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Roma locuta causa finita


isidor

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OneAndOnlySon
Ich halte das nicht für lächerlich, sondern ich halte die Argumentation von Oneandonlyson für widersprüchlich.

Soso, dann nehmen wir doch mal die durchschnittliche Situation eines wiederverheirateten Geschiedenen:

 

ER, 41, Ingenieur, 1 Sohn aus erster Ehe, seine Exfrau ist mittlerweile in einer neuen Beziehung, der Sohn lebt bei ihm.

SIE, 36, Floristin, kein Kind aus einer vorherigen Beziehung.

Die Beiden haben 1 gemeinsames Kind.

 

Laut deiner Definition lebt mindestens der Mann in schwerer Sünde, weil er Ehebruch begangen habe. Jetzt leg mir aber bitte dar, wie dieser Mann zukünftig ohne Sünde leben könnte.

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OneAndOnlySon
Sag ich doch: Ein solcher Entschluß ist dem Wesen der Ehe fremd!
Hatten Maria und Josef dann eine abartige Ehe?
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Wenn ein Ehemann seine Ehefrau verläßt oder viceversa ist ja auch die in Rede stehende Gemengelage noch garnicht eingetreten.

Worüber hier gesprochen wird ist der Fall der "wiederverheirateten Geschiedenen".

 

Nach dem Verlassen des ersten Ehebundes wird eine zweite "Ehe" eingegangen. Erst durch das Eingehen dieser zweiten "Ehe" wird gesündigt, denn die erste Ehe besteht ist ja noch in einem ungelösten Zustand.

Auch mit der Wiederheirat sündigt ein Ehepartner nicht, wenn die alte Ehe ohne sein verschulden zu bruch gegangen ist oder es keine Möglichkeit gibt, das gerissene Eheband der alten Ehe wieder zu flicken. Den Wiederverheirateten hier eine Sünde einzureden ist nicht nur unbarmherzig, sondern auch sachlich falsch - egal ob das vom Papst kommt, von dir oder von sonstwem.

WEnn das so wäre, hätten es die Bischöfe Lehmann, Saier und Kasper sicherlich in ihrem Hirtenbrief von 1993 erwähnt, ja eigentlich müsste sowas in jedem Katechismus stehen. Tut es das?
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Franciscus non papa

dann haben also maria und josef nach deiner ansicht keine ehe geführt? oder haben sie doch sex miteinander gehabt? wie ist das also nun?

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OneAndOnlySon
WEnn das so wäre, hätten es die Bischöfe Lehmann, Saier und Kasper sicherlich in ihrem Hirtenbrief von 1993 erwähnt, ja eigentlich müsste sowas in jedem Katechismus stehen. Tut es das?

 

Schau dir mal mein obiges Beispiel an. Nach meiner Erfahrung entspricht es so ziemlich dem Durchschnitts-WvG - das können wir aber auch diskutieren. Wenn dort nun ein Zustand schwerer Sünde vorliegen würde, müsste es einen Weg geben diesen aufzuheben, ohne dabei erneut zu sündigen und noch größeren Schaden zu verursachen, obwohl sich der gewünschte Zustand ohnehin nicht wieder herstellen ließe.

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Nach römischem Recht im Prinzip ja.

Radio Eriwan ist nicht zu Aussagen berufen, die dem Lehramt vorbehalten sind!

Bitte? Es gibt das Prinzip der Josefsehe, die nach römischem Recht tatsächlich gültig ist.

 

Ob das allerdings wie Chrysologus anmerkte stimmen kann, da dadurch die Nachkommenschaft, die nachwievor erster Ehezweck ist, ausgeschlossen ist und somit eigentlich nicht der Wille zu einer christlichen Ehe (die durch Treue, Unauflöslichkeit und Nachkommenschaft charakterisiert ist) vorhanden sein kann, ist eine Grauzone.

 

Hmm, ob die Ehezwecklehre noch so haltbar ist?

 

Nehmen wir mal an, sie ist es, dann gibt es zumindest zwei gleichrangige Ehezwecke: Das Gattenwohl und die Zeugung und Erziehung von Nachkommen. (Auffällig: Die Zeugenschaft der Ehe für den Bund Christi mit der Kirche, der so gerne für die Unscheidbarkeit bemüht wird, ist kein Ehezweck!) Ansonsten wäre eine Ehe von Menschen,, die keine Kinder bekommen können, zweckfrei, und könnte eine Ehe nach Auszug der Kinder auch problemlos aufgehoben werden.

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Ich bin ja oft genug mit Isidor unterschiedlicher Meinung, aber hier hat er völlig Recht.

Das katholische Eherecht ist in sich selbst widersprüchlich, insofern als die als besondersgottgefällig angesehene "Josefsehe" im diametralen Gegensatz zu dem steht, was die Kirche über die Ehe sonst lehrt.

Ich sehe keine Möglichkeit, wie man die Josefsehe mit der katholischen Ehelehre unter einen Hut bekommen könnte, nach der das allerwichtigste ja die "Offenheit für neues Leben" ist, die so wichtig ist, dass sie eine unabdingbare Voraussetzung für die Ehe ist.

 

Werner

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Nach römischem Recht im Prinzip ja.

Radio Eriwan ist nicht zu Aussagen berufen, die dem Lehramt vorbehalten sind!

Bitte? Es gibt das Prinzip der Josefsehe, die nach römischem Recht tatsächlich gültig ist.

 

Ob das allerdings wie Chrysologus anmerkte stimmen kann, da dadurch die Nachkommenschaft, die nachwievor erster Ehezweck ist, ausgeschlossen ist und somit eigentlich nicht der Wille zu einer christlichen Ehe (die durch Treue, Unauflöslichkeit und Nachkommenschaft charakterisiert ist) vorhanden sein kann, ist eine Grauzone.

 

Hmm, ob die Ehezwecklehre noch so haltbar ist?

 

Nehmen wir mal an, sie ist es, dann gibt es zumindest zwei gleichrangige Ehezwecke: Das Gattenwohl und die Zeugung und Erziehung von Nachkommen. (Auffällig: Die Zeugenschaft der Ehe für den Bund Christi mit der Kirche, der so gerne für die Unscheidbarkeit bemüht wird, ist kein Ehezweck!) Ansonsten wäre eine Ehe von Menschen,, die keine Kinder bekommen können, zweckfrei, und könnte eine Ehe nach Auszug der Kinder auch problemlos aufgehoben werden.

Ist das Gattenwohl ein Ehezweck? Vielleicht ein Nebenzweck, aber jedenfalls kein grundlegender wie die Nachkommenschaft.

Sämtliche Zweck- und Vernunftehen wären sonst in Zweifel zu ziehen.

 

Werner

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Ist das Gattenwohl ein Ehezweck? Vielleicht ein Nebenzweck, aber jedenfalls kein grundlegender wie die Nachkommenschaft.

Sämtliche Zweck- und Vernunftehen wären sonst in Zweifel zu ziehen.

 

Werner

 

Gattenwohl ist nach c. 1055 zweifelsfrei ein Ziel der Ehe neben der Nachkommenschaft - das spricht nicht gegen Vernunftehen. Bei Zweckehen wäre ich da schon skeptisch - man muss schon den konkreten Menschen heiraten wollen, wenn man einen Zweck/Titel/Konto zu heiraten versucht und darum den Menschen in Kauf nimmt, wäre ein Nichtigkeitsverfahren wohl recht aussichtsreich.

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Sag ich doch: Ein solcher Entschluß ist dem Wesen der Ehe fremd!
Hatten Maria und Josef dann eine abartige Ehe?

Nein, hatten sie nicht!

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Franciscus non papa
Sag ich doch: Ein solcher Entschluß ist dem Wesen der Ehe fremd!
Hatten Maria und Josef dann eine abartige Ehe?

Nein, hatten sie nicht!

 

 

also hatten sie auch sex?

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Ich halte das nicht für lächerlich, sondern ich halte die Argumentation von Oneandonlyson für widersprüchlich.

Soso, dann nehmen wir doch mal die durchschnittliche Situation eines wiederverheirateten Geschiedenen:

 

ER, 41, Ingenieur, 1 Sohn aus erster Ehe, seine Exfrau ist mittlerweile in einer neuen Beziehung, der Sohn lebt bei ihm.

SIE, 36, Floristin, kein Kind aus einer vorherigen Beziehung.

Die Beiden haben 1 gemeinsames Kind.

 

Laut deiner Definition lebt mindestens der Mann in schwerer Sünde, weil er Ehebruch begangen habe. Jetzt leg mir aber bitte dar, wie dieser Mann zukünftig ohne Sünde leben könnte.

Die rechtsdogmatisch saubere Lösung lautet:

ER, 41 gibt das Konkubinat, in dem er offenbar mit SIE, 36 lebt, auf und verlässt den gemeinsamen Hausstand.

 

Nichtsdestoweniger kommt er seinen sonstigen Versorgungsverpflichtungen, die er gegenüber seiner Ex-Ehefrau, seiner Ex-Konkubine und den beiden Kindern aus den beiden Beziehungen hat, auf.

Er bleibt auch, soweit dies den Umständen nach möglich ist, in seinen Erziehungsrechten und -pflichten unverändert tätig. Dies insbesondere gegenüber seinem Sohn, der ja bei ihm bleiben soll, wenn er sich nicht mit seiner Ex-Frau über einen anderen Verbleib des Sohnes einigt; d.h. der Sohn lebt ab Zeitpunkt X bei seiner leiblichen Mutter.

bearbeitet von isidor
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OneAndOnlySon
Die rechtsdogmatisch saubere Lösung lautet:

ER, 41 gibt das Konkubinat, in dem er offenbar mit SIE, 36 lebt, auf und verlässt den gemeinsamen Hausstand.

 

Nichtsdestoweniger kommt er seinen sonstigen Versorgungsverpflichtungen, die er gegenüber seiner Ex-Ehefrau, seiner Ex-Konkubine und den beiden Kindern aus den beiden Beziehungen hat, auf.

Er bleibt auch, soweit dies den Umständen nach möglich ist, in seinen Erziehungsrechten und -pflichten unverändert tätig. Dies insbesondere gegenüber seinem Sohn, der ja bei ihm bleiben soll, wenn er sich nicht mit seiner Ex-Frau über einen anderen Verbleib des Sohnes einigt; d.h. der Sohn lebt ab Zeitpunkt X bei seiner leiblichen Mutter.

Toll, die Kinder sollen also ihrer intakten Familie verlüstig werden, weil Isidor das so wünscht. Wunderbare "saubere Lösung".

 

:angry2:

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Ich halte das nicht für lächerlich, sondern ich halte die Argumentation von Oneandonlyson für widersprüchlich.

Soso, dann nehmen wir doch mal die durchschnittliche Situation eines wiederverheirateten Geschiedenen:

 

ER, 41, Ingenieur, 1 Sohn aus erster Ehe, seine Exfrau ist mittlerweile in einer neuen Beziehung, der Sohn lebt bei ihm.

SIE, 36, Floristin, kein Kind aus einer vorherigen Beziehung.

Die Beiden haben 1 gemeinsames Kind.

 

Laut deiner Definition lebt mindestens der Mann in schwerer Sünde, weil er Ehebruch begangen habe. Jetzt leg mir aber bitte dar, wie dieser Mann zukünftig ohne Sünde leben könnte.

Die rechtsdogmatisch saubere Lösung lautet:

ER, 41 gibt das Konkubinat, in dem er offenbar mit SIE, 36 lebt, auf und verlässt den gemeinsamen Hausstand.

 

Nichtsdestoweniger kommt er seinen sonstigen Versorgungsverpflichtungen, die er gegenüber seiner Ex-Ehefrau, seiner Ex-Konkubine und den beiden Kindern aus den beiden Beziehungen hat, auf.

Er bleibt auch, soweit dies den Umständen nach möglich ist, in seinen Erziehungsrechten und -pflichten unverändert tätig. Dies insbesondere gegenüber seinem Sohn, der ja bei ihm bleiben soll, wenn er sich nicht mit seiner Ex-Frau über einen anderen Verbleib des Sohnes einigt; d.h. der Sohn lebt ab Zeitpunkt X bei seiner leiblichen Mutter.

 

Deine Lösung ist nur eherechtskonform, übersieht aber die Pflichten gegenüber den Kindern!

  1. Die beiden leben in keinem Konkubinat, weil sich dieses eben durch fehlenden Ehewillen definiert. Den Willen haben sie aber.
  2. Die Kirche betont recht häufig, dass Kinder ein Anrecht auf das Aufwachsen in einer Familie haben. Dies kann durch finanzielle Transferleitungen nicht ersetzt werden. Seinen Pflichten kann ER jedoch nur nachkommen, wen sie als Familie zusammen wohnen.
  3. Es bleibt der Weg, den Familiaris consortio weist: Die beiden müssen sich bemühen, ohne Sex miteinander zu leben. Gerade aufgrund ihrer Verpflichtung gegenüber den Kindern wäre es moralisch zweifelhaft, würden sie sich trennen.
  4. Bliebe der Weg, die Erstehe vor einem Gericht zu untersuchen....

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OneAndOnlySon
Es bleibt der Weg, den Familiaris consortio weist: Die beiden müssen sich bemühen, ohne Sex miteinander zu leben. Gerade aufgrund ihrer Verpflichtung gegenüber den Kindern wäre es moralisch zweifelhaft, würden sie sich trennen.

Es muss ihnen aber erlaubt sein, standesamtlich zu heiraten, um den Kindern eine möglichst optimale Absicherung zu schaffen.

 

Außerdem: Was ist eigentlich mit den Rechten der (neuen) Ehefrau?

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Wo kämen wir da hin, wenn irgendwer und seien es die Hierarchen hier willkürlich urteilen wollten und Katholiken 1. und 2. Klasse definieren könnten!

 

was heißt, "wo wir da hin kämen"? mit dem urteil der signatur ist die rkk doch schon bei katholiken 1. und 2. klasse angekommen.

 

deshalb stellt sich mir die frage, ob man die 2. klasse katholiken nicht nur aus den gremien raus haben will, sondern auch aus anderen tätigkeitsbereichen, bzw. warum nicht überhaupt gleich ganz raus aus der kirche?

 

Solange das nicht ist, kann ich das Gequake aus Rom wirklich nicht Ernst nehmen.

 

du mußt das gequake auch nicht ernst nehmen - es reicht wenn jene 2. klasse katholiken das tun, die bereits entfernt wurden bzw. noch entfernt werden. die nehmen das ernst!

Ich kann Deiner Logik der Argumentation nicht folgen: Es wird nicht klar, was Du wirklich meinst. Es nehmen doch die 2. Klasse-Katholiken das nicht Ernst, sondern nur die 1. Klasse. In der Tat hast Du recht und das habe ich auch schon geschrieben, die sollten einen sauberen Strafprozess machen. Würdest Du den kompletten Ausschluss dann nur als konsequent begrüßen oder auch inhaltlich, das ist mir nicht klar.

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OneAndOnlySon
Ich kann Deiner Logik der Argumentation nicht folgen: Es wird nicht klar, was Du wirklich meinst. Es nehmen doch die 2. Klasse-Katholiken das nicht Ernst, sondern nur die 1. Klasse. In der Tat hast Du recht und das habe ich auch schon geschrieben, die sollten einen sauberen Strafprozess machen. Würdest Du den kompletten Ausschluss dann nur als konsequent begrüßen oder auch inhaltlich, das ist mir nicht klar.

 

Ich nehme an, dass Kalinka sich daran stört, dass die angeblichen Kirchenfeinde zwar aus allen Positionen entfernt werden sollen, in denen sie nach Meinung einiger hoher Herren Schaden anrichten könnten, aber als Kirchensteuerzahler weiterhin willkommene Melkkühe sind.

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Deine Lösung ist nur eherechtskonform, übersieht aber die Pflichten gegenüber den Kindern!

Nein, die Pflichten gegenüber den Kindern wurden angesprochen.

 

Es ist aber insoweit ein Abwägungsfrage als das man überlegen muß, was schlimmer für das Seelenleben der Beteiligten ist:

1. Die Sünde des Ehebruchs wird durch das weitere Zusammenleben perpetuiert.

oder

2. Den Pflichten zur Kindererziehung kann durch die Aufgabe des Zusammenlebens mit der Konkubine nur noch in abgeschwächter Form nachgekommen werden.

 

[*]Die beiden leben in keinem Konkubinat, weil sich dieses eben durch fehlenden Ehewillen definiert. Den Willen haben sie aber.

Diese Definition greift zu kurz.

Ein Konkubinat ist auch nicht unbedingt an ein Zusammenleben geknüpft.

Vielmehr handelt es bei einem Konkubinat um eine auf längere Frist hin angelegte außereheliche, sexuelle Beziehung zu einem Menschen des anderen Geschlechts.

 

Bspw. können auch Pfarrer im Konkubinat leben ...........

Was bekanntermaßen auch gelegentlich geschieht, wie die Erfahrungen in der Diözese Linz zeigen.

 

Außerdem können die beiden an einem Konkubinat beteiligten Menschen durchaus einen Ehewillen haben, diesen jedoch noch nicht in die Praxis umgesetzt haben.

Gemeint sind die sog. "wilden Ehen" also ein "Ausprobieren" vor der offiziellen Heirat.

 

[*]Die Kirche betont recht häufig, dass Kinder ein Anrecht auf das Aufwachsen in einer Familie haben. Dies kann durch finanzielle Transferleitungen nicht ersetzt werden. Seinen Pflichten kann ER jedoch nur nachkommen, wen sie als Familie zusammen wohnen.

Der Auszug aus dem Konkubinat führt - das sei zugestanden - zu einer Verschlechterung der Erziehungsmöglichkeiten, die ER, 41 bei dem Kind, welches aus der neuen Beziehung hervorgegangen ist, hat.

Jedoch ist dieser Nachteil angesichts der perpetuierten Sünde, wenn das Konkubinat aufrechterhalten werden sollte, das geringere Übel.

 

[*]Es bleibt der Weg, den Familiaris consortio weist: Die beiden müssen sich bemühen, ohne Sex miteinander zu leben. Gerade aufgrund ihrer Verpflichtung gegenüber den Kindern wäre es moralisch zweifelhaft, würden sie sich trennen.

Auf welche Passage in Familiaris consortio beziehst Du Dich, wenn Du diesen Ratschlag gibst?

 

[*]Bliebe der Weg, die Erstehe vor einem Gericht zu untersuchen....

Das kann man in der Tat tun und es ist möglicherweise ein gangbarer Weg, die zweite Beziehung zu legalisieren.

 

Angesichts der im Sachverhalt geschilderten Umstände (ein Sohn entstammt dieser Ehe) sind jedoch bislang keine Anhaltspunkte dafür gegeben, daß dieser Weg erfolgreich sein wird.

bearbeitet von isidor
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Die rechtsdogmatisch saubere Lösung lautet:

ER, 41 gibt das Konkubinat, in dem er offenbar mit SIE, 36 lebt, auf und verlässt den gemeinsamen Hausstand.

 

Nichtsdestoweniger kommt er seinen sonstigen Versorgungsverpflichtungen, die er gegenüber seiner Ex-Ehefrau, seiner Ex-Konkubine und den beiden Kindern aus den beiden Beziehungen hat, auf.

Er bleibt auch, soweit dies den Umständen nach möglich ist, in seinen Erziehungsrechten und -pflichten unverändert tätig. Dies insbesondere gegenüber seinem Sohn, der ja bei ihm bleiben soll, wenn er sich nicht mit seiner Ex-Frau über einen anderen Verbleib des Sohnes einigt; d.h. der Sohn lebt ab Zeitpunkt X bei seiner leiblichen Mutter.

Toll, die Kinder sollen also ihrer intakten Familie verlüstig werden, weil Isidor das so wünscht. Wunderbare "saubere Lösung".

 

:angry2:

Die Familie - um Deine Begrifflichkeit hier aufzunehmen - ist nicht intakt, weil sie von Anfang an mit einem Makel behaftet ist.

 

Im Übrigen waren beim Zustandekommen der mißlichen Situation die Wünsche der Beteiligten bei Weitem maßgeblicher als die Wünsche, die dem Isidor hier unterstellt werden.

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OneAndOnlySon
Der Auszug aus dem Konkubinat führt - das sei zugestanden - zu einer Verschlechterung der Erziehungsmöglichkeiten, die ER, 41 bei dem Kind, welches aus der neuen Beziehung hervorgegangen ist, hat.

Jedoch ist dieser Nachteil angesichts der perpetuierten Sünde, wenn das Konkubinat aufrechterhalten werden sollte, das geringere Übel.

 

Dass kein "Konkubinat" vorliegt, wenn ein Wille zur Ehe besteht hat dir Chrysologus ja schon hinreichend erklärt. Nur weil du die standesamtliche Zweitehe der Partner in den Dreck ziehen willst, musst du noch lange nicht mit diesem Begriff um dich werfen, obwohl er nicht zutrifft.

 

Kannst du mir aber bitte begründen, wieso die Kinder (sowohl das aus der ersten, als auch das aus der zweiten Ehe) irgend eine Verschlechterung (wie du selber sagst: ein Übel) in Kauf nehmen müssten, damit die Eltern in einen kirchenrechtlich korrekten Status gelangen? Wer profitiert davon, wenn der Mann seine Familie zerstört? Offenbar niemand. Wir stimmen hoffentlich darin überein, dass Christus uns gelehrt hat, dass "der Sabbat für den Menschen da" ist - es also keine Gebote nur um Gottes Willen gibt, sondern Gott die Gebote um des Menschen Willen erlassen hat. Wenn nun aber kein Mensch von einer Auflösung der Zweitehe profitiert, sondern im Gegenteil unschuldigen Kindern Schaden dadurch entsteht, kann das Gebot ebensowenig greifen wie das vom Ährenabreißen am Sabbat. Denn dabei ist die Situation gleich: Es ist zwar göttliches Gebot, dass am Sabbat nicht geerntet werden soll. Dennoch wiegt das Wohl des Menschen, der Hunger hat, laut Jesus schwerer als das Gebot Gottes.

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OneAndOnlySon
Die Familie - um Deine Begrifflichkeit hier aufzunehmen - ist nicht intakt, weil sie von Anfang an mit einem Makel behaftet ist.

Es ist die bestmögliche Familie, die diese Menschen haben können. Der Weg in die alte Ehe ist verschlossen - selbst wenn sich der Mann noch so bemüht. Eine Makellose Familie gibt es auch nicht.

Im Übrigen waren beim Zustandekommen der mißlichen Situation die Wünsche der Beteiligten bei Weitem maßgeblicher als die Wünsche, die dem Isidor hier unterstellt werden.

Für einen alleinerziehenden Vater ist es (wie für eine alleinerziehende Mutter) gut und richtig, den Kindern wenn möglich wieder die Geborgenheit einer Familie geben zu können. Das lehrt uns die Bibel am Beispiel der heiligen Familie. Es ist also keine Lösung, wegen der objektiven Unmöglichkeit die alte Familie wiederherzustellen, dem Kind ein familiäres Umfeld vorzuenthalten, sondern die christliche Pflicht, nach einer neuen Partnerin zu suchen. Die alte Ehe wurde ja schon viel früher gebrochen und sie ist zerbrochen.

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Franciscus non papa
Die rechtsdogmatisch saubere Lösung lautet:

ER, 41 gibt das Konkubinat, in dem er offenbar mit SIE, 36 lebt, auf und verlässt den gemeinsamen Hausstand.

 

Nichtsdestoweniger kommt er seinen sonstigen Versorgungsverpflichtungen, die er gegenüber seiner Ex-Ehefrau, seiner Ex-Konkubine und den beiden Kindern aus den beiden Beziehungen hat, auf.

Er bleibt auch, soweit dies den Umständen nach möglich ist, in seinen Erziehungsrechten und -pflichten unverändert tätig. Dies insbesondere gegenüber seinem Sohn, der ja bei ihm bleiben soll, wenn er sich nicht mit seiner Ex-Frau über einen anderen Verbleib des Sohnes einigt; d.h. der Sohn lebt ab Zeitpunkt X bei seiner leiblichen Mutter.

Toll, die Kinder sollen also ihrer intakten Familie verlüstig werden, weil Isidor das so wünscht. Wunderbare "saubere Lösung".

 

:angry2:

Die Familie - um Deine Begrifflichkeit hier aufzunehmen - ist nicht intakt, weil sie von Anfang an mit einem Makel behaftet ist.

 

Im Übrigen waren beim Zustandekommen der mißlichen Situation die Wünsche der Beteiligten bei Weitem maßgeblicher als die Wünsche, die dem Isidor hier unterstellt werden.

 

 

mein lieber, du bist auch nicht intakt, weil du von anfang an mit dem makel der erbsünde behaftet bist.

 

wenn ich deine beiträge lese, frage ich mich, wie alt du bist. es ist nicht zu fassen, dass ein mensch im namen des christentum (deus caritas est!!!)

derart borniert und lieblos argumentieren kann.

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Dass kein "Konkubinat" vorliegt, wenn ein Wille zur Ehe besteht hat dir Chrysologus ja schon hinreichend erklärt.

Nein, er hat eine Definition vorgeschlagen, die unzureichend ist.

 

Welche Definition zutreffender ist, wurde oben bereits dargestellt.

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Es ist also keine Lösung, wegen der objektiven Unmöglichkeit die alte Familie wiederherzustellen, dem Kind ein familiäres Umfeld vorzuenthalten, sondern die christliche Pflicht, nach einer neuen Partnerin zu suchen. Die alte Ehe wurde ja schon viel früher gebrochen und sie ist zerbrochen.

Objektive Unmöglichkeit?

 

Wie kommst Du darauf?

 

Hast Du noch nie gehört, daß sich zwei Eheleute streiten und anschließend wieder versöhnen?

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mein lieber, du bist auch nicht intakt, weil du von anfang an mit dem makel der erbsünde behaftet bist.

Welche Wirkung hat denn die Taufe beim Menschen?

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