UHU Geschrieben 24. Juli 2009 Melden Share Geschrieben 24. Juli 2009 Hallo! Irgendwie bin ich Kummerkasten und Auskunft für meine Kollegen. Das finde ich sehr schön und helfe gerne, aber manchmal weiß ich nicht weiter und selbst Google hat keinen Rat für uns. Daher möchte ich gerne ein paar aufgeworfene Fragen hier stellen und alle weiteren Fragenden miteinladen. Urlaub Hat ein AN Urlaubsanspruch, wenn der Arbeitsvertrag statt am 01. des Monats am 03. beginnt bzw. wenn die Kündigung nicht zum letzten des Monats sondern am 15. ausgesprochen wurde? Arbeitsamt 1 Ein AN wurde bspw. zum 15.10. gekündigt. Das AA bietet ihm eine neue Stelle mit Beginn 01.10. an und verlangt vom AN, daß er mit dem alten AG regelt, ihn zum 30.09. zu entlassen, damit der AN die neue Stelle annehmen kann. Darf das das AA? Arbeitsamt 2 Das AA schickt sehr gerne gerade frisch arbeitslos gewordene Leute egal aus welcher Berufsgruppe zu einem Bewerbungstraining/Internetlehrgang/etc. Dieser kann in unserer Gegend schon mal 3 Monate (!!!) dauernd. Gibt es eine Begründung, um diese Kurse abzulehnen, ohne Streichung des Arbeitslosengeldes zu befürchten? Bspw. wenn der Betroffene Bürokaufmann/Wirtschaftsing./EDV-Administrator/usw. mit Abschluß ist? (Denn diese Leute können ja den Kursinhalt bereits oder wird nur Geld rausgeschmissen und Leute drangsaliert, damit die Statistik stimmt?) Betriebsärztliche Untersuchung Darf ein AG ein AN dazu verpflichten? Muß er dies im Vorstellungsgespräch bzw. bei Vertragsunterzeichnung mitteilen? So, ist doch ne ganze Menge geworden. Danke schon mal im Voraus. uhu Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
asia Geschrieben 24. Juli 2009 Melden Share Geschrieben 24. Juli 2009 Arbeitsamt 2Das AA schickt sehr gerne gerade frisch arbeitslos gewordene Leute egal aus welcher Berufsgruppe zu einem Bewerbungstraining/Internetlehrgang/etc. Dieser kann in unserer Gegend schon mal 3 Monate (!!!) dauernd. Gibt es eine Begründung, um diese Kurse abzulehnen, ohne Streichung des Arbeitslosengeldes zu befürchten? Bspw. wenn der Betroffene Bürokaufmann/Wirtschaftsing./EDV-Administrator/usw. mit Abschluß ist? (Denn diese Leute können ja den Kursinhalt bereits oder wird nur Geld rausgeschmissen und Leute drangsaliert, damit die Statistik stimmt?) Meines Wissens nach nein. Habe einige Bekannte, die z.B. die Excelkurse halten könnten, die sie besuchen sollen. Dass das rausgeschmissenes Geld ist, zählt nicht. Absoluter Gewinner: Eine Bekannte, Soz-päd., hat jahrelang Berufseingliederungskurse gehalten. Träger kürzt ihre Stelle weg, arbeitslos. Wenn sie nicht an den angebotenen Eingliederungkursen teilnimmt, kriegt sie kein Geld... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Elima Geschrieben 24. Juli 2009 Melden Share Geschrieben 24. Juli 2009 (bearbeitet) Arbeitsamt 2Das AA schickt sehr gerne gerade frisch arbeitslos gewordene Leute egal aus welcher Berufsgruppe zu einem Bewerbungstraining/Internetlehrgang/etc. Dieser kann in unserer Gegend schon mal 3 Monate (!!!) dauernd. Gibt es eine Begründung, um diese Kurse abzulehnen, ohne Streichung des Arbeitslosengeldes zu befürchten? Bspw. wenn der Betroffene Bürokaufmann/Wirtschaftsing./EDV-Administrator/usw. mit Abschluß ist? (Denn diese Leute können ja den Kursinhalt bereits oder wird nur Geld rausgeschmissen und Leute drangsaliert, damit die Statistik stimmt?) Meines Wissens nach nein. Habe einige Bekannte, die z.B. die Excelkurse halten könnten, die sie besuchen sollen. Dass das rausgeschmissenes Geld ist, zählt nicht. Absoluter Gewinner: Eine Bekannte, Soz-päd., hat jahrelang Berufseingliederungskurse gehalten. Träger kürzt ihre Stelle weg, arbeitslos. Wenn sie nicht an den angebotenen Eingliederungkursen teilnimmt, kriegt sie kein Geld... Heiliger St. Bürokratius, bitte für uns.... bearbeitet 24. Juli 2009 von Elima Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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