine Regierung sich durch Änderungen am GG selbst diktatorische Vollmachten erteilt und Bürger- und Menschenrechte auf Vorkriegsniveau reduziert, dann wäre die Errichtung einer Diktatur mit Folterkellern und Gulags völlig verfassungskonform. Das Recht, "das Grundgesetz nach seinem Belieben ab[zu]ändern", führt selbiges ad absurdum. Es wäre dann nur ein Stück Papier, und dann stellt sich die Frage, ob und welches Widerstandsrecht wir haben, sowieso nicht mehr. Denn das Widerstandsrecht einer Regierung gegen Widerständler ist dann genauso viel oder wenig wert wie das Widerstandsrecht gegen die Regierung. Es ist dann alles nur noch Luft, Geschwafel, Nichts.

 

Ich mein', wir können es gern nochmal drauf ankommen lassen. Zweimal innerhalb der letzten 75 Jahre hat anscheinend noch nicht gereicht. Es hat anscheinend immer noch nicht genug wehgetan, es sind anscheinend immer noch zuviele mit heiler Haut davongekommen, es glauben anscheinend immer noch zu viele, bei der nächsten Diktatur wieder mit heiler Haut davonzukommen, und es haben anscheinend zuviele schon wieder vergessen, dass die beiden letzten Diktaturen nur beseitigt werden konnten, weil Menschen gegen die Gesetze – ja gegen die allerheilgsten Gesetze dieser Diktaturen trotz Verbot verstoßen haben. Und wenn es das nächste Mal wieder soweit ist, werde ich Onkel Schäuble nicht fragen, ob ich das darf. Ich hab Onkel Mielke nicht gefragt, und Onkel Schäuble frag ich erst recht nicht.

 

André

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Und da gesteht das Grundgesetz jedem Bürger Widerstand mit allen Mitteln zu.

 

Ein Widerstandsrecht mit allen Mitteln ist dem Grundgesetz fremd. Das Widerstandsrecht geht natürlich nur soweit, wie dessen Ausübung erforderlich ist.

Ansonsten kann man bei dir sehen, dass die Lust am Ausnahmezustand nicht auf unsre Bundesregierung begrenzt ist. Ich halte das für ein gefährliches Denken, denn wer sich die Götterdämmerung herbeisehnt, wird sie irgendwann auch bekommen.

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Und da gesteht das Grundgesetz jedem Bürger Widerstand mit allen Mitteln zu.

Ein Widerstandsrecht mit allen Mitteln ist dem Grundgesetz fremd. Das Widerstandsrecht geht natürlich nur soweit, wie dessen Ausübung erforderlich ist.

Art. 20, Abs. 4): "Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist."

 

Das schließt kein Mittel aus, es fordert lediglich, dass die Mittel der Situation angemessen sein sollen. Aber wenn nichts anderes mehr hilft, ist auch Tyrannenmord erlaubt. D.h., erlaubt ist er in einer Tyrannei natürlich nicht mehr, weil da der Artikel 20 abgeschafft sein würde. Anders gesagt: Gerade dann, wenn man den Art 20 bräuchte, gibt es ihn nicht mehr - inkl. des Nachsatzes "wenn andere Abhilfe nicht möglich ist". Vulgo: jeder kann dann machen was er will (der Tyrann macht ja schließlich auch, was er will) und ist nur noch seinem Gewissen verpflichtet.

 

Ansonsten kann man bei dir sehen, dass die Lust am Ausnahmezustand nicht auf unsre Bundesregierung begrenzt ist. Ich halte das für ein gefährliches Denken, denn wer sich die Götterdämmerung herbeisehnt, wird sie irgendwann auch bekommen.

Jaja, unser Politbüro hielt seine eigene Entmachtung auch für gefährlich. Hätten wir die DDR deswegen behalten sollen? Oder ist es nicht eher eine Legitimationsfrage? Im Wiki-Artikel wird Friedrich Bouterwek zitiert, Kant fordere von seinen Lesern, den

 

„paradoxesten aller paradoxen Sätze [anzuerkennen], den Satz, daß die bloße Idee der Oberherrschaft mich nötigen soll, jedem, der sich zu meinem Herrn aufwirft, als meinem Herrn zu gehorchen, ohne zu fragen, wer ihm das Recht gebe, mir zu befehlen.“

 

Das ist der Punkt. Eine Regierung, die will, dass das Volk sie als "Herrn" anerkennt, muss sich diese Legitimation erwerben und in einem dauerhaften Prozess bestätigen lassen. Dies unterliegt Regeln, die die Regierung nicht selbst erlassen kann, weil sie sich dann wieder selbst legitimieren würde. Die Regel ist ganz einfach: wenn das Volk der Ansicht ist, dass es seine Regierung nicht mehr haben möchte, kann es sie ohne weitere Begründung davonjagen. Dieses Recht muss letztendlich auch nirgends verbrieft sein, das ist Naturrecht, das bekommt man nicht, das hat man, das nimmt man sich einfach.

 

Das mag manchem Angst machen, aber das das ist auch gut so. Angst muss ja auch nur der haben, der es zu weit treibt. Fürs Volk sollte das eher beruhigend sein. – Diese Betrachtung zieht sich natürlich am eigenen Zopf aus dem Sumpf, aber was besseres haben wir nicht. Es tut also jeder, der an dem Ingangsetzen verhängnisvoller Mechanismen nicht interessiert ist, gut daran, sich an gemeinsame Mindeststandards und -regeln zu halten und sich aller tyrannischen Begehrlichkeiten zu enthalten. Momentan empfinde ich es aber als "zu weit treiben", nunja, dann muss es eben sein, dann setzt dieser Mechanismus sich eben in Gang. Es soll nur hinterher keiner sagen, er hätte es mal wieder nicht gewusst.

 

André

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Das ist der Punkt. Eine Regierung, die will, dass das Volk sie als "Herrn" anerkennt, muss sich diese Legitimation erwerben und in einem dauerhaften Prozess bestätigen lassen.

 

 

Tut unsre Regierung ja auch. Im Herbst sind Wahlen. Solange die BReg das Ergebnis freier BTagswahlen ist, fehlt deinem Kampf der 6 gegen 60 Millionen die Legitimation.

M. E. muss zwischen einer Abkehr vom demokratischen Rechtsstaat und einer ungesunden Austarierung des Verhältnisses zwischen individueller Freiheit und allgemeinem Sicherheitsinteresse unterschieden werden. Ansonsten ließe sich bei jedem ungeliebten Gesetzesprojekt das Widerstandsrecht begründen. Damit entwertet man ebendieses ungemein.

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Ähm, wurde eigentlich schon erwähnt, daß die OSZE diesmal Wahlbeobachter zur Bundestagswahl schickt, weil ihr die Vorgänge in Deutschland in der letzten Zeit spanisch vor kommen ?

 

 

Richtig ist, dass die OSZE Wahlbeobachter schickt, falsch ist, dass sie das tut, weil ihr "Vorgänge spanisch vorkämen". Aber bei dir ist eine Halbwahrheit ja schon eine achtbare Quote.

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Ähm, wurde eigentlich schon erwähnt, daß die OSZE diesmal Wahlbeobachter zur Bundestagswahl schickt, weil ihr die Vorgänge in Deutschland in der letzten Zeit spanisch vor kommen ?

 

 

Richtig ist, dass die OSZE Wahlbeobachter schickt, falsch ist, dass sie das tut, weil ihr "Vorgänge spanisch vorkämen". Aber bei dir ist eine Halbwahrheit ja schon eine achtbare Quote.

 

 

„Da die Nichtzulassung mehrerer Parteien in Deutschland ein Thema ist, werden sich unsere Wahlbeobachter das genau ansehen.“

 

Eben diese Vorgänge (die Nichtzulassung mehrerer Parteien) kamen ihnen offensichtlich spanisch vor ... also nix mit "Halbwahrheit" ....

 

Aber ich weiß, du kannst nicht anders ..

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Ähm, wurde eigentlich schon erwähnt, daß die OSZE diesmal Wahlbeobachter zur Bundestagswahl schickt, weil ihr die Vorgänge in Deutschland in der letzten Zeit spanisch vor kommen ?

 

 

Richtig ist, dass die OSZE Wahlbeobachter schickt, falsch ist, dass sie das tut, weil ihr "Vorgänge spanisch vorkämen". Aber bei dir ist eine Halbwahrheit ja schon eine achtbare Quote.

 

 

„Da die Nichtzulassung mehrerer Parteien in Deutschland ein Thema ist, werden sich unsere Wahlbeobachter das genau ansehen.“

 

Eben diese Vorgänge (die Nichtzulassung mehrerer Parteien) kamen ihnen offensichtlich spanisch vor ... also nix mit "Halbwahrheit" ....

 

Aber ich weiß, du kannst nicht anders ..

Wahlbeobachtung nicht wegen kleiner Parteien

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„Da die Nichtzulassung mehrerer Parteien in Deutschland ein Thema ist, werden sich unsere Wahlbeobachter das genau ansehen."

 

Eben diese Vorgänge (die Nichtzulassung mehrerer Parteien) kamen ihnen offensichtlich spanisch vor ... also nix mit "Halbwahrheit" ....

 

Aber ich weiß, du kannst nicht anders ..

 

http://www.tagesschau.de/inland/wahlbeobachter100.html

 

Wieso sollte ich nicht anders können?

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Ähm, wurde eigentlich schon erwähnt, daß die OSZE diesmal Wahlbeobachter zur Bundestagswahl schickt, weil ihr die Vorgänge in Deutschland in der letzten Zeit spanisch vor kommen ?

 

 

Richtig ist, dass die OSZE Wahlbeobachter schickt, falsch ist, dass sie das tut, weil ihr "Vorgänge spanisch vorkämen". Aber bei dir ist eine Halbwahrheit ja schon eine achtbare Quote.

 

 

„Da die Nichtzulassung mehrerer Parteien in Deutschland ein Thema ist, werden sich unsere Wahlbeobachter das genau ansehen.“

 

Eben diese Vorgänge (die Nichtzulassung mehrerer Parteien) kamen ihnen offensichtlich spanisch vor ... also nix mit "Halbwahrheit" ....

 

Aber ich weiß, du kannst nicht anders ..

Wahlbeobachtung nicht wegen kleiner Parteien

 

Dann hat die FTD also ne Falschmeldung verbreitet ... auch gut ...

 

„Wir schicken in diesem Jahr zum ersten Mal ein Expertenteam zur Beobachtung einer Bundestagswahl nach Deutschland“, sagte der Sprecher des Büros für demokratische Institutionen und Menschenrechte der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), Jens-Hagen Eschenbächer, der „Financial Times Deutschland“ (Montag). „Da die Nichtzulassung mehrerer Parteien in Deutschland ein Thema ist, werden sich unsere Wahlbeobachter das genau ansehen.“
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Die erste Meldung, die ich im Radio gehört habe, hörte sich genau so an wie von Gallow geschrieben: Wegen der Nichtzulassung würde die OSZE die Wahl beobachten lassen...

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Die erste Meldung, die ich im Radio gehört habe, hörte sich genau so an wie von Gallow geschrieben: Wegen der Nichtzulassung würde die OSZE die Wahl beobachten lassen...

 

Ja, das war das Weiterverbreiten der FTD-Meldung. Dagegen spricht aber mE schon, dass die OSZE-Einsätze mW immer von längerer Hand geplant sind und dass die Nichtzulassung der Freien Union und DER PARTEI sich erst kürzlich ergeben haben.

 

Im übrigen ist mir nicht ganz klar, wie die Nichtzulassung der kleinen Parteien bei der Wahl selbst beobachtet werden kann.

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Die erste Meldung, die ich im Radio gehört habe, hörte sich genau so an wie von Gallow geschrieben: Wegen der Nichtzulassung würde die OSZE die Wahl beobachten lassen...

 

Ja, das war das Weiterverbreiten der FTD-Meldung. Dagegen spricht aber mE schon, dass die OSZE-Einsätze mW immer von längerer Hand geplant sind und dass die Nichtzulassung der Freien Union und DER PARTEI sich erst kürzlich ergeben haben.

 

Im übrigen ist mir nicht ganz klar, wie die Nichtzulassung der kleinen Parteien bei der Wahl selbst beobachtet werden kann.

HR-info hat das heute früh um 7h Uhr schon nicht mehr so gesendet. Da kam die Stellungnehme, daß die OSZE-Beobachter von Deutschland zu jeder Whl eingeladen werden und diesmal angenommen haben und daß dies nichts mit der Entscheidung zur (Nicht-)Zulassung einiger Parteien zu tun hat. Interviewpartner war wer von der OSZE.
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HR-info hat das heute früh um 7h Uhr schon nicht mehr so gesendet. Da kam die Stellungnehme, daß die OSZE-Beobachter von Deutschland zu jeder Whl eingeladen werden und diesmal angenommen haben und daß dies nichts mit der Entscheidung zur (Nicht-)Zulassung einiger Parteien zu tun hat. Interviewpartner war wer von der OSZE.

 

Auf dem Stand war ich auch. Aber ob das Gallowglas anficht?

bearbeitet von Clown
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