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Wer wird neuer ZdK-Präsident oder ZdK Präsidentin?


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Geschrieben

Die Wahl ist nicht mein Punkt. Salentin von Isenburg war auch kein Geistlicher als er vom Domkapitel zum Erzbischof von Köln gewählt wurde (und hat sein Lebtag keine Weihe empfangen, sondern hat später abgedankt und eine Familie gegründet), aber vom Papst Gregor XIII als Bischof bestätigt worden ist er trotzdem (Pius V hatte sich aufgrund der Ankündigung Salentins Laie bleiben zu wollen, geweigert).

 

Sein Vorgänger Friedrich von Wied wurde zwar am 19.11.1562 vom Domkapitel gewählt, Pius V hat ihn aber nie bestätigt und am 07. 08.1567 musste er zurücktreten.

Geschrieben (bearbeitet)
Also wäre es aus Deiner Sicht kein Problem, wenn der Heilige Vater das Recht der Diözesen ihre Bischöfe nach lokalem Brauch zu wählen wie es bis JPII üblich und Brauch war endlich achten würde?

die wahl braucht die Zustimmung des Papstes wenn er diese nicht erteilt ist die Wahl hinfällig der Papst ist nicht verpflichtet eine wahl einfach zu akzeptieren

wo wurde den ein Wahlrecht genommen?

bearbeitet von Siri
Geschrieben

Für die frühe Kirche kann eine Zustimmungsnotwendigkeit des römischen Bischofs kaum nachgewiesen werden - es reichte die Gemeinschaft mit den Nachbarbischöfen (daher die Weihe durch mehrere Bischöfe).

 

In den unierten Ostkirchen ernennt der schlägt der Patriarch nach Wahl durch die Synode die Bischöfe (Eparchen) vor, die der Papst dann ernennt. (In Straßburg ist das so ähnlich.)

 

In der Orthodoxie ist das noch anders....

 

Von dubiosen Selbstverwirklichungsvereinen mal hganz abgesehen, die einfach so Bischöfe weihen...

 

Im Kern geht es immer um die Gliedschaft im Bischofskollegium und um die Gemeinschaft mit den anderen Bischöfen, wozu auch das Haupt des Kollegiums zählt.

 

Es gibt viele Wege ins Bischofsamt, aber sie sind hier alle :angry2:

Franciscus non papa
Geschrieben
Also wäre es aus Deiner Sicht kein Problem, wenn der Heilige Vater das Recht der Diözesen ihre Bischöfe nach lokalem Brauch zu wählen wie es bis JPII üblich und Brauch war endlich achten würde?

die wahl braucht die Zustimmung des Papstes wenn er diese nicht erteilt ist die Wahl hinfällig der Papst ist nicht verpflichtet eine wahl einfach zu akzeptieren

wo wurde den ein Wahlrecht genommen?

 

 

die zustimmung des papstes kann ja eine sinnvolle einrichtung sein, sie sollte allerdings nur in seltenen einzelfällen verweigert werden.

 

hier kehren sich in der gegenwärtigen praxis die prioritäten um. der papst wird zum alleinherrscher in der kirche.

Geschrieben
Also wäre es aus Deiner Sicht kein Problem, wenn der Heilige Vater das Recht der Diözesen ihre Bischöfe nach lokalem Brauch zu wählen wie es bis JPII üblich und Brauch war endlich achten würde?

die wahl braucht die Zustimmung des Papstes wenn er diese nicht erteilt ist die Wahl hinfällig der Papst ist nicht verpflichtet eine wahl einfach zu akzeptieren

wo wurde den ein Wahlrecht genommen?

 

Das stimmt zum Beispiel für Straßburg nicht. Der Papst muss hier einen Kandidaten ernennen, sofern er kanonisch geeignet ist - und das sind objektive Kriterien!

Geschrieben

Auch dieser Kandidat wird erst durch die Ernennungsbulle Bischof

Der Papst brauch hier nur zu sagen der gewählte Kandidat ist kanonisch nicht geeignet niemand kann den Papst zwingen das zu begründen er allein ist Gesetzgeber und Richter

Geschrieben

Wenn es nach den organisierten Rechtskatholiken gehen würde sollte es gar keine/n neue/n Präsidentin/Präsidenten geben, das ZDK solle sich auflösen da es nicht katholisch genug sei: Erklärung des FDK

Geschrieben
Auch dieser Kandidat wird erst durch die Ernennungsbulle Bischof

Der Papst brauch hier nur zu sagen der gewählte Kandidat ist kanonisch nicht geeignet niemand kann den Papst zwingen das zu begründen er allein ist Gesetzgeber und Richter

 

Das ist bedauerlicherweise richtig, weil das Urteil des Papstes nicht überprüft werden darf. Dass der Papst damit aber dem Vorwurf Recht geben würde, die Kirche wäre eine Willkürherrschaft, steht auf einem anderen Blatt. Und dass ein Gesetzgeber kaum Treue zu einem Gesetz erwarten darf, an das er sich nicht hält, steht auf einem drittem Blatt.

 

Kurz: Wenn der Papst eine Kandidaten ablehnt, weil er kanonisch nicht geeignet ist, dann ist das durchaus überprüfbar. Und wenn er eine mangelnde Eignung nur vorschreibt, dann wäre das schlicht gelogen. Die Bereitschaft zur Lüge möchte ich dem Papst jedoch nicht unterstellen!

 

Abgesehen davon entbehrt es nicht einer gewissen Ironie, dass der Anhänger illegitim geweihter Bischöfe, denen die eigene Selbstverwirklichung wichtiger war als die kanonische Ernennung, hier dieselbe derart hoch zu schätzen vorgibt.

Geschrieben
Wenn es nach den organisierten Rechtskatholiken gehen würde sollte es gar keine/n neue/n Präsidentin/Präsidenten geben, das ZDK solle sich auflösen da es nicht katholisch genug sei: Erklärung des FDK

 

Das FDK hat die gleiche Berechtigung, für die Katholiken zu sprechen, wir ich das habe.

Geschrieben
Auch dieser Kandidat wird erst durch die Ernennungsbulle Bischof

Mal ne kurze Zwischenfrage: Wann hat denn der Herr Fellei seine Bulle bekommen. :angry2:

Geschrieben
Auch dieser Kandidat wird erst durch die Ernennungsbulle Bischof

Mal ne kurze Zwischenfrage: Wann hat denn der Herr Fellei seine Bulle bekommen. :angry2:

Mich würde ja eher interessieren, ob seitens Rom daran gedacht ist, diesen Herrschaften mit einiger Verspätung doch noch Bischofsbullen zu schicken (immer vorausgesetzt selbstverständlich, die angekündigten Gespräche verlaufen zur Zufriedenheit der Piusse).

Geschrieben
Wenn es nach den organisierten Rechtskatholiken gehen würde sollte es gar keine/n neue/n Präsidentin/Präsidenten geben, das ZDK solle sich auflösen da es nicht katholisch genug sei: Erklärung des FDK

eine interessante überlegung würde viel geld sparen

Geschrieben
Auch dieser Kandidat wird erst durch die Ernennungsbulle Bischof

Mal ne kurze Zwischenfrage: Wann hat denn der Herr Fellei seine Bulle bekommen. :angry2:

Mich würde ja eher interessieren, ob seitens Rom daran gedacht ist, diesen Herrschaften mit einiger Verspätung doch noch Bischofsbullen zu schicken (immer vorausgesetzt selbstverständlich, die angekündigten Gespräche verlaufen zur Zufriedenheit der Piusse).

davon geh ich mal aus Mgr Fellay sagte er die Lösung sei fertig man muß nun in den theologischen fragen eine Lösung finden

Nur noch eins zur klarstellung natürlich kann ein Bischof geweiht werden ohne päpstliche Erlaubnis aber dieser kann dann nicht eine normale Jurisdiktion ausüben

Geschrieben
Auch dieser Kandidat wird erst durch die Ernennungsbulle Bischof

Der Papst brauch hier nur zu sagen der gewählte Kandidat ist kanonisch nicht geeignet niemand kann den Papst zwingen das zu begründen er allein ist Gesetzgeber und Richter

 

Das ist bedauerlicherweise richtig, weil das Urteil des Papstes nicht überprüft werden darf. Dass der Papst damit aber dem Vorwurf Recht geben würde, die Kirche wäre eine Willkürherrschaft, steht auf einem anderen Blatt. Und dass ein Gesetzgeber kaum Treue zu einem Gesetz erwarten darf, an das er sich nicht hält, steht auf einem drittem Blatt.

 

Kurz: Wenn der Papst eine Kandidaten ablehnt, weil er kanonisch nicht geeignet ist, dann ist das durchaus überprüfbar. Und wenn er eine mangelnde Eignung nur vorschreibt, dann wäre das schlicht gelogen. Die Bereitschaft zur Lüge möchte ich dem Papst jedoch nicht unterstellen!

 

Abgesehen davon entbehrt es nicht einer gewissen Ironie, dass der Anhänger illegitim geweihter Bischöfe, denen die eigene Selbstverwirklichung wichtiger war als die kanonische Ernennung, hier dieselbe derart hoch zu schätzen vorgibt.

der Papst muß nicht lügen es reich wenn er subjektiv der Meinung ist der Kandidat ist ungeeignet

Franciscus non papa
Geschrieben
davon geh ich mal aus Mgr Fellay sagte er die Lösung sei fertig man muß nun in den theologischen fragen eine Lösung finden

Nur noch eins zur klarstellung natürlich kann ein Bischof geweiht werden ohne päpstliche Erlaubnis aber dieser kann dann nicht eine normale Jurisdiktion ausüben

 

 

das ist ungefähr so, wie wenn ein schüler sagt: das abi ist bestanden, ich muss nur noch die schriftlichen und mündlichen Prüfungen machen....

 

wie man sich doch die dinge zurechtlegen kann - erstaunlich!

Geschrieben
Auch dieser Kandidat wird erst durch die Ernennungsbulle Bischof

Der Papst brauch hier nur zu sagen der gewählte Kandidat ist kanonisch nicht geeignet niemand kann den Papst zwingen das zu begründen er allein ist Gesetzgeber und Richter

 

Das ist bedauerlicherweise richtig, weil das Urteil des Papstes nicht überprüft werden darf. Dass der Papst damit aber dem Vorwurf Recht geben würde, die Kirche wäre eine Willkürherrschaft, steht auf einem anderen Blatt. Und dass ein Gesetzgeber kaum Treue zu einem Gesetz erwarten darf, an das er sich nicht hält, steht auf einem drittem Blatt.

 

Kurz: Wenn der Papst eine Kandidaten ablehnt, weil er kanonisch nicht geeignet ist, dann ist das durchaus überprüfbar. Und wenn er eine mangelnde Eignung nur vorschreibt, dann wäre das schlicht gelogen. Die Bereitschaft zur Lüge möchte ich dem Papst jedoch nicht unterstellen!

 

Abgesehen davon entbehrt es nicht einer gewissen Ironie, dass der Anhänger illegitim geweihter Bischöfe, denen die eigene Selbstverwirklichung wichtiger war als die kanonische Ernennung, hier dieselbe derart hoch zu schätzen vorgibt.

der Papst muß nicht lügen es reich wenn er subjektiv der Meinung ist der Kandidat ist ungeeignet

 

 

Die kanonischen Eignungskriterien sind nun einmal nicht subjektiv (und damit willkürlich), sondern gesetzlich gefasst und objektiv nachprüfbar. Es geht nicht um "Mag ich den?" (das mag Herrs Levebre bewogen haben, ein bichen zu weihen), sondern "Erfüllt der bestimmte Kriterien?"

Geschrieben
Auch dieser Kandidat wird erst durch die Ernennungsbulle Bischof

Der Papst brauch hier nur zu sagen der gewählte Kandidat ist kanonisch nicht geeignet niemand kann den Papst zwingen das zu begründen er allein ist Gesetzgeber und Richter

 

Das ist bedauerlicherweise richtig, weil das Urteil des Papstes nicht überprüft werden darf. Dass der Papst damit aber dem Vorwurf Recht geben würde, die Kirche wäre eine Willkürherrschaft, steht auf einem anderen Blatt. Und dass ein Gesetzgeber kaum Treue zu einem Gesetz erwarten darf, an das er sich nicht hält, steht auf einem drittem Blatt.

 

Kurz: Wenn der Papst eine Kandidaten ablehnt, weil er kanonisch nicht geeignet ist, dann ist das durchaus überprüfbar. Und wenn er eine mangelnde Eignung nur vorschreibt, dann wäre das schlicht gelogen. Die Bereitschaft zur Lüge möchte ich dem Papst jedoch nicht unterstellen!

 

Abgesehen davon entbehrt es nicht einer gewissen Ironie, dass der Anhänger illegitim geweihter Bischöfe, denen die eigene Selbstverwirklichung wichtiger war als die kanonische Ernennung, hier dieselbe derart hoch zu schätzen vorgibt.

der Papst muß nicht lügen es reich wenn er subjektiv der Meinung ist der Kandidat ist ungeeignet

 

 

Die kanonischen Eignungskriterien sind nun einmal nicht subjektiv (und damit willkürlich), sondern gesetzlich gefasst und objektiv nachprüfbar. Es geht nicht um "Mag ich den?" (das mag Herrs Levebre bewogen haben, ein bichen zu weihen), sondern "Erfüllt der bestimmte Kriterien?"

niemand kann den

Papst überprüfen

Geschrieben
davon geh ich mal aus Mgr Fellay sagte er die Lösung sei fertig man muß nun in den theologischen fragen eine Lösung finden

Nur noch eins zur klarstellung natürlich kann ein Bischof geweiht werden ohne päpstliche Erlaubnis aber dieser kann dann nicht eine normale Jurisdiktion ausüben

 

 

das ist ungefähr so, wie wenn ein schüler sagt: das abi ist bestanden, ich muss nur noch die schriftlichen und mündlichen Prüfungen machen....

 

wie man sich doch die dinge zurechtlegen kann - erstaunlich!

wieso ein bischof kann gültig ohne päpstliche erlaubnis geweiht werden er spendet alle sakramente gültig kann aber keine pfarrer ernennen

Franciscus non papa
Geschrieben
davon geh ich mal aus Mgr Fellay sagte er die Lösung sei fertig man muß nun in den theologischen fragen eine Lösung finden

Nur noch eins zur klarstellung natürlich kann ein Bischof geweiht werden ohne päpstliche Erlaubnis aber dieser kann dann nicht eine normale Jurisdiktion ausüben

 

 

das ist ungefähr so, wie wenn ein schüler sagt: das abi ist bestanden, ich muss nur noch die schriftlichen und mündlichen Prüfungen machen....

 

wie man sich doch die dinge zurechtlegen kann - erstaunlich!

wieso ein bischof kann gültig ohne päpstliche erlaubnis geweiht werden er spendet alle sakramente gültig kann aber keine pfarrer ernennen

 

 

ach, das klang aber oben noch anders, da waren noch irgendwelche ochsen, ach nein, bullen vonnöten.

 

du lügst dir die welt genau so zurecht, wie es dir häretiker grad in den kram passt.

Franciscus non papa
Geschrieben
Auch dieser Kandidat wird erst durch die Ernennungsbulle Bischof

Der Papst brauch hier nur zu sagen der gewählte Kandidat ist kanonisch nicht geeignet niemand kann den Papst zwingen das zu begründen er allein ist Gesetzgeber und Richter

 

Das ist bedauerlicherweise richtig, weil das Urteil des Papstes nicht überprüft werden darf. Dass der Papst damit aber dem Vorwurf Recht geben würde, die Kirche wäre eine Willkürherrschaft, steht auf einem anderen Blatt. Und dass ein Gesetzgeber kaum Treue zu einem Gesetz erwarten darf, an das er sich nicht hält, steht auf einem drittem Blatt.

 

Kurz: Wenn der Papst eine Kandidaten ablehnt, weil er kanonisch nicht geeignet ist, dann ist das durchaus überprüfbar. Und wenn er eine mangelnde Eignung nur vorschreibt, dann wäre das schlicht gelogen. Die Bereitschaft zur Lüge möchte ich dem Papst jedoch nicht unterstellen!

 

Abgesehen davon entbehrt es nicht einer gewissen Ironie, dass der Anhänger illegitim geweihter Bischöfe, denen die eigene Selbstverwirklichung wichtiger war als die kanonische Ernennung, hier dieselbe derart hoch zu schätzen vorgibt.

der Papst muß nicht lügen es reich wenn er subjektiv der Meinung ist der Kandidat ist ungeeignet

 

 

Die kanonischen Eignungskriterien sind nun einmal nicht subjektiv (und damit willkürlich), sondern gesetzlich gefasst und objektiv nachprüfbar. Es geht nicht um "Mag ich den?" (das mag Herrs Levebre bewogen haben, ein bichen zu weihen), sondern "Erfüllt der bestimmte Kriterien?"

niemand kann den

Papst überprüfen

 

 

doch, das kann jeder mensch tun. auch der papst ist dem gericht unterworfen. hier auf dieser welt und noch mehr im jenseits.

Geschrieben
Auch dieser Kandidat wird erst durch die Ernennungsbulle Bischof

Der Papst brauch hier nur zu sagen der gewählte Kandidat ist kanonisch nicht geeignet niemand kann den Papst zwingen das zu begründen er allein ist Gesetzgeber und Richter

 

Das ist bedauerlicherweise richtig, weil das Urteil des Papstes nicht überprüft werden darf. Dass der Papst damit aber dem Vorwurf Recht geben würde, die Kirche wäre eine Willkürherrschaft, steht auf einem anderen Blatt. Und dass ein Gesetzgeber kaum Treue zu einem Gesetz erwarten darf, an das er sich nicht hält, steht auf einem drittem Blatt.

 

Kurz: Wenn der Papst eine Kandidaten ablehnt, weil er kanonisch nicht geeignet ist, dann ist das durchaus überprüfbar. Und wenn er eine mangelnde Eignung nur vorschreibt, dann wäre das schlicht gelogen. Die Bereitschaft zur Lüge möchte ich dem Papst jedoch nicht unterstellen!

 

Abgesehen davon entbehrt es nicht einer gewissen Ironie, dass der Anhänger illegitim geweihter Bischöfe, denen die eigene Selbstverwirklichung wichtiger war als die kanonische Ernennung, hier dieselbe derart hoch zu schätzen vorgibt.

der Papst muß nicht lügen es reich wenn er subjektiv der Meinung ist der Kandidat ist ungeeignet

 

 

Die kanonischen Eignungskriterien sind nun einmal nicht subjektiv (und damit willkürlich), sondern gesetzlich gefasst und objektiv nachprüfbar. Es geht nicht um "Mag ich den?" (das mag Herrs Levebre bewogen haben, ein bichen zu weihen), sondern "Erfüllt der bestimmte Kriterien?"

niemand kann den

Papst überprüfen

 

 

doch, das kann jeder mensch tun. auch der papst ist dem gericht unterworfen. hier auf dieser welt und noch mehr im jenseits.

wir haben hier über diözesanbischöfe geredet jede kann den Papst überprüfen aber es hat keine wirkung in der röm kath. kirche nur davon rede ich,

welchen gericht auf dieser welt ist den der Papst unterworfen?

Geschrieben
davon geh ich mal aus Mgr Fellay sagte er die Lösung sei fertig man muß nun in den theologischen fragen eine Lösung finden

Nur noch eins zur klarstellung natürlich kann ein Bischof geweiht werden ohne päpstliche Erlaubnis aber dieser kann dann nicht eine normale Jurisdiktion ausüben

 

 

das ist ungefähr so, wie wenn ein schüler sagt: das abi ist bestanden, ich muss nur noch die schriftlichen und mündlichen Prüfungen machen....

 

wie man sich doch die dinge zurechtlegen kann - erstaunlich!

wieso ein bischof kann gültig ohne päpstliche erlaubnis geweiht werden er spendet alle sakramente gültig kann aber keine pfarrer ernennen

 

 

ach, das klang aber oben noch anders, da waren noch irgendwelche ochsen, ach nein, bullen vonnöten.

 

du lügst dir die welt genau so zurecht, wie es dir häretiker grad in den kram passt.

grins wieso haeretiker

Geschrieben
In deinem Satz steckt ein logischer Widerspruch.

 

Der heilige Ambrosius wäre nach diesem Verfahren niemals Bischof geworden, Augustinus auch nicht.

Andererseits wäre das aber vielleicht auch kein Schaden gewesen.

Wurden sie wirklich nicht bestätigt?

 

Für die Kölner Erzbischöfe weiß ich, daß seit mehreren Hundert Jahren die Wahl zwar durch das Domkapitel erfolgte, der Papst aber sein Nihil Obstat zu geben hatte (bis dann das Konkordat von 33 und JPII kam, die sich in der ihnen eigenen Weise ergänzten).

Bestätigt wurden sie vielleicht, aber das ist ja was ganz anderes.

Ein Gesetz ist nur in Kraft, wenn der Bundespräsident unterschreibt.

Wenn sich das Amt des Bundespräsidenten aber so entwickelt wie das Papstamt, dann erlässt in 1000 Jahren der Bundespräsident die Gesetze nach seinem persönlichen Gutdünken und lässt in das Grundgesetz schreiben, das sei schon immer so gewesen und dürfe deshalb nie geändert werden.

 

Werner

Geschrieben

Sollte das durch eine Grundgesetzänderung zustande gekommen sein ist nix dagegen zu sagen

Geschrieben

Nachdem ich in den Medien einiges über den Streit zwischen ZdK und Bischofskonferenz gelesen habe, aber mir nicht klar wurde, worum es in der Sache geht, hatte ich gehofft, hier mehr zu erfahren. Leider Fehlanzeige, sondern nur Gerede.

 

Kann mir jemand, der mehr über die Hintergründe weiß, dazu etwas sagen?

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