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Alouette

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Hallo allerseits,

 

Angenommen man war bereits im Ausland freiberuflich tätig. Dann zieht man nach Deutschland und setzt die Tätigkeit fort. Handelt es sich in diesem Fall um eine Unternehmensgründung oder nicht?

Kann somit bei einem erwarteten Umsatz von unter 17.500 Euro in diesem Fall die Kleinunternehmerregelung zur Anwendung kommen, auch wenn man im Ausland (bei einer völlig anderen Wirtschafts- und Auftragslage) im Vorjahr mehr verdient hat?

 

Danke

bearbeitet von Alouette
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Hallo allerseits,

 

Angenommen man war bereits im Ausland freiberuflich tätig. Dann zieht man nach Deutschland und setzt die Tätigkeit fort. Handelt es sich in diesem Fall um eine Unternehmensgründung oder nicht?

Kann somit bei einem erwarteten Umsatz von unter 17.500 Euro in diesem Fall die Kleinunternehmerregelung zur Anwendung kommen, auch wenn man im Ausland (bei einer völlig anderen Wirtschafts- und Auftragslage) im Vorjahr mehr verdient hat?

 

Danke

Eine freiberufliche Tätigkeit mußt Du ja "nur" beim Finanzamt anmelden. Wenn Du bisher in Deutschland nicht steuerlich veranlagt warst, wird das wohl kein Problem sein, Dich als Kleinunternehmer anzumelden.

 

Sowas solltest Du aber unbedingt vorher mit einem Steuerberater abklären.

 

Gruß, Senestrey

bearbeitet von Senestrey
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