Jump to content

Religionslehrerin und die Heirat


Feroc

Recommended Posts

Moin,

 

ich habe mal eine Frage, weil ich dazu nichts aktuelles finden kann.

 

Folgende Situation: Meine Freundin studiert auf Lehramt, eines ihrer Fächer ist Religion. Sie musste wohl einen Zettel unterschreiben der unter anderem besagt, dass sie nur kirchlich heiraten darf und natürlich auch nur einen anderen Christen.

 

Da eine Heirat bei uns nur noch eine Frage der Zeit ist, stellt das natürlich einige Fragen in den Raum.

 

Wie kann es z.B. sein, dass das rechtens ist? In einem Land mit Religionsfreiheit darf es für sie doch keine Nachteile geben, nur weil ihr Partner eine andere Religion hat. Und warum dürfte ihr die Lehrerlaubnis entzogen werden, obwohl sie doch an einer staatlichen Schule unterrichten würde?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Folgende Situation: Meine Freundin studiert auf Lehramt, eines ihrer Fächer ist Religion. Sie musste wohl einen Zettel unterschreiben der unter anderem besagt, dass sie nur kirchlich heiraten darf und natürlich auch nur einen anderen Christen.
Ich gehe jetzt zunächst davon aus, daß Deine Freundin katholisch ist, dennnoch halte ich die Einschränkung auf den christlichen Ehepartner für seltsam.

 

Das Erzbistum Köln schreibt dazu folgendes: http://www.erzbistum-koeln.de/schule-hochs...ogik/kb/mc.html

 

Daraus:

Verheiratete leben in einer kirchenrechtlich gültigen Ehe und haben ihre Kinder katholisch taufen lassen. Sie bemühen sich nach Kräften darum, die Kinder im katholischen Glauben zu erziehen. Ein eheähnliches Zusammenleben ohne kirchliche Trauung ist mit der Lehre der Kirche nicht vereinbar.

 

Daß bedeutet aber nicht, daß der Partner zwangsläufig Christ sein muss. Eine kirchenrechtlich gültige Ehe schließt ein Katholik auch mit einem Nichtkatholiken sofern die entsprechen Formpflichten eingehalten werden (zu denen auch gehört, daß der nichtkatholische Partner über die Pflichten des katholischen informiert ist und die freie Religionsausübung wie den Erziehungsauftrag respektiert). Diese Bedingung wird allerdings an alle gemischt-religiösen Ehen gestellt (war bei meiner Frau und mir auch so).

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das Erzbistum Köln schreibt dazu folgendes: http://www.erzbistum-koeln.de/schule-hochs...ogik/kb/mc.html

Danke für den Link, das gibt schonmal ein wenig Aufschluss.

 

Daß bedeutet aber nicht, daß der Partner zwangsläufig Christ sein muss. Eine kirchenrechtlich gültige Ehe schließt ein Katholik auch mit einem Nichtkatholiken sofern die entsprechen Formpflichten eingehalten werden (zu denen auch gehört, daß der nichtkatholische Partner über die Pflichten des katholischen informiert ist und die freie Religionsausübung wie den Erziehungsauftrag respektiert). Diese Bedingung wird allerdings an alle gemischt-religiösen Ehen gestellt (war bei meiner Frau und mir auch so).

Das wiederrum könnte ein Problem werden. Da auch ich meine Lebenseinstellung sehr ernst nehme, würde für mich keine Heirat in der Kirche in Frage kommen (ich denke mal das ist gemeint mit "Formpflichten"). Den Erziehungsauftrag respektieren würde wohl gehen, solange ich persönlich mein Kind nicht christlich erziehen muss.

 

hmmm... gibt es denn gemischt-religiöse Heiraten, die zwar die Formpflichten erfüllen, dem Partner aber kein Glaubensbekenntnis abverlangen, auch wenn das ganze vielleicht in einer Kirche stattfindet?

 

Und nochwas, in dem Link steht "haben ihre Kinder taufen zu lassen", ein Alter steht allerdings nicht dabei. Diese Taufe kann man dann also vor sich her schieben?

 

Danke für die Antworten.

bearbeitet von Feroc
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Von der Formpflich, also der kirchlichen Trauung, kann man sich wohl dispensieren lassen.

 

Werner

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das wiederrum könnte ein Problem werden. Da auch ich meine Lebenseinstellung sehr ernst nehme, würde für mich keine Heirat in der Kirche in Frage kommen (ich denke mal das ist gemeint mit "Formpflichten"). Den Erziehungsauftrag respektieren würde wohl gehen, solange ich persönlich mein Kind nicht christlich erziehen muss.

 

hmmm... gibt es denn gemischt-religiöse Heiraten, die zwar die Formpflichten erfüllen, dem Partner aber kein Glaubensbekenntnis abverlangen, auch wenn das ganze vielleicht in einer Kirche stattfindet?

Du legst bei einer katholischen Trauung kein Glaubensbekenntnis ab (außer im Rahmen einer Brautmesse, die aber ohnehin nicht für gemischtkonfessionelle und gemischtreligiöse Hochzeiten zelebriert werden darf)

 

Vor der Trauung würdet Ihr ein Gespräch mit Eurem Ortspfarrer (oder wer sonst assistieren soll) haben, in dem das Wesen der Ehe geklärt wird und in der Du den Grundprinzipien (Treue, Unauflöslichkeit, Annahme der ggf. zu erwartenden Kinder) akzeptierst.

 

Grundsätzlich gibt es die Möglichtkeit sich von der Formpflicht entbinden zu lassen, so daß auch die standesamtliche Trauung reicht. Ob das allerdings für euch in Frage kommt, weiß ich nicht (ich kenne auch keinen solchen Fall aus dem RL).

 

Du selbst musst Dein Kind auch nicht christlich erziehen, es reicht, wenn Du bestätigst, daß Du damit einverstanden bist, daß Deine Frau es "nach ihren Kräften" versucht.

 

Und nochwas, in dem Link steht "haben ihre Kinder taufen zu lassen", ein Alter steht allerdings nicht dabei. Diese Taufe kann man dann also vor sich her schieben?
Die Kinder werden zum Zeitpunkt der Erteilung der Missio Canonica wohl kaum schon geboren sein. Inwiefern das allerdings nachgehalten wird kann ich nicht beurteilen.

 

Als katholischer Vater war für mich die Kindertaufe allerdings nicht diskutabel und aufgrund der praktischen Vorteile (KiGa, Grundschule) hatte meine Frau da auch keine Einwände (wobei wir uns auch jeweils über ein halbes Jahr Zeit gelassen haben).

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dann danke nochmal für die Infos, da kann ich dann ja etwas beruhigter an die Sache rangehen.

 

Als katholischer Vater war für mich die Kindertaufe allerdings nicht diskutabel und aufgrund der praktischen Vorteile (KiGa, Grundschule) hatte meine Frau da auch keine Einwände (wobei wir uns auch jeweils über ein halbes Jahr Zeit gelassen haben).

Hierauf geh ich lieber nicht ein, denn das würde eine laaaaaaaaaaange Diskussion werden. :angry2:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dann danke nochmal für die Infos, da kann ich dann ja etwas beruhigter an die Sache rangehen.
Als katholischer Vater war für mich die Kindertaufe allerdings nicht diskutabel und aufgrund der praktischen Vorteile (KiGa, Grundschule) hatte meine Frau da auch keine Einwände (wobei wir uns auch jeweils über ein halbes Jahr Zeit gelassen haben).
Hierauf geh ich lieber nicht ein, denn das würde eine laaaaaaaaaaange Diskussion werden. :angry2:
Wenn Du Angst vor einem schlechten Gewissen hast, lass Taufen, leg von den Geldgeschenken ein Tagesgeldkonto mit 35,00 Euro an und schenk die Kohle Deinem Kind zum Austritt.
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dann danke nochmal für die Infos, da kann ich dann ja etwas beruhigter an die Sache rangehen.
Als katholischer Vater war für mich die Kindertaufe allerdings nicht diskutabel und aufgrund der praktischen Vorteile (KiGa, Grundschule) hatte meine Frau da auch keine Einwände (wobei wir uns auch jeweils über ein halbes Jahr Zeit gelassen haben).
Hierauf geh ich lieber nicht ein, denn das würde eine laaaaaaaaaaange Diskussion werden. :angry2:
Wenn Du Angst vor einem schlechten Gewissen hast, lass Taufen, leg von den Geldgeschenken ein Tagesgeldkonto mit 35,00 Euro an und schenk die Kohle Deinem Kind zum Austritt.

 

Stimmt, auf die Weise sichert Feroc der armen hungerleidenden Kirche wenigstens für mind. 14 Jahre einen gewissen Finanzgewinn :angry2:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dann danke nochmal für die Infos, da kann ich dann ja etwas beruhigter an die Sache rangehen.
Als katholischer Vater war für mich die Kindertaufe allerdings nicht diskutabel und aufgrund der praktischen Vorteile (KiGa, Grundschule) hatte meine Frau da auch keine Einwände (wobei wir uns auch jeweils über ein halbes Jahr Zeit gelassen haben).
Hierauf geh ich lieber nicht ein, denn das würde eine laaaaaaaaaaange Diskussion werden. :angry2:
Wenn Du Angst vor einem schlechten Gewissen hast, lass Taufen, leg von den Geldgeschenken ein Tagesgeldkonto mit 35,00 Euro an und schenk die Kohle Deinem Kind zum Austritt.

 

Stimmt, auf die Weise sichert Feroc der armen hungerleidenden Kirche wenigstens für mind. 14 Jahre einen gewissen Finanzgewinn :angry2:

Zahlen in Dt. Minderjährige Kirchensteuer.......in Österreich nicht, da mindern sie diese sogar.........oder ist es wider der übliche neidische "Gallow Quatsch".

bearbeitet von wolfgang E.
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dann danke nochmal für die Infos, da kann ich dann ja etwas beruhigter an die Sache rangehen.
Als katholischer Vater war für mich die Kindertaufe allerdings nicht diskutabel und aufgrund der praktischen Vorteile (KiGa, Grundschule) hatte meine Frau da auch keine Einwände (wobei wir uns auch jeweils über ein halbes Jahr Zeit gelassen haben).
Hierauf geh ich lieber nicht ein, denn das würde eine laaaaaaaaaaange Diskussion werden. :angry2:
Wenn Du Angst vor einem schlechten Gewissen hast, lass Taufen, leg von den Geldgeschenken ein Tagesgeldkonto mit 35,00 Euro an und schenk die Kohle Deinem Kind zum Austritt.

 

Stimmt, auf die Weise sichert Feroc der armen hungerleidenden Kirche wenigstens für mind. 14 Jahre einen gewissen Finanzgewinn :angry2:

Zahlen in Dt. Minderjährige Kirchensteuer.......in Österreich nicht, da mindern sie diese sogar.........oder ist es wider der übliche neidische "Gallow Quatsch".

 

Es geht nicht im Kirchensteuer, sonder um das "Kopfgeld", sprich die staatliche Förderung, welche Körperschaften in D pro Mitglied und Jahr aus dem Etat des Kultusministeriums erhalten ...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die Kinder werden zum Zeitpunkt der Erteilung der Missio Canonica wohl kaum schon geboren sein. Inwiefern das allerdings nachgehalten wird kann ich nicht beurteilen.

 

Also wir (Referendare) hatten vor kurzem noch ein Gespräch mit dem Missio-Beauftragten des Bistums: offiziell zumindest besteht seitens der Lehrerin/des Lehrers keine Informationspflicht über Änderungen (z.B. Kind bekommen, geheiratet), sobald man die Missio erst mal hat. Andersrum verfolgt das Bistum auch von sich aus solche Änderungen nicht. Aktiv muss das Bistum nur dann werden, wenn jemand sich beim Bistum beschwert ("Der hat sein Kind nicht taufen lassen"). Dann wird beim Betreffenden nachgehakt, allerdings nur, wenn die Beschwerde nicht anonym eingegangen ist. Auf dieses "System" haben sich die Bistümer in NRW geeinigt... (Was jetzt alles absolut nicht heißt, dass ich diese Einmischungen toll finde - ist jetzt nur eine sachliche Wiedergabe...)

Und wie auch schon gesagt: eine kirchenrechtlich gültige Ehe wird nicht nur zwischen zwei Christen geschlossen, sondern mit Dispens auch auf dem Standesamt mit einem Nichtgetauften oder Andersgläubigen. Schwierig könnte es glaub ich allerdings werden, falls Du katholisch getauft und noch Mitglied der Kirche bist - zwei Katholiken können nur kirchenrechtlich gültig in der Kirche heiraten.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Moin,

 

ich habe mal eine Frage, weil ich dazu nichts aktuelles finden kann.

 

Folgende Situation: Meine Freundin studiert auf Lehramt, eines ihrer Fächer ist Religion. Sie musste wohl einen Zettel unterschreiben der unter anderem besagt, dass sie nur kirchlich heiraten darf und natürlich auch nur einen anderen Christen.

 

Da eine Heirat bei uns nur noch eine Frage der Zeit ist, stellt das natürlich einige Fragen in den Raum.

 

Wie kann es z.B. sein, dass das rechtens ist? In einem Land mit Religionsfreiheit darf es für sie doch keine Nachteile geben, nur weil ihr Partner eine andere Religion hat. Und warum dürfte ihr die Lehrerlaubnis entzogen werden, obwohl sie doch an einer staatlichen Schule unterrichten würde?

 

Die Antwort hat Flo im wesentlichen gegeben, ich möchte kurz noch ein paar Anmerkungen zu den Hintergründen machen:

 

Um in Deutschland Religion unterrichten zu dürfen braucht es neben der staatlichen Zulassung zum Schuldienst (in der Regel also das Staatsexamen) auch einen kirchlichen Auftrag, die sogenannte missio canonica, auch als kanonische Sendung bezeichnet. Dieser kirchliche Auftrag setzt einen Lebenswandel im Einklang mit den Moralvorstellungen der katholischen Kirche voraus, wie sie in der Grundordnung niedergelegt sind. Erwartet wird ein aktives Gemeinde- und Glaubensleben, zum Ausschluss von der Zulassung zur missio canonica (und ggf. zu ihrer Rücknahme) führen jedoch nur objektive Verstöße gegen die Grundordnung.

 

In Eurem Fall geht es wohl um die Fragen kirchliche Eheschließung und Kindertaufe (eingetragene Lebenspartnerschaft dürfte nicht das Thema sein, und dass KIrchenaustritt nicht gerne gesehen wird, ist klar) gehen. Hier ist festzuhalten:

  1. Ein aus kirchlicher Sicht ungeordnetes Zusammenleben ("Wilde Ehe" und reine Zivilehe werden hier nicht unterschieden) geht nicht. Es wird in der Regel eine kirchliche Trauung erwartet, eine Befreiung von der Formpflicht (Werners Vorschlag) geht nur, wenn Du nicht katholisch bist noch warst. Dann aber heiratet ihr nach kirchlicher Vorstellung auf dem Standesamt! Solltest Du allerdings mal katholisch gewesen sein, müßte man das anders lösen, das könnten wir ggf. per PN klären.
  2. Eine kirchliche Trauung bzw. eine Befreiung von der Formpflicht setzt voraus, dass Deine Freundin ihren Willen erklärt, die Kinder katholisch taufen zu lassen und katholisch zu erziehen, und Du erklärst, diese Verpflichtung zur Kenntnis zu nehmen.
  3. Wie diese Auflagen in der Praxis umgesetzt werden, ist von Bistum zu Bistum nicht ganz einheitlich. De iure kann bei nicht erfolgender Kindertaufe die misio entzogen werden, ob und wann dies de facto geschieht, weiß ich schlicht nicht.

Kurz gesagt: Eine religions- oder konfessionsverschiedene Ehe ist kein grundsätzliches Problem im Blick auf die Arbeit als Religionslehrerin, wenn und solange der nichtkatholische Partner die speziellen Erwartungen der Kirche an die von ihr beauftragten Religionslehrer toleriert. Wenn er diese Auflagen und Erwartungen aber ablehnt und ihrer Erfüllung zu behindern versucht, dann wird daraus ein Problem - enteder für die Beziehung oder für den Beruf!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Schwierig könnte es glaub ich allerdings werden, falls Du katholisch getauft und noch Mitglied der Kirche bist - zwei Katholiken können nur kirchenrechtlich gültig in der Kirche heiraten.

 

Gilt auch bei katholisch getauft und nicht mehr Mitglied in der Kirche....allerdings geht mit dem Instrument der Sanatio manchmal was. Auch wenn es pervers ist, die Sanatio von Anfang an einzuplanen!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  1. Ein aus kirchlicher Sicht ungeordnetes Zusammenleben ("Wilde Ehe" und reine Zivilehe werden hier nicht unterschieden) geht nicht. Es wird in der Regel eine kirchliche Trauung erwartet, eine Befreiung von der Formpflicht (Werners Vorschlag) geht nur, wenn Du nicht katholisch bist noch warst. Dann aber heiratet ihr nach kirchlicher Vorstellung auf dem Standesamt! Solltest Du allerdings mal katholisch gewesen sein, müßte man das anders lösen, das könnten wir ggf. per PN klären.

 

Ja, ich wurde mal getauft und gehörte damit wohl für kurze Zeit der katholischen Kirche an, inzwischen bin ich aus der Kirche ausgetreten. In wieweit verändert das die Sachlage? Und was könnte man tun?

bearbeitet von Feroc
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  1. Ein aus kirchlicher Sicht ungeordnetes Zusammenleben ("Wilde Ehe" und reine Zivilehe werden hier nicht unterschieden) geht nicht. Es wird in der Regel eine kirchliche Trauung erwartet, eine Befreiung von der Formpflicht (Werners Vorschlag) geht nur, wenn Du nicht katholisch bist noch warst. Dann aber heiratet ihr nach kirchlicher Vorstellung auf dem Standesamt! Solltest Du allerdings mal katholisch gewesen sein, müßte man das anders lösen, das könnten wir ggf. per PN klären.

 

Ja, ich wurde mal getauft und gehörte damit wohl für kurze Zeit der katholischen Kirche an, inzwischen bin ich aus der Kirche ausgetreten. In wieweit verändert das die Sachlage? Und was könnte man tun?

 

Wenn die Taufe eine katholische war, dann geht eine Dispens von der Formpflicht (also der Pflicht, vor einem zuständigen Amtsträger und zwei Zeugen zu heiraten) nicht. Dann bleibt als saubere und sichere Lösung eigentlich nur die Trauung in der Kirche (bei der Du einfach nur Ja sagen mußt - ein Glaubensbekenntnis wird nicht verlangt) oder der Weg der Heirat ohne kirchliche Zustimmung mit anschließender Sanatio (es post kann der Bischof von der Formpflicht entbinden). Letzteres beinhaltet aber ein gewisses Risiko.

 

Steht die Ehe denn unmittelbar an?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  1. Ein aus kirchlicher Sicht ungeordnetes Zusammenleben ("Wilde Ehe" und reine Zivilehe werden hier nicht unterschieden) geht nicht. Es wird in der Regel eine kirchliche Trauung erwartet, eine Befreiung von der Formpflicht (Werners Vorschlag) geht nur, wenn Du nicht katholisch bist noch warst. Dann aber heiratet ihr nach kirchlicher Vorstellung auf dem Standesamt! Solltest Du allerdings mal katholisch gewesen sein, müßte man das anders lösen, das könnten wir ggf. per PN klären.

 

Ja, ich wurde mal getauft und gehörte damit wohl für kurze Zeit der katholischen Kirche an, inzwischen bin ich aus der Kirche ausgetreten. In wieweit verändert das die Sachlage? Und was könnte man tun?

Damit hast du dich als Ehepartner disqualifiziert, da hilft nur, wieder eintreten :angry2:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn die Taufe eine katholische war, dann geht eine Dispens von der Formpflicht (also der Pflicht, vor einem zuständigen Amtsträger und zwei Zeugen zu heiraten) nicht.
Folgst Du jetzt Herranz oder DBK?
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn die Taufe eine katholische war, dann geht eine Dispens von der Formpflicht (also der Pflicht, vor einem zuständigen Amtsträger und zwei Zeugen zu heiraten) nicht. Dann bleibt als saubere und sichere Lösung eigentlich nur die Trauung in der Kirche (bei der Du einfach nur Ja sagen mußt - ein Glaubensbekenntnis wird nicht verlangt) oder der Weg der Heirat ohne kirchliche Zustimmung mit anschließender Sanatio (es post kann der Bischof von der Formpflicht entbinden). Letzteres beinhaltet aber ein gewisses Risiko.

 

WAS?

Ein Katholik kann also keinen Atheisten, der irgendwann mal katholisch war, heiraten, wenn dieser sich weigert, das in der Kirche zu tun?

 

Und wie ist das, wenn der ehemalige Katholik inzwischen evangelisch ist? Dann muß also auch katholisch geheiratet werden?

 

Auf welcher Grundlage? Der ehemalige Katholik selbst unterliegt doch nicht mehr der Formpflicht, dachte ich, und würde also bei einer Eheschließung mit einem evangelischen Partner eine aus katholischer Sicht gültige und sakramentale Ehe eingehen, oder sehe ich das falsch? Warum muß dann mit einem katholischen Partner eine Eheschließung in der katholischen Kirche erfolgen?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  1. Ein aus kirchlicher Sicht ungeordnetes Zusammenleben ("Wilde Ehe" und reine Zivilehe werden hier nicht unterschieden) geht nicht. Es wird in der Regel eine kirchliche Trauung erwartet, eine Befreiung von der Formpflicht (Werners Vorschlag) geht nur, wenn Du nicht katholisch bist noch warst. Dann aber heiratet ihr nach kirchlicher Vorstellung auf dem Standesamt! Solltest Du allerdings mal katholisch gewesen sein, müßte man das anders lösen, das könnten wir ggf. per PN klären.

 

Ja, ich wurde mal getauft und gehörte damit wohl für kurze Zeit der katholischen Kirche an, inzwischen bin ich aus der Kirche ausgetreten. In wieweit verändert das die Sachlage? Und was könnte man tun?

 

Wenn die Taufe eine katholische war, dann geht eine Dispens von der Formpflicht (also der Pflicht, vor einem zuständigen Amtsträger und zwei Zeugen zu heiraten) nicht. Dann bleibt als saubere und sichere Lösung eigentlich nur die Trauung in der Kirche (bei der Du einfach nur Ja sagen mußt - ein Glaubensbekenntnis wird nicht verlangt) oder der Weg der Heirat ohne kirchliche Zustimmung mit anschließender Sanatio (es post kann der Bischof von der Formpflicht entbinden). Letzteres beinhaltet aber ein gewisses Risiko.

 

Steht die Ehe denn unmittelbar an?

 

Gut, dann also keine Befreiung. Schlecht. Ihr Christen seid da aber nachtragend. :angry2:

 

Das mit der Sanatio hab ich nicht richtig verstanden. Aus Wiki: "Ebenso kann eine nicht kirchlich geschlossene Ehe nachträglich und rückwirkend anerkannt werden (so gen. sanatio in radice, d. h. „Gültigmachung von Anfang an“), sofern der Ehewille beider Partner zum Zeitpunkt der Gültigmachung andauert." Der Ehewille wird wohl bestehen, sonst hätten wir nicht geheiratet?! Also muss das doch eigentlich immer funktionieren?

 

Wegen der kirchlichen Hochzeit, bestätige ich mit meinem "Ja" nicht das, was der Pfarrer vorher erzählt hat? Was im Normalfall etwas christliches sein sollte? Meine Erfahrungen auf dem Gebiet sind sehr gering, lassen Pfarrer das auf Wunsch weg oder tauschen es durch allgemeine Formulierungen aus?

 

Die Heirat steht nicht unmittelbar bevor, wir planen nur ein wenig...

bearbeitet von Feroc
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn die Taufe eine katholische war, dann geht eine Dispens von der Formpflicht (also der Pflicht, vor einem zuständigen Amtsträger und zwei Zeugen zu heiraten) nicht.
Folgst Du jetzt Herranz oder DBK?

Das ist die römische Auffassung.

Nach römischer Auffassung ist er ja immer noch Katholik, daher geht die Befreiung von der Formpflicht nicht.

Nach Auffassung der DBK wäre er ja abgefallen, dann müsste das mit der Befreiung doch eigentlich gehen (die DBK sieht, anders als Rom, schliesslich auch einen Ausgetretenen, der ohne Dispens standesamtlich heiratet, als gültig verheiratet an (wenn sonst nichts entgegensteht))

 

Werner

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn die Taufe eine katholische war, dann geht eine Dispens von der Formpflicht (also der Pflicht, vor einem zuständigen Amtsträger und zwei Zeugen zu heiraten) nicht.
Folgst Du jetzt Herranz oder DBK?

 

 

Zunächst einmal folge ich dem Codex - auch Herranz zufolge wird der Ausgetretene nicht zum Nicht-Katholiken. Er ist formpflichtfrei, aber er bleibt katholisch. Und wenn Ferocs Freundin nicht ausgetreten ist (ansonsten hätte sich die missio-Frage erledigt), dann unterliegt sie der Formpflicht und kann davon nicht dispensiert werden, weil sie einen Katholiken heiraten möchte (der seienrseits nicht der Formpflicht unterliegt). Das Problem ist hier das Dispensrecht, nicht der Kirchenaustritt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn die Taufe eine katholische war, dann geht eine Dispens von der Formpflicht (also der Pflicht, vor einem zuständigen Amtsträger und zwei Zeugen zu heiraten) nicht. Dann bleibt als saubere und sichere Lösung eigentlich nur die Trauung in der Kirche (bei der Du einfach nur Ja sagen mußt - ein Glaubensbekenntnis wird nicht verlangt) oder der Weg der Heirat ohne kirchliche Zustimmung mit anschließender Sanatio (es post kann der Bischof von der Formpflicht entbinden). Letzteres beinhaltet aber ein gewisses Risiko.

 

WAS?

Ein Katholik kann also keinen Atheisten, der irgendwann mal katholisch war, heiraten, wenn dieser sich weigert, das in der Kirche zu tun?

 

Richtig.

 

Und wie ist das, wenn der ehemalige Katholik inzwischen evangelisch ist? Dann muß also auch katholisch geheiratet werden?

 

Ja.

 

Auf welcher Grundlage? Der ehemalige Katholik selbst unterliegt doch nicht mehr der Formpflicht, dachte ich, und würde also bei einer Eheschließung mit einem evangelischen Partner eine aus katholischer Sicht gültige und sakramentale Ehe eingehen, oder sehe ich das falsch? Warum muß dann mit einem katholischen Partner eine Eheschließung in der katholischen Kirche erfolgen?

 

Der ehemalige Katholik unterliegt nicht mehr der Formpflicht, der nochkatholische aber schon. Die Ehe ist eine rein innerkatholische Angelegenheit unter den geschilderten Bedingungen (weil es nach katholischem Verständnis keinen Austritt gibt), und da kann nicht dispensiert werden.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Zunächst einmal folge ich dem Codex - auch Herranz zufolge wird der Ausgetretene nicht zum Nicht-Katholiken. Er ist formpflichtfrei, aber er bleibt katholisch. Und wenn Ferocs Freundin nicht ausgetreten ist (ansonsten hätte sich die missio-Frage erledigt), dann unterliegt sie der Formpflicht und kann davon nicht dispensiert werden, weil sie einen Katholiken heiraten möchte (der seienrseits nicht der Formpflicht unterliegt). Das Problem ist hier das Dispensrecht, nicht der Kirchenaustritt.

 

Öhm. In den Augen der Kirche bin ich noch katholisch? Das ist für dieses Thema jetzt ein wenig OT, aber eigentlich möchte ich nicht katholisch sein, weder auf dem Papier, noch in den Augen der Kirche. Gibt es denn da eine Möglichkeit mich "rein zu waschen"?

bearbeitet von Feroc
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Gut, dann also keine Befreiung. Schlecht. Ihr Christen seid da aber nachtragend. :angry2:

 

Sagen wir mal anhänglich. :angry2:

 

Das mit der Sanatio hab ich nicht richtig verstanden. Aus Wiki: "Ebenso kann eine nicht kirchlich geschlossene Ehe nachträglich und rückwirkend anerkannt werden (so gen. sanatio in radice, d. h. „Gültigmachung von Anfang an“), sofern der Ehewille beider Partner zum Zeitpunkt der Gültigmachung andauert." Der Ehewille wird wohl bestehen, sonst hätten wir nicht geheiratet?! Also muss das doch eigentlich immer funktionieren?

 

Es geht nur dann, wenn das einem korrekten Zustandekommen der Ehe hinderliche Moment behebbar ist, und das geht merkwürdiger Weise in Eurem Fall. Frag' mich bitte nicht, warum, ich müßte es etwas gründlicher nachlesen, ich bin kein Eherechtler.

 

Wegen der kirchlichen Hochzeit, bestätige ich mit meinem "Ja" nicht das, was der Pfarrer vorher erzählt hat? Was im Normalfall etwas christliches sein sollte? Meine Erfahrungen auf dem Gebiet sind sehr gering, lassen Pfarrer das auf Wunsch weg oder tauschen es durch allgemeine Formulierungen aus?

 

Du bestätigst mit Deinem "Ja", dass Du Deine angehende Frau heiraten möchtest. Mehr nicht.

 

Die Heirat steht nicht unmittelbar bevor, wir planen nur ein wenig...

 

Planen ist schon mehr als reine Hypothese. Wann stünde die Verleihung der missio an?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wegen der kirchlichen Hochzeit, bestätige ich mit meinem "Ja" nicht das, was der Pfarrer vorher erzählt hat? Was im Normalfall etwas christliches sein sollte? Meine Erfahrungen auf dem Gebiet sind sehr gering, lassen Pfarrer das auf Wunsch weg oder tauschen es durch allgemeine Formulierungen aus?
Nein.

 

Mit Deinem "Ja!" bekundest Du lediglich, daß Du mit der neben Dir stehenden und Person eine unauflösliche Lebensgemeinschaft begründen willst, daß Du dieser Person treu während der Dauer der Ehe treu sein willst und daß Ihr gemeinsame Kinder annehmen und (jeder nach seinen Kräften) christlich erziehen wollt.

 

 

Es hat nichts mit den Gebeten oder dem sonstigen Ablauf der Trauung zu tun.

 

Was die Texte angeht habe ich mal gelesen, daß es für solche gemischtreligiösen Trauungen eigene Formulare gibt. Alternativ bliebe noch die "stille (geheime?) Trauung", bei der nur der Ehegelübde vor Pfarrer und Zeugen ohne großes Brimborium abgelegt wird (meine Eltern haben - aus Gründen, die mir bis heute verborgen sind - so geheiratet)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Only 75 emoji are allowed.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Neu erstellen...